DE29620133U1 - Schrotmühle - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schrotmühle mit mindestens einem Paar sich gegenläufig drehender Walzen, zwischen denen das
zu schrotende Gut gemahlen wird, wobei die Walzen jeweils in Lagerschalen gelagert sind und die Stirnseiten der Walzen
und die jeweiligen Lagerschalen bzw. Lagerschalenträger einen Spalt bilden, entsprechend dem Oberbegriff des Schutzanspruchs
l,
Bei der Schrotung von Gut, z.B. zur Bereitung der Maische im Rahmen eines Verfahrens zur Bierherstellung, wird das zu
schrotende Gut zwischen zwei sich gegenläufig drehenden Walzen gemahlen. Mehrere solche Doppelwalzenanordnungen können
aufeinanderfolgen, um einen entsprechenden Schrotungsgrad zu erhalten. Die Walzen sind mit ihren Achsen bzw. Wellenstummeln
in entsprechenden Lagerschalen gelagert, die einen leicht gängigen Betrieb ermöglichen.
Zwischen den Stirnseiten der jeweiligen Walzen und den Lagerschalen
bzw. anderen Trägerelementen entsteht dabei ein
geringer Spalt, der ein Freilaufen der Walze ermöglicht. Der Spalt wird möglichst klein gehalten, damit nicht zuviel des
zu schrotenden Gutes in den Spalt gelangt. Wird nun auf die Doppelwalzenanordnung das zu schrotende Gut gegeben, so wird
der Großteil dieses Gutes zwischen den Walzen gemahlen. Ein kleiner Teil des zu schrotenden Gutes gelangt jedoch in den
Spalt, der sich zwischen den Stirnseiten jeder Walze und ihrem Lager bildet. Dieses in dem Spalt befindliche Gut verhindert
einen reibungsfreien Betrieb und erschwert daher den Schrotungsvorgang. Außerdem werden in dem Lager vorhandene
• · t · ·#♦
Dichtungen durch das in dem Spalt befindliche Gut beeinträchtigt.
Um den Spalt von derartigem eingetretenen Schrotgut zu befreien und um allgemeine Verschmutzungen zu entfernen, ist
es nötig, die Schrotmühle in periodischen Abständen zu reinigen. Dazu wird die Schrotmühle außer Betrieb genommen und
z.B. mit Wasser gespült. Naturgemäß ist dabei der genannte Spaltbereich schwer zugänglich.
Ausgehend hiervon ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schrotmühle zur Verfügung zu stellen, bei der die
Reinigung des Spaltes, der sich zwischen den Stirnseiten der Schrotungswalzen und dem jeweiligen Lager bzw. der jeweiligen
Lagerschale bildet, leicht zu bewerkstelligen ist, ohne die Schrotmühle außer Betrieb nehmen zu müssen.
Diese Aufgabe wird durch eine Schrotmühle mit den Eigenschaften des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß sind in den Lagerschalen der einzelnen Walzen
jeweils mindestens ein Spülkanal vorgesehen, wobei jeder Spülkanal von der Außenseite der jeweiligen Lagerschale zu
dem Spalt führt, der zwischen der Stirnseite der jeweiligen Walze und dem Lagerträger bzw. der Lagerschale besteht. Das
innere Ende dieses Spülkanales endet nahe der Welle der jeweiligen Walze in diesem Spalt.
Mit einer derartigen Vorrichtung ist es sehr einfach, den Spalt durchzuspülen. An den Spülkanal kann ein Flüssigkeitsanschluß
gelegt werden, mit dem der Kanal direkt durchgespült werden kann, ohne eine andere Reinigungsprozedur
durchführen zu müssen. Die Reinigung des Spaltes kann auf diese Weise auch während des Betriebes der Schrotmühle
durchgeführt werden, wenn eine Flüssigkeit benutzt wird, die dem zu schrotenden Gut nicht schadet. Aufgrund der Zentrifugalkraft
wird das Wasser im Spalt nach außen getrieben.
• ···*» · · ■ ti·· ♦
Durch die Spülung der Schrotmühle durch den erfindungsgemäßen
Kanal während des Schrotungsprozesses wird zudem eine Kühl- und Schmierfunktion der Schrotmühle bewirkt. Zudem
wird das Schrotgut, das nicht zwischen die beiden Mahlwalzen gelangt ist, immer sofort durch die Spülung entfernt. Auf
diese Weise werden die vorhandenen Dichtungen zwischen der Welle einer Walze und der entsprechenden Lagerschale geschont.
Vorteilhafterweise ist der Spülkanal so ausgelegt, daß er einem hohen Flüssigkeitsdruck widerstehen kann. Durch hohen
Druck kann die Spüleffektivität erhöht werden.
Sind zwischen den Lagerschalen und den jeweiligen Walzenachsen Lippendichtungen vorgesehen, so kann der Spülkanal in
einem ringförmigen Raum enden, der von der der Walze am nächsten liegenden Lippendichtung, der Stirnseite der Walze,
dem Lagerträger und der Welle der Walze gebildet wird. Dieser ringförmige Raum bietet die Möglichkeit, daß die Spülflüssigkeit
optimal verteilt wird und eine gute Durchspülung des Spaltes gewährleistet ist.
Wird die Schrotmühle für die Naßschrotung eingesetzt, so kann der Spülkanal an eine Zuleitung angeschlossen sein, die
mit der gleichen Flüssigkeit gespeist ist, die auch zum Weichen des Schrotgutes eingesetzt wird. Dies bedeutet einen
weiteren Zeitgewinn. Zudem wird das Schrotgut nicht verunreinigt.
Eine erfindungsgemäße Schrotmühle kann vorteilhaft zum Mahlen
von Malz oder Gerste beim Bierbrauprozeß eingesetzt werden, wobei der Spülkanal an eine Zuleitung angeschlossen
ist, die mit Maischewasser gespeist wird. Da das geschrotete Gut zur Maischeherstellung benutzt wird, ist auf diese Weise
keine Verunreinigung des zu schrotenden Gutes zu befürchten, wenn der Spalt mit Maischewasser gespült wird.
Zur Erhöhung der Spüleffektivität können je Lagerschale mehrere Spülkanäle vorgesehen sein.
Im folgenden wird eine erfindungsgemäße Vorrichtung anhand der beiliegenden Zeichnungen erläutert. Dabei ist
Figur 1 eine schematische Schnittansicht einer Doppelwalzenanordnung
zur Schrotung von Gut;
Figur 2 eine schematische Teilschnittansicht einer Walzeneinheit im Bereich eines Lagers einer erfindungsgemäßen
Schrotmühle; und
Figur 3 ein vergrößerter Ausschnitt der Walzeneinheit der Figur 2.
Die beschriebene Ausführungsform ist eine Schrotmühle zur
Schrotung von Malz oder Gerste bei der Herstellung von Maische in einem Bierbrauprozeß. In Figur 1 ist schematisch eine
Schnittansicht gezeigt, die zwei sich gegenläufig drehende Walzen 1 und 2 zeigt. Die Drehrichtungen sind mit B und C
bezeichnet. Die Walzen laufen auf Achsen bzw. Wellen 10 und 20. Das zu schrotende Gut wird entsprechend der Pfeilrichtung
A auf die Walzen gegeben. In dem engen Spalt zwischen den Walzen 1 und 2 wird das Gut geschrotet. Das geschrotete
Gut verläßt die Walzeneinheit entsprechend dem Pfeil D.
In Figur 2 ist eine Teilschnittansicht der Lagereinheit einer Walze 1 einer erfindungsgemäßen Schrotmühle gezeigt. Die
Walze 1 dreht sich mit ihrer Achse bzw. einem Wellenstummel
10 in einem Lager. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist dieses Lager ein Pendelrollenlager 17 mit Pendelrollen
12. Dieses Pendelrollenlager 17 wird von einer Lagerschale
11 getragen und durch Distanzringe 14 in Position gehalten. Die Lagerschale 11 wird z.B. von einem Lagerträger 15 gehalten.
Die Verbindung zwischen Lagerträger 15 und Lagerschale
11 wird mit einer Dichtung 16 abgedichtet. Die Pendelrollenlagereinheit
wird mit einer Abdeckkappe 13 geschützt.
Zwischen dem Wellenstummel 10 und der Lagerschale 11 sind Lippendichtungen 19 vorgesehen, wobei in dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel jeweils zwei Lippendichtungen vorhanden sind. Zur Schmierung ist eine Fettkammer 18 vorgesehen.
Eine solche Anordnung gewährleistet, daß sich der Wellenstummel 10 mit der Walze 1 in dem Pendelrollenlager 17 um
die Achse 50 drehen kann.
Zwischen der Stirnseite 60 der Walze 1 und dem Lagerträger 15, bzw. in anderen Ausführungsbeispielen der Lagerschale
11, entsteht ein Spalt 30. Dieser Spalt 30 ist notwendig, damit sich die Walze frei gegenüber den feststehenden Teilen
drehen kann. Der Spalt 30 muß jedoch klein gehalten werden, damit das zu schrotende Gut mehrheitlich auf der Walze gehalten
wird und zwischen die Walzen 1 und 2 geführt wird, um gemahlen zu werden.
Ein gewisser Teil des zu schrotenden Gutes gerät jedoch in diesen Spalt und verhindert eine reibungsfreie Bewegung der
Walze 1. Außerdem werden die Lippendichtungen 19, die der Walze am nächsten liegen, durch das eintretende Gut beeinträchtigt.
Es ist daher nötig, den Spalt 30 von Schrotgut freizuhalten.
Konventionelle Schrotmühlen werden dazu periodisch gereinigt, z.B., indem Wasser oder eine entsprechende Spülflüssigkeit
von oben auf die Walzenanordnung gegeben bzw. gespritzt wird. Gerade der Spalt zwischen der Lagerschale und
der Walzenstirnseite ist jedoch auf diese Weise schwierig zu reinigen.
Figur 3 zeigt einen vergrößerten Teil einer Lagereinheit einer erfindungsgemäßen Schrotmühle.
Erfindungsgemäß ist ein Spülkanal 33 vorgesehen, der in einer
Nut 32, z.B. von der Größenordnung 6 mm, fortgesetzt ist und nahe der Welle quer dem Wellenansatz der Walze sich zu
einem Raum 31 öffnet, der mit dem Spalt 30 in Verbindung steht, der sich zwischen der Stirnseite 60 der Walze 1 und
dem Lagerträger 15 befindet. In diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird dieser Spülkanal über einen Einschraubnippel
34 und einen Schlauch 35 mit Maischewasser versorgt. Dieses Maischewasser kann z.B. unter hohem Druck durch den
Spülkanal gepreßt werden, was eine effiziente Reinigung des Spaltes 30 zwischen der Stirnseite der Walze 1 und dem Lagerträger
15 ermöglicht. Der Flüssigkeitsweg ist in Figur 3 schematisch durch Pfeile im Spülkanal 33 und dem Spalt 30
angedeutet.
Da in dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Spülkanal mit Maischewasser gespeist wird, kann die Reinigung während des
Betriebes der Schrotmühle erfolgen, da keine unerwünschte Verunreinigung des Schrotgutes, hier des Malzes oder der
Gerste, durch das Maischewasser hevorgerufen wird. Das Wasser wird dabei von der Zentrifugalkraft im Spalt nach außen
getrieben.
Bei dem geschilderten Ausführungsbeispiel wird der Spülkanal mit Hilfe einer Zuleitung gespeist, die z.B. unter hohem
Druck steht. Es ist jedoch ohne weiteres möglich, den Spülkanal direkt mit einer Abzweigung aus dem Prozeßwasserzulauf
zu verbinden. Auf diese Weise wird die Spülung während des Schrotmühlenbetriebes direkt mit Prozeßwasser durchgeführt,
wobei der Aufbau der Vorrichtung sehr einfach ist.
Allgemein bewirkt eine Spülung während des Betriebes der Schrotmühle nicht nur eine optimale Reinigungsmöglichkeit
für den Spalt zwischen Walzenstirnseite und Lagerschale, sondern auch eine Schmier- und Kühlfunktion der Lagereinheit.
Durch die ständige Entfernung von Schrotgut, das in
den Spalt und den Dichtungsbereich geraten ist, werden zudem die Lippendichtungen geschont.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht also eine einfache
zeitsparende und kostengünstige Möglichkeit, einen möglichst reibungsfreien Betrieb der Schrotmühle bzw. eine einfache
Reinigung zu gewährleisten.
Claims (6)
1. Schrotmühle mit mindestens einem Paar sich gegenläufig drehender Walzen, zwischen denen das zu schrotende Gut gemahlen
wird, wobei die Walzen jeweils in Lagerschalen gelagert sind und die Stirnseiten der Walzen und die jeweiligen
Lagerschalen bzw. Lagerschalenträger einen Spalt bilden, dadurch gekennzeichnet, daß
in den Lagerschalen (11) jeweils mindestens ein Spülkanal (33, 32) vorgesehen ist, der von der Außenseite der Lagerschale
(11) zu diesem Spalt (30) führt, wobei das innere Ende des Spülkanales (33) nahe der Welle (10, 20) der jeweiligen
Walze (1, 2) in den Spalt (30) mündet.
2. Schrotmühle nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
dadurch gekennzeichnet, daß
der Spülkanal (33, 32) ausgelegt ist, einem hohen Flüssigkeitsdruck
standzuhalten.
3. Schrotmühle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Lagerschalen (11) und den jeweiligen Walzenwellen (10, 20) Lippendichtungen (19) vorgesehen sind, und die
Lippendichtung (19), die der Stirnseite (60) der jeweiligen Walze am nächsten ist, zusammen mit der Walzenwelle (10) und
der Lagerschale (11) bzw. dem Träger (15) der Lagerschale einen ringförmigen Raum (31) um die Welle (10) der Walze (1)
bilden, in dem der Spülkanal (33, 32) endet und der eine Verbindung zu dem zu spülenden Spalt (30) hat.
4. Schrotmühle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Spülkanal (33, 32) an eine Zuleitung (35) angeschlossen
ist, die mit einer Flüssigkeit gespeist wird, die bei einer Naßschrotung zum Weichen des Schrotgutes verwendet wird.
5. Schrotmühle nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
beim Einsatz der Schrotmühle zum Mahlen von Malz oder Gerste beim Bierbraupr&ogr;&zgr;eß der Spülkanal (33, 32) an eine Zuleitung
(35) angeschlossen ist, die mit Maischewasser gespeist wird.
6. Schrotmühle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere Spülkanäle (33, 32) je Lagerschale (11) ausgebildet sind.
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