DE29619377U1 - Selbstschneidende Schraube - Google Patents
Selbstschneidende SchraubeInfo
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Description
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PATENTANWÄLTE Manzingerweg 7
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS D-81241 München
7. November 1996
Berner GmbH
Bernerstraße 4
74653 Künzelsau
Bernerstraße 4
74653 Künzelsau
Unser Zeichen; B 3244 DE G Ki/Ge
Selbstschneidende Schraube
Die Erfindung betrifft eine selbstschneidende Schraube, insbesondere
zur Verwendung als Spanplattenschraube, mit einem Schraubenkopf mit Antriebseinrichtung, einem im wesentlichen
zylindrischen Schraubenschaft, auf dem ein Gewinde gebildet ist, das ein asymmetrisches Profil hat und eine schraubenkopfseitige
und eine schraubenspitzenseitige Flanke aufweist, wobei die schraubenkopfseitige Planke des Gewindes
einen größeren Winkel mit einer zur Schraubenlängsachse senkrechten Ebene einschließt als die schraubenspitzenseitige
Flanke, sowie einer Schraubenspitze. Weiter betrifft die Erfindung einen Walzbacken zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Schraube.
Schrauben der oben angegebenen Art sind bereits aus der WO 89/07207 und der DE 32 35 352 Al bekannt.
Die Spezialisierung von selbstschneidenden Schrauben auf einen bestimmten Anwendungsfall, hier insbesondere auf eine
Spanplattenschraube, ergibt im Vergleich mit sogenannten Universalschrauben, deren Eigenschaften immer einen Kompromiß
für die geforderten verschiedenen Anwendungsfälle
darstellen, den Vorteil, daß ihre Merkmale so gestaltet werden können, daß die Leistungen der Schraube für diesen
Anwendungsfall optimiert werden können. Die Merkmale einer
Schraube, welche ihre Leistungen bestimmen, sind insbesondere die Profilform, die Gewindeart, der Flankenwinkel, das
Schnittiefenverhältnis und die Steigung. Die Leistungen einer Schraube, z.B. der Vorschub, der Einschraubwiderstand
und der Ausreißwiderstand, werden wesentlich durch die Auswahl der Werte dieser Parameter beeinflußt. So erhöht eine
Vergrößerung des Schnittiefenverhältnisses im allgemeinen der Ausreißwiderstand, während gleichzeitig (unter der Voraussetzung
eines gleichbleibenden Nenndurchmessers) aufgrund des abnehmenden Kerndurchmessers die Schraubenfestigkeit
sinkt. In gleicher Weise verkürzt eine Erhöhung der Steigung die Einschraubzeit, während gleichzeitig der Einschraubwiderstand
ansteigt. Durch geeignete Kombinationen der Werte dieser Parameter wird versucht, die Leistungen der Schraube
für bestimmte Anwendungsfälle zu optimieren, z.B. für eine
Verschraubung in Spanplatten.
Die speziellen Werkstoffeigenschaften von Spanplatten (geringe
Dichte, Neigung zum Zerbröseln, Rißempfindlichkeit, etc.) führt bei speziell für Spanplatten ausgelegten Schrauben
zu einer charakteristischen Auswahl der Werte der oben angegebenen Parameter. Um den Einschraubwiderstand gering zu
halten, wird eine geringe Gewindesteigung angestrebt. Ein geringer Einschraubwiderstand wird ferner von einem kleinen
Flankenwinkel des Gewindes unterstützt. Ein kleiner Flankenwinkel erhöht üblicherweise die Ausreißkraft der Schraube.
Diese beiden Parameter haben jedoch auch eine weitere Wirkung: Eine geringe Steigung führt beim Einschrauben der
Schraube zu einem geringen Vorschub, woraus eine hohe Einschraubzeit
resultiert. Für eine geringe Einschraubzeit wird daher eine eher große Gewindesteigung angestrebt. Der den
Ausreißwiderstand positiv beeinflussende kleine Flankenwinkel führt jedoch auch zu einem scharfkantigen Übergang
zwischen Gewindeflanke und Schraubenschaft. Dieser scharfkantige Übergang weist eine Reihe von Nachteilen auf: Zum
einen ist er schwer herzustellen, und zum anderen bedeutet ein solcher Übergang eine Schwächung des Schraubenschaftes.
Ferner beeinflußt das dort stattfindende scharfkantige Einschneiden des Werkstoffes die Ausreißkraft der Schraube
nachteilig.
Es ist also offensichtlich, daß sich viele der bei einer solchen Schraube gewünschten Eigenschaften widersprechen,
weshalb selbst bei einer für nur einen Anwendungsfall ausgelegten Schraube die Auswahl der Werte der oben genannten
Parameter einen notwendigen Kompromiß darstellt. Im Stand der Technik finden sich viele Beispiele für Schrauben, bei
denen versucht wird, durch spezielle Gestaltungen des Gewindes einen Teil der oben dargestellten Gegensätze zu
überwinden und so bessere Leistungen der Schraube zu erzielen.
Ein solcher Versuch besteht z.B. darin, zur Erhöhung des Vorschubs anstatt eines eingängigen Gewindes ein Doppelganggewinde
vorzusehen. Ein solches Gewinde bietet jedoch hinsichtlich der Probleme des scharfkantigen Übergangs
zwischen Flanke und Schraubenschaft sowie hinsichtlich des Einschraubwiderstandes keine Vorteile.
Trotz zahlreicher bekannter Schraubengestaltungen besteht deshalb immer noch ein Bedürfnis nach der Bereitstellung
neuer Schraubenformen mit möglichst gutem Kompromiß von Leistungsmerkmalen.
Aus der EP 0 504 782 Bl ist eine Schraube bekannt, die ein Gewinde mit einem asymmetrischen Gewindeprofil zumindest im
Bereich des Schraubenschaftes aufweist, wobei das Gewindeprofil zur Schraubenspitze hin symmetrischer wird. Zudem hat
die bekannte Schraube einen abgerundeten Übergang zwischen den Flanken jedes Gewindeganges und dem Schraubenschaft
sowie der Schraubenspitze, wodurch die Kerbwirkung im Bereich des Überganges verringert wird und die Schraube
selbst einen verringerten Kerndurchmesser aufweisen kann,
was den Einschraubwiderstand der Schraube herabsetzt. Zur Erhöhung der Haltekraft und des Überdrehmomentes der
Schraube weist deren Gewinde vorzugsweise ein Profil auf, bei dem eine zur Schraubenspitze gewandte Flanke einen größeren
Winkel mit einer zur Schraubenlängsachse senkrechten Ebene einschließt als eine zum Schraubenkopf gewandte Flanke.
Die dem Schraubenkopf zugewandte Flanke soll dabei möglichst einen rechten Winkel mit der Schraubenlängsachse einschließen.
Diese bekannte Schraube soll sich durch eine verringerte Einschraubzeit sowie ein höheres Überdrehmoment
gegenüber herkömmlichen Spanplattenschrauben auszeichnen. Wegen der heutzutage üblichen Verwendung von Bohrschraubern
zum Eindrehen von Schrauben ist die Einschraubzeit aber kein entscheidendes Leistungskriterium für Schrauben mehr. Vielmehr
ist es wichtig, daß die Schraube einen hohen Ausreißwiderstand aufweist, d.h., daß die Kraft zum Ausreißen der
Schraube möglichst groß ist.
Die DE 32 35 352 Al zeigt eine selbstformende Schraube der
eingangs genannten Art, die sich durch einen erhöhten Ausreißwiderstand bei unwesentlicher Verschlechterung der Einschraubzeit
und Erhöhung des Einschraubwiderstands auszeichnet. Diese Schraube, die keine ausgeprägte Spitze aufweist,
ist besonders zum Eindrehen in Kunststoffe geeignet und benötigt daher ein vorgefertigtes, glattes Loch, in das sie
eingeschraubt wird, so daß sie nicht als Spanplattenschraube verwendet werden kann.
Eine ebenfalls gattungsgemäße Schraube ist aus der WO 89/07 207 bekannt, wobei diese Schraube eine selbstschneidende
Schraube zum Eindrehen in Gasbeton ist. Die
schraubenkopfseitige Flanke wird durch eine kreis- oder parabelförmig verlaufende Erzeugende begrenzt und geht in
einem relativ flachen Winkel in den zylindrischen Schaftabschnitt über.
Es wurde herausgefunden, daß eine selbstschneidende Schraube mit einem asymmetrischen Profil, bei dem die schraubenkopfseitige
Flanke des Gewindes einen größeren Winkel mit einer zur Schraubenlängsachse senkrechten Ebene einschließt als
die schraubenspitzenseitige Flanke auch bei der Verwendung als Spanplattenschraube einen erhöhten Ausreißwiderstand
aufweist, ohne daß dies auf Kosten der Einschraubzeit oder eines deutlich erhöhten Einschraubwiderstands gehen würde.
Die Erhöhung des Ausreißwiderstands läßt sich dadurch erklären, daß die Schrägstellung der schraubenkopfseitigen Flanke
des Gewindes bei Zugbelastung in Richtung zum Schraubenkopf eine radial nach außen gerichtete Kraft erzeugt, die zu
einer Verdichtung des die Schraube umgebenden Materials führt, ohne daß dieses zerbröselt, weshalb sich die Schraube
besser an einem dadurch verdichteten Material abstützen kann und sich der Ausreißwiderstand erhöht. Der geringe Winkel
der schraubenspitzenseitigen Flanke zur senkrechten Ebene sorgt dafür, daß in diesem Bereich wenig Material verdrängt
wird und nicht die Gefahr besteht, daß das gesamte Material zwischen zwei benachbarten Gängen der in die Spanplatte eingedrückten
Furche zerbröselt oder großteils zerbröselt, wodurch der Ausreißwiderstand sehr gering werden würde.
Nachteilig bei sämtlichen derjenigen zuvor beschriebenen bekannten Schrauben, die eine ausgeprägte Schraubenspitze
aufweisen, ist jedoch, daß der Energieaufwand zum Ausformen des Gewindes, insbesondere des Gewindes im Bereich der
Schraubenspitze relativ hoch ist. Das bedeutet jedoch, daß auch der Verschleiß am Walzbacken, der zur Herstellung der
Schraube dient, hoch und dessen Standzeit relativ gering ist.
In der EP O 504 782 Bl ist ein Walzbacken zur Herstellung
der in dieser Druckschrift gezeigten Schraube beschrieben, die in einem Einlaufbereich ein symmetrisches oder asymmetrisches
Gewindegegenprofil, in einem Übergangsbereich ein der endgültigen Gewindeform entsprechendes asymmetrisches
Gewindegegenprofil und in einem Spitzenformungsbereich ein
zumindest annähernd symmetrisches Gewindegegenprofil aufweist. Die Herstellung dieses bekannten Walzbackens ist sehr
aufwendig, da dieser in verschiedenen Bereichen völlig verschiedene Profile aufweisen muß. Zudem ist der Energieverbrauch
bei der Herstellung einer Schraube durch diesen bekannten Walzbacken relativ hoch, da die Schraube in den
verschiedenen Bereichen verschieden umgeformt wird, was einen höheren erforderlichen Anpreßdruck sowie eine höhere
Reibung mit sich bringt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schraube nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, insbesondere zur Verwendung als
Spanplattenschraube, so zu verbessern, daß der Energieaufwand für ihre Herstellung verringert wird und sich dadurch
eine höhere Standzeit des zu seiner Herstellung verwendeten Walzbackens ergibt. Zudem soll ein Walzbacken mit höherer
Standzeit zur Herstellung dieser Schraube angegeben werden, der einfacher und billiger herstellbar ist und durch den die
zur Produktion der erfindungsgemäßen Schrauben erforderliche Energie verringert werden kann.
Die Aufgabe der Schaffung einer verbesserten Schraube wird bei einer Schraube der eingangs genannten Art dadurch
gelöst, daß das Profil des Gewindes im Bereich der Schraubenspitze annähernd gleichschenklig ist. Das bedeutet, daß
der Spitzenwinkel am Gewindekerndurchmesser auf die Winkel, die die schraubenspitzenseitige und die schraubenkopfseitige
Flanke mit der senkrechten Ebene einschließen, aufeinander abgestimmt sein muß, damit die Längen der Flanken, im
Schnitt gesehen, auch gleich sind. Es wurde herausgefunden, daß die Umformungsarbeit, die bei der Herstellung der
Schraube geleistet werden muß, durch ein so ausgebildetes
Gewindeprofil verringert werden kann. Die erfindungsgemäße
Schraube weist, wenn sie als Spanplattenschraube ausgeführt ist, einen höheren Ausreißwiderstand als bislang übliche
Spanplattenschrauben auf und ist zudem in ihrer Herstellung günstiger, da sich die Standzeit der zu ihrer Herstellung
notwendigen Walzbacken erhöht. Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Schraube ist ein geringerer Anpreßdruck
des Materials an den Walzbacken erforderlich als bei bislang bekannten Schrauben, so daß der Verschleiß des Walzbackens
reduziert wird.
Zwar weist die erfindungsgemäße Schraube ebenso wie die aus
der EP 0 504 782 Bl bekannten Spanplattenschraube ein Gewinde mit einem asymmetrischen Profil auf, jedoch hat dieses
Profil völlig anders ausgerichtete Gewindeflanken. Bei der
bekannten Schraube schließt nämlich die schraubenkopfseitige Flanke des Gewindes einen sehr kleinen Winkel mit der zur
Schraubenlängsachse senkrechten Ebene ein, wobei dieser Winkel stets auf jeden Fall kleiner als der der schraubenspitzenseitigen
Flanke sein soll. Bei der erfindungsgemäßen Schraube hingegen ist es gerade entscheidend, daß die
schraubenkopfseitige Flanke einen größeren Winkel mit der zur Schraubenlängsachse senkrechten Ebene einschließt als
die schraubenspitzenseitige.
Die Aufgabe zur Schaffung eines Walzbackens zur Herstellung der erfindungsgemäßen Schraube wird dadurch gelöst, daß in
die gleiche Richtung weisende Flanken von Gewindefurchen,
die ein Gewindeprofil bilden, in einem Einlaufbereich und in
einem Übergangsbereich mit einer Symmetrieebene der Gewindefurchen in diesen Bereichen einen gleichen Winkel einschließen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weisen
die Flanken der Schrauben auch im Bereich der Schraubenspitze und vorzugsweise an den in einem Übergangsbereich zu
ihr den gleichen Winkel zu der senkrechten Ebene auf, was beispielsweise bei der Schraube nach der EP 0 504 782 Bl
♦♦
gerade nicht der Fall ist. Durch Beibehaltung der Winkel der Flanken im Bereich der Schraubenspitze und im Übergangsbereich
zu ihr relativ zu der senkrechten Ebene läßt sich der Energieaufwand zur Herstellung der Schraube weiter reduzieren.
Da sich die Flankenwinkel des Gewindes vom schraubenkopfseitigen Schaftende bis zur Spitze nicht ändern, ist
das Material einer geringeren Verformung ausgesetzt. Das Profil der Schraube ist damit durchgehend bis zur Schraubenspitze
asymmetrisch bezüglich der zur Schraubenlängsachse senkrechten Ebene
Das Gewindeprofil weist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung Flanken auf, die im Profil gesehen eine
geradlinige Außenkontur haben.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung schließt die schraubenkopfseitige Flanke mit der zur Schraubenlängsachse senkrechten Ebene einen Winkel von
32° ± 2° auf. Es wurde herausgefunden, daß eine so gestaltete Schraube sich durch einen besonders hohen Ausreißwiderstand
auszeichnet.
In der bevorzugten Ausführungsform schließt die schraubenspitzenseitige
Flanke mit der zur Schraubenlängsachse senkrechten Ebene einen Winkel von 12° +, 2° ein, wodurch die
erforderliche Einschraubkraft gering bleibt, so daß sich insgesamt ein ausgezeichneter Kompromiß zwischen hohem Ausreißwiderstand
und relativ geringer erforderlicher Einschraubkraft für die erfindungsgemäße Schraube ergibt.
Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, ist die Schraube auch im Bereich der Schraubenspitze mit einem Gewinde versehen.
Bevorzugt weist die erfindungsgemäße Schraube einen Spitzenwinkel
am Gewindeaußendurchmesser von 35° + 2° auf, was für ein schnelles Eindrehen der Schraube sorgt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung soll die
Schraube einen Spitzenwinkel am Gewindekerndurchmesser von 20° + 2° aufweisen.
Das Steigungsverhältnis P/D des Gewindes liegt gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung im Bereich von
0,63 + 0,03.
Ein Schnittiefenverhältnis D/d der Schraube nach der Erfindung liegt vorzugsweise im Bereich von 1,6 ± 0,1.
Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Schraube zwar mit einem eingängigen Gewinde vorgesehen, dies ist jedoch nicht
zwingend erforderlich, denn sie kann ebenso mit einem mehrgängigen Gewinde ausgeführt sein.
Im Sinne der Erfindung beziehen sich die Begriffe "Profil" und "Außenkontur" auf das Gewindeprofil, wie es sich bei
einem Längsschnitt durch die Längsachse der Schraube ergibt. "Steigungsverhältnis" ist das Verhältnis zwischen Gewindesteigung
(= Ganghöhe) P und Außendurchmesser (= Nenndurchmesser) D. "Schnittiefenverhältnis" ist das Verhältnis zwischen
Außendurchmesser (= Nenndurchmesser) D und Kerndurchmesser (= Schaftdurchmesser) d.
Der erfindungsgemäße Walzbacken zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Schraube weist Gewindefurchen auf, die zusammen ein Gewindeprofil bilden, wobei im Gegensatz zu dem aus der
EP 0 504 782 Bl bekannten Walzbacken die in gleiche Richtung weisenden Flanken der Gewindefurchen in einem Einlaufbereich
und in einem Übergangsbereich einen gleichen Winkel mit einer Symmetrieebene der Gewindefurchen in diesen Bereichen
einschließen. Dies verringert nicht nur den Aufwand zur Herstellung des erfindungsgemäßen Walzbackens, sondern verringert
auch die bei der Herstellung der Schrauben erforderliche Energie, denn die Gewindeflanken müssen nicht von einem
symmetrischen zu einem asymmetrischen Profil umgeformt
werden, wie dies bei dem bekannten Walzbacken vorzugsweise
der Fall ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Walzbackens
weist dessen Gewindeprofil auch in einem Spitzenformungsbereich
Gewindefurchen auf, deren in gleiche Richtung weisenden
Flanken einen gleichen Winkel mit einer Symmetrieebene der Gewindefurchen einschließen wie die entsprechenden
Flanken im Einlaufbereich und im Übergangsbereich. Dadurch wird die Herstellung des erfindungsgemäßen Walzbackens nochmals
vereinfacht, da die Gewindefurchen ohne Profiländerung
bis in den Spitzenformungsbereich auslaufen.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform erläutert, die in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt ist. In dieser ist:
- Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Schraube;
- Fig. 2a eine vergrößerte Ansicht eines Schnitts durch den in Fig. 1 mit A markierten Bereich im zylindrischen
Abschnitt des Schaftes;
- Fig. 2b eine vergrößerte Ansicht eines Schnitts durch den in Fig. 1 mit B markierten Bereich an der Schraubenspitze;
und
- Fig. 3 einen vergrößerten Schnitt durch einen Teil der erfindungsgemäßen Walzbacke zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Schraube.
In Fig. 1 ist eine selbstschneidende Schraube 10 dargestellt, insbesondere zur Verwendung als Spanplattenschraube,
die aus einem als Senkkopf ausgebildeten Schraubenkopf 1 mit Antriebseinrichtung 2 in Form eines Innenvielkants sowie aus
einem mit einem eingängigen Gewinde 5 versehenen Schraubenschaft 3 und einer Schraubenspitze 4 besteht.
Die Schraube 10 weist einen Kerndurchmesser d, einen Nenndurchmesser
D und eine Gewindesteigung P auf.
Das Gewinde 5 der Schraube 10 hat, wie in Fig. 2a zu erkennen
ist, ein asymmetrisches Profil mit einer schraubenkopfseitigen
und einer schraubenspitzenseitigen Flanke 22 bzw. 20 jeweils mit, im Profil gesehen, geradliniger Außenkontur.
Die schraubenkopfseitige Flanke 22 schließt mit einer zu der Schraubenlängsachse 6 senkrechten Ebene E, die auch Radialebene
genannt wird, einen Winkel y von ungefähr 32° ein. Die schraubenspitzenseitige Flanke 20 hingegen schließt lediglich
einen Winkel &bgr; von ungefähr 12° mit der zur Schraubenlängsachse 6 senkrechten Ebene E ein. Damit ergibt sich
aus den oben angegebenen Winkelwerten, daß bei der bevorzugten Ausführungsform das Gewinde 5 einen Flankenwinkel von
ungefähr 44° aufweist. Die Übergänge der schraubenkopfseitigen
Flanke 22 und der schraubenspitzenseitigen Flanke 20 zum Schraubenschaft 3 verlaufen relativ kantig, d.h. es ist lediglich
ein relativ geringer Übergangsradius vorgesehen, was gegenüber einer Schraube mit stark abgerundeten Übergängen
zu einer Verringerung des Einschraubwiderstandes führt.
Das Gewinde 5 der Schraube 10 erstreckt sich annähernd bis zur Schraubenspitze 4, wobei die Geometrie des Gewindes 5
sich auch im Bereich der Schraubenspitze 4 nicht ändert, so daß die oben angegebenen Winkel &bgr; und 7 der Flanken 20 bzw.
22 zu der zur Schraubenlängsachse 6 senkrechten Ebene E auch im Bereich der Schraubenspitze 4 und in einem Übergangsbereich
zu ihr auftreten. Das Gewinde 5 bleibt auch im Bereich der Schraubenspitze 4 asymmetrisch bezüglich der Ebene E und
besitzt im Bereich der Schraubenspitze 4 ein gleichschenkliges oder nahezu gleichschenkliges Profil (vgl. Fig. 2b), was
dadurch erreicht wird, daß der Spitzenwinkel e am Gewindekerndurchmesser
und die Winkel &bgr; und 7 entsprechend aufeinander abgestimmt sind. Eine gedachte, an dem Gewindekern
anliegende Gerade G steht, im Schnitt betrachtet, dementsprechend nahezu rechtwinklig zur Winkelhalbierenden W der
Flanken 20 und 22.
- 12 -
Die Schraube 10 weist gegenüber herkömmlichen Schrauben,
z.B. Schrauben mit einem Flankenwinkel von 50°, einen deutlich höheren Ausreißwiderstand auf. Dies wird u.a.
dadurch erreicht, daß die Schraube 10 ein wesentlich größeres Schnittiefenverhältnis D/d, das vorliegend 1,6
beträgt, aufweist. Hauptsächlich jedoch wird der höhere Ausreißwiderstand dadurch bewirkt, daß der Winkel 7, den die
schraubenkopfseitige Flanke 22 mit der Ebene E einschließt,
größer als der Winkel &bgr; ist, die in die schraubenspitzenseitige Flanke 20 mit der Ebene E einschließt. Dadurch wird
einerseits bereits beim Einschrauben das die Schraube 10 umgebende Material im Bereich der Flanke 22 stärker verdichtet,
ohne seine Tragkraft zu verlieren, und andererseits wird bei Zugbelastung in Richtung Schraubenkopf 1 ein Verdichtungseffekt
für das die Schraube 10 umgebende Material erzeugt, welcher radial nach außen gerichtet ist. Somit
steigt die Festigkeit des die Schraube 10 umgebenden Materials im Bereich ihres Außendurchmessers deutlich an, wodurch
sich der Ausreißwiderstand erhöht. Ein Abscheren des Materials im Bereich des Außendurchmessers der Schraube 10
wird damit verhindert.
Weitere Eigenschaften der Schraube 10, z.B. ihr Einschraubwiderstand
oder die Werkstoffbelastung, können ebenso wie.
der Ausreißwiderstand durch geringe Veränderung der Winkel &bgr; und 7 variiert werden.
Im Hinblick auf eine kurze Einschraubzeit der Schraube ist ein Gewindesteigungsverhältnis P/D von 0,63 ± 0,03 gewählt,
das ungefähr dem 1,4-fachen des bei Spanplattenschrauben mit eingängigen Gewinden üblichen Steigungsverhältnisses von
0,40 bis 0,45 beträgt.
Ein schnelles und kraftsparendes Eindrehen der Schraube 10 wird auch durch eine optimierte geometrische Form der
Schraube 10 im Bereich der Schraubenspitze 4 erreicht. Hierzu hat die Schraube 10 einen Spitzenwinkel &dgr; am Ge-
windeaußendurchmesser von ca. 35° und einen Spitzenwinkel e am Gewindekerndurchmesser von ca. 20°.
In Fig. 3 ist ein Walzbacken 24 gezeigt, mit dem die zuvor beschriebene Schraube 10 herstellbar ist. Der Walzbacken 24
weist ein Gewindeprofil auf, welches dem der Schraube 10 entspricht. Gewindefurchen 26, welche das Gewindeprofil bilden,
sind somit entsprechend asymmetrisch im Querschnitt. Der Walzbacken 24 weist einen Einlaufbereich 28 auf, von dem
nur der rechte Teil dargestellt ist. An diesen Einlaufbereich 28 grenzt ein Übergangsbereich 30 und an diesen wiederum
ein Spitzenformungsbereich 32 an. Im Einlaufbereich wird das Gewinde 5 vorgeformt, im Übergangsbereich schließlich
in seine endgültige Form gebracht, und im Spitzenformungsbereich 32 wird die Schraubenspitze 4 ausgebildet.
Zur Verringerung der für die Herstellung einer Schraube erforderlichen Energie haben die Gewindefurchen 26 im
Einlaufbereich 28 und im Übergangsbereich 30 im Schnitt gesehen gleich geneigte Flanken, d.h. sämtliche in eine
Richtung weisende Flanken der Gewindefurchen 26 schließen
den gleichen Winkel mit einer Symmetrieebene S der Gewindefurchen 26 in diesen Bereichen ein. Die Symmetrieebene S
erstreckt sich durch die tiefste Stelle einer Gewindefurche 26 und ist parallel in eine andere Gewindefurche 26 ver- .
schiebbar, um die Winkel der Flanken der Gewindefurchen 26 festzulegen. Sämtliche z.B. in Richtung zur herzustellenden
Schraubenspitze 4 weisenden Flanken der Gewindefurchen 26
schließen somit im Einlaufbereich 28 und im Übergangsbereich
30 einen gleichen Winkel mit der Symmetrieebene S ein, weshalb bei der Herstellung der Schraube 10 kein allzu starkes
Umformen des Gewindes 5 zwischen dem Einlaufbereich 28 und dem Übergangsbereich 30 stattfindet, wie dies beispielsweise
dann der Fall wäre, wenn die Flanken im Einlaufbereich 28
und im Übergangsbereich 30 andere Neigungen hätten.
Vorzugsweise schließen die Flanken der Gewindefurchen 26
auch im Spitzenformungsbereich 32 dieselben Winkel mit der
Symmetrieebene S wie im Einlaufbereich 28 und im Übergangsbereich 30 ein, wodurch sich weiter der Energieaufwand zum
Ausformen des Gewindes 5 verringert, da ein geringerer Anpreßdruck erforderlich ist, der zu einer geringeren Reibung
im Walzbacken 24 führt. Dies wiederum führt zu einem geringeren Werkzeugverschleiß. Die Gewindefurchen 26 weisen im
Spitzenformungsbereich 32 ein gleichschenkliges oder annähernd gleichschenkliges Profil auf, wodurch die Ausformung
des Gewindes 5 vereinfacht wird.
Da das Gewindeprofil im Walzbacken 24 dem der Schraube 10 entspricht, haben waagrechte Flächen zwischen einzelnen
Gewindefurchen zumindest im Übergangsbereich 30 einen Abstand
von der Schraubenlängsachse 6 der fiktiv im Walzbacken 24 hergestellten Schraube 10, der dem halben Kerndurchmesser
d entspricht, und die Gewindefurchen 26 haben eine Tiefe, die sich aus (D-d)/2 bestimmt, wobei D der Nenndurchmesser
der Schraube ist.
Claims (1)
- PATENTANWÄLTE Manzingerweg 7european PATENT attorneys , D-81241 München7. November 1996Berner GmbH
Bernerstraße 4
74653 KünzelsauUnser Zeichen; B 3244 DE G Ki/GeSchutzansprüche1. Selbstschneidende Schraube (10), insbesondere Spanplattenschraube, mit einem Schraubenkopf (1) mit einer Antriebseinrichtung (2), einem im wesentlichen zylindrischen Schraubenschaft (3), auf dem ein Gewinde (5) gebildet ist, das ein asymmetrisches Profil hat und eine schraubenkopfseitige und eine schraubenspitzenseitige Flanke (22 bzw. 20) aufweist, wobei die schraubenkopfseitige Flanke (22) des Gewindes (5) einen größeren Winkel (7) mit einer zur Schraubenlängsachse (6) senkrechten Ebene (E) einschließt als die schraubenspitzenseitige Flanke (20), und einer Schraubenspitze (4), dadurch gekennzeichnet, daß das Profil des Gewindes (5) im Bereich der Schraubenspitze (4) annähernd gleichschenklig ist.2. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Winkel (ß, &ggr;) der Flanken (20, 22) zu der zur Schraubenlängsachse (6) senkrechten Ebene (E) im Bereich der Schraubenspitze (4) und in einem Übergangsbereich zu ihr nicht ändern.3. Schraube nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Flanken (20, 22) im Profil eine geradlinige Außenkontur haben.4. Schraube nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die schraubenkopfseitige Flanke (22) mit der zur Schraubenlängsachse (6) senkrechten Ebene (E) einen Winkel von 32° + 2° einschließt.5. Schraube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schraubenspitzenseitige Flanke (20) mit der zur Schraubenlängsachse (6) senkrechten Ebene (E) einen Winkel (ß) von 12° + 2° einschließt.6. Schraube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (10) einen Spitzenwinkel (&dgr;) am Gewindeaußendurchmesser von 35° + 2° aufweist.7. Schraube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (10) einen Spitzenwinkel(e) am Gewindekerndurchmesser von 20° + 2° aufweist.8. Schraube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewinde (5) ein Steigungsverhältnis P/D von 0,63 + 0,03 aufweist.9. Schraube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewinde (5) ein Schnittiefenverhältnis D/d von 1,6 + 0,1 aufweist.10. Schraube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (10) ein mehrgängiges Gewinde aufweist.11. Walzbacken zur Herstellung einer Schraube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Walzbacken (24) Gewindefurchen (26) aufweist, die ein Gewindeprofil bilden, wobei in die gleiche Richtung weisendeFlanken der Gewindefurchen (26) in einem Einlaufbereich (28) und in einem Übergangsbereich (30) einen gleichen Winkel mit einer Symmetrieebene (S) der Gewindefurchen (26) in diesen
Bereichen einschließen.12. Walzbacken nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die in gleiche Richtung weisenden Flanken der Gewindefurchen (26) in dem Einlaufbereich (28), dem Übergangsbereich (30)
und in einem Spitzenformungsbereich (32) einen gleichen Winkel mit der Symmetrieebene (S) der Gewindefurchen (26) in
diesen Bereichen einschließen.
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| DE29619377U DE29619377U1 (de) | 1995-11-09 | 1996-11-07 | Selbstschneidende Schraube |
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1996
- 1996-11-07 DE DE29619377U patent/DE29619377U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970220 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20000308 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20030225 |
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| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20050601 |