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DE29619514U1 - Fassadenplattenbefestigung - Google Patents

Fassadenplattenbefestigung

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DE29619514U1
DE29619514U1 DE29619514U DE29619514U DE29619514U1 DE 29619514 U1 DE29619514 U1 DE 29619514U1 DE 29619514 U DE29619514 U DE 29619514U DE 29619514 U DE29619514 U DE 29619514U DE 29619514 U1 DE29619514 U1 DE 29619514U1
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
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Description

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Fassadenplattenbefestigung
15
Die Erfindung bezieht sich auf eine Fassadenplattenbefestigung, insbesondere Natursteinplattenbefestigung, mit einem Anker, der in eine in der Plattenrückseite angeordnete Bohrung der Fassadenplatte eingreift, die bedarfsweise eine radiale Erweiterung der Bohrung aufweist, und mit einem Einschraubteil, das durch eine Plattenhalterung hindurch in den Anker geschraubt ist.
Eine Fassadenbefestigung mit den vorgenannten Merkmalen ist aus dem Deutschen Gebrauchsmuster 9 415 741 bekannt. Dieses betrifft eine Bohrvorrichtung zum Herstellen von Bohrungen mit Hinterschneidungen in Werkstücken und hat als Besonderheit, daß der bei der Bohrvorrichtung eingesetzter Bohrer mit einem Überwurfteil versehen ist, das bohrvorschubseitig Schneidmittel mit einem den Schneidradius von Seitenschneiden des Bohrers übersteigenden Schneidradius aufweist. Mit einer solchen Bohrvorrichtung kann eine eingangs genannte radiale Erweiterung der Hinterschnittbohrung hergestellt werden, deren Bodenfläche der Abstützung des Dübelkragens dient. Die bekannte Vorrichtung hat den Vorteil, daß es auch zu einer exakten Positionierung der Hinterschneidung kommen kann, wenn die Fassadenplatte Dickentoleranzen aufweist.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Fassadenplattenbefestigung mit den eingangs genannten Merkmalen so zu verbessern, daß mehrere Fassadenplatten mit ihren Frontflächen fluchtend unter Einsatz einfacher Mittel befestigt werden können.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß zwischen dem Anker und der Plattenhalterung eine Distanzscheibe angeordnet ist, die.sich an der Plattenrückseite oder an einem Boden der radialen Erweiterung der Bohrung einerseits und an der Plattenhalterung andererseits abstützt.
Für die Erfindung ist zunächst von Bedeutung, daß eine Fassadenplatte mit der zugehörigen Plattenhalterung über eine Distanzscheibe verbunden wird. Die Distanzscheibe kann im Grundsatz so ausgebildet werden, daß sie eine ausreichend flächige Anlage zwischen beiden Bauteilen gestattet. Im Detail ist die Distanzscheibe so ausgebildet, daß sich die Distanzscheibe an der Plattenrückseite oder an dem Boden der radialen Erweiterung der Bohrung abstützt und auch an der Plattenhalterung zur Anlage kommt. Beide Anlagen erfolgen demgemäß flächig, was im Sinne einer dauerhaften Abstützung mit geringen spezifischen Belastungen bei einer vorbestimmten Montagestellung von Vorteil ist. Dabei kann die Anordnung des Bodens der radialen Erweiterung der Bohrung unabhängig von der Plattendicke genau bestimmt werden. Infolgedessen ist nur eine einzige Distanzscheibe nötig, die im Grundsatz sehr dick sein kann, so daß alle möglichen Plattendickentoleranzen beherrscht werden können. Dabei wird die Plattenhalterung soweit zurückgesetzt angeordnet, daß die Vorderflächen der Platten die gewünschte Stellung haben. Ein weiterer Vorteil ist es, daß der Anker der Plattenhalter zusammen mit der Distanzscheibe und der Spreizschraube in einem Arbeitsgang gesetzt werden können.
Die Ausbildung des Ankers und die Ausbildung der Bohrung können dem jeweiligen Befestigungszweck angepaßt sein. Beispielsweise kann der Anker ein Klebeanker sein, der in der Bohrung verklebt wird und dadurch die erforderlichen Auszugkräfte sichert. Sogleich mit dem Verkleben des Ankers oder
auch nach dem Aushärten der Klebmasse kann das Einschraubteil eingesetzt werden. Die Bohrung kann beispielsweise eine zylindrische hinterschneidungsfreie Bohrung sein, sofern diese den geforderten Auszugkräften genügt. Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Fassadenplattenbefestigung wird dadurch erreicht, daß der Anker ein Kragendübel ist, der mit seinem Kragen an der Plattenrückseite anliegt und der mit an Spreizlappen angebrachten Vorsprüngen in eine Hinterschneidung der als Hinterschnittbohrung ausgebildeten Bohrung eingreift, wenn das Einschraubteil eingeschraubt ist. Durch diese Ausbildung ergeben sich infolge des formschlüssigen Eingriffs des Kragendübels in die Hinterschnittbohrung besonders große Auszugkräfte.
Das Einschraubteil kann im Grundsatz beliebig ausgebildet werden, sofern es nur genügend sicher im Anker bzw. im Kragendübel sitzt. Vorteilhaft ist es jedoch, die Fassadenplattenbefestigung so auszubilden, daß das Einschraubteil eine Spreizschraube oder ein Gewindestift mit Sperrzahnmutter ist. Die Spreizschraube oder der Gewindestift mit Sperrzahnmutter können dem jeweiligen Montagezweck am besten angepaßt werden.
Üblicherweise sind die Plattendickentoleranzen bekannt.
Es ist daher zweckmäßig, die Fassadenplattenbefestigung so auszubilden, daß die Dicke der Distanzscheibe einer vorbestimmten maximalen Plattendickentoleranz entspricht oder diese übersteigt. Dadurch werden unnötig dicke Distanzscheiben vermieden. Bei größtmöglicher Plattendicke sitzt die Platten-0 halterung praktisch an der Rückseite der Platte und bei dünnster Platte überbrückt die Distanzscheibe den Abstand zwischen der Plattenhalterung und der Rückseite der Platte. Die Distanzscheibe kann auch als Abstandhalter dienen, der also die Plattenhalterung von der Rückseite der Fassadenplatte auf Abstand hält. Das kann beispielsweise für die Hinterlüftung der Plattenfassade von Bedeutung sein. Damit die Abstandhalterung auch dann gewährleistet ist, wenn eine vergleichsweise tiefe radiale Erweiterung in der Fassadenplatte vorhanden ist, übersteigt die Dicke der Distanzscheibe die vorbestimmte maximale Plattendickentoleranz.
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Das Setzen des Dübels wird erleichtert, wenn die Fassadenplattenbefestigung so ausgebildet ist, daß die Distanzscheibe den Kragen des Kragendübels verdrehformschlüssig umfaßt. Mittels der verdrehformschlüssigen Umfassung des Kragens des Kragendübels kann die Distanzscheibe ein Verdrehen des Kragendübels verhindern, wenn sie beim Einschrauben der Spreizschraube festgehalten wird.
Das Festhalten der Distanzscheibe kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Vorteilhaft ist es, die Fassadenplattenbefestigung so auszubilden, daß die Distanzscheibe mit der Plattenhalterung verdrehformschlüssig verbunden ist. In diesem Fall kann die Distanzscheibe mit der Plattenhalterung festgehalten werden, wenn die Spreizschraube eingedreht wird. Die Plattenhalterung wirkt als Verdrehsicherungswerkzeug, welches beispielsweise an die Stelle eines Schraubenschlüssels tritt.
Eine zweckmäßige technische Lösung zur Erzielung eines Verdrehformschlusses zwischen der Distanzscheibe und der Plattenhalterung ist es, wenn die Fassadenplattenbefestigung so ausgebildet wird, daß die Distanzscheibe einen unrunden Vorsprung hat, der verdrehformschlüssig in eine Ausnehmung der Plattenhalterung eingreift. Die Unrundheit des Vorsprungs verhindert ein Verdrehen der Distanzscheibe, weil die Ausnehmung der Plattenhalterung zur Gewährleistung der Verdrehformschlüssigkeit ebenfalls entsprechend unrund ist.
Es ist vorteilhaft die Fassadenplattenbefestigung so auszubilden, daß der unrunde Vorsprung flacher ist, als die Plattenhalterung im Befestigungsbereich dick ist, und daß das Einschraubteil eine die Ausnehmung der Plattenhalterung überdeckende Bundschraube ist. Diese Ausgestaltung gestattet ein festes Anziehen des Einschraubteils gegen eine plattenabgewendete Fläche der Plattenhalterung, also ohne daß der Vorsprung das Festziehen des Einschraubteils behindert. Der Bund der Bundschraube gewährleistet dabei eine großflächige Anlage an der Plattenhalterung und vermag die der Aufnahme des unrunden Vorsprungs dienende Ausnehmung der Plattenhalterung
abzudecken, so daß eine Unterlegscheibe nicht erforderlich ist.
Wenn der Außenumfang der Distanzscheibe als Mehrkant ausgebildet ist, kann die Distanzscheibe mit einem üblichen Werkzeug ergriffen und festgehalten werden, beispielsweise mit einem Maulschlüssel. Es ist dann meist nicht möglich, die Distanzscheibe formschlüssig mit der Plattenhalterung zu kuppeln, um ein Verdrehen des Kragendübels beim Einschrauben der Spreizschraube zu verhindern. Das Festhalten der Distanzscheibe mit einem Werkzeug setzt allerdings voraus, daß dieses Werkzeug an der Distanzscheibe angesetzt werden kann, also beispielsweise zwischen der Platte und der Plattenhalterung. Der Vorteil dieser Ausgestaltung ist es, daß die Plattenhalterung und bedarfsweise ihr in die Plattenhalterung eingreifender Vorsprung nicht aneinander angepaßt unrund ausgebildet sein müssen.
Es ist vorteilhaft, die Fassadenplattenbefestigung so auszugestalten, daß der maximale Außendurchmesser der Distanzscheibe praktisch gleich dem Durchmesser der radialen Erweiterung der Hinterschnittbohrung ist. In diesem Fall ist bei einem Eingreifen der Distanzscheibe in die radiale Erweiterung gesichert, daß die Distanzscheibe dazu beiträgt, den Dübel bzw. dessen Kragen an den vertikalen Seitenwänden der Erweiterung abzustützen, was eine Dübelentlastung zur Folge hat, was im Sinne hoher Querlasten insbesondere bei dünnen Platten ist.
Im Sinne des Fassadenleichtbaus ist es vorteilhaft, die Fassadenplattenbefestigung so auszubilden, daß die Distanzscheibe ein Aluminiumstanzteil oder ein glasfaserverstärktes Duroplastteil ist.
Die Erfindung wird anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
Fig.l eine Querschnittsdarstellung einer Fassadenplattenbefestigung
im Befestigungsbereich bei Einsatz
einer dicken Platte, und
Fig.2 eine der Fig.l ähnliche Darstellung bei Einsatz
einer vergleichsweise dünnen Platte.
Die in den Figuren dargestellte Fassadenplattenbefestigung besteht im wesentlichen aus einer Fassadenplatte 13, einem Kragendübel 10, einer Distanzscheibe 19, einer Plattenhalterung 17 und einer Spreizschraube 18. Derartige Fassadenplattenbefestigungen werden üblicherweise an Gebäudefassaden eingesetzt, die großflächig verkleidet werden sollen. Die Fassadenplatten sind beispielsweise Natursteinplatten. Solche Platten haben häufig ein beträchtliches Gewicht, so daß die Fassadenplattenbefestigung geeignet sein muß, dieses Gewicht zuverlässig auf die Plattenhalterung zu übertragen. Üblicherweise werden mehrere solcher Fassadenplattenbefestigungen für eine Fassadenplatte eingesetzt. Dabei kommen Plattenhalterungen 17 unterschiedlicher Bauart zum Einsatz. Die in den Zeichnungen schematisch dargestellte Plattenhalterung 17 ist also nur beispielsweise. Kennzeichnend für jede Plattenhalterung 17 ist jedoch, daß sie möglichst nahe an der Plattenrückseite 15 angeordnet sein soll, damit größere auf die Befestigungsbauteile einwirkende Hebelarme vermieden werden können.
Der oben genannte Kragendübel 10 wird in eine Hinterschnittbohrung 12 eingesetzt, die von der Plattenrückseite 15 aus eingebracht wird. Dabei erfolgt zunächst die Herstellung einer zylindrischen Vorbohrung, wonach die Hinterschneidung 12' mit einem Taumelbohrer hergestellt wird, wie er beispielsweise aus der Deutschen Gebrauchsmusterschrift 9 415 741 bekannt ist. Entsprechend der Hinterschnittbohrung 12 ist der Kragendübel 10 formangepaßt ausgebildet. Er besteht im wesentlichen aus einer Hülse, die innen mit einem Gewinde versehen sein kann. An einem Ende ist die Hülse mit einem Kragen 14 ausgebildet, der also den Außendurchmesser 5 der Hülse radial übersteigt, und am anderen Ende ist die Hülse geschlitzt, beispielsweise kreuzweise, so daß vier Spreizlappen 11 entstehen. Außerdem ist der Dübel 10 an dem geschlitzten Ende mit ringbundartigen Vorsprüngen 10' versehen, die der Form der Hinterschneidung 12' angepaßt sind. Beim Einbau ist der Dübel 10 so ausgebildet, daß die Spreizlappen
zusammengedrückt sind, so daß die aus den Figuren ersichtlichen Spreizschlitze 23 so klein wie möglich sind. Der Dübel 10 kann dann trotz seiner ringkragenartigen Vorsprünge 10' in den oberen Teil der Hinterschnittbohrung 12 hineingesteckt werden, ohne daß die Vorsprünge 10' dabei hindern. Der Kragendübel 10 wird soweit in die Hinterschnittbohrung 12 hineingesteckt, bis der Kragen an der Plattenrückseite 15 anliegt, vgl. Fig.2.
Es ist nun so, daß Fassadenplatten Dickentoleranzen aufweisen. Das ist insbesondere bei Natursteinplatten der Fall, die aufgrund ihrer Gewinnung nicht millimetergenau dick hergestellt werden können. Andererseits müssen auch solche Platten von der Fassadenplattenbefestigung sicher gehalten werden. Hierzu ist es sinnvoll, daß die Dübel 10 stets denselben Abstand von der Frontfläche 24 aufweisen. Dazu wird beispielsweise eine numerisch gesteuerte Bohrwerksvorrichtung verwendet, mit der ein Bohrer in die Fassadenplatte bohrend von der Rückseite 15 her eingeschoben wird, bis ein vorbestimmtes Maß erreicht ist. Dieses Maß bei allen Platten einer Charge gleich und bezieht sich auf eine Bezugsfläche der Bohrwerksvorrichtung. Auf dieser Bezugsfläche liegt die Fassadenplatte mit ihrer Frontfläche 24 auf. Infolgedessen wird die Hinterschnittbohrung 12 von der Plattenrückseite 15 her unterschiedlich tief, so daß ein bestimmter Kragendübel 10 nicht ohne weiteres für unterschiedlich dicke Fassadenplatten eingesetzt werden kann. .Um dem abzuhelfen, werden Dübel 10 eingesetzt, die auf die minimale Plattendicke abgestimmt sind. Größere Plattendicken erfordern die Herstellung einer 0 radialen Erweiterung der Hinterschnittbohrung nahe der Plattenrückseite 15. Derartige radiale Erweiterungen 16 der Hinterschnittbohrung 12 gestatten es, den Kragendübel 10 mit dem Kragen 14 auf dem Boden 16' der radialen Erweiterung so anzuordnen, daß die Vorsprünge 10' des Dübels 10 in die Hinterschneidung 12' der Hinterschnittbohrung 12 eingreifen können. Es entsteht allerdings eine Distanz zwischen dem Kragen 14 und der Plattenhalterung 17. Diese Distanz wird durch eine Distanzscheibe 19 überbrückt. Die Distanzscheibe ist in der Lage, einen vorbestimmten Abstand zwischen der Plattenhalte-
rung 17 und der Rückseite 15 der Fassadenplatte 13 zu überbrücken. Ihre Dicke 20 ist dementsprechend groß bemessen.
Der Vergleich der Fig.1,2 zeigt, daß die Platten 13 unterschiedlich dick sind. Es ist schematisch eine maximale Plattendickentoleranz 21 angegeben, die sich durch unterschiedliche Anordnungen der Plattenrückseiten 15 bestimmt. Die Dicke 20 der Distanzscheibe 19 ist demgemäß auf die maximale Plattendickentoleranz 21 abgestimmt. Fig.2 zeigt, daß die Distanzscheibe 19 einen vergleichsweise großen Abstand überbrückt, während der Abstand gemäß Fig.l praktisch null ist, so daß die Plattenhalterung 17 der Plattenrückseite 15 dicht benachbart ist. Die Distanzscheibe 19 befindet sich in der radialen Erweiterung 16 der Hinterschnittbohrung 12, wobei die Tiefe der radialen Erweiterung praktisch der Dicke 20 der Distanzscheibe 19 entspricht. In beiden Fällen ist gesichert, daß sich die Distanzscheibe 19 einerseits an der Plattenrückseite oder an dem Boden 16' abstützt, und andererseits an der Plattenhalterung 17.
Die Distanzscheibe 19 umfaßt den Kragen 14 des Kragendübels 10. Der Kragen 14 ist beispielsweise als Sechskant ausgebildet. Auf diese Mehrkantform ist eine Ausnehmung 24 der Distanzscheibe abgestimmt, die also ebenfalls sechskantig ist. Es ergibt sich ein Verdrehformschiuß zwischen der Scheibe 19 und dem Kragen 14. Des weiteren ist der maximale Außendurchmesser der Distanzscheibe 19 praktisch gleich dem Durchmesser der radialen Erweiterung 16. Das bewirkt, daß etwaige aus dem Kragen 14 herrührende Radialkräfte über die Distanz-0 scheibe 19 auf die vertikalen Wände der radialen Erweiterung 16 übertragen werden können.
Die Distanzscheibe 19 ist des weiteren mit einem Vorsprung 22 versehen, der unrund ist. Dargestellt ist ein Sechskant. Der Vorsprung 22 greift in eine Ausnehmung 25 der Plattenhalterung 17 ein. Er ist nicht so lang, wie die Plattenhalterung 17 dick ist. Der Vorsprung 22 ist unrund und dementsprechend unrund ist auch die Ausnehmung 25 der Plattenhalterung 17. Beide sind so aufeinander abgestimmt, daß eine Verdrehformschlüssigkeit gegeben ist. Der Vorsprung 22
ist hülsenartig ausgebildet, so daß die Spreizschraube 18 hindurch in den Dübel 10 eingeschraubt werden kann.
Die Montage erfolgt derart, daß die Spreizschraube 18 durch die Ausnehmung 25 der Plattenhalterung 17 gesteckt und die Distanzscheibe 19 aufgeschoben wird. Danach wird der Dübel 10 auf die Spreizschraube 18 aufgeschraubt, bis diese beginnt, die Spreizlappen 11 zu spreizen. Die vorbeschriebene Baueinheit wird in die leere Hinterschnittbohrung 12 der Platte 13 hineingesteckt, bis es zum Anschlag kommt. In diesem Fall liegt die Distanzscheibe entweder an der Rückseite 15 oder an dem Boden 16' an. Wenn dann die Spreizschraube 18 gedreht wird, spreizt sie die Spreizlappen 11, deren Vorsprünge 10' in die Hinterschneidung 12' gelangen. Dabei kann sich der Dübel 10 nicht verdrehen. Er wird von der Distanzscheibe 19 durch den Verdrehformschluß zwischen seinem Kragen 10 und der Ausnehmung 24 gehalten, wobei zugleich der unrunde Vorsprung 22 in der Ausnehmung 2 5 der Plattenhalterung 17 verdrehfest ist. Da die Plattenhalterung 17 entweder fest angebracht oder festgehalten wird, kann das Verdrehen des Dübels 10 sicher ausgeschlossen werden.
Die Spreizschraube 10 ist als Bundschraube ausgebildet und wird soweit hineingeschraubt, bis ihr Bund 18' auf der Innenwand 17' der Plattenhalterung 17 aufsitzt. Dabei überdeckt der Bund die Ausnehmung 25 der Plattenhalterung 17. Der unrunde Vorsprung 22 der Distanzscheibe 19 ist so kurz gehalten, daß er nicht am Bund 18' anliegt oder von diesem druckbeaufschlagt ist. Die Kraftübertragung erfolgt vielmehr zwisehen dem Schraubenkopf, der Plattenhalterung 17, der Distanzscheibe 19 und dem Boden 16' bzw. der Plattenrückseite 15 der Platte 13.
Die Ausgestaltung der Distanzscheibe 19 in Fig.2 bezüglieh des Bundes 22 kann der in Fig.l entsprechen. Dies wurde jedoch nicht dargestellt, weil grundsätzlich auch ein Einsatz der Distanzscheibe 19 ohne unrunden Vorsprung 22 möglich ist. Zur Sicherung des Dübels 10 gegen Verdrehen genügt der Verdrehformschluß zwischen dessen Kragen 14 und der Innenausnehmung 24 der Distanzscheibe 19, wenn diese festgehalten wird.
In diesem Fall muß ein Werkzeug eingesetzt werden, wenn der Dübel beim Eindrehen der Spreizschraube 18 gegen Verdrehen gesichert werden soll. Mit dem Werkzeug wird die Distanzscheibe 19 an ihren unrunden Außenumfang, beispielsweise einem Mehrkantumfang, gegen Verdrehen gesichert. Das Werkzeug muß in den Zwischenraum zwischen der Plattenhalterung 17 und der Plattenrückseite 15 passen. Infolgedessen muß ein zur Anwendung des Haltewerkzeugs geeigneter Abstand zwischen der Plattenhalterung 17 und der Plattenrückseite 15 vorhanden sein, wenn die Distanzscheibe in eine Radialerweiterung 16 der Hinterschnittbohrung 12 eingreift. Die Distanzscheibe 19 muß vergleichsweise dicker sein.
Die vorbeschriebenen Fassadenplattenbefestigungen ermögliehen es nicht nur, Fassadenplatten unterschiedlicher Plattendickentoleranzen zu verwenden. Sie vermeiden gleichermaßen auch eine Auszugslastminderung bei dünneren Platten, wenn davon ausgegangen wird, daß alle Platten mit ihren Frontseiten 24 auf gleichem Niveau angeordnet sein sollen und die diversen Plattenhalterungen 17 äquidistant zu diesem Niveau angeordnet sind.

Claims (11)

• · Jf · · ■ · J. · ♦ 21.01.1998 Ansprüche:
1. Fassadenplattenbefestigung, insbesondere Natursteinplattenbefestigung, mit einem Anker, der in eine in der Plattenrückseite (15) angeordnete Bohrung der Fassadenplatte (13) eingreift und mit einem Einschraubteil, das durch eine Plattenhalterung (17) hindurch in den Anker geschraubt ist, wobei zwischen dem Anker und der Plattenhalterung (17) eine Distanzscheibe (19) angeordnet ist, die sich einerseits an der Plattenhalterung
(17) abstützt, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Distanzscheibe (19) andererseits an einem Boden (16') einer radialen Erweiterung (16) der Bohrung abstützt.
2. Befestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
0 daß der Anker ein Kragendübel (10) ist, der mit seinem Kragen (14) an der Plattenrückseite (15) anliegt und der mit an Spreizlappen (11) angebrachten Vorsprüngen (10') in eine Hinterschneidung (12') der als Hinterschnittbohrung (12) ausgebildeten Bohrung eingreift, wenn das Ein-5 schraubteil eingeschraubt ist.
3. Befestigung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Einschraubteil eine Spreizschraube
(18) oder ein Gewindestift mit Sperrzahnmutter ist. 30
4. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke (20) der Distanzscheibe
(19) einer vorbestimmten maximalen Plattendickentoleranz (21) entspricht oder diese übersteigt.
5. Befestigung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzscheibe (19) den Kragen
(14) des Kragendübels (10) verdrehformschlüssig umfaßt.
6. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzscheibe (19) mit der Plattenhalterung (17) verdrehformschlüssig verbunden ist.
7. Befestigung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Distanzscheibe (19) einen unrunden Vorsprung (22) hat, der verdrehformschlüssig in eine Ausnehmung (25) der Plattenhalterung (17) eingreift.
8. Befestigung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der unrunde Vorsprung (22) flacher ist, als die Plattenhalterung (17) im Befestigungsbereich dick ist, und daß das Einschraubteil eine die Ausnehmung (25) der Plattenhalterung (17) überdeckende Bundschraube ist.
9. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenumfang der Distanzscheibe
(19) als Mehrkant ausgebildet ist.
10. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der maximale Außendurchmesser der Distanzscheibe (19) praktisch gleich dem Durchmesser der radialen Erweiterung (17) der Hinterschnittbohrung (12) ist.
11. Befestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzscheibe (19) ein Aluminiumstanzteil oder ein glasfaserverstärktes Duroplastteil ist.
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