DE29619465U1 - Vorrichtung zum Abnehmen und Stapeln flacher Gegenstände - Google Patents
Vorrichtung zum Abnehmen und Stapeln flacher GegenständeInfo
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Description
Sachsenring Entwicklungsgesellschaft
mbH
08058 Zwickau
mbH
08058 Zwickau
Vorrichtung zum Abnehmen und Stapeln flacher Gegenstände
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abnehmen und Stapeln flacher Gegenstände gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE 32 16 504 Cl
bekannt. Sie besteht aus einer Materialbahn-Zuführeinrichtung mit einer Schweiß- und Trenneinrichtung zum
Abtrennen von beutelartigen Abschnitten, einem Sternrad, dessen Arme beim Drehen des Sternrades mit ihrem Armende bis
zur Trennstelle reichen, den beutelartigen Abschnitt mittels Saugöffnungen in den Armen aufnehmen und nach einer halben
Umdrehung auf Nadeln eines Transportbandes ablegen. Die Größe der beutelartigen Abschnitte ist hierbei durch die
Länge der Arme des Sternrades begrenzt. Weil die Arme die beutelartigen Abschnitte unmittelbar beim Trennvorgang von
der Schweißstation abnehmen müssen, kommt jeder Abschnitt, unabhängig von seiner Länge, immer mit seiner Trennkante
oder Hinterkante am Armende zu liegen, das daher die größte Umfangsgeschwindigkeit besitzt.
Physikalisch bedingt ist die Stückleistung bei kurzen Abschnitten größer als bei langen Abschnitten. Dementsprechend
muß die Drehzahl des Sternrades bei kurzen Abschnitten größer sein als bei langen Abschnitten. Dies
bedeutet eine größere Umfangsgeschwindigkeit für die kleinen Beutel. Infolge des Luftwiderstandes besteht die Gefahr, daß
sich diese Beutel von den Saugarmen lösen. Dieser Gefahr muß mit einer Reduzierung der Maschinengeschwindigkeit begegnet
werden, was zu einer Verminderung des Wirkungsgrades führt.
Aus diesem Grunde ist es üblich, solche Maschinen für unterschiedliche
Abschnittslängen auszuführen, um für das Hauptsortiment eine optimale Maschinenleistung zu gewährleisten.
Das bedeutet jedoch eine Einschränkung der Produkt flexibilität.
Mit der vorliegenden Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, die Vorrichtung zum Abnehmen und Stapeln flacher
Gegenstände der eingangs erwähnten Art so zu gestalten, daß die Übergabe von Abschnitten mit größeren und/oder unterschiedlichen
Längen von der Trenneinrichtung zur Ablageeinrichtung durch das Sternrad ohne Verringerung der
Produktivität möglich ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß diese Vorrichtung für sämtliche Abschnittsgrößen jeweils mit
optimaler Geschwindigkeit betrieben werden kann, ohne daß Betriebsstörungen auftreten.
• ·
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben und werden nachfolgend anhand der
in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Vorrichtung von der Frontseite in perspektivischer Sicht,
Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 von der
Rückseite in perspektivischer Sicht und
Fig. 3 die Ansicht gemäß Fig. 1 mit Sternrädern wahlweise unterschiedlicher Armlänge und
zugehöriger Längsadaption der Sternräder und der Ablageeinrichtung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 besteht gemäß den Fig. 1
und 2 aus einer Trenn- oder Schneideinrichtung 2 mit einer Zuführeinrichtung für eine Materialbahn 3, einer als
Stiftstapler ausgebildeten Ablageeinrichtung 4 und einer Umsetzeinrichtung 5 mit einem Sternrad 6. Ablageeinrichtung
4 und Umsetzeinrichtung 5 können auf einem gemeinsamen Träger 8 angeordnet sein, der in Pfeilrichtung 7 zur Trennoder
Schneideinrichtung 2 hin und von dieser weg bewegbar ist.
Das Sternrad 6 besteht aus einer an zwei Lagerpfosten 9 und 10 drehbar gelagerten Nabe 11, an der in beispielsweise drei
oder vier im Abstand voneinander verlaufenden Ebenen Arme 12 radial abstehend angebracht sind. Benachbarte Arme 12
Φ Φ Φ · ΦΦ &igr; &phgr;&phgr; ΦΦ ΦΦ ΦΦ &phgr;&phgr;&phgr;
&phgr; &phgr;
besitzen voneinander den gleichen Winkelabstand. Beim Ausführungsbeispiel mit sechs Armen 12 je Ebene schließen
benachbarte Arme 12 also jeweils einen Winkel von 60° ein.
Die Arme 12 besitzen sämtlich die gleiche Länge 13. Das Sternrad 6 wird durch einen geeignten Antrieb in Richtung
des Pfeils 14 gedreht.
Die Trenn- oder Schneideinrichtung 2 trennt von der Materialbahn 3, beispielsweise einer Folie, insbesondere
Kunststoff-Folie, jeweils einen Abschnitt 15 ab, der auf
einen nicht dargestellten, an sich bekannten Abnahmetisch oder Abnahmerost abgelegt wird. Die Materialbahn 3 ist mit
in definiertem Abstand voneinander angebrachten Heftlöchern 3.1 versehen. Die Abschnitte 15 werden so abgetrennt, daß
die Heftlöcher 3.1 jedes Abschnitts 15 immer genau gleich positioniert sind und mit Stiften 4.1 der Ablageeinrichtung
4 fluchten.
Die Anordnung der Trenn- oder Schneideinrichtung 2 und des Sternrades 6 ist so gewählt, daß die freien Enden 12.1 der
Arme 12 bis an die als Hinterkante 15.1 des Abschnitts 15 bezeichnete Trennstelle heranreichen.
Beim Drehen des Sternrades 6 in Pfeilrichtung 14 wird ein
abgelegter Abschnitt 15 von unten her vom Abnahmerost abgenommen. Zur guten Lagefixierung des Abschnitts 15 auf
den zugeordneten Armen 12 sind die Arme 12 bevorzugt zumindest im Bereich der Abschnittsauflage mit Saugöffnungen
12.2 versehen.
• · · 4
Nach einer halben Umdrehung des Sternrades 6 wird der Abschnitt 15 mit seinen Heftlöchern 3.1 auf Stifte 4.1 eines
Transportbandes 4.2 der Ablageeinrichtung 4 aufgesteckt und
von den Armen 12 abgestreift.
Der Vorschub der Materialbahn 3 und der Abtrenntakt für eine bestimmte Größe eines Abschnitts 15 sind mit der Drehzahl
des Sternrades 6 derart abgestimmt, daß unmittelbar nach dem Abtrennen der Abschnitt 15 von den Armen des Sternrades 6
erfaßt wird. Der Bewegungsablauf muß so gesteuert werden, daß der Abschnitt 15 sicher in seiner Lage gehalten wird.
Bei zu hoher Drehzahl wird die Umfangsgeschwindigkeit an den freien Enden 12.1 der Arme 12 so groß, daß der Abschnitt 15
infolge zu hoher Luftdruckbelastung durchgebogen und von den Außenarmen abgezogen wird. Die optimale Drehzahl läßt sich
durch Versuche ohne weiteres ermitteln.
Sollen nur kleinere Abschnitte 15 hergestellt werden, so ist die Trenn- oder Schneideinrichtung 2 in der Lage, den
Trenntakt zu erhöhen. Dies ist jedoch wegen der begrenzten Drehzahl des Sternrades 6 beim eingangs dargelegten Stand
der Technik nicht möglich.
Gemäß der Erfindung ist es hingegen möglich, bei kleinen Abschnitten 15 mit höherem Trenntakt und höherer Drehzahl
des Sternrades 6 zu arbeiten, indem die Länge 13 der Arme 12 auf eine kleinere Länge 13.1 reduziert wird und gleichzeitig
die Umsetzeinrichtung 5 und die Trenn- oder Schneideinrichtung 2 derart aufeinander zu bewegt werden, daß die
freien Enden 12.1 der Arme 12 wieder bis zur Hinterkante 15.1 der Abschnitte 15 reichen. Nun können die Drehzahl
und der Trenntakt soweit erhöht werden, daß an den freien Enden 12.1 die zuvor bei der Armlänge 13 ermittelte
optimierte Umfangsgeschwindigkeit erreicht wird. Diese Ausführung zeigt die Fig. 3.
In dieser Fig. 3 ist das Sternrad 6 mit den Armen 12 der Länge 13 und die dazugehörige Einstellung der Umsetzeinrichtung
5 und der Ablageeinrichtung 4 gestrichelt eingezeichnet. Die neue Einstellung mit dem Sternrad 6 mit
der kürzeren Länge 13.1 der Arme 12 ist in voller Strichstärke eingezeichnet. Die Arme 12 sind hier um die
Länge 13.2 verkürzt. Entsprechend wird der Abstand 16, beispielsweise zwischen der Drehachse 2.1 der Trenneinrichtung
2 und der Drehachse 6.1 des Sternrades 6 der Umsetzeinrichtung 5 um die Länge 17 auf den Abstand 16.1
vermindert.
Auch ist es möglich, die Vorrichtung 1 so auszubilden, daß der Abstand zwischen dem Sternrad 6 und der Umsetzeinrichtung
5 verstellbar ist. Hierdurch kann eine Anpassung der Ablageeinrichtung 4 an die Armlänge 13 bzw. 13.1 des
Sternrades 6 erreicht werden.
Zur Veränderung der Länge der Arme 12 können diese insgesamt am Sternrad 6 austauschbar angebracht sein. Die Arme 12
können aber auch eine Mindestlänge besitzen und durch Ansätze oder Aufsätze verlängerbar sein. Diese Ansätze oder
Aufsätze können angeschraubt, mittels Bajonettverschluß oder dgl. befestigt sein. Die Arme 12 können auch ausziehbar und
zusammenschiebbar sein. Insbesondere können sie teleskopartig verlängerbar bzw. verkürzbar sein.
• *
S ·
Mit Vorteil kann der Stiftstapler, beispielsweise das
Förderband 4.2, Stiftträger aufweisen. Der Stiftträger oder das Förderband 4.2 können eine Mehrzahl von Stifthaltemitteln,
beispielsweise Bohrungen, Verschraubungen, Gewindebohrungen oder dgl. besitzen. Diese Stifthaltemittel
haben voneinander gleichen Abstand. Je nach Wahl der Größe der Abschnitte 15 und/oder der Anordnung von deren
Heftlöchern 3.1 können die Stifte 4.1 entsprechend eingesetzt werden. Hierzu wird ein Rastermaß von
beispielsweise 1 cm bis 25 cm, insbesondere von etwa 20 cm vorgesehen.
Vorteilhaft kann die Prozeßgeschwindigkeit der Vorrichtung umgekehrt proportional zur Länge 13 bzw. 13.1 der Arme
des Sternrades 6 einstellbar sein.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Abnehmen und Stapeln flacher, insbesondere dünner, flexibler Abschnitte von Gegenständen,
mit einem Sternrad mit in wenigstens zwei im Abstand voneinander verlaufenden Ebenen vorgesehenen, von einer
Drehachse abstehenden, zueinander im gleichen Winkelabstand angeordneten Armen zum Abnehmen der Abschnitte von einer
Trenn- und Zuführeinrichtung und zum Weiterführen der Abschnitte zu einer Ablageeinrichtung durch Drehen des
Sternrades, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (13; 13.1) der Arme (12) des Sternrades (6) veränderbar oder das
Sternrad (6) gegen ein anderes mit Armen (12) anderer Länge (13; 13.1) austauschbar ist und daß der Abstand (16)
zwischen der Drehachse (6.1) des Sternrades (6) und der Trenn- und Zuführeinrichtung (2) entsprechend der Länge (13;
13.1) der verwendeten Arme (12) des Sternrades (6) verstellbar bzw. einstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablageeinrichtung (4) zusammen mit der Verstellung
der Drehachse (6.1) des Sternrades (6) verstellbar ist und diese insbesondere auf einem gemeinsamen Träger (8)
angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Drehachse (6.1) des
Sternrades (6) und der Ablageeinrichtung (4) an die Länge (13; 13.1) der Arme (12) des Sternrades (6) anpaßbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablageeinrichtung (4) als
Stiftstapler ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sternrad (6) und die
Ablageeinrichtung (4) zur Trenn- und Zuführeinrichtung (2) horizontal oder im wesentlichen horizontal verstellbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (12) des Sternrades (6)
austauschbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (12) des Sternrades (6)
eine Mindestlänge besitzen und diese durch Ansätze verlängerbar sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (12) des Sternrades (6)
ausziehbar, zusammenschiebbar, insbesondere teleskopartig verlängerbar bzw. verkürzbar sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (12) des Sternrades (6)
zumindest auf der in Drehrichtung (14) des Sternrades (6) vorderen Seite Saugöffnungen (12.2) aufweisen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stiftstapler Stiftträger für
Stifte (4.1) aufweist, die eine Mehrzahl von Stifthaltemitteln mit einen voneinander gleichen Abstand besitzen und
daß in diese Stiftträger Stifte (4.1) entsprechend der Wahl der Länge (13; 13.1) der Arme (12) des Sternrades (6)
und/oder der Wahl der Heftlöcher (3.1) in der Materialbahn (3) einsetzbar sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stiftstapler ein Förderband (4.2) aufweist, auf dem aufeinanderfolgend die Stifthaltemittel
bzw. Stifte (4.1) angebracht sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stifthaltemittel Gewindebohrungen
aufweisen, in die die Stifte (4.1) einschraubbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der benachbarten
Stifthaltemittel etwa 1 cm bis 25 cm, insbesondere etwa 20 cm, beträgt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozeßgeschwindigkeit der
Vorrichtung umgekehrt proportional zur Länge (13; 13.1) der Arme (12) des Sternrades (6) einstellbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozeßgeschwindigkeit derart einstellbar
ist, daß jeweils am freien Ende (12.1) der Arme (12) auch bei unterschiedlichen Längen (13; 13.1) derselben die
gleiche oder annähernd die gleiche optimale bzw. maximal zulässige Umfangsgeschwindigkeit erreicht ist.
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