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DE29618225U1 - Anordnung zum Ankoppeln von Lamellen an Wendebändern einer Lamellenjalousie - Google Patents

Anordnung zum Ankoppeln von Lamellen an Wendebändern einer Lamellenjalousie

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DE29618225U1
DE29618225U1 DE29618225U DE29618225U DE29618225U1 DE 29618225 U1 DE29618225 U1 DE 29618225U1 DE 29618225 U DE29618225 U DE 29618225U DE 29618225 U DE29618225 U DE 29618225U DE 29618225 U1 DE29618225 U1 DE 29618225U1
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lamella
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DE29618225U
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Hueppe Form Holding De GmbH
Original Assignee
Hueppe Form Sonnenschutz und Raumtrennsysteme GmbH
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/24Screens or other constructions affording protection against light, especially against sunshine; Similar screens for privacy or appearance; Slat blinds
    • E06B9/26Lamellar or like blinds, e.g. venetian blinds
    • E06B9/38Other details
    • E06B9/386Details of lamellae
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E06B9/26Lamellar or like blinds, e.g. venetian blinds
    • E06B9/38Other details
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    • E06B9/24Screens or other constructions affording protection against light, especially against sunshine; Similar screens for privacy or appearance; Slat blinds
    • E06B2009/2417Light path control; means to control reflection

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Blinds (AREA)

Description

Hüppe Form Sonnenschutz- und Raumsysteme GmbH
Cloppenburger Str. 200, D-26133 Oldenburg
Anordnung zum Ankoppeln von Lamellen an Wendebändern einer Lamellenjalousie
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Ankoppeln von Lamellen an Wendebändern einer Lamellenjalousie gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei dem Anbringen einer Lamelle an einem oder mehreren Wendebändern einer Jalousie mittels Koppelgliedern werden an eine hierfür vorgesehene Anordnung widerstreitende Forderungen gestellt. Zum einen soll die Ankopplung mittels einfacher, leicht herzustellender und insbesondere einfach zu befestigender Koppelglieder erfolgen, andererseits soll das Aussehen der Lamelle durch das Anbringen der Koppeigiieder nicht beeinträchtigt und eine Bearbeitung der Lamelle in größerem Umfang nicht notwendig sein. Bei den in der Praxis bereits bekannten Anordnungen reichen die Koppelglieder häufig bis zur Mitte der Lamelle, so daß die für die Anbringung dieser Koppelglieder an den beiden Lamellenlängsseiten notwendige Bearbeitung oft über die gesamte Breite der Lamelle reicht. Dies ist nicht nur dem äußeren Erscheinungsbild der Jalousie abträglich, sondern hat auch einen erheblichen Bearbeitungsaufwand zur Folge.
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Diese sich widerstreitenden Forderungen werden dann noch verstärkt, wenn es sich bei der Lamelle nicht um eine an ihren beiden Breitseiten weitestgehend ebene Lamelle handelt, sondern beispielsweise um eine Prismenlamelle, die an wenigstens einer Breitseite mit in Längserstreckung der Lamelle verlaufenden Prismen versehen ist. Da derartige Lamellen häufig aus einem sehr leichten, bruchempfindlichen Kunststoff hergestellt sind, besteht bei einer Bearbeitung der Lamelle zum Anbringen der Koppelglieder die Gefahr, daß Absplitterungen an der Lamelle auftreten können. Darüber hinaus kann im Bereich des Anbringungsortes des Koppelgliedes eine Funktionsbeeinträchtigung der Lamelle vorhanden sein, d.h., daß die besondere, zur Erfüllung einer Funktion gewählte Gestaltung der Lamelle zerstört wird.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung zum Ankoppeln von Lamellen an Wendebändern einer Lamellenjalousie der eingangs genannten Art zu schaffen, welche ohne große Beeinträchtigung des Aussehens und der Funktion der Lamelle ein sicheres Halten der Lamelle an den Wendebändern ermöglicht.
Die vorstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die vorgeschlagene Lösung ermöglicht, daß nur ein verhältnismäßig kleiner Bereich der Lamelle für das Anbringen der Koppelglieder an der Lamelle beansprucht wird. Hierdurch wird das Aussehen und ggf. die Funktion der Lamelle gegenüber den bekannten Anordnungen überhaupt nicht, oder zumindest nur in einem sehr geringen Maß, beeinträchtigt. Darüber hinaus kann hinsichtlich der Verbindung zwischen Lamelle und Koppelglied eine für den jeweiligen Zweck optimale Abstimmung erfolgen, da die Form der Profilierung auf die Gestaltung und Funktion des Koppelgliedes angepaßt werden kann. Außerdem kann durch die an das Koppelglied angepaßte Profilierung eine am Anbringungsort des Koppelgliedes an der Lamelle ggf. noch notwendige weitere Bearbeitung der Lamelle gegenüber der bekannten Anordnung auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben, da die Profilierung so auf das Koppelglied abgestimmt werden kann, daß das Koppelglied und die Lamelle formschlüssig so ineinandergreifen, daß das Koppelglied bereits in Breitenrichtung der Lamelle festgelegt ist und nur noch seine Fixierung in Längsrichtung erfolgen muß. Hierdurch wird auch die Gefahr der Beschädigung während der Bearbeitung der Lamelle zur Vorbereitung der Anbringung des Koppelgliedes erheblich herabgesetzt. Darüber hinaus wird durch die uniforme Ausgestaltung der Profilierung über die Längserstreckung der Lamelle erreicht, daß der Anbringungsort des Koppelgliedes frei gewählt werden kann, ggf. sogar nach der Verwendung der Lamelle innerhalb einer Jalousie, wenn beispielsweise bereits eine an einem Ort
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eingesetzte Jalousie durch Verkürzen der Lamellen in ihrer Länge an einem anderen Ort wieder verwendet werden soll, wobei dann ebenfalls die Wendebänder versetzt werden müssen.
Wie bereits vorstehend ausgeführt wurde, kann die an der Randzone der Lamelle vorhandene Profilierung so auf das Koppelglied abgestimmt werden, daß das Koppelglied beim Anbringen an der Lamelle in Breitenrichtung der Lamelle bereits formschlüssig festgelegt wird. Um das Koppelglied dann beispielsweise auch in Längsrichtung der Lamelle festsetzen zu können, kann eine formschlüssige oder stoffschlüssige Verbindung zwischen Koppelglied und Lamelle vorgesehen sein. Selbstverständlich kann auch eine Kombination aus einer stoff- und formschlüssigen Verbindung möglich sein.
Wird das Koppelglied formschlüssig an der Randprofilierung der Lamelle angebracht, so kann dies beispielsweise durch ein Aufklipsen des Koppelgliedes erfolgen.
Ebenso besteht die Möglichkeit, daß an in Längsrichtung der Lamelle beabstandeten Stellen der Randprofilierung Querausnehmungen vorgesehen sind und daß ein Koppelglied an der Randprofilierung in einer Querausnehmung verankerbar ist. Das Verankern selbst kann dann wiederum durch die unterschiedlichsten Maßnahmen erfolgen, beispielsweise durch ein Einklipsen, Einstecken usw.
Die Querausnehmung selbst kann wiederum unterschiedlich gestaltet sein. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Querausnehmung als eine die Lamelle quer durchsetzende Durchgangsbohrung, als ein Sackloch oder als ein Schlitz ausgebildet ist, wobei jeweils wenigstens ein Formansatz des Koppelgliedes in die entsprechende Querausnehmung hineinragen oder einrasten kann.
Die Randprofilierung der Lamelle kann wiederum die unterschiedlichsten Gestaltungen aufweisen. So besteht zum einen die Möglichkeit, daß eine sich in Längsrichtung der Lamelle erstreckende Nut vorgesehen ist, in die wenigstens ein Formansatz des Koppelgliedes hineinragt oder einrastet. Zum anderen besteht die Möglichkeit, daß die Randprofilierung der Lamelle eine in Lamellenlängsrichtung verlaufende Bohrung enthält. Handelt es sich bei der Lamelle um eine Prismenlamelle, so kann die Längsnut an der die Prismen aufweisenden Seite der Lamelle vorgesehen sein. Hierbei besteht dann die Möglichkeit, frei wählbar die Koppelglieder an der Lamelle anzubringen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Abschnittskoppelglieder an der Lamelle anzubringen, die jeweils einen gesamten
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Längsabschnitt der Lamelle umgreifen, welcher größer ist, als beispielsweise die Breite der Wendebänder, die mittels dieser Koppelglieder an der Lamelle angebracht werden. Weiterhin kann aber auch ein Koppelglied vorgesehen sein, welches sich zumindest annähernd über die gesamte Länge der Lamelle erstreckt. An diesen Koppelgliedern können dann Ausnehmungen bzw. Befestigungsankopplungsbereiche wie Durchgangslöcher, die je nach Material des Koppelgliedes gestanzt oder geformt sein können, vorgesehen sein, in denen bzw. an denen dann die Wendebänder angebracht bzw. befestigt werden können.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß die vorstehenden Alternativen für die Ausbildung der Randprofilierung und für die formschlüssige Verbindung des Koppelgliedes mit der Lamelle jeweils untereinander kombinierbar sind und ggf. sogar ergänzend vorgesehen werden können.
Neben einer formschlüssigen Verbindung zwischen Koppelglied und Lamelle ander Lamellenrandzone kann dort auch alternativ, oder ergänzend, eine stoffschlüssige Verbindung vorgesehen sein. Diese kann beispielsweise durch einen Klebe- oder Ultraschallschweißvorgang erfolgen.
Grundsätzlich kann zwischen dem Wendeband und der Lamelle sowohl eine gelenkige Verbindung als auch eine starre Verbindung vorgesehen sein. Ist eine gelenkige Verbindung vorgesehen, so kann das Koppelglied über ein durch das Koppelglied und die Lamelle gebildetes Schwenkgelenk anderRandprofiiierung der Lamelle anbringbar sein. Dieses Schwenkgelenk kann dabei zwei an dem Koppelglied vorgesehene Zapfen enthalten, die zum schwenkbaren Anbringen des Koppelglieds in entsprechende, an der Lamelle vorgesehene und in Lamellenlängsrichtung ausgerichtete Ausnehmungen eingreifen. Hierbei kann weiterhin vorgesehen sein, daß das Koppelglied zwei zueinander beabstandete Stege aufweist, an deren Außenseite je ein Zapfen zum Eingriff in jeweils eine Ausnehmung der Lamelle angebracht ist. Diese Ausführungsform läßt sich insbesondere dann günstig anwenden, wenn die Randprofilierung der Lamelle eine sich in Längsrichtung der Lamelle erstreckende Bohrung enthält und an den entsprechenden Anbringungsorten der Koppelglieder Schlitze vorgesehen sind, die die Lamelle vollständig durchsetzen. In diesem Fall kann dann das Koppelglied mit seinen an den Außenseiten vorgesehenen Zapfen jeweils in den Schlitz eingeführt werden und dabei können die Zapfen in die im Bereich des Schlitzes offen zugänglichen Bohrungen eingreifen.
Damit sich das Koppelglied nicht selbständig aus den Bohrungen lösen kann, kann hier zusätzlich vorgesehen sein, daß zwischen die Stege eine ggf. mit dem Koppelglied verbundene Versteifungseinrichtung einbringbar ist, die eine Bewegung der Stege aufeinander zu zum Herauslösen der Zapfen aus den Ausnehmungen verhindert und die vorzugsweise aus zwei in den Zwischenraum zwischen den Stegen aus einander entgegengesetzten Richtungen ggf. reversibel einschwenkbare sowie miteinander verrastbare Rastelemente gebildet ist.
Ebenso besteht bei einem gelenkigen Anbringen der Lamelle an dem Wendeband die Möglichkeit, daß das Koppelglied ein Schwenkgelenk zwischen Lamelle und Wendeband aufweist.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, daß das Koppelglied über ein Schwenkgelenk an dem Wendeband anbringbar ist. Ebenso kann das Koppelglied starr mit dem Wendeband verbunden sein. j
Für das Koppelglied können wiederum die unterschiedlichsten Gestaltungen im Rahmen des Erfindungsgedankens vorgesehen werden. So hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Koppelglied eine C-förmige Gestalt mit zwei die Randprofilierung der Lamelle umgreifenden Schenkeln aufweist. Dabei kann weiterhin vorgesehen sein, daß wenigstens ein Schenkel des C-förmigen Koppelgliedes an seiner Innenseite der Profilierung der Lamelle angepaßt ist.
Um hierbei die Anbringung des Koppelgliedes zu erleichtern, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, daß wenigstens ein Schenkel des C-förmigen Koppelgliedes schwenkbar für eine ggf. reversible Schwenkbewegung auf den anderen Schenkel zu an dem Koppelgliedkörper angebracht ist. Um auch hier ein unbeabsichtigtes Lösen des Koppelgiiedes von der Lamelle zu vermeiden, kann weiterhin vorgesehen \
sein, daß das freie Ende des schwenkbaren Schenkels wenigstens ein Verriegelungselement aufweist, mittels dem der Schenke! in einer Querausnehmung der Lamelle vorzugsweise lösbar verriegelbar ist.
Weiterhin kann das Koppelglied eine U-förmige Gestalt aufweisen, wobei die beiden freien Enden der U-Schenkel annähernd um 90° parallel zu dem Zwischenschenkel des U-förmigen Koppelgliedes in die gleiche Richtung abgebogen sind und wobei der wendebandferne Schenkel durch eine Durchgangsbohrung der Lamelle hindurchführbar ist.
Durch ein C-förmiges Koppelglied, das in eine einzelne Ausnehmung an der Lamelle eingreift, kann die vorstehende Aufgabe ebenfalls gelöst werden.
Die Lamelle wiederum kann die unterschiedlichsten Formen aufweisen. So können die beiden Breitseiten der Lamelle beispielsweise eben sein. Ebenso besteht die Möglichkeit, daß die Lamelle an wenigstens einer ihrer Breitseiten nebeneinander sowie parallel zur Lamellenlängsachse verlaufende Prismen aufweist, die ein Eindringen von direkt einfallenden Sonnenstrahlen durch Um- und Ablenkung dieser Strahlen mittels der Prismen vermeiden, den Durchtritt von diffusem Licht aber ermöglichen, wodurch sich die Ausleuchtung eines Raumes, an dessen Fensteröffnungen Jalousien mit derartigen Lamellen befinden, verbessert.
Für die Lamelle kann jeder beliebige Werkstoff gewählt werden, insbesondere kann sowohl ein metallischer Werkstoffe als auch ein Kunststoff vorgesehen sein. Soll die Lamelle als Prismeniamelle ausgebildet sein, so kann es vorteilhaft sein, wenn der Kunststoff lichtdurchlässig ist. Für die Koppelglieder kann als Werkstoff sowohl Kunststoff als auch Metall vorgesehen werden.
Die Lamelle kann wiederum durch einen Walz- oder einer Extrudiervorgang hergestellt werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie Ausführungsbeispiele werden nachstehend anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung einer
Sonnenschutzeinrichtung in Form einer Jalousie mit den erfindungsgemäßen Lamellen;
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung in auseinandergezogener Darstellung;
Fig. 3a eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung in auseinandergezogener Darstellung;
Fig. 3b eine Draufsicht der in Fig. 3a gezeigten Ausführungsform unter
Weglassung einiger in Figur. 3a gezeigter Bauteile;
Fig. 4 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung in auseinandergezogener
Darstellung;
Fig. 5a eine teilweise geschnittene Darstellung einer vierten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung;
Fig. 5b eine Draufsicht der in Fig. 5a gezeigten Anordnung;
Fig. 6 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einerfünften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung in auseinandergezogener Darstellung;
Fig. 7 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer sechsten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung;
Fig. 8a eine Draufsicht auf eine Prismenseite einer Prismenlameüe, die bei
einer siebten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung Verwendung findet;
Fig. 8b eine teilweise geschnittene Seitenansicht der siebten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung;
Fig. 9a eine Draufsicht auf eine Prismenseite einer Prismenlamelle, die bei
einer achten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung Verwendung findet; und
Fig. 9b eine teilweise geschnittene Seitenansicht der siebten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung.
In Fig. 1 ist eine Sonnenschutzeinrichtung in Form einer Jalousie J dargestellt, bei der die erfindungsgemäße Anordnung zur Anwendung gelangt. DieJalousie J weist ein Kopfprofil 10 zur Aufnahme des in bekannter Weise aufgebauten Antriebs 12 sowie der Steuerung 14 der Jalousie J auf. Weiterhin ist die Jalousie J mit mehreren Prismenlamellen 20 versehen, die durch insgesamt drei Wendebänder 16 und drei Tragbänder 18 gehalten werden. Die drei Tragbänder 18 sind mit einer Unterleiste 19 fest verbunden. Befindet sich die Jalousie J in ihrer Betriebsstellung und sind die Prismenlamellen 20 zu diesem Zweck herabgelassen, so wie es in Fig. 1 gezeigt ist, werden die Prismenlamelien 20 durch die Wendebänder 16 gehalten. Gleichzeitig lassen sich die Prismenlamellen 20 mittels der Wendebänder 16 in ihrer Lage in bekannter Weise verstellen. Befindet sich die Jalousie J dagegen in ihrer Außerbetriebstellung, d.h., daß die Prismenlamellen 20 zu einem Paket zusammengefaßt sind, so werden die Prismenlameilen 20 durch die Unterleiste 19 gehalten.
In den Fig. 2 bis 8b sind verschiedene Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Anordnung gezeigt. Die bei den einzelnen Ausführungsformen verwendeten Prismenlamellen weisen bis auf ihre unterschiedliche Gestaltung, im Bereich ihrer Lamellenlängskanten einen gleichen Aufbau auf. Daher werden die Prismenlamellen sowie weitere Bauteile bzw. Elemente jeweils mit dem gleichen Bezugszeichen, erhöht um 100, in den verschiedenen Ausführungsformen gekennzeichnet. Anhand der in der Fig. 2 gezeigten Prismenlamelle 120 soll der Aufbau für alle Prismenlamellen, soweit sie übereinstimmen, erläutert werden.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, weist die Prismenlameile 120 eine weitestgehend ebene obere Breitseite 122 sowie eine untere, mit Prismen versehen Breit- bzw. Prismenseite 124 auf. Die Ortsangaben "oben" sowie "unten" beziehen sich auf die Positionierung der Prismenlamelle 120 in Fig. 2. Zwischen den beiden Lamellenlängskanten 126, von denen nur eine in Fig. 2 dargestellt ist, erstrecken sich mehrere im wesentlichen parallel zur Lamellenlängsachse verlaufende Prismen 128. Die zwischen dem ersten und ggf. je nach Ausführungsform zweiten zu der Lamellenlängskante 126 unmittelbar benachbarten Prisma 130a, 130b jeweils vorhandenen Prismen 128 der Prismenlamelle 120 besitzen in der in Fig. 2 gezeigten Querschnittsebene jeweils eine gleichgroße, dreiecksförmige Querschnittsform. Gegebenenfalls können, wie dies aber nicht weiter dargestellt ist, an der Prismenlamelle 120 in gleichmäßigem Abstand Durchbrechungen vorgesehen sein, um das Tragband 18 durch die Prismenlamelle 120 hindurchzuführen (vgl. Fig. 1). Zu bemerken ist noch, daß die Prismenlamellen aller nachstehend noch erläuterten Ausführungsformen symmetrisch aufgebaut sind, d.h., daß die jeweils nicht dargestellte Lameiienlängskante wie die dargestellte ausgebildet ist.
In der Fig. 2 ist eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung gezeigt. Hierbei weist die Prismenlamelle 120 im Bereich ihrer Lamellenlängskante 126 zwei sich an die Lamellenlängskante 126 unmittelbar anschließende Prismen 130a, 130b auf, die die gegenüber der Mittenzone der Prismenlamelle 120 veränderte Randprofilierung in der Form bilden, daß ihr jeweiliger Querschnittsflächenwert gegenüber den Querschnittsflächenwerten der übrigen Prismen 128 der Prismenlamelle 120 {bis auf die beiden der anderen Längskante unmittelbar folgenden Prismen) kleiner ist. Ihre dreiecksförmige Querschnittsform ist jedoch geometrisch ähnlich zu der Querschnittsform der übrigen Prismen 128. An der ebenen Oberseite 122 ist die Prismenlamelle 120 mit einer sich in Lamellenlängsrichtung parallel zur Längsachse der Prismenlamelle 120 erstreckenden Längsnut 132 versehen. Weiterhin besitzt die Prismeniameile 120 in gleichmäßigen'
Abständen entsprechend den Anbringungsorten von Koppelgliedern 160 annährend senkrecht zur ebenen Lamellenbreitseite verlaufende Ausnehmungen 134, die zum unbeweglichen Halten des Koppelglieds 160 in Lamellenlängsrichtung dienen.
Es ist noch zu bemerken, daß die Länge der Dreiecksbasen der beiden zu der Lamellenlängskante 126 unmittelbar benachbarten Prismen 130a, 130b der Prismenlamelle 120 im wesentlichen der Länge der Dreiecksbasis eines sich an diese beiden Prismen anschließenden Prismas 128 entspricht.
Das in Fig. 2 gezeigte Koppelglied 160 ist im wesentlichen C-förmig gestaltet und weist zwei Schenkel 162, 164 auf. Weiterhin ist das Koppelglied 160 mit einem sich entgegengesetzt zu den zwei Schenkeln 162,164 erstreckenden Fortsatz 166 versehen, mittels dem das Koppelglied 160 an dem Wendeband 16 gehalten ist. Die Art und Weise der Anbringung des Koppelglieds 160 an. dem Wendeband 16 wird nachstehend im Zusammenhang mit der in den Fig. 3a und 3b gezeigten Ausführungsform erläutert.
Mittels der beiden Schenkel 162,164 umgreift das Koppelglied 160 die Lamellenlängskante 126 der Prismenlamelle 120 beidseits. Dabei greift der in Fig. 2 obere Schenkel 162 mit einem Verriegelungselement 162a in die Nut 132 der Prismenlamelle 120 ein. Der in Fig. 2 untere Schenkel 164 ist gegenüber dem oberen Schenkel 162 in Richtung auf die Prismenlamelle 120 etwas verlängert und weist an seiner Innenseite zwei in ihrer Kontur an die beiden sich der Lamellenlängskante 126 der Prismenlamelle 120 unmittelbar anschließenden Prismen 130a, 130b angepaßte Prismen 164a, 164b auf. Die beiden Prismen 164a, 164b des unteren Schenkels 164 greifen bei einem an der Prismenlamelle 120 angebrachten Koppeiglied 160 in die durch die Prismen 130a, 130b der Prismenlamelle 120 gebildeten Vertiefungen ein. Hierdurch wird das Koppelglied 160 in einer Richtung quer zur Lamelienlängsachse unbeweglich an der Prismenlamelle 120 gehalten. Weiterhin ist das Koppeiglied 160 an seinem die beiden Schenkel 162, 164 verbindenden Abschnitt mit einer Nase 168 versehen, die in die Ausnehmung 134 bei an der Prismenlamelle 120 angebrachtem Koppelglied 160 eingreift. Durch das Verriegelungselement 162a an dem oberen Schenkel 162, durch die beiden in ihrer Kontur der Prismenlamelle 120 angepaßten Prismen 164a, 164b an dem unteren Schenke! 164 sowie durch die Nase 168 wird das Koppelglied 160 fest an der Prismenlamelle 120 gehalten.
In den Fig. 3a und 3b ist eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen·
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Anordnung dargestellt. Die hierbei verwendete Prismenlamelle 220 unterscheidet sich von der in Fig. 2 gezeigten Prismenlamelle 120 durch eine sich parallel zur Lamellenlängsachse erstreckenden Durchgangsbohrung 236, die in dem sich der Lamellenlängskante 226 dieser Prismenlamelle 220 unmittelbar anschließenden Prisma 238 vorgesehen ist. An dem Anbringungsort eines weiteren Koppelglieds 260 ist jeweils ein Einschnitt 240 an der Prismenlamelle 220 vorgesehen, der sich vollständig durch die Prismenlamelle 220 hindurch erstreckt (vgl. Fig. 3b). Es ist noch zu bemerken, daß das der Lamelleniängskante 226 unmittelbar folgende Prisma 238 in Lamellenlängsrichtung links und rechts von dem Einschnitt 240 die gleiche Querschnittsfomn sowie den gleichen Querschnittsflächenwert aufweist, wie die übrigen Prismen 228 der Prismenlamelle 220.
Das Koppelglied 260 ist im wesentlichen in der Form eines liegenden U mit zwei Schenkeln 270 ausgebildet, die im Gegensatz zu den beiden Schenkeln 162, 164 der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform nicht übereinander, sondern nebeneinander angeordnet sind. Der Abstand der Schenkel 270 ist in der Weise gewählt, daß ihre Außenseiten bei an der Prismenlamelle 220 angebrachtem Koppelglied 260 an den Innenseiten des Einschnitts 240 anliegen. An den Außenseiten weisen die beiden Schenkel 270 jeweils einen ggf. angephasten Verriegelungszapfen 270a, 270b auf, die bei dem an der Prismenlamelle 220 angebrachten Koppelglied 260 jeweils in die Durchgangsbohrung 236 eingreifen. Neben einer hierdurch erfolgten Sicherung des Koppelglieds 260 in Quer- und Längsrichtung der Prismenlamelle 220 ist hierdurch das Koppelglied 260 schwenkbar an der Prismenlamelle 220 gehalten.
Damit das Koppelglied 260 sich während seiner Anbringung an der Prismenlamelle 220 von dieser nicht lösen kann, sind weiterhin zwei Verriegelungseiemente 272a, 272b an dem Koppeiglied 260 vorgesehen (diese sind in Fig. 3b nicht dargestellt), welche sich in Richtung der in Fig. 3a gezeigten Pfeile reversibel aufeinander zu schwenken lassen und bei an der Prismenlamelle 220 angebrachtem Koppel-glied 260 in den Zwischenraum zwischen den beiden Schenkeln 270 eingreifen und dort mit entsprechenden Verriegelungselementen, beispielsweise in Form von Haken miteinander verriegelbar sind, so daß die beiden Schenkel 270 nicht mehr aufeinander zu bewegt werden können, wodurch das Koppelglied 260 sicher an der Prismenlamelle 220 gehalten ist.
Das Koppelglied 260 besitzt ebenso wie das in der Figur 2 wiedergegebene Koppelglied 160 einen Fortsatz 266, mit dem es an dem Wendeband 16 gehalten ist. Hierzu weist der Fortsatz 266 einen der Breite des Wendebands 16 ent-
sprechenden Schlitz 266a auf, durch den das Wendeband 16 hindurchgeführt wird. Durch geeignete Mittel wird dann das Koppelglied 260 an dem Wendeband 16 gehalten.
In der Fig. 4 ist eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung gezeigt. Die Prismenlamelle 320 unterscheidet sich von der in der Fig. 2 gezeigten Prismenlamelle 120 dadurch, daß ihr erstes zu der Lamellenlängskante 326 unmittelbar benachbartes Prisma 342 eine zu den übrigen Prismen 328 geometrische ähnliche Dreiecksform besitzt, der Querschnittsfiächenwert dieses Prismas 342 jedoch gegenüber den übrigen Prismen 328 der Prismenlamelle 320 kleiner ist. Das der Lamelleniängskante 326 unmittelbar folgende Prisma 342 ist an dem Anbringungsort eines weiteren Koppelglieds 360 mit zwei an den beiden Dreiecksseiten des Prismas 342 jeweils vorgesehenen, nicht weiter dargestellten Ausnehmungen, versehen.
Das Koppelglied 360 besitzt eine im wesentlichen quaderförmige Ausgestaltung und weist an seinem einem Ende, weiches dem der Anbringung an dem Wendeband 16 dienenden Ende gegenüberliegt, eine im Querschnitt dreiecksförmige Ausnehmung 374 auf, deren Gestalt im wesentlichen ähnlich zu dem der Lamellenlängskante 326 unmittelbar folgenden Prisma 342 entspricht. An den Innenseiten der dreiecksförmigen Ausnehmung 374 sind jeweils zwei Zapfen 374a vorgesehen, die in die an dem ersten der Lamellenlängskante 326 unmittelbar benachbarten Prisma 342 vorgesehenen Ausnehmungen eingreifen. Das Koppelglied 360 wird hierdurch gegenüber der Prismeniamelle 320 zentriert. Mittels eines Ultraschweißverfahrens wird das Koppelglied 360 an der Prismenlamelle 320 befestigt.
Es ist noch zu bemerken, daß das Koppelglied 360 an dem Wendeband 16 mittels einer Scharnierverbindung 376 angebracht ist, von der in der Fig. 4 lediglich die an dem Koppelglied 360 vorgesehene Bohrung 376a gezeigt ist. Der genaue Aufbau dieser Scharnierverbindung 376 wird nachstehend im Zusammenhang mit der in den Fig. 5a, 5b gezeigten Ausführungsform erläutert.
In den Fig. 5a und 5b ist eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung gezeigt. Hierbei wird die gleiche Prismenlamelle 320 wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 4 verwendet. Das bei diesem vierten Ausführungsbeispäe! der erfindungsgemäßen Anordnung verwendete Koppelglied 460 besitzt wiederum eine C-förmige Gestalt mit zwei die Lamellenlängskante 326 der Prismenlamelle 320 umgreifenden Schenkeln 462, 464. Der in Fig. 5a obere;
während des Einsatzes der Aufhängeeinheit 460 bzw. Prismeniamelle 320 aber untere Schenkel 464 ist wiederum der Kontur des der Lamelienlängskante 326 unmittelbar folgenden Prismas 342 angepaßt. Demgegenüber liegt der Schenkel 462, der in Fig. 5a sich unterhalb des Schenkels 464 befindet, aber während des Einsatzes des Koppelgiieds 460 bzw. Prismenlamelle 320 oberhalb des Schenkels 464 angeordnet ist, eben an der oberen, ebenen Breitseite 322 der Prismenlamelle 320 an.
An dem an der Prismenseite anliegenden Schenkel 464 des Koppelglieds 460 ist eine Durchbrechung 478 vorgesehen, durch die ein Klebstofftropfen zwischen das Koppelglied 460 und der Prismenlamelle 320 eingebracht werden kann. Hierdurch wird das Koppelglied 460 stoffschlüssig fest mit der Prismenlamelle 320 verbunden.
Das Koppelglied 460 besitzt die gleiche Scharnierverbindung 476, wie es im Zusammenhang mit dem in Fig. 4 gezeigten Koppelglied 360 angesprochen worden ist. Die Schamierverbindung 476 besteht aus zwei zueinander beabstandeten Schenkeln 476a, 476b, die jeweils eine im wesentlichen kreisförmige Durchgangsdurchbrechung 476c aufweisen. Durch diese beiden Durchgangsdurchbrechungen 476c kann ein mit dem Wendeband 16 verbundener, nicht weiter dargestellter Bolzen hindurchgeführt werden. Der Bolzen kann mit dem Wendeband 16 beispielsweise durch einen Fortsatz, der an dem Bolzen angebracht ist, verbunden sein, wie es in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist. Mittels der Scharnierverbindung 376 ist das Koppelglied 460 zusammen mit der Prismenlamelie 320 gegenüber dem Wendeband 16 schwenkbar.
In der Fig. 6 ist ein fünftes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anordnung gezeigt. Hierbei wird eine Prismenlamelle 420 verwendet, die einen zu der Prismenlamelle 120 gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 ähnlichen Aufbau aufweist. Sie unterscheidet sich von dieser Prismenlamelle 120 dadurch, daß an dem Anbringungsort einer weiteren Aufhängeeinheit 560 eine gestufte Durchgangsbohrung 444 vorgesehen ist, deren kleinerer Durchmesser sich unmittelbar an die ebene Breitseite 422 der Prismenlamelle 420 anschließt.
Das Koppelglied 560 ist ebenfalls C-förmig ausgestaltet und besitzt einen unteren Schenkel 562 sowie einen oberen Schenkel 564, Der untere Schenkel 562 ist in seiner nach innen weisenden Kontur der Form der Prismeniamelle 420 im Bereich der Längskante 426 angepaßt. Der obere Schenkel 564 ist schwenkbar an dem
Koppelglied 560 gehalten und weist an seiner Innenseite ein Verriegelungselement 578 auf, mit dem der obere Schenkel 564 in die gestufte Durchgangsbohrung 444 einführbar und an der Stufe der gestuften Durchgangsbohrung 444 verriegelbar ist. Hierzu ist das Verriegelungselement 578 doppelpfeilförmig ausgebildet, wobei die beiden Pfeilspitzen 578a elastisch aufeinander zu bewegbar sind, so daß sie durch den engeren Durchmesser der gestuften Durchgangsbohrung 444 hindurchgeführt werden können. Sobald sie durch diese hindurchgetreten sind, federn die beiden Pfeilspitzen 578a nach außen und verriegeln an der gestuften Durchgangsbohrung 444.
Es ist noch zu bemerken, daß das Koppelglied 560 in gleicher Weise an dem Wendeband 16 gehalten ist, wie dies bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4 der Fall ist.
In der Fig. 7 ist ein sechstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anordnung gezeigt. Hierbei wird eine Prismenlamelle 520 verwendet, die in ihrer Form ähnlich der Prismenlamelle 120 gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 ist. Sie unterscheidet sich von dieser Prismenlamelle 1 20 dadurch, daß im Bereich des Überganges von dem zweiten der Lamellenlängskante 526 unmittelbar folgenden Prisma 530a und dem sich daran anschließenden Prisma 528 eine Durchgangsbohrung 546 vorgesehen ist. In diese Durchgangsbohrung 546 greift ein Schenkel eines weiteren Koppelglieds 660 ein.
Das Koppelglied 660 ist im Querschnitt betrachtet im wesentlichen topfförmig ausgebildet, wobei der eine zur Prismenlamelle 520 weisende Schenkel 680 ein um einen Winkel von etwa 90° abgewinkeltes Ende 680a besitzt, das bei an der Prismenlamelle 520 angebrachtem Koppelglied 660 an der ebenen Breitseite 522 der Prismenlamelle 520 anliegt, wie dies in Fig. 7 gezeigt ist. Das Koppelglied 660 wird also an der Prismenlamelie 520 dadurch angebracht, daß zunächst der Schenkel 680 des Koppeiglieds 660 durch die Durchgangsbohrung 546 hindurchgeführt und anschließend zur Prismenlamelle 520 hingeschwenkt wird. Hierdurch kommt das freie Ende 680a an der ebenen Breitseite 522 der Prismenlamelle 520 zur Anlage. Der annähernd ebene Bodenabschnitt 680b des Koppelgiieds 660 liegt an dem ersten und dem zweiten Prisma 530a, 530b der Prismenlamelle 520 an. Der andere Abschnitt 680c des Koppelglieds 660 liegt wiederum an der oberen Flächenseite 522 der Prismenlamelle 520 an.
Es ist noch zu bemerken, daß das Koppelglied 660 an dem Wendeband 16 in
gieicher Weise gehalten ist, wie dies bei dem Koppelglied 360 der Ausführungsform der Fig. 4 der Fall ist.
In den Fig. 8a und 8b ist ein siebtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anordnung gezeigt. Hierbei wird eine Prismenlamelle 620 verwendet, bei der im Bereich des der Lameilenlängskante 626 unmittelbar folgenden Prismas 692 im Bereich des Anbringungsortes ein weiteres Koppelglied 760 an der Prismenseite eine im wesentlichen kreisförmige Ausnehmung 694 vorgesehen ist. In diese greift ein unterer Schenkel 772 des C-förmigen Koppelglieds 760 mit einem Hakenelement 772a ein. Der obere Schenkel 774 des Koppelglieds 760 liegt an der ebenen, oberen Flächenseite 622 der Prismenlamelle 620 an.
!n den Fig. 9a und 9b ist ein siebtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anordnung gezeigt. Hierbei wird eine Prismenlamelle 620' verwendet, die eine ähnliche Ausgestaltung wie die in den Fig. 8a und 8b gezeigte Prismenlamelle 620 aufweist, wobei jedoch die kreisförmige Ausnehmung 694 dieser Prismenlamelle 620 durch eine sich zumindest annähernd über die gesamte Länge der Prismeniamelle 620' erstreckende, im wesentlichen parallel zur Längsachse der Lamelle verlaufende Nut 694' ersetzt ist. Als Koppelglied können dann die in Fig. 8b gezeigten Koppeigiieder 760 verwendet werden oder aber besondere Koppeiglieder 760', die deutlich breiter als die Koppelglieder 760' sind und zumindest abschnittsweise an der Lamelle 620' angebracht werden können. Ebenso können die Koppelglieder 760' sich über zumindest annähernd die gesamte Länge der Prismenlamelle 620' erstrecken.
Es ist noch zu bemerken, daß das Koppelglied 760 in gleicher Weise an dem Wendeband 16 befestigt ist, wie dies im Zusammenhang mit der Ausführungsform der Fig. 4 erläutert worden ist. Für das Material der Koppelglieder kann Metal! oder Kunststoff vorgesehen sein.
Abschließend ist noch zu bemerken, daß die Prismenlamellen 20, 120, 220, 320, 420, 520, 620 durch einen Extrudiervorgang herstellbar sind.

Claims (27)

Ansprüche
1. Anordnung zum Ankoppeln von Lamellen (20; 120; 220; 320; 420; 520; 620) an Wendebändern (16) einer Lamellenjalousie (3), mit wenigstens einem Koppelglied (160; 260; 360; 460; 560; 660; 760), das einerseits an dem Wendeband (16), andererseits an einer Lamellen (20; 120; 220; 320; 420; 520; 620) anbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamelle (20; 120; 220; 320; 420; 520; 620) an ihren Randzonen eine gegenüber der Mittenzone veränderte, in Längsrichtung der Lamelle (20; 120; 220; 320; 420; 520; 620) uniforme, dem Koppelglied (160; 260; 360; 460; 560; 660; 760) angepaßte Profilierung aufweist.
2. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelglied (160; 260; 560; 660; 760) formschlüssig an der Randprofiiierung der Lamelle (120; 220; 420; 520; 620) anbringbar ist.
3. Anordnung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelglied (160) an der Randprofiiierung aufklipsbar ist.
4. Anordnung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß an in Längsrichtung der Lamelle (120; 220; 420; 520; 620) beabstandeten Stellen der Randprofiiierung Querausnehmungen (134; 240; 444; 546; 694) vorgesehen sind, und daß ein Koppelglied (160; 260; 560; 660; 760) an der Randprofiiierung in einer Querausnehmung (134; 240; 444; 546; 694) verankerbar ist.
5. Anordnung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Querausnehmung (134; 240; 444; 546; 694) als die Lamelle (120; 220; 420; 520; 620) quer durchsetzende Durchgangsbohrung (444; 546), Sackloch (694) oder Schlitz (134; 240) ausgebildet ist, in die wenigstens ein Formansatz (134; 270a; 270b; 578; 680; 772a) des Koppelglieds (160; 260; 560; 660; 760) hineinragt oder einrastet.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß eine sich in Längsrichtung der Lamelle (120) er-
streckende Nut (132) vorgesehen ist, in die wenigstens ein Formansatz (162a) des Koppelglieds (160) hineinragt oder einrastet.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Randprofilierung der Lamelle (220) eine in Lamellenlängsrichtung verlaufende Bohrung (236) enthält.
8. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelglied (360; 460) stoffschlüssig, vorzugsweise durch Kleben oder Ultraschallschweißen an der Randprofiiierung der Lamelle (320) anbringbar ist.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelglied (260) über ein durch das Koppelglied (260) und die Lamelle (220) gebildetes Schwenkgelenk an der Randprofilierung der Lamelle (220) anbringbar ist.
10. Anordnung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Koppelglied (260) zwei Zapfen (270a, 270b) vorgesehen sind, die zum schwenkbaren Anbringen des Koppelglieds (260) in entsprechende, an der Lamelle (220) vorgesehene in Lamellenlängsrichtung ausgerichtete Ausnehmungen (236) eingreifen.
11. Anordnung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelglied (260) zwei zueinander beabstandete Stege (270) aufweist, an deren Außenseite je ein Zapfen (270a; 270b) zum Eingriff in eine der Ausnehmungen (236) der Lamelle (220) angebracht ist.
12. Anordnung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen die Stege (270) eine Versteifungseinrichtung (272a, 272b) einbringbar ist, die eine Bewegung der Stege (270) aufeinander zu zum Herauslösen der Zapfen (270a, 270b) aus den Ausnehmungen (236) verhindert und die vorzugsweise aus zwei in den Zwischenraum zwischen den Stegen (270) aus einander entgegengesetzten Richtungen einschwenkbare sowie miteinander verrastbare Rastelemente (272a, 272b) gebildet ist.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelglied (560; 660) ein Schwenkgelenk
zwischen Lamelle (420; 520) und Wendeband (16) aufweist.
14. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daßdas Koppelglied (160; 260) starrmitdem Wendeband (16) verbunden ist.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelglied (360; 460) über ein Schwenkgelenk an dem Wendeband (16) anbringbar ist.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daßdas Koppelglied (160; 460; 560; 760) eine C-förmig Gestalt mit zwei die Randprofilierung der Lamelle (120; 320; 420; 620) umgreifenden Schenkein (162; 164; 462; 464; 562; 564; 772; 774) aufweist.
17. Anordnung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Schenkel (164; 464; 562) des C-förmigen Koppelgliedes (160; 460; 560) an seiner Innenseite der Profilierung der Lamelle (120; 320; 420) angepaßt ist.
18. Anordnung nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Schenkel (564) des C-förmigen Koppelgliedes (560) schwenkbar für eine reversible Schwenkbewegung auf den anderen Schenkel (562) zu an dem Koppelgliedkörper angebracht ist.
19. Anordnung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des schwenkbaren Schenkels (563) wenigstens ein Verriegelungselement (578) aufweist, mittels dem der Schenkel (563) in einer Querausnehmung (444) der Lamelle (420) vorzugsweise lösbar verriegelbar ist.
20. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelglied (660) eine U-förmige Gestalt aufweist, wobei die freien Enden (680a; 680c) der U-Schenkel (680) annährend um 90° parallel zu dem Zwischenschenkel (680b) des U-förmigen Koppelgliedes (660) in die gleiche Richtung abgebogen sind und wobei der wendebandfeme Schenkel (680a) durch eine Durchgangsbohrung (546) der Lamelle (560) hindurchführbar ist.
- 18-
21. Anordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und den Ansprüchen 15 und 16,
dadurch gekennzeichnet, daß das C-förmige Koppelglied (760) in eine einzelne Ausnehmung (694) an der Lamelle (620) eingreift.
22. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lamelle {20; 120; 220; 320; 420; 520; 620} an einer ihrer Breitseiten nebeneinander sowie parallel zur Lamellenlängsachse verlaufende Prismen (128, 130a, 130b; 228; 238; 328; 342; 528; 530a, 530b; 692) aufweist.
23. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lamelle (20; 120; 220; 320; 420; 520; 620) aus Kunststoff, vorzugsweise lichtdurchlässigem Kunststoff ist.
24. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lamelle (20; 120; 220; 320; 420; 520; 620) mittels eines Extrudiervorgangs herstellbar ist.
25. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, bei der die Lamelle durch eine Prismenlamelle (620') gebildet ist, die an wenigstens einer Breitseite nebeneinander sowie parallel zur Lamellenlängsachse verlaufende Prismen aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß eine sich in Längsrichtung der Lamelle (620') erstreckende Nut (694') vorgesehen ist, in die wenigstens ein Formansatz (772a') des Koppelgliedes (760') hineinragt oder einrastet.
26. Anordnung nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß Abschnittskoppelglieder (760') vorgesehen sind, die jeweils einen Längsabschnitt der Lamelle (620') umgreifen, der länger als die Breite der Wendebänder (16) ist.
27. Anordnung nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß Koppelglieder (760') vorgesehen sind, die sich annähernd über die gesamte Längserstreckung der Lamelle (620') erstrecken.
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