DE29618902U1 - Anlage zur Reinigung von Abwässern ohne Entstehung von Klärschlamm - Google Patents
Anlage zur Reinigung von Abwässern ohne Entstehung von KlärschlammInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anlage zur Reinigung von Abwässern
ohne Entstehung von Klärschlamm.
Zum einschlägigen Stand der Technik ist festzustellen, daß die umweltgerechte
Behandlung und Entsorgung von aus der Abwasserreinigung stammenden Klärschlämmen zunehmend mit abfallwirtschaftlichen Problemen
verbunden ist. Der meist zu Abfall werdende Klärschlamm stellt die kommunalen Klaranlagenbetreiber und die entsorgungspflichtigen
Gebietskörperschaften bekanntlich zunehmend vor finanzielle, technologische und abfallwirtschaftliche Probleme. Die Möglichkeit einer Deponierung
setzt nach dem derzeitigen Stand eine sehr weitgehende und damit aufwendige Entwässerung voraus, die den Einsatz von kostspieligen
Kammerfilterpressen erforderlich macht, wenn nicht durch mineralische Zuschlagstoffe, die jedoch das abzulagernde Massevolumen nachteiligerweise
vergrößern, die erforderlichen Flügelscherfestigkeiten sichergestellt werden können.
Unabhängig hiervon verschlechtern Klärschlämme allgemein die Standfestigkeit
von Deponien und vergrößern die Gefahr von Setzungen der Oberfläche.
Ferner ist festzustellen, daß zukünftige Deponierungen durch die höher
gewordenen Anforderungen der Vorschriften gemäß TA-Siedlungsabfall bezüglich der TS-Gehalte noch schwieriger als bisher zu realisieren sein
werden.
Die thermische Verwertung der Klärschlammabfälle als Alternative zur
Deponierung erfordert technisch aufwendige Verbrennungsanlagen, die einerseits kostspielig im Betrieb sind und andererseits nicht
flächendeckend erstellt werden können. Ferner sind diese Verbrennungsanlagen gegenüber der Öffentlichkeit häufig kaum durchsetzbar. Ein weiterer
Nachteil dieser Verbrennungsanlagen besteht schließlich darin, daß die wertgebenden Eigenschaften des Abfalls nicht genutzt werden, da die
organischen Substanzen verbrannt werden.
Ferner ist in der Frage der sachgerechten Klärschlammverwendung eine
sinkende Akzeptanz bei der Landwirtschaft festzustellen, da durch die teilweise zu hohen Schwermetallgehalte des Klärschlamms eine Ausbringung
als Düngemittel immer seltender möglich wird. In der Regel stellen nur gering belastete, feste Inhaltsstoffe aus häuslichen
Abwässern, insbesondere im ländlichen Raum, aufgrund ihres hohen Gehalts an organischen Stoffen und Pflanzennährstoffen, eine hervorragende
Ergänzung der landwirtschftlich und gärtnerisch genutzten Böden dar. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine gute Entwässerung und Kompostierung.
Diese Erkenntnis liegt vorliegenden Erfindung zugrunde. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung
der oben genannten Nachteile des Standes der Technik, eine Anlage zur Reinigung von Abwässern zu schaffen, bei der Klärschlamm erst gar
nicht entsteht, und die infolge ihres optimierten Prozessablaufes nur geringe Betriebskosten verursacht.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anlage besteht darin, daß
ihre Betriebskosten minimal sind und sie in kleinen, mittleren und großen Abmessungen gestaltbar ist, wodurch die Investitionskosten auch für
Kleinverbraucher gering gehalten werden können. Die erfindungsgemäße Anlage produziert ein optimales, humusartiges,
zur Beimengung zu Nutzböden hervorragend geeignetes Material. Die erfindungsgemäße Anlage ist also sowohl ökonomisch als auch ökologisch
vorteilhaft, sie spart Deponieraum ein und macht die Errichtung kostenintensiver Abfallbehandlungsanlagen des Standes der Technik weitgehend
überflüssig.
Die oben dargelegte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
eine Anlage geschaffen wird, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie aus mindestens einem Schacht, der eine Abwasserzulaufvorrichtung, einen
eine Filterschicht aufweisenden Rottebehälter, sowie erne Ablaufvorrichtung
für das gereinigte Wasser beinhaltet, besteht. Bevorzugte Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes sind dadurch
gekennzeichnet, daß der Rottebehälter eine in den Abwässern vorhandene Feststoffe abfiltrierende organische Filterschicht aufweist und/oder daß
die Filterschicht des Rottebehälters aus Holzspänen und/oder aus Holzhäcksel besteht und/oder daß der Schacht im Erdreich versenkt ist
und/oder daß der Schacht mindestens eine Abdeckplatte, die als Gitterrost ausgebildet sein kann, aufweist und/oder daß im Schacht eine Tauchpumpe
oder ein mechanischer Stoßbeschicker angeordnet ist, die, bzw. der das gereinigte Abwasser zur Ablaufvorrichtung transportiert und/oder daß
im Pumpensumpf als Sicherheitseinrichtung ein Schwimmerschalter angeordnet
ist und/oder daß im Schacht eine Zwischenwand mit Überlauf angeordnet ist und/oder daß die erfindungsgemäße Anlage mindestens
zwei Rottebehälter aufweist und/oder daß zur Zuleitung der zu reinigenden Abwässer in verschiedene Rottebehälter eine schwenkbare Zulaufvorrichtung
angeordnet ist.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß die oben beschriebene Anlage als integrierten weiteren Anlagenbestandteil eine an sich zum Stand der
Technik gehörende Pflanzenkläranlage, die aus einem Pflanzenvertikalfilter, einem Rohrverteiler, einer Folienabdichtung zum Erdreich hin, einer
Entnahmedrainage und einem Kontroll- und Regulierschacht besteht, kombinatorisch beinhaltet.
Die erfindungsgemäße Anlage findet vorzugsweise im häuslichen und kommunalen Bereich Anwendung und dient auch als Alternative zur herkömmlichen
Mehrkammerabsetz- oder Ausfaulgrube. In der erfindungsgemäßen Anlage erfolgt in optimaler Weise eine Feststoff
abtrennung und eine Kompostierung der Abwasserinhaltsstoffe. Die festen Bestandteile des Abwassers werden also in speziellen Behältern
gesammelt und mit Hilfe von Mikroorganismen und ausreichend Sauerstoff einem Rotteprozess ausgesetzt.
Hierbei findet bereits ein teilbiologischer Abbau der organischen Verschmutzung
sowie eine Belebung des durchfließenden Wassers statt.
Infolge der aeroben Bedingungen im Rottebehälter und der nachfolgenden
Kompostierung wird die Entstehung von Klärschlamm verhindert, wodurch auch eine Geruchsbelästigung vermieden wird. Wichtig ist es, beim
Betrieb der erfindungsgemäßen Anlage dafür zu sorgen, daß ein permanenter Wasserablauf und eine kontinuerliche Sauerstoffzufuhr stattfindet.
Der jeweilige Aufbau der erfindungsgemäßen Anlage ist im Einzelfall abhängig von den Platzverhältnissen und der Anzahl der Einwohner, die
an die erfindungsgemäße Abwasserreinigungsanlage angeschlossen sind. Es können je nach Anschlußwert Beton- oder Kunststoffschächte in den
Boden eingebaut und mit Abdeckplatten verschlossen sein, wobei speziell eine Gitterrostauflage zur Gewährleistung der gewünschten Sauerstoffzufuhr
sowie zur Entnahme der Rottebehälter und des Rottegutes vorteilhafterweise dienen kann.
Die festen Bestandteile des zu reinigenden Abwassers werden also in der
vorzugsweise organischen Filterschicht zurückgehalten und aufgrund der herrschenden aeroben Bedingungen einem Rotteprozeß unterworfen, während
das Wasser hindurchsickert und in einen Sammelschacht gelangt. Nach den oben dargelegten biologischen Prinzipien kann eine hinzukombinierte
Pflanzenkläranlage den Gesamteffekt noch synergistisch verstärken.
Dabei kann eine zeit- und niveaugesteuerte Tauchpumpe und/oder ein
mechanischer Stoßbeschicker zum Transport des Wassers aus dem Sammelbereich des Schachts zur Pflanzenkläranlage über mindestens eine
Rohrleitung dienen.
• · · JJm »·· · J
Im Pumpensumpf kann als Sicherheitseinrichtung ein Schwimmschalter,
der bei einem außergewöhnlichen Wasserstand ein optisches oder ein akustisches Warnsignal, oder beides, auslöst, angeordnet sein.
Zur Prozeßoptimierang können dem Rottegut je nach Abwasseranfall in
vorbestimmten Zeitabständen organische Materialien wie beispielsweise Stroh- oder Holzhäcksel beigefügt werden.
Nachdem beispielsweise der erste Behälter gefüllt ist, verbleibt er bis zur
vollständigen Entwässerung und Kompostierung in der Anlage, während ein zweiter und gegebenenfalls weitere Behälter über ein schwenkbares
Zulaufrohr beschickt werden. Die anschließende Entnahme und Entleerung erfolgt mittels mobiler und stationärer Hebevorrichtungen.
Die Anwendung der erfindungsgemäßen Anlage zur Reinigung von Abwässern erfüllt die wesentlichen Kriterien der zeitgemäßen Abfallwirtschaft
in optimaler Weise, nämlich:
Mechanische und teilbiologische Vorreingung für Klein- und Pflanzenkläranlagen;
Ersatz konventioneller Mehrkammer- und Ausfaulgruben sowie Ersatz von Absetzteichen; Aufrechterhaltung des Sauerstoffgehaltes
durch kurze Verweilzeiten des Wassers im Sammelschaft sowie die Möglichkeit der Kompostgewinnung für die Verwendung im Gartenbau und in
der Landwirtschaft.
Das Wesen der vorliegenden Erfindung wird nun anhand der beiden beiliegenden
Zeichnungen, die bevorzugte Ausführungsformen beispielhaft zeigen, weiterhin erläutert.
Figur 1 zeigt die erfindungsgemäße Anlage zur Verwendung bezüglich
eines Abwassers für etwa 1-20 Personen.
Figur 2 zeigt eine Variante für das Abwasser von mehr als 20 Personen.
Die Ausführungsform gemäß Figur 1 eignet sich besonders für den Einsatz bei begrenzten Platzverhältnissen, beispielsweise für Einfamilienhäuser
oder Gaststätten und ist deshalb als Einschachtanlage ausgeführt. In Figur 1 ist mit der Bezugsziffer 1 der Beton-/Kunststoffschacht, mit
2 die Bodenplatte, mit 3 die Abdeckplatte, mit 4 der Gitterrost, mit 5 der Betondeckel, mit 6 die Zulaufvorrichtung, mit 7 der Rottebehälter, mit
8 die Feststoffe, mit 9 das Filtrat, mit 10 der Sammelbereich, mit 11 der
Überlauf, mit 12 die Zwischenwand, mit 13 der Pumpenschacht, mit
14 die Tauchpumpe und/oder ein mechanischer Stoßbeschicker und mit
15 der Schwimmschalter, bezeichnet.
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 2 sind mehrere Schächte angeordnet.
Im Verteilerschacht wird das zulaufende Waser mit Hilfe eines Schiebers
einem der Schächte zugeführt. Hier werden die festen Bestandteile des Abwassers durch die organische Filterschicht, den Lüftungs- und Drainageboden,
den Lüftungs- und Drainagewandungen optimal entwässert und mit dem zur Kompostierung bzw. Rotte notwendigen Sauerstoff versorgt.
Anschließend wird das gereinigte Abwasser in den tiefer liegenden Sammelschacht geleitet.
In Figur 2 ist mit der Bezugsziffer &Ggr; der Verteilerschacht, mit 2' der
Schieber, mit 3' der Rotteschacht, mit 4' die Lüftungs- und Drainagewandung, mit 5' der Lüftungs- und Drainageboden, mit 6' der
Belüftungsraum, mit 7' der Lüftungsschornstein und mit 8' der Sammelschacht bezeichnet.
Claims (12)
1. Anlage zur Reinigung von Abwässern ohne Entstehung von
Klärschlamm,
dadurch gekennzeichnet, daß sie aus mindestens einem Schacht (1), der eine Abwasserzulaufvorrichtung
(6), einen eine Filterschicht aufweisenden Rottebehälter (7) sowie eine Ablaufvorrichtung für das
gereinigte Wasser beinhaltet, besteht.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rottebehälter (7) eine die in den Abwässern vorhandenen Feststoffe
abfiltierende organische Filterschicht aufweist.
3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die organische Filterschicht aus Stroh- und/oder Holzspänen
und/oder Holzhäcksel besteht.
4. Anlage nach Anspruch 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schacht (1) im Erdreich versenkt ist.
5. Anlage nach Anspruch 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schacht (1) eine Abdeckplatte aufweist.
6. Anlage nach Ansprach 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte aus Beton und/oder einem Gitterrost besteht.
7. Anlage nach Anspruch 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß im Schacht (1) eine Tauchpumpe (14) und/oder ein
mechanischer Stoßbeschicker angeordnet ist, wodurch das gereinigte Wasser zur Ablaufvorrichtung transportiert wird.
8. Anlage nach Anspruch 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß im Schacht (1) eine Zwischenwand (12) mit Überlauf (11)
angeordnet ist.
9. Anlage nach Anspruch 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß im Schacht mindestens zwei Rottebehälter angeordnet sind.
10. Anlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Zuleitung der zu reinigenden Abwässer nacheinander
in mehrere Rottebehälter, eine schwenkbare Zufuhrungsvorrichtung aufweist.
11. Anlage nach Anspruch 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Pumpensumpf als Sicherheitseinrichtung ein Schwimmschalter
(15) angeordnet ist, der Warnsignale auslöst.
12. Anlage nach Anspruch 1-10,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie über eine Leitung mit einer an sich zum Stand der Technik gehörenden Pflanzenkläranlage, die aus einem
Pflanzenvertikalfilter, einem Rohrverteiler, einer Folienabdichtung zum Erdreich hin, einer Entnahmedrainage und
einem Kontroll- und Regulierschacht besteht, kombiniert ist.
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