DE29618617U1 - Vorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenbündeln oder -bändern - Google Patents
Vorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenbündeln oder -bändernInfo
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Description
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9606wy33.doc
F 96/02 GM
22.10.96
F 96/02 GM
22.10.96
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine Vorrichtung, die bereits die Merkmale des Oberbegriffs aufweist, ist durch die GB-PS
487 711 bekannt geworden. Bei dieser Vorrichtung sind die beiden gegensinnig
antreibbaren Walzen - wie bei Stauchkräuselvorrichtungen üblich - übereinander angeordnet. Die obere Walze ist mit Bordscheiben versehen. Die Stauchkammer hat eine
feststehende Bodenplatte, die parallel und in kurzem Abstand zur Ebene des Walzenspaltes
angeordnet ist, und eine schwenkbare Deckelplatte. Die MündungsöfSiung der
Stauchkammer liegt in der Höhe der Ebene des Walzenspaltes. Die Stauchkammer reicht
etwa bis zum Rand der Bordscheiben, deren Durchmesser etwa 1,5 mal so groß ist wie der
Walzendurchmesser und aus geometrischen Gründen nicht wesentlich größer gewählt werden kann. Die Stauchkammer ist daher, verglichen mit dem Durchmesser der Walzen,
ziemlich klein.
Die DE-OS 21 15 688 beschreibt eine Vorrichtung, bei der ebenfalls eine der beiden Walzen
mit Bordscheiben versehen ist. Bei dieser Vorrichtung ist die Stauchkammer, bezogen auf
die Abmessungen der Walzen, wesentlich größer. Jedoch bilden die Innenflächen der
Bordscheiben nur in einem kleinen Bereich in der Umgebung des Walzenspaltes die seitlichen Begrenzungsflächen. Der weitaus größere Teil der Seitenflächen ist durch
feststehende Wände abgedeckt. Zwischen den mitrotierenden Bordscheiben und den feststehenden Wänden besteht naturgemäß eine Nahtstelle.
Das gleiche trifft auch fur eine andere Vorrichtung zu, die in der DE-OS 20 21 103
beschrieben wird.
Aus der DE-OS 35 03 447 ist eine Vorrichtung bekannt, die sich von den beiden zuletzt
erörterten Vorrichtungen insbesondere dadurch unterscheidet, daß die beiden Walzen je
eine Bordscheibe aufweisen und die beiden Bordscheiben an gegenüberliegenden Stirnseiten
angebracht sind.
Gegenstand der DE-OS 38 36 646 ist eine Stauchkräuselvorrichtung, bei der eine Walze im
Innern einer anderen, als Ringwalze ausgebildeten Walze angeordnet ist. Zwischen der
Mantelfläche der inneren Walze und der Innenfläche der Ringwalze besteht ein Walzenspalt.
Eine der beiden gleichsinnig antreibbaren Walzen ist mit Bordscheiben versehen, die die
andere Walze umgreifen. Die Bordscheiben bilden auf der ganzen Länge der Stauchkammer
zwei gegenüberliegende seitliche Begrenzungsflächen. Weitere Begrenzungsflächen werden
durch die Innenfläche der Ringwalze und durch die Mantelfläche der Innenwalze gebildet.
Die Stauchkammer gleicht daher in der Seitenansicht dem spitzen Ende einer Sichel. Wegen
der gekrümmten Form ergibt sich zwangsläufig - abweichend von allen anderen oben
erörterten Vorrichtungen -, daß zwischen der Mündungsöffhung und der Ebene des
Walzenspaltes ein Abstand besteht. Durch die Anordnung einer Walze im Innern einer
Ringwalze sind die geometrischen Verhältnisse ziemlich kompliziert und stark eingeengt.
Die eigentliche Stauchkammer ist daher - gemessen an den Abmessungen der Gesamtvorrichtung - ziemlich klein. Es ergeben sich besondere Probleme in bezug auf die
Zuführung des zu kräuselnden Fadenbündels in den Walzenspalt und das Abziehen des
gekräuselten Materials.
Bei vielen modernen Kräuselvorrichtungen ist, wie z. B. aus EP 0 256 257 A2 ersichtlich, in
eine feststehende Seitenplatte der Stauchkammer eine rotierende Druckscheibe eingelassen,
die die besonders kritische Umgebung des Walzenspaltes abdichtet. Zwischen Druckscheibe
und Seitenplatte besteht naturgemäß eine Nahtstelle. Stauchkammern dieser oder ähnlicher
Bauart verarbeiten im allgemeinen Fadenkabel mit sehr hohen Titern bis zu einigen
Millionen dtex bei niedrigen Geschwindigkeiten bis zu etwa 300 oder höchstens 400 m/min.
Die Erfindung geht von einer Problematik aus, die sich insbesondere bei wesentlich
schneller laufenden Kräuselmaschinen stellt. Eine derartige Kräuselmaschine ist z. B. in der
DE-OS-33 32 387 beschrieben. Die im Querschnitt rechteckige Stauchkammer ist dabei von
glatten Begrenzungswänden umschlossen, die im Betrieb unbeweglich sind. Wenn auch in
der angegebenen Druckschrift Geschwindigkeiten von 2000 m/min angegeben sind, so läuft
diese Maschine in der Praxis meistens mit Geschwindigkeiten bis zu etwa 1000 m/min und
verarbeitet Titer etwa im Bereich 10 000 bis 100 000 dtex. Im Betrieb wird durch Reibung
zwischen den Wandflächen und dem in der Stauchkammer befindlichen Fadenpfropfen
Wärme erzeugt, so daß bei zu hoher Geschwindigkeit die Fäden sogar anschmelzen können.
Dadurch sind einer Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit Grenzen gesetzt. Bei hohen
Geschwindigkeiten ergeben sich zunehmende Probleme auch dadurch, daß es an den
Spalten zwischen der rotierenden Walze und den ruhenden Wandflächen zum Verhaken der
Fäden kommt.
Die Erfinder haben erkannt, daß die im Oberbegriff angegebene, durch die GB-PS 487 711
bekannte Merkmalkombination die Möglichkeit bietet, bei der Schnellkräuselung die durch
Reibung verursachte Erwärmung erheblich zu reduzieren und die Gefahr des Verhakens der
Fäden zu verringern. Jedes Flächenelement der Innenflächen der Bordscheiben ist pro
Umdrehung nur für eine relativ kurze Zeitspanne mit dem Fadenpfropfen in Berührung, so
daß es kaum erwärmt wird. Während der kurzen Phase der Berührung ist die Relativgeschwindigkeit zwischen dem Pfropfen und den Innenflächen der Bordscheiben
deutlich niedriger als bei Stauchkammern mit festen Wandflächen. Die Seitenwandflächen
sind frei von Nahtstellen, so daß zumindest in diesen Bereichen Verhakungen
ausgeschlossen sind.
Die Erfindung besteht darin, die im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebene
Merkmalkombination mit dem Merkmal des Kennzeichens zu verbinden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann bei Geschwindigkeiten weit über 1000 m/min arbeiten,
ohne daß es durch reibungsbedingte Erwärmung zu Anschmelzungen kommt.
Das Merkmal des Anspruchs 2, insbesondere in Verbindung mit den Merkmalen des
Anspruchs 3, erlaubt es, die Abmessungen der Stauchkammer, bezogen auf den Durchmesser der Walzen, deutlich zu vergrößern.
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Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind in den Ansprüchen 4 bis 12 angegeben.
Die Zeichnung dient zur Erläuterung der Erfindung anhand von vereinfacht dargestellten
Ausfuhrungsbeispielen.
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Figur 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel in perspektivischer Darstellung.
Figur 2 zeigt Kernteile des Ausfuhrungsbeispiels nach Figur 1 ebenfalls in perspektivischer
Darstellung.
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Figur 3 zeigt die in Figur 2 dargestellten Teile in einer Seitenansicht, teilweise geschnitten.
Figur 4 zeigt ein anderes Ausfuhrungsbeispiel in Seitenansicht analog zu Figur 3.
Figur 5 zeigt ein drittes Ausfuhrungsbeispiel ebenfalls in einer Seitenansicht analog zu
Figur 3.
Figur 3.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung umfaßt generell zwei Walzen 1, 2, deren Achsen
parallel zueinander in einem solchen Abstand angeordnet sind, daß sich zwischen den
Mantelflächen der beiden Walzen 1, 2 ein enger Walzenspalt 3 befindet. Die erste Walze 1
unterscheidet sich von der zweiten Walze 2 dadurch, daß sie an den beiden Stirnflächen mit
Bordscheiben 4,5 versehen ist. Diese umgreifen die zweite Walze 2, so daß zwischen der
Innenfläche einer Bordscheibe 4, 5 und der ihr zugekehrten Stirnfläche der zweiten Walze 2
ein enges Spiel besteht. Der lichte Abstand zwischen den beiden Bordscheiben 4, 5 beträgt
z. B. 15 mm. Er liegt in der Regel zwischen 10 und 25 mm.
Bei allen Figuren sind die beiden Walzen 1, 2 senkrecht übereinander angeordnet, und zwar
so, daß sich die erste, mit Bordscheiben 4, 5 versehene Walze 1 unten befindet. Obwohl
diese in vielen Fällen bevorzugte Anordnung im Prinzip nicht zwingend notwendig ist und
gegebenenfalls in der Praxis je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles abgewandelt
werden kann, wird in dieser Beschreibung der Einfachheit und Anschaulichkeit halber stets
die erste, d.h. die mit Bordscheiben 4, 5 versehene Walze 1 als "untere Walze 1" bezeichnet,
die andere Walze 2 als "obere Walze 2". Dementsprechend bezieht sich der Ausdruck
"unten" jeweils auf den Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung, in dem die erste Walze 1
angeordnet ist, der Ausdruck "oben" auf den Teil, in dem die zweite Walze 2 angeordnet ist,
die keine Bordscheiben hat.
Figur 1 zeigt zwei rechteckige Rahmen 6, 7. Der untere Rahmen 6 ist unbeweglich mit einer
nicht dargestellten tragenden Konstruktion verbunden. Er hat eine Seitenwand 8 und eine
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gegenüberliegende, in der Zeichnung nicht sichtbare Seitenwand, ferner eine Stirnwand 9
und eine in der Zeichnung nicht sichtbare gegenüberliegende Stirnwand.
Der obere Rahmen 7 ist in entsprechender Weise aufgebaut und hat Seitenwände 10, 11 und
Stirnwände 12, 13. Die Anordnung der beiden Rahmen 6, 7 erinnert an zwei aufeinander
gestapelte Kästen.
Mit der Seitenwand 8 des feststehenden Rahmens 6 und mit der gegenüberliegenden, in der
Zeichnung verdeckten Seitenwand ist je eine nach oben gerichtete Lasche 14, 15 fest
verbunden. Die Laschen 14, 15 sind mit Bohrungen versehen, in denen eine Schwenkachse
16 liegt. Die Enden der Schwenkachse 16 durchdringen in der Nähe der Stirnwand 13 die
Seitenwände 10, 11 des oberen Rahmens 7, so daß dieser um die Schwenkachse 16
verschwenkbar ist. Um die Verschwenkung zu ermöglichen, haben die Seitenwände 10, 11
in der Nähe der Stirnwand 13 an der dem feststehenden Rahmen 6 zugekehrten Seite eine
bogenförmige Abrundung 17.
In dem feststehenden Rahmen 6 ist eine Welle 18 gelagert, deren beide Enden aus den
Seitenwänden nach außen ragen. Auf dem einen, die Seitenwand 8 durchdringenden Ende
sitzt die untere Walze 1. Das andere Ende der Welle 18 ist über ein in der Zeichnung nicht
sichtbares Getriebe mit einem Motor 19 gekoppelt, der unter dem feststehenden Rahmen 6
angeordnet ist.
In dem verschwenkbaren Rahmen 7 ist in entsprechender Weise zwischen der
Schwenkachse 16 und der Stirnwand 12 eine Welle 20 gelagert. Auf dem Ende, welches die
Seitenwand 10 durchdringt, sitzt die obere Walze 2. Das andere Ende der Welle 20 ist über
ein Zahnriemengetriebe 21 mit einem Motor 22 gekoppelt, der an der zur Schwenkachse 16
benachbarten Stirnwand 13 angebracht ist.
Die beiden Motoren 19, 22 sind elektronisch synchronisiert, so daß die Walzen 1, 2 im
Betrieb mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit, jedoch entgegengesetztem Drehsinn rotieren,
wie durch Pfeile 23, 24 symbolisiert. Bei allen Ausfuhrungsbeispielen haben die beiden
Walzen 1, 2 den gleichen Durchmesser. Daher stimmen ihre Drehzahlen überein.Die Motoren 19, 22 sind so ausgelegt, daß Umfangsgeschwindigkeiten bis zu mindestens 1000
m/min erreichbar sind. Der bevorzugte Bereich beginnt bei 2000 m/min und erstreckt sich
bis über 3000 m/min.
Ein doppelt wirkender Zylinder 25 ist an der Stirnwand 9 des feststehenden Rahmens 6
befestigt. Die zugehörige Kolbenstange 26 greift an einer mit der Stirnwand 12 des
schwenkbaren Rahmens 7 verbundenen Öse 27 an. Im Betrieb ist die Kolben-Zylinder-Einheit
25, 26 so geschaltet, daß die obere Walze 2 mit einer in Richtung auf die untere
Walze 1 wirkenden Kraft belastet ist. Mit dieser Kraft wird die obere Walze 2 an die untere
Walze 1 bzw. an das jeweils in dem Walzenspalt 3 befindliche Fadenmaterial angedrückt.
Zwischen der oberen Walze 2 und der zu ihr benachbarten Seitenwand 10 des
schwenkbaren Rahmens 7 sitzt eine Scheibe 28, die fest mit der Seitenwand 10 verbunden
ist und insbesondere in dem von der Schwenkachse 16 abgewandten Bereich über den
Umfang der oberen Walze 2 hinausragt. Daran ist ein äußeres Zwischenstück 29 befestigt.
Dieses greift in den ringförmigen Kanal ein, der durch die Mantelfläche 30 der unteren
Walze 1 und durch die Innenflächen der Bordscheiben 4, 5 begrenzt ist, die zum Beispiel
durch Schrauben 31 an den Stirnseiten der unteren Walze 1 befestigt sind und einen um 25
bis 35 % größeren Durchmesser haben als deren Mantelfläche 30.
Das äußere Zwischenstück 29 besteht bei dem in Figur 1 bis Figur 3 dargestellten
Ausfuhrungsbeispiel aus einem Grundkörper 32 und einer mit ihm gelenkig verbundenen
Klappe 33. Der Grundkörper 32 hat eine gekrümmte Außenfläche 34, die sich eng an die
Mantelfläche der oberen Walze 2 anschmiegt und mit einer unteren Wandfläche 35, die der
unteren Walze 1 zugekehrt ist, in der Nähe des Walzenspaltes 3 eine spitzwinklige Kante 36
bildet, die der Abstreifkante eines Schabers ähnelt.
Der Grundkörper 32 ist mit Langlöchern 37, 38 versehen, die auf einem Kreisbogen
angeordnet sind, dessen Mittelpunkt auf der Achse der oberen Walze 2 liegt. Die Längsseiten der Langlöcher 37, 38 sind in entsprechender Weise gekrümmt. In die
Langlöcher 37, 38 greifen Zapfen 39, 40 ein, die an einem Ende mit der Scheibe 28
verbunden und am anderen, freien Ende mit Gewinde versehen sind. Hierdurch wird es
ermöglicht, den Grundkörper in einem begrenzten Winkelbereich auf einem Kreisbogen und
die Achse der oberen Walze 2 zu verschieben und durch nicht gezeichnete Schraubenmuttern, die auf den Zapfen 39, 40 sitzen, in jeder gewünschten Stellung
innerhalb dieses Winkelbereichs zu arretieren.
In der Nähe der Kante 36 hat der Grundkörper 32 auf der Seite, die der oberen Walze 2
zugekehrt ist, Ausnehmungen 41. Diese sind über Bohrungen 42, die mit Innengewinde
versehen sind, an Leitungen zum Zuführen eines unter Druck stehenden Mediums anschließbar. Die Zufuhr insbesondere von Druckluft bewirkt im Betrieb eine Kühlung und
verhindert das Verhaken von Fäden in dem Spalt zwischen der Mantelfläche der oberen
Walze 2 und der Kante 36.
Die Klappe 33 ist mittels einer pneumatisch oder hydraulisch wirkenden Anpreßvorrichtung
mit einer in Richtung auf die Achse der unteren Walze 1 wirkenden Kraft belastbar. Ein
Druckzylinder 43 ist an einem Halteblock 44 befestigt, der an der Scheibe 28 angeschraubt
ist. Eine zugehörige Kolbenstange 45, die etwa radial zur unteren Walze 1 ausgerichtet ist,
greift an der Klappe 33 an.
Die der unteren Walze 1 zugekehrte Wandfläche 46 der Klappe 33 ist zylindrisch
gekrümmt. Der Krümmungsradius ist mindestens gleich dem Radius der Mantelfläche 30
der unteren Walze 1 und vorzugsweise höchstens gleich dem Radius der Bordscheiben 4, 5.
Die Krümmungsachse liegt in der Nähe der Achse der unteren Walze 1. Ihre exakte Lage
hängt naturgemäß von der jeweiligen Stellung des Grundkörpers 32 und der Klappe 33 ab.
Vorzugsweise ist auch die schmale Begrenzungsfläche 35 in entsprechender Weise
gekrümmt.
Zwischen der Bordscheibe 5 und der zu ihr benachbarten Seitenwand 8 des feststehenden
Rahmens 6 sitzt eine Scheibe 47, die fest mit der Seitenwand 8 verbunden ist. Sie ragt
zumindest in dem Bereich, der der Stirnwand 9 benachbart ist, über den Umfang der
Bordscheibe 5 hinaus. In diesem Bereich ist an der Scheibe 47 ein inneres Zwischenstück 48
befestigt. Dieses greift ebenfalls in den ringförmigen Kanal ein, der durch die Mantelfläche
30 der unteren Walze 1 und durch die Innenflächen der beiden Bordscheiben 4, 5 begrenzt
ist. Das innere Zwischenstück 48 ist einteilig ausgebildet. Es hat einen mit Langlöchern 49,
50 versehenen Fuß 51 und einen daran anschließenden, im Querschnitt sichelförmigen
Ansatz 52, der in Richtung auf den Walzenspalt 3 tief in den zwischen der Klappe 33 und
der Mantelfläche der unteren Walze 1 befindlichen Hohlraum hineinragt. In die Langlöcher49 , 50 greifen Zapfen 53, 54 ein, die mit der Scheibe 47 verbunden sind, so daß
- ähnlich wie oben in bezug auf den Grundkörper 32 beschrieben - eine Verschiebung und
Arretierung im Bereich eines Kreisbogens möglich ist, in diesem Fall natürlich um die Achse
der unteren Walze 1.
Das innere Zwischenstück 48 hat eine gekrümmte innere Wandfläche 55, die sich eng an die
Mantelfläche 30 der unteren Walze 1 anschmiegt. Eine ebenfalls zylindrisch gekrümmte
äußere Wandfläche 56 ist der Klappe 33 zugekehrt. Ihr Krümmungsradius ist größer als der
Radius der Mantelfläche 30, jedoch kleiner als der Radius der Bordscheiben 4, 5. Die
Krümmungsachse liegt in der Nähe der Achse der unteren Walze 1. Die innere Wandfläche
55 und die äußere Wandfläche 56 bilden eine sehr spitzwinklige Kante 57, die - ähnlich wie
ein Abstreifmesser - an der Mantelfläche 30 der unteren Walze 1 anliegt. Sie befindet sich
etwa senkrecht oder - je nach der Stelle, an der der Fuß 51 arretiert ist - seitlich versetzt
unter der Kante 36 des Grundkörpers 32.
In der Nähe der Kante 57 hat das innere Zwischenstück 48 auf der Seite, die der unteren
Walze 1 zugekehrt ist, Ausnehmungen 58. Diese sind über Bohrungen 59 an Leitungen zum
Zuführen eines unter Druck stehenden Mediums anschließbar. Zwischen der unteren, aus
der Begrenzungsfläche 35 und der gekrümmten Wandfläche 46 bestehenden Wandfläche
des äußeren Zwischenstücks 29 einerseits und der äußeren Wandfläche 56 andrerseits
befindet sich eine im Querschnitt rechteckige, gekrümmte Stauchkammer 60, die sich bei
der in Figur 3 dargestellten Position der Klappe 33 in Richtung auf ihre Mündung 61
verengt. Die Mündung 61 liegt mit Abstand unter der Ebene 62 des Walzenspaltes 3. Die
Länge der Stauchkammer 60, d.h. die Wegstrecke vom Walzenspalt 3 bis zur Mündung 61,
ist gemäß Figur 3 deutlich größer als die Differenz zwischen dem äußeren Radius der
Bordscheibe 4, 5 und dem Radius der Mantelfläche (30). Auf der ganzen Länge ist die
Stauchkammer 60 seitlich durch die Innenflächen der Bordscheiben 4, 5 begrenzt.
Das in Figur 4 dargestellte Ausfuhrungsbeispiel unterscheidet sich von dem bisher
beschriebenen Ausfuhrungsbeispiel insbesondere durch die abweichende Form und Anordnung des äußeren Zwischenstücks 63. Es ist einstückig ausgebildet und hat eine der
unteren Walze 1 zugekehrte zylindrisch gekrümmte Wandfläche 64. Es ist an einem Hebel 65 starr befestigt, der um die Achse der oberen Walze 2 schwenkbar ist. Mittels einer Andrückvorrichtung, von der Figur 4 nur andeutungsweise eine hydraulisch oder pneumatisch betätigte Kolbenstange 66 zeigt, ist das äußere Zwischenstück 63 mit einer auf die untere Walze 1 gerichteten Kraft belastbar.
unteren Walze 1 zugekehrte zylindrisch gekrümmte Wandfläche 64. Es ist an einem Hebel 65 starr befestigt, der um die Achse der oberen Walze 2 schwenkbar ist. Mittels einer Andrückvorrichtung, von der Figur 4 nur andeutungsweise eine hydraulisch oder pneumatisch betätigte Kolbenstange 66 zeigt, ist das äußere Zwischenstück 63 mit einer auf die untere Walze 1 gerichteten Kraft belastbar.
Auch bei diesem Ausfuhrungsbeispiel bilden die Innenflächen der Bordscheiben 4, 5 auf der
ganzen Länge vom Walzenspalt 3 bis zur Mündung 61 zwei gegenüberliegende Begrenzungsflächen der Stauchkammer 60. Eine dritte Begrenzungsfläche wird durch die
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gekrümmte Wandfläche 64 gebildet. Die äußere Wandfläche 56 des inneren Zwischenstücks
48 bildet - analog zu dem vorher beschriebenen Ausfuhrungsbeispiel - die vierte
Begrenzungsfläche.
Das Ausfuhrungsbeispiel gemäß Figur 5 unterscheidet sich von dem an erster Stelle
beschriebenen Ausfuhrungsbeispiel insbesondere dadurch, daß ein inneres Zwischenstück
fehlt. Die dem äußeren Zwischenstück 29 gegenüberliegende vierte Wandfläche der Stauchkammer 60 wird hierbei durch die jeweils in diesem Winkelbereich befindliche Zone
der Mantelfläche 30 gebildet.
Vor der Mündung 61 der Stauchkammer 60 sitzt ein Abstreifer 67, der - ähnlich wie im
Zusammenhang mit dem inneren Zwischenstück 48 beschrieben - verschieblich und arretierbar ist. Er hat eine gekrümmte Begrenzungsfläche 68, die sich an die Mantelfläche
30 der unteren Walze 1 anschmiegt, und eine ebene Gleitfläche 69 zum Ableiten des aus der
Mündung 61 austretenden gekräuselten Materials. Die beiden Flächen 68, 69 bilden eine
Abstreifkante 70. Die Gleitfläche 69 schließt mit einer gedachten Tangentialfläche, die bei
der Abstreifkante 70 die Mantelfläche 30 berührt, einen Winkel von 30 bis 40 Grad ein. Die
Größe des Winkels ist in einem weiten Bereich unkritisch. Er sollte allerdings nicht größer
als etwa 80 Grad sein.
Die Vorrichtung ist insbesondere für die Verarbeitung von Fadenkabeln im Bereich
zwischen 10 000 und 100 000 dtex geeignet.
zwischen 10 000 und 100 000 dtex geeignet.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenbündeln oder -bändern
mit folgenden Merkmalen:
in einem Maschinengestell sind zwei Walzen (1,2) gelagert, zwischen deren
Mantelflächen ein enger Walzenspalt (3) zum Zuführen eines Fadenbündels oder
-bandes zu einer Stauchkammer besteht;
die erste Walze (1) ist an ihren Stirnseiten mit Bordscheiben (4, 5) versehen, welche
die zweite Walze (2) mit geringem Spiel umgreifen;
die im Querschnitt rechteckige, durch vier Begrenzungsflächen umschlossene
Stauchkammer (60) befindet sich in dem ringförmigen Kanal zwischen den Bordscheiben (4, 5);
die Innenflächen der Bordscheiben (4, 5) bilden auf der ganzen Länge der
Stauchkammer (60) von dem Walzenspalt (3) bis zu ihrer Mündung (61) zwei
gegenüberliegende Begrenzungsflächen;
ein mit dem Maschinengestell verbundenes, schaberartig an der zweiten Walze (2)
anliegendes äußeres Zwischenstück (29, 63) greift in den ringförmigen Kanal ein und
hat eine der ersten Walze (1) zugekehrte Wandfläche, welche eine dritte Begrenzungsfläche der Stauchkammer (60) bildet;
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebe der beiden Walzen (1,2) mit Motoren
(19, 22 ) ausgestattet sind, die für eine Umfangsgeschwindigkeit der Walzen (1,2)
bis zu mindestens 1000 m/min ausgelegt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mündung (61)
mit Abstand von der Ebene (62) des Walzenspaltes (3) angeordnet ist, und zwar auf der Seite, auf der sich die erste Walze (1) befindet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Begrenzungsfläche
(35, 46, 64) und die ihr gegenüberliegende vierte Begrenzungsfläche (56, 30) mindestens auf einem Teil ihrer Länge zylindrisch gekrümmt sind und die
Krümmungsachsen auf der gleichen Seite der Ebene (62) des Walzenspaltes (3) liegen wie die erste Walze (1).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere
Zwischenstück (29) aus einem der zweiten Walze (2) benachbarten Grundkörper
(32) und einer daran angelenkten, bis zur Mündung (61) reichenden Klappe (33)
besteht und daß die Klappe (33) mittels einer Anpreßvorrichtung (43, 45) mit einer in Richtung auf die erste Walze (1) wirkenden Kraft belastbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper
(32) auf einem Kreisbogen um die Achse der zweiten Walze (2) verschieblich
und in verschiedenen Winkelstellungen arretierbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
äußere Zwischenstück (63) einteilig ausgebildet, um die Achse der zweiten Walze (2) schwenkbar und mittels einer Anpreßvorrichtung (66) mit einer
in Richtung auf die erste Walze (1) wirkenden Kraft belastbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein
mit dem Maschinengestell verbundenes, zwischen der Mantelfläche (30) der ersten Walze (1) und der dritten Begrenzungsfläche (35, 46; 64) sitzendes,
schaberartig an der ersten Walze (1) anliegendes inneres Zwischenstück (48), dessen von der ersten Walze (1) abgekehrte Wandfläche (56) die vierte
Begrenzungsfläche bildet.
8. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das innere
Zwischenstück (48) auf einem Kreisbogen um die Achse der ersten Walze (1) verschieblich und in verschiedenen Stellungen arretierbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mantelfläche (30) der ersten Walze (1) die vierte Begrenzungsfläche bildet und daß vor der Mündung (61) ein am Maschinengestell
befestigter Abstreifer (67) in den ringförmigen Kanal eingreift.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das äußere Zwischenstück (29) Ausnehmungen (41) zum Zufuhren eines Mediums, insbesondere Druckluft, in den zwischen seiner Kante
(36) und der Mantelfläche der zweiten Walze (2) bestehenden Spalt aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem auf Anspruch 7 zurückbezogenen
Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Zwischenstück (48)
Ausnehmungen (58) zum Zufuhren eines Mediums, insbesondere Druckluft, in den zwischen seiner Kante (57) und der Mantelfläche (30)
der ersten Walze (1) bestehenden Spalt aufweist.
12. Vorrichtung nach 9 oder einem auf Anspruch 9 zurückbezogenen Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß der Abstreifer (67) Ausnehmungen zum Zufuhren eines Mediums, insbesondere Druckluft, in den zwischen einer Abstreifkante (70)
und der Mantelfläche (30) der ersten Walze (1) bestehenden Spalt aufweist.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29618617U DE29618617U1 (de) | 1996-10-25 | 1996-10-25 | Vorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenbündeln oder -bändern |
| DE59707076T DE59707076D1 (de) | 1996-10-25 | 1997-08-27 | Vorrichtung zum kräuseln von synthetischen fadenbündeln oder -bändern |
| JP51995798A JP3366334B2 (ja) | 1996-10-25 | 1997-08-27 | 合成糸束又は合成糸帯の捲縮装置 |
| PCT/EP1997/004663 WO1998018986A1 (de) | 1996-10-25 | 1997-08-27 | Vorrichtung zum kräuseln von synthetischen fadenbündeln oder -bändern |
| EP97942882A EP0934435B1 (de) | 1996-10-25 | 1997-08-27 | Vorrichtung zum kräuseln von synthetischen fadenbündeln oder -bändern |
Applications Claiming Priority (1)
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