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DE29616096U1 - Höhenverstellbare Vorrichtung für Bildschirme - Google Patents

Höhenverstellbare Vorrichtung für Bildschirme

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DE29616096U1
DE29616096U1 DE29616096U DE29616096U DE29616096U1 DE 29616096 U1 DE29616096 U1 DE 29616096U1 DE 29616096 U DE29616096 U DE 29616096U DE 29616096 U DE29616096 U DE 29616096U DE 29616096 U1 DE29616096 U1 DE 29616096U1
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Description

Arno Hende, Dahlienweg 3, 92286 Rieden
Höhenverstellbare Vorrichtung für Bildschirme
Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf einen höhenverstellbaren Monitorlift gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruch 1. Übliche Monitorlifte weisen ein Tablar auf, auf dem ein Monitor aufgesetzt wird. Ferner ist üblicherweise ein Fuß oder ein Verbindungsstück zu einem Tisch vorgesehen, auf den der Monitorlift fußt. Die Höhenverstellung erfolgt typischerrweise mit einem Arm, der mit dem Fuß bzw. dem Verbindungsstück und dem Tablar drehbar verbunden ist.
In dieser Anmeldung wird für Monitore, Bildschirme, Displays, LCD-Flachmonitore etc. der Begriff Monitor allgemein verstanden. Ferner kann ein Fuß auch eine Bodenplatte oder ähnliches sein.
Als gattungsbildender Stand der Technik wird die GB 2 18 9 210 A angesehen. Aus dieser Druckschrift ist ein höhenverstellbarer Monitorlift bekannt, der einen Fuß und ein Zwischenteil aufweist, durch das eine Höhenverstellung des an dem Zwischenteil befestigten Monitors ermöglicht wird. Das Monitorgewicht wird durch zumindest eine Gasdruckfeder gehalten. Über eine relative komplizierte Hebel vorrichtung ist es nach der GB 2 189 210 A möglich, relativ schwache Gasdruckfedern zu verwenden. Der gattungsbildende Stand der Technik hat den Nachteil, daß die vorgestellten Vorrichtungen konstruktiv kompliziert und aufwendig ausgestaltet sind. Ferner ist es nicht möglich, mit einer Gasdruckfeder und einer vorgegebenen Einstellung des Hebelverhältnisses verschieden schwere Monitore wie beispielsweise einen 20 Zoll Monitor, der für CAD-Anwendungen Verwendung findet, und relativ leichte LCD-Flachmonitore auszutauschen. Zudem ist es aufgrund der Anordnung der Hebel notwendig, einen relativ breiten Verbindungsarm vorzusehen, so daß die Verfahrbarkeit bzw. die Einstellbarkeit des Monitorliftarms nach unten deutlich begrenzt ist.
Ein weiterer Monitor-Tragarm ist aus der DE 41 11 754 C2 bekannt. Hierbei ist zur Gewichtsentlastung des Armes in der Grundplatte vorzugsweise eine Gasfeder angeordnet, die den Arm nach oben drückt und damit das Gewicht des Monitors kompensiert. Auch diese Gasfeder greift über einen Hebel an dem Arm an, wobei der Angriffspunkt der Gasfeder an dem Hebel verstellbar ist, um durch Änderung der Hebel übersetzung die von der Gasfeder auf den Arm ausgeübte Kraft dem Gewicht des jeweiligen Monitors anpassen zu können. Wenn nun ein neuer Monitor auf den Monitor-Tragarm aufgesetzt werden soll, so ist durch relativ aufwendiges Verdrehen einer Spindel das Hebelverhältnis zu verändern, um die durch die Gasfeder auf
den Arm ausgeübte Kraft dem Gewicht des neu aufgesetzten Monitors anpassen zu können. Dieses Verfahren ist relativ aufwendig. Außerdem ist die in der DE 41 11 754 C2 vorgestellte Vorrichtung mit vielen Einzelteilen versehen, so daß eine entsprechende Herstellung dieser Vorrichtung sehr kostenintensiv ist.
Weiterhin sind übliche Monitorliftarme bekannt, die beispielsweise von der Fa. ATEP angeboten werden.
Der Monitorliftarm der Fa. ATEP ermöglicht eine typische Höhenverstellung von ca. 170 mm. Die niedrigste Höhe der Oberseite des Tablars liegt bei 105 mm. Bei diesem Monitorliftarm, der die oben genannten Merkmale aufweist, wird die Kraft, die das Tablar hebt, durch eine Spiralfeder zur Verfügung gestellt. Bei verschieden schweren Monitoren ist es allerdings jedesmal notwendig, die Federkonstante der Spiralfeder mit einem Schraubendreher oder einem Imbusschlüssel neu einzustellen. Dieses ist sehr zeitaufwendig.
Ein weiterer Nachteil herkömmlicher Monitorliftarme bei denen die Neigung des Monitors variert werden kann, ist der, daß sich bei Variation der Monitorneigung auch die Höhe des Monitors ändert, da aufgrund einer neuen Lage des Schwerpunktes eine veränderte Kraft auf die Druckfeder wirkt.
Aufgrund einer EU-Richtlinie, die voraussichtlich in 1997 umgesetzt wird, ist es erforderlich, Schreibtischarbeitsplätze mit Computern auszurüsten, bei denen die Monitore in der Höhe verstellbar sind. Sofern mehrere Personen einen Arbeitsplatz teilen, was aufgrund der steigenden Raumkosten und dem steigenden Bedarf an Teilarbeitsstellen durchaus immer häufiger vorkommen
4"
wird, ist es vorteilhaft, eine Möglichkeit vorzusehen, die Monitore schnell und unkompliziert und mit wenig Kraftaufwand in der Höhe zu verstellen. Eine Höhenverstellung des Monitors ist insbesondere dann notwendig, wenn sehr unterschiedlich große Personen sich einen Arbeitsplatz teilen. Das Teilen eines Arbeitsplatzesspart im übrigen nicht nur Raum sondern auch Resourcen; so sind nicht zuletzt weniger Computer und Monitore pro Arbeitnehmer notwendig.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Monitorlift anzugeben, bei dem ohne viel Kraftaufwand, schnell und unkompliziert die Höhe verstellt werden kann. Es ist ferner die Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Monitorlift anzugeben, bei dem ohne umständliche Verstellung irgendwelcher Federkonstanten oder Hebelarme es möglich ist, Monitore mit verschiedenen Gewichten aufzusetzen und bei relativ großer Stabilität und einfacher Bauart mit wenig Teilen es ermöglicht wird, eine Höhenverstellung mit einer großen Reichweite auch im unteren Bereich zu erzielen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung geht von einem höhenverstellbaren Monitorlift aus mit
- einem Tablar, auf bzw. an dem ein Monitor auf- bzw. anbringbar ist,
- einem Fuß, und
- einem den Fuß mit dem Tablar verbindenden Zwischenteil, durch die die Höhenverstellung des Tablars relativ zum Fuß bewerkstelligt wird. Erfindungsgemäß wird das Monitorgewicht durch mindestens eine Gasdruckfeder
gehalten, die im Fuß angeordnet ist. Mit Hilfe dieser Gasdruckfeder wird nicht nur das Monitorgewicht kompensiert und damit der Monitor gehalten, sondern auch die Höhe des Tablars eingestellt. Dabei wird erfindungsgemäß eine Gasdruckfeder für verschiedene Monitorgewichte verwendet. Erfindungsgemäß ist der kürzeste Abstand zwischen einer Drehachse, deren Lage durch den Ort der Anlenkung des Zwischenteils an dem Fuß definiert ist, und der Kraftübertragungsstelle der Gasdruckfeder an dem Zwischenteil nicht variabel ausgestaltet. Die Verwendung einer Gasdruckfeder hat den Vorteil, daß eine Höhenvei— Stellung stufenlos sozusagen auf Knopfdruck erfolgen kann. Ferner sind Gasdruckfedern im Handel erhältlich, die im wesentlichen bei Belastung nicht nachgeben. D.h. es ist möglich, zunächst die gewünschte Tablarhöhe einzustellen und anschließend einen Monitor auf das Tablar zu stellen, ohne daß sich die Höhe des Tablars verringert. Weiterhin kann die Höhe des Monitors ähnlich wie bei Schreibtischstühlen, deren Höhe mit Gasdruckfedern verstellt werden kann, auf einfache Art und Weise ohne viel Kraftaufwand verstellt werden.
Im Rahmen dieser Erfindung soll unter dem Begriff Tablar auch eine Befestigungsmöglichkeit für Monitore etc. verstanden werden.
Bei den eben genannten Gasdruckfedern, wie z.B. von der Fa. Suspa in Altdorf, übernimmt die Gasfeder ausschließlich die Funktion eines Kraftspeichers, mit der das Gewicht des Monitors nicht nur gehalten wird, sondern auch die Höhe des Monitors eingestellt werden kann. Als tragendes Element fungiert ein die Gasfeder umhüllendes Mantelrohr, welches z.B. in Kunststofführungsbuchsen gleitet. Es sind allerdings auch andere Gasdruckfedern erhältlich, bei denen die Gasdruckfedern
nicht nur als Kraftspeicher fungiert, sondern auch als tragendes Element. Damit ist es auch ohne aufwendige Einstellungen an einer Feder bzw. an einem Hebel möglich, verschiedene Monitore mit verschiedenen Gewichten auf das Tablar zu stellen bzw. zu befestigen.
Durch die Anordnung mindestens einer Gasdruckfeder im Fuß wird eine erhöhte Stabilität der gesamten höhenverstellbaren Vorrichtung für Bildschirme erreicht, da sich im Vergleich zum gattungsbildenden Stand der Technik der Schwerpunkt nach unten verschiebt. Der Schwerpunkt wird weiterhin nach unten verlagert, wenn eine Halterung vorgesehen ist, die ein Durchbiegen des Fußes aufgrund der hohen Kräfte, die im Fuß durch die Gasdruckfeder angreifen, verhindert. Eine derartige Halterung verliefe innerhalb des Fußes vom vorderen Bereich bis zum hinteren Bereich. In dieser Halterung kann ein erstes Langloch vorgesehen sein, in der beispielsweise ein Bolzen, der fest mit dem Verbindungsarm in Verbindung steht, geführt wird.
Die spezielle Ausgestaltung des Monitorliftarms und speziell die Höhenverstellung kann verschieden sein. So ist es z.B. möglich, das ein verbindendes Zwischenteil vorgesehen ist, das ein an zwei Enden angelenkter Arm ist. Die durch die Gasdruckfeder ausgeübte Kraft kann in der Nähe eines durch ein Gelenk vorgegebenen Drehpunkt wirken, wobei die Gasdruckfeder unter ein Gestänge bzw. eine Halterung in direktem Kontakt auf den Arm wirkt. Dadurch wird der Arm relativ zum Fuß bewegt. Die Gasdruckfeder kann bei dieser Ausgestaltung der Erfindung im Fuß, im Arm und im oder unter dem Tablar angeordnet sein. Vorzugsweise ist die Gasfeder im Fuß angeordnet. Weiter vorzugsweise wirkt die Kraft der Gasfeder im
wesentlichen senkrecht auf die Achse, die durch den unteren Drehpunkt des Armes definiert ist.
Vorteilsweise sind gemäß Anspruch 3 die Winkel, die durch Arm und Fuß und Arm und Tablar gebildet werden bei jeder Höhe gleich. Dadurch wird ermöglicht, daß der Fuß bzw. die Tischplatte relativ zum Tablar für jede Höhe des Tablars parallel steht. Sofern gemäß Anspruch 4 ein in der Nähe der Gelenke des Armes befestigtes Gestänge vorgesehen ist, bleibt trotz Gewichtskraft des Tablars und des Monitors das Tablar waagerecht ausgerichtet.
Vorteilsweise ist der Monitorlift derart ausgelegt, daß Monitore mit einer Masse zwischen null und 25 kg verwendet werden können. Dadurch ist es möglich, sowohl leichte LCD-Displays als auch schwere 20-zoll Monitore auf einfache Art in der Höhe zu verstellen.
Die Höheneinstellung kann auf mehrere Weisen geschehen: Zum einen ist es möglich, zuerst die Höhe des Tablars einzustellen und erst nach der Einstellung einen Monitor auf den Lift zu stellen bzw. an den Lift anzubringen. Dabei ist es von Vorteil, wenn Gasdruckfedern verwendet werden, die im wesentlichen ihre Auslenkung auch bei verschieden hohen Gewichten beibehalten.
Gemäß Anspruch 8 wird zuerst der Monitor auf das Tablar gestellt oder an dem Tablar angebracht und erst anschließend wird die Höhe verstellt. Dieses geschieht mit dem erfindungsgemäßen Monitorlift im wesentlichen ohne Kraftanstrengung.
Es ist möglich, einen Schalter zum Auslösen der Gasfeder bzw. der Gasfedern am Tablar, am Fuß oder als Fußschalter auf dem Boden vorzusehen. Vorteilsweise geschieht
die Höhenverstellung mit den Gasdruckfedern stufenlos. Dadurch wird eine besonders genaue Einstellung der Höhe des Monitors ermöglicht.
Vorteilsweise findet die Druckübertragung für die Auslösung der Gasdruckfeder über ein Medium statt, das sich in einem flexiblen Schlauch befindet (Anspruch 11). Dazu sollte ein Schlauch verwendet werden, der zwar biegsam ist, aber bei Druckbeaufschlagung den Durchmesser bzw. den Querschnitt gar nicht bzw. nur unwesentlich ändert. Es ist bisher nämlich lediglich bekannt, starre Rohrverbindungen zu verwenden, die ein druckübertragenes Medium wie Öl im Inneren aufweisen. Durch die Verwendung eines flexiblen Schlauches ist eine einfachere Konstruktion des Auslösemechanismus und damit des gesamten Monitorliftes möglich.
Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung exemplarisch beschrieben, auf die im übrigen bezüglich der Offenbarung aller im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wi rd. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Ausführungsform in niedrigster Stellung in schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 die Ausführungsform aus Fig. 1 in ausgefahrener Stellung und
Fig. 3 eine erfindungsgemäße zweite Ausführungsform in niedriger Stellung in schematischer
Seitenansicht, wobei zur Veranschaulichung nicht alle erfindungswesentlichen Teile dargestellt sind.
In den folgenden Figuren sind jeweils gleiche oder entsprechende Teile mit den selben Bezugszeichen bezeichnet, so daß auf eine erneute Vorstellung verzichtet wird, und lediglich die Abweichungen der in diesen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel erläutert werden:
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform in niedrigster Stellung in schematischer Seitenansicht. In dem Fuß 1 ist eine Gasdruckfeder 2 angeordnet. Der Kopf 3 der Gasdruckfeder 2 ist mit einem Gestänge 4 verbunden, das an einem Ende des Arms 5 angelenkt ist. Der Arm 5 ist ferner an dem Fuß 1 in einem Drehpunkt 6 und an dem Tablar 7 in einem weiteren Drehpunkt 8 angelenkt.
Bei Auslösung der Gasdruckfeder 2 durch einen Schalter, der nicht in der Zeichnung eingetragen ist, bewegt sich der Kopf 3 der Gasdruckfeder 2 von der Feder 2 weg. Dabei wird das Gestänge 4 mitbewegt und eine Kraft auf den Arm 5 ausgeübt, die eine Drehung des Arms 5 um den Drehpunkt 6 bewirkt. Das Tablar 7 wird gehoben.
Um zu verhindern, daß das Tablar 7 mit dem daraufgelegten bzw. daran angebrachten Monitor nach hinten wegkippt, ist ein weiteres Gestänge vorgesehen, das nicht in den Figuren 1 und 2 eingezeichnet ist. Dieses Gestänge ist in der Nähe des Drehpunktes 6 drehbar angebracht und um den Drehpunkt 8 angelenkt. Damit das Tablar nicht nach hinten wegkippt ist beispielsweise eine Feder vorgesehen, die eine Kraft zwischen dem Arm und dem Tablar ausübt.
• ·* ♦· ·· #♦ #♦
Fig. 2 zeigt die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Fig. 1 in ausgefahrenem Zustand.
In Fig. 3 ist eine erfindungsgemäße zweite Ausführung in niedriger Stellung in schematischer Seitenansicht gezeigt. In dieser Figur ist auf die Darstellung beispielsweise einer Gasdruckfeder verzichtet worden, um die weiteren Merkmale der zweiten Ausführungsform deutlicher zu machen.
Auf der rechten Seite der Fig. 3 befindet sich ein Auslöseknopf 9, mit dem eine nicht dargestellte Gasdruckfeder ausgelöst wird. Bei Auslösung der Gasdruckfeder wird der Kopf der Gasdruckfeder, der mit einer Stange verbunden ist, beispielsweise nach links bewegt. Die Stange selbst wird in dem Langloch 11 geführt. Um eine genauere Führung zu gewährleisten, sind zwei auf der gleichen Höhe liegende Langlöcher vorgesehen. Die Ausdehnung des Langlochs 11 bestimmt die Höhenverstellbarkeit des Monitorliftes. So wird beispielsweise, wenn die Stange bis zum linken Ende des Langloches 11 geführt wird und entsprechender Auslenkung der Gasdruckfeder die Befestigung 13 bis in beispielsweise die Position der Befestigung 13' geführt. Die Stange selbst ist in einer Halterung, die genau wie die Stange auch nicht dargestellt ist, in der Befestigung 13 beispielsweise angelenkt. Die Verwendung eines Langloches 11 ermöglicht es, die Einstellbarkeit der Höhe zu begrenzen.
Die Langlöcher bzw. das Langloch 11 dient auch zur zusätzlichen Sicherheit der Vorrichtung. Hieraus ergibt sich eine geringere Stabilität.
In Fig. 3 sind weiterhin die Befestigungsstellen 12 des nicht dargestellten Gestänges 4 dargestellt, mit dem es ermöglicht wird, daß das Tablar in verschiedenen Höhen waagerecht bleibt.
ermöglicht wird, daß das Tablar in verschiedenen Höhen waagerecht bleibt.
12
Bezuqszeichenli ste
1 Fuß
2 Gasdruckfeder
3 Kopf
4 Gestänge
5 Arm
6 Drehpunkt
7 Tablar
8 Drehpunkt
9 Auslöseknopf
Halterung Langloch Befestigungsstell e Befestigung 13'Befestigung

Claims (11)

Arno Mende, Dahlienweg 3, 92286 Rieden Höhenverstellbare Vorrichtung für Bildschirme Schutzansprüche
1. Höhenverstellbarer Monitorlift mit einem Tablar, auf bzw. an dem ein Monitor auf- bzw. anbringbar ist,
- einem Fuß,
- einem den Fuß mit dem Tablar verbindenden Zwischenteil, durch das die Höhenverstellung des Tablars relativ zum Fuß ermöglicht wird,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Gasdruckfedern im Fuß angeordnet ist, daß mit Hilfe dieser Gasdruckfeder die Höhe des Tablars eingestellt wird, und daß der kürzeste Abstand zwischen einer Drehachse, deren Lage durch den Ort der Anlenkung des Zwischenteils an dem Fuß definiert ist, und der Kraftübertragungsstelle der Gasdruckfeder an dem Zwischenteil nicht variabel gehalten ist.
2. Monitorlift nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das verbindende Zwischenteil ein an zwei Enden angelenkter Arm ist.
3. Monitorlift nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Höhenverstellung die Winkel zwischen Arm und Fuß und Arm und Tablar im wesentlichen gleich groß sind.
4. Monitorlift nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein in der Nähe der Gelenke des Armes befestigtes Gestänge bei der Höhenverstellung das Tablar waagerecht hält.
5. Monitorlift nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Masse des Monitors von null bis 25 kg von der bzw. den Gasdruckfedern gehalten wird.
6. Monitorlift nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst die gewünschte Höhe eingestellt wird und anschließend ein Monitor auf das Tablar gestellt bzw. an das Tablar angebracht wird.
7. Monitorlift nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Gasdruckfedern Verwendung finden, die für verschiedene Belastungen im wesentlichen ihre Auslenkung beibehalten.
8. Monitorlift nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ohne wesentliche Kraftanstrengung der Monitorlift zusammen mit einem Monitor in der Höhe verstellbar ist.
9. Monitorlift nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schalter am Tablar oder am Fuß
vorgesehen ist, mit dem die Gasdruckfeder ausgelöst wird.
10. Monitorlift nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhenverstellung stufenlos erfolgt.
11. Monitorlift nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckübertragung für die Auslösung der Gasdruckfeder über ein Medium erfolgt, das sich in einem flexiblen Schlauch befindet.
DE29616096U 1995-11-09 1996-09-16 Höhenverstellbare Vorrichtung für Bildschirme Expired - Lifetime DE29616096U1 (de)

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Cited By (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO1997017568A3 (de) * 1995-11-09 1997-08-14 Arno Mende Höhenverstellbare vorrichtung für bildschirme
DE20100823U1 (de) * 2001-01-17 2001-11-15 Mauser Office GmbH, 34497 Korbach Möbelstück
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CN108942647A (zh) * 2018-07-16 2018-12-07 六安合益智能家居科技有限公司 一种室内设计装修打磨机的计算机操作台架
CN113108178A (zh) * 2021-04-08 2021-07-13 吕梁学院 一种三维激光扫描仪倾斜平台

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