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DE29616678U1 - Denkmal mit klarsichtigem Kunststoffüberzug - Google Patents

Denkmal mit klarsichtigem Kunststoffüberzug

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Publication number
DE29616678U1
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DE
Germany
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monument
plastic
objects
transparent layer
transparent
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Expired - Lifetime
Application number
DE29616678U
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English (en)
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Publication of DE29616678U1 publication Critical patent/DE29616678U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H13/00Monuments; Tombs; Burial vaults; Columbaria
    • E04H13/003Funeral monuments, grave sites curbing or markers not making part of vaults
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44CPRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
    • B44C5/00Processes for producing special ornamental bodies
    • B44C5/005Processes for producing special ornamental bodies comprising inserts

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Liquid Crystal (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)

Description

Manfred Ehmke
Pestalozziweg 19
04860 Torgau
Denkmal mit klarsichtigem Kunststoffüberzug Beschreibung
Die Erfindung findet Anwendung bei Denkmälern, insbesondere bei Mahn- und Gedenktafeln, wie sie beispielsweise zum Zwecke der Würdigung oder Erinnerung an herausragende Persönlichkeiten oder Ereignisse Anwendung finden sowie auf dem Gebiet des Bestattungswesens, insbesondere bei Grabmalen.
Bekannt sind Denkmäler herkömmlicher Art, bestehend aus mineralischen Materialien, beispielsweise aus Natursteinen (Marmor, Granit, u.a.). Weiterhin bekannt sind Denkmäler gemäß DE G 94 00 354.8, deren Korpus aus Kunststoff besteht und die mit einer Oberfläche versehen sind, die ein natursteinähnliches Aussehen aufweist.
Derartige Denkmäler bieten jedoch nur in sehr geringem Umfange die Möglichkeit, Gegenstände und Erinnerungsstücke, die mit der zu ehrenden Person oder dem zu würdigenden Ereignis in Verbindung stehen, in das Denkmal zu integrieren.
Bekannt sind diesbezüglich lediglich Methoden, nach denen derartige Gegenstände am Korpus des aus Naturstein oder Kunststoff bestehenden Denkmals mittels herkömmlicher Verbindungselemente und -verfahren angeordnet werden.
Üblich ist in dieser Hinsicht beispielsweise das Aufbringen von Zahlen, Buchstaben oder Bildnissen in Form von Einprägungen oder in Form des Herausarbeitens derartiger Elemente aus dem Korpus.
Alle bisher bekannten Denkmäler bieten also keiner-
— 1 —
lei Möglichkeit, Gegenstände, die in einem bestimmten Bezug zu der das Gedenken begründenden Sache oder Person stehen, für den Betrachter sichtbar und zugleich stofflich in das Denkmal zu integrieren. Ziel der Erfindung ist es deshalb, auf der Oberfläche von Denkmälern, vorzugsweise auf deren dem Betrachter zugewandten Fläche Gegenstände anzuordnen, die im Zusammenhang oder in einem Bezug mit der zu gedenkenden Sache oder der zu ehrenden Person stehen. Die Gegenstände sollen dabei einerseits unlösbar mit dem Denkmal verbunden sein, andererseits soll deren optische Wirkung und Sichtbarkeit unbeeinflußt bleiben.
Ziel der Erfindung ist es weiterhin, derartige Gegenstände auf allen Arten von Denkmälern aus mineralischem Material, insbesondere aber auf Denkmälern, deren Korpus aus Kunststoff besteht, aufzubringen. Insbesondere ist dabei an Grabmal er sowie Gedenkoder Mahntafeln gedacht.
Ziel der Erfindung ist es weiterhin, daß das Anbringen der Gegenstände ohne Beschädigung sowohl derselben, als auch des Korpus sowie ohne zusätzliches Anbringen von Befestigungselementen und ohne Zuhilfenahme sonstiger, das optische Erscheinungsbild beeinflussender Maßnahmen erfolgt.
Darüberhinaus war eine einfache und kostengünstige Form der Befestigung der Gegenstände zu entwickeln, indem das Anbringen derselben bereits im Zuge der Herstellung des Denkmals erfolgt.
Ziel der Erfindung ist es schließlich, durch die Verwendung von sich am jeweiligen Original orientierenden Gegenständen, bzw. durch die dreidimensionale Darstellung von Gegenständen einen stärkeren Bezug zu der das Gedenken betreffenden Sache oder Person zu erreichen.
Das Wesen der Erfindung besteht dabei darin, daß ein in bekannter Art und Weise gestaltetes Denkmal, vorzugsweise jedoch ein Denkmal, bestehend aus einem Kunststoff, welcher mineralartiges Material vortäuscht, eine an seiner Sichtfläche aufgebrachte Schicht aus klarsichtigem Kunststoff aufweist, in die der Gegenstand eingelassen ist, der zu der zu gedenkenden Sache oder Person in Bezug steht. Der klarsichtige Kunststoff kann dabei zusätzlich auch verschiedenartig eingefärbt sein.
Erfindungswesentlich ist, daß die klarsichtige Kunststoffschicht mit dem den Grundkörper bildenden Kunststoff oder mineralischen Materials in der Weise eine stoffliche Verbindung eingeht, daß ein unbefugtes Entwenden des Gegenstandes durch die Ablösung der klarsichtigen Kunststoffschicht ohne Zerstörung des Denkmals nicht möglich ist. Darüber hinaus wird ein unbefugtes Entwenden der klarsichtigen, den Gegenstand beinhaltenden Kunststoffschicht auch dadurch verhindert, daß diese beispielsweise von einem mit dem Korpus stofflich verbundenen, umlaufenden Bord und einer mit diesem verbundenen Leiste umschlossen wird oder daß die klarsichtige Kunststoffschicht in jedem beliebigen, den Korpus berührenden Bereich in der Art einer Nut-Feder-Verbindung mit diesem verbunden ist.
Erfindungswesentlich ist weiterhin, daß es sich bei den in die klarsichtige Kunststoffschicht eingelassenen Gegenständen vorzugsweise um lichtbeständige Bildnisse, um Schrifttafeln oder einzelnen Buchstaben aus hochwertigen Materialien oder um Originale bzw. wertvolle Nachbildungen von Gegenständen handelt.
Erfindungswesentlich ist schließlich, daß der Grundkörper an seiner dem Betrachter zugewandten Seite eine Vertiefung aufweist, wenn der in die klarsich-
-4-
tige Kunststoffschicht eingelassene Gegenstand das Dickenmaß derselben übersteigt. Die Form der Vertiefung kann dabei sowohl der Form des eingelassenen Gegenstandes entsprechen als auch der Form desselben lediglich angepaßt sein.
Nachfolgend soll die Erfindung an zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert werden:
Fig.l zeigt in perspektivischer und in Schnittdarstellung ein am Ort der Vereinbarung eines Waffenstillstandes errichtetes Denkmal, welches das Ende der Kampfhandlungen dadurch symbolisiert, daß ein aus damaliger Zeit stammendes Originalschwert von einem Ölzweig überdeckt wird.
Fig.2 zeigt in perspektivischer und in Schnittdarstellung eine mit einer Gebäudewand fest verbundene Gedenktafel, welche an eine an dieser Stelle ehemals vorhandene Grenzübergangs- und Zollabgabestelle in origineller Weise erinnern soll.
Im einzelnen zeigt Fig.l ein Denkmal, welches im wesentlichen durch einen aus Kunststoff bestehenden, Natursteinen ähnlich sehenden Korpus 3 gebildet wird, welcher nach unten hin in einen Sockel 1 übergeht. Die Sichtfläche des Korpus 3 ist dabei in der Weise ausgebildet, daß auf dieselbe eine klarsichtige, farblose Kunststoffschicht 6 aufgegossen ist. Der Korpus 3 weist zu diesem Zweck einen etwa der Dicke der Klarsichtschicht 6 entsprechenden, umlaufenden Bord 4 auf, der seinerseits wiederum in einer ebenfalls umlaufenden, rechtwinklig denselben überragenden Leiste 5 ausläuft. In die klarsichtige Kunststoffschicht 6 ist das Original eines Schwertes 7 sowie die Nachbildung eines Zweiges 8 in der Weise eingelassen, daß der Zweig 8 das Schwert 7 in gerin-
-5-
gem Abstand kreuzend überdeckt.
An der das Dickenmaß des Schwertes den größten Wert
erreichenden Stelle ist der Korpus 3 mit einer dementsprechenden
Vertiefung 15 versehen.
In die dem Betrachter zugewandte Seite des Sockels 1 ist eine den Grund des Denkmals berührende Inschrift 2 eingearbeitet.
Im einzelnen zeigt Fig.2 eine Gedenktafel, welche im wesentlichen durch einen aus Kunststoff bestehenden, Natursteinen ähnlich sehenden Korpus 9 gebildet
wird, der mit einer asymmetrisch angeordneten, nahezu quadratischen, ebenflächigen Vertiefung 10 versehen ist, die ihrerseits längs der dadurch gebildeten Ecken eine umlaufende Nut 11 aufweist. In die derart entstandene Vertiefung ist eine klarsichtige, leicht eingefärbte Kunststoffschicht 12 eingegossen, in die ihrerseits wiederum mehrere Nachbildungen bzw. Originale
von Münzen 13 eingelassen sind. Eine neben
der Vertiefung 10 in den Korpus 9 eingearbeitete Inschrift 14 gibt Auskunft über den die Gedenktafel
kennzeichnenden historischen Ort.

Claims (4)

* * ·• ···• · · · ' * &Lgr; ··»« ·• ft*· »*·* * · * ■ · »s ·* ac ··Schutzansprüche
1. Denkmal mit klarsichtigem Kunststoffüberzug, dessen Korpus vorzugsweise aus einem ein natursteinähnliches Aussehen aufweisenden Kunststoff besteht, dadurch gekennzeichnet, daß an der Sichtfläche desselben die klarsichtige Schicht (6,12) eines mit dem Korpus (3) einen stofflichen Verbund bildenden Kunststoffes aufgegossen ist und daß in die klarsichtige Schicht (6,12) ein oder mehrere Gegenstände (7,8,13) eingegossen sind.
2. Denkmal nach Anspruch 1, dadurch g e kennz ei chnet, daß die klarsichtige Schicht (6,12) farblos oder verschiedenfarbig eingefärbt sein kann.
3. Denkmal nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Korpus (3) im Bereich des eingegossenen Gegenstandes (7) eine der Größe des Gegenstandes (7) angemessene Vertiefung (15) aufweisen kann.
4. Denkmal nach Anspruch 3, dadurch g e kennzeichnet, daß der Korpus (3) und die klarsichtige Schicht (6,12) in dem sich berührenden Bereich in der Art des Nut-Feder-Prinzips (5,11) ineinandergreifen können.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
DE29616678U 1996-09-25 1996-09-25 Denkmal mit klarsichtigem Kunststoffüberzug Expired - Lifetime DE29616678U1 (de)

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DE29616678U1 true DE29616678U1 (de) 1996-11-07

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