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DE29615241U1 - Verpackungsaufmacher - Google Patents

Verpackungsaufmacher

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Publication number
DE29615241U1
DE29615241U1 DE29615241U DE29615241U DE29615241U1 DE 29615241 U1 DE29615241 U1 DE 29615241U1 DE 29615241 U DE29615241 U DE 29615241U DE 29615241 U DE29615241 U DE 29615241U DE 29615241 U1 DE29615241 U1 DE 29615241U1
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DE
Germany
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packaging
opening element
clothing
packaging opening
element according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29615241U
Other languages
English (en)
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PELZ DESIGN PRODUKTIONS und VE
Original Assignee
PELZ DESIGN PRODUKTIONS und VE
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Publication date
Application filed by PELZ DESIGN PRODUKTIONS und VE filed Critical PELZ DESIGN PRODUKTIONS und VE
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Publication of DE29615241U1 publication Critical patent/DE29615241U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/18Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for wearing apparel, headwear or footwear
    • B65D85/182Shirt packaging and display supports

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Piezo-Electric Or Mechanical Vibrators, Or Delay Or Filter Circuits (AREA)
  • Vessels And Coating Films For Discharge Lamps (AREA)

Description

RÜGER, BARTHELT 8c ABEL
,-,,, .,.. _ i-> . j. &agr; ü Dipl.-Ing. H. P. Barthelt
Patentanwälte · European Patent Attorneys Dr!-mg.T.Abei
Patentanwälte European Patent Attorneys
Postfach 348 D-73704 Esslingen a. N,
Webergasse 3 D-73728 Esslingen a. N.
Telefon (0711)35 6539 35 9619
Telefax (0711)35 9903 Telex 7 25o610smru
Telegramm Patentschutz
Esslingenneckar
VAT DE 145 265 771
23. August 1996 Gm 1 abfe
Pelz-Design Produktions- und Vertriebsqesellschaft-mbH, Ebershaldenstraße 5, 73728 Esslincren
Verpackungsaufmacher
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für Kleidungsstücke, vorzugsweise Hemden, Shirts, T-Shirts, Sweatshirts, Pullover und dergleichen sowie eine komplette, mittels der Verpackung zusammengefaßte Packung.
T-Shirts werden häufig in der Nähe oder zwischen Unterbekleidungsstücken präsentiert, so daß ein Kunde gelegentlich die von ihm als Oberbekleidungsstücke eingestuften T-Shirts im Einzelhandel nicht ohne weiteres 0 sofort auffindet. Auch kann es zu Verwechslungen mit anderen weißen Bekleidungsstücken kommen.
Insbesondere Mehrzweckbekleidungsstücke wie T-Shirts, ärmellose Shirts, Sweatshirts oder ähnliche Bekleidungsstücke sind in ihrer Gestaltung weitgehend festgelegt. Zwar kann die Kundenerwartung modischen Einflüssen unterliegen, jedoch führen darauf zurückzuführende Änderungen der Gestaltung der Bekleidungsstücke nur selten dazu, daß bei der üblichen Warenpräsentation auf
Konten: Deutsche Bank AG, Filiale Esslingen 304 Oi 4 (BLZ 611 700 76) - Postscheck Stuttgart 62451 -700 (BLZ &oacgr;&Ogr;&Ogr; 100 70)
Waren eines bestimmten Herstellers zurückgegriffen wird. Die genannten Bekleidungsstücke werden im Einzelhandel in unterschiedlichen Verpackungen oder auch unverpackt in Regalen im Stapel gelagert, wobei von einem einzelnen zusammengelegten T-Shirt meist kaum mehr als 'eine Kante zu sehen ist. Diese Art der Präsentation ist verbesserungswürdig .
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verpackungsaufmacherelement für die genannten Bekleidungsstücke, vorzugsweise T-Shirts, zu schaffen, das eine ansprechendere Präsentation der Bekleidungsstücke ermöglicht. Außerdem soll eine entsprechende Verpackung geschaffen werden.
15
Eine weiteres Ziel liegt darin, ein Verpackungsaufmacherelement zu schaffen, das das Auffinden der verpackten Ware inmitten eines größeren Warenangebotes erleichtert.
20
Diese Aufgaben werden von der Erfindung gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 13 gelöst.
Die Verpackung enthält ein Verpackungsaufmacherelement, das als Einlegeelement für eine durchsichtige Umhüllung oder als Bestandteil derselben ausgebildet sein kann. Das Verpackungsaufmacherelement, vorzugsweise ein Pappzuschnitt, trägt an seiner nach außen weisenden, an der durchsichtigen Umhüllung anliegenden Seite eine 0 flächenfüllende, bildliche, vorzugsweise naturalistische Darstellung einer Hose oder eines Rocks in einer zu den verpackten Kleidungsstücken passenden Machart. Ist die Verpackung für T-Shirts vorgesehen, trägt das Verpakkungsaufmacherelement wenigstens über seine gesamte sichtbare Fläche die naturalistische Abbildung einer Jeans-Hose in einer gängigen Größe und vorzugsweise im Maßstab 1:1. Der von der Vorderseite her sichtbare Abschnitt des Verpackungsaufmacherelementes erstreckt sich
dabei von unten her vorzugsweise lediglich über einen Bereich von einem Viertel bis zu eir.em Drittel der gesamten Verpackung, so daß große Teile der eingelegten T-Shirts oder anderweitigen Bekleidungsstücke, insbesondere deren oberer Bereich, sichtbar bleiben. Durch die bildliche Darstellung einer zu den verpackten Kleidungsstücken passenden und zu tragenden Hose oder eines entsprechenden Rocks werden Irrtümer über den Verwendungszweck und die Art der verpackten Ware weitgehend vermieden.
Zugleich wird eine ansprechende; Präsentationsform der Ware erhalten. Eine ansonsten erforderliche aufwendige Gestaltung von Regalen, Verkaufsräumen, Verkaufstischen usw. kann entfallen oder reduziert werden. Die Verpackungsaufmacherelemente führen dazu, daß die Präsentation der Ware von den konkreten lokalen Gegebenheiten etwas weniger abhängig wird und von dem Hersteller bzw. Großhändler festgelegt werden kann.
Die naturalistische Wirkung der bildlichen Darstellung der Hose wird noch unterstützt, wenn diese den gesamten sichtbaren Abschnitt des Verpackungsaufmacherelementes randlos ausfüllt. Dabei ist die Form des Verpackungsaufmacherelementes vorzugsweise dem Umriß der bildlichen Wiedergabe einer entsprechenden Hose weitgehend angepaßt.
Durch die Anordnung des Verpackungsaufmacherelemen-0 tes in einem solchen Bereich, in dem es die Bekleidungsstücke wenigstens im Bereich ihres unteren Saumes abdeckt, sind die verpackten T-Shirts oder anderweitigen Bekleidungsstücke und die bildliche Darstellung der Hose oder des Rocks in der Verpackung, in einer solchen räumlichen Zuordnung zueinander angeordnet, wie sie ungefähr auch beim Tragen der Kleidungsstücke vorhanden ist.
Das Verpackungsaufmacherelemenz ist vorzugsweise als Pappeinleger oder -zuschnitt für ei:ae durchsichtige Umhüllung ausgebildet und erstreckt sich vorzugsweise zusätzlich entlang der Rückseite der Verpackung. Damit bewirkt es eine Aussteifung der gesamten Verpackung und bildet zugleich eine Art Tasche für die Bekleidungsstücke, so daß diese insgesamt formhaltig bleibt.
Auch der rückseitige Abschnitt des Pappzuschnittes kann mit einer bildlichen Darstellung der Hose oder des Rocks bedruckt sein, wobei dieser Bildabschnitt vorzugsweise eine Fortsetzung der Abbildung der Vorderseite ist. Am einfachsten wird dies erreicht, indem das gesamte Einlegeelement wie erwähnt als einziger Pappzuschnitt ausgebildet wird, der eine einzige geschlossene bildliche Darstellung der Hose oder des Rocks aufweist. Durch einen Querfalz ist ein Teil des Pappzuschnittes auf den anderen gefaltet, so daß eine Art Einlegetasche ausgebildet wird, in die die zu verpackenden T-Shirts oder sonstigen Kleidungsstücke einzulegen sind.
Bedarfsweise kann das Verpackungsaufmacherelement oder der Pappzuschnitt als Träger für weitere Beschriftungen, Etiketten oder dergleichen dienen, die dann die bildliche Darstellung der Hose oder des Rocks teilweise verdecken.
Eine vollständige Verpackung weist vorzugsweise eine durchsichtige Umhüllung auf, die die zu verpackenden 0 Kleidungsstücke wenigstens teilweise, vorzugsweise jedoch ganz einhüllt und somit nach außen umschließt. Die Verpackung, die ein oder mehrere T-Shirts oder alternativ ähnliche Bekleidungsstücke wie Hemden, Pullover oder ähnliches enthalten kann, bildet somit eine nach außen 5 geschlossene Einheit, die zur Hand genommen werden kann, ohne daß die verpackten Bekleidungsstücke verrutschen. Die Umhüllung bietet außerdem einen Schutz vor Ver-
schmutzung, wobei die Bekleidungsstücke von außen gut sichtbar sind.
In die Umhüllung ist das Verpackungsaufmacherelement eingelegt, das durch die durchsichtige Umhüllung hindurch sichtbar ist. Das Einlegeelement, das hier als Träger von Beschriftungen und Etiketten dient, ermöglicht es somit, die übrige durchsichtige Umhüllung von Beschriftungen völlig frei zu halten. Dies kann sowohl eine Kosteneinsparung bei der Herstellung als auch bei der Entsorgung ermöglichen. Die aus Kunststoff bestehende durchsichtige Umhüllung kann sortenrein, das heißt ohne aufgeklebte Papieretiketten oder dergleichen erfaßt werden.
Das Verpackungsaufmacherelement kann außerdem an der Umhüllung vorgesehen werden.
Weitere Merkmale vorteilhafter Ausführungsformen sind Gegenstand von Unteransprüchen. 20
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Packung mit fünf T-Shirts und einem Einlegeelement, auf dem eine Jeans-Hose abgebildet
ist, in schematisierter und perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 das Einlegeelement der Packung nach Fig. 1, in 0 schematisierter perspektivischer Darstellung
und
Fig. 3 eine Verpackung mit 5 T-Shirts und einem Einlegeelement, das eine Abbildung einer Jeans-Hose sowie zusätzliche Etiketten trägt,
in schematisierter perspektivischer Darstellung.
B e s c hre ibung
In Fig. 1 ist eine Packung 1 dargestellt, die mehrere gemeinsam verpackte T-Shirts 2, 3, 4, 5, 6'enthält.
Die T-Shirts 2 bis 6 sind jeweils einzeln zusammengelegt und übereinander gestaffelt in einer Verpackung 8 enthalten, zu der eine durchsichtige Umhüllung 11 und ein Einlegeelement 12 gehören, das als Aufmacher dient. Die Umhüllung 11 ist durch eine im Format rechteckige Kunststoff tüte gebildet, die bspw. an ihrer oberen Seite 14 mit einer Klebelasche oder vergleichbaren Mitteln geschlossen ist. Andere Ausführungsformen der Umhüllung 11, bspw. in Form einer Banderole, sind möglich.
Das Einlegeelement 12 ist ein in Fig. 2 separat dargestellter Karton- oder Pappzuschnitt von ungefähr rechteckiger Grundgestalt. Der äußere Umriß schließt vollständig mit der Außenkontur einer Abbildung 16 einer Jeans-Hose ab, die auf der in der Packung 1 nach außen weisenden Seite des Einlegeelementes 12 vorgesehen ist. Entsprechend ist die Abweichung der Abbildung von der Rechteckform. Insbesondere die obere, an den dargestellten Hosenbund angrenzende Kante des Einlegeelementes folgt der Form des Hosenbundes. Die Hose ist dabei leicht geöffnet dargestellt, wobei die obere Kante im Schlitzbereich mit einem V-förmigen Einschnitt der Darstellung der Hose folgt. Dadurch wird bei dem Betrachter die Illusion einer Hose hervorgerufen, wie sie zu den verpackten T-Shirts 2, 3, 4, 5, 6 zu tragen ist.
Das an seiner Außenseite mit der Abbildung 16 versehene Einlegeelement 12 ist in Fig·. 2 in seinem unteren Viertel oder Drittel bei einem Querfalz 17 geknickt, so 5 daß ein längerer Schenkel 18 und ein kürzerer Schenkel ausgebildet sind. Der Schenkel 18 ist drei- bis viermal so lang wie der Schenkel 19. Die sich durchgängig über beide Schenkel 18, 19 erstreckende Abbildung 16 enthält
im Bereich des Schenkels 19 die Abbildung des Obermannes der Hose, während Teile der Hosenbeine auf dem Schenkel 18 abgebildet sind.
Die Schenkel 18, 19 definieren zwischene'inander einen taschenartigen Aufnahmeraum 21, in dem, wie aus Fig. 1 hervorgeht, die T-Shirts 2, 3, 4, 5, 6 mit ihren unteren Abschnitten liegen, so daß deren untere Säume abgedeckt sind. Während der Schenkel 19 der gesamten Packung 1 eine relativ große Formstabilität verleiht, ermöglicht vor allem der sich über den Schenkel 19 erstreckende Teil der Abbildung 16 ein verbessertes Erscheinungsbild der verpackten T-Shirts 2, 3, 4, 5, 6 sowie der gesamten Verpackung 8. Außerdem werden die T-Shirts 2, 3, 4, 5, 6 als Oberbekleidungsstücke gekennzeichnet. Dies wird nicht durch Abbildung der Ware selbst sondern durch Abbildung eines zu den T-Shirts 2, 3, 4, 5, 6 zu tragenden Kleidungsstückes, nämlich einer Hose oder eines Rockes, erreicht.
Das Einlegeelement 12 dient zugleich als Gestaltungs- oder Dekorationselement, das der Warenpräsentation dient und äußere Präsentationsmaßnahmen ergänzt oder unterstützt.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, kann insbesondere der Schenkel 19 des Einlegeelementes 12 als Träger für Etiketten, Beschriftungen oder dergleichen dienen. Die Umhüllung 11 kann somit von Aufklebern oder dergleichen 0 freigehalten werden. Dies ermöglicht ein sortenreines Recycling. Ist die Umhüllung 11 aus Kunststoff, kann dieser sortenrein erfaßt werden, während das Einlegeelement 12 unabhängig davon, ob Etiketten aufgeklebt oder aufgedruckt ^sind, ebenfalls als reines Papier- oder 5 Papperzeugnis erfaßt werden kann.
Alternativ kann anstelle eines Einlegeelementes 12 an der Umhüllung 11 ein undurchsichtiger bedruckter
Abschnitt vorgesehen werden, der eine entsprechende bildliche, ausschnittsweise Darstellung einer Hose enthält.

Claims (1)

  1. Ansprüche:
    1. Verpackungsaufmacherelement (12) für Bekleidungsstücke (2, 3, 4, 5, S), insbesondere T-Shirts,
    wobei das Verpackungsaufmacherelement (12) wenigstens abschnittsweise flach ausgebildet ist und wenigstens einen undurchsichtigen Abschnitt (19) aufweist, der wenigstens mit einem Teil an einer als Ansichtsseite dienenden Seite einer Verpackung (8) anzuordnen ist und dessen Oberkante die Kontur eines Hosenbundes oder eines Rockbundes aufweist,
    mit einer an dem Abschnitt (19) des Verpackungsaufmacherelementes (12) vorgesehenen, wenigstens ausschnittsweisen, an dem Hosen- oder Rockbund beginnenden bildlichen Darstellung (16) einer Hose oder eines Rocks, die zu den verpackten Kleidungsstücken (2, 3, 4, 5, 6) vorzugsweise zu tragen sind.
    20
    2. Verpackungsaufmacherelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bildliche Darstellung (16) wenigstens den gesamten an der Ansichtsseite angeordneten undurchsichtigen Abschnitt (19) des Verpak-5 kungsaufmacherelementes (12) randlos ausfüllt.
    3. Verpackungsaufmacherelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Form des undurchsichtigen Abschnitts (19) mit dem Umriß des dargestellten Klei-0 dungsstückes übereinstimmt.
    4. Verpackungsaufmacherelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es als Einlegeelement (12) ausgebildet ist.
    5. Verpackungsaufmacherelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Pappzuschnitt ist.
    - 10 -
    &bgr;. Verpackungsaufmacherelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Pappzuschnitt (12) einen im wesentlichen viereckigen Umriß aufweist.
    7. Verpackungsaufmacherelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Pappzuschnitt (12) durch einen Querfalz (17) in zwei unterschiedlich große Bereiche (18, 19) unterteilt ist.
    8. Verpackungsaufmacherelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich wenigstens abschnittsweise über eine im wesentlichen rechteckig begrenzte Rückseite der Verpackung (3) erstreckt.
    9. Verpackungsaufmacherelemenb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es so angeordnet ist, daß die Bekleidungsstücke (2, 3, 4, 5, 6) wenigstens im Bereich ihres unteren Saumes verdeckt sind.
    10. Verpackungsaufmacherelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der an der Rückseite angeordnete Abschnitt des Verpackungsaufmacherelementes (12) eine Fortsetzung der bildlichen Darstellung (16) der Hose oder des Rocks von dem an der Vorderseite angeordneten Abschnitt (19) aufweist.
    11. Verpackungsaufmacherelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Darstellung (16) des Kleidungsstückes eine naturalistische Darstellung ist.
    12. Verpackungsaufmacherelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es als Trägerelement mit weiteren Darstellungen (22, 23, 24) oder Beschriftungen versehen ist, die die Darstellung der Hose oder des Rocks abschnittsweise verdecken.
    13. Verpackung mit einem Verpackungsaufmacherelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
    - 11 -
    14. Verpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung eine wenigstens bereichsweise durchsichtige Umhüllung (11) aufweist, die einen Innenraum zur Aufnahme wenigstens eines Bekleidungsstücks (2, 3, 4, 5, 6) definiert.
    15. Verpackung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungsaufmacherelement (12) als Einlegeelement innerhalb der durchsichtigen Umhüllung
    (11) angeordnet ist.
    16. Verpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (11) ga.nzflächig durchsichtig ist.
    17. Verpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (11) von Etiketten und Beschriftungen frei ist.
    18. Verpackung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungsaufmacherelement (12) Bestandteil der Umhüllung (11) ist.
    19. Verpackung nach Anspruch 13, dadurch gekenn-
    zeichnet, daß in der Verpackung (8) mehrere Bekleidungsstücke (22, 23, 24) angeordnet sind.
    20. Verpackung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die verpackten Bekleidungsstücke (2, 3, 4, 0 5, 6) gleichartig sind.
    21. Verpackung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens zwei der Bekleidungsstücke (2, 3, 4, 5, 6) in ihrer Farbe unterscheiden.
    22. Packung (1) mit wenigstens einem T-Shirt (2, 3, 4, 5, 6) und mit einer Verpackung (8) nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 21.
    - 12 -
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Cited By (4)

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