DE29615456U1 - Adaptervorrichtung für eine Verbindung zwischen einem Therapieeinhängefahrzeug und einem Rollstuhl - Google Patents
Adaptervorrichtung für eine Verbindung zwischen einem Therapieeinhängefahrzeug und einem RollstuhlInfo
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Description
PATENTANWALT Fasanenstr. 7
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15.08.1996 Kr/ok
Akte: AB 3623
Anmelder:
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Albuch Fahrradfabrik GmbH
Kotter Fahrradproduktion
Hauptstraße 47
D-89558 Böhmenkirch
Kotter Fahrradproduktion
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D-89558 Böhmenkirch
Adaptervorrichtung für eine Verbindung zwischen einem Therapieeinhängefahrzeug und einem Rollstuhl
Die Erfindung betrifft eine Adaptervorrichtung für eine Verbindung zwischen einem Therapieeinhängefahrzeug
und einem Rollstuhl. Aus der Praxis sind Therapieeinhängefahrzeuge
mit einem Rad, einer Gabel, einem Lenker und einer Antriebseinrichtung bekannt, welche
an einem handelsüblichen Rollstuhl, welcher hierzu nach hinten gekippt wird, befestigt wird. Dadurch läßt
sich eine Art Fahrzeug herstellen läßt, welche die Mobilität eines Rollstuhlfahrers deutlich erhöht.
Als problematisch erweist sich jedoch in der Praxis die Herstellung der Verbindung zwischen dem Therapieeinhängefahrzeug,
welches im Handel auch unter dem Namen "Handybike" bekannt ist, und den Rahmenrohren
des Rollstuhles.
Die aus der Praxis bekannten Verbindungen zwischen einem Therapieeinhängefahrzeug und einem Rollstuhl
basieren alle auf dem Prinzip einer einfachen Klemmbackenverbindung, wobei eine Verbindungsstange zur
Gabel des Therapieeinhängefahrzeuges mindestens eine zangenartige Klemme mit zwei Backen aufweist. Die Bakken
werden zur Herstellung der Verbindung über ein Rahmenrohr des Rollstuhles gespannt und mittels einer
quer zu den Backen verlaufenden Schraube und einer Mutter zusammengespannt.
Eine derartige Verbindung, welche von dem Rollstuhlfahrer
herzustellen ist, ist bezüglich der Handhabung nachteilhafterweise sehr kompliziert und erfordert
darüber hinaus eine hohe Kraftaufbringung durch den Rollstuhlfahrer.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Adaptervorrichtung zu schaffen, mit der ein Rollstuhlfahrer
auf einfache und schnelle Art und Weise eine Verbindung zwischen einem Therapieeinhängefahrzeug und
einem Rollstuhl herstellen und wieder lösen kann.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß als Aufnahme eines Rahmenrohres des Rollstuhles eine Klemmeinrichtung
vorgesehen ist, welche mit einem an dem Therapieeinhängefahrzeug befestigbaren Gegenhalter derart verbindbar
ist, daß in einem dem Therapieeinhängefahrzeug zugewandtem Bereich der Klemmeinrichtung ein Gelenkbolzen,
in den ein an dem Gegenhalter ausgebildeter Haken einhakbar ist, angeordnet ist und zudem eine
Aussparung ausgebildet ist, in die ein an dem Gegenhalter angeordneter mittels eines Druckbolzens manuell
betätigbarer Spannhaken einrastbar ist.
Die erfindungsgemäße Adaptervorrichtung mit der Kombination
einer Hakenverbindung und einer Schnappverbindung stellt somit eine Schnellver- und Entriegelung
dar, mit der ein Rollstuhlfahrer ohne große Kraftanstrengung ein Therapieeinhängefahrzeug an dem Rollstuhl
befestigen kann.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die Klemmeinrichtung wenigsten zwei Schellen aufweisen,
welche mittels einer Schraubverbindung an dem Rahmenrohr des Rollstuhles befestigbar sind.
Eine derartige Klemmeinrichtung, welche an dem Rahmenrohr des Rollstuhles auch dann verbleiben kann, wenn
das Therapieeinhängefahrzeug nicht an dem Rollstuhl befestigt ist, stellt eine konstruktiv einfache und
kostengünstige Lösung dar.
Darüberhin kann vorgesehen sein, daß der an dem Gegenhalter ausgebildete Haken als Doppelhaken zum Umfassen
von Stirnbereichen des Gelenkbolzens geformt ist und daß in einem an einer der Schellen befestigten Winkel
eine Durchgangsbohrung zur Aufnahme eines mittleren Bereiches des Gelenkbolzens vorgesehen ist.
Eine derartige Ausgestaltung bietet den Vorteil, daß durch Einführen des Gelenkbolzens, welcher auf beiden
Seiten freikragende Enden aufweist, in den Doppelhaken auf schnelle und unkomplizierte Art eine gelenkartige
Verbindung zwischen dem Gegenhalter und der Klemmeinrichtung hergestellt werden kann.
In vorteilhafter Weise kann der Spannhaken am unteren
Ende des Druckbolzens befestigt sein, wobei der Druckbolzen an seinem oberen Ende einen Bedienknopf aufweist
und in dem Gegenhalter derart gelagert ist, daß er axial in Richtung des Spannhakens entgegen der
Kraft einer Feder verschiebbar ist.
Der Spannhaken kann durch diese konstruktiv einfache Anordnung problemlos axial soweit verschoben werden,
daß er beim Herstellen der Verbindung bereits nach dem Einhaken des Gelenkbolzens in den Doppelhaken bis zu
der für ihn vorgesehenen Aussparung im Gegenhalter, welche vorteilhafterweise am unteren Rand des Winkels
ausgebildet sein kann, führbar ist.
Auf ebenso einfache Art und Weise läßt sich die Verbindung wieder entriegeln, in dem der Bedienknopf und
damit der Druckbolzen mit dem Spannhaken soweit nach unten gedrückt wird, daß der Spannhaken aus der Aussparung
in dem Gegenhalter ausrastet.
Zur axialen Fixierung des Druckbolzens im eingerasteten Zustand des Spannhakens ist es weiterhin von Vorteil,
wenn eine Arretierungseinrichtung vorgesehen ist, welche derart ausgebildet sein kann, daß in dem
Druckbolzen eine Aussparung vorgesehen ist, in welche ein Bolzen mittels eines manuell betätigbaren Schwenkhebels
einrastbar ist.
Ein unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung zwischen dem Therapieeinhängefahrzeuges und dem Rollstuhl mit einer
damit einhergehenden Gefährdung des Rollstuhlfahres kann durch eine derartige Arretierungseinrichtung vorteilhafterweise
ausgeschlossen werden.
Desweiteren kann vorgesehen sein, daß der Gegenhalter in seinem oberen und unteren, jeweils dem Therapieeinhängefahrzeuges
zugewandten Bereich Aufnahmen aufweist, wobei in einer der Aufnahmen eine Verbindungsstange
zu einer Gabel des Therapieeinhängefahrzeuges gelenkig gelagert ist, und in der anderen Aufnahme ein
Ende einer Stange, die in ihrer Länge veränderbar und mit der Verbindungsstange oder einem daran befestigten
Verbindungsglied verbunden ist, einsetzbar ist.
Hierzu läßt sich vorteilhafterweise der Kippwinkel des Rollstuhles und die vertikale Positionierung der
Klemmeinrichtung im Rahmenrohr des Rollstuhles auf den Kippwinkel des Therapieeinhängefahrzeuges mit der
Verbindungsstange abstimmen.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgend anhand der
Zeichnung prinzipmäßig beschriebenen Ausführungsbeispielen.
Es zeigt:
Fig.l Eine schematisierte Darstellung eines Therapieeinhängefahrzeuges,
welches mittels einer Adaptereinrichtung an einem Rollstuhl befestigt ist;
Fig.2 eine schematisierte Darstellung einer Adaptereinrichtung
gemäß Fig. 1 in einem teilweisen Längsschnitt;
Fig. 3 einen Querschnitt durch die in Fig. 2 dargestellte Adaptervorrichtung entlang der Linie
I - I;
Fig. 4 einen Ausschnitt einer weiteren Adaptervorrichtung mit einem arretierbaren Druckbolzen
im Längsschnitt;
Fig. 5 einen Querschnitt durch die Adaptervorrichtung gemäß Fig. 4 entlang der Linie II - II.
Bezug nehmend auf Fig. 1 ist ein Therapieeinhängefahrzeug 1, welches im Handel auch als "Handybike" bezeichnet
wird, dargestellt, das mittels einer Adaptervorrichtung 2 an einem Rollstuhl 3 befestigt ist.
Die Adaptervorrichtung 2 weist hierzu eine Klemmeinrichtung 4 mit zwei Schellen 4&Aacgr;, 4B auf, welche insbesondere in den Figuren 2 und 3 deutlich zu erkennen sind.
Die Adaptervorrichtung 2 weist hierzu eine Klemmeinrichtung 4 mit zwei Schellen 4&Aacgr;, 4B auf, welche insbesondere in den Figuren 2 und 3 deutlich zu erkennen sind.
Die Schellen 4A, 4B der Klemmeinrichtung 4 dienen als Aufnahme eines Rahmenrohres 5 des Rollstuhles 3, wobei
das Rahmenrohr 5 mittels einer Schraubverbindung 6 zwischen den Schellen 4A und 4B eingeklemmt ist. An
der dem Therapieeinhängefahrzeug 1 zugewandten Schelle
4A der Klemmeinrichtung 4 ist mittels einer Schraubverbindung 7 ein in den Figuren 2 und 3 deutlich
sichtbarer Winkel 8 befestigt. Der Winkel 8 weist eine Durchgangsbohrung 8A auf, in die ein Gelenkbolzen 9
derart eingesetzt ist, daß sein mittlerer Bereich von der Durchgangsbohrung 8A umfaßt ist. Des weiteren ist
am unteren Rand des Winkels 8 eine Aussparung 10 ausgebildet, welche als Raste für eine Schnappverbindung
dient.
Die Klemmeinrichtung 4 mit dem Winkel 8 kann dauerhaft an dem Rollstuhl 3 befestigt bleiben, auch wenn das
Therapieeinhängefahrzeug 1 nicht mit dem Rollstuhl 3 verbunden ist.
Auf Seiten des Therapieeinhängefahrzeuges 1 weist die
Adaptervorrichtung 2 einen Gegenhalter 11 auf, in den ein Druckbolzen 12, welcher an seinem oberen Ende einen
Bedienknopf 13 aufweist, derart gelagert ist, daß er axial verschiebbar ist, wobei zu einer Axialverschiebung
nach unten die Kraft einer Druckfeder 14 überwunden werden muß.
Am unteren Ende dieses manuell betätigbaren Druckbolzens 12 ist ein Spannhaken 15, welcher zur Herstellung
der Verbindung zwischen dem Therapieeinhängefahrzeug 1 und dem Rollstuhl 3 in die Aussparung 10 des Winkels 8
einrastet, auf den Druckbolzen 12 geschraubt.
In dem in den Figuren 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Spannhaken 15 jeweils in einem
in die Aussparung 10 eingeschnappten Zustand dargestellt.
Als Gegenstück zu dem in die Durchgangsbohrung 8A des Winkels 8 eingepaßten Gelenkbolzen 9 ist an dem Gegenhalter
11 ein als Doppelhaken 16 ausgebildeter Haken ausgeformt, welcher bei einer Verbindung zwischen dem
Therapieeinhängefahrzeug 1 und dem Rollstuhl 3 die Stirnbereiche des Gelenkbolzens 9 umfaßt.
Zur Befestigung des Gegenhalters 11 und dem Therapieeinhängefahrzeug
1 sind jeweils im oberen und unteren, dem Therapieeinhängefahrzeug 1 zugewandten Bereich des
Gegenhalters 11 Aufnahmen 17, 18 in Form von Durchgangsbohrungen ausgebildet. In der Aufnahme 17 ist
&igr;&idiagr;"&iacgr; &idiagr;&idiagr;.« &idigr; !· * * »*··
eine Verbindungsstange 19 zu einer Gabel 20 des Therapieeinhängefahrzeuges
1 gelenkig gelagert, und in der anderen Aufnahme 18 ist ein Ende einer Stange 21 eingesetzt,
welche in ihrer Länge veränderbar und mit ihrem anderen Ende an einem an der Verbindungsstange
19 angeordneten Verbindungsglied 22, das als Winkel ausgeführt ist, befestigt ist. Die in ihrer Länge veränderbare
Stange 21 ist dabei als Distanzhalter mit jeweils einem Gewinde an jedem seiner Enden ausgebildet.
Soll nun mittels der Adaptervorrichtung 2 von einem Rollstuhlfahrer eine Verbindung zwischen dem Therapieeinhängefahrzeug
1 und dem Rollstuhl 3 hergestellt werden, so wird zunächst der Doppelhaken 16 an dem
Gelenkbolzen 9 eingehakt, wodurch sich eine gelenkartige Verbindung ergibt. Drückt nun der Rollstuhlfahrer
das Therapieeinhängefahrzeug 1 derart von sich, daß dessen Gabel 20 einen geringeren Winkel mit einer Vertikalen
einschließt, wird der Spannhaken 15 an der Unterseite des Winkels 8 entlang einer Schräge 8B zu
der Aussparung 10 geführt, in welche der Spannhaken 15 einschnappt.
Die Entriegelung und Lösung der Verbindung erfolgt durch manuelles Drücken auf den Bedienknopf 13 des
Druckbolzens 12, welcher entgegen der Kraft der Feder 14 mitsamt dem Spannhaken 15 nach unten bewegt wird,
wodurch der Spannhaken 15 aus der Aussparung 10 des Winkels 8 aushakt. In diesem Zustand besteht nur noch
eine Verbindung zwischen dem Therapieeinhängefahrzeug 1 und dem Rollstuhl 3 über den Gelenkbolzen 9 und den
Doppelhaken 16, welche zur vollständigen Trennung enthakt werden.
Insbesondere Bezug nehmend auf die Figuren 4 und 5 ist eine Ärretierungseinrichtung 23 zur axialen Fixierung
des Druckbolzens 12 im eingerasteten Zustand des Spannhakens 5 dargestellt.
Die Arretierungseinrichtung 23, welche ein unbeabsichtigtes Aushaken des Spannhakens 15 aus der Aussparung
10 im Verbindungszustand verhindert, ist mit einem manuell betätigbaren Schwenkhebel 24 ausgeführt, mittels
dem ein Bolzen 25 in eine als Ringnut ausgebildete Aussparung 26 an dem Druckbolzen 12 schwenkbar ist.
Im eingerasteten Zustand des Bolzens 25 in die Ringnut
2 6 ist der Druckbolzen 12 gegen eine Axialbewegung arretiert.
Soll die Arretierung aufgehoben werden, z. B. um ein Ausrasten des Spannhakens 15 aus der Aussparung 10 des
Winkels 8 zu ermöglichen, wird der Schwenkhebel 24 in einer federnd gelagerten Kugelbahn 27 derart verschwenkt,
daß der mit dem Schwenkhebel 24 über eine Paßcheibe 28 verbundene Bolzen 25 aus dem Umfangsbereich
des Bolzens 12 weggeschwenkt wird.
Die Funktionsweise des Druckbolzens 12 ist - mutatis mutandis - die selbe, wie sie zuvor anhand der Figuren
1 bis 3 erläutert wurde.
Claims (10)
1. Adaptervorrichtung für eine Verbindung zwischen einem Therapieeinhängefahrzeug und einem Rollstuhl,
dadurch gekennzeichnet, daß
als Aufnahme eines Rahmenrohres (5) des Rollstuhles (3) eine Klemmeinrichtung (4) vorgesehen ist, welche mit einem an dem Therapieeinhängefahrzeug (1) befestigbaren Gegenhalter (11) derart verbindbar ist, daß in einem dem Therapieeinhängefahrzeug (1) zugewandten Bereich der Klemmeinrichtung (4) ein Gelenkbolzen (9) , in den ein an dem Gegenhalter (11) ausgebildeter Haken (16) einhakbar ist,
als Aufnahme eines Rahmenrohres (5) des Rollstuhles (3) eine Klemmeinrichtung (4) vorgesehen ist, welche mit einem an dem Therapieeinhängefahrzeug (1) befestigbaren Gegenhalter (11) derart verbindbar ist, daß in einem dem Therapieeinhängefahrzeug (1) zugewandten Bereich der Klemmeinrichtung (4) ein Gelenkbolzen (9) , in den ein an dem Gegenhalter (11) ausgebildeter Haken (16) einhakbar ist,
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angeordnet ist und zudem eine Aussparung (10) ausgebildet ist, in die ein an dem Gegenhalter (11)
angeordneter, mittels eines Druckbolzens (12) manuell betätigbarer Spannhaken (15) einrastbar ist.
2. Adaptervorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Klemmeinrichtung (4) wenigstens zwei Schellen (4A74B) aufweist, welche mittels einer Schraubverbindung (6) an dem Rahmenrohr (5) des Rollstuhles (3) befestigbar sind.
dadurch gekennzeichnet, daß
die Klemmeinrichtung (4) wenigstens zwei Schellen (4A74B) aufweist, welche mittels einer Schraubverbindung (6) an dem Rahmenrohr (5) des Rollstuhles (3) befestigbar sind.
3. Adaptervorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
an einer der Schellen (4A,4B) ein Winkel (8) mittels einer Schraubverbindung (7) befestigt ist.
dadurch gekennzeichnet, daß
an einer der Schellen (4A,4B) ein Winkel (8) mittels einer Schraubverbindung (7) befestigt ist.
4. Adaptervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der an dem Gegenhalter (11) ausgebildete Haken als Doppelhaken (16) zum Umfassen von Stirnbereichen des Gelenkbolzens (9) ausgeformt ist.
der an dem Gegenhalter (11) ausgebildete Haken als Doppelhaken (16) zum Umfassen von Stirnbereichen des Gelenkbolzens (9) ausgeformt ist.
5. Adaptervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis
4,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem Winkel (8) eine Durchgangsbohrung (8A) zur
Aufnahme eines mittleren Bereiches des Gelenkbolzens (9) vorgesehen ist.
6. Adaptervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
dadurch gekennzeichnet, daß der Spannhaken (15) am unteren Ende des Druckbolzens
(12) befestigt ist, wobei der Druckbolzen (12) an seinem oberen Ende einen Bedienknopf (13)
aufweist und in dem Gegenhalter (11) derart gelagert ist, daß er axial in Richtung des Spannhakens
(15) entgegen der Kraft einer Feder (14) verschiebbar ist.
7. Adaptervorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis
6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (10), in die der an dem Gegenhalter
(11) angeordnete Spannhaken (15) einrastbar ist,
9* »♦
am unteren Rand des Winkels (8)ausgebildet ist.
8. Adaptervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
7,
dadurch gekennzeichnet, daß zur axialen Fixierung des Druckbolzens (12) im
eingerasteten Zustand des Spannhakens (15) eine Arretierungseinrichtung (23) vorgesehen ist.
9. Adaptervorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierungseinrichtung (23) derart ausgebildet ist, daß in dem Druckbolzen (12) eine Aussparung (26) vorgesehen ist, in welche ein Bolzen (25) mittels eines manuell betätigbaren Schwenkhebels (24) einrastbar ist.
dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierungseinrichtung (23) derart ausgebildet ist, daß in dem Druckbolzen (12) eine Aussparung (26) vorgesehen ist, in welche ein Bolzen (25) mittels eines manuell betätigbaren Schwenkhebels (24) einrastbar ist.
10. Adaptervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Gegenhalter (11) in seinem oberen und unteren, jeweils dem Therapieeinhängefahrzeug (1) zugewandten Bereich Aufnahmen (17,18) aufweist, wobei in einer der Aufnahmen (17) eine Verbindungsstange
der Gegenhalter (11) in seinem oberen und unteren, jeweils dem Therapieeinhängefahrzeug (1) zugewandten Bereich Aufnahmen (17,18) aufweist, wobei in einer der Aufnahmen (17) eine Verbindungsstange
(19) zu einer Gabel (20) des Therapieeinhängefahrzeuges
(1) gelenkig gelagert ist, und in der anderen Aufnahme (18) ein Ende einer in ihrer Länge
veränderbaren, mit der Verbindungsstange (19) oder einem daran befestigten Verbindungsglied (22) verbundenen
Stange (21) einsetzbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29615456U DE29615456U1 (de) | 1996-04-15 | 1996-09-05 | Adaptervorrichtung für eine Verbindung zwischen einem Therapieeinhängefahrzeug und einem Rollstuhl |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29606828 | 1996-04-15 | ||
| DE29615456U DE29615456U1 (de) | 1996-04-15 | 1996-09-05 | Adaptervorrichtung für eine Verbindung zwischen einem Therapieeinhängefahrzeug und einem Rollstuhl |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29615456U1 true DE29615456U1 (de) | 1997-01-23 |
Family
ID=8022603
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29615456U Expired - Lifetime DE29615456U1 (de) | 1996-04-15 | 1996-09-05 | Adaptervorrichtung für eine Verbindung zwischen einem Therapieeinhängefahrzeug und einem Rollstuhl |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29615456U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10028338A1 (de) * | 2000-06-08 | 2001-12-20 | J & A Saettele Gmbh | Fahrbarer Vorsatz |
| FR2841462A1 (fr) * | 2002-06-26 | 2004-01-02 | Herve Macke | Module de transformation pour fauteuil roulant |
| NL1031529C2 (nl) * | 2006-03-30 | 2009-01-13 | Cornelis Theodorus Van Breukelen | Aanpassing voor een rijwiel. |
| EP2170238A4 (de) * | 2007-06-27 | 2014-06-11 | Daedalus Wings Inc | Montagevorrichtung zur anbringung einer hilfsvorrichtung an einem rollstuhl |
-
1996
- 1996-09-05 DE DE29615456U patent/DE29615456U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10028338A1 (de) * | 2000-06-08 | 2001-12-20 | J & A Saettele Gmbh | Fahrbarer Vorsatz |
| DE10028338C2 (de) * | 2000-06-08 | 2003-03-20 | J & A Saettele Gmbh | Fahrbarer Vorsatz |
| FR2841462A1 (fr) * | 2002-06-26 | 2004-01-02 | Herve Macke | Module de transformation pour fauteuil roulant |
| NL1031529C2 (nl) * | 2006-03-30 | 2009-01-13 | Cornelis Theodorus Van Breukelen | Aanpassing voor een rijwiel. |
| EP2170238A4 (de) * | 2007-06-27 | 2014-06-11 | Daedalus Wings Inc | Montagevorrichtung zur anbringung einer hilfsvorrichtung an einem rollstuhl |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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