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DE29614902U1 - Vorrichtung zur Verriegelung eines eine Tür aufweisenden Trennwandelementes - Google Patents

Vorrichtung zur Verriegelung eines eine Tür aufweisenden Trennwandelementes

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Publication number
DE29614902U1
DE29614902U1 DE29614902U DE29614902U DE29614902U1 DE 29614902 U1 DE29614902 U1 DE 29614902U1 DE 29614902 U DE29614902 U DE 29614902U DE 29614902 U DE29614902 U DE 29614902U DE 29614902 U1 DE29614902 U1 DE 29614902U1
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DE
Germany
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door
partition wall
locking
engagement
cam
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29614902U
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English (en)
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Dorma GmbH and Co KG
Original Assignee
Hueppe Form Sonnenschutz und Raumtrennsysteme GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Hueppe Form Sonnenschutz und Raumtrennsysteme GmbH filed Critical Hueppe Form Sonnenschutz und Raumtrennsysteme GmbH
Priority to DE29614902U priority Critical patent/DE29614902U1/de
Publication of DE29614902U1 publication Critical patent/DE29614902U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E05B65/08Locks or fastenings for special use for sliding wings
    • E05B65/087Locks or fastenings for special use for sliding wings the bolts sliding parallel to the wings
    • E05B65/0876Locks or fastenings for special use for sliding wings the bolts sliding parallel to the wings cooperating with the slide guide, e.g. the rail
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • E05D15/06Suspension arrangements for wings for wings sliding horizontally more or less in their own plane
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Description

Hüppe Form Sonnenschutz- und Raumtrennsysteme GmbH Cloppenburger Straße 200, 26133 Oldenburg
Vorrichtung zur Verriegelung eines eine Tür aufweisenden Trennwandelementes
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung eines eine Tür aufweisenden Trennwandelementes einer verfahrbaren Trennwand an einem anderen Gegenstand, bei welchem es sich bevorzugt um eine Deckenschiene handelt, entlang derer das Trennwandelement und somit die Trennwand verfahrbar ist.
Gewöhnlich ist bei einem Trennwandelement der zuvor genannten Art die darin enthaltene Tür nur über ein oberes Drehscharnier am übrigen Teil des Trennwandelementes befestigt, während das untere Drehscharnier von einem aus der Unterseite der Tür ausfahrbaren Bodenriegel gebildet wird, der an einer hierfür vorgesehenen Stelle im Boden verankert werden muß. Während des Aufbaus oder des Abbaus der Trennwand und somit während des Verfahrens des Trennwandelementes ist die Tür am Boden nicht verankert, da zur freien Verfahrbarkeit des Trennwandelementes der Bodenriegel an der Unterseite der Tür eingefahren ist. Ein Öffnen der Tür in diesem Betriebszustand hätte die unangenehme Folge, daß die Tür nur noch am oberen Drehscharnier hängen würde, was zu einer Pendelbewegung der Tür quer zur Scharnierachse in Richtung auf den Fußboden führen würde, wodurch das obere Drehscharnier zerstört und auch die Tür beschädigt werden
würde. Um deshalb ein unbeabsichtigtes Öffnen der Tür während des Verfahrens des Trennwandelementes zu verhindern, wird in diesem Betriebszustand die Tür am übrigen Trennwandeiement arretiert.
Ferner gibt es Anwendungen, bei denen eine exakte Arretierung des zuvor beschriebenen Trennwandelementes selbst erforderlich ist, und zwar an denjenigen definierten Positionen, wo die Tür durch Ausfahren des Bodenriegels an deren Unterseite im Boden verankert werden soll. Auf diese Weise erhält die Tür die gewünschte genaue Ausrichtung und die gesamte Anordnung eine erhöhte Stabilität.
Eine solche Vorrichtung ist beispielsweise aus der DE 93 17 236.2 U bekannt. Bei dieser bekannten Vorrichtung wird das Trennwandelement durch einen in Längsrichtung beweglich gelagerten und federnd vorgespannten Zapfen an der Deckenschiene arretiert, indem der Zapfen in eine entsprechende Aussparung in der Deckenschiene einrastet. Die Arretierung zwischen der Tür und dem übrigen Teil des Trennwandelementes wird bei dieser bekannten Vorrichtung mit Hilfe eines Schwenkhakens realisiert, der am oberen Rand der Tür verschwenkbar gelagert und mit einem am Tragbalken des Trennwandelementes angeordneten Haltezapfen in Eingriff bringbar ist.
Obwohl die bekannte Vorrichtung in der Praxis mit Erfolg eingesetzt und verwendet wird, besteht ein Bedarf, die Handhabung der Vorrichtung noch weiter zu verbessern.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei der Vorrichtung der eingangs genannten Art ein bewegbar gelagertes und antreibbares Steuerelement vorgesehen ist, das in einer ersten Stellung die Tür am übrigen Teil des Trennwandelementes verriegelt und gleichzeitig das Trennwandelement vom anderen Gegenstand entriegelt und in der zweiten Stellung die Tür vom übrigen Teil des Trennwandelementes entriegelt und gleichzeitig das Trennwandelement am anderen Gegenstand verriegelt.
Mit Hilfe der Erfindung wird die Handhabung der Vorrichtung wesentlich erleichtert, da nun die Ver- und Entriegelung des Trennwandelementes am und vom anderen Gegenstand sowie die Ver- und Entriegelung der Tür am und vom übrigen Teil des Trennwandelementes nicht mehr separat vorgenommen werden müssen. Vielmehr sorgt das erfindungsgemäß vorgesehene Steuerelement für die je weiis korrekte Ver-
und Entriegelung der Tür und des diese enthaltenden Trennwandelementes, wodurch eine Fehlbedienung praktisch ausgeschlossen ist, worin ein weiterer Vorteil der Erfindung zu sehen ist. Erfindungsgemäß kann nämlich die Ver- und Entriegelung der Tür und des Trennwandelementes nur in bestimmten Kombinationen vorgenommen werden; es ist beispielsweise nicht möglich, sowohl die Tür vom übrigen Trennwandelement als auch das Trenn wandelement vom anderen Gegenstand zu entriegeln, was ansonsten zu Beschädigungen des oberen Drehscharnieres der Tür und auch der Tür selbst führen kann, insbesondere wenn die Tür nicht im Boden verankert ist.
Um auch während des Überganges von der ersten in die zweite Stellung des Steuerelementes ein unbeabsichtigtes Öffnen der Tür zu verhindern, was ansonsten ebenfalls zu den zuvor erwähnten Beschädigungen führen könnte, ist vorzugsweise das Steuerelement derart ausgebildet, daß es bei Bewegung von der ersten Stellung in die zweite Stellung zunächst das Trennwandelement am anderen Gegenstand verriegelt und anschließend die Tür vom übrigen Teil des Trennwandelementes entriegelt. Bei dieser Ausführung wird demnach sichergestellt, daß sich die Tür erst dann öffnen läßt, wenn das Trennwandelement am anderen Gegenstand verriegelt ist, wodurch die Funktionssicherheit der Vorrichtung noch weiter erhöht wird.
Zweckmäßigerweise sollte am übrigen Teil des Trennwandelementes außerhalb der Tür ein beweglich gelagertes Verriegelungselement angeordnet sein, das in seiner Verriegelungsstellung in Eingriff mit dem anderen Gegenstand bringbar und mit dem Steuerelement derart koppelbar ist, daß das Steuerelement bei seiner Bewegung von der ersten in die zweite Stellung eine Bewegung des Verriegelungselementes in dessen Verriegelungssteilung bewirkt.
Gewöhnlich handelt es sich beim anderen Gegenstand um eine insbesondere an einer Decke zu montierende Laufschiene, entlang derer das Trennwandelement verfahrbar ist, wobei das zuvor erwähnte Verriegelungselement zweckmäßigerweise an der Oberseite des Trennwandelementes angeordnet sein sollte.
Zur Vereinfachung des Bewegungsablaufes sollte das Verriegelungselement in seine Verriegelungsstellung federnd vorgespannt sein und das Steuerelement sich in seiner ersten Stellung in Eingriff mit dem Verriegelungselement entgegen der Federvorspannung und in seiner zweiten Stellung außer Eingriff vom Verriegelungselement befinden. Demnach drückt das Steuerelement das Verriegelungselement in dessen Entriegelungsstellung und läßt dieses los, wenn das Verriegelungselement
-Ar-
in seine Verriegelungsstellung gebracht werden soll. Zweckmäßigerweise weist das Verriegelungselement einen in axialer Richtung beweglichen Zapfen auf, der in seiner Verriegelungsstellung in eine entsprechende Aussparung am anderen Gegenstand einrastet.
Ferner kann ein am Trennwandelement drehbar gelagerter Doppelhebe! vorgesehen ist, dessen erster Arm mit dem Verriegelungselement gekoppelt und mit dessen zweitem Arm das Steuerelement in Eingriff bringbar ist.
In seiner ersten Stellung stellt das Steuerelement einen Eingriff zwischen der Tür und dem übrigen Trennwandelement her, wobei das Steuerelement entweder am übrigen Teil des Trennwandelementes außerhalb der Tür angeordnet sein kann und sich dann in seiner ersten Stellung in Eingriff mit der Tür befindet oder an der Tür angeordnet sein kann und sich dann in seiner ersten Stellung in Eingriff mit dem übrigen Teil des Trennwandelementes befindet.
Eine weitere gegenwärtig besonders bevorzugte Ausführung zeichnet sich dadurch aus, daß am übrigen Teil des Trennwandelementes ein sich winklig zur Schwenkachse der Tür erstreckender Vorsprung ausgebildet ist, der in der geschlossenen Stellung der Tür in eine in der Tür entsprechend ausgebildete Aussparung greift und mit dem das Steuerelement in Eingriff bringbar ist. Die Anordnung von Vorsprung und Aussparung verhindert eine weitere mögliche Fehibedienung, die daraus resultieren kann, wenn die Verankerung der Tür am Boden gelöst wird, bevor die Tür am übrigen Teil des Trennwandeiementes verriegelt, also das Steuerelement von der zweiten Stellung in die erste Stellung bewegt wird. In einem solchen Fall fängt der Vorsprung die Tür auf, so daß eine unerwünschte und zur Beschädigung des oberen Drehscharnieres führende Pendelbewegung vermieden wird. Selbstverständlich ist es auch denkbar, den Vorsprung an der Tür und die Aussparung im übrigen Teil des Trennwandelementes auszubilden.
Ferner kann das Steuerelement einen ersten Abschnitt, der die Ver- und Entriegelung der Tür am und vom übrigen Trennwandelement bewirkt, und einen zweiten Abschnitt aufweisen, der die Ver- und Entriegelung des Trennwandelementes am und vom anderen Gegenstand bewirkt.
Bei einer weiteren gegenwärtig besonders bevorzugten Ausführung ist das Steuerelement als drehbar gelagertes Nockenelement ausgebildet, wobei die ersten
und zweiten Abschnitte zur Ver- und Entriegelung der Tür und des Trennwandelementes am Nockenelement um dessen Drehpunkt gekrümmt angeordnet sind.
Dabei ist der erste Abschnitt des Nockeneiementes in Gleiteingriff mit der Tür oder dem übrigen Teil des Trennwandelementes bringbar, je nachdem, ob das Nockenelement am übrigen Teil des Trennwandelementes außerhalb der Tür oder an der Tür angeordnet ist. Da es bei der Ver- und Entriegelung der Tür am und vom übrigen Teil des Trennwandelementes im wesentlich nur darauf ankommt, während der Drehbewegung des Nockenelementes über einen bestimmten Winkelabstand einen Eingriff zwischen der Tür und dem übrigen Teil des Trennwandelementes herzustellen bzw. den Eingriff zwischen diesen Komponenten zu lösen, kann der radiale Abstand des ersten Abschnittes, der sich über eine bestimmte Bogenlänge erstreckt, zum Drehpunkt des Nockenelementes im wesentlichen konstant sein.
Der zweite gekrümmte Abschnitt des Nockenelementes sollte vorzugsweise in Anlage an das Verriegelungselement bringbar sein, wobei der radiale Abstand des zweiten Abschnittes in Drehrichtung von der ersten in die zweite Stellung des Nockenelementes zunehmen soll, wodurch das Verriegelungselement in seine Entriegelungssteilung gedrückt werden kann. Alternativ ist es auch denkbar, den zweiten Abschnitt des Nockenelementes in Anlage an den zweiten Arm des zuvor erwähnten Doppelhebels zu bringen, wenn das Verriegelungselement über einen solchen angetrieben wird, wobei dann der radiale Abstand des zweiten Abschnittes in Drehrichtung von der ersten in die zweite Stellung abnehmen sollte, da mit der Anordnung des Doppelhebels eine Bewegungsumkehr gegenüber dem Verriegelungselement stattfindet.
Bei einer Weiterbildung der zuvor beschriebenen Ausführungen sind die ersten und zweiten Abschnitte am Nockenelement derart angeordnet, daß bei Drehung des Nockenelementes von der zweiten in die erste Stellung zunächst der erste Abschnitt in Eingriff mit der Tür oder mit dem übrigen Teil des Trennwandelementes und erst anschließend der zweite Abschnitt in Anlage an das Verriegelungselement oder an den zweiten Arm des Doppelhebeis gelangt.
Schließlich kann das Nockenelement auf einfache Weise manuell angetrieben werden, indem es mit Hilfe einer Handkurbel drehbar ist.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine Seitenansicht eines Trennwandeiementes;
Figur 2 einen Längsschnitt durch den eine Verriegelungsvor
richtung aufweisenden Abschnitt des Trennwandelementes, wobei die Verriegelungsvorrichtung in einem ersten Betriebszustand dargestellt ist; und
Figur 3 einen Längsschnitt durch den eine Verriegelungsvor
richtung aufweisenden Abschnitt des Trennwandelementes, wobei die Verriegelungsvorrichtung in einem zweiten Betriebszustand dargestellt ist.
In Figur 1 ist schematisch ein Trennwandelement 2 dargestellt, das eine Tür 4 enthält. Die Tür 4 besteht im dargestellten Ausführungsbeispiel aus Glas und ist an ihrer Oberseite mit einem oberen Rahmenteil 4a und an ihrer Unterseite mit einem unteren Rahmenteil 4b versehen. Die Rahmenteile 4a und 4b können beispielsweise aus einem Aluminiumprofil bestehen. An der Oberseite des oberen Rahmenteils 4a ist ein Drehgelenk 6 vorgesehen, das von einer im oberen Rahmenteil 4a enthaltenen Schließeinrichtung 8 beaufschlagt wird. Über das Drehgelenk 6 ist die Tür 4 mit einem Tragbalken 10 verbunden, welcher ebenfalls Bestandteil des Trennwandelementes 2 ist. Der Tragbalken 10 hängt an Laufwagen 1 2, die innerhalb einer an einer Decke befestigten Laufschiene 14 in Längsrichtung verfahrbar gelagert sind. Das dargestellte Trennwandelement 2 ist Bestandteil einer Trennwand mit mehreren weiteren Trennwandelementen, welche ebenfalls in der Laufschiene 14 verfahrbar sind und von denen gewöhnlich zumindest ein Teil anders als das dargestellte Trennwandelement 2 keine Tür aufweist.
Damit in der in Figur 1 gezeigten Aufbauposition des Trennwandelementes 2 die Tür 4 geöffnet und geschlossen werden kann, ist in der dargestellten Ausführung am unteren Rahmenteil 4b der Tür 4 ein dem Drehgelenk 6 entsprechender Bodenriegel 16 vorgesehen. Dieser Bodenriegel 16 ist als Drehzapfen ausgebildet, der aus dem unteren Rahmenteil 4b in den Fußboden 18 ausfahrbar ist, wo er in eine dort entsprechend vorhandene {in Figur 1 nicht dargestellte) Aussparung greift.
In der in Figur 1 gezeigten Aufbauposition des Trennwandelementes 2 ist die Tür 4 demnach über den Bodenriegel 16 im Fußboden 18 drehbar verankert, so daß die Tür 4 geöffnet und geschlossen werden kann. In der - in Figur 1 nicht dargestell-
ten - Fahrstellung des Trennwandelementes 2 ist dagegen der Bodenriegel 16 aus dem Fußboden 18 herausgezogen und in das untere Rahmenteil 4b der Tür 4 eingefahren, wodurch die Verankerung der Tür 4 mit dem Fußboden 18 aufgehoben äst.
Das Drehgelenk 6 zwischen dem oberen Rahmenteil 4a und dem Tragbalken 10 bildet in der dargestellten Ausführung den einzigen dauerhaften Befestigungspunkt der Tür 4 am Tragbalken 10. Damit die Tür 4 während des Verfahrens des Trennwandelementes 2 entlang der Laufschiene 14 nicht um das Drehgelenk 6 verschwenkt wird und/oder quer zur Achse des Drehgelenkes 6 zum Fußboden 18 hin pendelt, ist eine Verriegelungsvorrichtung 20 vorgesehen, die im einzelnen in den Figuren 2 und 3 dargestellt ist.
Im Bereich der Verriegelungsvorrichtung 20 an der gemäß Figur 1 linken Seite des Trennwandelementes 2 weist das obere Rahmenteil 4a der Tür 4 eine L-förmige nach innen gerichtete Aussparung 5 auf, die im wesentlichen von einem entsprechenden L-förmigen Vorsprung 11 ausgefüllt wird, welcher an der gemäß den Figuren linken Seite des Tragbalkens 10 ausgebildet ist und einen über die Unterseite des Tragbalkens 10 hinausragenden vertikalen Schenkel 11 a und einen daran vorgesehenen horizontalen und nach innen gerichteten horizontalen Schenke! 11b aufweist. Dabei ist der L-förmige Vorsprung 11 des Tragbalkens 10 so ausgebildet, daß dessen vertikaler Schenkels 11a im wesentlichen mit dem sich unterhalb anschließenden vertikalen, freien Rand 4c der Tür 4 in deren geschlossenem Zustand fluchtet, wie die Figuren erkennen lassen.
Die Verriegelungsvorrichtung 20 weist einen Deckenriegel 22 auf, der als in Axialrichtung ausfahrbarer Zapfen ausgebildet und in eine nicht näher dargestellte Aussparung in der Decke oder in der Laufschiene 14 einrastbar ist.
Betätigt wird die Verriegelungsvorrichtung 20 über eine seitlich oder aus der Unterseite des oberen Rahmenteils 4a der Tür 4 herausragende Spindel, auf die eine Handkurbel 26 steckbar ist, wie in Figur 1 schematisch dargestellt ist.
In den Figuren 2 und 3 ist die Verriegelungsvorrichtung 20 im einzelnen in einem Längsschnitt durch die gemäß den Figuren linken Randabschnitt des Tragbalkens 10 und des darunter befindlichen oberen Rahmenteils 4a der Tür 4 gezeigt, wobei die Verriegelungsvorrichtung 20 in Figur 2 in einem ersten Betriebszustand und in
Figur 3 in einem zweiten Betriebszustand gezeigt ist. Demgegenüber ist die Tür 4 in beiden Fällen in geschlossenem Zustand dargestellt.
Die Spindel 24 ist innerhalb des oberen Rahmenteils 4a der Tür 4 drehbar gelagert und weist an ihrem inneren Ende 24a ein Schraubgewinde auf, das sich in Schraubeingriff mit einer Gelenkmutter 30 befindet, die über ein Gelenk 32 mit einer quer zur Längsachse der Spinde! 24 sowie etwa horizontal verlaufenden Gelenkachse an einem Nockenelement 34 drehbar gelagert ist. Das Nockenelement 34 ist mit Hilfe eines Gelenkes 36 wiederum am oberen Rahmenteil 4a der Tür 4 schwenkbar gelagert, wobei das Gelenk 36 in einem Abstand zum Gelenk 32 angeordnet ist und die Gelenkachse des Gelenkes 36 parallel zu derjenigen des Gelenkes 32 verläuft.
Das Nockenelement 34 ist mit einem ersten Randabschnitt 34a versehen, der etwa die Form eines Viertelkreises hat, dessen Mittelpunkt etwa mit der Achse des Gelenkes 36 zusammenfällt, so daß der radiale Abstand der so in Drehrichtung des Nockenelementes gekrümmten Oberfläche des ersten Randabschnittes 34a zur Achse des Gelenkes 36 im wesentlichen konstant ist. in der in Figur 2 gezeigten ersten Stellung des Nockenelementes 34 befindet sich dessen erster Randabschnitt 34a in Gleiteingriff mit dem horizontalen Schenkel 11 b des L-f örmigen Vorsprunges 11 des Tragbalkens 10, indem der erste Randabschnitt 34a des Nockenelementes 34 in eine an der Oberseite des horizontalen Schenkels 11b ausgebildete (in den Figuren nicht dargestellte) Aussparung eingreift. Da das Nockenelement 34 im wesentlichen in der Ebene der Tür 4 und somit vertikal angeordnet ist, erstreckt sich auch der erste Randabschnitt 34a in vertikaler Richtung, so daß der Eingriff des ersten Randabschnittes 34a in die Aussparung an der Oberseite des horizontalen Schenkels 11b des L-förmigen Vorsprunges 11 des Tragbalkens 10 quer zur Öffnungs- und Schließrichtung der Tür stattfindet.
Auf der in bezug auf das Gelenk 36 dem ersten Randabschnitt 34a diametral gegenüberliegenden Seite des Nockenelementes 34 ist ein zweiter Randabschnitt 34b ausgebildet, der ebenfalls in Drehrichtung des Nockeneiementes 34 gekrümmt ist, allerdings derart, daß der radiale Abstand der Oberfläche des zweiten Randabschnittes 34b von der Achse des Gelenkes 36 zur gemäß Figur 2 linken Seite hin abnimmt, wo der zweite Randabschnitt 34b in einen im wesentlichen geraden dritten Randabschnitt 34c mündet, welcher in Richtung auf den ersten Randabschnitt 34a verläuft und in der in Figur 2 gezeigten ersten Stellung des Nockenelementes 34 vertikal angeordnet ist.
In der in Figur 2 gezeigten ersten Stellung des Nockeneiementes 34 liegt auf der Oberfläche des zweiten Randabschnittes 34b ein erster Arm 38a eines Doppelhebels 38 auf, der über ein Gelenk 40 am Tragbalken 10 schwenkbar gelagert ist. Die Achse dieses Gelenkes 40 verläuft parallel zu den Achsen der Gelenke 32 und 36 und wie diese ebenfalls horizontal. Der zweite Arm 38b des Doppelhebels 38 hat die Form einer Gabel, wobei die so gebildete offene Aussparung 40 einen Stift 42 lose aufnimmt, der horizontal angeordnet und am Deckenriegel 22 bzw. an einem mit diesem verbundenen Teil befestigt ist. Der Deckenriegel 22 ist in vertikaler Richtung verfahrbar im Tragbalken 10 gelagert und wird mit Hilfe einer in Figur 3 dargestellten Feder 44 in eine Verriegelungsstellung vorgespannt, in der der Deckenriegel 22 aus der Oberseite des Tragbalkens 10 ausgefahren ist und in eine in den Figuren nicht dargestellte Aussparung in der Decke oder in der Laufschiene 14 einrastet.
Das Gelenk 36 ist oberhalb des horizontalen Schenkels 11 b des L-förmigen Vorsprunges 11 und unterhalb des ersten Armes 38a des Doppelhebeis 38 angeordnet, wobei der erste Arm 38a des Doppelhebels 38, das Gelenk 36 des Nockenelementes 34 und der horizontale Schenkel 11b des L-förmigen Vorsprunges etwa auf einer gedachten vertikalen Linie übereinanderliegen. Aufgrund dieser Anordnung ist in der in Figur 2 gezeigten ersten Stellung des Nockenelementes 34 dessen erster Randabschnitt 34a nach unten und dessen zweiter Randabschnitt 34b nach oben gerichtet.
Durch Drehen der Spindel 24 läßt sich das Nockenelement 34 von der in Figur 2 gezeigten ersten Stellung um etwa 90° nach innen (gemäß den Figuren nach rechts) in die in Figur 3 gezeigte zweite Stellung verschwenken. Umgekehrt läßt sich das Nockenelement 34 von der in Figur 3 dargestellten zweiten Stellung durch Drehen der Spindel 24 in entgegengesetzter Richtung wieder zurück in die erste Stellung gemäß Figur 2 verschwenken; ein weiteres Zurückverschwenken über die in Figur 2 gezeigte erste Stellung hinaus nach außen (gemäß Figur 2 nach links) wird durch einen Anschlag 46 verhindert, der in der L-förmigen Aussparung 5 an der vertikalen Außenseite des oberen Rahmenteiis 4a der Tür 4 angebracht ist und an den das Nockenelement 34 mit seinem geradlinig verlaufenden dritten Randabschnitt 34c in Anlage gelangt, wie Figur 2 erkennen läßt.
In der in Figur 2 gezeigten ersten Stellung des Nockenelementes 34 befindet sich, wie bereits erwähnt, dessen erster Randabschnitt 34a in Eingriff mit dem horizontalen Schenkel 11b des L-förmigen Vorsprunges des Tragbalkens 10,
wodurch die Tür 4 am Tragbaiken 10 des Trennwandelementes 2 verriegelt ist. Außerdem befindet sich der gegenüberliegende zweite Randabschnitt 34b in Anlage an den ersten Arm 38a des Doppeihebels 38, wodurch der Doppelhebel 38 in eine Kippstellung verschwenkt ist, in der sich der erste Arm 38a in seiner oberen Stellung und der zweite Arm 38b des Doppelhebels 38 in seiner unteren Stellung befindet, wodurch der Drehriegel 22 gegen die Kraft der Feder 44 in den Tragbalken 10 im wesentlichen eingefahren ist, so daß das Trennwandelement 2 von der Decke oder der Laufschiene 14 entriegelt ist.
Wird durch Drehen der Spindel 24 das Nockenelement 34 gemäß den Figuren 2 und 3 nach rechts in Richtung auf die zweite Stellung gemäß Figur 3 verschwenkt, so gleitet der zweite Randabschnitt 34b des Nockenelementes 34 an der Unterseite des ersten Arms 38a des Doppelhebeis 38 entlang, wodurch mit fortschreitender Schwenkbewegung aufgrund des abnehmenden radialen Abstandes des gekrümmten zweiten Randabschnittes 34b vom Gelenk 36 der Doppelhebel 38 eine Schwenkbewegung in die entgegengesetzte Richtung, also gemäß den Figuren 2 und 3 nach links, erfährt. Bewirkt wird diese Schwenkbewegung des Doppelhebels 38 durch die den Drehriegel 22 in seine Verriegelungsstellung gemäß Figur 3 vorspannende Feder 44, die über den Stift 42 ein Drehmoment auf den zweiten Arm 38b des Doppelhebels 38 ausübt. Die Oberfläche des zweiten Randabschnittes 34b dient demnach als Steuerfläche, die den Verlauf des von der Feder 44 vorgespannten Doppelhebels 38 bestimmt. Wenn bei fortgesetzter Schwenkbewegung des Doppelhebels 38 der durch die Feder 44 vorgespannte Drehriegel 22 seine Verriegelungsstellung gemäß Figur 3 erreicht, wird er an einer weiteren Bewegung durch entsprechende, in den Figuren nicht näher dargestellte Anschläge gehindert, so daß auch der Doppelhebel 38 eine weitere Schwenkbewegung nicht mehr erfährt, sondern in der in Figur 3 gezeigten Stellung verbleibt, indem sich nun der erste Arm 38a in seiner unteren und der zweite Arm 38b des Doppelhebels 38 in seiner oberen Stellung befindet. Dies hat nun zur Folge, daß sich bei fortgesetzter Drehbewegung das Nockeneiement 34 mit seinem zweiten Randabschnitt 34b vom ersten Arm 38a des Doppelhebels 38 zu lösen beginnt.
Bis zu diesem Zeitpunkt befand sich das Nockenelement 34 noch mit einem Teil seines ersten Randabschnittes 34a in Eingriff mit dem horizontalen Schenkel 11b des L-förmigen Vorsprunges 11 des Tragbalkens 10. Während der Drehbewegung des Nockenelementes 34 wird nämlich der untere Randabschnitt 34a in Längsrichtung durch die in den Figuren nicht näher dargestellte Aussparung auf der Oberseite des horizontalen Schenkels 11b des L-förmigen Vorsprunges 11 geführt,
so daß sich während der anfänglichen Drehbewegung das Nockenelement 34 mit seinem ersten Randabschnitt 34a noch stets in {Gleit-)Eingriff mit dem horizontalen Schenkel 11 b des L-förmigen Vorsprunges 11 befindet. Dies wird dadurch erreicht, daß, wie bereits erwähnt, der radiale Abstand der Oberfläche des ersten Randabschnittes 34a von der Achse des Drehgelenkes 36 des Nockenelementes 34 im wesentlichen über seine gesamte Länge konstant bleibt, wodurch der Gleiteingriff am Anfang der Drehbewegung des Nockenelementes 34 erhalten bleibt. Solange der Gleiteingriff zwischen dem Nockenelement 34 und dem horizontalen Schenkel 11b des L-förmigen Vorsprunges 11 zumindest noch zum Teil besteht, ist die Tür 4 am Tragbalken 10 gegen unbeabsichtigtes Öffnen verriegelt.
Die Länge des gebogenen ersten Randabschnittes 34a ist demnach so bemessen, daß dieser außer Eingriff mit dem horizontalen Schenkel 11b des L-förmigen Vorsprunges 11 des Tragbalkens 10 gelangt, nachdem sich das Nockenelement 34 mit seinem zweiten Randabschnitt 34b vom ersten Arm 38a des Doppelhebels 38 gelöst hat. Dadurch wird sichergestellt, daß zunächst der Deckenriegel 22 vollständig in seine Verriegelungsstellung gemäß Figur 3 ausgefahren ist und dadurch das Trennwandelement 2 an der Decke oder an der Laufschiene 14 verriegelt, bevor die Tür 4 zum Öffnen entriegelt und somit zur Benutzung freigegeben wird.
Wie Figur 3 deutlich erkennen läßt, befinden sich in der zweiten Stellung des Nockenelementes 34 dessen ersten und zweiten Randabschnitte 34a und 34b in einem Abstand vom horizontalen Schenkel 11b des L-förmigen Vorsprunges 11 und vom ersten Arm 38a des Doppeihebels 38. Dabei ist, gemessen am radialen Abstand zur Achse des Drehgelenkes 36, der Abstand des zweiten Randabschnittes 34b vom ersten Arm 38a des Doppelhebels 38 größer als der Abstand des ersten Randabschnittes 34a vom horizontalen Schenkel 11b des L-förmigen Vorsprunges 11, woraus ebenfalls gut zu erkennen ist, daß der erste Randabschnitt 34 des Nockenelementes 34 erst außer Eingriff vom horizontalen Schenkel des L-förmigen Vorsprunges 11 gelangt, wenn sich der zweite Randabschnitt 34b vom ersten Arm 38a des Doppelhebels 38 gelöst hat. Wie Figur 3 ferner erkennen läßt, nimmt das Nockenelement 34 in seiner zweiten Stellung eine solche Lage ein, daß dessen erster Randabschnitt 34a oberhalb des horizontalen Schenkels 11 b des L-förmigen Vorsprunges 11 und benachbart zu dessen vertikalem Schenkel 11a liegt, während der zweite Randabschnitt 34b unterhalb des Doppelhebels 38 gegenüberliegt.
Bei entgegengesetzter Drehbewegung des Nockenelementes 34 gelangt demnach dessen erster Randabschnitt 34a eher in Eingriff mit dem horizontalen Schenkel 11b des L-förmigen Vorsprunges des Tragbalkens 10 als dessen zweiter Randabschnitt 34b mit dem ersten Arm 38a des Doppeihebeis 38, so daß zunächst die Tür 4 in ihrer geschlossenen Stellung am Tragbalken 10 verriegelt wird, bevor durch Einfahren des Drehriegeis 22 das Trennwandelement 2 von der Decke oder der Laufschiene 14 entriegelt wird. Nachdem nämlich bereits der erste Randabschnitt 34a des Nockenelementes 34 wieder in Gleiteingriff mit dem horizontalen Schenkel 11b des L-förmigen Vorsprunges 11 des Tragbalkens 10 gelangt ist, läuft der zweite Randabschnitt 34b des Nockenelementes 34 gegen den nach unten verschwenkten ersten Arm 38a des Doppelhebels 38 und drückt diesen bei fortgesetzter Drehbewegung langsam gegen den Druck der Feder 44 nach oben, wodurch der zweite Arm 38b des Doppelhebels 38 nach unten verschwenkt wird und dabei über den Stift 42 den Drehriegel 22 von der Verriegelungsstellung gemäß Figur 3 in die eingefahrene Stellung gemäß Figur 2 mitnimmt.
Bei der in Figur 2 gezeigten ersten Stellung befindet sich das Nockenelement 34 mit seinem ersten Randabschnitt 34a nicht nur in Eingriff mit dem horizontalen Schenkel 11 b des L-förmigen Vorsprunges, sondern liegt zusätzlich noch auf diesem auf, wodurch die Tür 4 zusätzlich am Tragbalken 10 abgestützt wird. Dies ist wichtig, um zu verhindern, daß die Tür 4 während des Verfahrens des Trennwandelementes 2 entlang der Laufschiene 14 um das Drehgelenk 6 verschwenkt wird und/oder zum Fußboden 18 hin pendelt, nachdem auch der Bodenriegel 16 in den unteren Rahmenteil 4b eingefahren worden ist und somit die Tür 4 nicht mehr am Fußboden 18 verankert ist. Deshalb sollte während des Abbaus der Trennwand stets darauf geachtet werden, daß zunächst das Nockenelement 34 von der zweiten Stellung gemäß Figur 3 in die erste Stellung gemäß Figur 2 zurückgedreht wird, bevor die Verankerung der Tür 4 am Fußboden 18 durch Einfahren des Bodenriegels 16 gelöst wird.
Sollte in der geschlossenen Stellung der Tür 4 dennoch irrtümlich deren Verankerung am Fußboden 18 durch Einfahren des Bodenriegels 16 gelöst werden, wenn sich das Nockenelement 34 noch in der in Figur 3 gezeigten zweiten Stellung befindet, so bewirkt gleichwohl der L-förmige Vorsprung 11 ein Abstützen der Tür, indem das Nockenelement 34 mit seinem in der zweiten Stellung in horizontaler Lage befindlichen vierten Randabschnitt 34d auf der Oberseite des horizontalen Schenkels 11b des L-förmigen Schenkels 11 zu liegen kommt. Auf diese Weise verhindert also ein Zusammenspiel des Nockenelementes 34 und des L-förmigen
Vorsprunges, daß auch bei unbeabsichtigter Fehlbedienung die Tür 4 nicht um das Drehgelenk 6 verschwenkt wird und/oder zum Fußboden 18 hin pendelt. Der L-förmige Vorsprung 11 wirkt demnach als hakenförmige Sicherungseinrichtung, die im Falle unbeabsichtigter Fehlbedienung die Tür 4 auffängt, wobei die Tür 4 nur soweit in Richtung des Fußbodens 18 fällt, wie zwischen dem horizontalen Schenkel 11 b des L-förmigen Vorsprunges 11 und dem darüberiiegenden vierten Randabschnitt 34d des Nockenelementes 34 ein Spalt gebildet ist.
Auch in dieser Situation kann nun das mit seinem vierten Randabschnitt 34d auf dem horizontalen Schenkel 11 b des L-förmigen Vorsprunges 11 aufliegende Nockeneiement 34 noch bequem von seiner zweiten Stellung gemäß Figur 3 in die erste Stellung gemäß Figur 2 zurückgedreht werden, indem der Kraftabtrag vom vierten Randabschnitt 34d auf den sich daran anschließenden ersten Randabschnitt 34a übergeht, wenn der erste Randabschnitt 34a des Nockenelementes 34 in Gleiteingriff mit dem horizontalen Schenkel 11 b des L-förmigen Vorsprunges 11 gelangt.
In bezug auf die Sicherungseinrichtung zur Verhinderung einer Pendelbewegung im Falle einer unbeabsichtigten Fehlbedienung wäre es im übrigen alternativ auch denkbar, das Nockenelement 34 so am oberen Rahmenteil 4a der Tür 4 anzuordnen und den oberen Rahmenteil 4a so auszubilden, daß dieser direkt auf der Oberseite des horizontalen Schenkels 11b des L-förmigen Vorsprunges 11 für den Fall einer unbeabsichtigten Fehlbedienung zu liegen kommt.

Claims (28)

Ansprüche
1. Vorrichtung zur Verriegelung eines eine Tür (4) aufweisenden Trennwandelementes (2) einer verfahrbaren Trennwand an einem anderen Gegenstand {14), gekennzeichnet durch ein bewegbar gelagertes und antreibbares Steuerelement (34), das in einer ersten Stellung (Figur 2) die Tür (4) am übrigen Teil (10) des Trennwandelementes (2) verriegelt und gleichzeitig das Trennwandelement (2) vom anderen Gegenstand (14) entriegelt und in der zweiten Stellung (Figur 3) die Tür (4) vom übrigen Teil (10) des Trennwandelementes (2) entriegelt und gleichzeitig das Trennwandelement (2) am anderen Gegenstand (14) verriegelt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerelement (34) derart ausgebildet ist, daß es bei Bewegung von der ersten Stellung (Figur 2) in die zweite Stellung (Figur 3) zunächst das Trennwandelement (2) am anderen Gegenstand (14) verriegelt und anschließend die Tür (4) vom übrigen Teil (10) des Trennwandelementes (2) entriegelt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß am übrigen Teil (10) des Trennwandelementes (2) außerhalb der Tür (4) ein beweglich gelagertes Verriegelungselement (22) angeordnet ist, das in seiner Verriegelungsstellung (Figur 3) in Eingriff mit dem anderen Gegenstand (14) bringbar und mit dem Steuerelement (34) derart koppeibar ist, daß das Steuerelement (34) bei seiner Bewegung von der ersten (Figur 2) in die zweite Stellung (Figur 3) eine Bewegung des Verriegelungselementes (22) in dessen Verriegelungsstellung (Figur 3) bewirkt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß es sich beim anderen Gegenstand um eine Laufschiene (14) handelt, entlang derer das Trennwandelement (2) verfahrbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (22) an der Oberseite (10) des Trennwandelementes (2) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (22) in seine Verriegelungs-
Stellung (Figur 3) federnd (44) vorgespannt ist und daß das Steuerelement (34) sich in seiner ersten Stellung (Figur 2) in Eingriff mit dem Verriegelungselement (22) entgegen der Federvorspannung (44) und in seiner zweiten Stellung (Figur 3) außer Eingriff vom Verriegelungselement (22) befindet.
7. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement einen in axialer Richtung beweglichen Zapfen (22) aufweist, der in seiner Verriegelungssteliung (Figur 3) in eine entsprechende Aussparung am anderen Gegenstand (14) einrastet.
8. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 7,
gekennzeichnet durch einen am Trennwandelement (2) drehbar gelagerten Doppelhebel (38), dessen erster Arm (38b) mit dem Verriegelungselement (22) gekoppelt und mit dessen zweiten Arm (38a) das Steuerelement (34) in Eingriff bringbar ist.
9. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerelement (34) in seiner ersten Stellung (Figur 2) einen Eingriff zwischen der Tür (4) und dem übrigen Teil (10) des Trennwandelementes (2) herstellt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerelement am übrigen Teil des Trennwandelementes außerhalb der Tür angeordnet ist und sich in seiner ersten Stellung in Eingriff mit der Tür befindet.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerelement (34) an der Tür (4) angeordnet ist und sich in seiner ersten Stellung (Figur 2) in Eingriff mit dem übrigen Teil (10) des Trennwandelementes (2) befindet.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß am übrigen Teil (10) des Trennwandelementes (2) ein sich winklig zur Schwenkachse der Tür erstreckender Vorsprung (11) ausgebildet ist, der in der geschlossenen Stellung der Tür (4) in eine in der Tür (4) entsprechend ausgebildete Aussparung (5) greift und mit dem das Steuerelement (34) in Eingriff bringbar ist.
D -
13. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Tür ein sich winklig zur Schwenkachse der Tür erstreckender Vorsprung ausgebildet ist, der in der geschlossenen Stellung der Tür in eine am übrigen Teil des Trennwandeiementes entsprechend ausgebildete Aussparung greift und mit dem das Steuerelement in Eingriff bringbar ist.
14. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerelement (34) einen ersten Abschnitt (34a), der die Ver- und Entriegelung der Tür (4) am und vom übrigen Teil (10) des Trennwandelementes (2) bewirkt, und einen zweiten Abschnitt (34b) aufweist, der die Ver- und Entriegelung des Trennwandelementes (2) am und vom anderen Gegenstand (14) bewirkt.
15. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerelement als drehbar gelagertes Nockenelement (34) ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 14 und 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Abschnitte (34a, 34b) zur Ver- und Entriegelung der Tür (4) und des Trennwandeiementes (2) am Nockenelement (34) um dessen Drehpunkt (36) gekrümmt angeordnet sind.
17. Vorrichtung nach den Ansprüchen 10 und 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Abschnitt des Nockenelementes in Gleiteingriff mit der Tür bringbar ist.
18. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 und 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Abschnitt (34a) des Nockenelementes (34) in Gleiteingriff mit dem übrigen Teil (11) des Trennwandeiementes bringbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Abstand des ersten Abschnittes (34a) vom Drehpunkt (36) des Nockenelementes (34) im wesentlichen konstant ist.
20. Vorrichtung nach den Ansprüchen 6 und 16 sowie ggf. noch nach mindestens einem der Ansprüche 17 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Abschnitt des Nockenelementes in Anlage an das Verriegelungselement bringbar ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Abstand des zweiten Abschnittes in Drehrichtung von der ersten in die zweite Stellung zunimmt.
22. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 und 16 sowie ggf. noch nach mindestens einem der Ansprüche 17 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Abschnitt (34b) des Nockenelementes (34) in Anlage an den zweiten Arm (38a) des Doppelhebels (38) bringbar ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Abstand des zweiten Abschnittes (34b) in Drehrichtung von der ersten (Figur 2) in die zweite Stellung (Figur 3) abnimmt.
24. Vorrichtung nach Anspruch 17 und ggf. noch nach Anspruch 18 sowie nach Anspruch 20 oder 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Abschnitte am Nockenelement derart angeordnet sind, daß bei Drehung des Nockenelementes von der zweiten in die erste Stellung zunächst der erste Abschnitt in Eingriff mit der Tür und erst anschließend der zweite Abschnitt in Anlage an das Verriegelungselement gelangt.
25. Vorrichtung nach Anspruch 18 und ggf. noch nach Anspruch 1 9 sowie nach Anspruch 20 oder 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Abschnitte am Nockenelement derart angeordnet sind, daß bei Drehung des Nockenelementes von der zweiten in die erste Stellung zunächst der erste Abschnitt in Eingriff mit dem übrigen Teil des Trennwandelementes und erst anschließend der zweite Abschnitt in Anlage an das Verriegelungselement gelangt.
26. Vorrichtung nach Anspruch 1 7 und ggf. noch nach Anspruch 18 sowie nach Anspruch 22 oder 23,
dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Abschnitte am Nockenelement derart angeordnet sind, daß bei Drehung des Nockenelementes von der zweiten in die erste Stellung zunächst der erste Abschnitt in Eingriff mit der Tür und erst anschließend der zweite Abschnitt in Anlage an den zweiten Arm des Doppelhebels gelangt.
27. Vorrichtung nach Anspruch 18 und ggf. noch nach Anspruch 19 sowie nach Anspruch 22 oder 23,
dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Abschnitte (34a, 34b) am Nockeneiement (34) derart angeordnet sind, daß bei Drehung des Nockeneiementes (34) von der zweiten (Figur 3) in die erste Stellung {Figur 2) zunächst der erste Abschnitt (34a) in Eingriff mit dem übrigen Teil (11) des Trennwandelementes (2) und erst anschließend der zweite Abschnitt (34b) in Anlage an den zweiten Arm (38a) des Doppelhebeis (38) gelangt.
28. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 15 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß das Nockeneiement (34) mit Hilfe einer Handkurbel
(26) drehbar ist.
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