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DE29614841U1 - Handgerät zum Schleifen und Polieren der Oberflächen von Werkstücken - Google Patents

Handgerät zum Schleifen und Polieren der Oberflächen von Werkstücken

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DE29614841U1
DE29614841U1 DE29614841U DE29614841U DE29614841U1 DE 29614841 U1 DE29614841 U1 DE 29614841U1 DE 29614841 U DE29614841 U DE 29614841U DE 29614841 U DE29614841 U DE 29614841U DE 29614841 U1 DE29614841 U1 DE 29614841U1
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Germany
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hand
grinding
held device
grinding body
shaft
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DE29614841U
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    • B25F5/00Details or components of portable power-driven tools not particularly related to the operations performed and not otherwise provided for
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    • B25F5/02Construction of casings, bodies or handles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)

Description

Db-96-1
Handgerät zum Schleifen und Polieren der Oberflächen von Werkstücken.
Die Erfindung bezieht sich auf ein Handgerät zum Schleifen und Polieren der Oberflächen von Werkstücken unter Verwendung von mit Schleifmaterial belegten, im wesentlichen zylinderförmigen Schleif körpern, die lösbar auf eine motorisch angetriebenen Welle aufgesetzt sind.
Zum Schleifen und Polieren der Oberflächen von Werkstücken aus verschiedensten Materialien sind neben industriell eingesetzten Anlagen, Handgeräte bekannt, die entsprechend den Anforderungen verschiedenartig ausgebildet sind. Neben den für ebene Flächen gut geeigneten Bandschleifgeräten sind vor allem Schwingschleifer in verschiedenen Ausführungsformen eingesetzt.
In der DE-U- 77 18 737 ist eine Handschleifmaschine beschrieben, die auch zum Schleifen gekrümmter Flächen in beschränktem Umfang geeignet ist. Die von einem Elektromotor angetriebene Schleifmaschine ist ähnlich einer Handkreissäge aufgebaut, hat aber an Stelle des Sägeblattes einen parallel zur Antriebsachse des Motors angeordneten, walzenförmig ausgebildeten Schleifkörper bzw. ein Bürstwerkzeug. Wegen der Größe des Gesamtaufbaues und der nur relativ geringen aktiv einsetzbaren Oberfläche des Schleifkörpers ist der Einsatz dieses Schleifwerkzeuges bei engen Krümmungen oder bei nach innen gewölbten Flächen nur bedingt möglich. Derartige Flächen müssen, weil sie mit bekannten Schleifgeräten nur schwierig zu erreichen sind, von Hand geschliffen, gebürstet oder poliert werden.
In der DE-A- 39 19 701 ist eine Einrichtung beschrieben, die auch von einer Schleifwalze, also einem zylinderförmigen Schleifkörper Gebrauch macht. Der parallel zur Achse der Schleifwalze in einem gemeinsamen Gehäuse gelagerte Antriebsmotor, begrenzt die Einsatzmöglichkeiten dieser Handschleifmaschine in ähnlicher Weise wie das Schleifgerät gemäß dem genannten Gebrauchsmuster.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Handgerät zu schaffen, das bei ebenen Flächen ebenso, wie bei gekrümmten Flächen und sogar bei nach innen gewölbten Flächen, also z.B. bei Bohrungen oder Durchbrüchen eingesetzt werden kann, wenn die Bohrungsweite nur wenig größer ist, als der Durchmesser des eingesetzten Schleif körpers. Das Handgerät soll zum Schleifen verschiedener Materialien mit unterschiedlichem Schleifmateriai geeignet sein. Hierfür muß eine Möglichkeit bestehen, unterschiedliche
Schleifkörper betriebsmäßig leicht zu wechseln.
Auch Anpassungen an Schleifkonturen, wie z.B. Rinnen, sollen durch Einsatz von Schleifkörpern entsprechender Formgebung möglich sein.
Gemäß der Erfindung werden die gestellten Anforderungen durch ein Handgerät der beschriebenen Art erfüllt, bei dem beiderseits des im wesentlichen zylinderförmigen Schleifkörpers, Handgriffe auf einer den Schleifkörper durchsetzenden Tragwelle gelagert sind und die Energiezufuhr für den Antrieb des Schleif körpers durch einen der Handgriffe erfolgt.
Die Energiezufuhr wird vorteilhaft mit einer an die Tragwelle angekoppelten biegsamen Welle bewirkt, deren Motorantrieb entfernt von Handgerät, an geeigneter Steile, z.B. oberhalb des Arbeitsplatzes angeordnet ist.
Bei einer derartigen Aufbauform muß der Durchmesser des kleinsten der einsetzbaren zylindrischen Schleifkörper nur unwesentlich größer sein, als der Durchmesser des Handgriffes über den die Schleifkörper auf die angetriebene Tragwelle aufgeschoben werden können. Unabhängig davon, ob zylindrische Schleifkörper mit großem oder kleinem Durchmesser aufgesetzt werden, ist es vorteilhaft, beim Aufbau mit einer angetriebenen Tragwelle, die kraftschlüßige Verbindung über eine z.B. durch eine Feder belastete, lösbare Rastverbindung herzustellen. Damit ist ein leichter und rascher Austausch der Schleifkörper und damit die Anpassung an unterschiedliche Anforderungen der Schleiftechnik möglich.
Können Schleifkörper größeren Durchmessers eingesetzt werden, so kann statt einer angetriebenen Tragwelle auch eine rohrförmige Tragwelle eingesetzt werden, durch die ein aufgesetzter pneumatischer oder hydraulischer Antrieb mit Energie versorgt wird. Der Schleifkörper ist bei einem derartigen Antrieb nicht mit der Tragwelle, sondern mit dem als Außenläufer wirkenden Teilen des Antriebsmotors gekoppelt.
An Hand der Zeichnungen werden vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben und die Wirkungsweise, sowie Ausgestaltungsmöglichkeiten erläutert.
Die Fig. 1 zeigt den Gesamtaufbau des Handgerätes nach der Erfindung in betriebsfähiger Form.
Die Fig. 2 zeigt in schematischer Darstellung den Einsatz des Handgerätes beim Schleifen an gekrümmten Flächen, wie sie z.B. bei Grabsteinen häufig vorkommen.
Die Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch ein Handgerät nach der Erfindung entsprechend der Fig. 1.
Gleiche Teile sind in allen Zeichnungen mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Das Handgerät nach der Erfindung besteht aus einem Schleifkörper 1 der über eine Rastverbindung 2 mit einer Tragwelle 3 (Fig. 3) kraftschlüßig, das heißt verdrehungssteif verbunden ist. Die Tragwelle 3 ist über die lösbare Kupplung 4 mit einer biegsamen Welle 5 gekoppelt, die von einem nicht gezeichneten Motor angetrieben wird.
Auf die Tragwelle 3 sind die Handgriffe 6 und 7 unter Einschaltung geeigneter Lager aufgesetzt. Mit dem Handgriff 6 ist ein Steuerkasten 9 verbunden, der Schaltelemente 10 zur Steuerung des Antriebsmotors aufnimmt.
Am Steuerkasten 9 ist eine vorzugsweise transparente Spritzschutzbiende 11 befestigt, die vorteilhaft betriebsmäßig lösbar und damit austauschbar ist. Die Spritzschutzbiende 11 kann hinsichtlich der Größe der Abdeckung sowohl in Umfangsrichtung als auch in der Länge des Schleif körpers 1 variieren. Wird über einen Anschlußstutzen 12 am Steuerkasten 9 Kühlwasser zugeführt, so kann über ein mit der Spritzschutzbiende 11 verbundenes Sprühsystem 13 die Oberfläche des Schleifkörpers 1 gekühlt werden. Statt des Kühlwasseranschlußes 12 oder ergänzend hierzu, kann auch Preßluft über den Steuerkasten 9 und die Spritzschutzbiende 11 in geeigneter Form zugeführt werden. Die Steuerung von Luft und Wasser kann über elektrische Ventile erfolgen, deren Schaltelemente auch im Steuerkasten 9 so angeordnet sind, daß sie von Handgriff 6 aus, leicht betätigt werden können.
An Stelle der gezeichneten Schraubverbindung 8 zwischen der Spritzschutzbiende 11 und dem Steuerkasten 9 kann auch eine Schützverbindung mit einem durch eine Feder belasteten Sperrnocken treten. Durch eine derartige Maßnahme kann die Spritzschutzbiende leicht abgenommen oder ausgetauscht werden. Die Verbindung zum Sprühsystem 13 an der Spritzschutzbiende 11, mit dem Wasser - und / oder Luftanschluß 12 am Steuerkasten 9 kann hierbei über geeignete Gleitverbindungen erfolgen.
Zumindest die elektrischen Steuerleitungen 14 werden vorteilhaft vom Steuerkasten 9 durch den Handgriff 6 geführt und dann entlang der biegsamen Welle 5 gehaltert. Wegen der häufig notwendigen Flüssigkeitskühlung ist es zweckmäßig, zumindest die elektrischen Steuerleitungen 14 zum Antriebsmotor bzw. zu Steuerventilen mit Niederspannung zu versorgen.
Aus Fig. 3 sind Einzelheiten eines Handgerätes mit einer Tragwelle 3 ersichtlich, die von
einem nicht gezeichneten Motor über eine biegsame Weile 5 angetrieben wird. Die Handgriffe 6 und 7 sind unter Einschaltung von Kugellagern 15 auf die Tragwelle 3 aufgesetzt. Der Schleifkörper 1 besteht aus einem Tragkörper 16, vorzugsweise aus Kunststoff, in den eine Längsnut 17 eingearbeitet ist. Über den Tragkörper 16 ist ein Rohrkörper 18 geschoben, auf den unter Zwischenlage geeigneter Schichten 19, z.B. aus elastischem Material, das Schleifband 20 aufgelegt ist, Die Verbindung zwischen Schleifband 20 und Rohrkörper 18 bzw. deren Schichten 19 erfolgt vorteilhaft durch Klebstoff.
In die Längsnut 17 des Tragkörpers 16 greift ein in eine nutförmige Ausnehmung der Tragwelle 3 eingelegter Keil 21 ein und verbindet damit den Tragkörper 16 kraftschlüßig mit der Tragwelle 3 so, daß der aufgeschobene Rohrkörper 18 und damit das aufgelegte Schleifband 20 mit der angetriebenen Tragwelle 3 umläuft.
Wird ein Rohrkörper 18 über den Handgriff 7 auf die Tragwelle 3 aufgeschoben, so greift die Rastverbindung 2, bestehend aus der Rückstellfeder 22 und der Rastnocke 23 in eine Bohrung des Rohrkörpers 18 ein und stellt damit die Verbindung zur Tragwelle 3 über den Tragkörper 16 her.
Die Verwendung einer biegsamen Welle 5 und die Lagerung der Tragwelle 3 in den Handgriffen hat viele Vorteile. Bei Verwendung von pneumatischen oder hydraulischen Antrieben, kann der Antriebsmotor selbst direkt auf die dann mit den Handgriffen 6 und 7 starr verbundene Tragwelle 3 aufgesetzt werden. Der feststehende Teil des Antriebes tritt dann an die Stelle des Tragkörpers und der umlaufende Teil ist mit dem Rohrkörper 18 verbunden. Das Rückdrehmomenteines solchen Antriebes wird hierbei über die Handgriffe 6 und 7 von der Bedienungsperson aufgenommen. Für die Steuerung derartiger Antriebe werden vorteilhaft elektrische Ventile eingesetzt, die wie der Antriebsmotor über Schaltelemente 10 im Steuerkasten 9 betätigt werden.
Der Schleifkörper 1 kann neben der aus den Zeichnungen ersichtlichen zylindrischen Form, auch kegelstumpfförmig ausgebildet oder mit Oberflächenkonturen versehen sein, um Rinnen, Nuten oder Randkonturen zu schleifen oder zu polieren.
Die Fig. 2 veranschaulicht, wie durch den Aufbau des Handgerätes und des damit erzielten geringen Durchmessers für den Schleifkörper 1,den Konturen mit engen Krümmungsradien eines zu schleifenden Werkstückes 24 gefolgt werden kann. Für den Schieifvorgang an der Innenfläche 25 einer Bohrung, ist der Spritzschutz 11 am Steuerkasten 9 zur Erzielung geringer Abmessungen abgenommen. Die Versorgung mit Kühlflüssigkeit kann hier über eine Düse an der Innenseite des Steuerkastens 9 erfolgen.

Claims (15)

Ansprüche
1) Handgerät zum Schleifen und Polieren der Oberflächen von Werkstücken unter Verwendung von mit Schleifmaterial belegten, zylinderförrnigen Schleif körpern, die lösbar auf eine motorisch angetriebenen Welle aufgesetzt sind, dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits des Schleifkörpers (1) Handgriffe (6,7) auf einer den Schleifkörper (1) durchsetzenden Tragwelle (3) gelagert sind und die Energiezufuhr für den Antrieb des Schleif körpers (1) durch einen der Handgriffe (6,7) hindurch erfolgt,
2) Handgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragwelle (3) in den Handgriffen (6,7) drehbar gelagert und einseitig über eine motorgetriebenen Welle, z. B. über eine biegsame Welle (5) bekannter Bauart, mit einem Antriebsmotor gekoppelt ist,
3) Handgerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleifkörper (1) über eine Kugelraste (2) oder eine ähnliche, lösbare aber kraftschlüßige Verbindung mit der Antriebsweile (3) gekoppelt ist.
4) Handgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleifkörper (1) hydraulisch oder pneumatisch durch einen auf der Tragwelle (3) innerhalb des Schleif körpers (1) gelagerten Motor angetrieben ist, wobei die Handgriffe (6,7) über die Tragwelle (3) das Rückdreh moment für den kraftschlüßig mit dem Schleifkörper (1) gekoppelten Außenläufer des Motors als Antriebswelle aufnehmen.
5) Handgerät nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem die Energiezufuhr aufnehmenden Handgriff (6) ein abgeschlossener Steuerkasten (9) zur Aufnahme von Steuerelementen (10) und Zusatzeinrichtungen (12) winkelsteif verbunden ist.
6) Handgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Zusatzeinrichtung Kühlelemente, z.B. Düsen (13) für Kühlwasser oder Kühlluft vorgesehen sind.
7) Handgerät nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß am Handgriff (6) und / oder dem Steuerkasten (9) Spritzschutzblenden (11), insbes. aus transparentem Material gehaltert sind.
8) Handgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spritzschutzblende (11) betriebsmäßig lösbar am Handgriff (6) bzw. am Steuerkasten (9) befestigt ist.
9) Handgerät nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleifkörper (1) aus einem weitgehend stabilen, zylindrischen Träger (18) besteht, auf den gegebenenfalls unter Zwischenlage einer elastischen Schicht (19) ein Schleifband (20) entsprechender Körnung und Festigkeit aufgebracht, vorzugsweise geklebt ist.
10) Handgerät nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleifkörper (1) über lösbare Rastverbindungen (22,23 mit dem Antrieb, insbes. der angetriebenen Trägerwelle (3) verbunden ist.
11) Handgerät nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die auswechselbaren Schleifkörper (18,19,20) selbst in verschiedenen Längen und gegebenenfalls auch mit entsprechenden Konturen ausgeformt und mit unterschied Hch gekörntem Schleifrnateria! belegt sind.
12) Handgerät nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Steuerkasten (9) nahe dem Handgriff (6), Schaltelemente (10) zur Steuerung des Antriebsmotors oder von Ventilen für die Energieversorgung von Hydraulik - oder Pneumatikantrieben angeordnet sind.
13) Handgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtungen (10) und gegebenenfalls auch ein elektrischer Antriebsmotor als Niederspannungsanlage ausgelegt sind,
14) Handgerät nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß in den Steuerkasten (9) Versorgungsanschlüsse (12) für Kühlwasser - und Gebläsedüsen integriert sind,
15) Handgerät nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest Teile der Versorgungs - und Steuerleitungen (14) durch den Handgriff (6) geführt sind,
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