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DE29614544U1 - Anordnung für Vorführzwecke von Beeinflussungsinhaltsabläufen von Gesellschaftsordnungen - Google Patents

Anordnung für Vorführzwecke von Beeinflussungsinhaltsabläufen von Gesellschaftsordnungen

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DE29614544U1
DE29614544U1 DE29614544U DE29614544U DE29614544U1 DE 29614544 U1 DE29614544 U1 DE 29614544U1 DE 29614544 U DE29614544 U DE 29614544U DE 29614544 U DE29614544 U DE 29614544U DE 29614544 U1 DE29614544 U1 DE 29614544U1
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Germany
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arrangement
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DE29614544U
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    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H3/00Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons
    • E04H3/10Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons for meetings, entertainments, or sports
    • E04H3/22Theatres; Concert halls; Studios for broadcasting, cinematography, television or similar purposes
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09BEDUCATIONAL OR DEMONSTRATION APPLIANCES; APPLIANCES FOR TEACHING, OR COMMUNICATING WITH, THE BLIND, DEAF OR MUTE; MODELS; PLANETARIA; GLOBES; MAPS; DIAGRAMS
    • G09B19/00Teaching not covered by other main groups of this subclass

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Description

Anordnung fur Vorführzwecke von Beeinflussungsinhaltsabläufen von Gesellschaftsordnungen
Die Erfindung betrifft eine Anordnung für Vorführzwecke von Beeinflussungsinhaltsabläufen von Gesellschaftsordnungen und ist einzusetzen zur Darstellung eines gesellschaftlichen Alltages einer konzipierten Gesellschaftsordnung unabhängig der jeweils bestehenden Gesellschaftsordnung.
Bekannt sind Vorrichtungen und Anordnungen für Vorführzwecke zur Darstellung von gesellschaftlichen Verhältnissen, geschichtlichen Ereignissen, technischen und wirtschaftlichen Epochen, die vorzugsweise in Museen, Kabinetten, Ausstellungen, Theatern und Kabaretts verwendet werden.
Diese Vorrichtungen und Anordnungen betreffen vornehmlich Graphiken, Puppen, Wachsfiguren, Geländedarstellungen, Bühnenbilder, die die Besucher auf den jeweiligen Hintergrund des dargebotenen Szenarium einstimmen sollen. Mit geschriebenen Untertiteln, durch Ton, mittel Bewegtbildem oder durch Darsteller, z. B. Schauspielern, wird das Dargebotene interpretiert.
Der Nachteil bei dieser Darstellung des Szenarium ist, daß der Besucher nicht selbst das ihm interessierende Ergebnis aus dem Szenarium auswählen kann. Ihm wird vorgeschrieben was er zu sehen hat. Somit ist für den Besucher eine objektive Aufbereitung der dargebotenen Zeitepoche nicht gegeben. Der Aufbau und der Ablauf des Szenariums und die dazu in Wort und Bild gegebene Interpretation unterliegt der Subjektivität und ist gesellschaftsabhängig. Somit wird der Besucher in Richtung eines einzigen Ergebnisses, entweder zur positiven oder zur negativen Beurteilung dieser Zeitepoche angeregt.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Anordnung für Vorführzwecke von Beeinflussungsinhaltsabläufen von Gesellschaftsordnungen zu entwickeln, die den Ablauf des gesellschaftlichen Alltages und die ideologische Beeinflussung der in der Gesellschaft lebenden Menschen in getrennten Räumen zeigt. Gleichzeitig soll diese Anordnung die Möglichkeit bieten, kabarettartig die gesellschaftlichen Abläufe darzustellen, indem die allen Gesellschaftsordnungen zugrunde liegenden Prämissen der Beeinflussung der in der Gesellschaft lebenden Menschen unabhängig von einer konkreten Gesellschaftsordnung dargeboten werden sollen. Optional sollen die Prämissen fest und/oder durch Wahlmög-
lichkeiten auf eine bestimmte Gesellschaftsordnung konkretisierbar sein, wobei die charakteristischen Merkmale hervorgehoben werden sollen.
Weiterhin sollen die Besucher die Beeinflussungsinhaltsabläufe einer bestimmten Gesellschaftsordnung in den einzelnen Räumen gezielt erfahren, aber auch selbst erkunden können und zur Erkenntnisgewinnung, Geschichtsaufbereitung und Besinnlichkeit bis hin zur Freude angeregt werden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch den Schutzanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin,
- daß Beeinflussungsabläufe einer Gesellschaftsordnung dargestellt werden, die den Aufbau der Ordnung, die Verwaltung, die Hierarchie, die pädagogischen Erziehungsmethoden und die ideologische Beeinflussung der Menschen vermittelt,
- daß kabarettartig die Abläufe eines Alltages dargestellt werden, indem die allen Gesell-Schaftsordnungen zugrunde liegenden Prämissen der Beeinflussung der in der Gesellschaft lebenden Menschen unabhängig von einer konkreten Gesellschaftsordnung dargeboten werden sollen,
- daß der Besucher mit Führung, aber auch ohne Führung, diese Abläufe einer bestimmten Gesellschaftsordnung gezielt erfährt aber auch selbst erkunden kann, so daß der Besucher zu einer Erkenntnisgewinnung, einer Geschichtsaufbereitung und zur Besinnlichkeit bis hin zur Freude angeregt wird.
Die Erfindung wird nachstehend mit
Figur 1, als eine Anordnung von Räumen einer Schule, in denen kabarettartig der Schulalltag gezeigt wird und mit
Figur 2, in der der fachspezifische Unterrichtsablauf vermittelt wird,
dargestellt.
Nach Figur 1 besteht eine Räumlichkeit 1, die stationär oder mobil ausgeführt ist, aus den Klassenräumen 2, einem Schuldirektorzimmer 3, einem Lehrerzimmer 4, einer Aula 5 und einem Klubzimmer 6, indem diese über einen Flur 7 erreichbar sind; vor der Räumlichkeit 1 befindet sich ein Appellplatz 8, wobei
- den Klassenräumen 2 nach Figur 2 Auszubildende 9 an Bänken 10 in einem Teilbereich 111, der 50 % bis 75 % der Gesamtfläche des Klassenraumes 2 ausmacht, dem Lehrer
12 gegenüber sitzen und nach einem festgelegten, dem jeweils zu vermittelnden Unterrichtsstoff betreffenden Programmen, z. B. Geschichte, elektronisch gesteuert werden und unterschiedliche Bewegungen ausführen oder nicht ausführen, die über Lautsprecher
13 von Tonkonserven, wahlweise mehrsprachig, begleitet werden und im Kontext sinnvolle Inhalte vermitteln und Besucher 14, die stehend in einem Teilbereich &Pgr; 15, der 25 % bis 50 % der Gesamtfläche des Klassenraumes 2 einnimmt, sich befinden und den Unterrichtsablauf, der in 10 Minuten Intervall mit eingelegter Pause sich wiederholend abläuft, indem der Teilbereich I; II; 10; 15 durch eine ca. 80 cm hohen Barriere 16 getrennt ist und der Teilbereich II 15 in tribünenartig angeordnete Unterbereiche 17 eingeteilt ist, die wiederum durch Barrieren 16 voneinander getrennt sind; weiterhin sind dem Klassenraum 2 Unterrichtsmittel und Unterrichtshilfsmittel zugeordnet, z. B. ein Pult 18, eine Wandtafel 19,
- im Schuldirektorzimmer 3 nach Figur 1, der Direktor 20 mit ausgewählten Lehrern 12, die an einem Tisch 21 sitzen, eine Dienstberatung durchführt, wobei im Schuldirektorzimmer 3 eine Büste 22, eine Ehrentafel 23 und ein Schreibtisch 24 sich befinden,
- im Lehrerzimmer 4 nach Figur 1 befinden sich Lehrer 12 an einem Beratungstisch 25 und weiten das vergangene Schuljahr aus, diesem Lehrerzimmer 4 sind eigens abgestimmte Gegenstände zugeordnet, z. B. ein Stundenplan 26, Bilder 27,
- in der Aula 5 nach Figur 1 Sitzbänke 28 mit Schülern 29, ein Filmvorführgerät 30, eine Leinwand 31, Gemälde 32 und Zeitungsausschnitte 33 angeordnet sind,
- im Klubzimmer 6 nach Figur 1 an einem Klubtisch 34 Kinder 35 sitzen und eine Ehrenecke 36 und ein Fernsehgerät 37 sichtbar sind,
- im Flur 7 nach Figur 1 eine Phoneanlage 38, eine Wimpelgruppe 29, eine Wandzeitung 40 und Spruchbänder 41 angeordnet sind,
- wobei auf dem Appellplatz 8 nach Figur 1 Jugendliche 42 bzw. Pioniere 43 in Reih und Glied stehen und eine Fahne 44 hissen.
Die Anordnung für Vorführzwecke von Beeinflussungsinhaltsabläufen von Gesellschaflsordnungen ist in ihrer Funktion dadurch charakterisiert, daß in der Räumlichkeit 1 die jeweilige Vorführung, von einzelnen Pausen unterbrochen, stets von Neuem abläuft,
aber auch ein Szenenwechsel am gleichen Ort vorgenommen werden kann. Die Pausen sind so bemessen, daß eine Gruppe von Besuchern 14 Zeit genug hat, ruhigen Schrittes allein oder mit Führung von einem Raum in den anderen zu gelangen. Beginn und Ende der gespielten/dargestellten Szene wird durch ein Klingelzeichen angezeigt. Die dargestellten Personen wie Auszubildende 9, Lehrer 12, Direktor 20, Schüler 29, Kinder 35, Jugendliche 42 sind Puppen, die jeweils zur dargestellten Szene nach einen dafür bestimmten Programm hin und wieder ihr Grundhaltung seitlich und auch drehend verändern können, wobei unterschiedliche Bewegungsmechanismen wirken. Es sind auch Puppen dabei, die über keinen Mechanismus verfugen. Diese dargestellten Bewegungsszenen werden von Tonkonserven, wahlweise mehrsprachig, begleitet, wobei im Kontext sinnvolle Inhalte vermittelt werden.
Die Intervalle der Szenen und der Puppenaktivitäten werden durch ein Programm gesteuert, aber durch den Einlaßdienst bei Bedarf als Lücke ausgesetzt. Wird ein Raum der Räumlichkeit 1 nach dem Einlaß der Besucher 14 nicht besetzt, bleibt er während seines ca. zehnminütigen Programms inaktiv. Betritt nach der Pause den Raum dann wieder eine Gruppe Besucher 14, wird jeweils die Szene in diesem Raum aktiviert, aber das jeweils vorweggehende Programm bleibt inaktiv.
Da das Betreten der einzelnen Räume durch Besucher 14 nach einer vorbestimmten Reihenfolge geschieht, bleiben so nicht frequentierte Räume ohne Aktivität.
Nachfolgend ein Ausführungsbeispiel der sozialistischen Gesellschaftsordnung, mit dem wird ein typischer sozialistischer Schulalltag erläutert wird.
Die Besucher 14 der Räumlichkeit 1 erleben vor dem Betreten dieser einen Fahnenappell auf dem Appellplatz 8 im Freien. Eine Gruppe von Jugendlichen 42, im konkreten Fall Pioniere 43 in Pionierkleidung, hissen die Pionierfahne 44. Die anderen Jugendlichen 42 in Pionierkleidung heben in festgelegten Abständen die Hände zum Pioniergruß. Es ertönt der Pioniergruß.
Nachdem die Besucher 14 in die Räumlichkeit 1 eingetreten sind, befinden sie sich im Flur 7, aus der Phoneanlage 38 vernehmen die Besucher 14 die Losung zur sozialistischen Wettbewerbsführung. Weiterhin können sich die Besucher 14 an der Wandzeitung 40 über die sozialistische Wettbewerbsführung informieren, die Wimpelgruppe 39 zeigt die Fahnen der sozialistischen Länder, das Spruchband 41 zeigt eine aktuelle Losung.
• ·
Die Besucher 14 betreten als erstes einen der Klassenräume 2 und erleben den Unterricht im Fach Staatsbürgerkunde z. B. mit dem Thema: „Kapitalismus".
In einem weiteren Klassenraum 2 erfährt der Besucher 14 im Fach Geographie z. B. etwas über die Apartheid in Südafrika. Es wechselt das Thema zur Frage Reisefreiheit. Im nächsten Klassenraum 2 wird im Deutschunterricht der Aufsatz mit dem Thema „Wie stärke ich persönlich meinen sozialistischen Friedensstaat DDR" ausgewertet.
Auch der Musikunterricht wird in einem anderen Klassenraum 2 dem Besucher 14 dargestellt. Diesmal mit dem Lied „Die Partei hat immer Recht".
Betritt der Besucher 14 das Schuldirektorzimmer 3, so sieht er die Büste 22 des Gründers eines sozialistischen Staates und die Parteiaktivisten der Schule auf der Ehrentafel 23, auf dem Schreibtisch 24 liegen Aktivistennadeln, die für die Genossen Lehrer 12 bestimmt sind, mit denen gerade der Direktor 20 eine Auswertung des sozialistischen Wettbewerbs vornimmt.
Im Klubraum 6 erlebt dann der Besucher 14 wie die Lehrerin 12 als Pionierleiterin die Pionierstunde mit dem Thema „Wie werde ich ein FDJ-ler" gestaltet.
Weiterhin erblickt der Besucher 14 in der Ehrenecke 36 die Büste des Vorbildes der Pionierorganisation und das Fernsehgerät 37 mit versiegelten Westsendern. Das Lehrerzimmer 4 informiert den Besucher 14 über den Stundenplan, Anzahl der Klassen, die Klassenfrequenz, welcher Lehrer für welche Klasse verantwortlich ist, weiterhin erkennt er Bilder 27, die Repräsentanten der Staatsfuhrung zeigen. Bei diesen optischen Eindrücken wird der Besucher 14 Zeuge einer Beratung des Lehrerkollegiums und des Elternbeirates, die die Beurteilung des Auszubildenden 9 vornehmen.
Nachdem der Besucher 14 die Aula 5 als letzten Raum betritt, ist er Zeuge der Wiedervereinigung Deutschlands anhand von Dokumentarbildern vom 9. November 1989.
Verwendete Bezugszeichen
1 Räumlichkeit
2 Klassenraum
3 Schuldirektorraum
4 Lehrerzimmer
5 Aula
6 Klubraum
7 Flur
8 Appellplatz
9 Auszubildende
10 Bank
11 Teilbereich I
12 Lehrer
13 Lautsprecher
14 Besucher
15 Teilbereich &Pgr;
16 Barriere
17 Unterbereich
18 Pult
19 Wandtafel
20 Direktor
21 Tisch
22 Büste
23 Ehrentafel
24 Schreibtisch
25 Beratungstisch
26 Stundenplan
27 Bilder
28 Sitzbänke
29 Schüler
30 Filmvorführgerät
31 Leinwand
32 Gemälde
5 33 Zeitungsausschnitte
34 Klubtisch
35 Kinder
36 Ehrenecke
37 Fernsehgerät
10 38 Phoneanlage
39 Wimpelgruppe
40 Wandzeitung
41 Spruchbänder
42 Jugendliche
15 43 Pioniere
44 Fahne

Claims (14)

Schutzansprüche
1. Anordnung für Vorfuhrzwecke von Beeinflussungsinhaltsabläufen von Gesellschaftsordnungen, dadurch gekennzeichnet, daß die in allen Gesellschaftsordnungen zugrunde liegenden Prämissen der Beeinflussung der in der Gesellschaft lebenden Menschen in ihren Gemeinsamkeiten unabhängig von einer konkreten bestehenden Gesellschaftsordnung dargeboten werden und der Mißerfolg, Teilerfolg, Erfolg als Reaktion der Beeinflußnahme im Komplex dieser Beeinflußnahme sichtbar ist, wobei optional die Prämissen fest und/oder durch Wahlmöglichkeit auf eine bestimmte Gesellschaftsordnung konkretisiert werden, wobei die charakteristischen Merkmale hervorgehoben werden, indem eine stationär oder mobile Räumlichkeit (1) aus z. B. Klassenräumen (2), einem Schuldirektorzimmer (3), einem Lehrerzimmer (4), einer Aula (5) und einem Klubzimmer (6) besteht, die über einen Flur (7) verbunden sind, der Räumlichkeit (1) ist ein Appellplatz (8) im Freien zugeordnet, indem in der Räumlichkeit (1) und auf dem Appellplatz (8) jeweils
getrennt eine in sich abgeschlossene zehnminütige Vorführung, von einzelnen Pausen unterbrochen, stets von Neuem abläuft, oder ein Szenenwechsel am gleichen Ort vorgenommen wird.
2. Anordnung für Vorfuhrzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß in der Räumlichkeit (1) und auf dem Appellplatz (8) dargestellten Personen, Auszubildende (9), den Lehrer (12), Direktor (20), Schüler (29), Kinder (35) und Jugendliche (42) Puppen sind, die jeweils zur dargestellten Szene nach einen dafür bestimmten Programm hin und wieder ihre Grundhaltung seitlich und auch drehend verändern können, wobei teilweise unterschiedliche Bewegungsabläufe wirken.
3. Anordnung für Vorfuhrzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, daß einige Puppen über keine Mechanismen verfugen.
4. Anordnung für Vorfuhrzwecke von Unterrichtsabläufen nach Ansprüchen 2 und 3 dadurch gekennzeichnet, daß die dargestellten Bewegungsszenen von Tonkonserven, wahlweise mehrsprachig, begleitet werden, wobei im Kontext sinnvolle Inhalte vermittelt werden.
5. Anordnung für Vorfuhrzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß die Intervalle der Szenen und der Puppenaktivität durch ein
Programm gesteuert aber durch einen Einlaßdienst, bei Bedarf als Lücke, ausgesetzt wird.
6. Anordnung für Vorführzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß, wenn beim Einlaß von Besuchern (14) in das Kabinett (1) ein Raum nicht besucht wird, dieser während seines zehnminütigen Programms inaktiv bleibt, sobald nach einer Pause dieser Raum betreten wird, erfolgt die Aktivität der für den Raum konzepierten Szene, das jeweils vorweggehende Programm bleibt inaktiv.
7. Anordnung für Vorführzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß das Betreten der einzelnen Räume durch die Besucher (14) nach einer vorbestimmten Reihenfolge, entweder durch Führung oder allein erfolgt, wobei nicht frequentierte Räume ohne Aktivität sind.
8. Anordnung für Vorfuhrzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in den Klassenräumen (2) Auszubildende (9) an Bänken (10) in einem Teilbereich I (11), der 50 % bis 74 % der Gesamtfläehe des Klassenraums (2) ausmacht, dem Lehrer (12) gegenüber sitzen und die Besucher (14) stehend in einem Teilbereich II (15), der 25 % bis 50 % der Gesamtfläche des Klassenraumes (2) einnimmt, die Szene verfolgen, indem die Teilbereiche I; II (11; 15) durch eine ca. 80 cm hohe Barriere (16) voreinander getrennt sind und der Teilbereich II (15) in tribünenartig angeordnete Unterbereiche (17) eingeteilt ist, die durch Barrieren (16) voneinander getrennt sind, den Klassenräumen (2) sind Unterrichtsmittel und Unterrichtshilfsmittel, wie z. B. Pult (18), Wandtafel (19), zugeordnet.
9. Anordnung für Vorführzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Schuldirektorzimmer (3) der Direktor (20) mit ausgewählten Lehrern (12) an einem Tisch (21) sitzt und eine Dienstberatung durchführt, indem sich im Schuldirektorzimmer (3) eine Büste (22), eine Ehrentafel (23) und ein Schreibtisch(24) befinden.
10. Anordnung für Vorführzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Lehrerzimmer (4) an einem Beratungstisch (25) Lehrer (12) sitzen und das vergangene Schuljahr auswerten, desweiteren sind in dem Lehrerzimmer (4) ein Stundenplan (26) und Bilder (27) sichtbar.
&iacgr;&ogr;
11. Anordnung fur Vorführzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der Aula (5) Sitzbänke (28) mit Schülern (29), ein Filmvorführgerät (30), eine Leinwand (31), Gemälde (32) und Zeitungsausschnitte (33) angeordnet sind.
12. Anordnung für Vorführzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Klubzimmer (6) an einem Klubtisch (34) Kinder (35) sitzen, eine Ehrenecke (36) und ein Fernsehgerät (37) sichtbar sind.
13. Anordnung für Vorführzwecke von Unterrichtsabiäufen nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Flur (7) eine Phoneanlage (38), eine Wimpelgruppe (39), eine Wandzeitung (40) und Spruchbänder (41) angeordnet sind.
14. Anordnung für Vorführzwecke von Unterrichtsabläufen nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Appellplatz (8) Jugendliche
(42) in Reih und Glied stehen und eine Fahne (44) hissen.
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DE862836C (de) * 1951-03-23 1953-01-12 Ernst Kaulich Vorrichtung zum Veranschaulichen, insbesondere Lehren und Lernen von Vorgaengen und Gegebenheiten

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Detail, 1970, H.4, S.770-775 *

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