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DE29613927U1 - Verbindung zwischen wenigstens zwei von jeweils einem Rohrprofil gebildeten Profilelementen - Google Patents

Verbindung zwischen wenigstens zwei von jeweils einem Rohrprofil gebildeten Profilelementen

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DE29613927U1
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    • E04B1/58Connections for building structures in general of bar-shaped building elements
    • E04B1/5825Connections for building structures in general of bar-shaped building elements with a closed cross-section
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    • E04H1/12Small buildings or other erections for limited occupation, erected in the open air or arranged in buildings, e.g. kiosks, waiting shelters for bus stops or for filling stations, roofs for railway platforms, watchmen's huts or dressing cubicles
    • E04H1/1272Exhibition stands
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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Non-Disconnectible Joints And Screw-Threaded Joints (AREA)
  • External Artificial Organs (AREA)
  • Infusion, Injection, And Reservoir Apparatuses (AREA)

Description

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Verbindung zwischen wenigstens zwei von jeweils einem Rohrprofil gebildeten Profiielementen
Die Neuerung bezieht sich auf eine Verbindung zwischen wenigstens zwei Profilelementen gemäß Oberbegriff Schutzanspruch 1.
in vielen Bereichen, beispielsweise bei Messeständen, Laden-Einrichtungen usw. werden vielfach Profilrohr-Konstruktionen verwendet, die sich aus mehreren, miteinander verbundenen Profilelementen zusammensetzen, und zwar derart, daß die Verbindungen zwischen den einzelnen Profilelementen nicht nur die erforderliche Belastbarkeit besitzen, sondern im Bedarfsfall auch wieder gelöst werden können und vor allem auch ein ansprechendes optisches Erscheinungsbild gewährleisten.
Aufgabe der Neuerung ist es, eine Verbindung aufzuzeigen, die diese Voraussetzungen erfüllt. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Verbindung entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Schutzanspruches 1 ausgebildet.
Die neuerungsgemäße Verbindung ist beispielsweise eine einfache Verbindung zwischen zwei achsgleich aneinander anschließenden Profilelementen. In ihrer bevorzugten Ausführungsform ist die neuerungsgemäße Verbindung aber als Verbindungsknoten ausgeführt, an welchem wenigstens zwei Verbindungselemente im Winkel und dabei bevorzugt im rechten Winkel aneinander anschließen.
Sämtliche Verbindungen lassen sich jeweils unter Verwendung gleicher Teile realisieren, die im wesentlichen den Verbindungsbolzen, die Klemmhülse, das als Nutenstein wirkende Muttergewindestück, die Abschlußstücke sowie ein Knotenelement umfassen.
Die neuerungsgemäße Verbindung zeichnet sich durch eine konstruktiv einfache, hoch belastbare und optisch ansprechende Konstruktion aus. Weiterhin bietet die Neuerung die Möglichkeit, die Profilelemente an den Verbindungen im Bedarfsfalle wieder voneinander zu lösen, wodurch die neuerungsgemäße Verbindung insbesondere für mobile
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Konstruktionen, beispielsweise für Messestände geeignet ist. Weiterbildungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Neuerung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in Teildarstellung eine Tragkonstruktion beispielsweise eines Messestandes mit einem Verbindungsknoten zwischen einen Steher und horizontalen Streben sowie mit einer Verbindung zwischen zwei achsgleich aneinander anschließenden Verbindungselementen,
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung den Verbindungsknoten in Seitenansicht; Fig. 3 einen Schnitt entsprechend der Linie l-l der Fig. 2; Fig. 4 die zweite Verbindung im Schnitt;
Fig. 5 einen Schnitt durch ein Ende eines Profilelementes und einen dort vorgesehenen Abschluß;
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Fig. 5.
In den Figuren sind 1 und 2 zwei in vertikaler Richtung angeordnete Profilelemente und und 4 zwei achsgleich miteinander angeordnete horizontale Profilelemente. Diese Profilelemente 1 - 4 bestehen jeweils aus einer Länge eines Metall-Rohr-Profils mit rundem Innen- und Außenquerschnitt, d.h. beispielsweise aus einer Länge eines Rohrprofils aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung. Die Profilelemente 1 - 4 sind zusammen mit weiteren, nicht dargestellen Profilelementen Bestandteil einer Trag- oder Rahmenkonstruktion, beispielsweise eines Messestandes.
In der Fig. 1 sind zwei Verbindungen 5 und 6 wiedergegeben, von denen die Verbindung 5 als Knoten ausgeführt ist, an welchem die Profilelemente 1, 2 und 3 miteinander verbunden sind und die Verbindung 6 als einfache Verbindung zum Verbinden bzw. Anschließen der Profileiemente 3 und 4 ausgeführt ist.
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Der Knoten 5 ist in den Figuren 2 und 3 näher dargestellt. Dieser Knoten 5 gestattet es bei der dargestellten Ausführungsform insgesamt sechs Profilelemente miteinander zu verbinden, und zwar die beiden achsgleich zueinander und in der Vertikalachse V angeordneten Profilelemente 1 und 2, das sich senkrecht zur Achse V erstreckende Profilelement 3 sowie noch drei weitere um die Achse V jeweils um 90° versetzte und mit ihrer Achse ebenfalls senkrecht zur Achse V angeordnete, in den Figuren nicht dargestelle Profilelemente.
Sämtliche Profilelemente 1 - 4 sowie auch alle übrigen Profilelemente sind an deren Enden jeweils durch eine eingesetzte und an den Innendurchmesser des Profils dieser Profilelemente angepaßte scheibenförmige Platte 7 verschlossen, die mit ihrer äußeren Stirnfläche 8 bündig mit dem Ende des jeweiligen Profilelementes liegt. Durch Verschweißen oder auf andere geeignete Weise ist diese Platte 7 in dem jeweiligen Profilelement gesichert. In der Mitte ist jede Platte 7 mit einer achsgleich mit der Achse des jeweiligen Profilelementes liegenden Gewindebohrung 9 versehen, die an der außeniiegenden Fläche 8 jeweils in eine Erweiterung 9' mit vergrößertem Durchmesser übergeht.
Der Knoten 5 ist von einem Knotenelement 10 gebildet, welches aus Metall, beispielsweise aus Aluminium oder aus einer Aluminiumlegierung hergestellt ist, eine im wesentlichen kreiszylinderförmige Außenfläche besitzt, und zwar mit einem Außendurchmesser der bei der dargestellen Ausführungsform etwas größer ist als der Innendurchmesser des die Profi !elemente bildenden Rohrprofils, aber kleiner ist als der Außendurchmesser dieses Rohrprofils. In der Mitte ist das Knotenelement 10 mit einer achsgleich mit der Zylinderachse verlaufenden durchgehenden Bohrung 11 versehen. Am Umfang des Zylinder- oder Knotenelementes 10 sind um die Zylinder-Achse des Knotenelementes 10 jeweils um 90° versetzt vier, Hinterschneidungen bildende T-förmige Nuten 12 eingebracht, die sich jeweils von der planen Oberseite bis an die plane Unterseite des Knotenelementes reichen und mit ihrer Längserstreckung parallel zur Zylinderachse des Knoteneiementes bzw. zur Achse der Bohrung 11 verlaufen. Im Bereich der beiden Ränder jeder Nut 12 bzw. Öffnung jeder Nut 12 ist das
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Knotenelement 10 an der Außenfläche bei 13 abgeflacht, und zwar derart, daß die abgeflachten Randbereiche 13 jeder Nut 12 in einer gemeinsamen, parallel zur Zylinderachse sowie auch zum Boden der jeweiligen Nut 12 verlaufenden Ebene liegen. Die Bohrung 11 ist als Gewindebohrung ausgeführt.
Mit 14 ist ein Verbindungs- oder Gewindebolzen bezeichnet, der einen mittleren Abschnitt 14' größerer Länge und mit größerem Durchmesser besitzt sowie an jedem Ende einen achsgleich mit dem Abschnitt 14' angeordneten Abschnitt 14" mit kleinerem Durchmesser und kürzerer Länge.
Die Abschnitte 14' und 14" sind jeweils mit einem Außengewinde versehen. Das Außengewinde 14' paßt in das Gewinde der Gewindebohrung 11. Die Außengewinde der Abschnitte 14" passen in die Gewindebohrung 9. Der Durchmesser der Abschnitte 14" ist jeweils gleich oder kleiner als die Breite, die die Nuten 12 an der Außenfläche des Knotenelementes 10 aufweist. Der Durchmesser des Abschnittes 14 ist bei der dargestellten Ausführungsform größer als die Breite der Öffnung der Nuten 12 an der Außenfläche des Knotenelementes 10.
Die Klemmhülse 15 besitzt ein Innengewinde, welches für das Außengewinde des Abschnittes 14' paßt und in dieses Außengewinde eingreift. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Länge der Klemmhülse 15 in etwa gleich der Länge des Abschnittes 14'.
Dargestellt ist weiterhin ein Muttergewindestück 16, welches mit einem für das Außengewinde der Abschnitte 14" passenden Gewinde versehen und bei der dargestellten Ausführungsform als Vierkant-Mutter ausgeführt ist, deren Seitenabmessungen gleich oder geringfügig kleiner ist als die maximale Breite der Nuten 12 im Bereich des jeweiligen Bodens, aber größer ist als die Breite der Öffnung dieser Nuten.
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Zum Verbinden der beiden Profi !elemente 1 und 2 über den Knoten 5 bzw. über das dortige Knotenelement 10 wird ein Verbindungsbolzen 14 mit dem Außengewinde des Abschnittes 14' in die Gewindebohrung 11 eingeschraubt, und zwar derart, daß der Abschnitt 14' vollständig von dem Knotenelement 10 aufgenommen ist, die Abschnitte 14" aber jeweils über ein Ende des Knotenelementes 10 vorstehen. Die axiale Länge des Knotenelementes 10 ist hierfür gleich oder etwa gleich der axialen Länge des Abschnittes 14'. Durch Einschrauben des Gewindes eines Abschnittes 14" in die Gewindebohrung 9 der Platte 7 an der Oberseite beispielsweise des Profilabschnittes 2 wird das Knotenelement 10 mit diesem Profilabschnitt verbunden. Durch geeignete Mittel, beispielsweise durch einen auf den Abschnitt 14" vor dem Einschrauben aufgebrachten Kleber kann diese Verbindung dann gesichert werden.
Zum Verbinden des Profilabschnittes 3 oder weiterer Profilabschnitte wird jeweils ein Verbindungsbolzen 14 mit einem Muttergewindestück 16 und einer Klemmhülse 15 verwendet. Ein Abschnitt 14" wird in das Muttergewindestück 16 eingeschraubt, und zwar derart, daß das Ende des betreffenden Abschnittes 14" fluchtend mit der dem Abschnitt 14' abgewandten Seite des Muttergewindestückes 16 liegt und dieses von dem Übergang zwischen dem Abschnitt 14" und dem Abschnitt 14' beabstandet ist. Vorzugsweise mittels eines Klebers oder auf andere geeignete Weise wird das Muttergewindestück 16 an dem Abschnitt 14" gesichert. Weiterhin wird die Klemmhülse 15 auf den Verbindungsbolzen 14 aufgeschraubt. Das Muttergewindestück 16 wird dann von dem noch freien Ende, d.h. beispielsweise von dem oberen Ende des Knotenelementes 10 in die entsprechende Nut 12 eingeschoben, womit der Verbindungsbolzen 14 durch das Muttergewindestück 16 in der Nut 12 gehalten ist. Anschließend wird der Abschnitt 14" an dem freien Ende des Verbindungsbolzens 14 in die Gewindebohrung der Platte 7 des Profilelementes 3 eingeschraubt und diese Verbindung wiederum vorzugsweise durch einen Kleber oder auf andere geeignete Weise gesichert.
Durch Drehen der Klemmhüise 15 relativ zum Verbindungsbolzen 14 kann diese Klemmhülse an den Abflachungen 13 der betreffenden Nut 12 derart verspannt werden,
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daß der Veribindungsboizen 14 auch in Richtung der Achse des Knotenelementes 10 fixiert ist und damit die Verbindung zwischen dem Knotenelement 10 und dem anschließenden Profilelement 3 hergestellt ist. Mit dem im Knotenelement 10 abgewandten Ende reicht die Kiemmhülse 15 in die Erweiterung 9' hinein, so daß ein optisch ansprechender Übergang zwischen der Klemmhülse 15 und dem anschließenden Profilelement 3 bzw. der dortigen Platte 7 gegeben ist. Um die Klemmhülse 15 am Knotenelement 10 verspannen zu können, weist die Klemmhülse Bohrungen 17 auf, in die Mitnehmer eines Spannwerkzeugs eingreifen können.
Sobald das Profilelement 3 sowie evtl. weitere, radial vom Knotenelement 10 sich wegerstreckende Profilelemente an diesem Knotenelement gesichert sind, wird an das Knotenelement 10 das zweite, axial anschließende Profilelement, nämlich beispielsweise das obere Profilelement 1 befestigt, und zwar durch Einschrauben des an der Oberseite aus dem Knotenelement 10 vorstehenden Abschnitt 14" in die Gewindebohrung 9 an der Unterseite des Profilelementes 1.
Unter Verwendung des gleichen Verbindungsbolzens 14 und der gleichen Klemmhülse 15 ist auch die Verbindung 6 zwischen den beiden Profilelementen 3 und 4 hergestellt.
Hierfür ist ein Abschnitt 14" des Verbindungsboizens 14 in die Gewindebohrung 9 der Platte 7 am Ende des Profilelementes 4 eingeschraubt, und zwar wiederum derart, daß der am Übergang zwischen diesem Abschnitt 14" und dem Abschnitt 14' gebildete Bund fest gegen den Boden der Erweiterung 9' anliegt. Die Schraubverbindung ist wiederum in geeigneter Weise, beispielsweise durch einen Kleber usw. gesichert.
Der andere Abschnitt 14" ist die Gewindebohrung 9 der Platte 7 an dem Ende des Profilelementes 3 eingeschraubt. Über zwei Distanzscheiben, die dort auf dem Abschnitt 14" angeordnet sind, ist die Klemmhülse 15 mit ihrem Ende mit dem Boden der dortigen Erweiterung 9' verspannt, so daß eine starre und dennoch lösbare Verbindung zwischen den Profilelementen 3 und 4 erreicht ist. Durch die Wahl der Anzahl der verwendeten Distanzscheiben 18 ist in gewissen Grenzen eine Änderung des Abstandes zwischen den
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beiden anschließenden Profilelementen 3 und 4 möglich. Durch die Verwendung der Klemmhülse 15 ist es weiterhin nicht erforderlich, den Abschnitt 14" an der lösbaren Seite der Verbindung 6, d.h. an der Platte 7 des Profilelementes 3 soweit in die dortige Gewindebohrung 9 einzuschrauben, bis der Übergang zwischen den Abschnitten 14" und 14' am Boden der Erweiterung 9' anliegt. Vielmehr wird die diesbezügliche Abstützung dadurch erreicht, daß sich die Klemmhüise 15 entweder direkt am Boden der Erweiterung 9' oder aber über die Distanzscheiben 18 am Boden der Erweiterung 9' abstützt. Bei der Verbindung 6 sind beide Enden der Kiemmhülse 15 jeweils von einer Erweiterung 9' aufgenommen, so daß sich insoweit wiederum ein optisch einwandfreier Übergang zwischen der Klemmhülse 15 und den Platten 7 der anschließenden Profilelemente 3 und 4 ergibt.
Die Figuren 5 und 6 zeigen einen oberen Abschluß beispielsweise am Profilelement 1. Auch an diesem Ende ist wiederum die Platte 7 vorgesehen. Mittels einer in die Gewindebohrung 9 eingreifenden Schraube 19 ist dort ein kreisscheibenförmiger Deckel 20 befestigt, dessen Außendurchmesser gleich dem Außendurchmesser des die Profilelemente 4 bildenden Profils ist. Der Deckel 20 besitzt insgesamt vier jeweils um 90° gegeneinander um die Mittelachse des Deckels versetzte Gewindebohrungen 21, an denen weitere Funktionselemente, beispielsweise Haltebänder 22 unter Verwendung von Schrauben befestigt werden können.
Die Platten 7, die Knotenelemente 10, die Verbindungsbolzen 14, die Klemmhülsen 15 und die Muttergewindestücke 16 bestehen jeweils aus einem korrosionsfesten, eine hohe mechanische Festigkeit aufweisenden Material, z.B. aus Metall, beispielsweise aus Edelstahl. Insbesondere das Knotenelement 10 kann aber auch aus einem anderen Material, beispielsweise aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gefertigt werden.
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Claims (17)

Schutzansprüche
1. Verbindung zwischen wenigstens zwei von jeweils einem Rohrprofil gebildeten Profilelementen (1, 2, 3, 4) unter Verwendung eines Gewindebolzens (14), dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindebolzen (14) einen mittleren, mit einem Außengewinde versehenen ersten Abschnitt (14') sowie an beiden Enden jeweils einen achsgleich mit dem ersten Abschnitt (14') angeordneten zweiten Abschnitt (14") besitzt, daß jeder zweite Abschnitt jeweils einen gegenüber dem ersten Abschnitt kleineren Durchmesser mit einem Außengewinde aufweist, daß der Verbindungsbolzen (14) mit dem zweiten Abschnitt jeweils in ein Innengewinde an einem Verbindungsstück (7, 16, 10) einschraubbar ist, welches an einem der beiden zu verbindenden Profilelemente (1, 2, 3, 4) vorgesehen ist, und daß auf dem Außengewinde des ersten Abschnittes (14') des Verbindungsbolzens (14) eine mit einem Innengewinde versehene Klemmhülse (15) angeordnet ist, die bei miteinander verbundenen Profilelementen (1, 2, 3, 4) den Verbindungsbolzen (14) abdeckt und mit einer Stirnseite an einem der Verbindungselemente festgeklemmt ist.
2. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung eines Verbindungsknotens zwischen wenigstens zwei in einem Winkel aneinander anschließenden Profilelementen (1, 2, 3) wenigstens eines der Verbindungsstücke ein Knotenelement (10) ist, welches an einer Umfangsfläche wenigstens eine hinterschnittene Nut (12) aufweist, in welcher ein nutensteinartig ausgebildetes Muttergewindestück (16) formschlüssig angeordnet ist, in dessen Innengewinde einer der zweiten Abschnitte (14") des Verbindungsbolzens (14) einschraubbar ist, und daß das Knotenelement (16) im Bereich des Randes der wenigstens eine Nut (12) zwei Anlagebereiche (13) zum Festklemmen der Klemmhülse (15) bildet.
3. Verbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Knotenelement (10) über wenigstens ein weiteres Verbindungsstück (7) mit einem der Profilelemente (1, 2) verbunden ist.
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4. Verbindung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Knotenelement (10) an seinem Umfang mehrere, um die Achse des Knotenelementes jeweils um einen Winkelbetrag versetzte, sich in Richtung dieser Achse erstreckende Nuten (12) aufweist.
5. Verbindung nach einem der Ansprüche 2-4, dadurch gekennzeichnet, daß das Knotenelement (10) beidseitig von der wenigstens eine Nut (12) jeweils eine ebene Anlagefläche (13) für die Klemmhülse (15) bildet.
6. Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Knotenelement (10) an seiner Umfangsfläche im wesentlichen kreiszylinderförmig ausgeführt ist.
7. Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück von einem an jedem Profilelement (1, 2, 3, 4) vorgesehenen Abschlußstück, vorzugsweise in Form einer Platte (7) gebildet ist, welches mit einem Innengewinde (9) für das Außengewinde des zweiten Abschnittes des Verbindungsbolzens (14) versehen ist.
8. Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück von einem an jedem Profilelement (1, 2, 3, 4) vorgesehenen Abschlußstück, vorzugsweise in Form einer Platte (7) gebildet ist, welches mit einem Innengewinde (9),für ein Außengewinde oder für einen mit einem Außengewinde versehenen Abschnitt (14") des Knotenelementes (10) versehen ist.
9. Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Knoteneiement (10) an zwei Stirnseiten jeweils einen über diese Stirnseite wegstehender Abschnitt (14") mit Außengewinde aufweist.
10. Verbindung nach einem der Ansprüche 7-9, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußstück an der Außenfläche (8) im Bereich der Gewindebohrung (9) eine
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Erweiterung (9') aufweist.
11. Verbindung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß bei verbundenen Profilelementen (1, 2, 3, 4) die Klemmhülse (15) mit einem Ende in eine Erweiterung (9') eines Abschlußeiementes (7) hineinreicht.
12. Verbindung nach einem der Ansprüche 8-11, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Außengewinde versehenen Abschnitte (14") des Knotenelementes (10) die zweiten Abschnitte eines in eine Bohrung (11) des Knoteneiementes (10) eingebrachten Verbindungsbolzens (14) sind.
13. Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei achsgleich anschließende Profilelemente (3, 4) durch einen Verbindungsbolzen (14) miteinander verbunden sind, von dem ein zweiter Abschnitt (14") in das Muttergewinde (14) des Abschlußelementes (7) eines Profilelementes (4) derart eingeschraubt ist, daß der Verbindungsbolzen (14) mit einem am Übergang oder einer Ringfläche, der bzw. die zwischen dem ersten Abschnitt (14) und diesem zweiten Abschnitt (14") gebildet ist, flächig gegen das Abschlußstück anliegt, und daß der Verbindungsbolzen (14) mit dem zweiten Abschnitt (14") am anderen Ende in die Gewindebohrung (9) des Abschlußstückes (7) des anderen, zu verbindenden Profilelementes (3) eingeschraubt und dort durch Verspannen der Kiemmhülse (15) gegen das Abschlußstück (7) des weiteren Profilelementes (3) gesichert ist.
14. Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußstücke jeweils in das offene Ende der Profilelemente (1, 2, 3, 4) eingesetzt und dort in geeigneter Weise gesichert sind.
15. Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußstücke (7) mit ihrer Außenfläche jeweils bündig mit dem jeweiligen Ende des Profilelementes (1, 2, 3, 4) liegen.
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16. Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilelemente (1, 2, 3, 4) jeweils von einem Rohrprofil mit rundem Außen- und Innendurchmesser gebildet sind.
17. Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Knotenelement (10) an seinem die wenigstens eine Nut (12) aufweisenden Umfang einen Durchmesser besitzt, der größer ist als der Innendurchmesser des die Profilelemente bildenden Profils, aber kleiner ist als der Außendurchmesser dieses Profils.
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