DE29613924U1 - Plattenbauelement und Dachkonstruktion, bestehend aus derartigen Plattenbauelementen - Google Patents
Plattenbauelement und Dachkonstruktion, bestehend aus derartigen PlattenbauelementenInfo
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2149/459
Datum / Date
09. August 1996
LORO-Holding K.H. Vahlbrauk GmbH & Co. KG
Plattenbauelement und Dachkonstruktion, bestehend aus
derartigen Plattenbauelementen
Die Erfindung bezieht sich auf ein Plattenbauelement entsprechend dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Erfindung .bezieht sich ferner auf Dachkonstruktionen entsprechend
dem Oberbegriff des Anspruchs 13.
Aus der zugehörigen Hauptpatentanmeldung 196 00 600.7 ist ein Plattenbauelement
bekannt, welches aus einer, aus einem anorganischen Schaumwerkstoff ausgebildeten Platte besteht, deren Unterseite eben ausgebildet
ist und deren Oberseite durch zwei, sich mit Abstand parallel zueinander erstreckende rinnenartige Einformungen gekennzeichnet ist.
2 PS/La
Zwischen den Einformungen erstreckt "sich eine Ausnehmung, die durch
eine aus Glas bestehende Abdeckung dichtend verschlossen ist, die zur Außenseite eine konvexe Krümmung aufweist, so daß sich durch seitliches
Aneinandersetzen mehrerer derartiger Plattenbauelemente eine oberseitig global wellenartige Struktur ergibt, in deren Wellentäler die genannten
rinnenartigen Einformungen verlaufen. In die Unterseite dieses Plattenbauelements sind diverse global U-förmige Ausnehmungen eingeformt,
die unterseitig wiederum durch Abdeckplatten verschlossen werden, wobei letztgenannte Ausnehmungen zur Aufnahme von Elementen der
Installationstechnik, zur Aufnahme baustatisch wirksamer Werkstoffe,
gegebenenfalls in armierter Form oder auch zur Aufnahme von der Wärmedämmung dienenden Werkstoffen nutzbar sind. Die oberseitigen, durch die
genannten Abdeckungen abgedeckten Ausnehmungen dienen der Einkopplung von Solarenergie, welche über ein in den Ausnehmungen strömendes Wärmeträgermedium
abführbar und im Rahmen des Wärmebedarfs eines Gebäudes in vielfältiger Weise umsetzbar ist.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Plattenbauelement der eingangs
bezeichneten Art mit Hinblick auf einen strukturell einfacheren Aufbau und eine flexiblere Nutzung hin weiter auszugestalten. Gelöst ist diese
Aufgabe bei einem solchen Plattenbauelement durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchsi.
Erfindungswesentlich ist hiernach, daß das Plattenbauelement aus zwei
Elementen besteht, die im Rahmen einer Baustruktur unterschiedliche Funktionen erfüllen. So besteht das Plattenbauelement aus einer Anordnung
von Balken, die aus Beton oder einem baustatisch vergleichbaren Werkstoff bestehen, die sich parallel und mit Abstand zueinander erstrecken
und deren Zwischenraum durch Zwischenplatten aus einem anorganisehen
Schaumwerkstoff, vorzugsweise einem Geopolymer-Schaumwerkstoff oder einem sonstigen anorganischen Schaumwerkstoff mit vergleichbaren
Eigenschaften überbrückt werden. Die Zwischenplatten erfüllen hierbei
hauptsächlich eine Wärmedämmfunktion. Wesentlich ist, daß das Plattenbauelement
insoweit ausschließlich aus anorganischen Werkstoffen besteht,
von denen im Brandfall keine Gefahr, beispielsweise durch Freisetzung
giftiger Schwelgase oder dergleichen ausgeht. In die Oberseite der genannten Balken sind wiederum rinnenartige Einformungen eingeformt,
die sich in Längsrichtung der Balken erstrecken, wobei die obersei tigen Abdeckungen vorzugsweise derart zur Oberseite gewölbt ausgebildet
sind, daß sich für auftreffendes Niederschlagswasser eindeutige, d.h. in Richtung auf die rinnenartigen Einformungen hin gerichtete Ab-Strömverhältnisse
ergeben. Die ober- und unterseitigen Ausnehmungen können in vielfältiger Weise in Verbindung mit Funktionseiementen der
Installationstechnik, jedoch auch der Heizungstechnik, insbesondere zur Einkopplung von Solarenergie benutzt werden. Darüber hinaus können aus
diesen Ausnehmungen auch auf der Innenseite eines Gebäudes flächendeckende
Netzwerke zur Führung eines Wärmeträgermediums und damit flächenhaft
wirksame Heizungssysteme realisiert werden. Im Bedarfsfall können diese Ausnehmungen jedoch auch wenigstens teilweise für baustatische
Zwecke, nämlich zur Verstärkung der aus diesen Plattenbauelementen gebildeten Gebäudestrukturen dienen, bei denen es sich im wesentliehen
um Dachkonstruktionen, jedoch auch um sonstige Außenwandkonstruktionen handeln kann.
Die Merkmale des Anspruchs 2 sind auf die Ausgestaltung der einzelnen
Balken gerichtet. Diese weisen hiernach in jedem Fall einen bezüglich einer Mittelebene symmetrischen Aufbau auf. Gleiches gilt für die genannten
Zwischenplatten. Dadurch, daß die Balken zur Oberseite hin geneigte
Schrägflächen aufweisen, denen komplementäre Schrägflächen der Zwischenplatten zugeordnet sind, üben die Balken eine eindeutige Stützfunktion
auf die Zwischenplatten aus. Die Zwischenplatten können im Bedarfsfall
zur Festigkeitserhöhung armiert ausgebildet sein.
• s ··
Die Merkmale des Anspruchs 3 sind auf die Ausbildung der oberseitigen
Abdeckungen gerichtet. Diese stehen vorzugsweise lösbar mit den Balken in Verbindung. Wesentlich ist ferner, daß die Verbindung der Abdeckung
mit den Balken eine auch im Zeitablauf stabile Dichtungswirkung entwickelt.
Die Abdeckungen weisen eine zur Oberseite hin konvexe Krümmung auf und sind im übrigen stetig an die Oberflächengestalt der Einformungen
angeschlossen, so daß sich außenseitig ein stetiger Oberflächenbereich bei mehreren aneinandergesetzten Plattenbauelementen ergibt.
In die Unterseite der Balken können entsprechend den Merkmalen des Anspruchs
4 offene Ausnehmungen eingeformt sein. Diese Ausnehmungen können wiederum in vielfältiger Weise benutzt werden, beispielsweise zur
Festigkeitserhöhung durch Aufnahme baustatisch wirksamer Massen, gegebenenfalls in armierter Form, zur Aufnahme von Elementen der Installationstechnik,
z.B. Rohrleitungen der Ver- und Entsorgung, jedoch auch von elektrischen Leitungen und schließlich zur Aufnahme von die Wärmedämmeigenschaften
verbessernden Werkstoffen.
Die zur Oberseite hin orientierten Abdeckungen sind entsprechend den
Merkmalen des Anspruchs 5 mit Hinblick auf die Zweckbestimmung der oberseitigen Ausnehmungen hin ausgebildet. So dienen diese Ausnehmungen
hauptsächlich der Einkopplung von Solarenergie und in diesem Zusammenhang der Führung eines Wärmeträgermediums, z.B. Luft. Die Abdeckungen
bestehen hiernach aus Metall, z.B. Aluminium, Glas oder einem kompakt konditionieren Geopolymer-Werkstoff. Die zur Unterseite hin orientierten
Abdeckplatten sind zumindest auf ihren, den Ausnehmungen zugeordneten Abschnitten aus einem Werkstoff von hoher Wärmeleitfähigkeit ausgebildet,
der grundsätzlich dem Werkstoff der oberseitigen Abdeckung entsprechen kann. Diese unterseitigen Ausnehmungen dienen der Realisierung
von flächenhaft wirksamen Heizungssystemen.
Entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 6 sind sowohl die oberseitigen
Abdeckungen als auch die unterseitigen Abdeckplatten sowie die, diesen jeweils zugeordneten Flächenabschnitte der Zwischenplatten dunkel eingefärbt.
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5
Die Merkmale des Anspruchs 7 dienen der Verbesserung des Wärmespeichervermögens
im Bereich der ober- und unterseitigen Ausnehmungen.
Die Merkmale der Ansprüche 8 bis 10 bringen den Vorteil einer verbesserten
Schalldämmfähigkeit des Plattenbauelements mit sich - insbesondere
wird die Übertragung von Körperschall ausgehend von der beispielsweise metallischen Abdeckung auf die darunterliegenden Strukturen wirksam
unterbunden. Darüber hinaus werden durch die elastischen Zwischenschichten mechanische Spannungen als Folge eines unterschiedlichen
thermischen Dehnungsverhaltens bei den Balken einerseits und den Zwischenplatten
andererseits sowie Maßungenauigkeiten ausgeglichen. Als elastische Werkstoffe können beispielsweise Elastomere, z. B. auf der
Basis von Altgummimatten, jedoch auch Polyurethan oder ein Werkstoff auf der Basis von Mineralfasermatten Verwendung finden, wobei insbesondere
letztere den Vorteil mit sich bringen, daß der Forderung nach einem möglichst vollständig anorganischen Aufbau des Bauelements konsequent
Rechnung getragen worden ist.
Die Merkmale der Ansprüche 11 und 12 bringen den Vorteil mit sich, daß
die Kältebrückenfunktion, welche die Balken aufgrund ihrer werkstofflichen Ausbildung grundsätzlich ausüben, wirksam unterbunden ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht ferner darin, eine Dachkonstruktion
unter Verwendung von erfindungsgemäßen Plattenbauelementen zu konzipieren, die in multifunktionaler Hinsicht nutzbar ist. Gelöst ist diese
Aufgabe bei einer solchen Dachkonstruktion durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils
des Anspruchs 13.
Die Plattenbauelemente bilden hiernach ein Flächentragwerk, welches
oberseitig eine nach Maßgabe der Krümmung der Abdeckungen wellenartige Struktur aufweisen kann, wobei sich die rinnenartigen Einformungen in
Richtung der Dachneigung erstrecken, so daß eindeutige Abströmverhältnisse für Niederschlagswasser gegeben sind. Die Zwischenplatten stehen
stirnseitig stofflich homogen, beispielsweise durch Verklebung in dichtender Verbindung, wobei gleiches für die Balken gilt. Die ober-
und/oder unterseitigen Ausnehmungen dieser Anordnung von Plattenbauelementen
sind jeweils zu geschlossenen, flächendeckenden Netzwerken zur Führung eines Wärmeträgermediums zusammengefaßt und vorzugsweise in
eine Kreislaufführung eingebunden, in der wenigstens ein Wärmeverbraucher angeodnet ist, beispielsweise eine Wärmepumpenanlage. Grundsätzlich
kann der Wärmekreislauf auch mit weiteren Wärmequellen versehen sein. Die aus diesen Plattenbauelementen zusammengesetzte Dachkonstruktion
erfüllt zahlreiche bauphysikalische -Funktionen und kann einen bedeutenden
Beitrag zur Senkung der zur Beheizung eines Gebäudes aufzuwendenden Kosten leisten. Sie ist aufgrund des einfachen Aufbaus der
Plattenbauelemente auch einfach montierbar und auch unter Baukostenge-Sichtspunkten
als vorteilhaft anzusehen.
Die Merkmale des Anspruchs 14 verdeutlichen, auf welche Weise unter
Verwendung langgestreckter Armierungselemente der stirnseitige Verbund aneinandergesetzter Balken und gleichzeitig die statische Festigkeit
der aus diesen Plattenbauelementen gebildeten Dachkonstruktion weiter verbessert werden kann.
Man erkennt aus obigen Ausführungen, daß in dem erfindungsgemäßen Plattenbauelement
ein im Hochbau vielseitig nutzbares, Funktionen der Baustatik, der Raumbeheizung, der Installationstechnik und der Wärmedämmung
in sich vereinigendes Bauelement zur Verfugung steht.
«V« VVVV VV ** VV VW
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die in den Zeichnungen
schematisch wiedergegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Plattenbauelements im Querschnitt;
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Plattenbauelements im
Querschnitt.
Das in Fig. 1 dargestellte Plattenbauelement besteht aus einem, oberseitig
eine rinnenartige Einformung 2 aufweisenden, aus Beton, gegebenenfalls in armierter Form ausgebildeten Balken, der eine ebene Unterseite
3 aufweist. Der Balken 1 weist im Querschnitt eine bezüglich einer vertikal orientierten Mittelebene 4 symmetrischen Aufbau auf und
ist mit seitlichen Schrägflächen 5 versehen, deren Schräge derart orientiert ist, daß der Balken 1 ausgehend von seiner Unterseite 3 bis zu
der genannten Einformung 2 eine abnehmende Breite aufweist. An die Schrägfläche 5 ist jeweils eine, aus einem anorganischen Schaumwerkstoff,
vorzugsweise einem Geopolymer-Schaumwerkstoff bestehende Zwischenplatte
6 angesetzt, die ihrerseits einen bezüglich ihrer vertikalen Mittelebene 7 symmetrischen Aufbau aufweist. Die Zwischenplatte 6
weist somit eine zur Schräge der Schrägflächen 5 komplementäre Abschrägung auf, so daß aufgrund des von der Oberseite 8 her erfolgenden Aufsetzens
der Zwischenplatte 6 auf den Balken 1 durch letzteren eine Stützwirkung ausgeübt wird.
Die Zwischenplatte 6 ist auf ihrer, der Oberseite 8 zugekehrten Seite
eben, jedoch auf ihrer, der Unterseite 9 zugekehrten Seite konkav zylindrisch gekrümmt ausgebildet. Durch eine oberseitige, strukturell an
die Gestalt der rinnenartigen Einformungen 2 angepaßte, d.h. zylinderartig
gekrümmte Abdeckung 10 ergibt sich auf diese Weise eine zur Au-
ßenseite geschlossene, sich über die gesamte LängV'e'ines global aus einem
Balken 1 und einer Zwischenplatte 6 erstreckende Ausnehmung 11.
Wesentlich ist, daß die Abdeckung 10 an ihren Randbereichen dichtend
mit der Zwischenplatte 6 sowie dem Balken 1 in Verbindung steht. Die
Abdeckung 10 besteht aus Glas, Metall oder einem sonstigen Werkstoff von vergleichbarer Wärmeabsorptions- und Wärmeleitfähigkeit. Die Zweckbestimmung
dieser Ausnehmung 11 wird im folgenden noch näher erläutert werden.
Das aus einem Balken 1 und einer Zwischenplatte 6 bestehende Plattenbauelement
kann global eine streifenartige Gestalt aufweisen, und bildet ein Modulteil einer Dachkonstruktion, wobei sich eine Zwischenplatte
6 zwischen jeweils zwei geometrisch gleich ausgestalteten Balken 1 erstreckt.
Die nach außen gewölbte Ausbildung der Abdeckung 10 ist in diesem Zusammenhang
wesentlich, um für auftreffendes Niederschlagswasser eindeutige, d.h. in Richtung auf die sich seitlich erstreckenden rinnenartigen
Einformungen 2 hin gerichtete Abströmverhältnisse zu gewährleisten. Die Balken 1 erstrecken sich im Rahmen einer Dachkonstruktion somit
stets in Richtung der Dachflächenneigung.
Mit 12 ist eine durchgängige, d.h. jeweils an den Unterseiten 3 der
Balken 1 befestigte Abdeckplatte bezeichnet, die in geeigneter Weise an dem Balken 1 befestigt ist und durch welche im Bereich der unterseitigen
Krümmungsabschnitte der Zwischenplatte 6 Ausnehmungen 13 definiert
werden, die zur Unterseite 9 hin durch die Abdeckplatte 12 abgeschlossen sind. Die Krümmungen der Unterseite der Zwischenplatte 6 einerseits
und der Abdeckung 10 andererseits verlaufen symmetrisch bezüglich der
eingangs genannten Mittelebene 7 und können als zueinander konzentrische Krümmungen ausgebildet sein, so daß die Ausnehmungen 11, 13 geome-
trisch ähnlich und ebenfalls symmetrisch bezüglich der Mittelebene 7
verlaufen.
Die werkstoffliche Beschaffenheit der Abdeckplatte 12 gestaltet sich
unterschiedlich, und zwar nach Maßgabe der Nutzung der Ausnehmung 13.
Hierauf wird im folgenden noch näher eingegangen werden. Vorzugsweise bestehen die Abdeckplatten 12, die sich beispielsweise von der Mitte
des einen Balkens 1 bis zur Mitte des nächsten Balkens erstrecken können, aus einem anorganischen Werkstoff.
Die jeweils aus wenigstens einer Zwischenplatte 6 und einem Balken 1
bestehenden Plattenbauelemente können im Bedarfsfall stirnseitig dichtend, insbesondere stofflich homogen zwecks Bildung einer größeren Flächenstruktur
aneinandergesetzt werden. Insbesondere bilden auf diese Weise die Ausnehmungen 11, 13 der Oberseite 8 sowie der Unterseite 9
durchgängige Hohlräume, die beispielsweise im Rahmen einer Dachfläche
oder auch einer Außenwandung eines Gebäudes ein flächendeckendes Leitungsnetzwerk
bilden können.
Derartige Plattenbauelemente sind vorzugsweise als Modulteile zum Aufbau
von Dachkonstruktionen bestimmt - sie können jedoch auch im Rahmen von Außenwandungen eines Gebäudes Verwendung finden.
Das durch die Gesamtheit der Ausnehmungen 11 bestimmte flächenhafte
Leitungsnetzwerk dient hierbei der Führung eines Wärmeträgermediums, z.B. Luft, und es ist dieses zur Einkopplung von Solarenergie bestimmt.
Demzufolge sind die Wandungen dieser Ausnehmungen 11 einschließlich der Abdeckungen 10 dunkel eingefärbt, um das Absorptionsvermögen für Wärmestrahlung
zu verbessern. Ergänzend hierzu können zur Verbesserung des Wärmespeichervermögens die der Ausnehmung 11 zugekehrten Randschichten
der Zwischenplatte 6 aus einem kompakten, d.h. ungeschäumt konditionieren
anorganischen Werkstoff bestehen, der zusätzlich zu der genann-
ten dunklen Einfärbung in seinem, der Ausnehmung 11 zugekehrten Oberflächenbereich
profiliert ausgebildet ist, um die für das die Ausnehmung 11 durchströmende Wärmeträgermedium zur Verfügung stehende Wärmeübertragungsfläche
zu vergrößern.
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Die Teile der Dach- oder Außenwandungskonstruktion, die auf diese Weise
zur Einkopplung von Solarenergie bestimmt und ausgestaltet sind, befinden sich naturgemäß auf der Südseite eines Gebäudes. Es ist das durch
die Gesamtheit der Ausnehmungen 11 definierbare Leitungsnetzwerk in einen
geschlossenen Kreislauf für das Wärmeträgermedium eingebunden, der
wenigstens einen Wärmeverbraucher umfaßt und es unterliegt das Wärmeträgermedium
innerhalb dieses Kreislaufs vorzugsweise einer Zwangsführung durch irgendein Förderorgan, wie im Falle von Luft einem Gebläse.
Als Wärmeverbraucher kommt beispielsweise eine Wärmepumpenanlage in Betracht. Die im Rahmen der Ausnehmungen 11 eingekoppelte Solarenergie
kann lediglich über das Wärmeträgermedium abgeführt werden, nicht jedoch über die im übrigen - d.h. von eventuellen Randzonen abgesehen geschäumt
konditionierte Zwischenplatte 6.
Die Funktion der Zwischenplatte 6 im Rahmen des Plattenbauelements besteht
im wesentlichen in der Bereitstellung einer Wärmedämmung, wohingegen
die Funktion der Balken 1 hauptsächlich in der Bereitstellung der
statischen Festigkeit des Plattenbauelements zu sehen ist. Zur Steigerung der Festigkeit kann die Zwischenplatte 8 ferner armiert ausgebildet
sein.
Die sich auf der Unterseite 9 befindlichen Ausnehmungen 13 können in
gleicher Weise wie die Ausnehmungen 11 ein die Wandungsinnenseite bzw. Wandungsunterseite gleichmäßig überdeckendes flächenhaftes Netzwerk
bilden, welches der Führung eines Wärmeträgermediums, z.B. Luft dient. Im einfachsten Fall kann das der Oberseite 8 zugeordnete, durch die Gesamtheit
oder einen Teil der Ausnehmungen 11 gebildete Netzwerk an ge-
eigneter, zeichnerisch nicht dargestellter Stelle mit dem der Unterseite
9 zugeordneten und durch die Ausnehmungen 13 gebildeten Netzwerk im Rahmen der genannten Kreislaufführung in durchgängiger Verbindung
stehen, so daß auf diesem Wege eine flächenhafte Innenbeheizung realisierbar
ist. In diesem Fall sind zumindest die der Unterseite 9 zugeordneten Abschnitte der Abdeckplatten 12 aus einem Werkstoff von hoher
Wärmeleitfähigkeit ausgebildet und können beispielsweise aus Metall,
Glas oder einem kompakt konditionierten anorganischen Werkstoff, z.B. einem Geopolymer-Werkstoff bestehen. Darüber hinaus können die Abdeckplatten
12 mit Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Wärmestrahlungsfähigkeit ausgestaltet sein, d.h. dunkel eingefärbt sein. Wesentlich ist,
daß eine Wärmeabstrahlung bzw. Wärmeübertragung ausgehend von den Ausnehmungen
13 lediglich in Richtung zur Unterseite 9 hin, nicht hingegen in Gegenrichtung möglich ist.
Besonders vorteilhaft können die an den Balken 1 anliegenden Abschnitte
der Abdeckplatten 12 aus einem Werkstoff von hoher Wärmedämmfähigkeit
bestehen, um auf diesem Wege die durch die Balken 1 bei massiver Ausbildung
aus Beton gebildeten Kältebrücken zu beseitigen.
Bei den der Nordseite des Gebäudes bzw. den Seiten, auf die keine direkte
Sonnenstrahlung auftrifft zugekehrten Plattenbauelementen können die Ausnehmungen 11 durch Abdeckplatten aus einem Geopolymer-Schaumwerkstoff
ausgefüllt sein, wobei diese Abdeckplatten außenseitig konturengleich mit den Abdeckungen 10 ausgebildet sind, so daß sich insgesamt
ein optisch einheitliches Erscheinungsbild ergibt. Gleichzeitig
besteht die Möglichkeit, die der Nordseite bzw. den der direkten Sonnenstrahlung
nicht ausgesetzten Plattenbauelemente durch gezielte Führung eines aufgeheizten Wärmeträgermediums durch die der Innen- bzw.
Unterseite 9 zugekehrten Ausnehmungen 13 zu beheizen, so daß Wandungstemperaturunterschiede
zwischen beispielsweise der Nord- und der
Südseite auf diesem Wege ausgleichbar sind. Praktisch ist es auch denk-
bar, auf der Südseite auf das Leitungsnetzwerk der Ausnehmungen 13 zu
verzichten und dieses lediglich auf der Nordseite vorzusehen, so daß die südseitig eingekoppelte Solarenergie auf der Innenseite der zur
Nordseite orientierten Wandungen in das Gebäudeinnere übertragen wird. 5
Im Bedarfsfall kann in den genannten Kreislauf des Wärmeträgermediums zur
Unterstützung der Solarenergieeinkopplung - auch eine Wärmequelle herkömmlicher Art eingebunden sein. Darüber hinaus können im Rahmen der
Ausnehmungen 11 auch photovoltaische Systeme eingesetzt und zur Beheizung
benutzt werden.
Die Nutzung der Ausnehmungen 11, 13 kann jedoch auch dahingehend erfolgen,
daß diese lediglich der Aufnahme konventioneller Installationsleitungen, insbesondere elektrischer Leitungen sowie beliebiger Ver- und
Entsorgungsleitungen dienen. Insbesondere in diesem Fall sollten die Abdeckungen 10 und gleichermaßen die Abdeckplatten 12 lösbar montiert
sein, um eventuelle Service- und Instandsetzungsarbeiten einfach durchführen zu können.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 sind Funktionselemente, die
mit denjenigen der Fig. 1 übereinstimmen, entsprechend beziffert, so daß auf eine diesbezügliche wiederholte Beschreibung verzichtet werden
kann.
Mit 14 sind wiederum hinsichtlich der vertikalen Mittelebene 4 symmetrische,
aus Beton bestehende Balken bezeichnet, in deren Unterseite jedoch global U-förmige, zu der Unterseite 3 hin offene Ausnehmungen
eingeformt sind. Die Zweckbestimmung dieser Ausnehmungen 15 wird im folgenden noch erläutert werden.
Mit 16 sind - wiederum symmetrisch beidseitig der Mittelebene 4 sich
streifenartig bezüglich der rinnenartigen Einformung 2 erstreckende
Auflageflächen bezeichnet, deren Zweckbestimmung im folgenden ebenfalls
noch erläutert werden wird.
Zwischen der Unterseite 3 der Balken 14 und den Abdeckplatten 12 befindet
sich ein plattenartiges Zwischenelement 17 bzw. eine Zwischenschicht
aus einem vorzugsweise anorganischen Schaumwerkstoff. Der Zweck dieses Zwischenelements 17 besteht darin, die durch die Betonausbildung
der Balken 14 zu erwartende Kältebrückenfunktion zu unterbinden. Diese Zwischenelemente 17 stehen in geeigneter Weise mit der Unterseite 3 der
Balken 14 in Verbindung und können mit dieser beispielsweise verklebt sein. Die Zwischenelemente 17 bilden gleichzeitig den unterseitigen Abschluß
der genannten Ausnehmungen 15 und können für den Fall, daß die Ausnehmungen 15 als Medienleitung genutzt werden, zusätzlich eine flüssigkeitsdichte
Beschichtung tragen.
Die wesentliche Nutzung der Ausnehmungen 15 besteht jedoch darin, daß
diese entweder zur Aufnahme von Installationseinrichtungen, z.B. elektrischen
Leitungen oder Leitungen zur Ver- oder Entsorgung, zur Aufnahme von die Wärmedämmfähigkeit verbessernden Werkstoffen, z.B. anorganischen
Schaumwerkstoffen oder auch organischen Schaumwerkstoffen oder zur Aufnahme von in Beton eingebundenen Armierungselementen 18,
die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel eine Doppel-T-Struktur haben.
Hit 19 ist eine sich an die der Unterseite 9 zugekehrte Krümmung der
Zwischenplatte 6 angepaßte, sich ausgehend von der Schrägfläche 5 des einen Balkens 14 bis zur Schrägfläche 5 des benachbarten Balkens erstreckende,
eine gleichmäßige Dicke aufweisende Platte aus einem Werkstoff von hoher Wärmeleit- sowie Wärmespeicherfähigkeit bezeichnet, die
außerdem auf ihrer, der Unterseite 9 zugekehrten Seite im Oberflächenbereich profiliert und darüber hinaus zur Verbesserung der Wärmestrahlungsfähigkeit
dunkel eingefärbt sein kann. Man erkennt, daß die, die Ausnehmung 13 umgebenden Wandungen, die durch die Zwischenelemente 17
und die Zwischenplatte 6 gebildet sind, sämtlicff ein* hohes Maß an Wärmedämmfähigkeit
aufweisen, so daß eine Wärmeübertragung, sei es in der Form von Wärmeleitung oder auch in der Form von Wärmestrahlung lediglich
über die aus einem Werkstoff von hoher Wärmeleitfähigkeit bestehenden Abdeckplatten 12 in Betracht kommt.
Die Auflageflächen 16 sind zur unmittelbaren Auflagerung von aus einem
elastischen Werkstoff, z.B. Altgummi, Polyurethan oder Mineralfasern bestehenden Dichtungsleisten 20 bestimmt, auf denen wiederum die breitengleich
ausgebildeten, sich parallel zu den Auflageflächen 16 und damit
der Unterseite 3 der Balken 14 erstreckenden Auflageabschnitte 21 der Abdeckung 22 aufgelagert sind. Die Auflageflächen 16 erstrecken
sich um ein solches Maß unterhalb der diesen zugewandten Begrenzungskanten der rinnenartigen Einformungen 2, daß die Oberseiten der Auflageabschnitte
21 im wesentlichen bündig in die Einformungen 2 übergehen. Aufgrund der im übrigen entsprechend den Abdeckungen 10 aer Fig. 1 erfolgte
Ausgestaltung der Abdeckungen 22 sind wiederum eindeutige Abströmverhältnisse für auftreffendes Niederschlagswasser in Richtung auf
die genannten Einformungen 2 hin gewährleistet.
Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, daß der im Rahmen der Dichtungsleisten
eingesetzte Werkstoff witterungs- und UV-beständig ist und neben hinreichend dauerhaften Dichtungseigenschaften auch Dämpfungseigenschaften
mit sich bringt, so daß eine Übertragung von Körperschall ausgehend von den Abdeckungen 22, die in werkstofflicher Hinsicht den Abdeckungen
10 entsprechen, weitestgehend unterbunden ist.
Zwischen den einander zugekehrten Flächen der Zwischenplatte 6 und den
Balken 14, nämlich deren Schrägflächen 5 befinden sich elastische, zeichnerisch nicht wiedergegebene Zwischenschichten, die aus Altgummimatten,
elastisch eingestelltem Polyurethan oder durch vergleichsweise dünne Mineralfasermatten gebildet werden können. Diese Zwischenschich-
ten dienen einerseits dem Ausgleich maßlicher Toleranzen ,"jedoch auch
dem Ausgleich unterschiedlicher, thermisch bedingter Dehnungen der Zwischenplatte
6 einerseits und der Balken 14 andererseits. Die Ausbildung dieser elastischen Zwischenschichten aus Mineralfasermatten wird bevorzugt,
um dem Plattenbauelement eine weitestgehend anorganische Zusammensetzung
zu geben. Die Nutzung der Ausnehmungen 11, 13 erfolgt im übrigen in analoger Weise wie bei dem Beispiel gemäß Fig. 1. Als Metall
für die Abdeckungen 10, 22 kommt vozugsweise Aluminium in Betracht.
Im Falle der Nichtnutzung der Ausnehmung 11 zur Führung eines Wärmeträgermediums
kann der im wesentlichen durch die Ausnehmung 11 umgrenzte Raum zwischen zwei Begrenzungskanten zweier einander gegenüberliegender
rinnenartiger Einformungen gegebene Raum auch einen kompakt eingestellten
anorganischen Werkstoff, z.B. einen Geopolymer-Werkstoff gestaltgleich
ausgefüllt sein, wobei die kompakte Konditionierung des Geopolymer-Werkstoffs
gleichzeitig eine hinreichende Dichtwirkung gegenüber Niederschlagswasser mit sich bringt. Wesentlich ist, daß in diesem Fall
die äußere Struktur der Abdeckung 22 einschließlich deren dichtender Anbindung an die Berandungen der Einformungen 2 nachgebildet wird.
Durch Einbindung von Armierungselementen in den kompakten anorganischen
Werkstoff - es kann sich auch hier um Beton handeln - werden die statischen Eigenschaften des Plattenbauelements weiter verbessert. Gleichermaßen
kann im Bedarfsfall auch die der Unterseite 9 zugekehrte Ausnehmung
13 eine Füllung bestehend aus einem baustatisch wirksamen Werkstoff, gegebenenfalls in armierter Form erhalten.
Die Armierungselemente 18 können einschließlich der in die Ausnehmungen
15 eingebrachten Füllungen aus einem baustatisch wirksamen Werkstoff zur durchgängigen Verbindung mehrerer, stirnseitig aneinandergesetzter
Balken 14 benutzt werden, die im übrigen in ihren stirnseitigen Angren-
zungsbereichen stofflich homogen miteinander verklebt sind und auf
diese Weise eine werkstofflich einheitliche Gesamtstruktur bilden.
Man erkennt aus obigen Ausführungen, daß das erfindungsgemäße Plattenbauelement
ein äußerst flexibel im Hochbau, insbesondere bei Dach- und Außenwandkonstruktionen nutzbares Bauelement ist, welches multifunktional
nutzbar ist, insbesondere zur Einkopplung von Solarenergie, zur Aufnahme von Funktionselementen der Installationstechnik, unmittelbar
zur Führung eines Wärmeträgermediums sowie zur Beheizung von Räumen, nämlich zur Warmluftverteilung geeignet ist und darüber hinaus baustatische
Wirkungen entwickelt. Es ist das Plattenelement aufgrund aer
vorzugsweise lösbaren Anbringung der Abdeckplatten 12 sowie der Abdeckungen 10, 22 sowie der vorzugsweise aus einem Geopolymer-Werkstoff
bestehenden Zwischenplatte 6 in einfacher, insbesondere zerstörungsfreier Weise in seine Komponenten zerlegbar, zwecks Durchführung eventuell
erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten bespielsweise an Installationseinrichtungen.
Claims (13)
- DIPL.-ING. HORST ROSE DIPL-ING. PETER KOSELPATENTANWÄLTE ·&iacgr;··5·»ZUGELASSEN BEIM EUROPÄISCHEN PATENTAMT - EUROPEAN PATENT ATTORNEYSPatentanwälte Rose, Kosel & Sobisch Odastrasse 4aOdastrasse 4a, D-37581 Bad Gandersheim D-37581 Bad GandersheimGermanyTelefon (05382) 40 38 Telefax (05382) 40 30 VAT No.: DE 114 770 070Ihr Zeichen / Your ref.Bitte angeben / pls.quote: Unser Zeichen / Our ref.Datum / Date09. August 1996 LORO-Holding K.H. Vahlbrauk GmbH & Co. KGANSPRÜCHE1. Plattenbauelement für Zwecke des Hochbaus, bestehend aus einer, eine ebene Unterseite aufweisenden Platte aus einem anorganischen Werkstoff, wobei in der Oberseite der Platte wenigstens eine rinnenartige Einformung (2) angeordnet ist, wobei die Platte wenigstens eine, zur Oberseite (8) hin offene, von der Einformung (2) beabstandete Ausnehmung (11) aufweist, welche zur Oberseite (8) hin eine Abdeckung (10,22) trägt, wobei die Platte wenigstens eine zur Unterseite hin offene Ausnehmung (13) aufweist, die zur Unterseite (9) hin abgeschlossen ist, wobei sich die Ausnehmungen (11,13) sowie die Einformung (2) über die gesamte Länge der Platte erstrecken und wobei die Seitenflächen der Platte als Anbindungsflachen für weitere Platten bestimmt und ausgestaltet sind, nach Patentanmeldung 196 600.7,gekennzeichnet durch-2- PS/La&Lgr; 2- eine die Platte bildende Anordnung von hauptsächlich baustatische Funktionen erfüllenden Balken (1,14), die sich parallel und mit Abstand zueinander erstrecken und- Zwischenplatten (6) aus einem hauptsächlich Wärmedämmfunktionen erfüllenden Werkstoff, die den Raum zwischen zwei Balken (1,14) überbrücken und an den Balken (1,14) abgestützt sind,- wobei die Ausnehmungen (11,13) durch Abdeckungen (10,22) bzw. Abdeckplatten (6) zur Oberseite (8) bzw. zur Unterseite (9) und im übrigen lediglich durch zugekehrte Seiten der Zwischenplatte (6) begrenzt werden und- wobei in die der Oberseite (8) zugekehrten Seiten der Balken (1,14) die genannten rinnenartigen Einformungen (2) - sich in Längsrichtung der Balken (1,14) erstreckend - eingeformt sind.
- 2. Plattenbauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,- daß die Balken (1,14) einen bezüglich einer vertikalen Mittelebene (4) symmetrischen Aufbau aufweisen und mit zur Oberseite (8) hin geneigten Schrägflächen (5) versehen sind und- daß die Zwischenplatten (6) einen bezüglich einer vertikalen Mittelebene .(7) symmetrischen Aufbau aufweisen und mit zu den Schrägflächen (5) seitlich einander gegenüberliegender Balken (1,14) komplementären Schrägflächen versehen sind. - 3. Plattenbauelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,- daß die Abdeckung (10,22) eine zur Oberseite (8) hin konvexe, beispielsweise zylindrische Krümmung aufweist und- daß die Abdeckung (10,22) stetig an die Einformungen (2) der Balken (1,14) anschließt.
- 4. Plattenbauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 3,dadurch gekennzeichnet,- daß in die Unterseite aer Balken (14) offene Ausnehmungen (15) eingeformt sind.
- 5. Plattenbauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 4,dadurch gekennzeichnet,- daß die zur Oberseite (8) hin orientierten Abdeckungen (10,22) aus einem Werkstoff von hoher Wärmeleitfähigkeit, z.B. Metall, Glas oder einem kompakt konditionierten Geopolymer-Werkstoff oder einem sonstigen anorganischen Werkstoff mit vergleichbaren Eigenschaften bestehen und- daß die zur Unterseite (9) hin orientierten Abdeckplatten (6) zumindest auf ihren, den Ausnehmungen (13) zugeordneten Flächenabschnitten aus einem Werkstoff von hoher Wärmeleitfähigkeit, z.B. Metall, Glas oder einem kompakt konditionierten Geopolymer-Werkstoff oder einem sonstigen anorganischen Werkstoff mit vergleichbaren Eigenschaften bestehen.
- 6. Plattenbauelement nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,- daß die Abdeckungen (10,22) und/oder die zugekehrten Flächen der Zwischenplatte (6) dunkel eingefärbt sind und- daß die Abdeckplatte (6) und/oder die dieser zugekehrten Flächen der Zwischenplatte (6) dunkel eingefärbt sind. - 7. Plattenbauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 6,dadurch gekennzeichnet,- daß die den Ausnehmungen (11,13) zugekehrten Grenzschichten der Zwischenplatte (6) kompakt konditioniert sind.
- 8. Plattenbauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 7,dadurch gekennzeichnet,- daß die Abdeckung (22) unter Zwischenanordnung einer elastischen Schicht mit dem Balken (14) in Verbindung steht.
- 9. Plattenbauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 8,dadurch gekennzeichnet,- daß die Zwischenplatte (6) unter Zwischenanordnung einer elastischen Schicht mit den Balken (14) in Verbindung steht.
- 10.Plattenbauelement nach Anspruch 8 oder 9,dadurch gekennzeichnet,- daß die elastische Schicht aus einem Elastomer, z.B. nach Art von Altgummimatten, aus Polyurethan oder einem Werkstoff auf der Basis von Mineralfasermatten besteht.
- 11.Plattenbauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 10,dadurch gekennzeichnet,• · t» t ♦ ·*·- daß die an den Unterseiten (2) der Balken (1) anliegenden Abschnitte der Abdeckplatte (12) aus einem vorzugsweise anorganischen Werkstoff von hoher Wärmedämmfähigkeit bestehen.
- 12.Plattenbauelement nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,- daß an der Unterseite (2) der Balken (14) und zwar zwischen diesen und den Abdeckplatten (12) Zwischenelemente (17) aus einem Werkstoff von hoher Wärmedämmfähigkeit angeordnet sind.
- 13.Dachkonstruktion unter Verwendung von Plattenbauelementen nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 12,gekennzeichnet durch- ein stirnseitiges, dichtendes Aneinandersetzen von Balken (1,14) und Zwischenplatten (6), wobei die Ausnehmungen (11,12) jeweils zu flächendeckenden Netzwerken zur Führung eines Wärmeträgermediums zusammengefaßt sind,- wobei sich die rinnenartigen Einformungen (2) in Richtung der Dachneigung erstrecken und- wobei die Zwischenplatten (6) sowie die Balken (1,14) stofflich homogen miteinander in Verbindung stehen.^.Dachkonstruktion nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,- daß jeweils mehrere, stirnseitig aneinandergesetzte Balken (14) durch ein einheitliches, die zueinander fluchtenden unterseitigenAusnehmungen (15) durchsetzendes Armierungselement (18), welches in Beton oder einen vergleichbaren Werkstoff eingebunden ist, miteinander in Verbindung stehen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29613924U DE29613924U1 (de) | 1996-04-24 | 1996-04-24 | Plattenbauelement und Dachkonstruktion, bestehend aus derartigen Plattenbauelementen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29613924U DE29613924U1 (de) | 1996-04-24 | 1996-04-24 | Plattenbauelement und Dachkonstruktion, bestehend aus derartigen Plattenbauelementen |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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Family
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29613924U Expired - Lifetime DE29613924U1 (de) | 1996-04-24 | 1996-04-24 | Plattenbauelement und Dachkonstruktion, bestehend aus derartigen Plattenbauelementen |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE29613924U1 (de) |
-
1996
- 1996-04-24 DE DE29613924U patent/DE29613924U1/de not_active Expired - Lifetime
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