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DE29613885U1 - Steckverbindung an flächigen Plattenteilen - Google Patents

Steckverbindung an flächigen Plattenteilen

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DE29613885U1
DE29613885U1 DE29613885U DE29613885U DE29613885U1 DE 29613885 U1 DE29613885 U1 DE 29613885U1 DE 29613885 U DE29613885 U DE 29613885U DE 29613885 U DE29613885 U DE 29613885U DE 29613885 U1 DE29613885 U1 DE 29613885U1
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B5/00Joining sheets or plates, e.g. panels, to one another or to strips or bars parallel to them
    • F16B5/0004Joining sheets, plates or panels in abutting relationship
    • F16B5/0008Joining sheets, plates or panels in abutting relationship by moving the sheets, plates or panels substantially in their own plane, perpendicular to the abutting edge
    • F16B5/0012Joining sheets, plates or panels in abutting relationship by moving the sheets, plates or panels substantially in their own plane, perpendicular to the abutting edge a tongue on the edge of one sheet, plate or panel co-operating with a groove in the edge of another sheet, plate or panel
    • F16B5/0016Joining sheets, plates or panels in abutting relationship by moving the sheets, plates or panels substantially in their own plane, perpendicular to the abutting edge a tongue on the edge of one sheet, plate or panel co-operating with a groove in the edge of another sheet, plate or panel with snap action

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

06.08.1996
Steckverbindung an flächigen Plattenteilen
Die Erfindung bezieht sich, auf eine Steckverbindung an flächigen Plattenteilen, insbesondere strangpreßbaren Aluminiumprofilen, mit einer eine Aufnahmenut aufweisenden Aufnahmekante an einem ersten Plattenteil, mit einer zum Einstecken in die Aufnahmenut ausgebildeten Einsteckkante an einem zweiten Plattenteil, und mit einem beide Kanten der beiden Plattenteile betreffenden Formschluß, der ein ungewolltes Auseinanderziehen der Plattenteile verhindert.
Eine derartige Steckverbindung ist allgemein bekannt. Der Formschluß, mit dem das ungewollte Auseinanderziehen der Plattenteile verhindert wird, wird durch Schrauben, Stiften oder Prägen erreicht. Dadurch wird nur stellenweises Verbinden der beiden Plattenteile erreicht, oder es muß ein erheblicher Herstellungsaufwand getrieben werden, um die zusammengesteckten Plattenteile über ihre gesamte Länge zu prägen, was außerdem die Gefahr mit sich bringt, die Oberfläche zu beschädigen. Des weiteren ist es allgemein bekannt, den Formschluß gegen ungewolltes Auseinanderziehen der Plattenteile dadurch zu erreichen, daß die Einsteckkante pfeilförmig profiliert ist und Nutenschenkel der Aufnahmekante an ihren Enden Haken aufweisen, die das pfeilförmige Ende der Einsteckkante hintergreifen. Eine solche Klipsverbindung kann nicht zu einem steifen Flächenverbund der Plattenteile führen, weil die Pfeilspitze des zweiten Plattenteils in der Aufnahmenut des ersten Plattenteils 'begrenzt schwenkbeweglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Steckverbindung mit den eingangs genannten Merkmalen so zu verbessern, daß die zusammengebauten Plattenteile eine großflächig steife Platte bilden, ohne daß es dazu eines besonderen Herstellungsaufwands bedarf.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Einsteckkante
auf einer ersten Kantenfläche zwei beabstandete Auflagerippen hat und auf einer zweiten Kantenfläche mittels einer im Abstandsraum wirkenden Druckrippe beaufschlagt ist, die mit einem der Plattenteile einstückig ist.
Für die Steckverbindung ist von Bedeutung, daß die Einsteckkante zwei beabstandete Auflagerippen auf derselben Kantenflache hat. Mit diesen Auflagerippen kann sich die Einsteckkante bei zusammengebauten Plattenteilen innerhalb der Aufnahmenut an einem Nutschenkel der Aufnahmekante abstützen. Die Druckrippe, die zwischen den beiden Auflagerippen vorhanden ist, sorgt für die erforderlichen Klemmkräfte im Rahmen des Formschlusses. Die Formschlußmittel erstrecken sich über die gesamte Länge der Steckverbindung, können den flächigen Plattenteilen also anextrudiert werden. Infolgedessen sind keine zusätzlichen Mittel zur Herstellung des Formschlusses erforderlich. Die durch die Auflagerippen und die Druckrippe bewirkte Dreipunktabstützung der Einsteckkante innerhalb der Aufnahmekante bewirkt außerdem, daß die miteinander verbundenen Plattenteile ihre Montagestellung beibehalten, so daß also mehrere zusammengebaute Plattenteile einen Plattenverbund bilden, der in sich hinreichend steif ist. Beispielsweise kann eine große ebene Platte gebildet werden, die von vergleichsweise weit beabstandeten Rahmenholmen gehalten werden können, ohne daß ein Klappern oder ein Verschieben der Plattenteile befürchtet werden muß, welches die Außenansicht der gesamten Platte verändert.
Die Steckverbindung kann so ausgebildet werden, daß die Druckrippe mit dem die Aufnahmenut bildenden Plattenteil einstückig ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung kann die die Druckrippe aufweisende Aufnahmekante mit vergleichsweise geringer Wandstärke ausgeführt werden, was im Hinblick auf
ein Ausfedern der betreffenden Kantenbereiche von Vorteil ist.
Die Auflagerippen der Einsteckkante weisen einen mögliehst großen Abstand voneinander auf, damit die gewünschte Steifigkeit der Steckverbindung bzw. das Verharren der Plattenteile in ihrer relativen Zusammenbaustellung möglichst gut gewährleistet wird. Im Hinblick auf eine solche Ausführungsform einer Steckverbindung ist es vorteilhaft, diese so auszugestalten, daß die Druckrippe mittig an einem Nutschenkel der Einsteckkante angeordnet ist.
Die Steckverbindung kann so ausgebildet werden, daß die Aufnahmekante einen ersten Nutschenkel hat, der mit der zugehörigen Plattenfläche fluchtet, an der ein zweiter L-förmiger Nutschenkel ansetzt. Das erleichtert den Zusammenbauvorgang, z.B. durch Zusammenschieben auf einer ebenen Montagefläche. Eine derartige Steckverbindung läßt sich also einfach herstellen und kann von der Sichtseite der Plattenteile her ein ansehnliches Äußeres haben, nämlich so, daß man die Ansatzstelle des zweiten Nutschenkels an der Rückseite des Plattenteils nicht sieht.
Insbesondere die vorbeschriebene Ausführungsform kann so ausgebildet werden, daß der zweite Nutschenkel die Druckrippe aufweist und an dem ersten Nutschenkel die Auflagerippen der Einsteckkante abgestützt sind. Diese Einsteckverbindung ist insbesondere dafür geeignet, daß der zweite Nutschenkel mit der Druckrippe beim Einstecken der Einsteckkante in die Aufnahmekante ausfedert und der erste Nutschenkel mit der Einsteckkante antiparallel zusammengeschoben werden können.
Es ist zweckmäßig, wenn die zweite Kantenfläche eine einzige die Druckrippe abstützende Längsrille aufweist. Eine derartige einzige Längsrille ist vollständig ausreichend, um den erforderlichen Formschluß zu gewährleisten. Sie kann zugleich die konstruktiv vorbestimmte Zusammenbaustellung zweier Plattenteile bestimmen und vermittelt bei ihrem Zusammenbau mit der Druckrippe die Erkenntnis, daß die gewünschte Montagestellung auch tatsächlich erreicht ist.
• ·
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Es ist des weiteren vorteilhaft, die Steckverbindung so auszubilden, daß die Längsrille mit zueinander winkeligen Abstützflächen ausgebildet ist. Diese winkeligen Abstüt&zgr;flächen ergeben in Zusammenwirken mit einer abgerundeten bzw. im Querschnitt teilkreisförmigen Druckrippe eine präzise Einbaustellung mit eindeutiger Relativlage durch zwei definierte Berührungslinien infolge tangentialer Anlage der Abstüt&zgr;flächen an der Druckrippe.
10
Der Zusammenbau der Steckverbindung wird dann erleichtert, wenn die zweite Kantenfläche eine die Druckrippe beim Einstecken der Einsteckkante in die Aufnahmekante untergreifende Einsteckschräge aufweist. Auf der Einsteckschräge vermag die Druckrippe problemlos zu gleiten, bis sie in die Längsrille einschnappt bzw. auf einer Einstützfläche eingleitet.
Um eine von der Sichtseite der Gesamtplatte einheitliche Fläche zu erreichen, kann die Verbindung so ausgebildet werden, der erste Nutschenkel des ersten Plattenteils mit der Plattenfläche des zweiten Plattenteils fluchtet, dessen Einsteckkante um die Wandstärke des ersten Nutschenkels von der Plattenfläche zurückversetzt ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich dadurch, daß die Aufnahmekante bei eingesteckter Einsteckkante einen vorbestimmten Abstand von der Plattenfläche des zweiten Plattenteils hat. Die Fläche der Gesamtplatte wird entsprechend gegliedert. Der Abstand wird so vorbestimmt, daß sich ein ansehnliches Äußeres ergibt. Durch den Abstand wird außerdem erreicht, daß die Plattenteile hier nicht zusammenstoßen können, was die Folge hätte, daß die Formschlußmittel nicht in die bestimmungsgemäße Stellung gelangen können, in der die Druckrippe in die Längsrille eingreift.
Die Steckverbindung kann so weitergebildet werden, daß
die Plattenfläche mindestens eine Längssicke aufweist, deren lichte Weite dem Abstand der Aufnahmekante des ersten Plattenteils von der Plattenfläche des zweiten, angekuppelten
Plattenteils gleich ist. Infolgedessen sind die Längssicken äußerlich praktisch nicht von den Abständen der Plattenteile in deren Kupplungsbereich zu unterscheiden. Es ist möglich, Platten aus unterschiedlich breiten Plattenteilen zusammenzubauen, ohne daß dies ersichtlich ist. Die Notwendigkeit des Einsatzes unterschiedlich breiter Plattenteile ergibt sich bei unterschiedlichen Gesamtbreiten der zusammenzubauenden Plattenteile quer zu deren Längserstreckung.
Die Erfindung wird anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
Fig.la bis Id unterschiedlich breite Plattenteile,
Fig.2 zwei gleich breite, zusammengesteckte Plattenteile,
und
Fig.3 eine vergrößerte Darstellung des Steckbereichs
an der Steckverbindung zweier Plattenteile.
Mit Hilfe einer Steckverbindung 10 sollen flächige Plattenteile 11,12 zusammengebaut werden. Fig.2 zeigt, daß die beiden Plattenteile 11,12 in derselben Ebene angeordnet sind, wobei ihre Plattenflächen 23 fluchten. Mehrere derartige Plattenteile 11,12 werden zu einer großflächigen Tafel zusammengebaut, wobei die jeweiligen Steckverbindungen 10 so ausgebildet sein müssen, daß ein ungewolltes Lösen der Plattenteile 11,12 unterbleibt. Dabei können Plattenteile 11,12 unterschiedlicher Gestaltung zum Einsatz kommen, wie Fig.la bis Fig.Id zeigt. Das Plattenteil 11 der Fig.la hat die Länge L. Das Plattenteil 11 der Fig.Ib hat die Länge 2L. Dementsprechend haben die Plattenteile der Fig.Ic und Id die Längen 3L und 4L.
Im Bereich der Steckverbindungen 10 sind die Plattenteile 11,12 so ausgebildet, daß sie im Bereich ihrer Flächen 23 einen vorbestimmten Abstand a voneinander aufweisen. Außerdem sind bei den Plattenteilen 11 der Fig.Ib bis Id Längssicken 27 vorhanden, die sich über die gesamte Länge der Plattenteile 11 erstrecken. Diese Längssicken 27 haben eine Weite w, die dem Abstand a gleich ist. Beim Zusammenbau unterschiedlieh breiter Plattenteile 11 bzw. 12 ergibt sich demnach ein
gleichförmiges Äußeres, also eine Aufteilung der gesamten durch die Plattenteile 11 und 12 gebildeten Fläche infolge der von den Sicken 27 und Abständen a mit Distanzen L gebildeten Einschnitte, die nicht voneinander zu unterscheiden sind.
Die präzise Ausbildung einer Steckverbindung 10 ist in Fig.3 dargestellt. Sie besteht aus einer Aufnahmekante 14 des Plattenteils 11 und aus einer Einsteckkante 15 des Plattenteils 12. Die Aufnahmekante 14 ist als Aufnahmenut 13 ausgebildet, die von einem erstem Nutschenkel 22 und einem zweiten Nutschenkel 21 gebildet ist. Der erste Nutschenkel 22 fluchtet mit der zugehörigen Plattenfläche 23 und in seinem Ansatzberei'ch 28 an dem ersten Plattenteil 11 setzt auch der zweite Nutschenkel 21 an. Dieser Nutschenkel 21 ist L-förmig. Der längere Schenkelteil ist dem ersten Nutschenkel 22 parallel und der kürzere Schenkelteil bestimmt als Nutboden den Abstand der beiden Nutschenkel 21,22 voneinander.
Der Abstand der beiden Nutschenkel 21,22 ist auf den Einsteckschenkel 15 des Plattenteils 12 abgestimmt. Das Plattenteil 12 fluchtet mit seiner Plattenfläche 23 mit der Plattenfläche 23 des Plattenteils 11 und auch mit der Sichtfläche des ersten Nutschenkels 22. Letztere und damit die Aufnahmekante 14 hat einen Abstand a von der Plattenfläche 23 des zweiten Plattenteils 12. An dem Plattenteil 12 befindet sich eine Tragrippe 29, die von der Innenfläche 30 des Plattenteils 12 vertikal vorspringt und ihrerseits die Einsteckkante 15 vertikal trägt, so daß diese parallel zur Plattenfläche 23 angeordnet ist, jedoch mit der Wandstärke des ersten Nutenschenkels 22 entsprechend im Versatz. Die Tragrippe 29 springt soweit vor, wie es der Gesamtbreite der Aufnahmekante 14 entspricht. Dementsprechend bilden auch die Innenflächen der Plattenteile 11,12 eine ansehnliche Gesamtfläche, unterbrochen lediglich von den aus den zweiten Nutschenkeln 21 und den Tragrippen 2 9 jeweils gebildeten Vorsprüngen.
Der Querschnitt der Einsteckkante 15 ist im wesentlichen
rechteckig. Auf der Seite des ersten Nutschenkels 22 ist an der ersten Kantenfläche 16 ein mit Abstand vom einsteckseiti-
gen Ende der Einsteckkante 15 angeordneter Abstandsraum 19 vorhanden, so daß von der ersten Kantenfläche 16 zwei beabstandete Auflagerippen 17 gebildet sind, die sich flächig an der Innenwand 31 des ersten Nutschenkels 22 abstützen. Die zweite Kantenfläche 18 ist mit Abstand von der Innenwand 32 des zweiten Nutschenkels 21 angeordnet. Sie ist mit einer Längsrille 24 versehen. Die Längsrille ist etwa mittig zum Abstandsraum 19 bzw. zwischen den Auflagerippen 17 angeordnet, wenn sie auf die von den beiden Auflagerippen gebildete Ebene projiziert wird. Die Längsrille 14 wird von stumpfwinklig angeordneten Abstüt&zgr;flächen 25 gebildet. Einsteckseitig der Längsrille 24 ist die zweite Kantenfläche 18 abgeschrägt. Die Einsteckschräge 26 vergrößert den Abstand zur Innenfläche 32 des zweiten Nutschenkels 21 zum freien Einsteckende hin.
Mit der Längsrille 24 wirkt eine Druckrippe 20 zusammen, die mit dem zweiten Nutschenkel 21 einstückig ausgebildet ist. Die Druckrippe 20 hat etwa halbkreisförmigen Querschnitt und ist am zweiten Nutschenkel 21 so an dessen Innenwand 32 als vorspringend angeordnet, daß sie mit der Längsrippe 24 zusammenwirken kann. Sie greift in die Längsrille 24 ein, wenn das Einsteckende der Einsteckkante 15 vollständig eingeschoben ist, nämlich praktisch gegen den kurzen L-Schenkel des L-förmigen zweiten Nutschenkels 21 stößt. Die Druckrippe 20 stützt sich dann an beiden einander winkeligen Abstützflächen 25 ab und verhindert, daß die Plattenteile 11,12 ungewollt auseinandergezogen werden können. Der Zusammenhalt ist so gut, daß auch großflächige Platten aus Plattenteilen 11,12 ohne die Gefahr eines Lösens der Steckverbindung zusammengesteckt werden können.
Das Zusammenstecken der Steckverbindung erfolgt beispielsweise derart, daß die Plattenteile 11,12 auf einer ebenen Montagefläche ausgelegt werden. In diesem Zustand ist der Abstand der beiden Nutschenkel 21,22 voneinander kleiner, als in Fig.3 dargestellt. Die Druckrippe 20 hat dann die in Fig.3 gestrichelt dargestellte Stellung 20'. Es ist ersichtlich, daß die Einsteckschräge 26 die Stellung 20' der Druckrippe 20 untergreift. Infolgedessen stützt sich die Druckrippe 20 auf der Einsteckschräge 26 ab, wenn die Einsteckkante 15 in die
IU,
Aufnahmekante 14 eingeschoben wird und drückt die Auflagerippen 17 gegen die Innenfläche 31 des ersten Nutschenkels 22. Das weitere Einschieben bewirkt ein Ausfedern des zweiten Nutschenkeis, verbunden mit einem entsprechenden Anheben der Druckrippe 20, die dann unter teilweisem Zurückfedern in die Längsrille 24 gelangt. Damit ist der Formschluß zwischen den beiden Plattenteilen 11,12 hergestellt. Es entsteht der vorbeschriebene Abstand a zwischen dem ersten Nutschenkel 22 und der Tragrippe 29 bzw. der Plattenfläche 23.
Die Länge der Einsteckkante 15 bzw. die Position der Längsrille 24 können so bemessen werden, daß das einsteckseitige Ende der Einsteckkante 25 nicht an den kurzen L-Schenkel des zweiten Nutschenkels 21 anstößt, wie es in Fig.3 gezeichnet wurde. Vielmehr kann ein geringfügiger Abstand eingehalten werden, der aus Fertigungstoleranzgründen vorteilhaft ist.

Claims (11)

06.08.1996 Ansprüche:
1. Steckverbindung (10) an flächigen Plattenteilen (11,12), insbesondere strangpreßbaren Aluminiumprofilen, mit einer eine Aufnahmenut (13) aufweisenden Aufnahmekante (14) an einem ersten Plattenteil (11), mit einer zum Einstecken in die Aufnahmenut (13) ausgebildeten Einsteckkante (15) an einem zweiten Plattenteil (12), und mit einem beide Kanten (14,15) der beiden Plattenteile (11,12) betreffenden Formschluß, der ein ungewolltes Auseinanderziehen der Plattenteile (11,12) verhindert, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsteckkante (15) auf einer ersten Kantenfläche (16) zwei beabstandete Auflagerippen (17) hat und auf einer zweiten Kantenfläche (18) mittels einer im Abstandsraum (19) wirkenden Druckrippe (20) beaufschlagt ist, die mit einem der Plattenteile (11) einstückig ist.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckrippe (20) mit dem die Aufnahmenut (13) bildenden Plattenteil (11) einstückig ist.
3. Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckrippe (20) mittig an einem Nutschenkel (21) der Einsteckkante (15) angeordnet ist.
4. Steckverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmekante
(15) einen ersten Nutschenkel (22) hat, der mit der zugehörigen Plattenfläche (23) fluchtet, an der ein zweiter L-förmiger Nutschenkel (21) ansetzt.
5. Steckverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Nutschenkel (21) die Druckrippe (20) aufweist und an dem ersten
Nutschenkel (22) die Auflagerippen* {175* der Einsteckkante (15) abgestützt sind.
6. Steckverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kantenfläche (18) eine einzige die Druckrippe (20) abstützende Längsrille (24) aufweist.
7. Steckverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsrille (24) mit zueinander winkeligen Abstüt&zgr;flächen (25) ausgebildet ist.
8. Steckverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kantenfläche (18) eine die Druckrippe (20) beim Einstecken der Einsteckkante (15) in die Aufnahmekante (14) untergreifende Einsteckschräge (26) aufweist.
9. Steckverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Nutschenkel (20) des ersten Plattenteils (11) mit der Plattenfläche (23) des zweiten Plattenteils (12) fluchtet, dessen Einsteckkante (15) um die Wandstärke des ersten Nutschenkels (20) von der Plattenfläche (23) zurückversetzt ist.
10. Steckverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmekante
(14) bei eingesteckter Einsteckkante (15) einen vorbestimmten Abstand (a) von der Plattenfläche (23) des zweiten Plattenteils (12) hat.
11. Steckverbindung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenfläche (23) mindestens eine Längs-
sicke (27) aufweist, deren lichte Weite dem Abstand (a)
der Aufnahmekante (14) des ersten Plattenteils (11) von
der Plattenfläche (23) des zweiten, angekuppelten Plattenteils (12) gleich ist.
DE29613885U 1996-08-10 1996-08-10 Steckverbindung an flächigen Plattenteilen Expired - Lifetime DE29613885U1 (de)

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