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DE29613463U1 - Vorrichtung zum Geruchsverschluß und zur Belüftung von Kanalschächten in Abwasseranlagen - Google Patents

Vorrichtung zum Geruchsverschluß und zur Belüftung von Kanalschächten in Abwasseranlagen

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DE29613463U1
DE29613463U1 DE29613463U DE29613463U DE29613463U1 DE 29613463 U1 DE29613463 U1 DE 29613463U1 DE 29613463 U DE29613463 U DE 29613463U DE 29613463 U DE29613463 U DE 29613463U DE 29613463 U1 DE29613463 U1 DE 29613463U1
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Germany
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ventilation
valves
valve
sewer
odor
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UMWELTGEMEINSCHAFT RUNDUM EV
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    • E03F5/00Sewerage structures
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    • E03F2005/0413Gullies inlets, road sinks, floor drains with or without odour seals or sediment traps with means for adjusting their position with respect to the surrounding surface for height adjustment
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  • Water Supply & Treatment (AREA)
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Description

&Igr;· ·
Bezeichnung
Vorrichtung zum Geruchsverschluß und zur Belüftung von Kanaischächten in Abwasseranlagen
Beschreibung
Es gibt eine Vielzahl an Vorrichtungen für Geruchsverschlüsse und für Beiüftungszwecke an Entwässerungseinrichtungen. Für derartige Geruchsverschlüsse sind Vorrichtungen bekannt, die nach den Prinzipien der Tauchung (DE 295 17 090 U1), (DE 44 11 492 A1), der federbelasteten, gewichtsbelasteten { OS 2 243 795), (OS 2 222 406), sowie mit druck- oder schwimmkörpergeregelten (AS 2 337 853) Verschlußmechanismen arbeiten. Für die Belüftung sind Vorrichtungen bekannt, die in der Regel mit hydraulischen (DE-30^^59-A-1^der-iTteehäfflS(^erH^ —
Frischluft arbeiten und mit entsprechenden Ventilen und Steuervorrichtungen ausgerüstet sind.
Diese Geruchsverschlüsse bzw. Belüftungsvorrichtungen haben den Nachteil, daß sie nicht durch die geringen Stellkräfte der Lutströmungen in Kanalschächten betätigt werden können und daß die Funktionen der Kanalbelüftung, des Geruchsverschlusses, der Überdruckentlastung und des Schmutzwasserdurchlasses nicht in einer Vorrichtung zusammengefaßt sind.
Auch der Einsatz von Biofiltern und ähnlichen Vorrichtungen (DE 93 01 464 U1) als Alternativen zu mechanischen Geruchsverschlüssen ist in Kanaischächten problematisch. Die Schwierigkeiten bestehen hier in den zu geringen Druckdifferenzen, im erforderlichen Wartungsaufwand, in der Behinderung der Kanalbe- und -entlüftung, in der Behinderung von Wartungs- und Inspektionsarbeiten und in dem technischen Aufwand zur Einhaltung der biologischen Betriebsbedingungen.
In Abwasseranlagen können bei einer entsprechenden Witterungslage verstärkt Geruchsstoffe entwickelt und an die Kanalatmosphäre abgegeben werden. Bedingt durch Luftdruckdifferenzen, die in Kanalsystemen auftreten, kann in einzelnen Kanalschächten ein geringer Über- oder Unterdruck gegenüber dem äußeren Luftdruck entstehen. Da die Kanaldeckel in der Regel Lüftungsöffnungen haben, kommt es zu einem Luftzug in die entsprechende Richtung. Dabei können Gerüche austreten und Geruchsbelästigungen verursachen. Derartige Geruchsemissionen sollen durch den Einsatz einer Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 1 verhindert werden.
An die Vorrichtung sind bestimmte Anforderungen zu stellen: Der Kanalschacht sollte durch den Einbau diese Vorrichtung nicht vollständig abgedichtet werden. Eine Belüftung der Kanalisation sollte weiterhin möglich sein, um die der Geruchsentwicklung zugrunde liegenden Faulprozesse im Abwasser nicht zu verstärken und einer Biokorrosion der Kanaiinsation entgegenzuwirken. Die Ventilelemente sollten bereits auf geringste Luftbewegungen reagieren. Schmutzwasser, welches durch den Kanaldeckei in den Schacht einfließt, sollte die
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Vorrichtung passieren können ohne dessen Funktion zu beeinträchtigen.
Bei einem Rückstau von Abwasser im Kanalschacht sollte eine Entlüftung durch die Vorrichtungen möglich sein.
Die Vorrichtung sollte sich aus dem Kanaischacht leicht herausnehmen und wieder einsetzen lassen, um die regelmäßig notwendigen Reinigungs- und Inspektionsarbeiten nicht zu erschweren.
Die Anschaffungs- und Betriebskosten sollten sehr niedrig liegen, da diese Vorrichtungen ein sekundäres Ausrüstungselement in einer Abwasseranlage darstellt.
Mit der Vorrichtung werden die genannte Anforderungen wie folgt erfüllt:
Die für einen Kanalschacht wichtigen Funktionen der Be- und Entlüftung, der Sicherheitsentlüftung und der Dränage von Schmutzwasser sind in einer Vorrichtung zusammengefaßt.
Um eine kostengünstige und leicht zu handhabende Vorrichtung zu erhalten, werden
-als wesentliche Konstraktionsmateriatin Kunstoffolierrverwendetr
Um das Öffnen bzw. Schließen der Ventilklappen (13) bei geringem Luftzug zu ermöglichen, bestehen diese aus leichten Plastefolien. Um eine Beeinträchtigung durch Schmutzwasser zu vermeiden, sind die Belüftungsventile (12,13) durch einen überhängenden Schutztrichter (7) geschützt. Um Undichtheiten infolge von Verschmutzungen, die nach einem Rückstau von Abwasser zurückbleiben können, entgegenzuwirken, sind die Dichtflächen zwischen den Ventilklappen (13) und den Ventilöffnungen (14) breitflächig ausgelegt. Um Schmutzwasser abführen zu können, ist ein Bodenventil (14-17) vorgesehen. Um einer allmählichen Anhäufen von Feststoffen, die durch das Schmutzwasser auf den Ventilboden gelangen, entgegenzuwirken, enthält das Bodenventil einen speziellen Bodenverschluß (15,16).
Um Undichtheiten durch möglicherweise zurückbleibende Feststoffreste entgegenzuwirken, enthält der Auslauf des Bodenventils (14-17) ein aus Folienstreifen bestehenden Geruchsverschluß (17).
Aufbau des Vorrichtung
Die Vorrichtunge (Fig. 1) gliedert sich grob in einen Einsatz (1-3), einen Schutzstrichter (7), einen Ventilring (8), einen Schmutzwassersammler (9) und ein Bodenventil (14-17) mit Geruchsverschluß(17). Die wesentlichen Bauteile (2, 7,8,9,14) bestehen aus Kunststoffolien und sind durch Kiebungen untereinander verbunden. Durch den Einsatz (1-3), die Spannringe (4-6),) sowie der Bodenverschluß (15,16) des Bodenventils (14-17) erhalten die Kunststoffolien der Vorrichtung ihre stabile Form.
In den aus einer Halterung (1) und einem Klemmring (3) bestehenden Einsatz (1-3) ist der Einspannrand (2) des Schutztrichters (7) geruchsdicht eingespannt. Der Haltering erhält die für den jeweiligen Einbauort erforderliche Passform, so daß die Vorrichtung in die entsprechende Schachtkonstruktion leicht eingesetzt werden
Der über dem Spannring (4) befindliche Teil des Schutztrichters (7) enthält mehrere, vorzugsweise vier, Überdruckventile (10,11), die über den Umfang gleichmäßig verteilt sind. Die Ventilklappen (10) bestehen aus Kunsstoffolien und sind an der
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Innenseite des Schutztrichters angebracht. Sie werden entsprechend gewichtsbelastet, um eine Öffnen bei normaler Zugluft zu verhindern. Die Ventilöffnungen (11) sind in den oberen Teil der Wandung des Schutztrichters eingelassen. Der zwischen den Spannringen (4) und (6) aufgespannte Teil des Schutztrichters (7) dient dem Schutz der Belüftungsventile (12,13) vor groben Verschmutzungen durch einströmendes Schmutzwasser.
Funktion der Vorrichtung
Ein Luftzug aus dem Kanal, der die Vorrichtung anströmt, schließt die Ventilklappen (13) der Belüftungsventile (12,13). Nachdem die Belüftungsventiie geschlossen sind, können Gerüchen aus dem Kanalschacht (25) nicht mehr austreten. Ein Luftzug von der Straßenoberfläche (23) öffnet die Ventilklappen (13) der Geruchsventüe (12,13) wodurch der Kanaischacht (Fig. 5; 25) belüftet wird. Von der Straßenoberfläche (Fig 5; 23) kann Schmutzwasser in die Vorrichtung (22) gelangen. Dieses Wasser fließt durch die Öffnungen (18) des Kanaideckeis (19) und -die-Öffnungen-(Fig5;-21-) des Schmutzfängers-(2G)4n-die-Vemehttifig-(22)rln der Vorrichtung wird das Schmutzwasser mit Hilfe des Schutztrichters (7), welcher die Geruchsventüe vor gröberer Verschmutzung schützt, in den Schmutzwassersammler (9) geleitet. Wenn er gefüllt ist, öffnet sich das Bodenventil (14-17), und das Schmutzwasser fließt in die Kanalisation ab. Dabei werden anhaftende Feststoffe, die den Schmutzfänger (20) passieren konnten, aus dem Bodenventil (14-17) ausgespült. Für den Fall, daß das Bodenventil durch anhaftende Feststoffe aus dem Schmutzwasser nicht hinreichend dicht schließen konnte, verhindert der Geruchsverschluß (17) den Austritt von Kanalgerüchen. Dieser schließt sich, wenn durch das gelegentlich undichte Bodenventil Kanalluft auszutreten beginnt. Kommt es im Kanalschacht z.B. infolge starker Regenfälle zu einem Wasserrückstau, so schließen sich wegen des entstehenden Überdruckes im Kanalschacht zunächst die für geringe Differenzdrücke ausgelegten Geruchsventüe (12-13). Dadurch -steigt der Luftdruck im Kanalschacht weiter an. Erreicht er einen unerwünschten Grenzwert, so öffnen sich die entsprechend ausgelegten Überdruckventile (10-11) und bewirken eine Druckentlastung des Kanalschachtes (25).
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Claims (16)

i * &igr;· · Schutzansprüche
1. Vorrichtung (Fig. 1) zum Geruchsverschluß und zur Belüftung von Kanalschächten in Abwasseranlagen gekennzeichnet durch einen Schutztrichter (7), der die Überdruckventile (10, 11) enthält, einen Ventilring (8), der die Belüftungsventile (12,13) enthält, ein Bodenventil (14 -17) und bei der die wesentlichen Bestanteile ( 7, 8, 9, 10,13,14, 17) aus Folien bestehen und die durch einen Halteringe (1-3), drei Spannringe (4 - 6) und einen Bodenverschluß (15,16) in ihrer Form stabil gehalten werden.
2. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1
dadurch gekennzeichnet, daß die Formteile (1-6), eine runde, eckige oder schlitzartige Form, vorzugsweise jedoch eine Kreisform haben.
3. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1
dadurch gekennzeichnet, daß die Folie aus Kunststoffen, anorganischen oder organischen Textilien oder aus Verbundmateriaiien, vorzugsweise jedoch aus Kunststoffolien bestehen.
4. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1
dadurch gekennzeichnet, daß die Formteile (4, 5, 6,15,16) an den bezeichneten Stellen an die Folien angesetzt oder in diese eingearbeitet sind.
5. Vorrichtung nach Schutzanspruch 4
dadurch gekennzeichnet, daß die Formteile (4, 5, 6,15,16) aus weichen, schlauchartigen Hohlkörpern, die mit Druckluft, Druckflüssigkeiten oder Granulaten gefüllt sind, vorzugsweise jedoch aus festem Material bestehen.
6. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1
dadurch gekennzeichnet, daß durch ein oder mehrere Belüftungsventile (12,13) das Austreten von Gerüchen verhindert und über die gleichen Ventile die Belüftung des Kanalschachtes (25) ermöglicht wird.
7. Vorrichtung nach Schutzanspruch 6
dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungsventile (12,13) auf der Außenseite eines vorzugsweise zylinder- oder kegelstumpfförmigen Ventilringes (8) angebracht sind.
8. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1
dadurch gekennzeichnet, daß die aus Folien bestehenden Ventilklappen (10,13) der Überdruckventile (10,11) und der Beiüftungsventile (12,13) mit Versteifungsrippen und Gewichtskörpern ausgerüstet und untereinander verbunden sein können.
9. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1
dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungsventiie (12, 13) durch den
[h.s. - 22.07.96 - BiofiJterJ - Patent\gbramt1 .doo]
überhängende Schutztrichter (7) vor einer Verschmutzung geschützt werden.
10. Vorrichtung nach Schutzanspruch 7
dadurch gekennzeichnet, daß sich auf der Innenseite des oberen Teils des Schutztrichters (7) vorzugsweise 4 Überdruckventile (10,11) angebracht sind
11. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1
dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenventil (14-17) vorzugsweise aus einem flachgedrückten Folienschlauch (14), der in einen Geruchsverschluß (17) übergeht, einem elastischen Kunststoffkörper (16), einer Federspange (15) besteht.
12. Vorrichtung nach Schutzanspruch 11
dadurch gekennzeichnet, daß die Federspange(15) vorzugsweise eine Druck- oder Zugfeder ist.
13. Vorrichtung nach Schutzanspruch 11
dadurch gekennzeichnet, daß sich der Bodenverschluß (15,16) selbsttätig durch den Bodendruck des Schmutzwassers im Schmutzwassersammler (9) öffnet.
14. Vorrichtung nach Schutzanspruch 11
dadurch gekennzeichnet, daß der Geruchsverschluß (17) einen schlitzförmigen Querschnitt hat und vorzugsweise aus Folienstreifen besteht.
15. Vorrichtung nach Schutzanspruch 13
dadurch gekennzeichnet, daß die Folienstreifen des Geruchsverschlusses (17) Versteifungs- und Gewichtskörper enthalten können und die Folienstreifen untereinander verbunden sein können.
16. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1
dadurch gekennzeichnet, daß zur Betätigung der Belüftungsventile (12,13) die Luftdruckdifferenz zwischen äußerem Luftdruck und dem Kanalluftdruck ausreisner*
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