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DE29611330U1 - Schutz- und Zierleiste für Bauwerkskanten - Google Patents

Schutz- und Zierleiste für Bauwerkskanten

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DE29611330U1
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DE
Germany
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DE29611330U
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English (en)
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ANDER GERD
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ANDER GERD
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F19/00Other details of constructional parts for finishing work on buildings
    • E04F19/02Borders; Finishing strips, e.g. beadings; Light coves
    • E04F19/026Borders; Finishing strips, e.g. beadings; Light coves specially adapted for cushioning impacts
    • E04F19/028Borders; Finishing strips, e.g. beadings; Light coves specially adapted for cushioning impacts used at protruding corners

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)

Description

Anmelder: Gerd Ander
Fuchsbergsiedlung 1
02681 Schirgiswalde
Schutz- und Zierleiste für Bauwerkskanten
Die Erfindung betrifft eine Schutz- und Zierleiste für Bauwerkskanten, bestehend aus einem die im wesentlichen langgestreckte Kante umgreifenden, elastischen Werkstoff mit wenigstens einer langgestreckten Erhebung zur Verhinderung von Beschädigungen und zur Begradigung der Kante sowie zur Verminderung von Verletzungen.
Die Kanten von in einem üblichen Winkel von 90° senkrecht aneinanderstoßenden Bauwerksfächen sind zum einen mechanischen Beschädigungen ausgesetzt und stellen andererseits an verschiedenen Stellen Gefahrenquellen
• ·
dar. Die Folgen derartig "scharfer" Kanten sind in der Regel beschädigte und ausgebrochene Stücke von Mauerwerk beispielsweise in den Bereichen, in denen Güter mit Transportmitteln bewegt werden. Darüber hinaus sind derartige Kanten Unfallquellen an Orten, wo sich relativ viele Personen aufhalten, wie beispielsweise in stark frequentierten Einkaufszentren oder ähnlichen Einrichtungen. Darüber hinaus bilden derartige, in eine spitze Kante ineinander übergehende Flächen eine Unfallgefahr für die Personen in den erwähnten Einrichtungen.
Die üblichen Bauwerkskanten werden demzufolge bauseitig abgerundet, mit Fasen versehen oder mit Innenputzleisten geschützt, wie sie beispielsweise aus der DE-33 44 135 bekannt sind. Diese nach dem Stand der Technik verwendeten Leisten werden teilweise in die Putzflächen des Mauerwerkes eingesetzt und bilden mit dem über dem Putz befindlichen Teil den die Kante schützenden Bereich des Mauerwerkes. Die Herstellung eines solchen Kantenschutzes erfordert einen relativ hohen Zeitaufwand und präzise Ausführung und dient im wesentlichen der Erleichterung der Herstellung des Mauerwerksabschlusses durch die aufzutragende Putzschicht. Diese Leisten gewähren jedoch nur einen geringen mechanischen Schutz der Kante. Verletzungen sind an diesen harten Kantenschutzleisten ebenfalls möglich.
Eine andere Mauerkanten-Schutzleistenanordnung ist beispielsweise weiterhin aus der DE-34 01 768 Al bekannt. Danach sind an einer jeweils zu schützenden Mauerwerkskante abstandsweise Unterteile befestigt, auf die eine in Form eines geschlitzten Rohres ausgebildete Profilleiste aufgeschnappt wird. Die Unterteile sind dabei senkrecht so mittels Dübelanordnung in das Mauerwerk eingesetzt, daß die Profilleiste die zu schützende Kante umschließt.
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Mit dieser vorgenannten Lösung kann eine Bauwerkskante geschützt werden, die auf der einen Seite einen geraden Abschluß der aneinanderstoßenden Mauerflächen bildet und auf der anderen Seite die Kante gegen mechanische Einflüsse schützt sowie Verletzungen in diesem Bereich mindert.
Nachteilig ist jedoch bei der Anwendung derartiger Schutzleisten der hohe Aufwand fur die exakt auszurichtenden und herzustellenden Befestigungslöcher fur die Unterteile der Profilleisten. Darüber hinaus besteht ein weiterer Nachteil darin, daß zwar ein geradliniger Kantenschutz bei entsprechend qualitativer Ausfuhrung erreicht wird, der jedoch mechanisch nur gering belastbar ist. Bei Stößen oder anderen mechanischen Einflüssen gegen die Profilleiste ist der Wandteil an der entsprechenden Stelle gefährdet und bricht aus. Dadurch kann neben der Beschädigung der Wand und der Kante leicht die Profilleiste zerstört oder mit ihrer Verankerung abgerissen werden.
Aufgabe der Erfindung ist es demzufolge, den Schutz von Bauwerkskanten gemäß der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß mit geringem Aufwand die mechanische Belastbarkeit erhöht, Beschädigungen des Mauerwerkes vermieden sowie die Gefahr von Verletzungen an Bauwerkskanten vermindert werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ausgehend vom Stand der Technik gemäß dem Gattungsbegriff die Merkmale des Anspruches 1 vor. Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2 bis 13 beschrieben.
Mit dem Gummiprofil gemäß der Erfindung ist es gegenüber dem Stand der-Technik möglich, unter anderem Bauwerkskanten gegen mechanisch auf diese einwirkende, äußere Einflüsse nachhaltig zu schützen. Dabei ist es von besonderem Vorteil, daß an oder in der Kante vorhandene Unregelmäßigkeiten abgedeckt werden. Demzufolge kann die Leiste unter anderem neben ihrem Einsatz bei allen Neubauten auch bei Rekonstruktionen an Bauwerken zum Schutz der Kanten eingesetzt werden.
Um diese vorgenannten Vorteile und diese Wirkung zu erzielen, wird das Gummiprofil im Bereich einer seiner Ausnehmungen so abgewinkelt, daß eine im wesentlichen röhrenförmige Wulst entsteht. Diese Wulst wird durch die gebogene Erhebung neben jeweils zwei Vertiefungen geformt. Diese Wulst bildet somit ein langgestrecktes, gerundetes Polster, das vor der zu schützenden Bauwerkskante angeordnet wird. Die neben der Wulst durch die Abwinklung gebildeten Flächenteile sind dabei vorteilhaft fur die Befestigung des auf diese Weise gebildeten Kantenschutzes an den seitlich der jeweiligen Kante liegenden Wandflächen verwendbar.
Die jeweilige Ausnehmung innerhalb der gebildeten Wulst wirkt neben der Elastizität des Gummis dabei zusätzlich stoßdämpfend und verhindert außerdem, daß Stoßbelastungen an die Wulst nicht direkt auf die Bauwerkskante wirken, sondern von dieser je nach Elastizität und Dicke des Gummiprofiles weitestgehend ferngehalten werden.
Eine definierte Anzahl von Ausnehmungen ermöglicht es weiterhin, das Gummiprofil an verschiedenen Positionen abzuwinkein, wodurch im Bedarfsfall unterschiedlich breite Schenkel für Befestigungsflächen vorgesehen werden können.
Ein derartiger Kantenschutz ist neben dem Schutz von Mauerkanten, Treppen, Durchgängen und anderen Bauwerkskanten darüber hinaus geeignet, Verletzungen zu vermindern oder auszuschließen, die beispielsweise durch Kanten und andere hervorstehende Bauteile in öffentlichen Verkehrsmitteln, Spiel-, Sport- und ähnlichen Einrichtungen, verursacht werden können.
Durch die Maßnahmen nach den Unteransprüchen 2 und 3 ist das Gummiprofil in vorteilhafter Weise entlang der langgestreckten Öffnung in Richtung der Rückseite des Gummiprofiles in beliebigen Winkelgrößen zu biegen. Die Öffnung entlang der Ausnehmung erleichtert dabei das Biegen und verhindert Stauchungen des Gummis.
Die in den Unteransprüchen 4 und 5 beschriebenen Maßnahmen sind dazu geeignet, in die gebildeten Vertiefungen beispielsweise reflektierende Streifen einzusetzen, die zusätzlich eine Signalwirkung erzielen und ohne über die Fläche des Gummiprofiles hervorzustehen, in dieser integriert sind.
Durch die Maßnahme gemäß dem Unteranspruch 6 ist eine einfache Montage möglich. Daneben oder zusätzlich sind auch andere Befestigungsmöglichkeiten, wie Schrauben oder änliches, denkbar, die die Festigkeit des Kantenschutzes erhöhen.
Zur zusätzlichen Kennzeichnung des Gummiprofiles beziehungsweise zur Verbesserung seiner Schutzwirkung und der Erkennbarkeit einer Kante als Gefahren- oder Unfallstelle sind die Maßnahmen nach den Unteransprüchen 7 und 8 in zweckmäßiger Weise geeignet.
Durch die Maßnahme gemäß dem Unteranspruch 9 ist die optimale Gestaltung einer Wulst für eine zu schützende Kante möglich.
Für in gleichen Größen und Abmessungen vorhandene Bauwerks- und andere zu schützende Kanten ist es vorteilhaft, wenn eine vorgeformte Leiste zur Verfügung steht. Dazu ist die Maßnahme des Unteranspruches 10 vorgesehen. Möglich ist dabei die Herstellung in standardisierten, handhabungsfreundlichen Längen ebenso wie endloses Gummiprofil. Dieses kann in entsprechende und bei Bedarf erforderliche Längen im wesentlichen ohne Verschnitt und am Ort seiner Verwendung geschnitten werden.
Die Maßnahme nach Unteranspruch 11 ist geeignet, Kanten an verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Flächen, beispielsweise Stützen mit unterschiedlichen Querschnitten, in geeigneter Weise zu schützen.
Damit die längs des Gummiprofiles vorhandenen Kanten optisch unauffällig werden, körperlich nicht stören und zu unerwünschten Ablösungen in diesem Bereich führen, ist zweckmäßig die Maßnahme nach dem Unteranspruch 12 geeignet.
Schließlich kann es von Vorteil sein, wenn die röhrenförmige Ausnehmung mit einem elastischen Werkstoff ausgefüllt ist, beispielsweise um die Stoßfestigkeit der Wulst beziehungsweise die Elastizität des Gummiprofiles zu erhöhen. Dazu sind in vorteilhafter Weise die Maßnahmen nach dem Unteranspruch 13 vorgesehen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausfuhrungsbeispieles und anhand einer Zeichnung näher erläutert. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte Darstellung der Schutz- und
Zierleiste im Schnitt;
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung gemäß Fig. 1; Fig. 3 eine Eckanordnung der erfindungsgemäßen
Leiste in horizontalem Schnitt; Fig. 4 eine Verwendung der Leiste als Schutz einer
Säule mit rundem Querschnitt.
Gemäß der Figur 1 ist die Schutz- und Zierleiste für Bauwerkskanten mit der Position 1 gekennzeichnet. Wie über die Darstellung in Figur 1 hinausgehend in der Figur 2 dargestellt ist, besteht die Leiste 1 aus einem elastischen Werkstoff, der gemäß dem Ausfuhrungsbeispiel aus langgestrecktem, beispielsweise bandförmigem Gummiprofil 2 besteht. In Längsrichtung des Gummiprofils 2 sind röhrenförmige Ausnehmungen 3 in einem definierten Abstand voneinander eingebracht. Die röhrenförmigen Ausnehmungen 3 sind dabei so im Bereich der Rückseite 5 angeordnet, daß jeweils eine Öffnunge 4 entsteht, die entlang der Ausnehmung 3 in der Rückseite 5 gebildet ist. Die Öffnungen 4 sind bezüglich des Durchmessers der röhrenförmigen Ausnehmung 3 bedeutend schmaler ausgeführt, so daß sie jeweils nur einen geringen Spalt an der Rückseite 5 des Gummiprofiles 2 bilden (nicht dargestellt).
Wie weiterhin aus der Figur 2 ersichtlich ist, sind am zeichnungsgemäß oberen Teil in Längsrichtung des Gummiprofiles 2 streifenförmige, flache Ver-
tiefiingen 6 mit Kanten 7 eingebracht. Durch die Vertiefungen 6 werden Erhebungen 8 gebildet, die symmetrisch zur Achse der röhrenförmigen Ausnehmungen 4 verlaufen. In den Vertiefungen 6 sind streifenförmige Einlagen, beispielsweise reflektierende Streifen 9, eingelegt, die zwischen die Kanten 7 geklemmt oder mit dem Gummiprofil 2 durch Kleben verbunden sind. Zum Klemmen der Streifen 9 sind die Kanten 7 zweckmäßig schwalbenschwanzförmig ausgebildet, wodurch der Vorteil entsteht, daß die Streifen 9 bei relativ festem Sitz leicht gewechselt werden können. Dadurch können beispielsweise farbig unterschiedliche Streifen 7 beliebig ausgetauscht werden, um optische Veränderungen der Schutz- und Zierleiste 1 zu erzielen.
In der Figur 3 ist der Schnitt durch eine Schutz- und Zierleiste 1 dargestellt, die an einem Bauwerksteil 10 mit einer gemäß dem Ausfuhrungsbeispiel durch senkrecht aufeinanderstoßende, glatte Wandungen mit der durch den Winkel Of gebildeten Kante 10.1 befestigt ist.
Die Leiste 1 ist zum Zweck des Schutzes der Kante 10.1 an den Wandflächen mit den abgewinkelten Schenkeln 2.2 und 2.3 eines flächenförmigen Gummiprofiles 2 befestigt, beispielsweise geklebt. Dabei ist die Kante 10.1 von der durch entsprechende Biegung gezielt gebildeten Wulst 2.1 exakt abgedeckt, wobei die Öffnung 4 der Ausnehmung 3 die Kante 10.1 an ihrer gesamten Länge tangiert. Zur Verbesserung des Schutzes und der Erhöhung der Elastizität der Wulst 2.1 kann in ihrer Ausnehmung 3 ein röhrenförmiger, elastischer Füllkörper 3.1 eingesetzt sein. Die Streifen 9 können je nach Erfordernissen in jeder Vertiefung oder wahlweise in nur einzelnen Vertiefungen 6 eingesetzt sein.
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In der Figur 4 ist eine Variante zur Anwendung des erfindungsgemäßen Gummiprofiles 2 an einer Säule oder Stütze 11 mit rundem Querschnitt im Schnitt dargestellt.
Über das Ausfuhrungsbeispiel hinausgehend, ist die Schutz- und Zierleiste auf den erwähnten Spielplätzen sowie in Sport- und anderen Einrichtungen anwendbar. Durch das Einlegen von verschiedenfarbigen, reflektierenden oder anderen Streifen in die Vertiefungen des Gummiprofiles der Schutz- und Zierleiste kann sowohl ihre optische als auch die Schutzwirkung erhöht werden.

Claims (13)

Schutzansprüche
1. Schutz- und Zierleiste für Bauwerkskanten, bestehend aus einem die im wesentlichen langgestreckte Kante umgreifenden, elastischen Werkstoff mit wenigstens einer langgestreckten Erhebung zur Verhinderung von Beschädigungen und zur Begradigung der Kante sowie zur Verminderung oder Vermeidung von Verletzungen,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiste (1) aus einem bandförmigen, elastischen Gummiprofil (2) besteht, bei dem in Längsrichtung im Bereich seiner Rückseite (5) einerseits abstandsweise angeordnete, röhrenförmige Ausnehmungen (3) mit einer längsseitigen Öffnung (4) vorgesehen sowie andererseits an seiner Vorderseite streifenförmige Vertiefungen (6) eingebracht sind, die parallel zu den Ausnehmungen (3) verlaufen und wobei die Erhebungen (8) gegenüber den Ausnehmungen (3) im wesentlichen symmetrisch angeordnet sind.
2. Schutz- und Zierleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (3) einen kreisförmigen Querschnitt bilden, wobei die Breite ihrer langgestreckten Öffnungen (4) kleiner als der Durchmesser der Kreisform ist.
3. Schutz- und Zierleiste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die röhrenförmigen Ausnehmungen (3) einen beliebigen anderen Querschnitt bilden.
4. Schutz- und Zierleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (6) parallel verlaufende Kanten (7) aufweisen.
5. Schutz- und Zierleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten (7) vorzugsweise spitzwinklig oder bogenförmig in die Vertiefung (6) übergehen.
6. Schutz- und Zierleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Flächen der Rückseite (5) eine selbstklebende Schicht aufweisen.
7. Schutz- und Zierleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (6) mit Streifen (9) aus reflektierendem und/oder gegenüber dem Gummiprofil (2) anderem Werkstoff ausgefüllt sind.
8. Schutz- und Zierleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (9) in der Ausnehmung (6) wechselbar geklemmt oder unlösbar eingesetzt, beispielsweise geklebt, sind.
9. Schutz- und Zierleiste für Bauwerkskanten, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei in Richtung zur Rückseite (5) mit einem Winkel ((X) um eine der Ausnehmungen (3) geformtem Gummiprofil (2) im Schnittpunkt seiner Schenkel (2.2 ; 2.3) durch die jeweilige Ausnehmung (3) eine wulstförmige Rundung (2.1) gebildet ist, die die außenliegenden Flächen der Schenkel (2.2 ; 2.2) bogenförmig überragt, wobei die Ausnehmung (3) mit ihrer Öffnung (4) eine zu schützende Kante (10.1) tan-
giert und zu deren Längsrichtung im wesentlichen geradlinig verläuft.
10. Schutz- und Zierleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gummiprofil (2) winkelförmig mit einer die Kante (10.1) tangierenden Ausnehmung (3) gebildet ist, wobei das Gummiprofil (2) einen gleichen oder vorzugsweise im Bereich der Ausnehmung (3) für die Wulst (2.1) größeren Querschnitt aufweist und wobei die Flächen (5) der Schenkel zur Befestigung am Bauwerk (10) der zu schützenden Kante (10.1) ausgebildet sind.
11. Schutz- und Zierleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel gleiche oder ungleiche Längen aufweisen.
12. Schutz- und Zierleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die längsseitigen Enden (2.4) des Gummiprofiles (2) vorzugsweise winkelig, gerundet oder abgeschrägt sind.
13. Schutz- und Zierleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die der Kante (10.1) zugeordnete Ausnehmung (3) mit einer elastischen, stab- oder röhrenförmigen Füllung (3.1) versehen ist.
- Hierzu 1 Blatt Zeichnung -
DE29611330U 1996-06-28 1996-06-28 Schutz- und Zierleiste für Bauwerkskanten Expired - Lifetime DE29611330U1 (de)

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