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DE29611833U1 - Satz aus mehreren Behältnissen - Google Patents

Satz aus mehreren Behältnissen

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DE29611833U1
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Germany
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BONSACK BIRGIT
SCALAR TECHNOLOGIE
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BONSACK BIRGIT
SCALAR TECHNOLOGIE
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D21/00Nestable, stackable or joinable containers; Containers of variable capacity
    • B65D21/02Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together
    • B65D21/0201Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together stackable or joined together side-by-side
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    • B65D11/18Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected
    • B65D11/1846Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected whereby all side walls are hingedly connected to each other
    • B65D11/1853Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected whereby all side walls are hingedly connected to each other and one or more side walls being foldable along a median line

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Supplying Of Containers To The Packaging Station (AREA)

Description

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Satz aus mehreren Behältnissen.
Die Erfindung betrifft einen Satz aus mehreren Behältnissen insbesondere für den Transport von Waren.
Für Einkäufe werden häufig Faltkisten aus Kunststoff verwendet. Es sind Faltkisten in Gebrauch, bei denen ein oberer Rahmen durch Einschwenken der zwei schmalen Seitenwände und durch Einknicken der zwei breiten Seitenwände längs einer horizontalen Symmetrielinie nach unten gedrückt werden kann, derart daß die Faltkiste im gefalteten Zustand ein flaches Paket bildet. Beim Entfalten wird der obere Rahmen nach oben gezogen und die eingeschwenkten Seitenwände nach außen gedrückt, dadurch entfalten sich auch die eingeknickten Seitenwände.
Ein weiters Faltbehältnis ist durch EP 0 067 323 Bl bekannt, bei dem alle Seitenwände an einer Bodenplatte angelenkt und beim Falten in die Bodenplatte geschwenkt werden.
In dem Deutschen Gebrauchsmuster G 92 14 693.7 ist ein Behältnis beschrieben, dessen Außenkontur der Innenkontur eines Einkaufswagens entspricht. Ohne nähere Erläuterung ist in dieser Schrift erwähnt, daß das Behältnis aus mehreren Teilbehältnissen bestehen kann und daß bewegliche Verbindungselemente vorgesehen sein sollen.
Die EP 0 119 682 A2 beschreibt Tragetaschen, deren Größen derart gewählt sind, daß zwei den Korb eines Einkaufswagens ausfüllen. Die Tragetaschen haben Griffe. Die Waren können, ohne umgeladen werden zu müssen, in den Tragetaschen weitertransportiert werden.
In der EP 0 382 866 ist ein Einkaufswagen beschrieben, der keinen festen Korb, dafür einige abnehmbare Körbe aufweist.
Zur Befestigung der Körbe am Rahmen des Einkaufswagen sind an diesem Haken vorgesehen. Die Henkel der Körbe können so ausgebildet sein, daß sie auf den benachbarten Korb übergreifen und somit eine zusätzliche Verbindung schaffen. Diese Henkel können außerdem dazu benutzt werden, die Körbe übereinander zu stapeln.
Der oben erwähnte Stand der Technik beschreibt Behältnisse, die den Transport von Waren erleichtern. Behältnisse, die in Einkaufswagen eingesetzt werden, ersparen das Umladen der Waren vom Einkaufswagen in andere Behältnisse. Nachteilig an diesen Lösungen ist, daß die Behältnisse bei Nichtbenutzung erheblich Platz beanspruchen und nicht miteinander verbunden sind.
Die Erfindung geht von dem oben genannten Stand der Technik aus und gibt verschiedene Lösungen an, wie der Platzbedarf eines Satzes von Behältnissen bei Nichtbenutzung auf ein kleines Paket verringert werden kann. Der geringe Platzbedarf ermöglicht es, die Behältnisse ständig in einem Fahrzeug mitzuführen.
Dieses Problem wird durch die im Anspruch 1 aufgeführten Merkmale gelöst. Die vorzugsweise Lösung besteht in der Verwendung von Faltkisten, bei anderen Lösungen werden die Behältnisse ineinander gestapelt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren 1-4 beschrieben. Die Figuren 1 zeigen einen Satz von drei Faltkisten im entfalteten, halb geöffneten und gefalteten Zustand. In den Figuren 2 ist die Unterbringung eines Satzes von Faltkisten in einem Kraftfahrzeug dargestellt. Die Figuren 3 zeigen verschiedene Lösungen für Verbindungselemente. In den Figuren 4 sind mehrere ineinander stapelbare Behälter dargestellt.
In Fig. la sind drei Faltkisten 1, 2, und 3 im entfalteten Zustand dargestellt, die über Verbindungselemente 4, 5 miteinander verbunden. Die Verbindungselemente 4, 5 bestehen jeweils aus zwei zusammenpassenden Teilen, hier einem U-förmigen, nach unten offenen Teil und einer entsprechende geformten Oberkante der anschließenden Faltkiste. Der Querschnitt dieser Teile ist an dem U-förmigen Teil 6 eines weiteren Verbindungselementes zu erkennen, das dazu dient, die Faltkisten 1-3 an einer senkrechten Fläche, z. B. der Kofferraumwand eines Kraftfahrzeuges, zu befestigen. An der senkrechten Fläche ist als Befestigungsvorrichtung eine dem Querschnitt des Teiles 6 entsprechende Leiste angebracht, auf die das Verbindungselement aufgesetzt wird. Da die Faltkisten und damit die Verbindungselemente 4-6 aus Kunststoff bestehen, kann das U-förmige Teil 6 gegen leichtem Widerstand auf die Aufnahmeleiste aufgesetzt werden. Diese Form gewährleistet durch die Verengung der Querschnitte an der Basis eine sichere Verbindung. Die Größen der Faltkisten 1-3 sind derart gewählt, daß ihre gemeinsamen Außenabmessungen im entfalteten Zustand den Innenabmessungen der Körbe von Einkaufswagen entsprechen. Die Faltkiste 1 weist einen Deckel 7 auf, dessen Größe in Abstimmung mit den Größen der Faltkisten 1-3 derart gewählt ist, daß sie im entfalteten Zustand die Faltkiste 1 und im gefalteten Zustand den gesamten Satz der Faltkisten 1-3 überdeckt, wie später anhand der Fig. Ic erläutert wird.
Um die hier verwendete Konstruktion der Faltkisten 1-3 zu veranschaulichen, ist in Fig. Ib der Satz von Faltkisten 1-3 im halb entfalteten Zustand dargestellt. Die notwendigen Scharniere sind in dieser Abbildung der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt. Der halb entfaltete Zustand läßt jedoch deren Lage eindeutig erkennen. Die in dieser Darstellung nicht sichtbaren Bodenteile sind an den starren Seitenwänden 8 angelenkt und werden beim Falten der Faltkisten nach innen in diese Seitenwand 8 geklappt. Die an die Seitenwände
anschließenden Seitenwände 9 weisen in Ihrer senkrechten Symmetrieachse 10 ein Scharnier auf. Die den starren Seitenwänden 8 gegenüberliegenden starren Seitenwände sind mit 11 bezeichnet. Nachdem die Bodenteile in die angelenkte Seitenwand 8 eingeklappt sind, werden die starren Seitenwände 8 und 11 zusammengeschoben, so daß sich die Seitenwände 9 zusammenfalten. Die Faltkisten 1-3 können einzeln gefaltet und dann verbunden oder auch zusammenhängend gefaltet werden.
Fig. Ic zeigt die drei Faltkisten 1-3 der Fig. la und Ib in völlig gefalteten Zustand. Der Deckel 7 überdeckt dabei die Oberkanten der Faltkisten und verhindert durch seinen Rand das ungewollte Entfalten der Faltkisten 1-3. Besonders zweckmäßig ist es, die Größen der Faltkisten 1-3 derart zu wählen, daß der Deckelrand 12 im gefalteten Zustand unmittelbar an die starre Seitenwand 11 der Faltkiste 3 anschließt und somit das Paket der gefalteten Faltkisten 1-3 fest zusammenhält. Wie die Fig. Ib und Ic zeigen, ist der Deckelrand 12 gegenüber der Breite des Deckels 7 verkürzt. Dadurch wird das vollständige Schließen des Deckels 7 im entfalteten Zustand (Fig. la) ermöglicht.
Die Fig. 2a und 2b zeigen die Beladung des Laderaumes eines Personenwagens mit Faltkisten z.B. der in den Fig. Ia-Ic gezeigten Form. In der Fig. la sind Faltkisten 20, 21 und 22 im entfalteten Zustand mittels einer Befestigungsvorrichtung 23 an der Seitenwand des Personenwagens befestigt. Fig. 2b zeigt das raumsparende Paket der gefalteten Faltkisten 20, und 22 das in die Befestigungsvorrichtung 23 eingehängt ist.
Nachfolgend werden anhand der Fig. 3a-3i verschiedene Formen von Verbindungselementen beschrieben, die an Stelle der anhand der Fig. Ia-Ic beschriebenen Verbindungselemente verwendet werden können. In den Fig. 3a-3h sind die Faltkisten jeweils im gefalteten Zustand in Seitenansicht dargestellt. Die Ver-
bindung der entfalteten Faltkisten ist genauso wie im gefalteten Zustand. Obwohl in den Fig. 3a-3i Faltkisten dargestellt sind, können diese Verbindungselemente auch zur Verbindung nicht faltbarer Behältnisse, wie sie beispielsweise anhand der Figuren 4 nachfolgend beschrieben werden, verwendet werden.
Eine erste Ausführungsform von Verbindungselementen wurde bereits anhand der Fig. 1 beschrieben. Dort besteht das Verbindungsteil aus einem im wesentlichen U-förmigen nach unten offenen Teil und einer entsprechend geformten Oberkante der anschließenden Faltkiste.
Das Verbindungselement gemäß Fig. 3a besteht aus einem nach oben gerichteten horizontalen Steg 30 an der rechten Seitenwand der Faltkisten 1-3 und einem nach unten gerichteten horizontalen Steg 31 an der linken Seitenwand der Faltkisten. Beide Stege 30, 31 weisen rechteckigen Querschnitt auf. Auf diese Weise kann der Steg 31 in den Steg 30 eingehängt werden. Mit 32 ist eine Befestigungsvorrichtung bezeichnet, die an einer festen Wand, beispielsweise an einer Kofferraumwand, befestigt sein kann.
Ähnlich den Verbindungselementen der Fig. 3a sind die der Fig. 3b ausgebildet. Der Unterschied besteht darin, daß in der Fig. 3b die Stege 33 und 34 dreieckigen Querschnitt aufweisen.
Ebenfalls zwei ineinander zu steckende Stege 35, 36 werden bei der Ausführungsform der Verbindungselemente nach der Fig. 3c verwendet. Da hier die Stege 35, 36 nahe der unteren Kante der Faltkisten 1-3 angeordnet sind, sind hier als Sicherung der Verbindung nahe der oberen Kante der Faltkisten S-förmige Wülste 37, 38 vorgesehen. Zur Verbindung der Faltkisten werden zunächst die Stege 36 in die Stege 37 eingesetzt und dann die Oberseiten der Faltkisten nach links geschwenkt, bis die Wülste 37, 38 ineinanderrasten.
-6-
In der Ausführungsform der Verbindungselemente gemäß der Fig. 3d sind als Verbindungselemente Klettverschlüsse 39 verwendet, die wie bekannt, jeweils aus einem Teil mit feinen Häkchen und einem Teil aus Filz bestehen.
Die Verbindungselemente der Fig. 3e bestehen aus Druckknöpfen 40 von denen vorzugsweise vier an einer starren Seitenwand, je ein Teil an jeder Ecke, befestigt sind. In Fig. 3f ist ein solcher Druckknopf 40 vergrößert dargestellt. Er besteht aus einem kugelförmigen Teil 40a und einer entsprechenden Vertiefung 40b in dem anschließenden Behältnis. Da die Faltkisten vorzugsweise aus Kunststoff bestehen, der elastisch ist, benötigen die Druckknöpfe 40 keine Federelemente. Die Vertiefungen 40b federn beim Eindrücken und halten danach die kugelförmigen Teile 40b fest.
Während die bisher beschriebenen Verbindungselemente in den starren Seitenwänden der Faltkisten angebracht sind, sind die Verriegelungselemente der Fig. 3g und 3h an den Stirnseiten dieser Seitenwände befestigt. Hier werden Riegel 41 und 43 verwendet, die in der Fig. 3g in Ösen 42 und in der Fig. 3h in Stifte 44 eingreifen.
Eine weitere Alternative für Verbindungselemente zeigt die Fig. 3i. Im Unterschied zu den Fig. 3a-3h, die Seitenansichten darstellen, ist die Fig. 3i eine Draufsicht auf mehrere gefaltete Faltkisten. Hier sind in eine der starren Seitenwände senkrechte Schienen 45 eingelassen, in die entsprechend negativ geformte Seitenwände 46 der jeweils nächsten Faltkiste nach Art eines Schiebdeckels eingeschoben sind.
Eine andere Variante der Vereinigung nicht benutzter Behältnisse zu einem kleinen Paket ist in den Fig. 4a und 4b dargestellt. Die Behältnisse, die hier nicht faltbar sind,
sind mit 50, 51, 52 bezeichnet. Alle Behältnisse haben hier beispielsweise als Verbindungselement einen U-förmig umgebogenen Rand 53, der in die obere Kante des benachbarten Behälters einhängbar ist. Der Behälter 50 hat außerdem einen Deckel 54. Die Größen der Behältnisse 51 und 52 sind derart gewählt, daß alle Behältnisse ineinander stapelbar sind.
Als Weiterbildung der Ausführungsform der Fig. 4a und 4b ist ein Satz von Behältnissen denkbar, der aus einem starren Behältnis wie dem Behältnis 50 besteht, in das als Faltkisten ausgebildete kleinere Behältnisse im gefalteten Zustand nebeneinander eingesetzt werden können.
Einer der Behälter, vorzugsweise ein starrer Behälter, kann ein Kühlbehälter sein. Der Kühlbehälter weist eine Isolierummantelung auf und kann mit einem Kühlaggregat versehen sein, das beispielsweise an das Stromnetz eines Kraftfahrzeuges anschließbar ist.

Claims (18)

-8- ·· Ansprüche
1. Satz aus mehreren Behältnissen (1, 2, 3), dadurch gekennzeichnet, daß die Behältnisse (1, 2, 3) über Verbindungselemente (4, 5) miteinander zu einer, insbesondere den Korb eines Einkaufswagens ausfüllenden, Einheit verbindbar sind und daß die Behältnisse (1, 2, 3) ferner derart ausgebildet sind, daß sie bei Nichtgebrauch zu einem kleinen zusammenhängenden Paket vereinigt werden können.
2. Satz aus mehreren Behältnissen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Behältnisse Faltkisten (1, 2, 3) sind bei denen zwei gegenüberliegende starre Seitenwände (8, 11) im gefalteten Zustand die Außenflächen bilden und daß die Verbindungselemente (4, 5) an diesen starren Seitenwänden (8, 11) angebracht sind, so daß die Faltkisten sowohl im entfalteten wie im gefalteten Zustand vereinigt werden können.
3. Faltkiste nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden der Faltkiste (1, 2, 3) um eine Kante nach Innen schwenkbar und die an die Schwenkachse des Bodens anschließenden Seitenwände (9) aus zwei symmetrischen um eine senkrechte Mittelachse nach Innen schwenkbaren Teilen bestehen und daß die im gefalteten Zustand außen liegenden starren Seitenwände (8, 11) mit Verbindungselementen (4, 5) versehen sind.
4. Satz aus mehreren Behältnissen nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß von mehreren Faltkisten (1-3) eine erste (1) einen Deckel (7) mit Rand aufweist, wobei die Größe der ersten und der übrigen Faltkisten (2, 3) derart gewählt sind, daß die gefalteten übrigen Faltkisten (2, 3) neben der ersten gefalteten Faltkiste (1) in dem Deckel (7) Platz finden.
5. Satz aus mehreren Behältnissen nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (4, 5) aus U-förmig, nach unten offenen, gebogenen Rändern bestehen, die in entsprechend geformte Oberkanten benachbarter Behältnisse (1, 2, 3) eingreifen.
6. Satz aus mehreren Behältnissen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die ineinander greifenden Teile der Verbindungselemente (4, 5, 6) Querschnitte aufweisen, die an ihrer Basis verengt sind.
7. Satz aus mehreren Behältnissen nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente aus nach unten und oben gerichteten Stegen (30, 31) bestehen.
8. Satz aus mehreren Behältnissen nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, daß die Stege rechteckigen (30, 31) oder dreieckigen (33, 34) Querschnitt aufweisen.
9. Satz aus mehreren Behältnissen nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich und parallel zu den Stegen (35, 36) eine elastische Schnappverbindung in Form parallel verlaufender Wülste (37, 38) vorgesehen sind.
10. Satz aus mehreren Behältnissen nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente Klettverschlüsse (39) sind.
11. Satz aus mehreren Behältnissen nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente Druckknöpfe (40)sind.
12. Satz aus mehreren Behältnissen nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente aus an den Stirnseiten der starren Seitenwände befestigten Riegeln
(41, 43) bestehen, die in Ösen (42) oder Stifte (44) an den Stirnseiten der starren Seitenwände der benachbarten Faltkiste eingreifen.
13. Satz aus mehreren Behältnissen nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente aus je zwei senkrecht verlaufenden Schienen (45) bestehen, in die eine entsprechend negativ geformte Seitenwand (46) eines Behältnisses nach Art eines Schiebedeckels einschiebbar ist.
14. Satz aus mehreren Behältnisse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Größen starrer Behältnisse (50-52) derart gestaffelt sind, daß die Behältnisse (50-52) ineinander stapelbar sind.
15. Satz aus mehreren Behältnissen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem nicht faltbaren Behältnis und mehreren Faltkisten besteht, deren Größen derart gewählt sind, daß die Faltkisten den Innenraum des nicht faltbaren Behältnisses ausfüllen.
16. Befestigungsvorrichtung für Sätze aus mehreren Behältnissen nach einem der Ansprüche 1-15, insbesondere an Fahrzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung (32) ein Verbindungselement-Teil aufweist das dem entsprechenden Verbindungselement-Teil der Behältnisse gleicht.
17. Satz aus mehreren Behältnissen nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der Behältnisse ein Isolierbehälter ist.
18. Isolierbehälter nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß er ein, vorzugsweise an das Stromnetz eines Kraftfahrzeuges anschließbares, Kühlaggregat aufweist.
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