DE29610395U1 - Vorrichtung zum aufeinanderfolgenden Auftragen von zwei Schichten von flüssigen oder pastösen Medien auf eine Seite einer laufenden Materialbahn - Google Patents
Vorrichtung zum aufeinanderfolgenden Auftragen von zwei Schichten von flüssigen oder pastösen Medien auf eine Seite einer laufenden MaterialbahnInfo
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Description
EM 00177
Voith Sulzer Papiermaschinen GmbH
Sankt-Pöltener-Str. 43
89522 Heidenheim
Vorrichtung zum aufeinanderfolgenden Auftragen von zwei Schichten von flüssigen oder pastösen Medien auf eine Seite
einer laufenden Materialbahn
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum aufeinanderfolgenden Auftragen von zwei Schichten von
flüssigen oder pastösen Medien auf eine Seite einer laufenden Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, nach dem
Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der Offenlegungsschrift DE 43 02 437 Al bekannt. Bei dieser
bekannten Streichanlage wird mit einer ersten Auftragseinrichtung eine erste Schicht eines Streichmediums
auf eine Seite einer laufenden Materialbahn aufgetragen, und die Materialbahn wird dann durch eine Anordnung von
Trocknereinrichtungen geführt. Anschließend wird mit einer zweiten Auftragseinrichtung eine zweite Schicht eines
BeSchichtungsmediums auf die zuvor mit der ersten Schicht
versehene Seite der Materialbahn aufgetragen, und die Materialbahn wird dann wieder durch verschiedene
Trocknungseinrichtungen geführt. Die beiden
Auftragseinrichtungen sind so ausgestaltet, daß eine
Auftragsdüse das Beschichtungsmedium auf die Walzenoberfläche
einer Auftragswalze aufträgt und das Beschichtungsmedium in
einem Walzenspalt von der Walzenoberfläche der Auftragswalze
auf die Materialbahn übertragen wird. Der Walzenspalt ist bei jeder der beiden Auftragseinrichtungen zwischen einer
Auftragswalze und einer Gegenwalze ausgebildet, und die Materialbahn wird jeweils durch den Walzenspalt
hindurchgeführt. In einer Ausgestaltung der bekannten
Streichanlage ist auch jeder der beiden Gegenwalzen jeweils ein Düsenauftragswerk zugeordnet, so daß die Gegenwalzen
selbst auch als Auftragswalzen fungieren und die Bahnrückseite der laufenden Materialbahn ebenfalls mit zwei
Schichten eines BeSchichtungsmediums versehen werden kann.
Diese bekannte Streichanlage erfordert jedoch sehr viel Bauraum, um die beiden Auftragswerke und die zugehörigen
Trocknungseinrichtungen sowie die zugehörigen Bahnführungselemente unterzubringen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum aufeinanderfolgenden Auftragen von zwei
Schichten von flüssigen oder pastösen Medien auf eine Seite einer laufenden Materialbahn zu schaffen, die vergleichsweise
kompakt und raumsparend ausgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäS von einer Vorrichtung mit
den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist nur eine rotierende
Gegenwalze für zwei Auftragseinrichtungen erforderlich. Der Gegenwalze ist zunächst eine erste indirekte
Auftragseinrichtung zugeordnet, die eine rotierende Auftragswalze und ein erstes Auftragswerk umfaßt. Das erste
Auftragswerk ist der Walzenoberfläche der Auftragswalze
zugeordnet, um darauf ein erstes flüssiges oder pastöses Medium aufzubringen. Von der Walzenoberfläche der
Auftragswalze wird das erste flüssige oder pastöse Medium dann in einem Walzenspalt, der zwischen der Gegenwalze und
der Auftragswalze ausgebildet ist und durch den die laufende
Materialbahn hindurchgeführt ist, auf die eine Seite der Materialbahn übertragen. Der gleichen Gegenwalze ist in
Durchlaufrichtung der Materialbahn nach der ersten Auftragseinrichtung eine zweite Auftragseinrichtung
zugeordnet, die auf die gleiche Seite der Materialbahn, die zuvor mit der ersten Schicht eines ersten flüssigen oder
pastösen Mediums versehen worden ist, eine zweite Schicht eines zweiten flüssigen oder pastösen Mediums aufträgt. Die
laufende Materialbahn ist hierfür zwischen der zweiten Auftragseinrichtung und der Gegenwalze hindurchgeführt. Eine
Trocknungseinrichtung ist der zuvor mit der ersten Schicht des ersten flüssigen oder pastösen Mediums versehenen Seite
der Materialbahn zwischen dem Walzenspalt der ersten Auftragseinrichtung und der zweiten Auftragseinrichtung
zugeordnet.
Aus dieser erfindungsgemäßen Anordnung resultiert eine sehr kompakte und raumsparende Anlage, da beide
Auftragseinrichtungen zum Aufbringen der beiden Schichten auf
eine Seite der Materialbahn ein- und derselben Gegenwalze zugeordnet sind und die Trocknungseinrichtung zum
Zwischentrocknen der ersten aufgetragenen Schicht ebenfalls in der Nähe der Gegenwalze angeordnet werden kann. Das erste
und das zweite aufgetragene flüssige oder pastöse Medium kann dabei von unterschiedlicher Konsistenz oder von der gleichen
Konsistenz sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die zweite
Auftragseinrichtung als indirekte Auftragseinrichtung
ausgebildet und umfaßt eine zweite rotierende Auftragswalze und ein zweites Auftragswerk. Die zweite Auftragswalze bildet
mit der Gegenwalze einen zweiten Walzenspalt, durch den die laufende Materialbahn hindurchgeführt ist. Das zweite
Auftragswerk ist der Walzenoberfläche des zweiten Auftragswalze zugeordnet, um darauf das zweite flüssige oder
pastöse Medium aufzubringen. Bei dieser Ausführungsform wird
das zweite flüssige oder pastöse Medium analog zur ersten
• ·
Auftragseinrichtung von der Walzenoberfläche der zweiten Auftragswalze im zweiten Walzenspalt auf die laufende
Materialbahn übertragen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die zweite Auftragseinrichtung als direkte Auftragseinrichtung
ausgebildet und umfaßt ein zweites Auftragswerk. Das zweite Auftragswerk ist direkt der laufenden Materialbahn entlang
einer Auftragszone zugeordnet, um darauf das zweite flüssige oder pastose Medium aufzubringen. Die laufende Materialbahn
ist entlang dieser Auftragszone auf der Walzenoberfläche der Gegenwalze gestützt.
"Indirekte Auftragseinrichtung" soll so verstanden werden, daß ein aufzutragendes flüssiges oder pastöses Medium von
einem Auftragswerk zunächst auf die Walzenoberfläche einer Auftragswalze aufgetragen und von dort in einem Walzenspalt
auf eine Seite der laufenden Materialbahn übertragen wird. "Direkte Auftragseinrichtung" soll so verstanden werden, daß
das aufzutragende flüssige oder pastöse Medium von einem Auftragswerk direkt, also ohne Zwischenschaltung einer
Auftragswalze, auf eine Seite der laufenden Materialbahn aufgetragen wird.
Der Begriff "Walzenspalt" ist so zu verstehen, daß es sich dabei sowohl um einen Walzenspalt handeln kann, in dem das
aufzutragende Medium von der Walzenoberfläche der
Auftragswalze in die laufende Materialbahn eingepreßt wird, als auch um einen Walzenspalt, wie er bei einem sogenannten
"Reverse Roll Coater" vorliegt. Im ersten Fall, also bei einem Einspreßspalt, rotiert die Auftragswalze gegensinnig
zur Gegenwalze, während im zweiten Fall bei einem "Reverse Roll Coater" die Auftragswalze gleichsinnig zur Gegenwalze
rotiert. Beim "Reverse Roll Coater" wird das aufzutragende
Medium zunächst auf die Oberfläche der Auftragswalze
aufgetragen und von dort im Walzenspalt, in dem die Oberflächen der Auftragswalze und der Gegenwalze gegenläufig
laufen, auf die laufende Mäterialbahn übertragen. Das
aufzutragende Medium wird dabei jedoch nicht im Walzenspalt
in die laufende Materialbahn eingepreßt, sondern lediglich auf die zu beschichtende Seite übertragen.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist,
zulaufseitig vor dem Walzenspalt der ersten Auftragseinrichtung, der Walzenoberfläche der Gegenwalze ein
drittes Auftragswerk zugeordnet, um ein drittes flüssiges oder pastöses Medium auf die Walzenoberfläche der Gegenwalze
aufzubringen. Auf diese Weise kann auch die Rückseite der
Materialbahn, also diejenigen Bahnseite, die der ersten und der zweiten Auftragseinrichtung abgewandt ist, mit einem
flüssigen oder pastösen Medium beschichtet werden. Die Gegenwalze fungiert insofern für die Bahnrückseite als
Auftragswalze und die Auftragswalze der ersten Auftragseinrichtung bildet die entsprechende Gegenwalze, um
das dritte flüssige oder pastöse Medium im Walzenspalt von der Oberfläche der Gegenwalze auf die Bahnrückseite der
Materialbahn zu übertragen.
Eine weitere Ausführungsform besteht darin, die laufende Materialbahn zwischen der ersten Auftragseinrichtung und der
zweiten Auftragseinrichtung über zumindest eine Umlenkrolle
zu führen. Mit anderen Worten läuft also die Materialbahn bei dieser Ausführungsform zwischen der ersten
Auftragseinrichtung und der zweiten Auftragseinrichtung nicht
auf der Walzenoberfläche der Gegenwalze, sondern sie wird nach der ersten Auftragseinrichtung von der Gegenwalze
abgehoben, über die zumindest eine Umlenkrolle geführt und dann wieder zur zweiten Auftragseinrichtung hingeführt, um
zwischen der zweiten Auftragseinrichtung und der Oberfläche der Gegenwalze durchzulaufen. Durch diese Bahnführung über
zumindest eine Umlenkrolle entsteht ein Raum zwischen der Umlenkrolle und der Walzenoberfläche der Gegenwalze, der, wie
nachfolgend erläutert wird, für weitere Einrichtungen genutzt werden kann.
In einer günstigen Ausführungsform ist eine zweite Trocknungseinrichtung vorgesehen, die der zuvor mit einer
Schicht des dritten flüssigen oder pastösen Mediums versehenen Bahnrückseite der laufenden Materialbahn nach dem
Walzenspalt der ersten Auftragseinrichtung zugeordnet ist.
Diese zweite Trocknungseinrichtung ist also in dem Zwischenraum angeordnet, der sich zwischen der über zumindest
eine Umlenkrolle geführten Rückseite der laufenden Materialbahn und der Walzenoberfläche der Gegenwalze ergibt.
Mit dieser zweiten Trocknungseinrichtung kann die zuvor von der dritten Auftragseinrichtung auf die Bahnrückseite
aufgetragene Schicht zwischengetrocknet werden. Wie später noch erläutert wird, kann dann noch eine weitere Schicht
eines flüssigen oder pastösen Mediums auf die Bahnrückseite aufgetragen werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform besteht darin, zwischen der ersten und der zweiten Auftragseinrichtung zwei
Umlenkrollen zur Bahnführung der Materialbahn vorzusehen und diejenige Trocknungseinrichtung, die der von der ersten
Auftragseinrichtung mit der ersten Schicht versehenen
Bahnseite zugeordnet ist, an einem Abschnitt der laufenden Materialbahn zwischen den beiden Umlenkrollen anzuordnen und
die zweite Trocknungseinrichtung, die der Bahnrückseite zugeordnet ist, in Durchlaufrichtung der Materialbahn nach
der zweiten Umlenkrolle anzuordnen. Die beiden erwähnten Trocknungseinrichtungen umfassen dabei jeweils zumindest
einen Trockner. Vorzugsweise erfolgt die Bahnführung der laufenden Materialbahn zwischen den beiden Umlenkrollen im
wesentlichen vertikal und nach der zweiten Umlenkrolle bis zur zweiten Auftragseinrichtung im wesentlichen horizontal.
So ergibt sich eine kompakte Anlage und diese letztgenannte Bahnführungsvariante hat den Vorteil, daß die Materialbahn
bei einem Bahnriß zwischen den Trockner durch bzw. nach unten wegfällt und somit die Brandgefahr reduziert wird.
In einer weiteren Ausführungsform ist, zulaufseitig vor der
zweiten Auftragseinrichtung, der Walzenoberfläche der Gegenwalze ein viertes Auftragswerk zugeordnet, um auf die
Walzenoberfläche der Gegenwalze ein viertes flüssiges oder pastöses Medium aufzubringen. Dieses vierte Auftragswerk ist
also ebenfalls in dem Zwischenraum angeordnet, der sich zwischen der über zumindest eine Umlenkrolle geführten
Bahnrückseite und der Walzenoberfläche der Gegenwalze ergibt. Wenn die zuvor erwähnte zweite Trocknungseinrichtung
vorgesehen ist, kann das vierte Auftragswerk beispielsweise oberhalb dieser zweiten Trocknungseinrichtung oder in einem
Zwischenraum zwischen der zweiten Trocknungseinrichtung und der Walzenoberfläche der Gegenwalze angeordnet werden. Wenn
ein solches viertes Auftragswerk vorgesehen ist, wird die zweite Auftragseinrichtung als indirekte Auftragseinrichtung
ausgebildet, so daß dann die Auftragswalze der zweiten Auftragseinrichtung - analog zur Situation beim dritten
Auftragswerk - als Gegenwalze fungiert. Wiederum dient die Gegenwalze, der das vierte Auftragswerk zugeordnet ist, als
Auftragswalze für das vierte flüssige oder pastöse Medium, und das Medium wird, nachdem es vom vierten Auftragswerk auf
die Walzenoberfläche der Gegenwalze aufgebracht worden ist, von dieser Walzenoberfläche im Walzenspalt, der zwischen der
Auftragswalze der zweiten Auftragseinrichtung und der Gegenwalze ausgebildet ist, in die Bahnrückseite der
laufenden Materialbahn eingepreßt. Diese Bahnrückseite kann zuvor, wie oben erläutert, bereits mit einer Schicht eines
dritten flüssigen oder pastösen Mediums versehen und an der zweiten Trocknungseinrichtung zwischengetrocknet sein.,
Die dritten und vierten flüssigen oder pastösen Medien können die gleiche oder eine verschiedene Konsistenz haben, und
gegebenenfalls kann die Konsistenz dieser Medien auch mit der Konsistenz des ersten oder zweiten Mediums übereinstimmen.
In einer weiteren Ausführungsform ist der von der zweiten
Auftragseinrichtung mit der zweiten Schicht versehenen
Bahnseite der laufenden Materialbahn zumindest ein Trockner zugeordnet, und zwar in Durchlaufrichtung der Materialbahn
nach der zweiten Auftragseinrichtung. Hier kann also die zweite Schicht getrocknet werden. In einer weiteren
Ausführungsform kann, wenn das dritte und/oder vierte
Auftragswerk vorgesehen ist, der Bahnrückseite in Durchlaufrichtung der Materialbahn nach der zweiten
Auftragseinrichtung zumindest ein Trockner zugeordnet sein.
In einer günstigen Ausgestaltung sind die Trockner der beiden Trocknungseinrichtungen, die zwischen der ersten und der
zweiten Auftragseinrichtung angeordnet sind, sowie die Trockner, die der zweiten Auftragseinrichtung nachgeschaltet
sind, als Infrarot-Trockner ausgebildet. So ergibt sich eine
sehr kompakte und platzsparende Konstruktion. Bei Bedarf können aber auch einzelne oder alle der genannten Trockner
von einem anderen Trocknertyp sein.
In einer zweckmäßigen Ausführungsform ist das erste und/oder zweite und/oder dritte und/oder vierte Auftragswerk als
Fertigdosier-Auftragswerk ausgebildet. Je nach Bedarf und Zweckmäßigkeit, z.B. in Abhängigkeit von der Konsistenz und
den weiteren Parametern der jeweils aufzutragenden flüssigen oder pastösen Medien, können also einzelne oder alle der vier
Auftragswerke als Fertigdosier-Auftragswerke ausgebildet
sein. Die konkrete Ausgestaltung der Auftragswerke hängt z.B. im Falle des zweiten Auftragswerkes natürlich auch davon ab,
ob die zweite Auftragseinrichtung als direkte oder indirekte
Auftragseinrichtung ausgeführt werden soll. In vorteilhaften
Ausgestaltungen sind die Fertigdosier-Auftragswerke als Rakelelement-Druckkammerauftragswerke oder Rakelelement-Sumpf
auf tragswerke ausgeführt. Während bei ersterem Typ das
Medium aus einer Druckkammer über ein Rakelelement aufgetragen wird, wird das Medium bei letzterem Typ aus einem
Sumpf mit freier Flüssigkeitsoberfläche über ein Rakelelement aufgetragen. Die konkrete Auswahl des geeigneten
Auftragswerks hängt hier auch von der geometrischen Position
bezüglich der zugeordneten Gegenwalze oder Auftragswalze ab. Das Rakelelement des Rakelelementauftragswerks ist eine
profilierte oder glatte Rollrakel, eine Rakelleiste oder eine Rakelklinge.
In einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform umfaßt das
erste und/oder zweite und/oder dritte und/oder vierte Auftragswerk jeweils eine Vordosiereinrichtung und eine
nachgeschaltete Enddosiereinrichtung. Wie bereits zuvor erläutert, ist die Auswahl des Auftragswerkstyps, der für
jedes der maximal vier Auftragswerke am besten geeignet ist, von zahlreichen Faktoren abhängig, die bei der Wahl jedes
Auftragswerks berücksichtigt werden müssen. In verschiedenen Ausgestaltungen kann die Vordosiereinrichtung als
Schöpfwalze, Rakelelement-Druckkammerauftragswerk oder
Freistrahldüsen-Auftragswerk oder in ähnlicher Weise
ausgebildet sein. Im Falle eines Rakelelement-Druckkammerauftragswerks ist das Rakelelement eine
profilierte oder glatte Rollrakel, eine Rakelleiste oder eine Rakelklinge. Die Enddosiereinrichtung umfaßt je nach
Ausführung eine Rakelklinge, eine Rakelleiste oder eine glatte Rollrakel.
Wie bereits oben angesprochen, kann z.B. die zweite Auftragseinrichtung auch als "Reverse Roll Coater" ausgeführt
sein. Die zweite Auftragswalze rotiert dann gleichsinnig zur Gegenwalze und der zweiten Auftragswalze ist dann
beispielsweise ein Behälter mit dem aufzubringenden Medium
zugeordnet, aus dem die Auftragswalze das Medium herausschöpft. Falls erforderlich, kann der zweiten
Auftragswalze dann noch eine Enddosiereinrichtung nachgeschaltet sein.
Jedes der maximal vier Auftragswerke kann also individuell
entsprechend den konkreten Gegebenheiten aus den an sich bekannten Auftragswerkstypen ausgewählt werden, wie sie
vorangehend erläutert wurden. Neben den angesprochenen
&iacgr;&ogr;
Fertigdosier-Auftragswerken und den Auftragswerken, die in
eine Vordosiereinrichtung und eine Enddosiereinrichtung unterteilt sind, können auch andere vergleichbare
Auftragswerke zum Einsatz kommen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen näher erläutert: Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 4 eine schematische Seitenansicht eines vierten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 5 eine schematische Seitenansicht eines fünften Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht eines sechsten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 7 eine schematische Seitenansicht eines siebten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 8 eine schematische Seitenansicht eines achten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung;
Fig. 9 eine schematische Seitenansicht eines neunten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung.
In Fig. 1 ist in einer vereinfachten, schematischen Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Einer ersten, in Pfeilrichtung rotierenden Gegenwalze 1 ist eine erste
Auftragswalze 2 und eine zweite Auftragswalze 4 zugeordnet. Beide Auftragswalzen 2 und 4 rotieren jeweils gegensinnig zur
Gegenwalze 1. Eine laufende Materialbahn S1 z.B. aus Papier,
Karton oder einem Textilwerkstoff, wird zunächst über eine Umlenkrolle 20 umgelenkt und ist dann durch einen Walzenspalt
hindurchgeführt, der zwischen der Walzenoberfläche IA der Gegenwalze 1 und der Walzenoberfläche 2A der ersten
Auftragswalze 2 gebildet ist. Der Walzenoberfläche 2A der ersten Auftragswalze 2 ist ein erstes Auftragswerk 3
zugeordnet. Dieses erste Auftragswerk 3 ist im Beispiel lediglich schematisch als Rakelelementauftragswerk
angedeutet. Das erste Auftragswerk 3 bildet zusammen mit der ersten Auftragswalze 2 eine erste indirekte
Auftragseinrichtung. Vom Auftragswerk 3 wird dabei eine
Schicht eines ersten flüssigen oder pastösen Mediums auf die Walzenoberfläche 2A der Auftragswalze 2 aufgebracht und von
dort wird diese Schicht im Walzenspalt, der zwischen der Auftragswalze 2 und der Gegenwalze 1 ausgebildet ist, auf die
Bahnseite 6A der laufenden Materialbahn übertragen. Der Walzenspalt fungiert dabei als Einpreßspalt, um das
Beschichtungsmedium in die Materialbahn 6 einzupressen.
Nach Verlassen des ersten Walzenspalts läuft die Materialbahn, wie durch den Laufrichtungspfeil angedeutet,
über eine Umlenkrolle 9. Auf diese Weise wird die
Materialbahn 6 nach dem ersten Walzenspalt von der Gegenwalze 1 wegeführt. Die Materialbahn läuft zwischen dem ersten
Walzenspalt und der Umlenkrolle 9 im wesentlichen horizontal und wird von der Umlenkrolle 9 in eine im wesentlichen
vertikale Abwärtsrichtung umgelenkt. Anschließend wird die
Materialbahn S über eine Umlenkrolle 10 wieder in eine im wesentlichen horizontale Laufrichtung umgelenkt. In dem
Bahnabschnitt zwischen den beiden Umlenkrollen 9 und 10 ist der Bahnseite 6A der Materialbahn ein Trockner 7, z.B. ein
Infrarot-Trockner, zugeordnet. Dieser Trockner 7 dient der Zwischentrocknung der zuvor von der ersten
Auftragseinrichtung 2, 3 auf die Bahnseite SK aufgebrachten ersten Schicht eines ersten flüssigen oder pastösen Mediums.
In Beispiel in Fig. 1 ist, in Laufrichtung nach der Umlenkrolle 10, der Bahnrückseite 6B der Materialbahn 6 ein
weiterer Trockner 8, z.B. ein Infrarot-Trockner, zugeordnet. Dieser Trockner 8 könnte beim ersten Ausführungsbeispiel auch
weggelassen werden, er hat jedoch für die nachfolgend erläuterten, weiteren Ausführungsbeispiele eine
Zwischentrocknungsfunktion für die Bahnrückseite 6B.
Nach der Umlenkung durch die Umlenkrolle 10 läuft die Materialbahn 6 in einen zweiten Walzenspalt, der zwischen der
Walzenoberfläche 4A der zweiten Auftragswalze 4 und der
Walzenoberfläche IA der Gegenwalze 1 ausgebildet ist. Der
Walzenoberfläche 4A der zweiten Auftragswalze 4 ist ein
zweites Auftragswerk 5 zugeordnet, das nur schematisch als Rakelelementauftragswerk angedeutet ist. Das Auftragswerk 5
trägt eine zweite Schicht eines zweiten flüssigen oder pastösen Mediums auf die Walzenoberfläche 4A der zweiten
Auftragswalze 4 auf. Von dort wird die zweite Schicht im zweiten Walzenspalt, der hier wie der erste Walzenspalt als
EinpreSspalt fungiert, auf die Bahnseite 6A der Materialbahn 6 übertragen.
Nach Verlassen des zweiten Walzenspalts wird die Materialbahn 6 noch auf der Walzenoberfläche IA der Gegenwalze 1 umgelenkt
• · t ··
und läuft dann schräg nach oben. Von einer Umlenkrolle 21 wird die Materialbahn 6 dann nochmals umgelenkt und einer
weiteren (nicht dargestellten) Vorrichtung zur anschließenden Behandlung der Materialbahn zugeführt. Im Bahnlaufabschnitt
zwischen dem zweiten Walzenspalt und der Umlenkrolle 21 ist der Bahnrückseite 6B ein weiterer Trockner 14, z.B. ein
Infrarot-Trockner, zugeordnet, der, wie der Trockner 8, beim ersten Ausführungsbeispiel weggelassen werden kann. Dieser
Trockner erhält erst bei den weiteren Ausführungsbeispielen die Funktion einer Nachtrocknung der Bahnrückseite 6B.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, ist die gezeigte Anlage sehr kompakt und die Materialbahnführung erfolgt sehr
platzsparend. Durch die im wesentlichen vertikale Bahnführung der Materialbahn 6 zwischen den beiden Umlenkrollen 9 und
und durch die Bahnführung unter dem Trockner 8 vorbei wird die Brandgefahr bei einem Bahnriß minimiert. Denn die
Materialbahn würde dann vor dem Trockner 7 durchfallen und vom Trockner 8 nach unten wegfallen, ohne daß die
Materialbahn auf einem der heißen Trockner aufliegen könnte.
Mit der im ersten Ausführungsbeispiel gezeigten Anordnung kann also nacheinander eine erste Schicht eines
Beschichtungsmediums, ein sogenannter Vorstrich, und - nach
einer Zwischentrocknung durch den Trockner 7 - eine zweite
Schicht eines Beschichtungsmediums, ein sogenannter Deckstrich, auf die gleiche Bahnseite 6A der Materialbahn
aufgebracht werden. Die Auftragswerke 3 und 5 können dabei aus an sich bekannten Auftragswerken zum Auftragen einer
Schicht auf eine Auftragswalze ausgewählt werden.
Beim ersten Ausführungsbeispiel in Fig. 1 könnte die Materialbahn zwischen den beiden Walzenspalten auch direkt
auf der Walzenoberfläche IA der Gegenwalze 1 geführt werden.
Damit wäre die Anlage noch kompakter und die beiden Umlenkrollen 9 und 10 sowie der Trockner 8 würden entfallen.
·♦ "J J
Der Trockner 7 könnte dann" - in Fig. 1 in Richtung nach links - näher an die Gegenwalze 1 herangerückt werden.
In den weiteren Ausführungsbeispielen, die in den Fig. 2 bis 9 veranschaulicht sind, sind gleiche oder sich entsprechende
Komponenten mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie in Fig. 1. Diesbezüglich wird daher auf die vorangehenden
Ausführungen zum ersten Ausführungsbeispiel verwiesen.
In einem zweiten Ausführungsbeispiel, das in Fig. 2 dargestellt ist, ist der Walzenoberfläche IA der Gegenwalze 1
ein drittes Auftragswerk 11 zugeordnet. Dieses dritte Auftragswerk ist schematisch als Rakelelementauftragswerk
angedeutet. Das dritte Auftragswerk 11 ist zulaufseitig vor dem ersten Walzenspalt angeordnet und bringt eine Schicht
eines dritten flüssigen oder pastösen Mediums auf die Walzenoberfläche IA auf. Von dort wird das Medium im ersten
Walzenspalt, der zwischen der Auftragswalze 2 und der Gegenwalze 1 ausgebildet ist, auf die Bahnrückseite 6B der
Materialbahn übertragen und eingepreßt. Die Gegenwalze 1 dient also in diesem Ausführungsbeispiel einerseits als
Gegenwalze für die erste Auftragswalze 2 und andererseits als Auftragswalze zur Beschichtung der Bahnrückseite 6B, wobei
die erste Auftragswalze 2 dabei als Gegenwalze wirkt.
In dem Raum, der sich auf der Bahnrückseite 6B zwischen den beiden Umlenkrollen 9 und 10 und dem Abschnitt der
Walzenoberfläche IA zwischen den beiden Walzenspalten ergibt,
ist ein Schaberelement 16 vorgesehen, das der Walzenoberfläche IA der Gegenwalze 1 zugeordnet ist. Dort
werden Reste des dritten BeSchichtungsmediums, das vom
dritten Auftragswerk Il aufgebracht worden ist, abgestreift. Ähnliche Schaberelemente können auf den Walzenoberflächen 2A
und 4A der Auftragswalzen 2 und 4 jeweils zulaufseitig vor
den Auftragswerken 3 und 5 vorgesehen sein.
Das dritte Auftragswerk ermöglicht also den Auftrag einer Schicht eines BeSchichtungsmediums, einem sogenannten
Grundstrich, auf der Bahnrückseite 6B, zusätzlich zu den beiden nacheinander auf der Bahnseite 6A aufgetragenen
Schichten.
Die Bahnführung der Materialbahn 6 nach dem zweiten Walzenspalt, der zwischen der Gegenwalze 1 und der
Auftragswalze 4 gebildet ist, erfolgt in diesem Beispiel etwas abweichend vom ersten Ausführungsbeispiel. Nach
Verlassen des zweiten Walzenspalts wird die Materialbahn 6 im wesentlichen horizontal weitergeführt und dann von einer
Umlenkrolle 22 im wesentlichen vertikal nach oben umgelenkt. Auf diese Weise wird also die Materialbahn 6 nach dem zweiten
Walzenspalt sofort von der Walzenoberfläche IA der Gegenwalze 1 weggeführt und es ergibt sich, wie in Fig. 2 deutlich zu
erkennen, der erforderliche Raum zwischen der Materialbahn und der Gegenwalze, um dort das dritte Auftragswerk 11
anzuordnen. Nach der Umlenkrolle 22 ist der Bahnseite 6A der Materialbalm 6 eine Trocknungseinrichtung in Form von zwei
Trocknern 15, z.B. Infrarot-Trockner, zugeordnet. Diese Trockner 15 dienen der Nachtrocknung der zweiten, zuvor von
der zweiten Auftragseinrichtung 4, 5 aufgebrachten Schicht.
Der Trockner 8 dient nun einer Vortrocknung der zuvor vom dritten Auftragswerk 11 auf die Bahnrückseite 6B
aufgetragenen Schicht.
Beim dritten Ausführungsbeispiel in Fig. 3 erfolgt die Bahnführung der Materialbahn 6 so wie beim zweiten
Ausführungsbeispiel in Fig. 2, so daß auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen wird. Anstelle des dritten
Auftragswerks 11 in Fig. 2 ist nun ein Auftragswerk 12 in einer vierten Auftragswerkposition vorgesehen. Das
Auftragswerk 12 ist schematisch als Rakelelementauftragswerk angedeutet. Es ist der Walzenoberfläche IA der Gegenwalze
im Abschnitt zwischen dem ersten und dem zweiten Walzenspalt
zugeordnet. Der sich zwischen den beiden Umlenkrollen 9 und 10 und der Gegenwalze 1 auf der Bahnrückseite 6B ergebende
Raum wird nun also zur Unterbringung eines weiteren Auftragswerks 12 genutzt. Anstelle des Schaberelements 16 in
Fig. 2 ist nun ein Schaberelement 17 ablaufseitig nach dem
zweiten Walzenspalt vorgesehen und der Walzenoberfläche IA zugeordnet.
Das Auftragswerk 12 dient in diesem Beispiel dem Aufbringen einer Schicht auf die Bahnrückseite 6B. Analog zum
Auftragswerk 11 in Fig. 2 wird die Gegenwalze 1 vom Auftragswerk 12 als Auftragswalze genutzt und die
aufgetragene Schicht wird im zweiten Walzenspalt in die Materialbahn 6 eingepreßt. Für das Einpressen der Schicht in
die Bahnrückseite 6B fungiert auch hier analog die Auftragswalze 4 als Gegenwalze. Der Trockner 8 kann in diesem
Beispiel weggelassen werden, während zusätzlich der in Fig. gezeigte Trockner 14 der Bahnrückseite 6B nach der
Umlenkrolle 22 zugeordnet werden kann, um die zuvor vom Auftragswerk 12 aufgetragene Schicht zu trocknen.
Beim vierten Ausführungsbeispiel in Fig. 4 sind die beiden Auftragswerke 11 und 12 nun in Kombination vorgesehen. Das
dritte Auftragswerk 11 dient dem Auftragen einer Schicht eines dritten flüssigen oder pastösen Mediums auf die
Bahnrückseite 6B, also dem Aufbringen eines Vorstrichs auf die Bahnrückseite. Dieser Vorstrich wird dann beim Passieren
des Trockners 8 zwischengetrocknet. Das vierte Auftragswerk 12 dient dem Auftragen einer Schicht eines vierten flüssigen
oder pastösen Mediums auf die Bahnrückseite 6B. Mit dem vierten Auftragswerk 12 wird also auf den Vorstrich nach
dessen Zwischentrocknung am Trockner 8 ein Deckstrich auf die Bahnrückseite 6B aufgetragen. Nach dem zweiten Walzenspalt,
der zwischen der Gegenwalze 1 und der Auftragswalze 4 gebildet wird, könnte beim vierten Ausführungsbeispiel in
Fig. 4 noch ein Trockner für die Bahnrückseite 6B vorgesehen sein. Ein solcher Trockner könnte entweder noch vor der
Umlenkrolle 22 oder im nachfolgenden Bahnlaufabschnitt vorgesehen sein. Ein solcher Trockner würde dann dem Trockner
14 entsprechen, wie er in Fig. 1 angedeutet ist.
Bei dem vierten Ausführungsbeispiel in Fig. 4 kann also mit einer sehr kompakten und raumsparenden Anlage gleichzeitig
jeweils ein Vorstrich und ein Deckstrich von Beschichtungsmedien auf beide Bahnseiten 6A, 6B aufgetragen
werden. Die vier flüssigen oder pastösen Medien, die von den vier Auftragswerken 3, 5, 11 und 12 aufgetragen werden,
können jeweils von unterschiedlicher Konsistenz oder zumindest teilweise von gleicher Konsistenz sein.
Bei den vorangehend erläuterten vier Ausführungsbeispielen entsprechend den Fig. 1 bis 4 ist die zweite
Auftragseinrichtung jeweils eine indirekte Auftragseinrichtung 4, 5. Hier ist also jeweils ein
Auftragswerk 5 vorgesehen, das das aufzutragende flüssige oder pastöse Medium indirekt, also irdttels einer
Auftragswalze auf die Materialbahn 6 aufbringt.
Eine weitere indirekte Auftragseinrichtung könnte
beispielsweise darin bestehen, eine Auftragswalze vorzusehen, die anstelle der Auftragswalze 4 gleichsinnig zur Gegenwalze
1 rotiert und einen Walzenspalt mit dieser bildet. Im Walzenspalt würde die Walzenoberfläche der Auftragswalze dann
gegenläufig zur Walzenoberfläche IA der Gegenwalze 1 laufen.
Dieser Auftragswalze kann dann als Auftragswerk anstelle des in den vorangehenden Ausführungsbeispielen gezeigten
Rakelelement-Auftragswerkes eine Schöpfwalze zugeordnet sein,
die das aufzutragende Medium aus einem Behälter schöpft. Bei dieser beschriebenen Anordnung wird also das aufzutragende
Medium aus dem Behälter von der Walzenoberfläche der Schöpfwalze geschöpft, auf die Walzenoberfläche der
gegensinnig zur Schöpfwalze rotierenden Auftragswalze
übertragen und von der Oberfläche der Auftragswalze im Gegenlauf auf die zugehörige Bahnseite der Materialbahn
übertragen. Eine solche (nicht dargestellte) indirekte
Auftragseinrichtung wird als "Reverse Roll Coater"
bezeichnet, da die Walzenoberfläche der Auftragswalze im
Walzenspalt in Gegenrichtung zur Walzenoberfläche der Gegenwalze läuft.
In den nachfolgenden Ausführungsbeispielen, die in den Fig. 5 bis 9 veranschaulicht sind, ist als zweite
Auftragseinrichtung jeweils eine direkte Auftragseinrichtung vorgesehen. Hier trägt also das Auftragswerk 5 das
aufzutragende Medium unmittelbar, d.h. ohne Zwischenschaltung einer Auftragswalze, auf die laufende Materialbahn 6 auf.
Hinsichtlich der gleichen oder sich entsprechenden Komponenten wie bei den vorangehenden Ausführungsbeispielen
wird auf die vorangehenden Ausführungen verwiesen.
In Fig. 5 ist der Gegenwalze 1 als zweite Auftragseinrichtung ein Fertigdosier-Auftragswerk 5 zugeordnet. Im Bereich der
Auftrags zone des Auftragswerks 5 ist die Materialbahn 6 auf der Oberfläche IA der Gegenwalze 1 gestützt. Bei dem
Fertigdosier-Auftragswerk, das das aufzutragende Medium
mittels eines Rakelelements aufträgt, handelt es sich um ein sogenanntes "Short Dwell-Time Applicator"-Auftragswerk. Im
Beispiel in Fig. 5 könnten der Trockner 14 und der Trockner 8 weggelassen werden. Ebenso könnten die beiden Umlenkrollen 9
und 10 weggelassen werden, und der Trockner 7 könnte näher an die Gegenwalze 1 herangerückt werden, wobei die Materialbahn
6 dann zwischen der ersten Auftragswalze 2 und dem Auftragswerk 5 auf der Walzenoberfläche IA der Gegenwalze 1
geführt werden würde.
Das in Fig. 6 gezeigte sechste Ausführungsbeispiel entspricht in seinem Grundaufbau dem Ausführungsbeispiel von Fig. 5.
Anstelle eines Fertigdosier-Auftragswerks ist nun jedoch ein Auftragswerk vorgesehen, das in eine Vordosiereinrichtung 5A
und eine Enddosiereinrichtung 5B unterteilt ist. Die Enddosiereinrichtung 5B ist der Vordosiereinrichtung 5A in
Bahnlaufrichtung gesehen nachgeschaltet, und beide Einrichtungen 5A, 5B sind der Gegenwalze 1 zugeordnet. Die
Materialbahn 6 ist im Bereich der Vor- und Enddosiereinrichtungen 5A, 5B entlang einer Auftragszone 13
auf der Walzenoberfläche IA der Gegenwalze 1 geführt. Die
Vordosiereinrichtung 5A ist im Beispiel als Rakelelement-Druckkammerauftragswerk
angedeutet, das das aufzutragende Medium aus einer Druckkammer über das Rakelelement, z.B. eine
Rollrakel, direkt auf die Materialbahn aufträgt. Im Abstand danach zieht eine Abstreifklinge der Enddosiereinrichtung 5B
den Überschuß der zuvor aufgetragenen Schicht von der Materialbahn ab.
Im siebten Ausführungsbeispiel in Fig. 7 ist das Rakelelement-Druckkammerauftragswerk 5A in Fig. 6 durch ein
Freistrahldüsen-Auftragswerk 5A ersetzt. Hier wird das aufzutragende Medium aus einer Düse in einem freien Strahl
berührungslos auf die Materialbahn 6 aufgetragen. Beim achten Ausführungsbeispiel in Fig. 8 ist das Rakelelement-Druckkammerauftragswerk
5A in Fig. 6 durch ein sogenanntes "Bent-Blade"-Druckkammerauftragswerk mit einem
geknicktenRakelbett ersetzt. Im neunten Ausführungsbeispiel in Fig. 9 ist das Rakelelement-Druckkammerauftragswerk in
Fig. 6 durch ein Schöpfwalzen-Auftragswerk 5A ersetzt. Hier
schöpft eine Schöpfwalze 18 das aufzutragende flüssige oder pastöse Medium aus einem Reservoir 19 und trägt das Medium
dann mit seiner Walzenoberfläche direkt auf die Materialbahn 6 auf.
Bei den Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 5 bis 9 kann zusätzlich ein drittes Auftragswerk 11 zulaufseitig vor dem
ersten Walzenspalt, der zwischen der Auftragswalze 2 und der Gegenwalze 1 gebildet wird, vorgesehen sein. Ein solches
drittes Auftragswerk 11 ist in seiner Gestalt und Funktion analog zum zweiten Ausführungsbeispiel in Fig. 2 bzw. dem
vierten Ausführungsbeispiel in Fig. 4. Ein damit aufgebrachter Grundstrich für die Bahnrückseite 6B kann dann
vom Trockner 8 zumindest vorgetrocknet werden. Eine weitere Trocknung kann dann durch den Trockner 14 erfolgen.
Claims (19)
- SchutzansprücheVorrichtung zum aufeinanderfolgenden Auftragen von zwei Schichten von flüssigen oder pastösen Medien auf eine Seite einer laufenden Materialbahn (6), insbesondere aus Papier oder Karton, miteiner rotierenden Gegenwalze (1), einer rotierenden Auftragswalze (2), die mit der Gegenwalze (1) einen Walzenspalt bildet\ durch den die laufende Materialbahn (6) hindurchgeführt ist, einem ersten Auftragswerk (3), das der Walzenoberfläche (2&Aacgr;) der Auftragswalze (2) zugeordnet ist, um darauf ein erstes flüssiges oder pastöses Medium aufzubringen, wobei das erste Auftragswerk (3) und die Auftragswalze (2) zusammen eine erste indirekte Auftragseinrichtung bilden, einer Trocknungseinrichtung (7), die in Durchlaufrichtung der Materialbahn nach dem Walzenspalt angeordnet und der mit einer ersten Schicht des ersten flüssigen oder pastösen Mediums versehenen Seite (6A) der Materialbahn (6) zugeordnet ist, undeiner zweiten Auftragseinrichtung {4, 5; 5), die in Durchlaufrichtung der Materialbahn nach der Trocknungseinrichtung (7) angeordnet ist und der gleichen Seite (6A) der Materialbahn (6) zugeordnet ist, wie die erste Auftragseinrichtung (2, 3), um eine zweite Schicht eines zweiten flüssigen oder pastösen Mediums aufzubringen, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Auftragseinrichtung (4, 5; 5) ebenfalls der Gegenwalze (1) zugeordnet ist und die laufende Materialbahn (6) zwischen der zweiten Auftragseinrichtung (4, 5; 5) und der Gegenwalze (1) hindurchgeführt ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Auftragseinrichtung als indirekte Auftragseinrichtung (4, 5) ausgebildet ist undeine zweite rotierende Auftragswalze (4) und ein zweites Auftragswerk (5) umfaßt, wobei die zweite Auftragswalze (4) mit der Gegenwalze(1) einen zweiten Walzenspalt bildet, durch den die laufende Materialbahn (6) hindurchgeführt ist, und wobei das zweite Auftragswerk (5) der Walzenoberfläche (4A) der zweiten Auftragswalze (4) zugeordnet ist, um darauf das zweite flüssige oder pastöse Medium aufzubringen. - 3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Auftragseinrichtung als direkte Auftragseinrichtung (5; 5A, 5B) ausgebildet ist undein zweites Auftragswerk (5; 5A, 5B) umfaßt, wobei das zweite Auftragswerk direkt der laufenden Materialbahn (6) entlang einer Auftragszone (13) zugeordnet ist, um darauf das zweite flüssige oder pastöse Medium aufzubringen, und wobei die laufende Materialbahn (6) entlang dieser Auftragszone (13) auf der Walzenoberfläche (IA) der Gegenwalze (1) gestützt ist. - 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zulaufseitig vor dem Einspreßspalt der ersten Auftragseinrichtung (2, 3) ein drittes Auftragswerk (11) der Walzenoberfläche (IA) der Gegenwalze (1) zugeordnet ist, um darauf ein drittes flüssiges oder pastöses Medium aufzubringen.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,dadurch gekennzeichnet, daß die laufende Materialbahn (6) zwischen der ersten Auftragseinrichtung (2, 3) und der zweiten Auftragseinrichtung (4, 5; 5) über zumindest eine Umlenkrolle {9, 10) geführt ist.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Trocknungseinrichtung (8) vorgesehen ist, die der mit einer Schicht des dritten flüssigen oder pastösen Mediums versehenen Bahnrückseite (6B) der laufenden Materialbahn (6) nach dem Walzenspalt der ersten Auftragseinrichtung (2, 3) zugeordnet ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6 mit zwei Umlenkrollen (9, 10) zur Bahnführung der Materialbahn (6) zwischen der ersten (2, 3) und der zweiten {4, 5; 5) Auftragseinrichtung,dadurch gekennzeichnet, daß die Trocknungseinrichtung (7), die der mit der ersten Schicht des ersten flüssigen oder pastösen Mediums versehenen Seite (6A) der Materialbahn (6) zugeordnet ist, zumindest einen Trockner (7) umfaßt, der an einem Abschnitt der laufenden Materialbahn (6) zwischen den beiden Umlenkrollen (9, 10) angeordnet ist, und daß die zweite Trocknungseinrichtung (8) zumindest einen Trockner (8) umfaßt, der der Bahnrückseite (6B) in Durchlaufrichtung der Materialbahn nach der zweiten Umlenkrolle (10) zugeordnet ist.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die laufende Materialbahn (6) zwischen den beiden Umlenkrollen (9, 10) im wesentlichen vertikal und nach der zweiten Umlenkrolle (10) bis zur zweiten Auftragseinrichtung (4, 5; 5) im wesentlichen horizontal geführt ist. - 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8 mit einer indirekten zweiten Auftragseinrichtung {4, 5), dadurch gekennzeichnet, daß zulaufseitig vor der zweiten Auftragseinrichtung {4, 5) ein viertes Auftragswerk (12) der Walzenoberfläche (IA) der Gegenwalze (1) zugeordnet ist, um darauf ein viertes flüssiges oder pastöses Medium aufzubringen.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, daß in Durchlaufrichtung der Materialbahn nach der zweiten Auftragseinrichtung (4, 5; ) der mit der zweiten Schicht des zweiten flüssigen oder pastösen Mediums versehenen Seite (6A) der laufenden Materialbahn (6) zumindest ein Trockner (15) zugeordnet ist.
- 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in Durchlaufrichtung der Materialbahn nach der zweiten Auftragseinrichtung (4, 5; 5) der Bahnrückseite (6B) der laufenden Materialbahn (6) zumindest ein Trockner (14) zugeordnet ist.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Trockner (7, 8, 14, 15) als Infrarot-Trockner ausgebildet sind.
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten (3), zweiten (5), dritten (11) und/oder vierten (12) Auftragswerke als Fertigdosier-Auftragswerke ausgebildet sind.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daßta » t · · » &iacgr; »te» * · · * ♦·* J J25die Fertigdosier-Auftragswerke als Rakelelement-Druckkammerauftragswerke oder Rakelelement-Sumpfauftragswerke ausgeführt sind. - 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Rakelelement des Rakelelement-Auftragswerks eine profilierte oder glatte Rollrakel, eine Rakelleiste oder eine Rakelklinge ist.
- 16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten (3), zweiten (5), dritten (11) und/oder vierten (12) Auftragswerke jeweils eine Vordosiereinrichtung und eine nachgeschaltete Enddosiereinrichtung umfassen.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Vordosiereinrichtung (5A) als Schöpfwalze (18), Räkelelement-Druckkammerauftragswerk oder Freistrahldüsen-Auftragswerk ausgebildet ist.
- 18. Vorrichtung nach Anspruch 17 mit einem Rakelelement-Druckkammerauftragswerk, dadurch gekennzeichnet, daß das Rakelelement eine profilierte oder glatte Rollrakel, eine Rakelleiste oder eine Rakelklinge ist.
- 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Enddosiereinrichtung (5B) als Rakelklinge, Rakelleiste oder glatte Rollrakel ausgebildet ist.
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