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DE29610925U1 - Kronkapselöffner - Google Patents

Kronkapselöffner

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Publication number
DE29610925U1
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DE
Germany
Prior art keywords
crown
handle part
head surface
surface support
crown cap
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29610925U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ROESLE METALLWARENFABRIK GmbH
Original Assignee
ROESLE METALLWARENFABRIK GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by ROESLE METALLWARENFABRIK GmbH filed Critical ROESLE METALLWARENFABRIK GmbH
Priority to DE29610925U priority Critical patent/DE29610925U1/de
Publication of DE29610925U1 publication Critical patent/DE29610925U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67BAPPLYING CLOSURE MEMBERS TO BOTTLES JARS, OR SIMILAR CONTAINERS; OPENING CLOSED CONTAINERS
    • B67B7/00Hand- or power-operated devices for opening closed containers
    • B67B7/16Hand- or power-operated devices for opening closed containers for removing flanged caps, e.g. crown caps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cosmetics (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Kronkapselöffner umfassend ein Griffteil mit einer Griffteilachse und - in Verbindung mit diesem Griffteil an einem Ende des Griffteils - ein Kronkapseleingriffsteil, wobei das Kronkapseleingriffsteil - in Richtung der Griffteilachse voneinander beabstandet - mindestens eine Randunterfassungs- und eine Kopfflächenauflagestelle aufweist.
Kronkapselöffner werden in der Regel aus billigem Werkstoff und mit billigen Herstellungsschritten als Hilfsmittel hergestellt, welche entweder beim Verkauf von kronkapselverschlossenen Flaschen, insbesondere Getränkeflaschen, als kostenlose Zugabe beigegeben werden oder zum Billigpreis im Lebensmittelhandel oder im Hausgerätefachhandel abgegeben werden. Dabei wird weder' auf eine ergonomische Optimierung noch auf ein ästhetisches Erscheinungsbild noch auf Reinigungsfreundlichkeit hinreichend geachtet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kronkapselöffner der eingangs bezeichneten Art zur Verfügung zu stellen, der durch ergonomische Optimierung und/oder ästhetisches Aussehen und/oder Reinigungsfreundlichkeit ausgezeichnet ist und als ein Küchen- oder Tischbedarfsgerät von bleibendem Wert hergestellt und vertrieben wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe werden nach einem ersten Aspekt der Erfindung die Merkmale nach dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Diese Merkmale dienen insbesondere der verbesserten ergonomischen Handhabung: Sie ermöglichen das Abnehmen einer Kronkapsel je nach individueller Handfertigkeit des Benutzers und/oder je nach Umgebungsbedingungen (stehende Handhabung, sitzende Handhabung, Verfügbarkeit eines Tisches, Belegung des Tisches mit anderem Tischgerät), das Öffnen der Kronkapsel durch ein Hochschwenken oder ein Abwärtsschwenken des Griffteils zu vollziehen.
• *
Die Maßnahme des Anspruchs 2 ist Voraussetzung dafür, daß beliebige Sprossenformen, insbesondere Sprossenquerschnitte, ohne Rücksicht auf die Eingriffsverhältnisse verwendet werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn man von den Anweisungen nach dem Anspruch 4 Gebrauch macht.
Will man das Kronkapseleingriffsteil in Stanztechnik aus Flachmaterial, insbesondere aus Stahl, herstellen, so lassen sich günstige Eingriffsverhältnisse für jede der beiden möglichen Eingriffssituationen nach den Vorschriften des Anspruchs 3 herstellen.
Eine Ausführungsform, welche der Herstellung durch übliche Methoden der Stanz-, Biege- und Prägetechnik besonders leicht zugänglich ist und dennoch zu einem qualitativ und ästhetisch hochwertigem Produkt führt, erhält man durch die Anwendung der Maßnahmen des Anspruchs 5.
Ein ästhetisch interessantes und leichter Reinigung zugängliches Produkt erhält man durch die Anwendung der Maßnahmen des Anspruchs 6.
Die Bemessungsvorschrift nach dem Anspruch 8 erlaubt es, das Kronkapseleingriffsteil ohne herkömmliche Verrippung und Profi ilgebungsmaßnahmen auszuführen, so daß gleichermaßen die mechanische Stabilität und die Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet sind.
Durch die Maßnahmen des Anspruchs 9 werden die Randunterfassungsstellen sichtbar lokalisiert, so daß das Ansetzen an der jeweils abzunehmenden Kronkapsel für den Benutzer erleichtert wird, und zwar derart, daß die sich beim Öffnen einstellende Schwenkebene jeweils annähernd mit einer die Flaschenachse enthaltenden Ebene zusammenfällt. Die Vorsprünge können dabei teilringförmig ausgebildet und so geformt sein, daß ihr Eingriff auch dann möglich ist, wenn der Schürzenunterkante der Kronkapselschürze Teile der Flasche in engem Abstand gegenüberstehen.
Die Maßnahme des Anspruchs 10 sorgt dafür, daß die Hauptseitenflächen des Umfassungsrings durch den Eingriff mit der Kronkapsel auch nach langer Gebrauchsdauer nicht beeinträchtigt werden, so daß das hochwertige Aussehen des Produkts über lange Zeit erhalten bleibt. Überdies wird das Aussehen durch die optische Absetzung der Unterfassungsstellen von den Hauptflächen noch in optisch interessanter Weise verbessert.
Besonderer Stellenwert kommt der Maßnahme nach Anspruch 11 zu. Durch diese Kröpfung kann erreicht werden, daß das Gesamtgerät in der Arbeitsstellung an der zu öffnenden Kronkapsel sich im wesentlichen orthogonal zu der Achse der jeweiligen Fläche erstreckt. Dies ist ein ergonomischer Vorteil. Es soll aber auch eine Gestaltung nach Anspruch 12 nicht ausgeschlossen sein.
Die Maßnahme nach Anspruch 13 erweist sich als vorteilhaft, weil sie zu einem Abheben der Kronkapsel ohne wesentliche Verformung von deren Kopffläche führt, so daß eine so abgehebelte Kronkapsel bei Wunsch auch zum Wiederverschließen verwendet werden kann.
Die Maßnahme des Anspruchs 14 erlaubt es, Kronkapselumfassungsringe und Kopfflächenauflagesprosse einstückig durch Tiefzieh- und Stanzvorgänge aus Flachmaterial herzustellen.
Die Maßnahme nach dem Anspruch 15 zielt noch einmal darauf ab, in der Arbeitsstellung des Geräts dessen Neigung ungefähr auf 90° gegenüber der Flaschenachse oder - allgemein gesagt - auf einen beliebigen Winkel gegenüber der Flaschenachse einzustellen.
Dem Wunsche, einen Kronkapselöffner in Anpassung an eine Serie von anderen Tischgeräten ausgestalten zu können, dient die Maßnahme nach dem Anspruch 16. Um dabei eine stabile Verbindung zwischen Griffteil und Kronkapseleingriffsteil herstellen zu können, kann man zu den Maßnahmen nach Anspruch 17 greifen.
In dem Bestreben, hochwertiges Tischgerät zur Verfügung zu stellen, das sich auch nach langer Gebrauchszeit nicht verfärbt und leicht zu reinigen ist, kann man die Maßnahme nach dem Anspruch 18 anwenden.
Im Hinblick auf fabrikatorisch einfaches, im Endergebnis aber doch wertvolles Gepräge des Produkts wendet man die Maßnahmen des Anspruchs 19 an. Es hat sich gezeigt, daß man die Sprosse in ihrer räumlichen Struktur vorab leichter durch einen Tiefziehvorgang sauberer gestalten kann als bei einem Versuch, Stanz- und KröpfungsVorgang in einem einzigen Arbeitsgang durchzuführen.
Die Maßnahmen der Ansprüche 20 und 21 zielen auf eine Formgebung ab, welche jegliche Verletzungsgefahr bei der Handhabung des Geräts ausschließt.
Durch die Gestaltung nach dem Anspruch 22 läßt sich eine Anpassung an eine Geräteserie vornehmen, welcher beispielsweise Schneeschlagbesen und andere Küchengeräte angehören, die im Betrieb einer kräftigen Erfassung bedürfen.
Die Maßnahme des Anspruchs 23 zielt darauf ab, auch bei häufiger Benutzung, etwa im Restaurant-Betrieb, Ermüdungserscheinungen beim Benutzer zu vermeiden.
Die Maßnahme des Anspruchs 24 in Verbindung mit den die Formschönheit beeinflussenden Maßnahmen erlaubt es, das erfindungsgemäße Gerät auch im Rahmen einer sogenannten "offenen Küche" sichtbar und leicht zugänglich aufzuhängen.
Durch Anwendung der Maßnahme nach dem Anspruch 25 wird es möglich, das erfindungsgemäße Gerät zum Mehrzweckgerät auszugestalten. Dabei ist insbesondere auch an eine Gestaltung nach Anspruch 26 gedacht.
Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung ist vorgesehen, daß das Kronkapseleingriffsteil als ein Kronkapselumfassungsring
mit einer Kopfflächenauflagesprosse ausgebildet ist. Hierbei steht insbesondere wieder die Forderung nach einem stabil und wertvoll aussehenden Gerät im Vordergrund.
Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung kommen die Merkmale des Anspruchs 28 zum Einsatz, wobei hier wieder der Wunsch im Vordergrund steht, das Gerät in verschiedenen Arbeitspositionen an der jeweils zu öffnenden Flasche ansetzen zu können.
Die Erfindung wird im weiteren an Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Kronkapselöffners;
Fig. 2 den oberen Abschnitt einer mit einer Kronkapsel verschlossenen Flasche und einen in Funktionsstellung auf dieser angesetzten erfindungsgemäßen Kronkapselöffner;
Fig. 3 einen Aufriß eines erfindungsgemäßen Kronkapselöffners ;
Fig. 3A eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Kronkapselöffners aus Fig. 3 in Richtung des Pfeils A in Fig. 3;
Fig. 3B einen Schnitt längs der Linie B-B der Fig. 3; Fig. 3C einen Schnitt längs der Linie C-C der Fig. 3A;
Fig. 4 einen Aufriß einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kronkapselöffners;
Fig. 4A eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Kronkapselöffners aus Fig. 4 in Richtung des Pfeils A in Fig. 4;
&iacgr; Ji! ····♦·»
Fig. 4B einen Schnitt längs der Linie B-B der Fig. 4;
Fig. 5 einen Aufriß einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kronkapselöffners;
Fig. 5A eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Kronkapselöffners aus Fig. 5 in Richtung des Pfeils A in Fig. 5 eines erfindungsgemäßen Kronkapselöffners;
Fig. 5B einen Schnitt längs der Linie B-B der Fig. 5;
Fig. 6 einen Aufriß einer weiteren Ausführungsform eines
Kronkapseleingriffsteils eines erfindungsgemäßen Kronkapselöffners;
Fig. 6B eine Seitenansicht des Kronkapseleingriffsteils aus Fig. 6 in Richtung des Pfeils B in Fig. 6;
Fig. 7 einen Aufriß einer weiteren Aus führungs form eines Kronkapseleingriffsteils eines erfindungsgemäßen Kronkapselöffners;
Fig. 7A eine Seitenansicht des Kronkapseleingriffsteils aus Fig. 7 in Richtung des Pfeils A in Fig. 7;
Fig. 8 einen Aufriß einer dritten Ausführungsform eines Kronkapseleingriffsteils eines erfindungsgemäßen Kronkapselöffners;
Fig. 8A eine Seitenansicht des Kronkapseleingriffsteils aus Fig. 8 in Richtung des Pfeils A in Fig. 8;
Fig. 8B eine Seitenansicht des Kronkapseleingriffsteils aus Fig. 8 in Richtung des Pfeils B in Fig. 8;
Fig. 9 einen Aufriß einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kronkapselöffners und
Fig. 9A eine Seitenansicht des Kronkapselöffners aus Fig. 9 in Richtung des Pfeils A in Fig. 9.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßer Kronkapselöffner mit 10 bezeichnet, welcher ein zylinderförmiges Griffteil 12 mit einer Griffteilachse 14, ein an dem in Fig. 1 linken Ende des Griffteils 12 angebrachtes Kronkapseleingriffsteil 16 sowie eine an dem in Fig. 1 rechten Ende des Griffteils 12 angebrachte Aufhängevorrichtung 18 zum Aufhängen des Kronkapselöffners 10 an einer entsprechenden Vorrichtung umfaßt. Das Kronkapseleingriffsteil 16 besitzt eine zentrale, kreisförmige Öffnung 20, welche von einer quer zu einer Griffteilachse 14 verlaufenden, gekröpften Kopfflächenauflagesprosse 22 überbrückt ist. Die zentrale, kreisförmige Öffnung 20 wird von einem Kronkapselumfassungsring 24 begrenzt, an dessen Innenumfang 26 zwei Randunterfassungsstellen 28,30 radial in Richtung der zentralen Öffnung vorstehen. Die Randunterfassungsstellen 28,30 sind einander gegenüberliegend auf der Verlängerung der Griffteilachse 14 angeordnet.
Fig. 2 zeigt einen Kopfabschnitt 32 einer Flasche, welche durch eine Kronkapsel 34 verschlossen ist. Der erfindungsgemäße Kronkapselöffner 10 ist in einer seiner Funktionsstellung angesetzt, und zwar derart, daß die Randunterfassungsstelle 28 einen unteren Schürzenrand 36 der Kronkapsel 34 untergreift und daß eine 3 8 von zwei Kopfflächenauflagestellen 38,40 auf der Auflagefläche 42 der Kronkapsel 34 aufliegt. In der dargestellten Funktionsstellung ist das Griffteil 12 zu einer durch den unteren Schürzenrand 36 der Kronkapsel 34 definierten Horizontalen 44 geneigt, wobei die Griffteilachse 14 und die Horizontale 44 einen spitzen Winkel &agr; von ca. 10° einschließen. Die Griffteilachse 14 befindet sich unterhalb der Horizontalen 44. In einer nicht dargestellten zweiten Funktionsstellung untergreift die zweite Randunterfassungsstelle 3 0 den unteren Schürzenrand 36 der Kronkapsel 34, und die zweite Kopfflächenauflagestelle 40 liegt auf der Auflagefläche 42 der Kronkapsel 42, wobei die Griffteilachse 14 und die Horizontale 44 ebenfalls einen spitzen Winkel von ca. 10° bilden. Die Griffteilachse
befindet sich in dieser Stellung des Kronkapselöffners 10 oberhalb der Horizontalen 44. Der Abstand Z zwischen der Kopfflächenauf lagestelle 38 und der Randunterfassungsstelle 28 in Richtung der Griffteilachse 14 gemessen ist dabei mindestens so groß wie die Hälfte des Durchmessers D der Kronkapsel 34. Das gleiche gilt für den Abstand zwischen der Kopfauflagefläche und der Randunterfassungsstelle 30. Der lichte Abstand Y zwischen den Randunterfassungsstellen 28,30 und der jeweils zugehörigen Kopfflächenauflagestelle 38,40 in einer Richtung orthogonal zur Griffteilachse 14 gemessen ist etwa gleich oder etwas kleiner als der Höhenabstand H zwischen dem unteren Schürzenrand 36 und der Auflagefläche 42 der Kronkapsel
In den Fig. 3, 3A, 3B und 3C sind verschiedene Ansichten und Schnitte des Kronkapselöffners 10 aus Fig. 1 dargestellt. Analoge Teile sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie in Fig. 1 und werden deshalb nicht näher erläutert.
Das Kronkapseleingriffsteil 16 ist, wie die Fig. 3A und 3B erkennen lassen, aus einem Flachmaterial hergestellt. Es weist einen orthogonal zur Kopfflächenauflagesprosse 22 verlaufenden Schaftteil 46 mit einem Loch 48 auf, mit welchem das Kronkapseleingriff steil 16 in einen Schlitz 50 des Griffteils 12, siehe Fig. 3C, eingeführt ist. Der Schlitz 50 weist dabei die gleiche Form wie der Querschnitt des Schaftteils 46 auf und verläuft in Richtung der Griffteilachse 14 innerhalb des Griffteils 12.
Die Kopfflächenauflagesprosse 22, welche mit dem Kronkapselumfassungsring 24 einstückig verbunden ist, liegt in einer Ebene parallel zu einer den Kronkapselumfassungsring 24 einschließenden Ebene und überbrückt die zentrale Öffnung 20 mittig und diametral, orthogonal zur Griffteilachse 14. Der Kronkapselumfassungsring 24 und die Kopfflächenauflagesprosse 22 haben annähernd dieselbe Wandstärke W bzw. W.
Die an dem Innenumfang 26 des Kronkapselumfassungsrings 24 angebrachten Randunterfassungsstellen 28,30 schließen nach
radial innen jeweils parallel zur Kopfflächenauflagesprosse ab. Gegenüber dem Kronkapseleingriffsteil 16 zugehörigen Hauptseitenflächen 52,54 sind sie durch Prägung zurückgesetzt, wie in Fig. 3A und 3B zu erkennen ist.
Die an dem zu dem Kronkapseleingriffsteil 16 entgegengesetzten Ende des Griffteils 12 angeordnete Aufhängevorrichtung 18 ist ösenförmig und ebenfalls aus Flachmaterial hergestellt. Die Aufhängevorrichtung 18 und das Kronkapseleingriffsteil liegen koplanar.
Die Fig. 4, 4A, 4B zeigen eine leicht abgewandelte Ausführungsform 110 des Kronkapselöffners 10 der Fig. 1, 2 und 3. Analoge Teile sind hierbei mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie in den Fig. 1, 2 und 3 zuzüglich 100 und werden deshalb nicht näher erläutert.
Die Kopfflächenauflagesprosse 122 des Kronkapselöffners 110 ist in derselben Ebene angeordnet wie der Kronkapselumfassungsring 124 und zu diesem planparallel. Das Kronkapseleingriffsteil ist von zwei halbkreisförmigen Ausnehmungen 119,121 durchbrochen, die so angeordnet sind, daß sie von der quer zur Griffteilachse 114 verlaufenden Kopfflächenauflagesprosse 122 begrenzt sind.
Der Kronkapselöffner 110 läßt sich mit beiden Hauptseitenflächen 152,154 des Kronkapseleingriffsteils 116 an einer Flasche zum Öffnen ansetzen, so daß beim Ansatz der Hauptseitenfläche 152 das Randunterfassungsteil 130 der Kopfflächenauflagestelle 140 und die Randunterfassungsstelle 128 der Kopfflächenauf lagestelle 130 zugeordnet sind und beim Ansetzen mit der Hauptseitenfläche 154 die Randunterfassungsstelle 13 0 der Kopfflächenauflagestelle 140a und die Randunterfassungsstelle 128 der Kopfflächenauflagensteile 138a zugeordnet sind.
In den Fig. 5, 5A und 5B ist eine weitere Ausführungsform 210 des Kronkapselöffners 10 aus Fig. 1 dargestellt. Analoge Teile sind hier mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie in Fig.
zuzüglich 200 und werden nicht weiter erläutert.
Das Kronkapseleingriffsteil 216 des Kronkapselöffners 210 weist im Aufriß einen kreisförmigen Außenumfang auf und besitzt ein mit ihm einstückig verbundenes Schaftteil 246 mit Loch 248. In Umfangsrichtung wird das Kronkapseleingriffsteil 216 von einem Randflansch 256 begrenzt, an dessen Innenumfangsfläche 226 die Randunterfassungsstellen 228 und 230 als radial vorstehende Vorsprünge ausgeführt sind. Die Kopfflächenauflagesprosse 222 verläuft in der Mitte des Kronkapseleingriffsteils 216 quer zur Griffteilachse 214. Im Querschnitt weist sie eine rechteckige Form auf und ist einstückig an dem Kronkapseleingriffsteil 216 ausgebildet.
Die Fig. 6-8 zeigen verschiedene Ausführungsformen 316, 416, 516 des Kronkapseleingriffsteils 16, wobei analoge Teile mit gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 3 zuzüglich 300, 400 bzw. 500 versehen sind. Sie werden nicht näher erläutert.
Das Kronkapseleingriffsteil 316 in Fig. 6 besitzt einen kreisförmigen Außenumfang des Kronkapselumfassungsrings 324. In einem Bereich des Kronkapselumfassungsrings 324 angrenzend an die Randunterfassungsstelle 328 ist ein Loch 348 vorgesehen. Wie aus Fig. 6B zu erkennen ist, sind eine rechte 358 und eine linke Randzone 360 des Kronkapseleingriffsteils 316 in Richtung von der Kopfflächenauflagesprosse 322 weg nach unten gebogen. Die Kopfflächenauflagesprosse 322 ist gekröpft und liegt parallel zu einer den Kronkapselumfassungsring 324 einschließenden Ebene.
Das Kronkapseleingriffsteil 416 gemäß den Fig. 7 und 7A hat einen länglichen Außenumfang mit zwei parallelen Seitenumfangsbegrenzungen 462 und 464 sowie zwei halbkreisförmigen Seitenumfangsbegrenzungen 466,468. Die kreisförmige Öffnung 420 ist mittig in dem Kronkapseleingriffsteil 416 angeordnet und wird in der Mitte quer zu einer Längsachse 470 des Kronkapseleingriffsteils 416 von der gekröpften Kopfflächenauflagesprosse 422 überbrückt. Das Loch 448 ist in einem an die Randunter-
fassungssteile 428 benachbarten Bereich vorgesehen.
Das Kronkapseleingriffsteil 516 gemäß den Fig. 8, 8A, 8B hat den gleichen Außenumfang wie das Kronkapseleingriffsteil 416 aus Fig. 7. Die kreisförmige Öffnung 520 ist außermittig der Horizontalachse 572 angeordnet und wird quer zur Längsachse des Kronkapseleingriffsteils 516 von der gekröpften Kopffla-· chenauflagesprosse 522 überbrückt.
In Fig. 9 ist ein Kronkapselöffner 610 mit Kronkapseleingriffsteil 616 und Griffteil 612 dargestellt, wobei Griffteil 612 und Kronkapseleingriffsteil 616 einstückig aus einem Flachmaterial hergestellt sind. Das Kronkapseleingriffsteil 616 entspricht jenem in Fig. 3, wobei analoge Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind zuzüglich 600 und deshalb nicht näher erläutert werden. Das Griffteil 612 schließt unmittelbar an dem Kronkapseleingriffsteil 616 an. Das Griffteil 612 und das Kronkapseleingriffsteil 616 weisen die gleiche Wandstärke W auf. Die Breite des Griffteils 612 nimmt zu seinem Ende hin kontinuierlich ab, wie die Fig. 9x, 9y, 9z veranschaulichen, wodurch das Ende des Griffteils 612 in einem spitzen Winkel zuläuft .
In den Ausführungsformen nach den Figuren 6,7 und 8 können die Löcher 348,448,548 entweder zur Befestigung an einem gesonderten Griffteil dienen, etwa nach dem Muster der Ausführungsform nach den Figuren 1-3. Die Löcher 348,448,548 können aber auch zum Anhängen des Kronkapselöffners über eine Schnur an einem Gürtel des Benutzers dienen oder zum Aufhängen an einem Haken im Rahmen einer offenen Küche.
Wenn entsprechend der Darstellung der Figuren 6-8 ein gesondertes Griffteil nicht vorgesehen ist, so dient der jeweilige Rand des Kronkapseleingriffteils 316,416,516 gleichzeitig als Griffteil im Sinne des Anspruchs 1.
Diametral, einander quer zur Richtung der jeweiligen Sprosse gegenüberliegende Randbereiche können dann einerseits an der
Innenfläche der Hand angelegt und andererseits von den Fingerspitzen Untergriffen werden. In allen Ausführungsformen, insbesondere aber in der Ausführungsform nach Figur 7 ist es auch möglich, die Sprosse 422 gegenüber dem Innenumriß versetzt anzuordnen, um auf diese Weise eine Anpassung an Kronkapseln unterschiedlichen Durchmessers vorzunehmen.
Bei der Herstellung eines Kronkapselöffners nach den Figuren 1-3 kann beispielsweise vorgegangen werden wie folgt:
a) es wird ein Zuschnitt aus Edelstahlblech von ca. 3 mm Wandstärke hergestellt, der etwa dem Umriß des Kronkapseleingriffteils 16 und des zugehörigen Schaftteils 46 entspricht;
b)' im Bereich des Kronkapseleingriffteils wird mit in einem ersten Herstellungsschritt tiefgezogen, so daß der Zentralbereich gegenüber dem Randbereich entsprechend dem Abstand der Sprosse 22 von dem Kronkapselumfassungsring 24 versetzt wird;
c) in einem zweiten Herstellungsschritt werden die Fenster beidseits der Sprosse 22 ausgestanzt, wobei gleichzeitig durch Prägen die Randunterfassungsstellen 28,30 gebildet werden können;
d) die Stanzkanten werden verrundet und geputzt;
e) der Schaftteil 46 wird in den Schlitz 50 des Griffteils 12 eingesetzt und darin vergossen.
28.4.1995/ad/rösle-12176G-DE-b

Claims (28)

Ansprüche
1. Kronkapselöffner umfassend ein Griffteil (12) mit einer Griffteilachse (14) und - in Verbindung mit diesem Griffteil (12) vorzugsweise an einem Ende des Griffteils (12) ein Kronkapseleingriffsteil (16), wobei das Kronkapseleingriffsteil (16) - in Richtung der Griffteilachse (14) voneinander beabstandet - mindestens eine Randunterfassungs-(28,3 0) und eine Kopfflächenauflagestelle (38,40) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Kronkapseleingriffsteil (16) eine im wesentlichen quer zur Griffteilachse (14).verlaufende Kopfflächenauflagesprosse (22) und in Richtung der Griffteilachse (14) von der Kopfflächenauflagesprosse (22) beabstandet je eine griffteilnahe (28) und eine griffteilferne Randunterfassungstelle (30) aufweist.
2. Kronkapselöffner nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopfflächenauflagesprosse (22) jeweils eine der griffteilnahen Randunterfassungsstelle (28) und der griffteilfernen Randunterfassungsstelle (30) zugeordnete Kopfflächenauf f lagestelle (3 8,40) aufweist.
3. Kronkapselöffner nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine griffteilnähere Kopfflächenauflagestelle (38) der Kopfflächenauflagesprosse (22) der griffteilnahen Randunterfassungsstelle (28) zugeordnet ist und eine griffteilfernere Kopfflächenauflagestelle (40) der Kopfflächenauf lagesprosse (22) funktionsmäßig der griffteilfernen Randunterfassungsstelle (40) zugeordnet ist.
4. Kronkapselöffner nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Kopfflächenauflagestellen (38,40)der Kopfflächenauf lagesprosse (22) von im wesentlichen parallel
zur Sprossenlängsrichtung ve'r'latJfencten "Sprossenkanten (38,40) der Kopfflächenauflagesprosse (22) gebildet sind.
5. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Randunterfassungsstellen (28,30) am Innenumfang (26) eines Kronkapselumfassungsrings (24) angeordnet sind, dessen zentrale Öffnung (20) von der Kopfflächenauf lagesprosse (22) überbrückt ist.
6. Kronkapselöffner nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Öffnung (20)im wesentlichen kreisförmigen Umriß besitzt und daß die Kopfflächenauflagesprosse (22)im wesentlichen diametral zu der zentralen Öffnung (20) verläuft .
7. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 5 und S1 dadurch gekennzeichnet, daß der Kronkapselumfassungsring (24) aus einem Flachmaterial, vorzugsweise metallischem Flachmaterial, besteht.
8. Kronkapselöffner nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Flachmaterial eine Wandstärke (W) von mindestens 1,5 mm, vorzugsweise ca. 3 mm, besitzt.
9. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Randunterfassungsstellen (28,30) von in die zentrale Öffnung (20) hinein weisenden Vorsprüngen (28,30) des Kronkapselumfassungsrings (24) gebildet sind.
10. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 7-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Randunterfassungsstellen (28,30) gegenüber einer zugehörigen Hauptseitenfläche (52,54) des Flachmaterials zurückgesetzt sind.
11. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 5-10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopfflachenauflagesprosse (22) gegenüber einer den Kronkapselumfassungsring (24) tangierend aufnehmenden Raumscheibe gekröpft ist.
12. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 5-10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopfflachenauflagesprosse (122) im wesentlichen planparallel innerhalb einer den Kronkapselumfassungsring (124) tangierend aufnehmenden Raumscheibe liegt.
13. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 1 - 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die in Richtung der Griffteilachse (14) gemessenen Abstände (Z) zwischen den beiden Randunterfassungsstellen (28,30) und einer jeweils zugehörigen Kopfflachenauflagestelle (3 8,40)annähernd gleich oder vorzugsweise geringfügig größer sind als die Hälfte des Normdurchmessers (D) einer zugehörigen, auf der Flasche installierten Kronkapsel (34).
14. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 7-13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandstärke (W') der Kopfflachenauflagesprosse (22) annähernd der Wandstärke (W) des Flachmaterials entspricht .
15. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand (Y) der Randunterfassungsstellen (28,30)und der jeweils zugehörigen Kopfflachenauflagestelle (38,40) in einer Richtung orthogonal zur Griffteilachse (14) und orthogonal zur Sprossenlängsrichtung annähernd gleich oder vorzugsweise etwas geringer ist als der Höhenabstand (H) zwischen dem unteren Schürzenrand (3 6) und der Auflagefläche (42) einer Norm-Kronkapsel.
16. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 7-15, dadurch gekennzeichnet, daß das Flachmaterial einstückig mit einem Schaftteil (4S) ausgeführt ist, welches zum Einbau in das Griffteil (12) bestimmt ist.
17. Kronkapselöffner nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaftteil (46) bandartig ausgebildet ist und mindestens eine Eingriffsstelle (48), vorzugsweise in Form eines Lochs, in Eingriff mit einer von dem Griffteil (12) aufgenommenen Vergußmasse aufweist.
18. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichnet, daß das Kronkapseleingriffsteil (16) aus Edelstahlblech hergestellt ist.
19. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 1-18, dadurch gekennzeichnet, daß das Kronkapseleingriffsteil (16) mit der Kopfflächenauf lagesprosse (22) und ggf. dem Schaftteil (46) durch Stanzen eines Flachmaterialzuschnitts, gewünschtenfalls Verrunden der Stanzkanten, gewünschtenfalls Anprägen der Randunterfassungsstellen (28,30) und gewünschtenfalls nämlich im Fall einer Kröpfung der Kopfflächenauflagesprosse (22) - durch dem Stanzen vorausgehendes Tiefziehen eines die Kopfflächenauflagesprosse (22) enthaltenden Materialbereichs des Flachmaterialzuschnitts gebildet ist.
20. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 5-19, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenumriß des Kronkapselumfassungsrings (24) im wesentlichen kreisförmig ist.
21. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 5 - 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenumriß des Kronkapselumfassungsrings (424) in
Richtung der Griffteilachse (12) länglich gestreckt ist.
22. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 1-21, dadurch gekennzeichnet,
daß das Griffteil (12) einen Metallzylinder, vorzugsweise Edelstahlzylinder, umfaßt.
23. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 1-22, dadurch gekennzeichnet,
daß das Griffteil (12) eine Länge von ca. 80 - 120 mm, vorzugsweise ca. 100 mm, besitzt.
24. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 1-23, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem vom Kronkapseleingriffsteil (16) abgelegenen Ende des Griffteils (12) ein Aufhängemittel (18), vorzugsweise in Form einer Öse, angebracht ist.
25. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 1-24, dadurch gekennzeichnet,
daß das Griffteil (612) zur Erfüllung mindestens einer zusätzlichen Funktion ausgebildet ist, beispielsweise als Brieföffner.
26. Kronkapselöffner nach einem der Ansprüche 1-21, dadurch gekennzeichnet,
daß das Griffteil (612) einstückig mit dem Kronkapseleingrif fsteil (616) hergestellt ist.
27. Kronkapselöffner umfassend ein Griffteil (12) mit einer Griffteilachse (14) und - an einem Ende des Griffteils (12) - ein Kronkapseleingriffsteil (16), wobei das Kronkapseleingriffsteil (16) - in Richtung der Griffteilachse (14) voneinander beabstandet - mindestens eine Randunterfassungs- (28,30) und eine Kopfflächenauflagestelle (38,40) aufweist, gewünschtenfalls mit weiteren Merkmalen nach dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 und/oder den Ansprüchen 2 - 26,
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dadurch gekennzeichnet,
daß das Kronkapseleingriffsteil (16) als ein Kronkapselumfassungsring (24) mit einer Kopfflächenauflagesprosse (22) ausgebildet ist.
28. Kronkapselöffner umfassend ein Griffteil (212) mit einer Griffteilachse (214) und - an einem Ende des Griffteils (212) - einem Kronkapseleingriffsteil (216), wobei das Kronkapseleingriffsteil (216) - in Richtung der Griffteilachse (214) voneinander beabstandet - mindestens eine Randunterfassungs- (228,230) und eine Kopfflächenauf lagestelle (238,240) aufweist, gewünschtenfalls in Verbindung mit einem oder mehreren Merkmalen nach dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 und/oder den Ansprüchen 2 - 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß es zwei in Richtung der Griffteilachse (214) voneinander beabstandete Randunterfassungsstellen (228,230) aufweist, deren jeder eine dazwischenliegende Kopfflächenauf lagestelle (238,240) zum funktionsmäßigen Zusammenwirken beim ÖffnungsVorgang zugeordnet ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN105800533A (zh) * 2016-04-27 2016-07-27 江西稀有稀土金属钨业集团有限公司 一种桶盖矫正与开盖器

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