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DE29610684U1 - Vorrichtung zum Aufhängen von Ablageböden - Google Patents

Vorrichtung zum Aufhängen von Ablageböden

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Publication number
DE29610684U1
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DE
Germany
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hook
counterholder
holding element
shelf
end piece
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29610684U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Homag Automation GmbH
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE29610684U1 publication Critical patent/DE29610684U1/de
Priority to DE19724853A priority patent/DE19724853A1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B46/00Cabinets, racks or shelf units, having one or more surfaces adapted to be brought into position for use by extending or pivoting
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B57/00Cabinets, racks or shelf units, characterised by features for adjusting shelves or partitions
    • A47B57/06Cabinets, racks or shelf units, characterised by features for adjusting shelves or partitions with means for adjusting the height of the shelves
    • A47B57/16Cabinets, racks or shelf units, characterised by features for adjusting shelves or partitions with means for adjusting the height of the shelves consisting of hooks coacting with openings

Landscapes

  • Coating With Molten Metal (AREA)
  • Chain Conveyers (AREA)
  • Defrosting Systems (AREA)

Description

Herr Erwin Jenkner
Donaustrasse 60
D-71083 Herrenberg-Ober
j esingen
Vorrichtung zum Aufhängen von Ablageböden
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen von Ablageböden gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Von im Handel erhältlichen Regalsystemen sind Aufhängungen bekannt, bei denen ein an den Ablageboden festlegbares Halteelement wenigstens einen Haken aufweist, der in eine schlitzförmige Öffnung eines Gegenhalters hakend einsetzbar ist. Gegenhalter dieser Regalsysteme sind in der Regel stangenförmig und weisen eine Reihe der schlitzförmigen Öffnungen auf. Die Halteelemente können dann in verschiedener Höhe in den Gegenhalter eingesteckt werden.
Derartige Aufhängungen sind für feststehende Regalsysteme geeignet, jedoch sind die Aufhängungen für andere Einsatz-
zwecke ungeeignet, da zwischen den Ablageböden und den Gegenhaltern nur eine starre Verbindung herstellbar ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung zum Aufhängen von Ablageböden bereitzustellen, die insbesondere ein Verschwenken der Ablageböden im an einer Seite eingehängten Zustand ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Wenn erfindungsgemäss der Hakenansatz in Gebrauchslage oberhalb einer Unterkante des Halteelements liegt und ein Endstück des Hakens in Gebrauchslage über eine Verlängerungslinie der Unterkante nach unten hinausragt und der Haken einen Winkel von wenigstens etwa 180° einschliesst und das Endstück des Hakens von der Verlängerungslinie einen Abstand aufweist, der wenigstens der Wandstärke des Gegenhalters entspricht, ist der Ablageboden aus der Gebrauchslage in eine Nichtgebrauchslage im eingehakten Zustand verschwenkbar. Dabei bleibt der erfindungsgemäss ausgestaltete Haken zu jeder Zeit, also in der Gebrauchslage, während der Schwenkbewegung und auch in der Nichtgebrauchslage in dem Gegenhalter eingehakt. Eine derartige Vorrichtung wirkt daher wie ein Scharnier. Dennoch kann das Halteelement ausgehakt und an anderer, beispielsweise in anderer Höhe gelegenen Stelle wieder in den Gegenhalter eingehakt werden. Somit lassen sich mit der erfindungsgemässen Vorrichtung Ablageböden an unterschiedliche Positionen an dem Gegenhalter schwenkbar anbringen. Gleichzeitig
bleibt ein fester Sitz des Ablagebodens in Gebrauchslage und in Nichtgebrauchslage gewährleistet.
In der Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 2 ist die Schwenkbewegung des Ablagebodens von der Nichtgebrauchslage in die Gebrauchslage begrenzt. Weiter ist durch die beidseitige Anlage an den Gegenhalter mittels der Anlagefläche und des Stirnendes eine Fixierung in Richtung parallel zum Ablageboden in Gebrauchslage gewährleistet.
In der Ausführungsform nach Anspruch 3 ist eine Fixierung des Ablagebodens in Nichtgebrauchslage gewährleistet, denn der Gegenhalter ist ohne Spiel zwischen der Unterkante des Halteelements und dem linearen Endabschnitt des Hakens aufnehmbar.
Die Ausführungsform der Erfindung gemäss Anspruch 4 erlaubt eine gleichmässige Schwenkbewegung des Ablagebodens, wobei das Halteelement mit der kreisbogenförmigen Innenseite des Hakens auf der Unterkante der Öffnung des Gegenhalters aufliegt und so das Scharnier gebildet ist. Zum Verschwenken muss der Ablageboden lediglich an seinem der Aufhängung entfernten Ende ergriffen werden, wodurch die Handhabung vereinfacht ist.
In der Ausgestaltung der Erfindung gemäss Anspruch 5 ist ein versehentliches Aushaken des Ablagebodens in Gebrauchslage wirksam verhindert, denn der Ablageboden mit dem Halteelement kann nicht mehr angehoben werden, so dass ein Aushaken des Halteelements aus der Öffnung unmöglich ist.
Durch die Ausgestaltung der Erfindung gemäss Anspruch 6 ist sicher gewährleistet, dass beim Hochschwenken des Ablagebodens von der Nichtgebrauchslage in die Gebrauchslage das Halteelement nicht versehentlich ausgehakt werden kann, denn die bogenförmig verlaufende Stirnfläche stößt während der Schwenkbewegung an die Oberkante der Öffnung des Gegenhalters an. Weiter ist durch den bogenförmigen Verlauf sichergestellt, dass das Halteelement selbsttätig beim Hochschwenken in die richtige Gebrauchslagenendposition gebracht wird.
Vorteilhafterweise ist die Öffnung als vertikaler Schlitz ausgebildet, um eine gute Führung auch zur Seite hin zu gewährleisten.
Wenn mehrere Öffnungen gemäss Anspruch 8 vorgesehen sind, kann der Ablageboden an verschiedenen Positionen des Gegenhalters, beispielsweise in verschiedenen Höhen, verschwenkbar angebracht werden.
Bevorzugt wird die erfindungsgemässe Vorrichtung in Transportwagen für Plattenmaterial, wie er beispielsweise aus der DE-GM 29506073.5 bekannt ist, eingesetzt. So können viele Platten unterschiedlicher Grosse auf dem Transportwagen befördert werden, denn der Transportwagen ist mit Hilfe der erfindungsgemässen Vorrichtung mittels Ablageböden erweiterbar. Dazu sind die Ablageböden an ihrer einen Seite mittels der erfindungsgemässen Vorrichtung an dem Transportwagen festgelegt und ihre andere Seite wird anderweitig festgelegt. Bei Nichtgebrauch der Ablageböden sind diese an ihrer anderen Seite durch wenige Handgriffe von
der Festlegung zu lösen und in ihre Nichtgebrauchslage zu verschwenken, so dass Platz geschaffen ist für grösserformatiges Plattenmaterial. Ein derartiger Transportwagen ist dadurch erheblich vielseitiger verwendbar. Die erfindungsgemässe Vorrichtung gewährleistet dabei eine ausreichend stabile Anordnung für die verschwenkbar eingehängten Ablageböden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung im einzelnen erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1: einen Querschnitt der erfindungsgemässen Vorrichtung mit einem Ablageboden in Gebrauchslage;
Fig. 2: eine Ansicht der Vorrichtung gemäss Fig. 1, wobei ein Gegenhalter teilweise weggebrochen dargestellt ist;
Fig. 3: eine Ansicht der erfindungsgemässen Vorrichtung mit dem Ablageboden in Nichtgebrauchslage;
Fig. 4: eine weitere Ansicht der erfindungsgemässen Vorrichtung.
Eine in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung 10 zum Aufhängen eines Ablagebodens 12 weist ein Halteelement 14 auf, das in geeigneter Weise an dem Ablageboden 12 befestigt, beispielsweise angeschraubt, angeschweisst, angeklebt
o.a., ist. Das Halteelement 14 besteht beispielsweise aus einem Blech mit einer den Stabilitätsanforderungen entsprechenden Stärke. Das Halteelement 14 weist einen Haken 16 auf, der zur Aufhängung des Ablagebodens in eine Öffnung 18 eines Gegenhalters 20 hakend einsetzbar ist. In den Fig. 1 und 2 ist dies dargestellt, wobei sich der Ablageboden 12 in Gebrauchslage befindet. Der Gegenhalter 20 kann, wie in den Figuren dargestellt, aus einem flächigen Materialstreifen, der die Öffnungen 18 in Form von Schlitzen aufweist, gebildet sein. Der Gegenhalter 20 ist in Fig. 2-4 teilweise weggebrochen dargestellt.
Ein Ansatz 22 des Hakens 16 liegt in Gebrauchslage (Fig. 1 und 2) oberhalb einer Unterkante 24 des Halteelements 14. Vom Hakenansatz 22 aus setzt der Haken 16 sich bis zu seinem Stirnende 2 6 fort und schliesst dabei einen Winkel von wenigstens etwa 18 0° ein. Ein Endstück 2 8 des Hakens 16 ragt in Gebrauchslage nach unten über eine Verlängerungslinie U der Unterkante 24 hinaus. Dabei entspricht der Abstand a des Endstückes 28 des Hakens 16 von der Verlängerungslinie U wenigstens der Wandstärke des Gegenhalters 20. Bevorzugt ist die Innenseite 3 0 des Endstücks 28 geradlinig und parallel zur Unterkante 24 ausgebildet.
Das Halteelement 14 weist eine zur Unterkante 24 senkrecht angeordnete Anlagefläche 32 auf, die im Gebrauchszustand an der dem Ablageboden 12 zugewandten Seite 19 des Gegenhalters 20 anliegt. Die Anlagefläche 32 erstreckt sich von der Unterkante 24 bis zum Hakenansatz 22 und ist so angeordnet, dass ihre Verlängerungslinie F von dem Stirnende 26 des
Hakens 16 einen Abstand hat, der bevorzugt wenigstens der Wandstärke des Gegenhalters 2 0 entspricht.
In einem Bereich 34, der sich vom Hakenansatz 22 bis zum Endstück 28 erstreckt, ist die Innenseite des Hakens 16 kreisbogenförmig ausgebildet, wobei der Kreismittelpunkt auf dem Schnittpunkt S der Verlängerungslinie I der geradlinigen Innenseite 3 0 mit der Verlängerungslinie F der Anlagefläche 32 liegt.
Weiter weist eine Stirnseite 36 des Halteelements 14, die sich von einer Oberkante 3 8 des Halteelements 14 bis zum Haken 16 erstreckt, einen bogenförmigen Verlauf auf.
In Fig. 1 und 2 ist der Ablageboden 12 mit der erfindungsgemässen Vorrichtung 10 in Gebrauchslage dargestellt. Dabei ist der Ablageboden 12 auf einer Seite mittels der erfindungsgemässen Vorrichtung an dem Gegenhalter 20 aufgehängt und auf seiner anderen Seite in nicht dargestellter Weise abgestützt. Zum Verschwenken des Ablagebodens 12 in eine in Fig. 3 dargestellte Nichtgebrauchslage muss die Abstützung gelöst werden, wonach der Ablageboden 12 in die Nichtgebrauchslage verschwenkt werden kann. Dabei bleibt der Haken 16 mit dem Gegenhalter 20 in Eingriff. In Nichtgebrauchslage (Fig. 3) liegt die Unterkante 24 und die Innenseite 3 0 des Endstücks 28 des Hakens 16 an dem Gegenhalter 20 an. Der Ablageboden 12 ist dann in der Nichtgebrauchslage in Richtung senkrecht zum Gegenhalter 2 0 fixiert.
Beim Verschwenken des Ablagebodens 12 wirkt die erfindungsgemässe Vorrichtung 10 wie ein Scharnier, wobei das Halteelement mit dem kreisbogenförmigen Bereich 34 der Innenseite des Hakens 16 auf einer Unterkante 40 der Öffnung 18 aufliegt. Beim Hochschwenken des Ablagebodens 12 ist das Halteelement 14 in der Öffnung 18 geführt und ein versehentliches Abheben des Hakens und damit verbundenes Voneianderlösen des Halteelements von dem Gegenhalter wird durch den bogenförmigen Verlauf der Stirnseite 3 6 des Halteelements 14 wirksam vermieden, denn beim Hochschwenken kann sich die Stirnseite 3 6 an einer Oberkante 42 der Öffnung 18 abstützen. Das Halteelement 14 wird daher von selbst in die richtige Position geführt. Wenn die Gebrauchslage (Fig. 1 und 2) erreicht ist, stösst die Anlagefläche 32 an die dem Ablageboden zugewandten Seite 19 und das Stirnende 2 6 an die dem Ablageboden abgewandten Seite 21 des Gegenhalters 20 an. Die Schwenkbewegung in die Gebrauchslage ist dadurch begrenzt. Die Oberkante 3 8 des Halteelements 14 liegt dann unmittelbar an der Oberkante 42 der Öffnung 18 an, so dass in der Gebrauchslage ein Lösen der Aufhängung unmöglich ist.
Bevorzugt wird die erfindungsgemässe Vorrichtung 10 in einem Transportwagen für Plattenmaterial, wie er beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster 29506073.5 bekannt ist, eingesetzt. Auf den Inhalt der DE-GM 29506073.5 wird deshalb ausdrücklich Bezug genommen. Bei einem derartigen Transportwagen können die Gegenhalter 2 0 beispielsweise an Rahmenschenkeln von Gestellseitenteilen angebracht sein. Die Rahmenschenkel sind in der Zeichnung bei 44 angedeutet. Bei Nichtgebrauch des Ablagebodens 12 kann dieser entweder vom Transportwagen entfernt werden {Fig. 4) oder in der Nichtge-
brauchslage {Fig. 3) an den Gestellseitenteilen des Transportwagens hängen. Für den Gebrauch ist der Ablageboden 12 hochzuschwenken und an seinem freien Ende abzustützen. Auf diese Weise ist der Transportwagen äusserst schnell, einfach und mit wenigen Handgriffen umrüstbar. Die Flexibilität des Transportwagens wird noch weiter dadurch erhöht, dass die Gegenhalter 20 mehrere Öffnungen 18, beispielsweise in unterschiedlichen Höhen, aufweisen, so dass je nach Bedarf der Ablageboden 12 in verschieden hohe Positionen verschwenkbar anbringbar ist.

Claims (9)

1. Vorrichtung zum Aufhängen von Ablageböden (12) od.dgl. mit einem an dem Ablageboden (12) festlegbaren und einen Haken (16) aufweisenden Halteelement (14) sowie einem Gegenhalter (20) , in den das Halteelement (14) hakend einsetzbar ist zur Aufhängung des Ablagebodens in eine Gebrauchslage,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Ansatz (22) des Hakens (16) in Gebrauchslage oberhalb einer Unterkante (24) des Halteelements (14) liegt und ein Endstück (28) des Hakens (16) in Gebrauchslage über eine Verlängerungs linie (U) der Unterkante (24) nach unten hinausragt und der Haken (16) einen Winkel von wenigstens etwa 180° einschliesst und dass das Endstück (28) des Hakens (16) von der Verlängerungslinie (U) einen Abstand aufweist,
der wenigstens der Wandstärke des Gegenhalters (20) entspricht.
2. Vorichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (14) eine Anlagefläche (32) aufweist, die in Gebrauchslage an der dem Ablageboden
(12) zugewandten Seite des Gegenhalters (20) anliegt und die mit einem Stirnende (26) des Endstücks (28) des Hakens (16) zusammenwirkt, um eine Schwenkbewegung des Ablagebodens (112) von einer Nichtgebrauchslage in die Gebrauchslage zu begrenzen.'
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, das das Endstück (28) des Hakens (16) an seiner Innenseite (30) einen geradlinigen Verlauf aufweist, so dass in Nichtgebrauchslage die Innenseite (30) an dem Gegenhalter (20) anliegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite des Hakens (16) zumindest bereichsweise (34) einen Kreisbogen bildet, dessen Kreismittelpunkt auf dem Schnittpunkt (S) der Verlängerung (F) der Anlagefläche (32) und einer Verlängerung (I) der Innenseite (30) des Endstücks (28) liegt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberkante (38) des Halteelements (14) in Gebrauchslage des Ablagebodens
(12) an einer Oberkante (42) einer Öffnung (18) des Gegenhalters (20) anliegt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stirnseite (36) des Halteelements (14) von der Oberkante (38) bis zum Haken (16) einen bogenförmigen Verlauf aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (18) als vertikaler Schlitz ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Öffnungen (18) vorgesehen sind.
9. Transportwagen für Plattenmaterial mit wenigstens einem Ablageboden (12) und einer Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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