DE29609554U1 - Verbindungsabdeckung für Bodenbeläge - Google Patents
Verbindungsabdeckung für BodenbelägeInfo
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- E04F19/02—Borders; Finishing strips, e.g. beadings; Light coves
- E04F19/06—Borders; Finishing strips, e.g. beadings; Light coves specially designed for securing panels or masking the edges of wall- or floor-covering elements
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Description
23. August 1996 Miiüer-Bore & Partner
Anmelder: S.A. Ateliers Guillaume Vanroy Werkhuizen N.V.
"Verbindungsabdeckung für Bodenbeläge ..."
Unser Zeichen: S 5151 - hl / so / el
"Verbindungsabdeckung für Bodenbeläge ..."
Unser Zeichen: S 5151 - hl / so / el
Beschreibung
Verbindungsabdeckung für Bodenbeläge
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verbindungsabdeckung für Bodenbeläge,
' 5 umfassend
ein längliches Profil mit
einer unteren Fläche,
zwei parallelen longitudinalen Rippen, welche ausgehend von der unteren Fläche nach unten vorspringen,
- Rändern, welche sich von jeder Längsrippe zueinander erstrecken,
wobei sie zwischen sich ein Intervall von vorbestimmter Breite bilden,
einer longitudinalen Vertiefung, welche definiert ist zwischen der
unteren Fläche des Profiles, den Längsrippen und den Rändern, und welche eine Öffnung nach unten hin aufweist, entlang des Inter-
" valles von vorbestimmter Breite,
sowie
eine Einrichtung zum Befestigen des Profiles am Boden, mit
einem Kopf, welcher eine größere Breite aufweist als jene des zuvor genannten Intervalls, und welcher in der Vertiefung des
Profils angeordnet ist, wenn das Profil sich in der Befestigungsposition
befindet,
einem Körper, welcher mit dem Boden verankerbar und mit dem Kopf durch die nach unten reichende Öffnung der erwähnten Vertiefung
verbunden ist,
wobei der Kopf einen peripheren Rand aufweist, welcher bezüglich
r.&igr; * · #· ···· Müllar+Bort*& Partner
- 2-des
Körpers vorspringt.
Körpers vorspringt.
Man kennt seit langem Verbindungsabdeckungen, welche bestimmt sind zum
Maskieren bzw. Kaschieren des Überganges eines Bodenbelages zu einem anderen, oder von Ungleichmäßigkeiten zwischen zwei Abschnitten eines Belages.
Man kennt des weiteren eine dekorative Verbindungsabdeckung bzw. Übergangsabdeckung
bzw. Anschlußabdeckung, welche eine Klebstoffmasse an ihrer unteren Seite aufweist, wobei dieses Element auf den Boden geklebt werden
muß (BE-A-758356). Diese Art von Verbindungsabdeckung weist den Nachteil auf, daß der Klebstoff altert und zu einer ungenügenden Verankerung bzw.
Befestigung führt.
Man kennt auch Verbindungsabdeckungen, welche gebildet sind aus einem Profil
mit zwei Längsrippen bzw. longitudinalen steifen Rippen, welche mit dem Boden des Profiles eine Gleitrinne bzw. Gleiteinrichtung definieren, um durch ein Ende
der Gleiteinrichtung das Einfügen bzw. das Einführen von Nägelköpfen zu
erlauben (EP-A-588734).
Es sind des weiteren Verbindungs- bzw. Anschlußabdeckungen des Types
bekannt, wie am Anfang beschrieben, wie das Profil "PROSYSTEM", vertrieben von der Firma TOMECANIC, Aubergenville, Frankreich, oder die Verbindungsabdeckung
der Firma CARL PRINZ GmbH & Co., Goch, Deutschland, welche beschrieben ist in der Veröffentlichung von "Boden, Wand, Decke, Die Spezialzeitschrift
für Bodenbeläge und Raumgestaltung" 2/1993.
Sämtliche dieser Profile erlauben eine sichere bzw. feste Befestigung der Verbindungsabdeckung
am Boden, weisen jedoch den großen Nachteil auf, daß sie schwer anzuordnen sind. Sie erfordern insgesamt ein Bohren von ausgerichteten
Löchern, gefolgt von einer Einführung von Befestigungsmitteln, seien es nun Nägel oder Dübel, in die vorgesehene Vertiefung an der unteren Seite des Profils
28. Mai 1996 .,, .. , . .... Müliar^Bora& Partner
der Verbindungsabdeckung. Diese Einfügung bzw. Einführung muß über die
Enden der Vertiefung erfolgen, und die Dübel sind somit gleitend bzw. gleitfähig
in der Vertiefung angeordnet, und zwar beabstandet voneinander in einer Weise, welche dem Abstand zwischen den Löchern entspricht. Man muß nachfolgend
das Profil umdrehen, wobei man hofft, daß die Dübel während diesem Schritt nicht gleiten bzw. verrutschen. Lediglich wenn sämtliche Dübel ihren Schaft
gleichzeitig in ihrem jeweiligen Loch haben, kann ein Druck aufgebracht werden, ausgehend von oben auf die Verbindungsabdeckung, um die Dübel in ihren
Löchern zu versenken. Wie man feststellen kann, ist dieses Manöver bzw. diese Handhabung kompliziert und erfordert Geschick vom Verwender. Des weiteren
erlaubt sie nur die Verwendung von einzudrückenden Befestigungsmitteln, und
schließt z.B. jene zum Schrauben aus.
Die vorliegende Erfindung hat zur Aufgabe, diese Probleme zu lösen, indem sie
eine Verbindungsabdeckung des Types vorschlägt, wie am Anfang aufgeführt, welcher einfach anzuordnen ist.
Das Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in der Abdeckungsverbindung,
wie sie am Anfang aufgeführt ist, die Ränder der Längs- bzw. longitudinalen Rippen des Profils und/oder der periphere Rand des Kopfes der Befestigungseinrichtung
in einer flexiblen Form gebildet sind, und zwar zwischen einer Ruheposition und einem gebeugten Zustand, und daß im gebeugten Zustand die
nach unten zeigende bzw. reichende Öffnung der Vertiefung eine Breite aufweist, welche größer oder gleich wie jene des Kopfes der Befestigungseinrichtung
ist. Dies ermöglicht es, die Köpfe der Befestigungseinrichtung transversalwärts in die longitudinale Vertiefung einzuführen.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 5
definiert.
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Die nennenswerte Wirkung der Verbindungsabdeckung gemäß der Erfindung
besteht darin, daß, nachdem die Löcher in den Boden gebohrt wurden, man
23. August 1996 Müüer-Bore & Partner
teilweise oder vollständig die Befestigungseinrichtungen einführen kann. Nachfolgend
werden die Ränder der Vertiefung des Profiles auf die Köpfe der Befesti-,
gungseinrichtungen angebracht bzw. angewendet, und man veranlaßt die Ränder und/oder den peripheren Rand des Kopfes der Befestigungseinrichtung sich zu
biegen bzw. zu beugen und es den Köpfen zu erlauben, in die Vertiefung eintreten
zu können. Man vermeidet somit sämtliche Ausrichtungsmanöver zwischen den Dübeln, welche vorangehend mit ihren jeweiligen Loch in der Vertiefung
des Profiles angeordnet wurden, wie es gemäß dem Stand der Technik der Fall ist.
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J Weitere Details und Besonderheiten der Erfindung werden offensichtlich aus der
folgenden Beschreibung, welche nicht einschränkend und mit Bezugnahme auf
die beigefügten Zeichnungen erfolgt.
Fig. 1 repräsentiert eine transversale Schnittansicht einer Verbindungs
abdeckung gemäß der Erfindung.
Fig. 2 repräsentiert dieselbe Ansicht, während dem Eindrücken des Profiles
auf die Dübel.
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Fig. 3-5 repräsentieren die Schritte des Anordnens einer Verbindungs- bzw.
r Übergangsabdeckung gemäß der Erfindung.
Fig. 6 repräsentiert eine Schnittansicht einer alternativen Ausführungs-
form der Erfindung.
In den unterschiedlichen Zeichnungen sind identische oder analoge Elemente
durch dieselben Bezugszeichen beziffert.
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>* *♦ *· *»*· MüUer*Bor&€t Partner
- 5-
Die Fig, 1 und 2 illustrieren eine Verbindungsabdeckung gemäß der Erfindung,
generell durch das Bezugszeichen 1 beziffert. In Fig. 1 befindet sie sich in einer
Position angeordnet an bzw. auf nicht dargestellten Bodenbelägen. Die Verbindungs-
bzw. Übergangs- bzw. Anschlußabdeckung 1 umfaßt ein längliches Profil 2, welches im Querschnitt eine Kreissegmentsform aufweist. Andere
Formen können selbstverständlich vorgesehen werden, und insbesondere können abgeflachte U-Formen zum Einsatz kommen. Asymmetrische Profile können
ebenfalls angedacht werden.
Das Profil 2 weist eine obere Fläche 3 auf, welche als Fläche dient, auf welcher
man gehen bzw. laufen kann. Diese Fläche kann gegebenenfalls dekorativ ausgestaltet sein. Es weist ebenfalls eine untere Fläche 4 auf, welche in der
Befestigungsposition zu den zu bedeckenden Bodenbelägen zeigt bzw. zu diesen hingerichtet ist.
Das dargestellte Profil 2 weist des weiteren zwei parallele longitudinale Rippen
5 und 6 auf, welche nach unten vorspringen, ausgehend von der unteren Fläche 4 des Profiles. Ränder 7 und 8 erstrecken sich zueinander hin, ausgehend von
jeder Längs- bzw. !ongitudinalen Rippe, wobei sie zwischen sich ein Intervall
bzw. einen Abstand D von vorbestimmter Breite bzw. Größe bilden. In diesem
Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Ränder 7 und 8 zueinander hin, ausgehend
von dem mittleren Abschnitt ihrer jeweiligen Rippe 5 und 6.
Eine Längs- bzw. longitudinale Vertiefung bzw. Aussparung bzw. Ausnehmung
9 wird somit zwischen der unteren Fläche 4 des Profiles 2, den Längsrippen 5
und 6 und den Rändern 7 und 8 definiert. Die Vertiefung 9 weist eine Öffnung nach unten entlang des lntervalles mit der Größe bzw. Breite D auf.
Die Verbindungsabdeckung 1 umfaßt ebenfalls Befestigungseinrichtungen 10,
um das Profil 2 am Boden zu befestigen, wobei lediglich eine in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist.
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• · · * · · ·
Die Befestigungseinrichtungen bzw. -mittel 10 sind hier Dübel. Es könnten
ebenso Nägel, Schrauben, Bolzen oder ein beliebiges anderes analoges Element sein. Die Befestigungseinrichtungen 10 umfassen einen Kopf 11, welcher eine
Breite L aufweist, welche größer als jene D des zuvorgenannten Intervalles ist. Der Kopf 11 ist in der Vertiefung 9 des Profiles 2 angeordnet, wenn sich das
Profil in der Befestigungsposition befindet, welche in Fig. 1 dargestellt ist.
Die Befestigungseinrichtungen 10 umfassen ebenfalls einen Körper 12, welcher
mit dem Boden verankerbar ist, und welcher mit dem Kopf durch bzw. über die nach unten gerichtete bzw. zeigende bzw. verlaufende Öffnung der Vertiefung
9 verbunden ist. Der Körper 12 ist in dem gezeigten Beispiel als ein Schaft gebildet, welcher mit peripheren flexiblen Rippen versehen ist.
Der Kopf weist einen peripheren Rand 13 auf, welcher bezüglich des Körpers 12
vorspringt.
Gemäß der Erfindung sind die Ränder 7 und 8 der longitudinalen Rippen 5 und
6 und/oder der periphere vorspringende Rand 13 des Kopfes 11 in einer flexiblen
Form ausgebildet, und zwar so wie es in Fig. 2 dargestellt ist. Im gebogenen
bzw. gebeugten Zustand verbreitert sich die nach unten gerichtete Öffnung der Vertiefung, und/oder die Größe bzw. Breite des Kopfes nimmt ab, und es folgt
daraus, daß die nach unten gerichtete Öffnung der Vertiefung 9 somit eine größere oder gleich große bzw. gleiche Breite aufweist wie jene des Kopfes der
Befestigungseinrichtungen.
Diese Anordnung erlaubt somit das Eintreten bzw. Penetrieren der Dübel 10 in
die Vertiefung 9, und zwar senkrecht bezüglich der longitudinalen Achse der Vertiefung und des Profiles.
In dem in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiel umfaßt der Kopf 11
einen Endabschnitt 14, welcher mit einem peripheren Rand 13 versehen ist.
Wenn sich das Profil in dem gebeugten Zustand befindet (siehe Fig. 2), weist der
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Rand 13 einen Durchmesser auf, welcher kleiner oder gleich der Breite der
länglichen Öffnung ist. Wenn sich das Profil in der Ruheposition bzw. im entspannten
bzw. ungebeugten bzw. Ausgangszustand befindet (siehe Fig. 1) weist
der Rand 13 einen Durchmesser auf, welcher größer ist als die Breite der längliehen
Öffnung der Vertiefung 9. Der Kopf 11 umfaßt ebenfalls einen Kopfteilabschnitt
15, welcher den Endabschnitt 14 fortführt, und welcher einen
Durchmesser aufweist, welcher kleiner als die Breite D der länglichen Öffnung ist, und zwar in dem Ruhezustand des Profiles, sowie einen Flansch 16, welcher
das Kopfteilstück 15 fortsetzt, und welcher einen Durchmesser aufweist, weleher
größer als die Breite D der länglichen Öffnung ist.
Wie man es in Fig. 1 sehen kann, hat in diesem Ausführungsbeispiel der Flansch
16 einen Durchmesser, welcher kleiner ist als der Abstand E, welcher zwischen
den freien Enden der longitudinalen Rippen besteht. In der Befestigungsposition ist somit der Flansch 16 zwischen diesen freien Enden angeordnet, und zwar
anliegend an den Rändern 7 und 8. Diese sind somit eingespannt bzw. eingepreßt
zwischen dem Endabschnitt des Kopfes der Befestigungseinrichtungen und
ihrem Flansch, wodurch eine exzellente Befestigung des Profiles an den Befestigungseinrichtungen
gewährleistet wird.
Wie man es am Ausführungsbeispiel, welches in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist,
beobachten kann, weist der periphere Rand 13 vorteilhafterweise eine abgeschrägte
Form auf, so daß er sich nach oben hin verjüngt, d.h. hin zu der unteren Fläche 4 des Profiles. Die longitudinalen Ränder weisen bevorzugt abgeschrägte
Enden in entsprechender Weise auf, und zwar derart, daß sie sich nach unten hin zu der länglichen Öffnung verbreitern, zum Zwecke der Führung und
der Erleichterung einer Einführung des Kopfes 11 in die Vertiefung 9 gemäß
einer Richtung, welche senkrecht zu dem Profil verläuft.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 6 unterscheidet sich von der Variante gemäß
den Fig. 1 und 2 durch die Tatsache, daß die Ränder 7 und 8 vorgesehen sind an den Enden der Rippen 5 und 6, und daß die Köpfe 11 keinen Flansch 16
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- 8 aufweisen.
Der Anordnungsmodus der Verbindungsabdeckung ist insbesondere in den Fig.
3 und 5 dargestellt.
5
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In Fig. 3 ist in schematischer Weise das Bohren von ausgerichteten Löchern 17
entlang einer Verbindung bzw. einem Anschluß zwischen Bodenbelägen dargestellt, wobei die Verbindung bzw. der Anschluß durch eine Verbindungsabdekkung
versteckt werden soll.
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Wie es in Fig. 4 dargestellt ist, werden die Befestigungseinrichtungen, hier Dübel
10, mit einem Hammer eingedrückt bzw. eingetrieben, und zwar vollständig in
ihr jeweiliges Loch 17.
Schließlich ist in Fig. 5 dargestellt, daß das Profil 2 mit den Rändern der Vertiefung
9 auf die Köpfe 11 der Dübel angebracht bzw. angewendet wird. In
Folge der Anbringung bzw. Aufbringung eines Druckes, z.B. unter Zuhilfenahme eines Hammers, tritt das Profil in den gebeugten Zustand über. Dies bedeutet,
daß entweder die longitudinalen Ränder 7 und 8 der Vertiefung 9 oder der periphere Rand 13 der Dübel 10 oder beide gebeugt sind, was zur Folge hat, daß
die nach unten gerichtete Öffnung der Vertiefung 9 eine Breite aufweist, welche größer oder gleich jener des Kopfes 11 der Dübel 10 ist. Somit können die Köpfe
11 in die Vertiefung 9 eintreten, gemäß einer Richtung senkrecht zu der longitudinalen
Achse der Verbindungsabdeckung, was in deutlichem Maße die Anordnung erleichtert.
Es ist zu verstehen, daß die vorliegende Erfindung in keinster Weise auf die oben
beschriebenen Ausführungsformen beschränkt ist, und daß einige Modifikationen durchgeführt werden können, ohne aus dem Rahmen der Erfindung herauszutreten.
Man kann insbesondere vorsehen, daß die Verbindungsabdeckungen gemäß der
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s» ·♦»· Mu)Ie^Bate■& Partner
- 9-
Erfindung insgesamt oder teilweise aus Metall, aus Kunststoffmaterial oder
einem analogen Material hergestellt sind. Die Ränder oder die peripheren Ränder der Köpfe können insbesondere aus metallischem Material oder flexiblem Kunststoff
oder aus einem gummi- bzw. kautschukartigen Material vorgesehen sein.
Claims (1)
- 2.8- Wlai 1996 #*·# .·*. .»·# ···· Müpf-gqfS*& PartnerAnmelder: S.A. Ateliers Guillaume Vanroy Werkhuizen N.V.
"Verbindungsabdeckung für Bodenbeläge ..."
Unser Zeichen: S 5151 - hl / so / elAnsprüche1. Verbindungsabdeckung (1) für Bodenbeläge, umfassend
ein längliches Profil (2) miteiner unteren Fläche (4),zwei longitudinalen parallelen Rippen (5, 6), welche nach unten von der unteren Fläche (4) vorspringen,Rändern (7, 8), welche sich zueinander hin erstrecken, ausgehend von jeder longitudinalen Rippe {5, 6), wobei sie zwischen sich ein Intervall von vorbestimmter Breite (D) bilden,- einer longitudinalen Vertiefung (9), welche definiert ist zwischen der unteren Fläche (4) des Profiles, den longitudinalen Rippen (5, 6) und den Rändern (7, 8), und welche eine nach unten gerichtete Öffnung entlang des Intervalles von vorbestimmter Breite (D) aufweist,sowieBefestigungseinrichtungen (10) zum Befestigen des Profils (2) am Boden, miteinem Kopf (11), welcher eine Breite (L) aufweist, weiche größer als jene (D) des zuvor genannten Intervalles ist und welcher in der Vertiefung (9) des Profiles (2) angeordnet ist,wenn sich das Profil in der Befestigungsposition befindet,
einem Körper (12), welcher am Boden verankerbar ist, und welcher mit dem Kopf (11) durch die nach unten gerichtete Öffnung der zuvor erwähnten Vertiefung (9) verbunden ist,- wobei der Kopf (11) einen peripheren Rand (13) aufweist,welcher bezüglich des Körpers (12) vorspringt,dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (7, 8) der longitudinalen Rippen2&. Mai 1996 .**.»**. «'·.···* &Mgr;&udigr;|&Igr;8/»-§&sfgr;]·&bgr;·& Partner- 2-{5, 6) des Profiles (2) und/oder der periphere Rand {13) des Kopfes (11) der Befestigungseinrichtungen {10) in einer flexiblen Form dargestellt sind, und zwar zwischen einer Ruheposition und einem gebeugten Zustand, und daß in dem gebeugten Zustand die nach unten gerichtete Öffnung der Vertiefung (9) eine Breite aufweist, welche größer oder gleich jener des Kopfes der Befestigungseinrichtungen ist.2. Verbindungsabdeckung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede longitudinal Rippe (5, 6) ein Ende aufweist, welches mit der unteren Fläche (4) des Profiles verbunden ist und ein freies Ende umfaßt, und daß der Rand (7, 8) von jeder Rippe {5, 6) sich zu dem gegenüberliegenden Rand hin erstreckt, ausgehend von einem mittleren Abschnitt der Rippe, und daß der Kopf (11) der Befestigungseinrichtungen (10) umfaßt einen Endabschnitt (14), dessen Durchmesser kleiner oder gleich der Breite der länglichen Öffnung ist, und zwar im zuvor erwähnten gebeugten Zustand, jedoch größer ist als die Breite der länglichen Öffnung im Ruhezustand, einen Kopfteilabschnitt (15), welcher den Endabschnitt (14) fortführt und einen Durchmesser aufweist, welcher kleiner ist als die Breite der länglichen Öffnung im Ruhezustand, und einen Flansch (16), welcher den Kopfteilabschnitt (15) fortsetzt und einen Durchmesser aufweist, welcher selbst im gebeugten Zustand des Profiles größer ist als die Breite der länglichen Öffnung, jedoch kleiner ist als ein Abstand (E), welcher vorgesehen ist zwischen den freien Enden der longitudinalen Rippen (5, 6).3. Verbindungsabdeckung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Befestigungsposition die Ränder (7, 8) eingespannt sind zwischen dem Endabschnitt (14) des Kopfes (11) der Befestigungseinrichtungen (10) und dem Flansch (16) davon.4. Verbindungsabdeckung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (11) der Eiefestigungseinrichtungen (10) einen peripheren Rand (13) aufweist, welcher derart abgeschrägt ist, daß23. August 1996 MüHer-Bore & Partnerer sich hin zu der unteren Fläche (4) des Profiles verjüngt, und daß die Ränder (7, 8) in entsprechender Weise abgeschrägt sind, so daß sie sich hin zu dem Unteren der länglichen Öffnung verbreitern, und zwar zum Führen und zum Erleichtern einer Einführung des Kopfes (11) der Befestigungseinrichtungen (10) in die Vertiefung (9) entlang einer Richtung, welche senkrecht zu dem Profil (2) verläuft.5. Verbindungsabdeckung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtungen (10) Dübel, Schrauben, Bolzen, Nägel oder analoge Elemente sind.
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Legal Events
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