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DE29608352U1 - Hörgerät zum Einsetzen in den Gehörgang und Handhabungsvorrichtung zum Halten des Hörgerätes - Google Patents

Hörgerät zum Einsetzen in den Gehörgang und Handhabungsvorrichtung zum Halten des Hörgerätes

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DE29608352U1
DE29608352U1 DE29608352U DE29608352U DE29608352U1 DE 29608352 U1 DE29608352 U1 DE 29608352U1 DE 29608352 U DE29608352 U DE 29608352U DE 29608352 U DE29608352 U DE 29608352U DE 29608352 U1 DE29608352 U1 DE 29608352U1
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DE
Germany
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handling device
hearing aid
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thickening
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DE29608352U
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INCASE BV
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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    • H04R25/65Housing parts, e.g. shells, tips or moulds, or their manufacture
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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Description

PATENTANWALT DR. STARK · MOERSER STRASSS&iacgr; 40· · JWfiSBS2f KRfFELD
Anwaltsakte: 96 236/4 th
Incase B.V., Centaurusweg 146, NL-5015 TATilburg
Hörgerät zum Einsetzen in den Gehörgang und Handhabungsvorrichtung zum Halten des Hörgerätes
Die Erfindung betrifft ein Hörgerät zum Einsetzen in den Gehörgang und eine Handhabungsvorrichtung zum Halten des Hörgerätes, insbesondere beim Einsetzen in den Gehörgang.
Aus der Praxis sind Hörgeräte zum Einsetzen in den Gehörgang bekannt, die üblicherweise ohne jegliche Hilfsmittel in den Gehörgang eingeführt werden. Das Einsetzen des Hörgerätes gestaltet sich relativ umständlich, da insbesondere beim Ausrichten des Hörgerätes im Gehörgang der zur Verfügung stehende Raum natürlicherweise sehr gering ist und durch die Ohrmuschel begrenzt wird. Auch das Greifen und Halten des Hörgerätes ist umständlich, da der Großteil des Hörgerätes in den Gehörgang geschoben wird und nur das äußere Ende von den Fingerspitzen gehalten werden kann.
Zum Entfernen des Hörgerätes aus dem Gehörgang weisen handelsübliche Hörgeräte dieses Typs einen Faden mit einer Verdickung am Ende des Fadens auf, so daß das Hörgerät an diesem Faden aus dem Gehörgang gezogen werden kann. Insbesondere ältere Personen haben jedoch Probleme, diesen kleinen Faden sicher zu greifen. Weiterhin kann es bei Kindern und Säuglingen wünschenswert sein, daß der Träger
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des Hörgerätes dieses nicht ohne weiteres entfernen kann. Zusätzlich zu der wenig ansprechenden Optik, wenn der Faden aus dem Ohr herausschaut, kommt der Nachteil hinzu, daß der Faden in bestimmten Situationen in Kontakt mit anderen Gegenständen {z.B. Kopfhörermuschel, Kopfkissen etc.) kommen kann und Reib- oder Kratzgeräusche entstehen, die sehr störend sind, zumal sie durch das Hörgerät noch zusätzlich verstärkt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Hörgerät zum Einsetzen in den Gehörgang und eine Handhabungsvorrichtung zum Halten des Hörgerätes zu schaffen, wodurch die genannten Nachteile vermieden werden und die einfach zu bedienen sind.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das bei eingesetztem Hörgerät von außen zugängliche Ende des Hörgerätes und ein Ende der Handhabungsvorrichtung kraft- und/oder formschlüssig, jedoch lösbar miteinander verbindbar sind und die Handhabungsvorrichtung somit auch zum Entfernen des Hörgerätes aus dem Gehörgang verwendet werden kann. Insofern ist, unabhängig von Fingerdicke, Ohrmuschelgröße und Geschicklichkeit des Hörgerätträgers, ein einfaches Einsetzen und Entfernen des Hörgerätes möglich.
Vorteilhafterweise kann das Ende des Hörgerätes eine Erhöhung mit außenseitig umlaufender Einkerbung aufweisen und die Handhabungsvorrichtung zwei bewegliche Greifabschnitte aus gebogenem Draht besitzen, insbesondere aus Edelstahl oder aber mit einem Überzug versehen, die jeweils einen ungefähr halbkreisförmigen unteren Abschnitt haben und durch einen Bewegungsmechanismus in der Handhabungsvorrichtung in ihrer Position zueinander verändert werden können, so daß ein sicheres Eingreifen der unteren Ab-
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schnitte in die Einkerbungen möglich ist. Allein aus hygienischen Gründen ist es notwendig, daß die Greifabschnitte korrosionsbeständig sind, so daß Edelstahl ein idealer Werkstoff ist. Ein Überzug des Drahtes bewirkt eine angenehmere Oberfläche der Greifabschnitte bei Kontakt mit der Haut, da das Material weicher ist und sich nicht so kalt anfühlt wie Edelstahl.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann die Erhöhung aus zwei einen Zwischenraum freilassenden Kreissegmenten bestehen, so daß zwischen diesen ein Mikroschalter oder ein Batteriefach angeordnet sein kann.
Erfindungsgemäß kann die Handhabungsvorrichtung federnde Arme besitzen, deren Enden jeweils eine innenseitige Verdickung, insbesondere mit widerhakenähnlicher Ausformung, aufweisen und im Inneren der Handhabungsvorrichtung kann ein bewegliches Element angeordnet sein. Weiterhin kann das Ende des Hörgeräts nach oben hin konisch zulaufen und/oder gerundet sein und eine umlaufende Einkerbung aufweisen, so daß die Handhabungsvorrichtung durch einfaches Aufdrücken auf das Hörgerät dieses mit den federnden Armen greifen kann und das Hörgerät durch Niederdrücken des beweglichen Elementes wieder aus den Greifarmen herausgedrückt werden kann, wobei diese dann nach außen weggedrückt werden. Durch die konische Ausformung des Hörgerätendes ist das Einrasten der Handhabungsvorrichtung am Hörgerät sehr einfach, da die Handhabungsvorrichtung, auch wenn sie nur ungefähr das Ende des Hörgerätes trifft, automatisch durch die konisch zulaufende Ausformung geführt wird. Auch vereinfacht es die Bedienung, daß das Einrasten automatisch durch Aufdrücken geschieht und kein Schalter oder Bewegungsmechanismus betätigt werden muß.
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Vorteilhafterweise kann das Ende des Hörgerätes auf der bei eingesetztem Zustand von außen zugänglichen Oberfläche eine kegelstumpfförmige Vertiefung aufweisen und das Ende der Handhabungsvorrichtung aus einem elastischen, verformbaren Material bestehen, durch das ein Zugstab, der endseitig eine Zugplatte aufweist, durchgeführt wird, so daß durch Zurückziehen des Zugstabes das verformbare Ende zusammengedrückt wird und sich somit der Außendurchmesser vergrößert, um bei in die kegelstumpfförmige Vertiefung eingeführtem Zustand sich so auszudehnen, daß eine kraftund/ oder formschlüssige Verbindung zwischen Handhabungsvorrichtung und Hörgerät entsteht. Hierbei ist, insbesondere wenn die Zugplatte aus einem nur mittelharten Material besteht oder aber mit einem weichen bis mittelweichen Überzug versehen ist, selbst bei ungeschickter Handhabung, nur eine sehr geringe Verletzungsgefahr gegeben, da das mit dem Ohr in Kontakt kommende Ende der Handhabungsvorrichtung keinerlei harte oder scharfkantige Teile aufweist .
Erfindungsgemäß kann das Ende des Hörgerätes auf der bei eingesetztem Zustand von außen zugänglichen Oberfläche eine kegelstumpfförmige Vertiefung aufweisen und die Handhabungsvorrichtung am Ende federnde Arme mit jeweils einer außenliegenden Verdickung aufweisen, wobei die Arme oberhalb dieser Verdickung eine weitere Verdickung besitzen. Die federnden Arme können in der Handhabungsvorrichtung zurückgezogen werden, so daß durch das Zurückziehen die Verdickung eines jeden Armes einen umlaufenden Anschlag an der Handhabungsvorrichtung berührt und die federnden Arme dadurch nach innen gedrückt werden. Durch die auch im eingerasteten Zustand noch auslenkbaren Arme ist die Verbindung zwischen Handhabungsvorrichtung und Hörgerät gegen Überlast gesichert. Wird ein zu starker Zug und/oder eine
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zu starke seitliche Belastung auf die Verbindung übertragen, so federn die Arme zurück und geben das Hörgerät frei. Somit werden Verletzungen des Ohres oder Beschädigungen des Hörgerätes selbst vermieden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann das Ende des Hörgerätes eine pilzförmige Erhöhung besitzen und das Ende der Handhabungsvorrichtung in einem ungefähr ringförmigen Hohlraum einen aufpumpbaren Schlauchabschnitt aufweisen, der sich beim Aufpumpen durch eine ringförmige Öffnung an der Unter- und Innenseite der Handhabungsvorrichtung so ausdehnt, daß die sich außerhalb der Handhabungsvorrichtung befindlichen Teile des Schlauchabschnitts unter die Pilzkappe greifen. Hierbei kann der Schlauchabschnitt mit Luft, einer Flüssigkeit und/oder einem Gel oder einer Kombination aus diesen gefüllt sein,. Durch die pilzförmige Ausformung des Hörgerätendes ist es möglich, im Notfall auch ohne die Handhabungsvorrichtung das Hörgerät aus dem Gehörgang zu entfernen, in dem mit den Fingernägeln unter die Pilzkappe gegriffen werden kann.
Erfindungsgemäß kann das Ende des Hörgerätes eine pilzförmige Erhöhung besitzen und die Handhabungsvorrichtung am Ende federnde Arme mit jeweils einer innenliegenden Verdickung aufweisen, wobei die Arme in einer Hülse beweglich geführt sind. Die Arme können in aus der Hülse ausgefahrenem Zustand zurückfedern und somit auf die pilzförmige Erhöhung des Hörgerätes aufgedrückt werden. Die Arme federn dann zurück und fassen mit der Verdickung unter die PiIzkappe. In nicht ausgefahrenem Zustand werden die Arme durch die Hülse geführt, die ein Wegfedern der Arme verhindert, so daß die pilzförmige Erhöhung fest von den Armen gehalten wird.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann mindestens eine, insbesondere zwei Handhabungsvorrichtungen in ein aufklappbares Etui integriert sein, wobei die Handhabungsvorrichtung/-en schwenkbar im Etui befestigt ist/sind und an dem Ende/den Enden der Handhabungsvorrichtung/-en jeweils ein Hörgerät befestigt ist und sich ebenfalls im Etui befindet. Somit haben die Handhabungsvorrichtungen und die Hörgeräte, wenn sie nicht benutzt werden, einen festen Aufbewahrungsort und müssen auch zur Benutzung nicht aus dem Etui entfernt werden.
Vorteilhafterweise kann mindestens eine, insbesondere zwei Handhabungsvorrichtungen in einem Etui dergestalt integriert sein, daß die Handhabungsvorrichtung/-en durch einen Schieber aus dem Etui herausschiebbar ist/sind, wobei an dem Ende/ den Enden der Handhabungsvorrichtung/-en jeweils ein Hörgerät befestigt ist und sich ebenfalls im Etui befindet. Durch den Schieber wird außerdem die Öffnung, durch die die Handhabungsvorrichtung herausgeschoben wird, bei Nichtbenutzung verschlossen. Bei dieser Ausführungsform ist die Handhabung sehr einfach, da kein Aufoder Zuklappen des Etuis erforderlich ist und die Handhabungsvorrichtung bei der Benutzung auch nicht verkippen kann.
Erfindungsgemäß können die Hörgeräte fernbedienbar sein, und es kann in das Etui eine Fernbedienung integriert sein, so daß nur ein Gegenstand sowohl für die Fernbedienung der Hörgeräte, für die Handhabung der Hörgeräte und auch für die Aufbewahrung der Hörgeräte benötigt wird.
Im folgenden werden in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Ansicht schräg von oben eines ersten Ausführungsbeispiels ,
Fig. 2 eine teilgeschnittene Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels,
Fig. 3 eine teilgeschnittene Ansicht schräg von vorne oben eines dritten Ausführungsbeispiels,
Fig. 4 eine teilgeschnittene Ansicht schräg von vorne oben eines vierten Ausführungsbeispiels,
Fig. 5 eine teilgeschnittene Ansicht schräg von vorne oben eines fünften Ausführungsbeispiels,
Fig. 6 eine teilgeschnittene Ansicht schräg von vorne oben eines sechsten Ausführungsbeispiels,
Fig. 7 eine Ansicht schräg von vorne oben eines weiteren Ausführungsbeispiels,
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel.
Fig. 1 zeigt ein Hörgerät 1 und eine Handhabungsvorrichtung 2, wobei das Hörgerät 1 eine Erhöhung 3 aufweist, die aus zwei einen Zwischenraum freilassenden Kreissegmenten 4 besteht und eine umlaufende Einkerbung 5 aufweist, und die Handhabungsvorrichtung 2 zwei bewegliche Greifabschnitte 6 aus gebogenem Draht aufweist, die jeweils einen ungefähr halbkreisförmigen unteren Abschnitt. 7 haben.
Fig. 2 zeigt ein Hörgerät 1 mit nach oben hin konisch zulaufendem Ende 8 und einer umlaufenden Einkerbung 5 und
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einer Handhabungsvorrichtung 2 mit federnden Armen 9, deren Ende jeweils eine innenseitige Verdickung 10, insbesondere mit widerhakenähnlicher Ausformung aufweist. Im Inneren der Handhabungsvorrichtung 2 ist ein bewegliches Element 11 angeordnet.
Fig. 3 zeigt ein Hörgerät 1 mit einer kegelstumpfförmigen Vertiefung 12 in der bei eingesetztem Zustand von außen zugänglichen Oberfläche 13. Das Ende der Handhabungsvorrichtung 2 besteht aus einem elastischen verformbaren Material 14, durch das ein Zugstab 15 mit einer endseitigen Zugplatte 16 durchgeführt wird, besteht.
Fig. 4 zeigt ein Hörgerät 1 mit einer kegelstumpfförmigen Vertiefung 12 in der bei eingesetztem Zustand von außen zugänglichen Oberfläche 13. Die Handhabungsvorrichtung 2 weist am Ende federnde Arme 9 mit einer außenliegenden Verdickung 17 auf. Oberhalb dieser Verdickung 17 besitzen die federnden Arme 9 jeweils eine weitere Verdickung 18. Die Handhabungsvorrichtung 2 weist ferner einen umlaufenden Anschlag 19 auf.
Fig. 5 zeigt ein Hörgerät 1 mit einer pilzförmigen Erhöhung 20 und eine Handhabungsvorrichtung 2 mit einem ungefähr ringförmigen Hohlraum, in dem ein aufpumpbarer Schlauchabschnitt 21 angeordnet ist. Die Handhabungsvorrichtung 2 weist an der Unter-/Innenseite eine ringförmige Öffnung auf.
Fig. 6 zeigt ein Hörgerät 1 mit einer pilzförmigen Erhöhung 2 0 und einer Handhabungsvorrichtung 2 mit federnden Armen 9, die eine innenliegende Verdickung aufweisen und in einer Hülse 22 axial beweglich geführt sind.
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Fig. 7 zeigt ein aufklappbares Etui 23, in dem zwei Handhabungsvorrichtungen 2 schwenkbar befestigt sind. Die Handhabungsvorrichtungen 2 weisen jeweils einen Betätigungsknopf 24 auf und halten ein Hörgerät 1.
Fig. 8 zeigt ein Etui 23 mit Betätigungsknöpfen 24 und Schiebern 25 sowie einer Handhabungsvorrichtung 2 mit darin befestigtem Hörgerät 1. Auf der Oberfläche des Etuis 23 sind Bedienknöpfe 26 für die fernbedienbaren Funktionen des Hörgeräts 1 angeordnet.

Claims (11)

PATENTANWALT DR. STARK · MOERSER siiRÄSÖE f4ö"; D-47^3* $<REFELD Ansprüche
1. Hörgerät (1) zum Einsetzen in den Gehörgang und Handhabungsvorrichtung (2) zum Halten des Hörgerätes (1), insbesondere beim Einsetzen in den Gehörgang, dadurch gekennzeichnet, daß das bei eingesetztem Hörgerät (1) von außen zugängliche Ende des Hörgerätes (1) und ein Ende der Handhabungsvorrichtung (2) kraft- und/oder formschlüssig, jedoch lösbar, miteinander verbindbar sind.
2. Hörgerät (1) und Handhabungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch, gekennzeichnet, daß das Ende des Hörgerätes {1) eine Erhöhung {3) mit außenseitig umlaufender Einkerbung (5) aufweist und die Handhabungsvorrichtung (2) zwei bewegliche Greifabschnitte (6) aus gebogenem Draht, insbesondere aus Edelstahl oder aber mit einem Überzug versehen, besitzt, die jeweils einen ungefähr halbkreisförmigen unteren Abschnitt {7) haben und durch einen Bewegungsmechanismus in der Handhabungsvorrichtung (2) in ihrer Posititon zueinander veränderbar sind.
3. Hörgerät {1) und Handhabungsvorrichtung {2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhung (3) aus zwei einen Zwischenraum freilassenden Kreissegmenten (4) besteht.
4. Hörgerät (1) und Handhabungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabungsvor-
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richtung (2) federnde Arme (9) besitzt, deren Enden jeweils eine innenseitige Verdickung (10) , insbesondere mit widerhakenähnlicher Ausformung, aufweisen, daß im Inneren der Handhabungvorrichtung (2) ein bewegliches Element (11) angeordnet ist und daß das Ende des Hörgerätes (1) nach oben hin konisch zuläuft und/oder gerundet ist und eine umlaufende Einkerbung (5) aufweist.
5. Hörgerät (1) und Handhabungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des Hörgerätes (1) auf der bei eingesetztem Zustand von außen zugänglichen Oberfläche (13) eine kegelstumpfförmige Vertiefung (12) aufweist und daß das Ende der Handhabungsvorrichtung (2) aus einem elastischen, verformbaren Material (14) besteht, durch das ein Zugstab (15) , der endseitig eine Zugplatte (16) aufweist, durchgeführt wird.
6. Hörgerät (1) und Handhabungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des Hörgerätes (1) auf der bei eingesetztem Zustand von außen zugänglichen Oberfläche (13) eine kegelstumpfförmige Vertiefung (12) aufweist, daß die Handhabungsvorrichtung (2) am Ende federnde Arme (9) mit jeweils einer außenliegenden Verdickung (17) aufweist, wobei die Arme (9) oberhalb dieser Verdickung (17) eine weitere Verdickung (18) besitzen, und daß die federnden Arme (9) in der Handhabungsvorrichtung (2) zurückgezogen werden können und die Handhabungsvorrichtung (2) einen umlaufenden Anschlag (19) für die weiteren Verdickungen (18) aufweist.
7. Hörgerät (1) und Handhabungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des Hörgerätes (1) eine pilzförmige Erhöhung (20) besitzt und das Ende der Handhabungsvorrichtung (2) in einem ungefähr
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ringförmigen Hohlraum einen aufpumpbaren Schlauchabschnitt (21) aufweist, der sich beim Aufpumpen durch eine ringförmige Öffnung an der Unter-/Innenseite der Handhabungsvorrichtung (2) ausdehnt.
8. Hörgerät (1) und Handhabungsvorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des Hörgerätes (1) eine pilzförmige Erhöhung (20) aufweist und daß die Handhabungsvorrichtung (2) am Ende federnde Arme (9) mit jeweils einer innenliegenden Verdickung (10) aufweist, wobei die Arme (9) in einer Hülse (22) axial beweglich geführt sind.
9. Hörgerät (1) und Handhabungsvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenzeichnet, daß mindestens eine, insbesondere zwei Handhabungsvorrichtungen (2) in ein aufklappbares Etui (23) integriert ist/sind, wobei die Handhabungsvorrichtung/-en (2) schwenkbar im Etui (23) befestigt ist/sind und an dem Ende/den Enden der Handhabungsvorrichtung/-en (2) jeweils ein Hörgerät (1) befestigt ist und sich ebenfalls im Etui (23) befindet.
10. Hörgerät (1) und Handhabungsvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenzeichnet, daß mindestens eine, insbesondere zwei Handhabungsvorrichtungen (2) in ein Etui (23) dergestalt integriert ist/sind, daß die Handhabungsvorrichtung/-en (2) jeweils durch einen Schieber (25) aus dem Etui (23) herausschiebbar ist/sind, wobei Hörgeräte (1) an den Enden der Handhabungsvorrichtungen (2) befestigt sind und sich ebenfalls im Etui (23) befinden.
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11. Hörgerät {1) und Handhabungsvorrichtung (2) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenzeichnet, daß die Hörgeräte (1) fernbedienbar sind und daß in das Etui (23) ebenfalls eine Fernbedienung integriert ist.
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