DE29607136U1 - Kontaktbauteil für einen elektrischen Steckverbinder - Google Patents
Kontaktbauteil für einen elektrischen SteckverbinderInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein elektrisches Kontaktbauteil zum elektrischen
Verbinden der Leiterader wenigstens einer elektrischen Leitung.
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An ein solches Kontaktbauteil sind eine Vielzahl Anforderungen gestellt.
Ein wesentliches Merkmal ist seine Eignung dazu, eine Ader sicher zu kontaktieren und
den elektrischen Strom mit möglichst geringen Widerstandsverlusten zu leiten. Es soll
deshalb aus einem Material bestehen, das elektrischen Strom gut leitet. Dabei soll der
Kontakt mit der Ader mit einem bestimmten Kontaktdruck erfolgen, was durch eine Vorspannung erreicht, mit der die Ader an das oder die Kontaktelemente des
Kontaktbauteils zu drücken sind. Es ist auch zu berücksichtigen, daß ein Kontaktbauteil
in den meisten Fällen von komplizierter Bauweise und außerdem von kleiner Bauweise
sein kann, wodurch sich Schwierigkeiten bei der Herstellung des Kontaktbauteils ergeben. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß ein Material zu verwenden ist, das auch bei
kleiner Bauweise gut zu verarbeiten ist und außerdem den elektrischen Strom gut leitet.
Ein Kontaktbauteil der vorliegenden Art ist in der AT-PS-344 810 beschrieben. Bei
dieser bekannten Ausgestaltung besteht das Kontaktbauteil aus zwei Teilen, die nach
jeweiliger Vorfertigung fest miteinander verbunden werden und das Kontaktbauteil
bilden. Das eine Teil ist ein flaches, jedoch stumpfwinklig abgewinkeltes Kontaktelement, das sich von einem Kontaktbasisteil erstreckt. Das andere Teil ist eine
durch eine Blattfeder gebildete Klemmfeder, die sich ebenfalls von einem Klemmfederbasisteil erstreckt. Die beiden Basisteile sind flach aufeinanderliegend fest
miteinander verbunden. Das Kontaktteil weist im Bereich seines stumpfwinkligen Scheitels ein Durchgangsloch auf, durch das eine Ader zwischen das Kontaktteil und die
Klemmfeder steckbar ist. Beim Einstecken stößt die Ader gegen die in diesem Bereich
schräg verlaufende Klemmfeder, wodurch die Klemmfeder aufgedrückt wird und die Ader mit einer Klemmkraft gegen das Kontaktteil drückt. Die Durchstecköffnung ist
durch eine aus dem Kontaktteil ausgeschnittene und ausgebogene Zunge gebildet, die
eine Einführungsschräge beim Einstecken der Ader in das Durchsteckloch bildet. Quer
zur Steckrichtung weist das Kontaktteil mehrere Durchstecklöcher für mehrere parallel
angeordnete Adern auf, wobei die Klemmfeder in nebeneinander liegende und sich jeweils über einem zugehörigen Durchsteckbereich befindliche Federlamellen unterteilt
ist, die von einem gemeinsamen Federbasisteil ausgehen. In dieser Druckschrift sind
keine Angaben über Materialarten für das Kontaktteil und die Klemmfeder enthalten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kontaktbauteil der vorliegenden Art so
auszugestalten, daß es bei Gewährleistung einer störungsfreien elektrischen Verbindung
von einfacherer Bauweise ist.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist das Kontaktbauteil mit seinem Kontaktteil
und seinem Federteil einstückig hergestellt. Hierdurch werden die Bauweise und der
Herstellungsaufwand vereinfacht, da eine zusätzliche Verbindung zwischen dem Kontaktteil und dem Federteil entfällt und deshalb beide Teile gemeinsam, z. B. als
Platine vorgefertigt und durch Biegen oder Falten zum Kontaktbauteil vervollständigt
werden können. Hierdurch werden nicht nur die Herstellung vereinfacht und die Herstellungskosten wesentlich gesenkt, sondern es wird auch die Kontaktierung
wesentlich verbessert, weil im Verbindungsbereich zwischen dem Kontaktteil und dem
Federteil die elektrische Verbindung aufgrund von Fugenbildung, Oxydation und dgl.
nicht beeinträchtigt werden kann und deshalb diesbezüglich eine störungsfreie Funktion
gewährleistet ist.
Das erfindungsgemäße Kontaktbauteil eignet sich auch in kleiner Bauweise insbesondere
für Leuchten und solche in Lichtbändern.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die die Federwirkung des Federteils
verbessern, aufgrund besonderer Materialwahl den elektrischen Kontakt und die elektrische Stromleitung weiter verbessern, zu einfachen und kostengünstig
herstellbaren Bauweise führen, die sich durch Stabilität und Belastbarkeit auszeichnet,
und die bereits durch Formgebung eine einfache und sichere Positionierung des Kontaktbauteils in einem Gehäuse ermöglichen.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand
von bevorzugten Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Kontaktbauteil in der Vorderansicht;
Fig. 2 das Kontaktbauteil in der Draufsicht;
Fig. 3 das Kontaktbauteil in der Rückansicht;
Fig. 4 das Kontaktbauteil im Kontakt mit der Ader einer elektrischen Leitung
im Querschnitt
• ·
Fig. 5 das Kontaktbauteil in abgewandelter Ausgestaltung in der
Vorderansicht;
Fig. 6 den Schnitt VI-VI in Fig. 5 in abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 7 ein erfindungsgemäßes Kontaktbauteil in der Vorderansicht in weiter
abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 8 das Kontaktbauteil nach Fig. 7 in der Draufsicht;
Fig. 9 und 10 erfindungsgemäße Kontaktbauteile in abgewandelten Ausgestaltungen
jeweils in perspektivischer Darstellung;
Fig. 11 ein Zuschnitt bzw. eine Platine für das Kontaktbauteil nach Fig. 10 in
der Draufsicht;
Fig. 12 das Kontaktbauteil nach Fig. 11 in weiter abgewandelter
Ausgestaltung in perspektivischer Darstellung;
Fig. 13 ein Zuschnitt bzw. eine Platine für das Kontaktbauteil nach Fig. 12;
Fig. 14 ein Kontaktbauteil in einer Stellung mit Blickrichtung auf das Federteil
6 in weiter abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 15 den Schnitt XV-XV in Fig. 14;
Fig. 16 den Schnitt XVI-XVI in Fig. 14.
Das allgemein mit 1 bezeichnete Kontaktbauteil ist als sogenannter Steckkontakt 2 für
wenigstens eine Ader 3 eines elektrischen Kabels 4 ausgebildet. Die Hauptteile des
Kontaktbauteils 1 sind ein Kontaktteil 5, ein Federteil 6 und eine Einsteckführung 7 für
die Ader 3, die beim Einstecken zwangsläufig eine Führung der Ader zwischen das Kontaktteil 5 und das Federteil 6 bewirkt.
Das Kontaktteil 5 und das Federteil 6 sind jeweils durch plattenförmige Blechteile
gebildet, die mit ihren Breitseiten etwa nebeneinanderliegend angeordnet sind und durch
eine Biegung oder Faltung 8 einstückig miteinander verbunden und hergestellt sind. Im
Bereich der Faltung 8 können das Kontaktteil 5 und das Federteil 6 mit ihren einander
zugewandten Breitseiten 5a, 6a aneineinanderliegen oder einen Abstand voneinander
aufweisen. Der Scheitel 9 der Faltung 8 befindet sich an einem gemeinsamen Seitenrand
für das Kontaktteil 5 und das Federteil 6. Von diesem Seitenrand bzw. Scheitel 9
ausgehend weist das Kontaktteil 5 eine größere Länge Ll auf, als das Federteil 6,
dessen Länge mit L2 bezeichnet ist. Das Längenverhältnis beträgt etwa 1:3/4. Das
Kontaktteil ist zugleich ein Basisteil B, das das Federteil 6 trägt.
Die Einsteckführung 7 ist durch eine Ausbiegung 11 des Kontaktteils 5 zur dem
Federteil 6 abgewandten Seiten hin und durch ein Durchsteckloch 12 für die Ader 3
gebildet. Die Ausbiegung 11 ist etwa mittig bezüglich der Länge Ll des Kontaktteils 5
angeordnet und sie erstreckt sich über einen Längenbereich L3, der etwa 1/3 bis 1/2 der
Länge Ll beträgt. Die Ausbiegung 11, die bei der vorliegenden Ausgestaltung rechtwinklig zu den Längen Ll, L2 durchgehend, also im Sinne eines Profils
ausgebildet ist, wird von dem Federteil 6 überdeckt. Zu beiden Seiten der Ausbiegung
11 befinden sich seitliche Streifen 13a, 13b, deren Länge jeweils 1/4 bis 1/3 der Länge
Ll beträgt und die bei der vorliegenden Ausgestaltung jeweils eben ausgebildet sind und
sich in einer gedachten Ebene befinden. Dabei kann das Federteü so lang ausgebildet
sein, daß seine freie Endkante 14 sich bis zum Übergangsbereich 15 zwischen der Ausbiegung 11 und dem in Fig. 1 rechten seitlichen Streifen 13b erstreckt oder den
Übergangsbereich 15 überragt. Das Durchsteckloch 12 befindet sich vorzugsweise im
Endbereich der dem Scheitel 9 zugewandt angeordneten Flanke 11a, wobei seine vorzugsweise runde Querschnittsabmessung so groß bemessen ist, daß die Ader 3 die in
Fig. 4 dargestellte, am gerundeten oder kantigen Übergang 15 anliegende Stellung
einnehmen kann bzw. in dieser Stellung eingeschoben werden kann, in der sie mit der
Ebene E der Streifen 14 einen spitzen Winkel W einschließt.
Das Durchsteckloch 12 wird vor dem Biegen bzw. Falten des Kontaktbauteils 1 in eine
Platine gestanzt, deren Dicke d etwa 0,3 bis 0,6 mm betragen kann. Die Platine besteht
aus Federbronze.
Das Kontaktbauteil 1 weist einen weiteren Steckkontakt 2 oder anderen elektrischen
Kontakt auf, mit dem ein weiterer elektrischer Kontakt mit der Ader einer zu- oder
weiterführenden elektrischen Leitung verbindbar ist.
Wie aus den Fig. 3 und 4 zu entnehmen ist, befinden sich in der Querrichtung des
Kontaktbauteils 1 mehrere, hier drei Steckkontakte 2 nebeneinander, die jeweils durch
ein Durchsteckloch 12 und eine Einsteckführung 7 im vorbeschriebenen Sinne gebildet
sind. Um auch beim Vorhandensein unterschiedlich dicker Adern 3 einen gleichmäßigen Federdruck und somit auch Kontaktdruck zu gewährleisten, ist das
Federteil 6 am Vorhandensein mehrerer vorgenannter Steckkontakte 2 durch sich jeweils zwischen zwei benachbarten Durchstecklöchern 12 befindliche Trennschnitte 17
in Federfinger 6.1, 6.2, 6.3 unterteilt, die jeweils unabhängig voneinander die zugehörige Ader 3 gegen die zugehörige Kontaktstelle 18 vorspannen. Dabei erfolgt der
elektrische Kontakt sowohl mit dem Kontaktteil 5 als auch dem Federteü 6.
• · t ·
Die an der zugehörigen Ader 3 anliegende Innenkante des Federteils 6 bildet eine
Sicherung gegen ungewolltes Entfernen der Ader 3 aus dem Steckkontakt 2, was aufgrund der verhältnismäßig starken Reibung gewährleistet ist, mit der die Innenkante
aufgrund der Federspannung gegen die Ader 3 wirkt.
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Die Steckkontakte 2.1, 2.2, 2.3 können zur Verbindung sowohl mehradriger
elektrischer Leitungen als auch zu- und/oder abführender elektrischer Leitungen 4
dienen.
Die Ausgestaltung des Kontaktbauteils 1 nach Fig. 5, bei der gleiche oder vergleichbare
Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich von der vorbeschriebenen Ausgestaltung dadurch, daß das Kontaktbauteil 1 mit einem
Abgreifkontakt 21 kombiniert ist, der durch zwei Schneid- und/oder Greifstege 22
gebildet ist, die sich nebeneinander vom Kontaktteil 5 etwa in dessen Ebene E erstrecken und zwischen sich einen Schneid- und/oder Abgreifspalt 23 aufweisen. Die
den Abgreifspalt 23 begrenzenden Längskanten 22a der Abgreifstege 22 können stumpf,
z.B. durch einfache Stanzschnitte, oder als Schneiden ausgebildet sein. Die Spaltbreite
b des Abgreifspaltes ist etwas geringer zu bemessen als die Querschnittsabmessung der
zu kontaktierenden Leitungsader, so daß beim Abgriff die Abgreifstege 22 aufgrund
ihrer Elastizität seitlich ausbiegen und mit einer Vorspannung an der Leitungsader
anliegen. Aufgrund dieser Elastizität ist ein verhältnismäßig großer Paßbereich für
unterschiedlich große Querschnitte kontaktierbarer Leitungsadern gegeben. Um die
Einführung in den Abgreifspalt 23 zu erleichtern, sind die AbgreifStege 22 an ihren
Innenecken gerundet oder mit Einführungsschrägen 24 versehen. Im Fußbereich der Abgreifstege 22 kann der Abgreifspalt 23 verbreitert sein, wodurch die Biegsamkeit und
Elastizität der Angreifstege 22 vergrößert wird. Bei der vorliegenden Ausgestaltung
erstrecken sich die Abgreifstege 22 quer von den seitlichen Streifen 13a, 13b, wobei sie
zu beiden Seiten der Ausbiegung 11 angeordnet sind. Die Verbreiterung 25 kann auch
aus dem Grund angeordnet sein, die Abgreifstege 22 von der Verformung der Ausbiegung 11 dadurch freizustellen, daß die Abgreifstege 22 in ihrem Fußbereich
seitlich neben der Ausbiegung 11 angeordnet sind.
Der Abgreifkontakt 21 eignet sich in bekannter Weise zum Kontaktieren von nackten
als auch isolierten Leitungsadern (Schneidklemmkontakt), wobei es sich bei der Isolierung um einen Lack oder auch um einen dünnen Kunststoffüberzug handeln kann.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 6 sind die Abgreifstege 22 nicht in einer Ebene
angeordnet, sondern sie schließen einen spitzen Winkel Wl von z.B. etwa 60 bis 75°
ein. Dies kann durch ein Verdrehen der Abgreifstege 22 z.B. in deren Fußbereich herbeigeführt werden. Der Vorteil einer solchen Ausgestaltung ist der, daß bei einem
gestanzten Abgreifspalt 23 aufgrund der verdrehten Anordnung der Abgreifstege 22 sich
keilförmige Abgreifkanten 22a gegenüberstehen, die aufgrund der Keilform besonders
geeignet sind, eine Isolierung zu durchschneiden.
Die von beiden Abgreif Stegen 22 eingenommene Breite bl ist etwas kleiner bemessen
als die Länge L des Kontaktteils 5, so daß sich im Übergangbereich zwischen den vorzugsweise parallelen Außenrändern der Abgreifstege 22 und dem Kontaktteil 5
vorzugsweise beidseitig Schulterflächen 26 ergeben, die bei der Positionierung des
Steckkontaktes 2 in Kammern eines Kunststoffgehäuses (nicht dargestellt) als Positionieranschläge dienen können.
Die Ausgestaltung gemäß Fig. 7 und 8, bei der gleiche oder vergleichbare Teile mit
gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich von den vorbeschriebenen
Ausgestaltungen dadurch, daß die Ausbiegung 11 zum einen nicht eine runde, sondern
eine dreieckige Querschnittsform aufweist, und zum anderen bezüglich der Länge Ll
des Kontaktteils 5 zu dessen freien Ende hin außermittig versetzt angeordnet ist, wobei
die äußere Flanke 11b der Ausbiegung 11 das freie Ende des Kontaktteils 5 bildet. Bei
dieser Ausgestaltung sind die Längen Ll und L2 des Kontaktteils 5 und des Federteils 6
etwa gleich groß bemessen. Der freie Randbereich des Kontaktteils 5 und/oder der
Federteil 6 kann mit einer nach außen gerichteten Rundung 27 versehen sein.
Bei dieser außermittigen Anordnung der Ausbiegung 11 steht nur auf einer Seite einer
sich rechtwinklig zur Ebene der Abgreifstege 22 erstreckenden Längsmittelebene 28 der
einseitige Streifen 13a des Kontaktteils 5 zur Verbindung der Abgreifstege 22 zur
Verfügung. Aus diesem Grunde ist bei dieser Ausgestaltung zwischen dem Kontaktteil 5
und den Abgreifstegen 22 ein ebener Basisabschnitt 31 vorgesehen, der einstückig vom
Streifen 13a ausgeht und durch einen Trennschnitt 32 vom übrigen, die Ausbiegung 11
enthaltenden Abschnitt des Kontaktteils 5 getrennt ist. Der Trennschnitt 32 erstreckt
sich vom freien Ende her bis zum Fußbereich der Ausbiegung 11.
Bei der Ausgestaltung des Kontaktbauteils 1 nach Fig. 9 entspricht der Steckkontakt 2
der vorbeschriebenen Ausgestaltung nach Fig. 7 und 8, wobei jedoch der Abgreifkontakt 21 wenigstens drei, vom Basisabschnitt 31 ausgehende und durch
Trennlitze 33 voneinander getrennte Kontakt-Federzungen 34 aufweist, die mit ihren
einander zugewandten Breitseiten flächig an einer zugehörigen andeutungsweise dargestellten Leitungsader 35 eines Hebels 35 anliegen. Um den Abgriff zu erleichtern,
sind die freien Enden der Federzungen 34 mit nach außen gekrümmten Schrägen oder
Rundungen 36 versehen. Ein solcher Abgreifkontakt 21 eignet sich nicht zum Durchtrennen einer Isolierung. Deshalb ist die Leitungsader 35 im Kontaktbereich von
einer Isolierung, z.B. einem Lack- oder Kunststoffüberzug 35a, befreit.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 10 und 11, bei der ebenfalls gleiche oder vergleichbare
Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist ein vergleichbarer Steckkontakt 2
mit einen Abgreifkontakt 21 kombiniert, der wenigstens zwei Paare A von einander
gegenüberliegenden Kontakt-Federzungen 34 aufweist, die von einem im Querschnitt U
oder rohrförmigen Basisabschnitt 37 mit zwei einander gegenüberliegenden breitseitigen
Basiswänden 38a, 38b aufweist, von denen die Kontaktfederzungen-Paare A ausgehen
und sich konvergent erstrecken, so daß sie sich in einem Kontaktbereich berühren. Bei
dieser Ausgestaltung sind die die Kontaktfederzungen-Paare A trennenden Trennlitze 5
einander gegenüberliegend angeordnet und kurzer bemessen als die Länge L3 der
Kontaktfederzungen 34, wodurch letztere stabilisiert sind. Auch bei dieser Ausgestaltung sind Kontakt-Federzungen 34 durch an ihren freien Enden angeordnete,
nach außen weisende Rundungen 36 mit Einführungsschrägen zum leichten Einführen der zugehörigen Leitungsader 35 versehen. Die Leitungsader 35 bedarf auch bei diesem
Ausführungsbeispiel einer Entfernung der Isolierung. Wie insbesondere Fig. 11 zeigt,
können bei einer rohrförmigen Ausgestaltung des Basisabschnitts 37 die endseitigen
Basiswände 38a, 38c durch eine Formschlußverbindung 41 formschlüssig miteinander
verbunden und somit stabilisiert sein. Die Formschlußverbindung 41 kann durch eine
Hinterschneidung 42 in der einen Basiswand 37a und einen in Form und Größe der Hinterschneidung 42 passenden Vorsprung 43 gebildet sein, die beim Biegen des
Basisabschnitts 37 in die rohrförmige Form im Sinne eines Puzzels ineinandergreifen.
Bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 12 und 13, bei denen gleiche oder
vergleichbare Teile ebenfalls mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist das Kontaktbauteil 1 ebenfalls durch einen Steckkontakt 2 und einen Abgreifkontakt 21
jeweils besonderer Ausgestaltung gebildet. Der Abgreifkontakt 21 unterscheidet sich
von den Abgreifkontakten gemäß Fig. 5 und 8 unter anderem dadurch, daß zwei Schneid- und/oder Abgreifsteg-Paare 22B einander gegenüberliegen und von einem U-
oder rohrförmigen Basisabschnitt 37 ausgehen. Aus Fig. 12 läßt sich entnehmen, daß
das Federteil 6 bzw. die Federfinger 6.1, 6.2, 6.3 diagonal zum rohrförmigen
• III
Basisabschnitt 37 angeordnet sind. Wie beim vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel
können die Endwände der in Fig. 13 dargestellten Platine P durch eine Formschlußverbindung 41 miteinander verbunden und stabilisiert sein.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 12 und 13 sind die Schneid- und/oder Abgreifstege
22 in mehrfacher Hinsicht stabilisiert. Zum einen sind sie aufgrund der geringeren
Länge L4 der Abgreifspalte 23 weniger flexibel, wodurch eine größere Klemmkraft und/oder Schneidkraft erreicht wird. Zum anderen sind die Schneid- und/oder
Abgreifstege 22 benachbarter Schneid- und/oder Abgreifsteg-Paare 22B durch einander
gegenüberliegende und die Rohrform bildende Stabilisierungswände 45a, 45b miteinander verbunden, die die Elastizität bzw. Nachgiebigkeit noch weiter verringern
und somit die Schneid- und/oder Abgreifstege 22 weiter stabilisieren.
Ein weiterer Unterschied dieses Kontaktbauteils 1 besteht darin, daß der im Querschnitt
U- oder rohrförmige Basisabschnitt 37 im Bereich der inneren Flanke 11a der Ausbiegung 11 einstückig mit dem Kontaktteil 5 verbunden ist. In den übrigen
Bereichen ist der Basisabschnitt 37 durch Trennschnitte 32 getrennt.
Im übrigen unterscheidet sich der Steckkontakt 2 bei diesem Ausführungsbeispiel vom
Steckkontakt 2 der Ausgestaltung nach Fig. 7 und 8 dadurch, daß er eine spiegelbildliche Bauform aufweist. Außerdem ist die Länge des Streifenabschnitts 13a
kürzer bemessen, und sie beträgt etwa 1/4 bis 1/3 der Länge L des Kontaktteils 5.
Im Rahmen der Erfindung ist es möglich und vorteilhaft, am Kontaktbauteil 1 ein
weiteres Verbindungsteil 50, insbesondere einen Steckkontakt 51 und/oder Abgreifklemmkontakten 52, z. B. Schneidklemmkontakt anzuordnen, der vorzugsweise
ebenfalls vom Basisteil B oder einem anderen Basisabschnitt ausgeht und somit von
letzterem getragen ist.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 12 oder 13 ist der Steckkontakt 51 und/oder
Abgreifkontakt 52 durch eine flache Zunge 53 gebildet, die durch eine vorzugsweise
einstückige Verlängerung des Basisteils B gebildet ist, insbesondere eine Verlängerung
quer zu dessen Längsrichtung, siehe die Länge Ll in Fig. 2 oder 1. Die Zunge 53 kann
unter anderem an der Flanke 11a oder an der Flanke 11b (Fig. 12) angeordnet sein,
wobei ihre Breite etwa der Länge dieser Flanke entsprechen kann.
Wie Fig. 13 zeigt, läßt sich die Zunge 53 einteilig am Zuschnitt bzw. an der Platine P
anordnen und durch einen gemeinsamen Stanzschnitt auschneiden bzw. vorfertigen.
Als Steckkontakt 51 kann die Zunge 53 schmalseitige seitliche Vorsprünge 54
aufweisen, die bei der vorliegenden Ausgestaltung eine stumpfe Keilform aufweisen.
Diese Ausgestaltung kann z. B. zum Festklemmen von auf die Zunge 53 aufsteckbaren
Kontaktschuhen dienen. Dabei kann es vorteilhaft sein, die dem freien Ende der Zunge
abgewandten Flanken der Vorsprünge 54 mit Wellen oder Zacken 55 zu versehen, wie
es in Fig. 13 andeutungsweise dargestellt ist.
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Bei einer Ausgestaltung als Abgreifkontakt 52 kann die Zunge 53 einen endseitig
ausmündenden Abgreifspalt 23 in vorbeschriebener Weise aufweisen, der von seitlichen
Abgreifstegen 22 begrenzt ist, wie es bereits vorbeschrieben ist.
Bei einer Ausbildung als Steckkontakt 51 können die dem freien Ende zugewandten
Flanken der Vorsprünge 54 Einführungsschrägen für einen aufsteckbaren Steckkontakt
oder Klemmschuh bilden.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung dient das Verbindungsteil 50 als Erdungskontakt,
der mit seinem freien Ende z.B. in eine Bohrung oder Buchse eines Erdungsteils oder
Gegenkontaktes gedrückt wird.
Bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 14 bis 16, bei der gleiche oder vergleichbare Teile
mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist das Kontaktbauteil 1 mehrstückig, hier
zweistückig ausgebildet, wobei das Federteil 6 ein separates Bauteil ist, das mit
Befestigungselementen 61 am Basisteil B befestigt ist. Die Befestigungselemente 61 sind
vorzugsweise einteilige Teile des Basisteils. Bei der vorliegenden Ausgestaltung sind die
Befestigungselemente 61 durch Zungen 62 gebildet, die durch Schnitte 63 im Basisteil B
freigeschnitten und seitlich abgebogen sind, wobei sie jeweils ein Befestigungsloch 64
im Federteil 6 durchragen und auf der dem Basisteil B abgewandten Seite des Federteils
6 umgebogen und vorzugsweise gegen das Federteil 6 gedruckt sind. Die freien Enden
der Zungen 62 weisen in Richtung auf das freie Ende des Federteils 6. Die Befestigungsstellen sind im dem freien Ende des Federteils 6 abgewandten Randbereich
des Federteils 6 angeordnet. Bei der vorliegenden Ausgestaltung sind drei solche
Befestigungen entlang des unfreien Randes des Federteils 6 angeordnet.
Im weiteren wird ein weiterer Unterschied der Ausgestaltung nach den Fig. 14 bis 16
beschrieben, der sowohl bei einem zweistückigen Federteil 6 gemäß den Fig. 14 bis 16,
als auch bei einem einstückig ausgebildeten Federteil gemäß den Fig. 1 bis 13 vorteilhaft ist. Von dieser weiteren Ausgestaltung ist der freie Endbereich des Federteils
6 bzw. hier der Federabschnitte bzw. Federfinger 6.1, 6.3 betroffen. Während der
mittlere Federfinger 6.2 in seinem freien Endbereich eine nach außen gerichtete Abwinklung oder Rundung 27 aufweist, endet das freie Ende der Federfinger 6.1, 6.3
an der Innenkante 65, vorzugsweise scharfkantig. Das Federteil 6 ist in einer solchen
Schräglage angeordnet, daß es mit einem eingesteckten Kontaktelement, z.B. eine Leiterader 3 oder der Flanke 11b der Ausbiegung 11 einen Winkel Wl von etwa 45 bis
60° einschließt. Dabei ist die Länge des Federteils 6 unter Berücksichtigung der
Querschnittsabmessung des eingesteckten Leiters so groß bemessen, daß der freie Endbereich des Federteils 6 in der Kontaktstellung so schräg steht, daß beim
Herausziehen des Leiters das freie Ende des Federteils 6 den Leiter entweder aufgrund
der scharfen Innenkante 65 und der Federspannung oder aufgrund letzterer und seiner
steilen Anordnung durch Klemmwirkung daran hindert, herausgezogen zu werden. Dieser Sperreffekt wird noch vergrößert, wenn der freie Randbereich des Federteils um
einen Winkel W2 von etwa 3 bis 15°, insbesondere etwa 5 bis 8° zum Leiter hin abgebogen oder abgewinkelt ist.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist die Ausbiegung 11 zumindest im Bereich der
Flanke 1 Ib eben bzw. gerade ausgebildet, so daß der eingesteckte Leiter an der Flanke
1 Ib anliegen kann.
Ein weiteres wesentliches Merkmal besteht darin, daß das Durchsteckloch 12 bezüglich
der betreffenden Querabmessung des Leiters ein beträchtliches Übermaß 66 aufweist.
Aufgrund dieses Übermaßes 66 ist es möglich, den Leiter gegen den den Anlageschenkel 11b abgewandten Lochrand 67 zu verschwenken. Dadurch wird der
Winkel Wl verringert, wobei auch die Funktion der selbsthemmenden Klemmwirkung außer Kraft gesetzt wird. Es ist somit möglich, durch ein Hochschwenken der
Anordnung in Fig. 16 und anschließendes Herausziehen des Leiters die Steckverbindung handhabungsfreundlich zu lösen, während in der ursprünglichen
Stellung des Leiters das Herausziehen aufgrund der vorbeschriebenen Klemmwirkung
verhindert oder zumindestens stark gehemmt ist.
Claims (24)
1. Kontaktbauteil (1) für einen elektrischen Steckverbinder, mit wenigstens zwei
Leiterader-Verbindungselementen (2, 21), von denen wenigstens ein Leiterader-Verbindungselement
(2) von einem Basisteil (B) und einem daran unmittelbar oder unmittelbar gehaltenen Federteil (6) gebildet ist, zwischen denen eine Leiterader
(3) einsteckbar und unter Federdruck kontaktierbar ist, wobei das Basisteil (B) und das Federteil (6) einstückig miteinander verbunden und um eine Scheitellinie
(9) gebogen oder gefaltet sind.
2. Kontaktbauteil nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Basisteil (B) und das Federteil (6) aus gleichem Material bestehen,
insbesondere Federbronze.
3. Kontaktbauteil nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Federteil (6) sich flach oder eben erstreckt. 20
4. Kontaktbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Basisteil (B) und/oder das Federteil (6) am freien Ende stumpf und
kanting oder nach außen gerundet oder schräg geformt ist bzw. sind. 25
5. Kontaktbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Basisteil (B) oder das Federteil (6) eine seitliche Ausformung,
insbesondere Ausbiegung (11) aufweist, in deren dem freien Ende des Federteils (6) oder Basisteils (B) abgewandten Bereich ein Durchsteckloch (12) für die
Leiterader (3) angeordnet ist.
6. Kontaktbauteil nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausformung gerundet, insbesondere flach gerundet ist.
7. Kontaktbauteil nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausformung mittig oder zur der Scheitellinie (9) abgewandten Seite hin
einseitig angeordnet ist, wobei vorzugsweise die dem freien Ende zugewandte Flanke (lib) der Ausformung das freie Ende des Basisteils (B) bildet.
8. Kontaktbauteil nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Durchsteckloch (12) durch ein sich in der Längsrichtung des Basisteils (B)
erstreckendes Langloch gebildet ist.
9. Kontaktbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Durchstecklöcher (12) in Querrichtung nebeneinander angeordnet
sind.
10. Kontaktbauteil nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Federteil (6) durch zwischen den Durchstecklöchern (12) angeordnete
Schnitte (17) oder Spalte in Federarme (6.1., 6.2, 6.3) unterteilt ist.
11. Kontaktbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das oder ein anderes Leiterader-Verbindungselement durch einen
Abgreifkontakt (21; 52) oder einem Steckkontakt (51) gebildet ist.
12. Kontaktbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das andere Leiterader-Verbindungselement (21; 51, 52) sich vom Basisteil (B)
in dessen Querrichtung erstreckt und vorzugsweise durch eine Verlängerung des Basisteils (B) gebildet ist.
13. Kontaktbauteil nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich vom Basisteil (2) zwei Abgreifstege (22) erstrecken, die zwischen sich
einen Abgreifspalt (23) begrenzen.
14. Kontaktbauteil nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abgreifstege (22) - im Querschnitt gesehen - in einer Ebene liegen, oder
einen stumpfen Winkel (Wl) zwischen sich einschließen. 5
15. Kontaktbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abgreifstege (22) sich von einem verlängerten Basisabschnitt (31)
erstrecken.
10
10
16. Kontaktbauteil nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abgreifstege (22) Teile einer U-förmigen oder rohrförmigen Wandung
sind.
15
15
17. Kontaktbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß vom Basisteil (B) oder einem verlängerten Basisabschnitt (31) drei flache
Federzungen (34) sich nebeneinanderliegend oder wenigstens ein Paar Federzungen (34) einander gegenüberliegend erstrecken, zwischen denen eine
Leiterader (35) einschiebbar ist.
18. Kontaktbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß es aus einem einstückigen Zuschnitt (Platine P) gefertigt ist.
19. Kontaktbauteil, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Federteil (6) in seiner Klemmstellung so steil steht (Wl), daß es beim
Herausziehen eines eingesteckten Leiters (3) eine Klemmwirkung auf den Leiter
(3) ausübt.
20. Kontaktbauteil, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der freie Randbereich des Federteils (6) geringfügig eingebogen oder
eingewinkelt ist (W2).
21. Kontaktbauteil nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Randbereich mit dem übrigen Abschnitt des Federteils (6) einen stumpfen
Winkel von etwa 165 bis 177°, insbesondere etwa 170 bis 175° einschließt. 5
22. Kontaktbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenkante (65) am freien Ende des Federteils (6) scharfkantig ist.
23. Kontaktbauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß von zwei Federabschnitten (6.1, 6.2, 6.3) ein Federabschnitt (6.2) eine
Rundung (27) aufweist und der andere Federabschnitt (6.1, 6.3) im Sinne der
Ansprüche 20 bis 22 ausgebildet ist.
15
15
24. Kontaktbauteil, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Durchsteckloch (12) in der quer zum Federteil (6) gerichteten Richtung
bezüglich der Querschnittsabmessung des eingesteckten Leiters (3) ein so großes Übermaß (66) aufweist, daß in der am einen Lochrand (67) anliegenden Stellung
des Leiters (3) eine Selbsthemmung beim Herausziehen des Leiters (3) gegeben ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29607136U DE29607136U1 (de) | 1996-04-19 | 1996-04-19 | Kontaktbauteil für einen elektrischen Steckverbinder |
| EP97106308A EP0807993A3 (de) | 1996-04-19 | 1997-04-16 | Kontaktbauteil für einen elektrischen Steckverbinder |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29607136U DE29607136U1 (de) | 1996-04-19 | 1996-04-19 | Kontaktbauteil für einen elektrischen Steckverbinder |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29607136U1 true DE29607136U1 (de) | 1997-08-21 |
Family
ID=8022834
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29607136U Expired - Lifetime DE29607136U1 (de) | 1996-04-19 | 1996-04-19 | Kontaktbauteil für einen elektrischen Steckverbinder |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| EP (1) | EP0807993A3 (de) |
| DE (1) | DE29607136U1 (de) |
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1996
- 1996-04-19 DE DE29607136U patent/DE29607136U1/de not_active Expired - Lifetime
-
1997
- 1997-04-16 EP EP97106308A patent/EP0807993A3/de not_active Withdrawn
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: TRIDONICATCO CONNECTION TECHNOLOGY GMBH & CO K, AT Free format text: FORMER OWNER: ELECTRO-TERMINAL GES.M.B.H., INNSBRUCK, AT Effective date: 20050610 |
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