DE29607818U1 - Wand mit Abstandhalter sowie Vorrichtung zur Herstellung dieser Wand - Google Patents
Wand mit Abstandhalter sowie Vorrichtung zur Herstellung dieser WandInfo
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Description
PFlSTER & PFISTER PATENTAivJWÄLlT%:*"jSipi.-frJ.S'dmut Pfister
European Pafent Attorney
Dipl.-Phys. Stefan Pflster
17/4 Buxacher Straße 9
D-87700 Memmingen/Bayern
Telefon 08331/65183
Telefax 0 8331/65185
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USt-Id. Nr. ■ Vat Reg. No. · N° CEE
DE 129066032
DE 129066032
0 3. MA11936
Herr Hubert Fritz, Daxberg 33, 87746 Erkheim
"Wand mit Abstandshalter sowie Vorrichtung zur Herstellung
dieser Wand"
Die Erfindung betrifft eine Wand, bestehend aus einer Unterkonstruktion,
auf die mit Befestigungsmitteln eine Platte mittelbar oder unmittelbar befestigt ist, wobei zwischen der
Unterkonstruktion und der Platte mindestens ein Abstandshalter vorgesehen ist.
Vorbeschriebene Wände sind bekannt. Im Fertighausbau sind diese Wände bekannt, wobei hier als Unterkonstruktion ein Trägerrahmen,
zum Beispiel aus Holz, vorgesehen ist, auf dem die Wandelemente, beispielsweise Platten oder dergleichen, mit
Befestigungsmitteln aufgebracht sind. Es ist auch bekannt, bestehende Wände als Unterkonstruktion zu verwenden und auf
diese mit Hilfe von Abstandshaltern, zum Beispiel Leisten oder dergleichen, eine Platte mit Befestigungsmitteln aufzubringen.
Als mittelbare Befestigung der Platte ist hierbei ein Unterrahmen auf der Platte anzusehen, der zunächst mit den
Befestigungsmitteln auf der Unterkonstruktion befestigt wird, die Platte wird danach befestigt. Eine unmittelbare Befestigung
der Platte auf der Unterkonstruktion wird die Platte direkt mit der Unterkonstruktion mit Hilfe der Befestigungsmittel
verbunden.
Es ist bekannt, zur Verbesserung der Isolierung, insbesondere der Schallisolierung, Außen- und Innenwände von Bauwerken mehrschichtig
auszugestalten. Im Fertighausbau ist es deswegen bekannt, Wände mit mehreren Schichten und Zwischenräumen zu
schaffen. Auch bei der Bausanierung ist vorgesehen, daß bei bestehenden Wänden mit Abstandshaltern eine neue Platte aufgebracht
wird, um zum Beispiel die entstehenden Wände auszurichten.
Der durch Verwendung der Abstandshalter entstehende Zwischenraum wird dazu verwendet, Installationsleitungen zu verlegen.
Insbesondere das Verlegen von Installationsleitungen, beispielsweise Elektro- oder Wasserleitungen, ist im Bauwesen sehr
aufwendig, da hierfür zum Beispiel am Mauerwerk Stemmarbeiten durchgeführt werden müssen. Durch die Verwendung einer Wand,
wenn eine äußerste Platte mit einem Abstandshalter von der Trägerkonstruktion entfernt ist, muß nur an einer Stelle die
Wand durchbrochen werden und die Installationsleitungen eingezogen werden. Die Installationsleitungen können dann problemlos
in dem Zwischenraum geführt werden, und die Einsparung von Arbeit ist hier offensichtlich.
Die Ausbildung von Wänden, insbesondere in werkstattmäßiger Herstellung, zum Beispiel für die Schaffung von Fertighäusern,
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die aus mehreren Schichten aufgebaut sind, ist vergleichsweise aufwendig. Zunächst ist eine Unterkonstruktion, zum Beispiel
ein Rahmen oder Gestell zu schaffen. Auf diesem Unterrahmen ist eine erste Schicht zu befestigen. Anschließend sind die
Distanzelemente aufzubringen, und schließlich ist die zweite
Schicht auf den Distanzelementen zu befestigen. Trotz eines hohen Automatisationsgrades verbleibt doch ein relativ hoher
Anteil an Handarbeit, insbesondere zum Anbringen und Befestigen der Distanzelemente. Als Distanzelement finden beispielsweise
Holzleisten mit einer gewissen Dicke Verwendung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine wesentliche Vereinfachung bei der Herstellung von Wänden zu
erreichen.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß die Befestigungsmittel als Abstandshalter dienen. Erfindungsgemäß
wird wie folgt vorgegangen.
Als Distanzelemente werden anstelle besonderer Leisten oder der Abstandshalter einfach die Klammern, Nägel oder Schrauben benutzt,
die durch einen automatischen Befestigungsapparat eingebracht werden. Dies kann zum Beispiel ein Druckluftnagler
oder dergleichen sein. Es wird beispielsweise zuerst eine erste Schicht, eine Platte auf einer Unterkonstruktion, befestigt.
Anschließend oder gleichzeitig mit der Befestigung auf der Unterkonstruktion werden weitere Befestigungsmittel eingebracht,
diese jedoch durch eine geeignete Vorrichtung an dem Befestigungsapparat in der Weise, daß die Befestigungselemente
mit ihren kopfseitigen Auflageflächen einen bestimmten Abstand
von der Unterkonstruktion einnehmen. Bei geeigneter Länge können diese Befestigungselemente auch dazu dienen, die erste
Platte auf dem Unterrahmen zu halten. Durch eine solche Ausgestaltung erreicht die Verwendung der Befestigungsmittel
zwei Funktionen. Zum einen wird ein Abstandshalter angebracht,
zum anderen dient das Befestigungsmittel gleichzeitig zum Befestigen der Platte an der Unterkonstruktion.
Diese Doppelfunktion wird mit einem Arbeitsgang erreicht. Ein händisches Auflegen der Distanzleisten usw. entfällt völlig.
Eine ähnliche Rationalisierung bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Wände wird auch dann erreicht, wenn auf die
Unterkonstruktion, die als Rahmen ausgebildet ist zunächst nur eine Reihe der Abstandshalter aufgebracht wird.
Die erfindungsgemäße Lösung ist nicht nur bei händisch eingebrachten
Befestigungsmitteln erreichbar, sondern auch bei maschinell eingebrachten Befestigungsmitteln. Durch eine geeignete
Steuerung des Befestigungsapparates ist der Befestigungsapparat selbst in der Lage zu erkennen, ob das Befestigungsmittel
auch als Abstandshalter dient oder nur als Befestigungsmittel .
Hierzu weist die Vorrichtung für die Herstellung einer erfindungsgemäßen
Wand eine mikroprozessorüberwachte Steuerung auf, die mit entsprechenden Daten aus dem Konstruktionsprogramm
für die Herstellung der Wand versorgt wird.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß als Platte eine Gipskartonplatte vorgesehen ist.
Gipskartonplatten sind im Wandbau ein beliebter Werkstoff, der günstig herzustellen und einfach zu verarbeiten ist. Bei der
Verwendung von Gipskartonplatten in einer erfindungsgemäßen Wand sind spezielle Bohrungen für die Gipskartonplatten nicht
notwendig, da die maschinellen, automatischen Befestigungsapparate Befestigungsmittel, zum Beispiel Klammern oder Nägel,
durch die Gipskartonplatten schießen, ohne daß diese beschädigt werden.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Wand ist vorgesehen, daß
zwischen der Platte und dem Befestigungsmittel ein Schallisoliermittel
vorgesehen ist. Als Isoliermittel sind beispielsweise Plastikhülsen oder Gummihülsen vorgesehen, die eine
Schallentkopplung zwischen dem Abstandshalter und der Wand bzw. Platte bewirken.
Neben der Verwendung von Gipskartonplatten können die Platten auch als Holzplatten, Gipsbauplatten, Gipsfaserplatten, Gipsasbestplatten,
Metallplatten oder Kunststoffplatten bzw. Mischungen hiervon ausgestaltet sein.
Als Befestigungsmittel steht eine Vielzahl von verschiedenen Nägeln zur Verfügung. Beispielsweise können Senkkopfnägel, U-förmige
Klammern, Doppelkopfnägel, Rundkopfnägel, Breitkopfnägel,
T-Nägel, Stufenklammern Verwendung finden.
Die Befestigungsmittel können hierbei entweder steif oder federnd eingebracht werden. Es ist zum Beispiel vorgesehen, daß
die U-förmigen Klammern gekreuzt eingebracht werden, oder daß diese schräg eingetrieben werden. Durch eine schräge Verwendung
entsteht eine federnde Lagerung. Dies kann insbesondere im Hinblick auf die Schallisolation von Vorteil sein.
Durch die erfindungsgemäß ausgestaltete Wand wird erreicht,
daß der Zwischenraum, der zwischen den beiden Platten entsteht, weitgehend freibleibt, da die Distanzelemente wenig Platz benötigen.
Dadurch entsteht der Vorteil, daß Leitungen, Installationskanäle usw., in beliebiger Richtung verlegt werden können.
Die auf diese Weise verbundenen Platten können gleichartig sein, sie können aber auch verschiedenartig sein. Insbesondere
können die Platten unterschiedliche Dicken oder unterschiedliche Materialien aufweisen.
Weitere erfindungsgemäße Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Neben der Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Wand wird auch eine Vorrichtung zum Herstellen einer erfindungsgemäßen Wand
vorgeschlagen, wobei in einer Ebene, die parallel ist zur Wandebene, ein Befestigungsapparat zum maschinellen Einbringen der
Befestigungsmittel vorgesehen ist. Zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe, eine Wand, wie vorbeschrieben, herzustellen,
wird vorgeschlagen, daß an dem Befestigungsapparat ein Distanzelement vorgesehen ist, das bewirkt, daß das Befestigungsmittel
mit einer Distanz aus der Unterkonstruktion hervorsteht.
Die vorbeschriebenen Vorrichtungen werden dazu verwendet, in automatischen oder halbautomatischen Arbeitsverfahren Wände,
wie vorbeschrieben, werkstattmäßig zu fertigen. Hierbei weist der Befestigungsapparat ein Distanzelement auf, durch das
gegebenenfalls, wenn das Distanzelement verwendet wird, das eingeschossene Befestigungsmittel mit einer Distanz aus der
Unterkonstruktion hervorsteht. Nachdem ein entsprechendes Befestigungsmittel mit Distanz eingeschossen worden ist, wird
die Platte aufgelegt und der gleiche Befestigungsapparat, diesmal jedoch ohne ein Distanzelement, schießt ein Befestigungsmittel
durch die aufgelegte Platte in die Unterkonstruktion und befestigt dadurch die Platte.
Die vorbeschriebene Vorrichtung weist eine mikroprozessorüberwachte
Steuerung auf, durch die eine äußerst komfortable Bedienung dieser Vorrichtung möglich ist. Diese Vorrichtungen
werden automatisch durch die Steuerung zu den entsprechenden Koordinaten geführt, um die Befestigungsmittel mit oder ohne
Distanz einzuschießen. Ein überragender Vorteil der Erfindung besteht nun darin, daß auf die Umrüstung der Vorrichtung verzichtet
werden kann bzw. die Auflage von Abstandsleisten oder dergleichen durch eine Bedienungsperson entfällt und die Herstellungszeiten
für die vorbeschriebenen Wände werden deutlich reduziert.
Weitere erfindungsgemäße Ausgestaltungen der Vorrichtung sind
in den Unteransprüchen beschrieben.
In der Zeichnung ist die Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen senkrechten Schnitt durch
eine erfindungsgemäße Wand,
Fig. 2 eine Seitenansicht der erfindungs
gemäßen Wand gemäß Fig. 1 und
Fig. 3, 4 und 5 weitere Ausgestaltungen der erfin
dungsgemäßen Wand.
In Fig. 1 ist ein vertikaler Schnitt durch eine erfindungsgemäße Wand 7 schematisch dargestellt. Die Wand 7 besteht hierbei
im wesentlichen aus einer Unterkonstruktion 3, in der Befestigungsmittel 1 eingepreßt sind. Ein Teil dieser Befestigungsmittel
1 dient als Abstandshalter 14 und bewirkt, daß die Platte 4 nicht direkt auf der Unterkonstruktion 3 aufliegt,
sondern mit einer gewissen Distanz 32.
In der in Fig. 1 gezeigten Ausgestaltung wird die Unterkonstruktion
3 von einem Holzrahmen 30, hier dargestellt durch einen geschnittenen Holzbalken 36, gebildet. Die verwendeten
Befestigungsmittel 1, hier beispielsweise U-förmige Klammern 13, weisen unterschiedliche Längen auf. Es können aber auch
Klammern mit gleicher Länge Verwendung finden.
Als Abstand zwischen den Befestigungsmitteln sind zum Beispiel 25 Millimeter vorgesehen. Der Abstand kann von 0 bis 150 Millimeter
variiert werden und bestimmt sich aus der Statik der Wand.
Die verwendeten Befestigungsmittel 1 weisen einen Kopf 10 auf, der, wenn das Befestigungsmittel 1 als Abstandshalter 14 dient,
als Auflagefläche für die Platte 4 vorgesehen ist. Bei den U-förmigen
Klammern 13 wird der Kopf 10 von dem kurzen Verbindungssteg 15 gebildet.
Die Distanz 32 kann so gewählt werden, daß beliebige Installationsleitungen
5 in den Zwischenraum zwischen der Unterkonstruktion 3 und der Platte 4 eingelegt werden können. Um eine
ausreichende Stabilität zu gewährleisten, wird einfach die Länge der verwendeten Befestigungsmittel entsprechend erhöht.
In Fig. 1 ist angedeutet, daß die Platte 4 mit den gleichen Befestigungsmitteln befestigt wird, wie sie auch als Abstandshalter
14 Verwendung finden. Eine Umrüstung des Befestigungsapparates ist nicht notwendig, das zusätzliche Aufbringen einer
Abstandsleiste oder dergleichen entfällt völlig.
Bei der Erfindung besteht somit der Vorteil, daß die Befestigungsmittel
mit einem automatischen Befestigungsapparat, zum Beispiel einem Druckluftnagler auf einer CNC-gesteuerten Bearbeitungsbrücke
eingebracht werden können. Die erfindungsgemäße Wand ist aber auch genauso durch Handnagelung mit einer
Distanzunterlage möglich.
In Fig. 2 ist eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Wand 7 gezeigt. Der durch das Distanzelement 14 geschaffene Zwischenraum
33 dient beispielsweise zur Aufnahme der Installationsleitungen 5. Es ist aber auch möglich, in diesem Raum 33 Dämmmaterial
2 vorzusehen.
Die Unterkonstruktion 3 ist zum Beispiel als ein viereckiger
Rahmen ausgebildet, und die innenliegenden Bereiche dieses
Rahmens können ebenfalls mit Dämmaterial 2, in Fig. 2 gestrichelt angedeutet, ausgefüllt werden.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Wand 7 wird nicht
nur ein Vorteil bei der Herstellung der Wand erreicht, sondern es kann ein zusätzlicher Dämmraum 33 geschaffen werden, ohne
zusätzliches Holz zu verbrauchen. Das bedeutet, da[3 der Dämmraum erhöht wird bei gleichzeitiger Holzersparnis und gleichbleibender
Wanddicke.
Durch die Trennung der außenliegenden Platte 4 und der Unterkonstruktion
3 erfolgt auch eine Schallentkopplung zwischen Platte 4 und Unterkonstruktion 3. Bei einem beidseitigen Aufbau
der Wand werden somit mehrere schallabsorbierende Übergänge geschaffen, die durch die Verwendung von Schallisolationsmitteln
an den Befestigungsmitteln noch verstärkt werden können.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß zwischen der Platte 4
und dem Befestigungsmittel 1 ein Schallisoliermittel vorgesehen ist. Die Ausgestaltung sieht weiterhin vor, daß auf dem Befestigungsmittel
zum Beispiel ein Kunststoff- oder Gummiröhrchen oder Plättchen aufgebracht ist, das eine Schallentkopplung
zwischen der Platte und dem Befestigungsmittel bewirkt. Es ist aber auch möglich, eine Schallisolation auf dem Kopf des Befestigungsmittels
vorzusehen, was ebenfalls zu einer Schallentkopplung zwischen Platte und Befestigungsmittel führt.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Wand gezeigt. Als Befestigungsmittel 1 sind hier Nägel 11 verwendet.
In Fig. 3 sind auf beiden Seiten der Unterkonstruktion 3 Platten 4 vorgesehen. Hierbei weisen die Platten 40 und 41
unterschiedliche Dicken auf. Die Dicke kann hierbei variieren zwischen 2 und 25 Millimeter und kann entsprechend der Verwendung
angepaßt werden.
In Fig. 4 ist ein mehrschichtiger Aufbau einer erfindungsgemäßen Wand 7 gezeigt. Auf der Unterkonstruktion 3, zum Bei-
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spiel einem Holzrahmen, sind, wie bekannt, mit Befestigungsmitteln
1, die als Abstandshalter 14 wirken, eine erste Platte 42 befestigt. Diese erste Platte 42 wirkt wiederum als Unterkonstruktion
3, auf der mit weiteren Befestigungsmitteln 1, die als Abstandshalter 16 wirken, eine zweite Platte 43 befestigt
ist. Auch diese Platte 43 ist wiederum mit Befestigungsmitteln 1 befestigt.
Auch bei diesen Ausgestaltungen können sowohl Nägel 11, Schrauben 12 oder U-förmige Klammern 13 Verwendung finden. Auch
ist eine Kombination dieser verschiedenen Befestigungsmittel in einer Unterkonstruktion 3 möglich. Der so geschaffenen
Zwischenraum 34 (zwischen der Unterkonstruktion 3 und der ersten Platte 42) und der Zwischenraum 35 (zwischen der Platte
42 und der Platte 43) können eine Vielzahl unterschiedlicher Funktionen erfüllen. Zum einen können darin Installationsleitungen
5 geführt werden, oder aber diese Zwischenräume 34,35 dienen als Raum für die Aufnahme von Dämmaterial. Als Distanz
32 bzw. als Tiefe der Zwischenräume 34,35 können Distanzen von 5 bis 20 Millimeter beispielhaft vorgesehen werden.
In Fig. 5 ist eine weitere Variante der erfindungsgemäßen Wand
7 gezeigt. Hierbei ist vorgesehen, daß eine erste Platte 31 als Teil der Unterkonstruktion 3 auf einem Holzrahmen 30 aufgebracht
ist. Die Befestigung dieser ersten Platte 31 auf dem Holzrahmen 30 erfolgt wiederum mit den gleichen Befestigungsmitteln
wie oben beschrieben und auch mit der gleichen Vorrichtung, also einem erfindungsgemäßen Befestigungsapparat.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Wand beschränkt sich
nicht nur auf die Herstellung von neuen, werkstattmäßig gefertigen Wänden, sondern ist auch bei der Altbausanierung von
Vorteil. Selbst die Unterkonstruktion, also der Holzrahmen 30, kann mit Befestigungsmitteln auf einer bestehenden Wand oder
Decke aufgebracht werden, um dann mit der gleichen Vorrichtung
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und einem verwendeten Distanzeleitient die Abstandshalter 14 als
Befestigungsmittel 1 in den Rahmen einzubringen. Auf die eingebrachten
Abstandshalter werden dann die Platten 4 angelegt und mit dem gleichen Befestigungsapparat, dieses Mal aber ohne
ein Distanzelement, befestigt. Als Unterkonstruktion dient
z.B. auch eine bestehende Wand oder Decke.
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung
weitergehenden Schutzes.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung
eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher
Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
Claims (1)
- SchutzansprücheWand, bestehend aus einer Unterkonstruktion, auf die mit Befestigungsmitteln eine Platte mittelbar oder unmittelbar befestigt ist, wobei zwischen der Unterkonstruktion und der Platte mindestens ein Abstandshalter vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel (1) als Abstandshalter (14) dienen.Wand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshalter (14) als maschinell eingebrachte Befestigungsmittel ausgestaltet sind.Wand nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel (1) U-förmige Befestigungsklammern (13) vorgesehen sind.Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel (1) Schrauben 12) dienen.Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden An-— 2 —Sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungsmittel (1) Nägel (11) dienen.6. Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Unterkonstruktion (3) ein Rahmen, insbesondere ein Holzrahmen (30) vorgesehen ist.7. Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Unterkonstruktion (3) eine andere Platte (31) dient.8. Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beidseitig der Unterkonstruktion (3) Platten (4) mit Abstandshaltern (14) vorgesehen sind.9. Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Platte (4) eine Gipskartonplatte vorgesehen ist.10. Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Platte (4) eine Holzbeplankung vorgesehen ist.11. Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Platte (4) und dem Befestigungsmittel (1) ein Schallisoliermittel vorgesehen ist.12. Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (7) werkstattmäßig gefertigt ist.13. Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden An-Sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel (1) eine kopfseitige Auflagefläche (10) aufweist, auf der die Platte (4) aufliegt.14. Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Platte(4) und der Unterkonstruktion (3) Installationsleitungen(5) vorgesehen sind.15. Wand nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Platte(4) und der Unterkonstruktion (3) Dämmaterial (2) vorgesehen ist.16. Vorrichtung zum Herstellen einer Wand nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, wobei in einer Ebene, die parallel ist zur Wandebene, ein Befestigungsapparat zum maschinellen Einbringen der Befestigungsmittel vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Befestigungsapparat ein Distanzelement vorgesehen ist, das bewirkt, daß das Befestigungsmittel mit einer Distanz aus der Unterkonstruktion hervorsteht.17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daßals Befestigungsapparat ein Druckluftnagler vorgesehen ist, und der Druckluftnagler einen Kopf aufweist, der das Befestigungsmittel in die Unterkonstruktion treibt, und an dem Kopf das Distanzelement vorgesehen ist.18. Vorrichtung nach einem oder beiden der Ansprüche 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Maschinensteuerung auf das Distanzelement einwirkt, und dieses Distanzelement wirksam ist, wenn das Befestigungsmittel als Abstandshalter dient, und das Distanzelement nichtwirksam ist, wenn das Befestigungsmittel zur Befestigung der Unterkonstruktion und/oder der Platte dient.19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis18, dadurch gekennzeichnet, daß eine mikroprozessorüberwachte Steuerung vorgesehen ist.20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis19, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung einen Koordinatendatenspeicher aufweist, in den die Koordinaten für die Befestigungsmittel und die als Abstandshalter dienenden Befestigungsmittel in Bezug auf die Unterkonstruktion hinterlegt sind, und die Steuerung auf diesen Speicher zugreift, und den Befestigungsapparat entsprechend positioniert und auf das_ Distanzelement einwirkt.Der
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