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DE29606163U1 - Dekorelement, insbesondere ein Krawattenhalter oder eine Anstecknadel - Google Patents

Dekorelement, insbesondere ein Krawattenhalter oder eine Anstecknadel

Info

Publication number
DE29606163U1
DE29606163U1 DE29606163U DE29606163U DE29606163U1 DE 29606163 U1 DE29606163 U1 DE 29606163U1 DE 29606163 U DE29606163 U DE 29606163U DE 29606163 U DE29606163 U DE 29606163U DE 29606163 U1 DE29606163 U1 DE 29606163U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
decorative element
presentation surface
presentation
element according
carrier
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29606163U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Morlock Rosemarie De
Original Assignee
EPP MORLOCK GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by EPP MORLOCK GmbH filed Critical EPP MORLOCK GmbH
Priority to DE29606163U priority Critical patent/DE29606163U1/de
Publication of DE29606163U1 publication Critical patent/DE29606163U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C1/00Brooches or clips in their decorative or ornamental aspect
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44BBUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
    • A44B6/00Retainers or tethers for neckties, cravats, neckerchiefs, or the like, e.g. tie-clips, spring clips with attached tie-tethers, woggles, pins with associated sheathing members tetherable to clothing

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)
  • Adornments (AREA)

Description

potto
Dipl.Phys. Ulrich Twelmeier Dr. techn. Waldemor Leitner Dr. phi/, not. Rudolf Bauer-1990 Dipl. Ing. Helmut Hubbuch -1991 European Patent Attorneys
EPP1E001DEU/Ha96S15/Dr.L./di/02.04.1996
EPP Morlock GmbH, Gartenweg 56a, 75181 Pforzheim
Dekorelement, insbesondere ein Krawattenhalter oder eine Anstecknadel Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Dekorelement, insbesondere einen Krawattenhalter oder eine Anstecknadel, das eine erste Präsentationsfläche aufweist, die über eine Befestigungseinrichtung an einem Trägermaterial befestigbar ist.
Derartige Dekorelemente, insbesondere Krawattenhalter oder Anstecknadeln, sind bekannt. Der Nachteil daran ist, daß es die bekannten Dekorelemente nicht ermöglichen, die auf der Vorderseite der Präsentationsfläche angeordnete Verzierung auf einfache Art und Weise zu verändern.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Dekorelement der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß in besonders einfacher Art und Weise eine Veränderung des optischen Erscheinungsbildes des Dekorelements ermöglicht wird.
WestlicheKarl-FriedrichStraße29-31 D75!?2förzfan ;"::'.'. *&iacgr; 'faslbagl Karlsruhe 168 52-750 (BLZ 660 WO 75) Telefon {07231} 39840 Telefax(07231)390444"'. I ".'. t '- : .·. '-Sj^rkg^se Pforzheim 803 812 (BLZ 66650085)
VAT Registration No. DE 144180005
Diese Aufgabe wird erfindunsgemäß dadurch gelöst, daß das Dekorelement mindestens eine hinter der ersten Präsentationsfläche liegende zweite Präsentationsfläche aufweist, daß die erste Präsentationsfläche in mindestens zwei räumlich trennbare Flächenelemente aufteilbar ist, daß durch eine Verschwenk- oder Verschiebebewegung mindestens eines der Flächenelemente mindestens ein Abschnitt der zweiten Präsentationsfläche offenlegbar ist.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird ein in besonders vorteilhafter Art und Weise als Krawattenhalter oder Anstecknadel geeignetes Dekorelement ausgebildet, welches es erlaubt, hinter der ersten Präsentationsfiäche eine mit einem anderen Motiv versehene weitere Präsentationsfläche anzuordnen, weiche in besonders einfacher Art und Weise durch eine Verschwenkung oder Verschiebung eines der Flächenelemente der erfindungsgemäß mehrteilig ausgebildeten ersten Präsentationsfläche sichtbar zu machen ist. Es ist daher dem Träger des erfindungsgemäßen Dekorelements besonders einfach möglich, das vom Dekorelement dargestellte Motiv und derart das optische Erscheinungsbild des erfindungsgemäßen Dekorelements zu verändern.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das erste Flächenelement der ersten Präsentationsfiäche mit einer zentralen Trägerschiene des erfindungsgemäßen Dekorelements verbunden ist, und daß das zweite Element der ersten Präsentationsfläche ein Führungselement aufweist, über das das verschiebbare zweite Element der ersten Präsentationsfläche entlang der zentralen Trägerschiene bewegbar ist. Eine derartige Ausgestaltung besitzt den Vorteil, daß sie sich durch ihre besonders einfache konstruktive Realisierung auszeichnet.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das verschiebbare zweite Element der ersten Präsentationsfläche einen Hohlraum aufweist, in den die zentrale Trägerschiene des Dekorelements einschiebbar ist. Eine derartige Ausgestaltung besitzt den Vorteil, daß dadurch ein besonders
kompakter optischer Eindruck des erfindungsgemäßen Dekorelements erzielbar ist, da im geschlossenen Zustand der ersten Präsentationsfläche, bei der die beiden Flächenelemente dieser ersten Präsentationsfläche benachbart angeordnet sind, der zur Verschiebung der beweglichen Flächenelemente der ersten Präsentationsfläche erforderliche Mechanismus im Inneren der vorzugsweise plattenförmig ausgebildeten ersten Präsentationsfläche - von außen nicht sichtbar aufgenommen ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der Hohlraum des mindestens einen verschiebbaren Fiächenelements der ersten Präsentationsfläche derart ausgestaltet ist, daß in diesen zusätzlich zu der zentralen Trägerschiene des erfindunsgemäßen Dekorelements auch noch die vorzugsweise plattenförmig ausgestaltete zweite Präsentationsfläche aufnehmbar ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß zumindest eines der verschiebbaren Flächenelemente der ersten Präsentationsfläche über Halte- und Führungsklammern an der zentralen Trägerschiene des erfindungsgemäßen Dekorelements befestigt sind. Eine derartige Ausgestaltung besitzt den Vorteil, daß hierdurch in vorteilhafter Art und Weise ein besonders geringer Materialbedarf für das erfindunsgemäße Dekorelement erforderlich ist, so daß dieses besonders leicht baut.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind dem Ausführungsbeispiel zu entnehmen, das im folgenden anhand der Figuren beschrieben wird. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines
Dekorelements in geschlossenem Zustand,
-A-Figur
2 das Ausführungsbeispiel der Figur 1 in geöffnetem Zustand,
Figur 3 einen Horizontalschnitt durch das Ausführungsbeispiel der Figur 1,
und
Figur 4 einen Horizontalschnitt durch das Ausführungsbeispiel der Figur 2.
Das in den Figuren 1 bis 4 dargestellte Ausführungsbeispiei eines Dekorelements 1 ist als Krawattenhalter ausgebildet, der eine erste Präsentationsfläche 2 aufweist, welche - wie insbesondere aus den Figuren 2 und 4 ersichtlich ist - aus zwei räumlich voneinander separierbaren Flächeneiementen 2a und 2b besteht. Es muß an dieser Stelle aber angemerkt werden, daß die Aufteilung der ersten Präsentationsfläche 2 in nur zwei Flächenelemente 2a, 2b nicht zwingend erforderlich ist. Es ist dem Fachmann ersichtlich, daß die erste Präsentationsfläche 2 auch in mehr als zwei voneinander trennbare Flächenelemente aufteilbar ist. Jedes der mindestens zwei Flächenelemente 2a, 2b der ersten Präsentationsfläche 2 weist ein Verzierungselement auf, oder ist als Verzierungseiement ausgestaltet in dem hier dargestellten Fall - wie insbesondere aus Figur 2 ersichtlich ist - als Lokomotive (Teil 2b) bzw. als eine Gruppe von Wagons (Teil 2a).
Das Dekoreiement 1 weist eine zentrale Trägerschiene 10 auf, entlang der mindestens eines (2b) der die erste Präsentationsfläche 2 ausbildenden Flächenelemente 2a, 2b verschiebbar ist, und zwar derart, daß durch die Verschiebebewegung des jeweiligen Flächenelements - in dem hier gezeigten Fall des zweiten Flächenelements 2b der ersten Präsentationsfläche 2 - eine hinter der ersten Präsentationsfläche 2 angeordnete zweite Präsentationsfläche 5 zumindest teilweise sichtbar wird, wie dies in Figur 2 dargestellt ist.
Auf diese Art und Weise wird es dem Träger des beschriebenen Dekorelements 1 auf besonders einfache Art und Weise ermöglicht, das optische Erscheinungsbild des Dekorelements 1 zu verändern: Wie leicht aus der Figur 1
*m
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ersichtlich ist, überdecken die beiden Flächenelemente 2a, 2b der ersten Präsentationsfläche 2 in ihrem Geschlossen-Zustand die zweite Präsentationsfläche 5. Durch eine Verschiebebewegung des zweiten Flächenelements 2a entlang der zentralen Trägerschiene 10 wird die zweite Präsentationsfläche 5 des Dekoreiements 1 sichtbar.
Es muß aber an dieser Stelle angemerkt werden, daß es nicht zwingend erforderlich ist, daß im Geschlossen-Zustand der ersten Präsentationsfiäche 2 gemäß Figur 1 die beiden Flächenelemente 2a, 2b aneinander anstoßen und somit vollständig die zweite Präsentationsfläche 5 überdecken. Es ist vielmehr auch möglich, daß in der Geschlossen-Stellung der ersten Präsentationsfläche 2 die beiden Flächenelemente 2a, 2b in der Längsrichtung der zentralen Trägerschiene 10 voneinander beabstandet sind, so daß ein Teil der zweiten Präsentationsfläche 5 nicht von diesen Flächenelementen 2a, 2b abgedeckt wird und somit in das optische Erscheinungsbild der ersten Präsentationsfläche 2 miteinbezogen wird.
Das o.g. Funktionsprinzip des beschriebenen Dekorelements 1 wird vorzugsweise dadurch realisiert, daß die Flächenelemente 2a, 2b der ersten Präsentationsfläche 2 jeweils auf ein Trägerelement 3a bzw. 3b aufgesetzt sind, welche jeweils - wie am besten aus den Figuren 3 und 4 ersichtlich ist - von der zentralen Trägerschiene 10 durchsetzt sind: Das erste Trägerelement 3a weist einen Hohlraum 4a auf, der derart bemessen ist, daß durch diesen die zentrale Trägerschiene 10 durchgeschoben werden kann, so daß das zweite Trägerelement 3b über seinen Hohlraum 4b auf die zentrale Trägerschiene 10 des Dekorelements 1 aufgeschoben werden kann. In dem hier gezeigten Fall ist vorgesehen, daß das erste Trägerelement 3a lagefixiert auf der zentralen Trägerschiene 10 befestigt wird, während das das zweite Flächenelement 2b der ersten Präsentationsfläche 2 tragende zweite Trägerelement 3b entlang der zentralen Trägerschiene 10 verschiebbar ist, so daß durch dessen Verschiebebewegung die erste Präsentationsfläche 2 für eine zumindest teilweise Sichtbarmachung der zweiten
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Präsentationsfläche 5 offenbar ist. Es ist aber auch durchaus möglich, daß durch eine entsprechende - dem Fachmann aus der hier vorliegenden Erläuterung des Funktionsprinzips des Dekorelements 1 ohne weiteres ableitbare - Ausgestaltung auch das erste Trägerelement 3a und somit das erste Flächenelement 2a der ersten Präsentationsfläche 2 verschiebbar ist.
Die oben beschriebene Ausgestaltung der beiden Trägerelemente 3a, 3b mit den Hohlräumen 4a, 4b besitzt den Vorteil, daß die zentrale Trägerschiene 10 gleichzeitig als Bestandteil einer das Dekorelement 1 an einem Trägermaterial haltenden Befestigungseinrichtung 20 ausgebildet werden kann. In dem hier dargestellten Fall wird dies dadurch erreicht, daß die zentrale Trägerschiene 10 in ihrem in den Figuren 3 und 4 links vom ersten Trägerelement 3a liegenden Bereich einen U-förmigen Verlauf 21 aufweist, wobei an dem einen Schenkel 21a eine an und für sich bekannte und daher nicht näher beschriebene Klemmeinrichtung 22 mit einem Andruckbügel 23 aufweist, der an seinen Enden 23a, 23b in vorteilhafter Art und Weise auf der hinteren Fläche 3a1, 3b1 der Trägerelemente 3a, 3b aufsetzt. Es ist aber auch möglich, als Befestigungsvorrichtung 20 für das Dekorelement 1 anstelle der Klemmvorrichtung 22 eine andere Art der Befestigung zu wählen. Insbesondere dann, wenn das Dekorelement 1 als Anstecknadel verwendet werden soll, empfiehlt es sich, anstelle der Klemmeinrichtung 22 eine entsprechende Ansteckvorrichtung einzusetzen.
Die zweite Präsentationsfläche 5 des Dekorelements 1 kann als dünne Folie ausgebildet sein, die auf der Vorderseite 10' der zentralen Trägerschiene 10 befestigbar ist. Es ist aber auch möglich, daß - wie in den Figuren dargestellt ist - die zweite Präsentationsfläche 5 plattenförmig ausgebildet ist. in diesem Fall ist es von Vorteil, daß zumindest das zweite Trägerelement 3b in seinem der zweiten Präsentationsfläche 5 im Geschlossen-Zustand des Dekorelements 1 gegenüberliegenden Bereich eine derartige Dimensionierung eines Hohlraums 4a aufweist, daß zusätzlich zu dem die zentrale Trägerschiene 10 aufnehmenden Hohlraum 4a in dem vorgenannten Bereich noch eine weitere Ausnehmung 6 vorgesehen
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ist, in der die zweite Präsentationsfläche 5 im Geschlossen-Zustand aufnehmbar ist.
Dem Fachmann äst aus obiger Erläuterung leicht ersichtlich, daß die beschriebene Ausgestaltung des Dekorelements 1 mit die beiden Flächenelemente 2a, 2b der Präsentationsfläche 2 tragenden Trägerelementen 3a, 3b besonders vorteilhaft ist, da hierbei sämtliche zur Verschiebung mindestens eines der Flächenelemente 2a, 2b erforderlichen konstruktiven Elemente im Inneren der Trägerelemente 3a, 3b angeordnet sind, daß jedoch diese Art der Realisierung nicht die einzig mögliche darstellt. Vielmehr ist es auch möglich, daß z.B. das erste Flächenelement 2a der ersten Präsentationsfläche 2 unmittelbar, d.h. ohne Zwischenanordnung des Trägerkörpers 3a, an der zentralen Trägerschiene 10 vorzugsweise verschiebbar - befestigbar ist, während das zweite Flächenelement 2b der ersten Präsentationsfläche 2 über geeignete Halte- bzw. Führungselemente - z.B. an der zentralen Trägerschiene 10 angreifende Klammern - entlang dieser verschiebbar geführt ist.
Abschließend soll nochmals auf die bereits eingangs erwähnte Aufteilung der ersten Präsentationsfläche 2 in mehr als zwei separate Flächenelemente 2a, 2b eingegangen werden. Eine derartige Aufteilung ist besonders dann von Vorteil, wenn das beschriebene Dekorelement 1 mehr als eine zweite Präsentationsfläche 5 aufweist, da hierdurch durch ein drittes Flächenelement der ersten Präsentationsfläche 2 wahlweise eine der mindestens zwei zweiten Präsentationsflächen überdecken kann, so daß das optische Erscheinungsbild des Dekorelement 1 durch diese Maßnahme noch variantenreicher gestaltet werden kann. Es ist durchaus möglich, daß eine weitere Präsentationsfläche 5 des Dekorelements 1 in Richtung der zentralen Trägerschiene 10 eine derartige Ausbildung aufweist, daß durch ein drittes Flächenelement der Präsentationsfläche 2 immer ein Teil derselben abdeckbar ist.
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Bei vorstehender Beschreibung wird davon ausgegangen, daß mindestens eines der Flächenelemente 2a, 2b der ersten Präsentationsfläche 2 entlang der zentralen Trägerschiene 10 verschiebbar ist. Es ist aber auch möglich, die hinter der ersten Präsentationsfläche 5 liegende zweite Präsentationsfläche 5 zumindest teilweise dadurch sichtbar zu machen, daß mindestens eines der Flächenelemente 2a, 2b der ersten Präsentationsfläche 2 zur Sichtbarmachung der zweiten Präsentationsfläche 5 verschwenkbar angeordnet ist.

Claims (11)

-9-Schutzansprüche
1. Dekorelement, insbesondere Krawattenhalter oder Anstecknadel, die eine erste Präsentationsfläche (2) aufweist, die über eine Befestigungseinrichtung (20) an einem Trägermaterial befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekorelement (1) mindestens eine hinter der ersten Präsentationsfläche
(2) liegende zweite Präsentationsfiäche (5) aufweist, daß die erste Präsentationsfläche (2) in mindestens zwei räumlich trennbare Flächenelemente (2a, 2b) aufteiibar ist, daß durch eine Verschwenk- oder Verschiebebewegung mindestens eines der Flächenelemente (2a, 2b) mindestens ein Abschnitt der zweiten Präsentationsfläche (5) offenlegbar ist.
2. Dekorelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dekoreiement (1) eine zentrale Trägerschiene (10) aufweist, entlang der (10) mindestens eines (2b) der Flächenelemente (2a, 2b) der ersten Präsentationsfiäche (2) verschiebbar ist.
3. Dekorelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das verschiebbare Flächenelement (2b) der ersten Präsentationsfläche (2) über ein Halte- und Führungselement entlang der zentralen Trägerschiene (10) verschiebbar ist.
4. Dekorelement nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der verschiebbaren Flächenelemente (2b) der ersten Präsenationsfläche (2) auf einem Trägerelement (3b) angeordnet ist, der entlang der zentralen Trägerschiene (10) verschiebbar ist.
5. Dekoreiement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (3b) einen Hohlraum (4b) aufweist, in den die zentrale Trägerschiene (10) einschiebbar ist.
6. Dekorelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die im Geschlossen-Zustand des Dekorelements (1) die zweite Präsentationsfläche (5) überdeckende Trägerelement (3b) in diesem Bereich eine Ausnehmung (6) aufweist, in die die zweite Präsentationsfläche (5) einschiebbar ist.
7. Dekorelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Präsentationsfläche (5) plattenförmig ausgebildet ist, und daß die Höhe der Ausnehmung (6) des Trägereiement (3b) etwas größer als die Dicke der plattenförmig ausgestalteten zweiten Präsentationsfiäche (5) ist.
8. Dekorelement nach einem der vorangehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das erste Trägereiement (3a) des Dekoreiements (1) einen Hohlraum (4a) aufweist, durch den die zentrale Trägerschiene (10) durchschiebbar ist.
9. Dekoreiement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (20) des Dekorelements (1) als eine Klemmeinrichtung (22) ausgebildet ist.
10. Dekorelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (22) einen federbelasteten Bügel (23) aufweist, dessen Enden (23a, 23b) auf der zentralen Trägerschiene (10) oder auf der Rückseite (3a1, 3b1) der Trägerkörper (3a, 3b) aufsetzbar sind.
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11. Dekorelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (20) als Ansteckeinrichtung ausgebildet ist.
DE29606163U 1996-04-03 1996-04-03 Dekorelement, insbesondere ein Krawattenhalter oder eine Anstecknadel Expired - Lifetime DE29606163U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2965649A1 (de) * 2014-07-07 2016-01-13 SC Syfal Schmuckstück, das einen Schmuckteil und einen Teil zum Befestigen an einem Kleidungsstück oder einem Accessoire umfasst
US11272765B2 (en) * 2020-07-13 2022-03-15 C.C.Couture LLC Jewelry item and methods of use

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP2965649A1 (de) * 2014-07-07 2016-01-13 SC Syfal Schmuckstück, das einen Schmuckteil und einen Teil zum Befestigen an einem Kleidungsstück oder einem Accessoire umfasst
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Owner name: MORLOCK, ROSEMARIE, DE

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Effective date: 20021031