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DE29606957U1 - Abdeckvorrichtung für LKW-Aufbauten, insbesondere Kofferaufbauten - Google Patents

Abdeckvorrichtung für LKW-Aufbauten, insbesondere Kofferaufbauten

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Publication number
DE29606957U1
DE29606957U1 DE29606957U DE29606957U DE29606957U1 DE 29606957 U1 DE29606957 U1 DE 29606957U1 DE 29606957 U DE29606957 U DE 29606957U DE 29606957 U DE29606957 U DE 29606957U DE 29606957 U1 DE29606957 U1 DE 29606957U1
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DE
Germany
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covering
tarpaulin
cover
covering device
truck
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29606957U
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English (en)
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Rapolder Brigitte De
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE29606957U1 publication Critical patent/DE29606957U1/de
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Priority to DE19758801A priority patent/DE19758801B4/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/08Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of non-sliding type, i.e. movable or removable roofs or panels, e.g. let-down tops or roofs capable of being easily detached or of assuming a collapsed or inoperative position
    • B60J7/10Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of non-sliding type, i.e. movable or removable roofs or panels, e.g. let-down tops or roofs capable of being easily detached or of assuming a collapsed or inoperative position readily detachable, e.g. tarpaulins with frames, or fastenings for tarpaulins
    • B60J7/102Readily detachable tarpaulins, e.g. for utility vehicles; Frames therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Container Filling Or Packaging Operations (AREA)
  • Jib Cranes (AREA)
  • Packaging Of Machine Parts And Wound Products (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Abdeckvorrichtung für LKW-Aufbauten, insbesondere in Form von Kofferaufbauten gemäß Anspruch 1.
LKW-Aufbauten, die insbesondere als Kofferaufbauten bezeichnet werden, sind aus festen Wänden bestehende, containerähnliche bzw. kastenförmige Aufbauten zur Unterbringung von Lasten, die auf dem LKW-Rahmen angeordnet werden.
Die Wände der Aufbauten werden häufig mit Beschriftungen versehen, die z.B. das transportierte Gut, den Fuhrunternehmer, Autovermietungen oder sonstige Firmenangaben betreffen.
Sollen die Beschriftungen geändert werden oder sind Reparaturarbeiten an den Wänden der LKW-Aufbauten erforderlich (beispielweise durch Rostfraß oder sonstige Beschädigung), müssen bisher aufwendige Arbeiten durchgeführt werden, um die Beschriftung zu ändern bzw. die notwendigen Reparaturen durchzuführen. So ist es beispielsweise bei Beschriftungsänderungen durch Klebebuchstaben erforderlich, die Klebebuchstaben zu entfernen und andere Buchstaben aufzubringen. Bei Reparaturarbeiten müssen häufig aufwendige Neulackierungen oder Reparaturen an den Wänden selbst durchgeführt werden, die öfters jedoch nicht das gewünschte positive optische Ergebnis erbringen. Beispielsweise bleicht der Lack unter der Folie von Klebebeschriftungen nicht aus, so daß die zuvor aufgebrachten Buchstaben nach Entfernung durch die dunkleren Lackstellen in gewissem Rahmen sichtbar bleiben.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Abdeckvorrichtung für LKW-Aufbauten, insbesondere in Form von Kofferaufbauten, zu schaffen, die kostengünstig herstellbar und am Aufbau montierbar ist sowie im Bedarfsfall auf ebenso einfache Art und Weise wieder vom Aufbau entfernt werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Erfindungsgemäß ist eine Abdeckvorrichtung vorgesehen, die eine flexible Abdeckplane aufweist, die an zumindest drei Flächen des LKW-Aufbaus angelegt werden kann. Es handelt sich hier üblicherweise um die Deckenwand und die Längsseitenwände des Aufbaus, die die hauptsächlichen Sichtflächen bilden. Zur Fixierung der Abdeckplane ist eine Befestigungseinrichtung vorgesehen, die die Plane am LKW-Aufbau,festlegt.
Hierdurch ergeben sich eine Reihe beträchtlicher Vorteile.
Zunächst ist die Abdeckplane ein einfach herzustellendes und an die unterschiedlichsten Aufbauformen leicht anzupassendes Bauteil, das preisgünstig ist, leicht herzustellen und zu handhaben ist sowie ein relativ geringes Mehrgewicht nach Montage auf dem LKW aufbringt. Durch die Befestigungseinrichtung kann die Abdeckplane ohne bauliche Veränderung am LKW-Aufbau an diesem befestigt werden und im Bedarfsfall ist es auf ebenso einfache Art und Weise möglich, die Abdeckplane wieder zu entfernen.
Mit der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung ist es beispielsweise möglich, Werbebeschriftungen auf Fahrzeugen sehr schnell anzubringen und wieder zu entfernen, beispielsweise wenn das Fahrzeug für verschiedene Auftraggeber mit deren eigener Werbung versehen werden soll. Nach Entfernung der Werbung, die auf der Abdeckplane angebracht wird, ist der Urzustand des Fahrzeugs wieder
hergestellt und es kann auf einfache Art und Weise im Bedarfsfall eine andere Werbebeschriftung durch Anbringung einer dementsprechend anders ausgebildeten Abdeckplane angebracht werden.
,Dementsprechend ist der Zeitaufwand für die Anbringung und Entfernung unterschiedlicher Arten von Werbung oder sonstigen Beschriftungen gegenüber bisher bekannten Verfahren (Klebebuchstaben, Lackierung) äußerst gering, da die Montage der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung lediglich eine Stunde erfordert, während die Entfernung in etwa 2 0 Minuten möglich ist.
Ferner ist im Bereich von Fahrzeugbeschriftungen und Fahrzeugwerbung die Tendenz zu relativ aufwendigen, teuren Paint-Brush-Beschriftungen erkennbar, was mit Hilfe der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung auf einfache Art und Weise unterstützt werden kann. So ist es beispielsweise denkbar, Fahrzeuge jahreszeitlich unterschiedlich zu gestalten oder bestimmte Werbeaktionen mit Fahrzeugwerbung, die auf entsprechend ausgebildeten unterschiedlichen Abdeckvorrichtungen angebracht ist, zu unterstützen. Hierbei ergibt sich durch die Verwendung der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung aufgrund einer geringen Standzeit der Fahrzeuge und der Wiederverwertbarkeit der Abdeckplanen ein enormer Vorteil. Der Werbeeffekt wird durch das wechselnde Erscheinungsbild erheblich verstärkt, da zum einen zwar unterschiedliche Gestaltungen der Aufbauten möglich sind, das Führerhaus der LKW jedoch unverändert bleibt, was den weiteren Vorteil mit sich bringt, daß Hinweise auf die jeweilige Firma, die am Führerhaus angebracht sind, unverändert bleiben können.
Bei Firmen, wie beispielsweise bei Fahrzeugvermietungen, die ihre Fahrzeuge nicht lange im Fuhrpark halten, ergibt sich der Vorteil, daß enorme Einsparungen durch die Anbringung von Werbe- oder sonstigen Beschriftungen unter Zuhilfenahme
der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung erzielt werden können, da z.B. beim Wiederverkauf der Fahrzeuge diese im neutralen Urzustand verkauft werden können.
Ferner ergeben sich durch die erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung erhebliche Vorteile bei der Reparatur, insbesondere von leichten und mittleren Kofferschäden, wie z.B. Löcher im Plywoodaufbau, da diese z.B. durch ein Aufnieten von Blechen an den Außenwänden lediglich ungefähr in die ursprüngliche Form des Kofferaufbaus gebracht werden müssen, was nach Anbringen der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung jedoch nicht mehr sichtbar ist. Auch hier ergeben sich enorme Vorteile aufgrund eines geringeren Zeitaufwands durch geringeren technischen Aufwand bei der Durchführung der Reparatur, da bisher in solchen Fällen entweder komplette Seiten oder Frontteile ausgewechselt werden mußten und anschließend aus optischen Gründen eine Komplettlackierung des gesamten Kofferaufbaus nötig war. Dies ist nach Anbringung der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung nicht mehr erforderlich, wobei sich der zusätzliche Vorteil ergibt, daß zumindest nahezu 100 %-ige Dichtheit gewährleistet ist.
Natürlich können auch Ausbesserungen rein optischer Mangel durch Verwendung der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung auf wesentlich einfachere und kostengünstigere Art durchgeführt werden.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Die Abdeckplane weist bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform zumindest drei einstückig miteinander verbundene Abdeckflächen auf. Hierbei ist üblicherweise eine Abdeckfläche für die Deckenwand des Kofferaufbaus vorgesehen, während die beiden sich einstückig an diese Abdeckfläche anschließenden Abdeckflächen die Seitenflächen
bedecken.
Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich, eine vierte Abdeckfläche, beispielsweise für die dem Führerhaus zugewandte Stirnwand des Kofferaufbaus, vorzusehen. Bei einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform kann natürlich grundsätzlich auch eine fünfte Abdeckfläche vorgesehen sein, die die hintere Stirnwand abdeckt.
Um die vierte Abdeckfläche im Montagezustand sicher zu halten, sind vorzugsweise lösbare Halteeinrichtungen vorgesehen, mit deren Hilfe die vierte Abdeckfläche an den schmalen Seiten der beiden Abdeckflächen für die Seitenwände des Kofferaufbaus befestigt werden kann. Es ergeben sich eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Ausgestaltung dieser Halteeinrichtung. Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Schnallenverschlüsse, die als entsprechend in die Schnallen einzuführende Gürtellaschen ausgebildet sind, so daß durch entsprechendes Festziehen und Fixieren in den Fixierungslöchern der Haltelaschen ein straffer, anliegender Sitz der Abdeckflächen gewährleistet ist. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Arten von Halteeinrichtungen, beispielsweise Klettverschlüsse, Schnürverschlüsse, Gummizug-Verschlüsse oder ähnliches, denkbar. Die Befestigungsvorrichtung der erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung ist bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform mit zwei Stangen versehen, die in Schlaufen der Planenlängsränder eingeführt werden können. Die Schlaufen der Planenlängsränder weisen in diesem Fall vorzugsweise Einschnitte auf, die zu nach innen stülpbaren Laschen führen, so daß die Bereiche der Stange, die durch diese Laschen hindurch verlaufen, von außen zugänglich werden. Diese von außen zugänglichen Bereiche können wiederum zum Fixieren der Stangen und damit zum Festlegen der Abdeckvorrichtung unter Zuhilfenahme einer Verbindungsvorrichtung verwendet werden, die unterhalb des Kofferaufbaus von einer Stange in einer Lasche zur
gegenüberliegenden Stange auf der anderen Seite des Kofferaufbaus verläuft. Als Verbindungsvorrichtung können unterschiedlichst ausgebildete Einrichtungen verwendet werden, insbesondere bevorzugt ist die Verwendung von Spanngurten, vorzugsweise in Form von Ratschengurten, die ein Spannschloß aufweisen, mit dem die Verbindungseinrichtung einerseits sicher fixiert, andererseits auf einfache Art und Weise wieder geöffnet werden kann.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematisch stark vereinfachte Darstellung einer Draufsicht auf eine Abdeckplane einer erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung, wobei sämtliche Abdeckflächen in die Zeichenebene geklappt dargestellt sind;
Fig. 2 eine schematisch vereinfachte Stirnansicht eines LKW-Aufbaus in Form eines Kofferaufbaus mit montierter Abdeckvorr i chtung; und
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung einer Seitenansicht einer der Abdeckflächen zur Abdeckung einer Seitenwand des Kofferaufbaus.
In Fig. 1 ist schematisch vereinfacht eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung 1 vorgesehen, die insbesondere für Kofferaufbauten von LKW verwendet werden kann. Der Kofferaufbau ist in Fig. 1 strichliert mit dem mit dem Buchstaben K bezeichneten Rechteck angedeutet, um eine Unterscheidung der einzelnen Abdeckflächen einer Abdeckplane 3 der Abdeckvorrichtung 1 möglich zu machen. Der Kofferaufbau K ist in Fig. 2 in Stirnansicht dargestellt und
dort zusätzlich mit dem Bezugszeichen 2 gekennzeichnet.
Die Abdeckplane 3 weist bei der in Fig. 1 dargestellten, besonders bevorzugten Ausführungsform vier Abdeckflächen 8, 9, 10 und 11 auf. Die Abdeckfläche 8 deckt (siehe hierzu auch Fig. 2) im Montagezustand die Deckenwand 4 des Kofferaufbaus 2 ab. Die Abdeckflächen 9 und 10 decken im Montagezustand die Seitenwandflächen 5 und 6 des Kofferaufbaus 2 ab. Die Abdeckfläche 11 ist die vierte Abdeckfläche, die im Beispielsfall zur Abdeckung der dem nicht dargestellten Führerhaus des LKW zugewandten Stirnfläche des Kofferaufbaus vorgesehen ist.
Die erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung 1 weist ferner eine in Fig. 2 sichtbare Befestigungseinrichtung 7 auf, mit deren Hilfe die Abdeckplane 3 am LKW-Aufbau 2 fixiert werden kann.
Fig. 1 verdeutlicht durch die in die Zeichenebene geklappte Darstellung, daß die Abdeckflächen 8, 9, 10 und 11 eine einstückige Abdeckplane 3 bilden. Die Form der Abdeckplane hängt natürlich von dem abzudeckenden LKW-Aufbau ab, ist üblicherweise jedoch in ihrer Draufsicht rechteckig betreffend die Abdeckflächen 8, 9 und 10 und quadratisch bzw. rechteckig betreffend die Abdeckfläche 11.
In Fig. 1 ist strichliert, zur Verdeutlichung der Anbringung der Abdeckfläche 11, eine Schmalseite 12 eingezeichnet, die der Abdeckfläche 8 zugeordnet ist und entlang der die Abdeckfläche 11 an der Abdeckfläche 8 angebracht ist. Im Montagezustand symbolisiert die strichlierte Linie 12 somit die Knicklinie zwischen den Flächen 8 und 11.
Entlang der Längsränder 13 und 14, die im Beispielsfall die langen Seiten des Rechtecks aus den Flächen 8, 9, 10 bilden, sind Schlaufen 15, 16 angeordnet, die ebenfalls in Fig. 2 sichtbar sind. Die Schlaufen 15, 16 verlaufen über die gesamte Länge der Längsränder 13 und 14. Sie dienen zur
Aufnahme von Stangen 27, 28, die einen Teil der Befestigungseinrichtung 7 bilden und die nachfolgend unter Bezugnahme auf Fig. 2 näher beschrieben werden.
Schließlich ist die erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung 1 in Fig. 1 an deren "unterem" Ende bzw. Heckabschluß mit einem Saum 35 ausgebildet, welcher sich entlang der kompletten Heckabschlußlänge erstreckt. Der Saum 3 5 nimmt einen nicht dargestellten Spann- bzw. Zurrgurt auf, dessen Funktion später beschrieben wird.
Fig. 1 verdeutlicht ferner eine Halteeinrichtung 17, die dazu dient, im Montagezustand die vierte Abdeckfläche 11 an Schmalseiten 18 und 19 der Abdeckflächen 9 und 10 zu fixieren. Bei der in Fig. 1 in stark vereinfachter Darstellung verdeutlichten Ausführungsform handelt es sich um Schnallenverschlüsse, die lediglich beispielhaft jeweils zwei mit Löchern versehene Laschen 23 und 24 an einem senkrecht zur Schmalseite 18 verlaufenden Seitenrand 20 der Abdeckfläche 11 und mit Fixierungsdornen versehene Schnallen 25 und 26 an der Schmalseite 18 der Abdeckfläche 11 umfassen. Auf der anderen Seite 21 bzw. Schmalseite 19 sind entsprechende Verschlüsse vorgesehen, die jedoch identisch aufgebaut und daher nicht nochmals mit Bezugszeichen versehen sind.
Im Montagezustand ist die Abdeckfläche 11 um die Schmalseite 12 auf die entsprechende Stirnfläche des LKW-Aufbaus 2 aufgelegt und umgeklappt und kann mit Hilfe der Halteeinrichtung 17 sicher und stramm fixiert werden.
Die in Fig. 1 ferner bezeichnete vordere Seite 22 der Abdeckfläche 11 muß daher nicht mit weiteren Fixierungselementen versehen werden, kann jedoch mit solchen Fixierungselementen ausgestattet sein, wenn diese im einen oder anderen Fall nötig sein sollten.
Fig. 2 verdeutlicht in schematisch vereinfachter Form den Montagezustand der Abdeckvorrichtung 1 auf dem Kofferaufbau 2. Hierbei wurde bewußt aus zeichnerischen Gründen ein Freiraum zwischen den Flächen 4, 5, 6 des Kofferaufbaus und den entsprechenden Abdeckflächen 8, 9, 10 der Abdeckplane 3 eingezeichnet, um beide Teile zeichnerisch klar ersichtlich darstellen zu können. Bei der tatsächlichen Anwendung liegen die entsprechenden Flächen 8, 9, 10 der Abdeckplane 3 natürlich auf den entsprechenden Flächen des Kofferaufbaus 2 vollflächig an.
Fig. 2 verdeutlicht insbesondere die Fixierung der Abdeckplane 3 unter Zuhilfenahme der Befestigungseinrichtung 7. Die in die Schlaufen 15 und 16 eingeführten Stäbe 27 und 28 werden im Montagezustand mit Hilfe einer Verbindungseinrichtung 29 gegeneinander verspannt, so daß die Schlaufen 15 und 16 etwas unter den Kofferaufbau gezogen werden, wie dies aus Fig. 2 ersichtlich ist.
Die Verbindungseinrichtung 29 ist im Beispielsfalle als Spanngurt (Ratschengurt) ausgebildet, der einen im Montagezustand die Stangen 2 7 und 2 8 umgreifenden und umlaufenden Gurt 3 0 und ein Spannschloß 31 aufweist.
Damit die Spanngurte 29, von denen vorzugsweise eine Mehrzahl entlang der Längserstreckung des Kofferaufbaus vorgesehen ist, an den Stangen 27, 2 8 angebracht werden können, sind die Schlaufen 15, 16 gemäß der in Fig. dargestellten Ausführungsform mit einer der Zahl der Spanngurte entsprechenden Anzahl von Laschen 32, 33, versehen. Diese Laschen 32, 33, 34 werden durch entsprechende Einschnitte in die Schlaufen und durch Einklappen des dann frei werdenden Streifens in die Schlaufe erzeugt, so daß dadurch die Teile der Stangen 27, 28, die durch die Laschen 32, 33, 34 verlaufen, von außen frei
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zugänglich werden, so daß der jeweilige Spanngurt eingefädelt werden kann.
Die Befestigung der Abdeckvorrichtung 1 am Heckabschluß wird durch den im umlaufenden Saum 35 geführten bzw. eingefädelten, nicht dargestellten Zurrgurt bewirkt. Dieser Zurrgurt umschließt - über das Dach an den Seitenwänden entlang - den ganzen Koffer und wird an der Kofferunterseite, entsprechend den oben beschriebenen Gurten 30, verspannt. Als Zurrgurt bzw. Spanngurt kann hierbei ein handelsüblicher Gurt verwendet werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, daß die 4-seitige Ausführungsform bevorzugt ist, weil diese sich bei Fahrzeugen, deren hinterer Abschluß durch eine stehende Ladebordwand gebildet wird, anbietet. An Fahrzeugen ohne eine solche Ladebordwand sind in der Regel Heckflügeltüren angebracht. In diesem Fall wäre eine denkbare Lösung, die Seitenteile länger anzufertigen und um die hintere Abschlußkante "herumzuziehen", um die Hecktüren entsprechend abzudecken; an den Türen wäre dann allerdings eine Befestigung mit Aluleisten und Nieten erforderlich, so daß nach Entfernen der Plane das Fahrzeug nicht mehr ganz im Urzustand ist. Deshalb bietet sich auch hier die 4-seitige Ausführungsform an, wobei dann von der Gestaltung her die Heckseite wie das Führerhaus zu behandeln ist (d.h. z.B. gleichbleibende Beschriftung oder neutral).

Claims (1)

  1. 1. Abdeckvorrichtung (1) für LKW-Aufbauten, insbesondere Kofferaufbauten (2) ,
    - mit einer flexiblen, an zumindest drei Flächen (4,5,6) des LKW-Aufbaus (2) anlegbaren Abdeckplane (3); und
    mit einer Befestigungseinrichtung (7) zur Fixierung der Abdeckplane (3) am LKW-Aufbau (2).
    2. Abdeckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplane (3) zumindest drei einstückig miteinander verbundene Abdeckflächen (8,9,10) aufweist, die eine Abdeckfläche (8) für eine Deckenwand (4) und zwei Abdeckflächen (9,10) für die entsprechenden Seitenwände (5,6) des LKW-Aufbaus (2) umfassen.
    3. Abdeckvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplane (3) eine vierte Abdeckfläche (11) aufweist, die an einer Schmalseite (12) der Abdeckfläche (8) für die Deckenwand (4) des LKW-Aufbaus (2) angeordnet ist.
    4. Abdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplane (3) zwei Längsränder (13,14) aufweist, die mit Schlaufen (15,16) versehen sind.
    5. Abdeckvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Abdeckfläche (11) mit einer lösbaren Haltevorrichtung (17) im Montagezustand an zwei Schmalseiten (18,19) der Abdeckflächen (9 bzw.
    10) für die Seitenwände (5 bzw. 6) des Kofferaufbaus (2) fixierbar ist.
    6. Abdeckvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (17) eine Mehrzahl von Schnallenverschlüssen (23,24,25,26) aufweist.
    7. Abdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (7) zwei in die Schlaufen (15,16) der Planen-Längsränder (13,14) einführbare Stangen (27,28) aufweist.
    8. Abdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung (7) ferner eine Verbindungseinrichtung (29) zum Verbinden der Stangen (27,28) im Montagezustand an dem Kofferaufbau (2) aufweist.
    9. Abdeckvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtung (29) zumindest einen Spanngurt (30,31) aufweist.
    10. Abdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufen (15,16) jeweils zumindest eine Lasche (32,33,34) aufweist, innerhalb welcher der Spanngurt (30,31) die jeweilige Stange (27,28) umgreift.
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