Vorrichtung zum Entleeren eines Schlauchbeutels
Eine Vorrichtung zum Entleeren eines eine pastöse Masse enthaltenden Schlauchbeutels mit den im Oberbegriff des Anspruchs
1 angegebenen Merkmalen ist aus DE 91 03 038 Ul bekannt. Zum Aufbrechen des Schlauchbeutels dient' dort ein in
die Vorrichtung eingesetztes Messer mit einer quer zur Radialrichtung des Schlauchbeutels verlaufenden Fläche. Zum
Entleeren des Schlauchbeutels wird auf dessen hinteres Ende Druck ausgeübt, der sich durch den Beutelinhalt fortsetzt und
das vordere Schlauchende gegen die schräge Messerschneide drückt. Dadurch wird eine am vorderen Schlauchbeutelende vorhandene,
von der Mitte nach außen verlaufende Falte durchschnitten und der Schlauchbeutel geöffnet.
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Funktion bei den in der Praxis verwendeten Schlauchbeutelmaterialien benötigt die
bekannte Anordnung eine verhältnismäßig scharfe Messerschneide, die sich in der Regel nur durch ein separates, in die
Kappe eingesetztes Metallteil erzeugen läßt. Dies erhöht die Kosten der in der Regel als Einwegteil ausgebildeten Vorrichtung.
Ist ferner das Messer als feststehendes Element ausgebildet, so steht es einem vollständigen Kolbenvorschub zum
restlosen Entleeren des Schlauchbeutels im Wege.
Bei einer weiteren, aus DE 38 26 887 Al bekannten Vorrichtung
wird der Schlauchbeutel durch einen Dorn aufgestochen, der vor dem Entleeren durch einen an der Kappe vorgesehenen
Ausbringstutzen manuell eingeführt und anschließend wieder herausgezogen werden muß. Diese Handhabung ist nicht
nur umständlich und zeitaufwendig, sondern birgt auch die Gefahr in sich, daß der Behälterinhalt vorzeitig austritt und
die Umgebung verschmutzt und/oder seinerseits in unzulässiger Weise mit Fremdsubstanzen kontaminiert wird. Außerdem ist die
bekannte Vorrichtung zum Einsatz bei maschinellen Ausbringvorrichtungen ungeeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Entleeren eines eine pastose Masse enthaltenden
Schlauchbeutels anzugeben, die ein sicheres Öffnen und restloses Entleeren gewährleistet. Außerdem soll die Vorrichtung
auch bei maschinell betriebenen Ausbringvorrichtungen einsetzbar sein.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist im Anspruch 1 gekennzeichnet. Bei dieser. Ausbildung verformt sich
beim Aufbringen von Druck auf das hintere Schlauchbeutelende ein über einer Vertiefung gelegener Teil der Schlauchbeutelfolie
in die Vertiefung hinein, bis der dabei am stärksten überdehnte mittlere Bereich der Folie die Spitze eines in der
Vertiefung angeordneten Dorns erreicht und dadurch zum Platzen gebracht wird. Dies gewährleistet ein sicheres Öffnen des
Schlauchbeutels auch bei schwierig zu handhabenden Folien und Pasten. Das Aufplatzen der überdehnten Folie führt - was für
ein ungehindertes Ausbringen des Beutelinhalts günstig ist zu einer wesentlich größeren Öffnung als sie durch bloßes
Aufstechen oder durch Schneiden mit einem Messer erreicht wird.
Die Tatsache, daß die Dornspitze im entleerten Zustand des Schlauchbeutels gegenüber der den Schlauchbeutel stützenden
Querwand zurückversetzt ist, gestattet auch eine restlose Entleerung, da der Dorn dem Ausbringkolben nicht im Weg
steht. Gleichzeitig liegt in dieser Gestaltung ein Transportschutz, da ohne den zum Öffnen erforderlichen Mindestdruck
der Schlauchbeutel die Dornspitze nicht erreichen kann.
Die Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 2 ist im Hinblick auf eine möglichst geringe axiale Länge der gesamten
Vorrichtung günstig.
Die Weiterbildungen der Erfindung nach den Ansprüchen 3 und 4 sollen verhindern, daß die Schlauchbeutelfolie bei ihrer
Ausdehnung in die Vertiefung nachrutscht und dadurch möglicherweise nicht ausreichend überdehnt wird, um bei Berührung
mit der Dornspitze aufzuplatzen.
Die Anordnung nach Anspruch 5 ist insofern zweckmäßig, als sie dafür sorgt, daß der am stärksten ausgewölbte und gedehnte
Teil der Schlauchbeutelfolie in Berührung mit der Dornspitze gebracht wird.
Bei der Gestaltung nach Anspruch &bgr; ist die gesamte Vorrichtung
als einstückiges Bauteil herstellbar.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert, die in
Figur 1 einen Axialschnitt und in
Figur 2 eine Stirnansicht einer Vorrichtung zum Entleeren eines Schlauchbeutels zeigt.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung besteht aus einer Kappenanordnung, die zwei über ein Mittelteil 10
einstückig verbundene'Kappenteile 11, 11' umfaßt. Jedes Kappenteil
weist eine Querwand 12, 12', einen von dieser nach hinten (in Figur 1 nach oben) weisenden kreiszylindrischen
Flansch 13, 13' und eine jeweils in der Mitte angeordnete, nach vorne {in Figur 1 nach unten) herausragende kreiszylindrische
Wanne 14, 14" auf. In jedes Kappenteil 11, 11' ist das vordere Ende eines entsprechend dimensionierten Schlauchbeutels
15, 15' eingesetzt und mit dem Flansch 13, 13· verbunden. Die Wanne 14, 14' dient zur Aufnahme des vorderen,
etwa durch einen Clip verschlossenen Schlauchbeutelzipfels.
Die so fertiggestellte Einheit aus Kappenanordnung und zwei vom Hersteller mit pastösen Massen gefüllten Schlauchbeuteln
dient zum Einsetzen in eine Vorrichtung, wie sie etwa in EP 0 492 413 Al offenbart ist. Die Schlauchbeutel werden
dabei mit ihren aus der Kappenanordnung herausragenden Teilen in eine Doppel&zgr;ylinder-Anordnung eingeführt. Durch gemeinsamen
maschinellen Vorschub von Kolben lassen sich die beiden Pasten in einem dem Querschnittsverhältnis der beiden
Schlauchbeutel entsprechenden Mischungsverhältnis ausbringen. In jeder Querwand 12, 12' ist eine nach vorne {in Figur
1 nach unten) weisende Vertiefung 16, 16' ausgebildet, an deren Boden ein Austrittsnippel 17, 17' ansetzt.
-A-
Die Vertiefung 16 ist im Querschnitt kreiszylindrisch
und umgibt zentrisch einen Dorn 18, dessen Spitze 19 gegenüber
der Ebene der Querwand 12 zurückgesetzt ist. Vorzugsweise beträgt die Länge des Dorns 18 weniger als die Hälfte
der Tiefe der Vertiefung 16. Der Dorn 18 befindet sich neben der Öffnung des Austrittsnippels 17.
Bei der genannten kreisrunden Querschnittsform der Vertiefung
16 handelt es sich um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel.
Je nach Folienmaterial, Beutelinhalt und Anzahl der in der Vertiefung angeordneten Dorne 18 können andere, z.B.
ovale, Querschnittsformen zweckmäßig sein.
Am Boden der Vertiefung 16f sind zwei Dorne 18' angeformt,
die auf beiden Seiten der Öffnung des Austrittsnippels 17' stehen. Auch die Spitzen 19' der Dorne 18' sind gegenüber
die Ebene der Querwand 12' zurückgesetzt. Die Vertiefung 16' ist, wie aus Figur 2 hervorgeht, insgesamt etwa segmentförmig.
Beim ersten Vorschieben der oben erwähnten Kolben bewirkt der Ausbringdruck, daß sich der über der jeweiligen
Vertiefung 16, 16" gelegene Teil des Schlauchbeutels 15, 15'
in die Vertiefung hinein auszuwölben beginnt, bis er die Dornspitze 19, 19' erreicht und dadurch aufplatzt. Die Länge
des Dorns 18, 18' ist im Verhältnis zur Tiefe der Vertiefung 16, 16' und unter Berücksichtigung des Folienmaterials so bemessen,
daß die Dornspitze 19, 19' erst berührt wird, wenn die Folie ausreichend stark überdehnt ist und beim Aufplatzen
eine möglichst große Öffnung bildet. Auf diese Weise wird erreicht, daß sich der Schlauchbeutelinhalt ungehindert in die
Vertiefung 16, 16' und von dort in den Austrittsnippel 17, 17' ergießen kann.
Die Vertiefung 16, 16' bildet mit der Fläche der Querwand
12, 12' eine möglichst wenig verrundete und - soweit nicht eine Beschädigung der Folie zu befürchten ist - im wesentlichen
scharfe Kante, um ein Nachrutschen der Schlauchbeutelfolie zu behindern. Zu dem gleichen Zweck kann die den
Schlauchbeutel 15, 15' stützende Oberfläche der Querwand 12,
12' gerauht sein.
In einer alternativen Ausführungsform können die
Schlauchbeutel - anders als in Figur 1 gezeigt - mit einem nach innen eingezogenen Verschluß versehen werden, so daß
sich die in Figur 1 und 2 gezeigten Wannen 14, 14' erübrigen. Dies führt zu einer einfacheren Gestaltung der Querwände 12,
12", kann aber vom Gesichtspunkt der restlosen Schlauchbeutel-Entleerung
weniger günstig sein.
In dem obigen Ausführungsbeispiel dient die Kappenanordnung zur gemeinsamen Aufnahme zweier Schlauchbeutel. Die Erfindung
ist in gleicher Weise auch bei Gestaltungen anwendbar, bei denen eine Kappenanordnung für drei oder mehr Beutel
vorgesehen oder jeder von mehreren Beuteln mit einer getrennten Kappe versehen oder überhaupt nur ein einziger Beutel mit
Kappe vorhanden ist.
Zusammenfassung
Eine Vorrichtung zum Entleeren eines eine pastöse Masse enthaltenden Schlauchbeutels 15, 15' umfaßt ein Kappenteil
11, 11', das eine den Schlauchbeutel nach vorne abstützende Querwand 12, 12', einen daran angeformten Zylinderflansch 13,
13f zur Aufnahme des vorderen Schlauchbeutelendes und einen
Austrittsnippel 17, 17' aufweist. Der Austrittsnippel 17, 17' geht von einer in der Querwand 12, 12' ausgebildeten Vertiefung
16, 16' aus, in der ein parallel zur Schlauchbeutelachse stehender Dorn 18, 18' angeformt ist. Die Dornspitze 19, 19'
ist gegenüber der Ebene der Querwand 12, 12' zurückversetzt. Bei Aufbringen eines Entleerungsdrucks auf den Schlauchbeutel
15, 15' bläht sich der über der Vertiefung 16, 16' gelegene Teil der Schlauchbeutelfolie in diese hinein aus, bis ihr maximal
gedehnter Mittelteil von der Dornspitze 19, 19' geritzt wird und aufplatzt. Der Schlauchbeutelinhalt kann sich dann
in die den Dorn 18, 18' umgebende Vertiefung 16, 16" und über
den Austrittsnippel 17, 17* entleeren. (Figur 1)