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DE29603765U1 - Computergehäuse - Google Patents

Computergehäuse

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DE29603765U1
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DE
Germany
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computer
units
housing
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wall part
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DE29603765U
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Priority to AT96945852T priority patent/ATE185628T1/de
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Priority to PCT/DE1996/002085 priority patent/WO1997016781A2/de
Priority to DE59603371T priority patent/DE59603371D1/de
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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F1/00Details not covered by groups G06F3/00 - G06F13/00 and G06F21/00
    • G06F1/16Constructional details or arrangements
    • G06F1/18Packaging or power distribution
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Description

# Markus Hagedorn · ;",*,! J *· · ***·;
Grüner Weg 31 D-41468 Neuss
Seite : 1 von 12 Datum :29.02.1996 unser Zeichen: GM1.DOC
Computergehäuse
Die Erfindung betrifft ein Computergehäuse mit einem Gehäuserahmen, Gehäusewandteilen und Trägereinheiten für Computerbauteüe.
Gattungsgemäße Computergehäuse sind in großer Zahl im alltäglichen Einsatz, Gemäß dem Stand der Technik definiert ein ein- oder mehrteiliger Gehäuserahmen ein im wesentlichen quaderförmiges Volumen, welches im wesentlichen die dreidimensionalen Abmessungen des Computers bildet. Dabei wird eine Rahmenkonstruktion bevorzugt, die mit Gehäusewandteüen verkleidet werden kann. Es ist durchaus bekannt und üblich, einzelne Seiten des Gehäuserahmens vollflächig auszugestalten, so daß hier eine spätere Gehäuseaußenseite gebildet wird. Die einzelnen Seiten werden durch Gehäusewandteile verkleidet, wobei die Gehäusewandteile einzelne Flächen oder auch Gehäuseschalen sein können. So sind ein- oder zweiseitige Einschubgehäusewandteile bekannt, dreiseitig offene, deckelartige Gehäusewandteile, oder auch ein- oder mehrflächige Wandteüe. Sämtliche Gehäusewandteile werden am Gehäuserahmen durch Schraub-, Klemm-, oder Hakenverbindungen befestigt. Üblicherweise ist eine Seite des Gehäuserahmens als Frontseite vorgesehen und entweder mit einem Frontwandteil verkleidet oder direkt als solches ausgebildet.So ist auch bei der Rückseite eines Computergehäuses meist der Gehäuserahmen direkt als Rückwandteil ausgebildet ist. Vor dem Frontwandteil befindet sich meist eine Kunststoffverkleidung, in meist die Bedienelemente für den Computer, wie Ein- und Ausschalter, Resetschalter, Turboschalter, die Anzeigen wie Leuchtdioden oder auch die Schnittstellen, wie z.B. eine serielle Schnittstelle zur Kommunikation fest eingebaut sind. Es ist auch bekannt, einzelne Wandteüe, wie die Frontwand oder Rückwand durch absschließbare Türen oder Klappen gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. In dem Inneren des Gehäuserahmens verbleibt ein mit den eigentlichen Computerfunktionseinheiten bestückbarer Raum. Zu diesem Zweck wird der Rahmen mit Träger- oder Befestigungseinheiten ausgefacht. Diese sind weitestgehend hinsichtlich der Befestigungsmöglichkeiten für Computerfunktionseinheiten normiert und dienen der Anordnung herkömmlicher und in großen Stückzahlen produzierter Funktionseinheiten wie Platinen, Erweiterungskarten, Laufwerken, Netzteilen und dergleichen, im Gehäuse. Für die Hauptplatine, dem sogenannten Mainboard, ist eine Trägerplatte mit normierten Bohrungen versehen, die mit in den Mainboards angeordneten Befestigungsbohrungen korrespondieren. Erweiterungskarten werden üblicherweise einzeln an einem Befestigungsgitter angeschraubt, welches im rechten Winkel zur Trägerplatte des Mainboards steht und an der Rückwand des Gehäuses befestigt ist. Es sind aber auch Klemmleisten, die in die Bohrlöcher des Befestigungsgitters einrasten, zur Befestigung der Karten bekannt. Für Laufwerke und ähnliche Computerfunktionseinheiten wird an vorgegebenen Stellen des Gehäuserahmens üblicherweise eine ein- oder mehrstückige Einbauschachteinheit als Träger angeordnet, die eine bestimmte Anzahl von
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Einbauschächten für Computerfunktionseinheiten, wie z.B. Festplatten, Streamer oder Floppy-Laufwerke in zwei bestimmten Größen, meist in 3.5 Zoll halber Bauhöhe und 5,25 Zoll halber Bauhöhe, aufweist. Die Computerfunktionseinheiten werden üblicherweise mit Schrauben in den Einbauschächten fixiert. Entsprechend dieser Einschübe sind Öffnungen in dem Frontwandteil vorgesehen, damit die Laufwerke bei Bedarf von außen zugänglich sind. Diese Öffnungen sind üblicherweise so gestaltet, daß sie mittels anzuschraubenden Blenden wieder verschließbar sind, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Die entsprechenden Öffnungen in der Kunststoffverkleidung werden üblicherweise mit entsprechenden Kunststoffblenden wieder verschlossen. Es ist auch bekannt, diese Trägereinheiten entnehmbar, schwenkbar oder drehbar zu gestalten. Netzteile werden üblicherweise in einem hinteren Wandteil des Gehäuserahmens befestigt, meist angeschraubt. Im Stand der Technik ist es bekannt, die einzelnen Gehäuseteile herzustellen und vorzumontieren, wobei die Träger- und Befestigungseinheiten am Gehäuserahmen üblicherweise durch schweißen, schrauben oder dergleichen befestigt werden.
Unabhängig davon und in separaten Produktionslinien, werden die Computerfunktionseinheiten gefertigt. Bei der Montage der Computer werden die vorgefertigten Gehäuse mit Computerfunktionseinheiten entsprechend der dafür vorgesehenen Trägereinheiten bestückt. Dazu ist es notwendig, die Platinen und Erweiterungskarten in den Trägereinheiten im Computergehäuse zu befestigen, ebenso wie die Laufwerke, Netzteile und dergleichen. Anschließend müssen die Funktionseinheiten miteinander verkabelt werden.
Bei den gattungsgemäßen Computergehäusen gemäß dem Stand der Technik ergeben sich Probleme bei den Bestückungsanforderungen für den Computer. Üblicherweise ist es immer nur möglich, eine bestimmte Anzahl von Computerfunktionseinheiten, insbesondere Computerfunktionseinheiten, die von außen zu bedienen oder zu bestücken sind, in einer bestimmten Größe an einen bestimmten Platz an dem Frontwandteil in einer bestimmten Art und Weise in ein Gehäuse einzubauen. Dies richtet sich nach der Konstruktion des Gehäuses. Dies ist bei der Bestückung des Gehäuses ein Nachteil, denn die hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Flexibilität heutiger Computersysteme machen es erforderlich, eine Vielzahl von unterschiedlichen Computerfunktionseinheiten einzusetzen, so daß es häufig nicht ausreichend von außen zugängliche Einbauschächte in der richtigen Größe und an der richtigen Position für die Computerfunktionseinheiten in einem Computergehäuse gibt. Gleichzeitig macht die fortschreitende Miniaturisierung, sowie der Kostendruck, es erforderlich, ein Computergehäuse so klein wie möglich, und damit so materialsparend wie möglich, zu konstruieren. Ein Computer kann auch mit lediglich einem Laufwerk ausgestattet werden, so daß die verbliebenen Einbauschächte nicht benutzt werden, also auch nicht vorhanden sein müßten. Man könnte die Kosten für die Trägereinheiten mit diesen Einbauschächten bei der Produktion einsparen.
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Ein anderes P r &ogr; b I e m bei den Computergehäusen, die dem Stand der Technik entsprechen, ist, daß die Öffnungen für die Einbauschächte für Computerfunktionseinheiten im Frontwandteil nur durch anzuschraubende Blenden wieder verschließbar sind. Diese Blenden werden mit einer weiteren, entsprechenden Blende in der Kunststoffverkleidung des Frontwandteils ebenfalls abgedeckt. Dies hat den Na c h t ei I1 daß die Blenden zeitaufwendig montiert werden müssen, Schrauben verloren gehen können oder auch Gewinde beschädigt werden können.
Ein weiteres P r &ogr; b I e m liegt in der Anordnung der Bedien- und Anzeigeelemente des Gehäuses. Es ist üblich, daß ein Gehäuse mit einem Netzschalter, verschiedenen anderen Schaltern, und verschiedenen LED's zur Anzeige von Funktionen ausgestattet ist. Diese Bedien- und Anzeigeeiemente sind an einer bestimmten, unveränderlichen Position des Gehäuses angebracht. Dies ist üblicherweise in der Mitte des Frontwandteils oder an dem oberen Ende des Frontwandteils. Daraus ergibt sich der Nachte i I, daß der Einbau dieser Bedien- und Anzeigeelemente Raum im Frontwandteil beansprucht, der nicht mehr für Anderes, wie z.B. Laufwerke, zur Verfügung steht. Ein weiterer Nachteil ist, daß es nicht möglich ist, die vorgegebene Einbauposition zu verändern, so daß individuelle Bedürfnisse nach einer komfortabelen Position der Anzeige- oder Bedienelemente nicht berücksichtigt werden können.
Aus dem beschriebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Computergehäuse der gattungsgemäßen Art weiterzubilden und die beschriebenen Nachteile bezüglich der Bestückungsflexibilität, des Materialverbrauchs, der Montagezeit und des Bedienungskomforts weitestgehend auszuschließen.
Zur technischen Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung zunächst vor, die Trägereinheit für Computerfunktionseinheiten in mehrere, kleinere Trägereinheiten aufzuteilen und diese einzeln entfernbar an dem Gehäuserahmen zu befestigen. Die kleineren Trägereinheiten für die Computerfunktionseinheiten einer Art sind in vorteil hafter Weise so konzipiert, daß sie sich gegen andere, kleine Trägereinheiten für Computerfunktionseinheiten einer weiteren Art austauschen lassen und umgekehrt. Die kleineren Trägereinheiten sind so gestaltet, daß sich mehrere von ihnen an dem Frontwandtei! hinter einer großen, rechteckigen Öffnung, durch die sich die Computerfunktionseinheiten bedient werden können, kombinieren lassen. Desweiteren sind die kleineren Trägereinheiten so aufgebaut, daß sie mindestens einen Einbauschacht für die größte existierende und einzusetzende Computerfunktionseinheit aufweisen und die Computerfunktionseinheit in dem Einbauschacht der Trägereinheit auf die gemäß dem Stand der Technik übliche Weise, z.B. mit Schrauben, fixiert wird. Dies wird dadurch erreicht, daß an alien
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Trägereinheiten die gleichen Befestigungsvorrichtungen an den gleichen Positionen in den gleichen regelmäßigen Abständen voneinander angebracht sind. Die Befestigungsvorrichtungen müssen so gestaltet sein, daß sie mehrmals wieder lösbar sind. Diese Befestigungsvorrichtungen können als Schrauben, Clipse, Haken oder Ähnliches ausgebildet sein. Die Befestigungsvorrichtungen an den Trägereinheiten wirken mit Befestigungsvorrichtungen im Frontwandteil zusammen, die in den selben regelmäßigen Abständen angebracht sind. Dadurch wird ebenfalls in &ngr; &ogr; r t e i I harter Weise erreicht, daß die austauschbaren Trägereinheiten sich an mehreren verschiedenen Positionen im Frontwandteil befestigen lassen. Bei den Befestigungsvorrichtungen im Frontwandteil kann es sich um Gewindebohrungen, Stifte, Laschen oder Ähnliches, entsprechend der Befestigungsvorrichtung an den Trägereinheiten, handeln. Als regelmäßiger Abstand für die Befestigungsvorrichtungen ist ein Abstand von 4,3 cm besonders vorteilhaft, es ist aber auch möglich, andere Abstände zu wählen, insbesondere ein Vielfaches von 4,3 cm. Dieser Abstand ist daher nur beispielhaft gewählt, und die Aufzählung der möglichen Abstände ist hierdurch nicht abgeschlossen. Damit die Trägereinheiten nahtlos an der Frontwandteilöffnung kombiniert werden können, ist es erforderlich, daß die oberste und die unterste Befestigungsvorrichtung an einer Trägereinheit nicht im gleichen Abstand wie die anderen Befestigungsvorrichtungen, wie z.B. 4,3cm, vom oberen bzw. unteren äußeren Rand der Trägereinheit entfernt sind, sondern in jeweils einem Teil von zwei Teilen des gewählten regelmäßigen Abstandes. Beide Teile müssen in der Summe wieder den Abstand ergeben, der für die anderen Befestigungsvorrichtungen gewählt wurde, wie z.B. 2cm vom oberen Rand und 2,3cm vom unteren Rand ergeben 4,3 cm regelmäßigen Abstand. Die Teilabstände müssen bei jeder Trägereinheit die gleichen sein. Auch die oberste Befestigungsvorrichtung und die unterste Befestigungsvorrichtung des Frontwandteiles müssen jeweils in dem Teilabstand zum oberen bzw. unteren Rand der Öffnung des Frontwandteiles angebracht sein, in dem auch die obersten bzw. untersten Befestigungsvorrichtung der Trägereinheiten zu den oberen bzw. unteren Außenrändern der Trägereinheiten angebracht sind.
Zur weiteren vorteil haften Ausgestaltung der Erfindung und aufgrund der genormten Abmessungen von Computerfunktionseinheiten wird eine Aufteilung der Trägereinheit in Trägereinheiten für eine Computerfunktionseinheit im 5,25 Zoll-Format voller Bauhöhe oder zwei Computerfunktionseinheiten im 5,25-Zoll-Format halber Bauhöhe und Trägereinheiten für eine Computerfunktionseinheit im 3,5 Zoll-Format voller Bauhöhe sowie eine Computerfunktionseinheit im 3,5-Zoll-Formai halber Bauhöhe vorgeschlagen. Es ist aber auch denkbar die dem Stand der Technik entsprechende Trägereinheit in Trägereinheiten für drei Computerfunkiionseinheiten im 5,25 Zoll-Format halber Bauhöhe und Trägereinheiten für drei Computerfunktionseinheiten im 3.5 Zoll-Format halber Bauhöhe zu teilen. Oder es können ganz andere Formate gewählt werden. Auch diese Aufteilung ist beispielhaft und die Aufzählung der Möglichkeiten der Aufteilung und der möglichen Einbauformate ist hier nicht vollständig.
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Desweiteren schlägt die Erfindung vor, das Frontwandteii so zu gestalten, daß es eine einzige große rechteckige Öffnung vom unteren Rand bis zum oberen Rand aufweist, die sich durch die dahinter befestigten Trägereinheiten für Computerfunktionseinheiten oder entsprechende Blenden schließen läßt. Die Öffnung soll so gestaltet sein, daß sie mindestens den Abmessungen der aneinandergesetzten Frontseiten von mindestens zwei größten, einzusetzenden Computerfunktionseinheiten entspricht und daß die kürzeren Seiten der Öffnung der längeren Seite einer größten, einzusetzenden Computerfunktionseinheit entspricht, während die längeren Seiten der Öffnung ein Vielfaches der kürzeren Seite der selben größten, einzusetzenden Computereinheit ist.
Die Erfindung schlägt als L ö s u ng vor, daß die Trägereinheiten wiederum so ausgestaltet sind, daß sie die Öffnung im Frontwandteil verschließen, wenn die Träger eingesetzt werden. Dazu kann es notwendig sein, daß die Trägereinheit ebenfalls ein den Außenmaße der anderen Trägereinheiten angepaßtes Frontwandteil aufweist, in dem wiederum Öffnungen für die einzusetzenden von außen zu bedienenden Computerfunktionseinheiten vorgesehen sind. Diese Öffnungen sind durch Blenden verschließbar, wenn keine Computerfunktionseinheit eingebaut werden soll oder die eingebaute Computerfunktionseinheit nicht von außen bedient werden soll. An den Steilen in der Öffnung des Frontwandteiles an denen keine Trägereinheiten eingesetzt werden und die daher offen bleiben, werden ebenfalls die Blenden eingesetzt, die die Öffnungen der Einbauschächte in den Trägereinheiten verschließen können. Die Kunststoffverkleidung des Frontwandteils hat entsprechend der Gestaltung des Frontwandteils ebenfalls eine große Öffnung mit entsprechenden Verschlußblenden für nicht eingesetzte Trägereinheiten, nicht genutzte Einbauschächte oder Frontwandteile einer Trägereinheit. Diese Blenden in der Kunststoffverkleidung können auch fest mit der jeweiligen Trägereinheit z.B. durch Cüpse verbunden sein. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung ergibt sich der V &ogr; r t e i I, ein Gehäuse von der Bestückung mit einer Computerfunktionseinheit einer bestimmten Größe, bis zur Bestückung mit einer nur durch die Größe des Frontwandteils limitierten Anzahl von Computerfunktionseinheiten in verschiedenen Größen zu variieren, diese Computerfunktionseinheiten an verschiedenen Stellen zu positionieren, und gleichzeitig nicht benötigte Trägereinheiten einzusparen. Diese technische Ausführung minimiert die Produktionskosten und gewährleistet die gewünschte Flexibilität des Gehäuses.
Zur weiteren Ausgestaltung der Erfindung und zur technischen L ö s u &eegr; g der bereits erläuterten Probleme ist in dem Frontwandteil kein bestimmter Raum mehr für die Anzeige- und Bedienelemente vorgesehen, so daß fast die gesamte Fläche des Frontwandteils, abgesehen von schmalen Rändern, für den flexiblen Einbau von Computerfunktionseinheiten zur Verfügung steht. Die benötigten Anzeige- und Bedienelemente werden in einem separaten Träger untergebracht, dessen Außenmaße und Befestigungsvorrichtungen denen eines 5,25 Zoll-Schachtes halber Bauhöhe entsprechen. Der
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Träger iäßt sich daher in die Trägereinheiten für Computerfunktionseinheiten im 5,25 Zoll-Format halber Bauhöhe einsetzen und fixieren. Der Träger für die Anzeige- und Bedieneiemente ist so gestaltet, daß er den Netzschalter, eine Schnittstelle, wie z.B. infrarot oder parallel, mehrere LED's, Kontaktbuchsen für Audio- und Video-Stecker, und ein 3,5 Zoll-Laufwerk aufnehmen kann. Die Aufnahmevorrichtungen können Öffnungen sein, in der die einzusetzende Einheit mit Muttern oder Schrauben lösbar befestigt wird. Es sind aber auch andere Aufnahmevorrichtungen, wie z.B. Clipse oder Haken, möglich. Die Möglichkeiten der Gestaltung der Aufnahmevorrichtung und einzusetzenden Bedien-, Anzeige- und Kommunikationseiemente können hier nicht abschließend aufgezählt werden.
Als besonderer Vorteil ergibt sich aus der Erfindung, daß die Einbauposition der Anzeige-, Kommunikations- und Bedienelemente individuellen Wünschen angepaßt werden kann, und daß die Bestückungsflexibilität mit Computerfunktionseinheiten noch erhöht werden kann.
Zum weiteren V &ogr; r t eil schlägt die Erfindung vor, daß die Blenden in dem Frontwandteil, an den Stellen, die nicht durch Trägereinheiten ausgefüllt werden oder an den Öffnungen der Einbauschächte, nicht angeschraubt, sondern durch Federelemente gehalten werden. Zur technischen Lösung sieht die Erfindung vor, die Blenden an ihren längeren Seiten geringfügig länger als die längeren Seiten der Öffnungen der Einbauschächte zu gestalten, so daß die Blenden an ihren kürzeren Seiten auf den kürzeren Seiten der Öffnungen für die Einbauschächte aufliegen. Die Federelemente sind so angeordnet, daß sie innen gegen die kürzeren Seiten der Einbauschächte oder gegen die kürzeren Seiten der Öffnung im Frontwandteil drücken und so die Blende in ihrer Position fixieren. Die Blenden und die Federn sollten zur Verbesserung des Strahlungsschutzes aus Metall gefertigt werden. Dadurch wird erreicht, daß die Blenden vor, hinter oder in den Öffnungen ohne Werkzeug und mit minimaler Montagezeit angebracht oder entfernt werden können.
Weitere Vorteile und Merkmaie der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen:
Figur 1 eine schematische perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines
Computergehäuses von vorne, rechts;
Figur 2 eine schematische vergrößerte Darstellung eines Frontwandteiles des in Fig.1 dargestellten Computergehäuses mit der Öffnung, durch die die Computerfunktionseinheiten bedient
werden können;
Figur 3 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Trägereinheit für zwei
Computerfunktionseinheiten im 5,25 Zoll-Format halber Bauhöhe; Figur 4 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Trägereinheit für eine Computerfunktionseinheit im 5,25 Zoll-Format halber Bauhöhe und für eine Compterfunktionseinheit im 5,25-Zoll-Format voller Bauhöhe;
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Figur 5 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Blende mit Federhalterung für die Öffnung eines 5,25 Zoll-Einbauschachtes in einer Trägereinheit für 5,25 Zoll-Computerfunktionseinheiten halber Bauhöhe oder der entsprechenden Öffnung im Frontwandteil des Computergehäuses;
Figur 6 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Trägereinheit mit eigenem Frontwandteil für drei Computerfunktionseinheiten im 3,5 Zoll-Format halber Bauhöhe;
Figur 7 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Blende für die Öffnung eines 3.5 Zoll-Einbauschacht in einer Trägereinheit für Computerfunktionseinheiten im 3,5 Zoll-Format halber Bauhöhe;
Figur 8 eine schematische, perspektivische Darstellung eines Trägers im 5,25 Zoll-Format halber Bauhöhe für Anzeige-, Kommunikations- und Bedieneiemente sowie für eine 3,5-Zoll-Computerfunktionseinheit halber Bauhöhe;
In Figur 1 ist ein Ausführungsbeispiei für ein Computergehäuse 1 mit einem Frontwandteil 2 gezeigt. Das Frontwandteil 2 ist fest mit dem Rahmen des Computergehäuses verbunden und weist eine große rechteckige Öffnung 9 auf. Die Darstellung eines Standgehäuses ist hier nur exemplarisch zu verstehen. Die Erfindung bezieht sich auf alle gattungsgemäßen Computergehäuse.
Figur 2 ist die vergrößerte Darstellung eines Frontwandteiles 2 eines Computergehäuses mit der Öffnung 9, weiche eine einzige große rechteckige Öffnung vom unteren Rand bis zum oberen Rand ist, die sich durch die dahinter befestigten Trägereinheiten für Computerfunktionseinheiten oder entsprechende Blenden schließen läßt. Die Öffnung 9 soll so gestaltet sein, daß sie mindestens den Abmessungen der Frontseiten von zwei größten einzusetzenden zusammengenommenen Computerfunktionseinheiten entspricht und daß die kürzeren Seiten der Öffnung der längeren Seite der größten einzusetzenden Computerfunktionseinheit entsprechen, während die längeren Seiten der Öffnung ein Vielfaches der kürzeren Seite der größten einzusetzenden Computereinheit sind. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die größte einzusetzende Computereinheit ein Laufwerk in dem Format 5,25 Zoll volle Bauhöhe. Desweiteren werden die Befestigungsvorrichtungen 10 des Frontwandteiles für die Trägereinheiten schematisch dargestellt. Der regelmäßige Abstand 13 der Befestigungsvorrichtungen von einander, der Abstand 12 der obersten Befestigungsvorrichtung zum oberen Rand der Öffnung 9 im Frontwandteil und der Abstand 14 der untersten Befestigungsvorrichtung zum unteren Rand der Öffnung 9 sind ebenfalls dargestellt. Die Maße der Abstände 12 und 14 ergeben zusammen das Maß des regelmäßigen Abstandes 13. Der regelmäßige Abstand 13 soll die Hälfte der Strecke betragen, die der kürzeren Seite des Frontwandteiles der größten einzusetzenden Computerfunktionseinheit entspricht. Es sind aber auch andere regelmäßige Abstände möglich, die hier nicht alle abschließend aufgezählt werden können.
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Figur 3 zeigt eine Trägereinheit 3 für 5,25-Zoll-Computerfunktionseinheiten halber Bauhöhe mit zwei 5,25-Zoll-Einbauschächten halber Bauhöhe 15 . In diese Schächte können Computerfunktionseinheiten mit 5,25 Zoll-Format halber Bauhöhe wie z.B. der Träger für Anzeige-, Kommunikations-und Bedienelemente 8/Fig.8 , eingesetzt werden. Diese Computerfunktionseinheiten werden durch nicht dargestellte Befestigungsvorrichtungen, meist Schraubverbindungen in der Trägereinheit fixiert. Sollte keine Computerfunktionseinheit eingesetzt werden, kann die Öffnung 15 des freien Einbauschachts durch eine Blende 5/Fig.5 , verschlossen werden.
Die in Figur 3 gezeigte Trägereinheit wird mit ihren schematisch dargestellten Befestigungsvorrichtungen 11 und den mit ihnen zusammenwirkenden Befestigungsvorrichtungen des Frontwandteils 10/Fig,2 lösbar an dem Frontwandteil 2/Fig.2 befestigt. Da die Befestigungsvorrichtungen 11 der Trägereinheit mit den Befestigungsvorrichtungen 107Fig.2 an dem Frontwandteil 2/Fig.2 zusammenwirken, haben sie den gleichen regelmäßigen Abstand 13 wie diese. Damit auch der obere und untere Rand der Trägereinheit 3 mit dem oberen und unteren Rand der Öffnung in dem Frontwandteil abschließen kann, also die Trägereinheiten die Öffnung verschließen können, ist der Abstand 12 der obersten Befestigungsvorrichtung der Trägereinheit 3 vom oberen, äußeren Rand der Trägereinheit 3 gleich dem Abstand 13 der obersten Befestigungsvorrichtung des Frontwandteiles 2/Fig.2 vom oberen Rand der Öffnung 9/Fig.2 des Frontwandteiles und der Abstand 14 der untersten Befestigungsvorrichtung der Trägereinheit 3 vom unteren, äußeren Rand der Trägereinheit 3 der gleiche, wie der Abstand 14 der untersten Befestigungsvorrichtung des Frontwandteils 2/Fig.2 vom unteren Rand der Öffnung 9/Fig.2 in dem Frontwandteil. Durch diese Anordnung der Befestigungsvorrichtungen ist auch die nahtlose Kombination der einzelnen Trägereinheiten an der Öffnung des Frontwandteils gegeben.
Figur 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Trägereinheit 4 mit einem 5,25 Zoll-Einbauschacht voller Bauhöhe 16 und einem 5,25 Zoll Einbauschacht halber Bauhöhe 15 , die ebenfalls die Befestigungsvorrichtungen der in Fig.3 dargestellten Trägereinheit aufweist.
Figur 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Blende 5 , die geeignet ist, die vordere Öffnung eines 5,25-Zoll-Einbauschachtes halber Bauhöhe 15/Fig.3 zu verschließen und mit Federn 18 in ihrer Position gehalten wird. Für die Abdeckung eines 5,25-Zoll Einbauschachtes voller Bauhöhe 16/Fig.4 werden zwei Blenden verwendet. Die Blenden sind an ihren längeren Seiten geringfügig länger als die längeren Seiten der Öffnungen 15 der Einbauschächte, so daß die Blenden an ihren kürzeren Seiten auf den kürzeren Seiten der Öffnungen 15 für die Einbauschächte aufliegen. Die Federelemente 18 sind so angeordnet, daß sie innen gegen die kürzeren Seiten der Einbauschächte oder gegen die kürzeren Seiten der Öffnung im Frontwandteil drücken und so die Blende 5 in ihrer
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Position fixieren. Die Blenden und die Federeiemente sollten zur Verbesserung des Strahlenschutzes aus Metall gefertigt sein.
in Figur 6 ist ein Ausführungsbeispiel einer Trägereinheit 6 für S.S-Zon-Computerfunktionseinheiten halber Bauhöhe gezeigt. Die Trägereinheit hat drei 3,5-Zoll-Einbauschächte 17 die mit 3,5-Zoll-Computerfunktionseinheiten halber Bauhöhe bestückt werden können. Sollte ein Schacht nicht bestückt werden, kann er wie im Beispiel der Fig. 3 mit einer in Fig.7 dargestellten Blende verschlossen werden. Die dargestellte Trägereinheit 6 hat ein Frontwandteil 19, dessen Fläche der Frontfläche der der Trägereinheit für die größte einzusetzende Computerfunktionseinheit entspricht. Das Frontwandteil 19 der Trägereinheit 6 stellt sicher, daß die Öffnung 9/Fig,2 im Frontwandteil 2/Fig.2 des Computergehäuses 1/Fig.1 durch die Trägereinheit 6 verschlossen wird und sich die Trägereinheit 6 nachtlos mit anderen Trägereinheiten an der Öffnung des Frontpanels kombinieren läßt. Die Fläche, des Frontwandteils 19 der Trägereinheit, die nicht von den 3,5-Zoll-Einbauschächten ausgefüllt wird, kann durch eine entsprechende, nicht dargestellte Blende in der Kunststoffverkleidung des Frontwandteils in der Kunststoffverkleidung des Frontwandteils abgedeckt werden. Diese Blende kann fest oder lösbar mit dem Frontwandteil der Trägereinheit durch nicht dargestellte Befestigungsvorrichtungen verbunden sein.
Figur 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Blende 7 für die Öffnung 17 eines 3,5-Zoli-Einbauschachtes halber Bauhöhe, die mit Federn 18 an, vor oder hinter der Öffnung 17 eines 3,5-Zoll-Einbauschachtes fixiert werden kann. Die Funktionsweise entspricht der Funktionsweise der in Figur 5 dargestellten Blende.
Figur 8 stellt ein Ausführungsbeispie! eines Trägers 8 für Anzeige-, Kommunikations- und Bedienelemente im Format einer 5,20-Zoll-Computerfunktionseinheit halber Bauhöhe dar. Der Träger 8 soll mindestens Aufnahmevorrichtungen für eine S.S-Zoil-Computerfunktionseinheit 17, für Anzeigeelemente 20 , wie z.B. LED'is, für Schnittstellen 21 , wie z.B. eine serielle Schnittstelle, für mindestens einen Minischalter 22, wie z.B. Turbo- und Resetschalter und für Audio- und Videobuchsen 24 aufweisen. Die nicht dargestellten Aufnahmevorrichtungen können Öffnungen sein, in der die einzusetzende Einheit mit Muttern oder Schrauben lösbar befestigt wird. Es sind aber auch andere Aufnahmevorrichtungen, wie z.B. Clips, möglich. Der Träger 8 kann soll außerdem Aufnahmevorrichtungen für den Ein-/Ausschalter 23 haben. Das Frontwandteil des Trägers kann mit einer nicht dargestellten Kunststoffverkleidung verkleidet werden, die an dem Frontwandteil durch Befestigungsvorrichtungen, wie z.B. Clipse, lösbar befestigt wird. Der Träger hat die nicht dargestellten, für Laufwerke üblichen Befestigungsvorrichtungen, mit denen er in dem 5,25-Zoll-Einbauschacht halber Bauhöhe 15/ Fig.3 einer 5,25-Zoil-Trägereinheit 3/Fig.3 befestigt werden kann.
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Die beschriebenen Ausführungsbeispiele dienen nur der Erläuterung und sind nicht beschränkend, insbesondere sind die Maße der regelmäßigen Abstände, sowie die Maße der Teilabstände, die Art der lösbaren Befestigungsvorrichtungen und die Aufnahmemöglichkeiten der Trägereinheiten nicht abschließend aufzählbar. Das Wesen der Erfindung liegt darin, die Bestückung eines Gehäuses mit Computerfunktionseinheiten flexibler, komfortabler und umfangreicher zu machen. Weiterhin wird die Produktion eines Computergehäuses durch Materialeinsparung günstiger.
Bezugszeichenliste:
1 Computergehäuse
2 Frontwandtei!
3 Trägereinheit 5,25 Zoll mit Einbauschächten halber Bauhöhe
4 Trägereinheit 5,25 Zoll mit Einbauschacht halber und voller Bauhöhe
5 Blende für Öffnung eines Einbauschachtes 5,25 Zoll halber Bauhöhe
6 Trägereinheit 3,5 Zoll mit Einbauschächten halber Bauhöhe
7 Blende für Öffnung eines Einbauschachtes 3,5 Zoll halber Bauhöhe
8 Träger für Anzeige-, Kommunikations- und Bedienelemente
9 Öffnung im Frontwandtei] des Computergehäuses
10 Befestigungsvorrichtungen am Frontwandteil für Trägereinheiten
11 Befestigungsvorrichtungen an Trägereinheit für Frontwandteil
12 oberer Teilabstand
13 regelmäßiger Abstand
14 unterer Teilabstand
15 Einbauschacht 5,25-Zoll halbe Bauhöhe
16 Einbauschacht 5,25-Zoll volle Bauhöhe
17 Einbauschacht 3,5-ZoII halbe Bauhöhe
18 Federelemente
19 Frontwandteil einer 3,5 Zoll-Trägereinheit
20 Anzeigeelemente
21 Infrarot-Schnittstelle
22 Minischalter für Reset und Turbo
23 Ein- / Ausschalter
24 Audio- und Videobuchsen

Claims (9)

Markus Hagedorn ♦". .**· ·"*: "*!' ·,.*.;.· ·· ·· * GrünerWeg31 D-41468 Neuss Seite : 11 von 12 Datum :29.02.1996 unser Zeichen: GM1 .DOC Ansprüche:
1. Computergehäuse mit einem Gehäuserahmenelement, Gehäusewandungselementen, sowie Trag- und Befestigungselementen, dadurch gekennzeichnet, daß die Trag- und Befestigungselemente für Computerfunktionseinheiten aus mehreren kombinierbaren Trägereinheiten für Computerfunktionseinheiten gebildet werden, die verschiedene Computerfunktionseinheiten aufnehmen können.
2. Computergehäuse nach Anspruch 1,dadurch gekenn zeichnet, daß die Trägereinheiten für unterschiedlich große Computerfunktionseinheiten zusätzlich untereinander austauschbar zu befestigen sind.
3. Computergehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da d u r c h gekenn zeichnet , daß die Trägereinheiten zusätzlich an verschiedenen Positionen an einer Öffnung im Frontwandteil nahtlos aneinander gesetzt, lösbar zu befestigen sind.
4. Computergehäuse mit einem Gehäuserahmenelement, Gehäusewandungselementen, sowie Trag- und Befestigungselementen da du rch gekennzeichnet, daß Blenden, mit denen Öffnungen in dem Frontwandteil oder Öffnungen der Einbauschächte in den Trägereinheiten geschlossen werden können, durch Federn an, vor oder hinter der Öffnung fixiert werden.
5. Computergehäuse nach Anspruch 4,dadurch gekennzeichnet, daß die Blenden, mit denen die Öffnungen geschlossen werden, aus Metall oder einem anderen elektrisch leitenden Material gefertigt sind.
6. Computergehäuse mit einem Gehäuserahmenelement, Gehäusewandungselementen, sowie Trag- und Befestigungselemente^ dadurch gekennzeichnet, daß das Computergehäuse keine Bedien-, Anzeige- oder Kommunikationselemente direkt in dem Frontwandteil oder dessen Kunststoffverkleidung montiert hat, sondern daß die Bedien-, Anzeige- und Kommunikationselemente in einem separaten Träger untergebracht sind, der in verschiedene Einbauschächte für Computerfunktionseinheiten des Frontwandteiles eingesetzt werden kann.
7. Computergehäuse nach Anspruch 6,dadur ch gekennzeichnet, daß der separate Träger mindestens folgende Bedien-, Anzeige- und Kommunikationselemente aufnehmen kann: eine 3,5-Zoil-Computerfunktionseinheit, mehrere Leucht-Anzeigen, mindestens einen Minischalter, eine Audiobuchse, drei Videobuchsen und mindestens eine Schnittstelle.
8. Computergehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der separate Träger auch den Netzschalter des Computergehäuses aufnehmen kann.
9. Computergehäuse nach Anspruch 6,dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Abmessungen und die Befestigungsvorrichtungen des Trägers in einen üblichen 5,25-Zoll-Einbauschacht halber Bauhöhe passen.
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