DE29603765U1 - Computergehäuse - Google Patents
ComputergehäuseInfo
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Description
# Markus Hagedorn · ;",*,! J *· · ***·;
Grüner Weg 31 D-41468 Neuss
Seite : 1 von 12 Datum :29.02.1996 unser Zeichen:
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Computergehäuse
Die Erfindung betrifft ein Computergehäuse mit einem Gehäuserahmen, Gehäusewandteilen
und Trägereinheiten für Computerbauteüe.
Gattungsgemäße Computergehäuse sind in großer Zahl im alltäglichen Einsatz, Gemäß dem
Stand der Technik definiert ein ein- oder mehrteiliger Gehäuserahmen ein im wesentlichen
quaderförmiges Volumen, welches im wesentlichen die dreidimensionalen Abmessungen des
Computers bildet. Dabei wird eine Rahmenkonstruktion bevorzugt, die mit Gehäusewandteüen
verkleidet werden kann. Es ist durchaus bekannt und üblich, einzelne Seiten des Gehäuserahmens
vollflächig auszugestalten, so daß hier eine spätere Gehäuseaußenseite gebildet wird. Die einzelnen
Seiten werden durch Gehäusewandteile verkleidet, wobei die Gehäusewandteile einzelne Flächen
oder auch Gehäuseschalen sein können. So sind ein- oder zweiseitige Einschubgehäusewandteile
bekannt, dreiseitig offene, deckelartige Gehäusewandteile, oder auch ein- oder mehrflächige
Wandteüe. Sämtliche Gehäusewandteile werden am Gehäuserahmen durch Schraub-, Klemm-, oder
Hakenverbindungen befestigt. Üblicherweise ist eine Seite des Gehäuserahmens als Frontseite
vorgesehen und entweder mit einem Frontwandteil verkleidet oder direkt als solches ausgebildet.So
ist auch bei der Rückseite eines Computergehäuses meist der Gehäuserahmen direkt als
Rückwandteil ausgebildet ist. Vor dem Frontwandteil befindet sich meist eine Kunststoffverkleidung,
in meist die Bedienelemente für den Computer, wie Ein- und Ausschalter, Resetschalter,
Turboschalter, die Anzeigen wie Leuchtdioden oder auch die Schnittstellen, wie z.B. eine serielle
Schnittstelle zur Kommunikation fest eingebaut sind. Es ist auch bekannt, einzelne Wandteüe, wie die
Frontwand oder Rückwand durch absschließbare Türen oder Klappen gegen unberechtigten Zugriff zu
schützen. In dem Inneren des Gehäuserahmens verbleibt ein mit den eigentlichen
Computerfunktionseinheiten bestückbarer Raum. Zu diesem Zweck wird der Rahmen mit Träger- oder
Befestigungseinheiten ausgefacht. Diese sind weitestgehend hinsichtlich der Befestigungsmöglichkeiten für Computerfunktionseinheiten normiert und dienen der Anordnung
herkömmlicher und in großen Stückzahlen produzierter Funktionseinheiten wie Platinen,
Erweiterungskarten, Laufwerken, Netzteilen und dergleichen, im Gehäuse. Für die Hauptplatine, dem sogenannten Mainboard, ist eine Trägerplatte mit normierten Bohrungen
versehen, die mit in den Mainboards angeordneten Befestigungsbohrungen korrespondieren.
Erweiterungskarten werden üblicherweise einzeln an einem Befestigungsgitter angeschraubt,
welches im rechten Winkel zur Trägerplatte des Mainboards steht und an der Rückwand des
Gehäuses befestigt ist. Es sind aber auch Klemmleisten, die in die Bohrlöcher des
Befestigungsgitters einrasten, zur Befestigung der Karten bekannt. Für Laufwerke und ähnliche
Computerfunktionseinheiten wird an vorgegebenen Stellen des Gehäuserahmens üblicherweise eine
ein- oder mehrstückige Einbauschachteinheit als Träger angeordnet, die eine bestimmte Anzahl von
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Einbauschächten für Computerfunktionseinheiten, wie z.B. Festplatten, Streamer oder Floppy-Laufwerke
in zwei bestimmten Größen, meist in 3.5 Zoll halber Bauhöhe und 5,25 Zoll halber
Bauhöhe, aufweist. Die Computerfunktionseinheiten werden üblicherweise mit Schrauben in den
Einbauschächten fixiert. Entsprechend dieser Einschübe sind Öffnungen in dem Frontwandteil
vorgesehen, damit die Laufwerke bei Bedarf von außen zugänglich sind. Diese Öffnungen sind
üblicherweise so gestaltet, daß sie mittels anzuschraubenden Blenden wieder verschließbar sind,
wenn sie nicht mehr benötigt werden. Die entsprechenden Öffnungen in der Kunststoffverkleidung
werden üblicherweise mit entsprechenden Kunststoffblenden wieder verschlossen. Es ist auch
bekannt, diese Trägereinheiten entnehmbar, schwenkbar oder drehbar zu gestalten. Netzteile werden
üblicherweise in einem hinteren Wandteil des Gehäuserahmens befestigt, meist angeschraubt.
Im Stand der Technik ist es bekannt, die einzelnen Gehäuseteile herzustellen und vorzumontieren,
wobei die Träger- und Befestigungseinheiten am Gehäuserahmen üblicherweise durch schweißen,
schrauben oder dergleichen befestigt werden.
Unabhängig davon und in separaten Produktionslinien, werden die Computerfunktionseinheiten
gefertigt. Bei der Montage der Computer werden die vorgefertigten Gehäuse mit Computerfunktionseinheiten entsprechend der dafür vorgesehenen Trägereinheiten bestückt. Dazu
ist es notwendig, die Platinen und Erweiterungskarten in den Trägereinheiten im Computergehäuse
zu befestigen, ebenso wie die Laufwerke, Netzteile und dergleichen. Anschließend müssen die
Funktionseinheiten miteinander verkabelt werden.
Bei den gattungsgemäßen Computergehäusen gemäß dem Stand der Technik ergeben sich
Probleme bei den Bestückungsanforderungen für den Computer. Üblicherweise ist es immer nur
möglich, eine bestimmte Anzahl von Computerfunktionseinheiten, insbesondere Computerfunktionseinheiten, die von außen zu bedienen oder zu bestücken sind, in einer bestimmten
Größe an einen bestimmten Platz an dem Frontwandteil in einer bestimmten Art und Weise in ein
Gehäuse einzubauen. Dies richtet sich nach der Konstruktion des Gehäuses. Dies ist bei der
Bestückung des Gehäuses ein Nachteil, denn die hohen Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit und Flexibilität heutiger Computersysteme machen es erforderlich, eine Vielzahl
von unterschiedlichen Computerfunktionseinheiten einzusetzen, so daß es häufig nicht ausreichend
von außen zugängliche Einbauschächte in der richtigen Größe und an der richtigen Position für die
Computerfunktionseinheiten in einem Computergehäuse gibt. Gleichzeitig macht die fortschreitende
Miniaturisierung, sowie der Kostendruck, es erforderlich, ein Computergehäuse so klein wie möglich,
und damit so materialsparend wie möglich, zu konstruieren. Ein Computer kann auch mit lediglich
einem Laufwerk ausgestattet werden, so daß die verbliebenen Einbauschächte nicht benutzt werden,
also auch nicht vorhanden sein müßten. Man könnte die Kosten für die Trägereinheiten mit diesen
Einbauschächten bei der Produktion einsparen.
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Ein anderes P r &ogr; b I e m bei den Computergehäusen, die dem Stand der Technik entsprechen, ist,
daß die Öffnungen für die Einbauschächte für Computerfunktionseinheiten im Frontwandteil nur
durch anzuschraubende Blenden wieder verschließbar sind. Diese Blenden werden mit einer
weiteren, entsprechenden Blende in der Kunststoffverkleidung des Frontwandteils ebenfalls
abgedeckt. Dies hat den Na c h t ei I1 daß die Blenden zeitaufwendig montiert werden müssen,
Schrauben verloren gehen können oder auch Gewinde beschädigt werden können.
Ein weiteres P r &ogr; b I e m liegt in der Anordnung der Bedien- und Anzeigeelemente des Gehäuses.
Es ist üblich, daß ein Gehäuse mit einem Netzschalter, verschiedenen anderen Schaltern, und
verschiedenen LED's zur Anzeige von Funktionen ausgestattet ist. Diese Bedien- und Anzeigeeiemente
sind an einer bestimmten, unveränderlichen Position des Gehäuses angebracht. Dies ist
üblicherweise in der Mitte des Frontwandteils oder an dem oberen Ende des Frontwandteils. Daraus
ergibt sich der Nachte i I, daß der Einbau dieser Bedien- und Anzeigeelemente Raum im
Frontwandteil beansprucht, der nicht mehr für Anderes, wie z.B. Laufwerke, zur Verfügung steht. Ein
weiterer Nachteil ist, daß es nicht möglich ist, die vorgegebene Einbauposition zu verändern, so
daß individuelle Bedürfnisse nach einer komfortabelen Position der Anzeige- oder Bedienelemente
nicht berücksichtigt werden können.
Aus dem beschriebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Computergehäuse der gattungsgemäßen Art weiterzubilden und die beschriebenen
Nachteile bezüglich der Bestückungsflexibilität, des Materialverbrauchs, der Montagezeit und des
Bedienungskomforts weitestgehend auszuschließen.
Zur technischen Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung zunächst vor, die Trägereinheit für
Computerfunktionseinheiten in mehrere, kleinere Trägereinheiten aufzuteilen und diese einzeln
entfernbar an dem Gehäuserahmen zu befestigen. Die kleineren Trägereinheiten für die
Computerfunktionseinheiten einer Art sind in vorteil hafter Weise so konzipiert, daß sie sich
gegen andere, kleine Trägereinheiten für Computerfunktionseinheiten einer weiteren Art austauschen
lassen und umgekehrt. Die kleineren Trägereinheiten sind so gestaltet, daß sich mehrere von ihnen
an dem Frontwandtei! hinter einer großen, rechteckigen Öffnung, durch die sich die
Computerfunktionseinheiten bedient werden können, kombinieren lassen. Desweiteren sind die
kleineren Trägereinheiten so aufgebaut, daß sie mindestens einen Einbauschacht für die größte
existierende und einzusetzende Computerfunktionseinheit aufweisen und die Computerfunktionseinheit in dem Einbauschacht der Trägereinheit auf die gemäß dem Stand der
Technik übliche Weise, z.B. mit Schrauben, fixiert wird. Dies wird dadurch erreicht, daß an alien
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Trägereinheiten die gleichen Befestigungsvorrichtungen an den gleichen Positionen in den gleichen
regelmäßigen Abständen voneinander angebracht sind. Die Befestigungsvorrichtungen müssen so
gestaltet sein, daß sie mehrmals wieder lösbar sind. Diese Befestigungsvorrichtungen können als
Schrauben, Clipse, Haken oder Ähnliches ausgebildet sein. Die Befestigungsvorrichtungen an den
Trägereinheiten wirken mit Befestigungsvorrichtungen im Frontwandteil zusammen, die in den selben
regelmäßigen Abständen angebracht sind. Dadurch wird ebenfalls in &ngr; &ogr; r t e i I harter Weise erreicht,
daß die austauschbaren Trägereinheiten sich an mehreren verschiedenen Positionen im
Frontwandteil befestigen lassen. Bei den Befestigungsvorrichtungen im Frontwandteil kann es sich
um Gewindebohrungen, Stifte, Laschen oder Ähnliches, entsprechend der Befestigungsvorrichtung
an den Trägereinheiten, handeln. Als regelmäßiger Abstand für die Befestigungsvorrichtungen ist ein
Abstand von 4,3 cm besonders vorteilhaft, es ist aber auch möglich, andere Abstände zu wählen,
insbesondere ein Vielfaches von 4,3 cm. Dieser Abstand ist daher nur beispielhaft gewählt, und die
Aufzählung der möglichen Abstände ist hierdurch nicht abgeschlossen. Damit die Trägereinheiten nahtlos an der Frontwandteilöffnung kombiniert werden können, ist es
erforderlich, daß die oberste und die unterste Befestigungsvorrichtung an einer Trägereinheit nicht im
gleichen Abstand wie die anderen Befestigungsvorrichtungen, wie z.B. 4,3cm, vom oberen bzw.
unteren äußeren Rand der Trägereinheit entfernt sind, sondern in jeweils einem Teil von zwei Teilen
des gewählten regelmäßigen Abstandes. Beide Teile müssen in der Summe wieder den Abstand
ergeben, der für die anderen Befestigungsvorrichtungen gewählt wurde, wie z.B. 2cm vom oberen
Rand und 2,3cm vom unteren Rand ergeben 4,3 cm regelmäßigen Abstand. Die Teilabstände
müssen bei jeder Trägereinheit die gleichen sein. Auch die oberste Befestigungsvorrichtung und die
unterste Befestigungsvorrichtung des Frontwandteiles müssen jeweils in dem Teilabstand zum
oberen bzw. unteren Rand der Öffnung des Frontwandteiles angebracht sein, in dem auch die
obersten bzw. untersten Befestigungsvorrichtung der Trägereinheiten zu den oberen bzw. unteren
Außenrändern der Trägereinheiten angebracht sind.
Zur weiteren vorteil haften Ausgestaltung der Erfindung und aufgrund der genormten
Abmessungen von Computerfunktionseinheiten wird eine Aufteilung der Trägereinheit in
Trägereinheiten für eine Computerfunktionseinheit im 5,25 Zoll-Format voller Bauhöhe oder zwei
Computerfunktionseinheiten im 5,25-Zoll-Format halber Bauhöhe und Trägereinheiten für eine
Computerfunktionseinheit im 3,5 Zoll-Format voller Bauhöhe sowie eine Computerfunktionseinheit im
3,5-Zoll-Formai halber Bauhöhe vorgeschlagen. Es ist aber auch denkbar die dem Stand der Technik
entsprechende Trägereinheit in Trägereinheiten für drei Computerfunkiionseinheiten im 5,25 Zoll-Format
halber Bauhöhe und Trägereinheiten für drei Computerfunktionseinheiten im 3.5 Zoll-Format
halber Bauhöhe zu teilen. Oder es können ganz andere Formate gewählt werden. Auch diese
Aufteilung ist beispielhaft und die Aufzählung der Möglichkeiten der Aufteilung und der möglichen
Einbauformate ist hier nicht vollständig.
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Desweiteren schlägt die Erfindung vor, das Frontwandteii so zu gestalten, daß es eine einzige große
rechteckige Öffnung vom unteren Rand bis zum oberen Rand aufweist, die sich durch die dahinter
befestigten Trägereinheiten für Computerfunktionseinheiten oder entsprechende Blenden schließen
läßt. Die Öffnung soll so gestaltet sein, daß sie mindestens den Abmessungen der
aneinandergesetzten Frontseiten von mindestens zwei größten, einzusetzenden Computerfunktionseinheiten entspricht und daß die kürzeren Seiten der Öffnung der längeren Seite
einer größten, einzusetzenden Computerfunktionseinheit entspricht, während die längeren Seiten der
Öffnung ein Vielfaches der kürzeren Seite der selben größten, einzusetzenden Computereinheit ist.
Die Erfindung schlägt als L ö s u ng vor, daß die Trägereinheiten wiederum so ausgestaltet sind,
daß sie die Öffnung im Frontwandteil verschließen, wenn die Träger eingesetzt werden. Dazu kann
es notwendig sein, daß die Trägereinheit ebenfalls ein den Außenmaße der anderen Trägereinheiten
angepaßtes Frontwandteil aufweist, in dem wiederum Öffnungen für die einzusetzenden von außen
zu bedienenden Computerfunktionseinheiten vorgesehen sind. Diese Öffnungen sind durch Blenden
verschließbar, wenn keine Computerfunktionseinheit eingebaut werden soll oder die eingebaute
Computerfunktionseinheit nicht von außen bedient werden soll. An den Steilen in der Öffnung des
Frontwandteiles an denen keine Trägereinheiten eingesetzt werden und die daher offen bleiben,
werden ebenfalls die Blenden eingesetzt, die die Öffnungen der Einbauschächte in den
Trägereinheiten verschließen können. Die Kunststoffverkleidung des Frontwandteils hat
entsprechend der Gestaltung des Frontwandteils ebenfalls eine große Öffnung mit entsprechenden
Verschlußblenden für nicht eingesetzte Trägereinheiten, nicht genutzte Einbauschächte oder
Frontwandteile einer Trägereinheit. Diese Blenden in der Kunststoffverkleidung können auch fest mit
der jeweiligen Trägereinheit z.B. durch Cüpse verbunden sein. Durch diese erfindungsgemäße
Ausgestaltung ergibt sich der V &ogr; r t e i I, ein Gehäuse von der Bestückung mit einer
Computerfunktionseinheit einer bestimmten Größe, bis zur Bestückung mit einer nur durch die Größe
des Frontwandteils limitierten Anzahl von Computerfunktionseinheiten in verschiedenen Größen zu
variieren, diese Computerfunktionseinheiten an verschiedenen Stellen zu positionieren, und
gleichzeitig nicht benötigte Trägereinheiten einzusparen. Diese technische Ausführung minimiert die
Produktionskosten und gewährleistet die gewünschte Flexibilität des Gehäuses.
Zur weiteren Ausgestaltung der Erfindung und zur technischen L ö s u &eegr; g der bereits erläuterten
Probleme ist in dem Frontwandteil kein bestimmter Raum mehr für die Anzeige- und Bedienelemente
vorgesehen, so daß fast die gesamte Fläche des Frontwandteils, abgesehen von schmalen Rändern,
für den flexiblen Einbau von Computerfunktionseinheiten zur Verfügung steht. Die benötigten
Anzeige- und Bedienelemente werden in einem separaten Träger untergebracht, dessen Außenmaße
und Befestigungsvorrichtungen denen eines 5,25 Zoll-Schachtes halber Bauhöhe entsprechen. Der
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Träger iäßt sich daher in die Trägereinheiten für Computerfunktionseinheiten im 5,25 Zoll-Format
halber Bauhöhe einsetzen und fixieren. Der Träger für die Anzeige- und Bedieneiemente ist so
gestaltet, daß er den Netzschalter, eine Schnittstelle, wie z.B. infrarot oder parallel, mehrere LED's,
Kontaktbuchsen für Audio- und Video-Stecker, und ein 3,5 Zoll-Laufwerk aufnehmen kann. Die
Aufnahmevorrichtungen können Öffnungen sein, in der die einzusetzende Einheit mit Muttern oder
Schrauben lösbar befestigt wird. Es sind aber auch andere Aufnahmevorrichtungen, wie z.B. Clipse
oder Haken, möglich. Die Möglichkeiten der Gestaltung der Aufnahmevorrichtung und
einzusetzenden Bedien-, Anzeige- und Kommunikationseiemente können hier nicht abschließend
aufgezählt werden.
Als besonderer Vorteil ergibt sich aus der Erfindung, daß die Einbauposition der Anzeige-,
Kommunikations- und Bedienelemente individuellen Wünschen angepaßt werden kann, und daß die
Bestückungsflexibilität mit Computerfunktionseinheiten noch erhöht werden kann.
Zum weiteren V &ogr; r t eil schlägt die Erfindung vor, daß die Blenden in dem Frontwandteil, an den
Stellen, die nicht durch Trägereinheiten ausgefüllt werden oder an den Öffnungen der
Einbauschächte, nicht angeschraubt, sondern durch Federelemente gehalten werden. Zur
technischen Lösung sieht die Erfindung vor, die Blenden an ihren längeren Seiten geringfügig
länger als die längeren Seiten der Öffnungen der Einbauschächte zu gestalten, so daß die Blenden
an ihren kürzeren Seiten auf den kürzeren Seiten der Öffnungen für die Einbauschächte aufliegen.
Die Federelemente sind so angeordnet, daß sie innen gegen die kürzeren Seiten der Einbauschächte
oder gegen die kürzeren Seiten der Öffnung im Frontwandteil drücken und so die Blende in ihrer
Position fixieren. Die Blenden und die Federn sollten zur Verbesserung des Strahlungsschutzes aus
Metall gefertigt werden. Dadurch wird erreicht, daß die Blenden vor, hinter oder in den Öffnungen
ohne Werkzeug und mit minimaler Montagezeit angebracht oder entfernt werden können.
Weitere Vorteile und Merkmaie der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung anhand
der Figuren. Dabei zeigen:
Figur 1 eine schematische perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines
Computergehäuses von vorne, rechts;
Figur 2 eine schematische vergrößerte Darstellung eines Frontwandteiles des in Fig.1 dargestellten Computergehäuses mit der Öffnung, durch die die Computerfunktionseinheiten bedient
Figur 2 eine schematische vergrößerte Darstellung eines Frontwandteiles des in Fig.1 dargestellten Computergehäuses mit der Öffnung, durch die die Computerfunktionseinheiten bedient
werden können;
Figur 3 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Trägereinheit für zwei
Figur 3 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Trägereinheit für zwei
Computerfunktionseinheiten im 5,25 Zoll-Format halber Bauhöhe; Figur 4 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Trägereinheit für eine
Computerfunktionseinheit im 5,25 Zoll-Format halber Bauhöhe und für eine Compterfunktionseinheit im 5,25-Zoll-Format voller Bauhöhe;
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Figur 5 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Blende mit Federhalterung für die
Öffnung eines 5,25 Zoll-Einbauschachtes in einer Trägereinheit für 5,25 Zoll-Computerfunktionseinheiten
halber Bauhöhe oder der entsprechenden Öffnung im Frontwandteil des Computergehäuses;
Figur 6 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Trägereinheit mit eigenem
Frontwandteil für drei Computerfunktionseinheiten im 3,5 Zoll-Format halber Bauhöhe;
Figur 7 eine schematische, perspektivische Darstellung einer Blende für die Öffnung eines 3.5 Zoll-Einbauschacht
in einer Trägereinheit für Computerfunktionseinheiten im 3,5 Zoll-Format halber Bauhöhe;
Figur 8 eine schematische, perspektivische Darstellung eines Trägers im 5,25 Zoll-Format halber
Bauhöhe für Anzeige-, Kommunikations- und Bedieneiemente sowie für eine 3,5-Zoll-Computerfunktionseinheit
halber Bauhöhe;
In Figur 1 ist ein Ausführungsbeispiei für ein Computergehäuse 1 mit einem Frontwandteil 2 gezeigt.
Das Frontwandteil 2 ist fest mit dem Rahmen des Computergehäuses verbunden und weist eine
große rechteckige Öffnung 9 auf. Die Darstellung eines Standgehäuses ist hier nur exemplarisch zu
verstehen. Die Erfindung bezieht sich auf alle gattungsgemäßen Computergehäuse.
Figur 2 ist die vergrößerte Darstellung eines Frontwandteiles 2 eines Computergehäuses mit der
Öffnung 9, weiche eine einzige große rechteckige Öffnung vom unteren Rand bis zum oberen Rand
ist, die sich durch die dahinter befestigten Trägereinheiten für Computerfunktionseinheiten oder
entsprechende Blenden schließen läßt. Die Öffnung 9 soll so gestaltet sein, daß sie mindestens den
Abmessungen der Frontseiten von zwei größten einzusetzenden zusammengenommenen Computerfunktionseinheiten entspricht und daß die kürzeren Seiten der Öffnung der längeren Seite
der größten einzusetzenden Computerfunktionseinheit entsprechen, während die längeren Seiten der
Öffnung ein Vielfaches der kürzeren Seite der größten einzusetzenden Computereinheit sind.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die größte einzusetzende Computereinheit ein Laufwerk
in dem Format 5,25 Zoll volle Bauhöhe. Desweiteren werden die Befestigungsvorrichtungen 10 des
Frontwandteiles für die Trägereinheiten schematisch dargestellt. Der regelmäßige Abstand 13 der
Befestigungsvorrichtungen von einander, der Abstand 12 der obersten Befestigungsvorrichtung zum
oberen Rand der Öffnung 9 im Frontwandteil und der Abstand 14 der untersten
Befestigungsvorrichtung zum unteren Rand der Öffnung 9 sind ebenfalls dargestellt. Die Maße der
Abstände 12 und 14 ergeben zusammen das Maß des regelmäßigen Abstandes 13. Der regelmäßige
Abstand 13 soll die Hälfte der Strecke betragen, die der kürzeren Seite des Frontwandteiles der
größten einzusetzenden Computerfunktionseinheit entspricht. Es sind aber auch andere regelmäßige
Abstände möglich, die hier nicht alle abschließend aufgezählt werden können.
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Figur 3 zeigt eine Trägereinheit 3 für 5,25-Zoll-Computerfunktionseinheiten halber Bauhöhe mit zwei
5,25-Zoll-Einbauschächten halber Bauhöhe 15 . In diese Schächte können
Computerfunktionseinheiten mit 5,25 Zoll-Format halber Bauhöhe wie z.B. der Träger für Anzeige-,
Kommunikations-und Bedienelemente 8/Fig.8 , eingesetzt werden. Diese
Computerfunktionseinheiten werden durch nicht dargestellte Befestigungsvorrichtungen, meist
Schraubverbindungen in der Trägereinheit fixiert. Sollte keine Computerfunktionseinheit eingesetzt
werden, kann die Öffnung 15 des freien Einbauschachts durch eine Blende 5/Fig.5 , verschlossen
werden.
Die in Figur 3 gezeigte Trägereinheit wird mit ihren schematisch dargestellten
Befestigungsvorrichtungen 11 und den mit ihnen zusammenwirkenden Befestigungsvorrichtungen
des Frontwandteils 10/Fig,2 lösbar an dem Frontwandteil 2/Fig.2 befestigt. Da die
Befestigungsvorrichtungen 11 der Trägereinheit mit den Befestigungsvorrichtungen 107Fig.2 an dem
Frontwandteil 2/Fig.2 zusammenwirken, haben sie den gleichen regelmäßigen Abstand 13 wie diese.
Damit auch der obere und untere Rand der Trägereinheit 3 mit dem oberen und unteren Rand der
Öffnung in dem Frontwandteil abschließen kann, also die Trägereinheiten die Öffnung verschließen
können, ist der Abstand 12 der obersten Befestigungsvorrichtung der Trägereinheit 3 vom oberen,
äußeren Rand der Trägereinheit 3 gleich dem Abstand 13 der obersten Befestigungsvorrichtung des
Frontwandteiles 2/Fig.2 vom oberen Rand der Öffnung 9/Fig.2 des Frontwandteiles und der Abstand
14 der untersten Befestigungsvorrichtung der Trägereinheit 3 vom unteren, äußeren Rand der
Trägereinheit 3 der gleiche, wie der Abstand 14 der untersten Befestigungsvorrichtung des
Frontwandteils 2/Fig.2 vom unteren Rand der Öffnung 9/Fig.2 in dem Frontwandteil. Durch diese
Anordnung der Befestigungsvorrichtungen ist auch die nahtlose Kombination der einzelnen
Trägereinheiten an der Öffnung des Frontwandteils gegeben.
Figur 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Trägereinheit 4 mit einem 5,25 Zoll-Einbauschacht voller
Bauhöhe 16 und einem 5,25 Zoll Einbauschacht halber Bauhöhe 15 , die ebenfalls die
Befestigungsvorrichtungen der in Fig.3 dargestellten Trägereinheit aufweist.
Figur 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Blende 5 , die geeignet ist, die vordere Öffnung eines
5,25-Zoll-Einbauschachtes halber Bauhöhe 15/Fig.3 zu verschließen und mit Federn 18 in ihrer
Position gehalten wird. Für die Abdeckung eines 5,25-Zoll Einbauschachtes voller Bauhöhe 16/Fig.4
werden zwei Blenden verwendet. Die Blenden sind an ihren längeren Seiten geringfügig länger als
die längeren Seiten der Öffnungen 15 der Einbauschächte, so daß die Blenden an ihren kürzeren
Seiten auf den kürzeren Seiten der Öffnungen 15 für die Einbauschächte aufliegen. Die
Federelemente 18 sind so angeordnet, daß sie innen gegen die kürzeren Seiten der Einbauschächte
oder gegen die kürzeren Seiten der Öffnung im Frontwandteil drücken und so die Blende 5 in ihrer
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Position fixieren. Die Blenden und die Federeiemente sollten zur Verbesserung des Strahlenschutzes
aus Metall gefertigt sein.
in Figur 6 ist ein Ausführungsbeispiel einer Trägereinheit 6 für S.S-Zon-Computerfunktionseinheiten
halber Bauhöhe gezeigt. Die Trägereinheit hat drei 3,5-Zoll-Einbauschächte 17 die mit 3,5-Zoll-Computerfunktionseinheiten
halber Bauhöhe bestückt werden können. Sollte ein Schacht nicht bestückt werden, kann er wie im Beispiel der Fig. 3 mit einer in Fig.7 dargestellten Blende
verschlossen werden. Die dargestellte Trägereinheit 6 hat ein Frontwandteil 19, dessen Fläche der
Frontfläche der der Trägereinheit für die größte einzusetzende Computerfunktionseinheit entspricht.
Das Frontwandteil 19 der Trägereinheit 6 stellt sicher, daß die Öffnung 9/Fig,2 im Frontwandteil
2/Fig.2 des Computergehäuses 1/Fig.1 durch die Trägereinheit 6 verschlossen wird und sich die
Trägereinheit 6 nachtlos mit anderen Trägereinheiten an der Öffnung des Frontpanels kombinieren
läßt. Die Fläche, des Frontwandteils 19 der Trägereinheit, die nicht von den 3,5-Zoll-Einbauschächten
ausgefüllt wird, kann durch eine entsprechende, nicht dargestellte Blende in der
Kunststoffverkleidung des Frontwandteils in der Kunststoffverkleidung des Frontwandteils abgedeckt
werden. Diese Blende kann fest oder lösbar mit dem Frontwandteil der Trägereinheit durch nicht
dargestellte Befestigungsvorrichtungen verbunden sein.
Figur 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Blende 7 für die Öffnung 17 eines 3,5-Zoli-Einbauschachtes
halber Bauhöhe, die mit Federn 18 an, vor oder hinter der Öffnung 17 eines 3,5-Zoll-Einbauschachtes
fixiert werden kann. Die Funktionsweise entspricht der Funktionsweise der in Figur 5 dargestellten Blende.
Figur 8 stellt ein Ausführungsbeispie! eines Trägers 8 für Anzeige-, Kommunikations- und
Bedienelemente im Format einer 5,20-Zoll-Computerfunktionseinheit halber Bauhöhe dar. Der Träger
8 soll mindestens Aufnahmevorrichtungen für eine S.S-Zoil-Computerfunktionseinheit 17, für
Anzeigeelemente 20 , wie z.B. LED'is, für Schnittstellen 21 , wie z.B. eine serielle Schnittstelle, für
mindestens einen Minischalter 22, wie z.B. Turbo- und Resetschalter und für Audio- und
Videobuchsen 24 aufweisen. Die nicht dargestellten Aufnahmevorrichtungen können Öffnungen sein,
in der die einzusetzende Einheit mit Muttern oder Schrauben lösbar befestigt wird. Es sind aber auch
andere Aufnahmevorrichtungen, wie z.B. Clips, möglich. Der Träger 8 kann soll außerdem
Aufnahmevorrichtungen für den Ein-/Ausschalter 23 haben. Das Frontwandteil des Trägers kann mit
einer nicht dargestellten Kunststoffverkleidung verkleidet werden, die an dem Frontwandteil durch
Befestigungsvorrichtungen, wie z.B. Clipse, lösbar befestigt wird. Der Träger hat die nicht
dargestellten, für Laufwerke üblichen Befestigungsvorrichtungen, mit denen er in dem 5,25-Zoll-Einbauschacht
halber Bauhöhe 15/ Fig.3 einer 5,25-Zoil-Trägereinheit 3/Fig.3 befestigt werden
kann.
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Die beschriebenen Ausführungsbeispiele dienen nur der Erläuterung und sind nicht beschränkend,
insbesondere sind die Maße der regelmäßigen Abstände, sowie die Maße der Teilabstände, die Art
der lösbaren Befestigungsvorrichtungen und die Aufnahmemöglichkeiten der Trägereinheiten nicht
abschließend aufzählbar. Das Wesen der Erfindung liegt darin, die Bestückung eines Gehäuses mit
Computerfunktionseinheiten flexibler, komfortabler und umfangreicher zu machen. Weiterhin wird die
Produktion eines Computergehäuses durch Materialeinsparung günstiger.
Bezugszeichenliste:
1 Computergehäuse
2 Frontwandtei!
3 Trägereinheit 5,25 Zoll mit Einbauschächten halber Bauhöhe
4 Trägereinheit 5,25 Zoll mit Einbauschacht halber und voller Bauhöhe
5 Blende für Öffnung eines Einbauschachtes 5,25 Zoll halber Bauhöhe
6 Trägereinheit 3,5 Zoll mit Einbauschächten halber Bauhöhe
7 Blende für Öffnung eines Einbauschachtes 3,5 Zoll halber Bauhöhe
8 Träger für Anzeige-, Kommunikations- und Bedienelemente
9 Öffnung im Frontwandtei] des Computergehäuses
10 Befestigungsvorrichtungen am Frontwandteil für Trägereinheiten
11 Befestigungsvorrichtungen an Trägereinheit für Frontwandteil
12 oberer Teilabstand
13 regelmäßiger Abstand
14 unterer Teilabstand
15 Einbauschacht 5,25-Zoll halbe Bauhöhe
16 Einbauschacht 5,25-Zoll volle Bauhöhe
17 Einbauschacht 3,5-ZoII halbe Bauhöhe
18 Federelemente
19 Frontwandteil einer 3,5 Zoll-Trägereinheit
20 Anzeigeelemente
21 Infrarot-Schnittstelle
22 Minischalter für Reset und Turbo
23 Ein- / Ausschalter
24 Audio- und Videobuchsen
Claims (9)
1. Computergehäuse mit einem Gehäuserahmenelement, Gehäusewandungselementen, sowie
Trag- und Befestigungselementen, dadurch gekennzeichnet, daß die Trag- und Befestigungselemente für Computerfunktionseinheiten aus mehreren
kombinierbaren Trägereinheiten für Computerfunktionseinheiten gebildet werden, die
verschiedene Computerfunktionseinheiten aufnehmen können.
2. Computergehäuse nach Anspruch 1,dadurch gekenn zeichnet, daß die
Trägereinheiten für unterschiedlich große Computerfunktionseinheiten zusätzlich untereinander
austauschbar zu befestigen sind.
3. Computergehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da d u r c h
gekenn zeichnet , daß die Trägereinheiten zusätzlich an verschiedenen Positionen
an einer Öffnung im Frontwandteil nahtlos aneinander gesetzt, lösbar zu befestigen sind.
4. Computergehäuse mit einem Gehäuserahmenelement, Gehäusewandungselementen, sowie Trag-
und Befestigungselementen da du rch gekennzeichnet, daß Blenden, mit denen
Öffnungen in dem Frontwandteil oder Öffnungen der Einbauschächte in den Trägereinheiten
geschlossen werden können, durch Federn an, vor oder hinter der Öffnung fixiert werden.
5. Computergehäuse nach Anspruch 4,dadurch gekennzeichnet, daß die Blenden,
mit denen die Öffnungen geschlossen werden, aus Metall oder einem anderen elektrisch leitenden
Material gefertigt sind.
6. Computergehäuse mit einem Gehäuserahmenelement, Gehäusewandungselementen, sowie Trag-
und Befestigungselemente^ dadurch gekennzeichnet, daß das Computergehäuse
keine Bedien-, Anzeige- oder Kommunikationselemente direkt in dem Frontwandteil oder dessen
Kunststoffverkleidung montiert hat, sondern daß die Bedien-, Anzeige- und Kommunikationselemente in einem separaten Träger untergebracht sind, der in verschiedene
Einbauschächte für Computerfunktionseinheiten des Frontwandteiles eingesetzt werden kann.
7. Computergehäuse nach Anspruch 6,dadur ch gekennzeichnet, daß der separate
Träger mindestens folgende Bedien-, Anzeige- und Kommunikationselemente aufnehmen kann:
eine 3,5-Zoil-Computerfunktionseinheit, mehrere Leucht-Anzeigen, mindestens einen Minischalter,
eine Audiobuchse, drei Videobuchsen und mindestens eine Schnittstelle.
8. Computergehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der separate
Träger auch den Netzschalter des Computergehäuses aufnehmen kann.
9. Computergehäuse nach Anspruch 6,dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren
Abmessungen und die Befestigungsvorrichtungen des Trägers in einen üblichen 5,25-Zoll-Einbauschacht
halber Bauhöhe passen.
Priority Applications (7)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29603765U DE29603765U1 (de) | 1996-03-01 | 1996-03-01 | Computergehäuse |
| ES96945852T ES2140154T3 (es) | 1995-10-31 | 1996-10-31 | Caja de ordenador. |
| AT96945852T ATE185628T1 (de) | 1995-10-31 | 1996-10-31 | Computergehäuse |
| AU17174/97A AU1717497A (en) | 1995-10-31 | 1996-10-31 | Computer housing |
| PCT/DE1996/002085 WO1997016781A2 (de) | 1995-10-31 | 1996-10-31 | Computergehäuse |
| DE59603371T DE59603371D1 (de) | 1995-10-31 | 1996-10-31 | Computergehäuse |
| EP96945852A EP0859974B1 (de) | 1995-10-31 | 1996-10-31 | Computergehäuse |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29603765U DE29603765U1 (de) | 1996-03-01 | 1996-03-01 | Computergehäuse |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29603765U1 true DE29603765U1 (de) | 1996-04-25 |
Family
ID=8020335
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29603765U Expired - Lifetime DE29603765U1 (de) | 1995-10-31 | 1996-03-01 | Computergehäuse |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29603765U1 (de) |
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- 1996-03-01 DE DE29603765U patent/DE29603765U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R086 | Non-binding declaration of licensing interest | ||
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960605 |
|
| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 19960809 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19990906 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20020702 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20041001 |