DE29603507U1 - Briefkasten - Google Patents
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Briefkasten mit einem Briefkastengehäuse und wenigstens einem an der Vorderfront
vorgesehenen Namensschild, wobei die Briefkastenfront mit einem Ausschnitt versehen ist und das Namensschild hinter dem
Ausschnitt angeordnet ist.
Briefkästen mit Namensschildern sind in einer Vielzahl bekannt. In der Regel bestehen die bisherigen Namensschilder
aus einem Kunststoff- oder Aluminium-Rahmen, in welchen eine aus Kunststoff bestehende Sichtscheibe eingesetzt ist. Hinter
dieser Sichtscheibe befindet sich eine Beschriftungseinlage. Mittels Schrauben wird dieser Rahmen zusammen mit der
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Sichtscheibe und der Beschriftungseinlage an der Vorderfront des Briefkastens befestigt. Hierfür muß entweder die
Vorderfront mit Gewindebohrungen für die Schrauben versehen sein oder im Falle von Durchgangslöchern werden die Schrauben
an der Rückseite der Vorderfront mit Muttern versehen und auf diese Weise befestigt. Es ist auch eine Variante bekannt, bei
der der Rahmen zwar außen aufgesetzt wird, jedoch von innen, d. h. von der Rückseite der Vorderfront angeschraubt wird,
wobei hierfür der Rahmen mit Gewindebohrungen versehen sein muß. Es sind auch Varianten bekannt, bei denen die Vorderfront
mit einem Ausschnitt versehen ist, wobei hinter dem Ausschnitt die Sichtscheibe und die Beschriftungseinlage zusammen mit dem
Rahmen befestigt werden.
Es hat sich herausgestellt, daß bei den bisherigen Namensschildern Unbefugte mittels eines geeigneten Werkzeugs
diese Schilder leicht entfernen oder zumindest beschädigen können. Die aus Kunststoff bestehende Sichtscheibe kann
leicht, z. B. mit einem Feuerzeug, zerstört werden. Gegen Vandalismus bieten derartige Namensschilder keinen
ausreichenden Widerstand.
Ein weiterer Nachteil der Erfindung wird darin gesehen, daß bei hinter der Vorderfront angeordneten Namensschildern diese
zum einen schlecht lesbar sind, zum anderen nicht beleuchtet werden können.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Briefkasten bereitzustellen, dessen Namensschild weniger
Nachteile aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Ausschnitt einen nach innen gezogenen Rand aufweist, daß der
Rand, insbesondere das freie Ende des Randes, als Anlage für das Namensschild dient und das Namensschild bezüglich der
Ebene der Vorderfront schräggestellt oder parallel zu dieser ausgerichtet ist.
Durch die Anlage des Namensschildes an das freie Ende des ins Innere des Briefkastens eingezogenen bzw. umgebogenen Randes
wird eine definierte Lage für das Namensschild erzielt.
Auf einfache Weise wird das Namensschild an dem dafür vorgesehenen Ausschnitt dadurch gehalten, daß der Rand an der
Unterseite des Ausschnitts in eine Rückwand übergeht, die sich mit Abstand und gegebenenfalls schräg nach innen geneigt
bezüglich Ebene der Vorderfront erstreckt. Das Namensschild wird also zwischen die freie Kante des umgebogenen Randes und
die Rückwand eingesetzt.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, daß der Rand an der Oberseite des Ausschnitts abschnittsweise in Richtung der
Vorderfront ausgeschnitten ist, so daß zwischen dem abschnittsweise ausgeschnittenen Rand und der Anlagefläche für
das Namensschild ein Spalt entsteht. Durch diesen ausgeschnittenen Rand kann das Namensschild von oben mittels
einer geeigneten Beleuchtungseinrichtung angestrahlt werden, so daß dieses auch bei Nacht lesbar ist. Auf diese Weise
können opake Namensschilder verwendet werden, die für Durchleucht-Belichtungseinrichtungen nicht geeignet sind.
Vorteilhaft besitzt der Ausschnitt der Vorderfront des Briefkastengehäuses eine ovale Form. Demnach weist das
Namensschild eine der Form des Ausschnitts enstprechende,
ebenfalls ovale Prägung auf. Durch Anlage des Namemsschildes am eingezogenen Rand und Einsetzen der Prägung in den
Ausschnitt wird das Namensschild gegen Verrutschen festgehalten. Die äußere Kontur des Namensschildes spielt
somit nahezu keine Rolle. In der Regel werden rechteckförmige Namensschilder verwendet, welche nachträglich entsprechend der
Form des Ausschnittes geprägt werden. Die Prägung des Namensschildes kennzeichnet außerdem das Beschriftungsfeld,
welches von außen erkennbar ist. In der Regel wird das Beschriftungsfeld graviert und farbig ausgelegt.
Eine Fixierung des Namensschildes hinter dem Ausschnitt erfolgt mittels eines Sicherungsteils, welches nach dem
Einsetzen des Namensschildes zwischen das Namensschild und die Rückwand eingeschoben wird. Dieses Sicherungsteil kann als
Sicherungsplatte ausgebildet sein, wohingegen bei einem besonderen Ausführungsbeipiel das Sicherungsteil als Gehäuse
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ausgebildet ist und einen Beleuchtungskörper enthält. Dabei kann der Beleuchtungskörper direkt oder indirekt durch den
Spalt auf die Vorderseite des Namensschildes scheinen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse eine
Steckverbindung, insbesondere Stifte auf, über die der elektrische Kontakt zu eine Spannungsquelle herstellbar ist.
Derartige Steckverbindungen haben den wesentlichen Vorteil, daß der elektrische Kontakt ohne Zuhilfenahme von Werkzeug und
auch bei engen Einbauverhältnissen, d. h. bei engen und tiefen Installationsschächten, relativ problemlos hergestellt werden
kann.
Insbesondere bei Türblenden-Druchwurfbriefkästen ist bei einem besonderen Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß das Namenschild
an einem Halter befestigt ist und von oben hinter die Aussparung einsetzbar ist. Dies kann z. B. durch den
Einwurfschlitz erfolgen. Ein Entfernen des Namensschildes ist dabei nur mittels eines geeigneten Werkzeugs oder Schlüssels
möglich, mit dem der Halter ergriffen und über diesen Halter das Namensschild entfernt werden kann.
Eine sichere Fixierung des Namensschildes wird dadurch erreicht, daß die Rückwand mit einer Rastvorrichtung für ein
das Namensschild haltendes Sicherungsteil aufweist. Nach dem Einlegen des Namensschildes hinter die Ausnehmung wird das
Sicherungsteil zwischen das Namensschild und die Rückwand so
weit eingeschoben, bis das Sicherungsteil mit der Rückwand
verrastet. Eine Lockerung, Verschiebung oder gar ein Einlösen des Namensschildes ist nicht zu befürchten.
Bevorzugt bestehen die Briefkastenfront und/oder das Namensschild aus Metall, insbesondere aus Edelstahl. Derartige
Briefkastenfronten und Namensschilder sind extrem widerstandsfähig gegen unsachgemäße Handhabung und mutwillige
Beschädigung. Anstelle von Edelstahl kann auch eloxiertes Aluminium oder pulverbeschichtetes Stahlblech verwendet
werden.
Weitere Vorteil, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden
Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung besonders bevorzugte Ausführungsbexspiele im einzelnen
beschrieben sind. Dabei können die in der Zeichnung dargestellten und in den Ansprüchen und in der Beschreibung
erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. In der Zeichnung
zeigen:
Figur 1 einen Zuschnitt für eine Sprech-Klingel-Front einer
nicht dargestellten Briefkastenanlage;
Figur 2 die fertiggebogene Sprech-Klingel-Front gemäß Figur 1 mit eingesetzten Klingelknöpfen und
Namenschildern ?
Figur 3 einen Schnitt III-III gemäß Figur 2 durch die
fertiggebogene Sprech-Klingel-Front.
Figur 4 eine vergrößerte Darstellung eines geprägten Namensschildes;
Figur 5 eine vergrößerte Darstellung IV gemäß Figur 3 eines das Namenschild haltenden Sicherungsteils;
Figur 6 eine Ansicht auf die Rückseite des Sicherungsteils gemäß Figur 5;
Figur 7 eine Draufsicht auf das Sicherungsteil gemäß Figur 5;
Figur 8 eine weitere Ausführungsform der Erfindung in einer
Briefkastentür mit Namensschild;
Figur 9 einen Schnitt IX-IX gemäß Figur 8 durch die Briefkastentür:
Figur 10 eine vergößerte Darstellung des in Figur 9 dargestellten und das Namensschild haltenden
Sicherungsteils;
Figur 11 einen Schnitt XI-XI gemäß Figur 10 durch das Sicherungsteil; und
Figur 12 einen Vertikalschnitt durch einen Türblenden-Durchwurf br ief kasten .
Die Figur 1 zeigt einen Zuschnitt 1 für eine Sprech-Klingel-Front 2, die fertiggebogen in Figur 2 dargestellt ist. Dieser
Zuschnitt 1 weist ein Lochmuster 3 auf, hinter dem ein Mikrofon und ein Lautsprecher angeordnet werden. Außerdem ist
der Zuschnitt 1 mit zwei runden Stanzlöchern 4 versehen, in welchen Klingelknöpfe befestigt werden. Schließlich weist der
Zuschnitt 1 zwei Ausstanzungen 5 auf, die zur Aufnahme von Namensschildern 13 (Figur 4) dienen. Seitliche Laschen 6
werden zu Lagern 7 (Figur 2) zur Aufnahme von Lagerzapfen 8 umgebogen.
Bei der in der Figur 2 dargestellten Sprech-Klingel-Front 2
sind die Ränder 9 des Zuschnitts 1 nach hinten, d. h. in die Zeichenebene umgebogen, was auch deutlich aus Figur 3
ersichtlich ist. In die Stanzlöcher 4 sind Klingelknöpfe 10 eingesetzt und die Ränder 11 der Ausstanzungen 5 sind
ebenfalls nach hinten, d. h. in Richtung der Zeichenebene derart umgebogen, daß ein ovaler Ausschnitt 12 entsteht.
Hinter diesen Ausschnitt 12 wird das Namensschild 13 eingefügt, welches eine im wesentlichen rechteckförmige Kontur
14 und eine dem Ausschnitt 12 entsprechende Prägung 15 (Figur 4) besitzt.
• ·
Wie aus Figur 3 ersichtlicht, ist der untere Rand 11' aus der
vertikalen Ebene 16 der Vorderfront 17 der Sprech-Klingel-Front 2 im wesentlichen rechtwinklig nach innen abgebogen. An
den rechtwinklig nach innen umgebogenen Rand 11' schließt sich
eine im wesentlichen nach oben umgebogene Rückwand 18 an. Die Rückwand 18 besitzt eine im wesentlichen rechteckformige
Gestalt, wie aus Figur 1 ersichtlich ist, wobei der obere, ebenfalls nach innen umgebogene y Rand 11" mit einem im
wesentlichen T-förmigen Einschnitt 19 versehen ist. Die Rückwand 18 erstreckt sich im wesentlichen parallel zur Ebene
16 der Vorderfront 17, oder kann geringfügig, d.h. mit einem Winkel von etwa 5° nach innen geneigt sein.
Die Prägung 15 des Namensschiides 13 ist so gewählt, daß diese
Prägung 15 innerhalb des Randes 11 Platz findet, wodurch das Namensschild 13 gegen Verrutschen gehalten wird. Zwischen die
Rückseite des Namensschildes 13 und die Rückwand 18 ist ein Haltekeil 20 eines Sicherungsteils 21 eingeschoben. Dieser
Haltekeil 20 verhindert zusätzlich ein Verrutschen des Namensschildes 13, und außerdem sichert dieser Haltekeil 20
das Namensschild 13 gegen Herausfallen.
Das Sicherungsteil 21, von dem ein erstes Ausführungsbeispiel in den Figuren 5 bis 7 vergrößert dargestellt ist, weist im
wesentlichen ein Gehäuse 22 auf, in welches ein Beleuchtungskörper 23, im speziellen Fall eine Soffitte,
eingesetzt ist. Der Haltekeil 20 ist mit seitlichen Rastnasen
24 versehen, die nach dem Einschieben des Sicherungsteils 21
hinter seitlichen Ausnehmungen 25 des Einschnitts 19 (Figur 1) verrasten.
Die Oberseite 26 des Gehäuses 22 weist an ihrem der Rückseite der Vorderfront 17 zugewandten Ende eine Abschrägung 27 auf,
wobei das Gehäuse 22 unterhalb dieser Abschrägung 27 offen ist. Durch diese Öffnung 28 können vom Beleuchtungskörper 23
ausgehende und an der Abschrägung 27 reflektierte Lichtstrahlen 29, 30 austreten. Wie aus Figur 1 ersichtlich,
ist die Oberseite des Randes 11 abschnittsweise bei 54 ausgeschnitten, so daß nach dem Umbiegen des Randes 11 ein
Spalt 55 (Figur 3) entsteht. Durch diesen Spalt 55 können die Lichtstrahlen 29, 30 austreten und auf die Vorderseite des
Namensschildes 13 auftreffen und dieses von vorne beleuchten.
Es ist also möglich, das Namensschild 13 von vorne zu beleuchten, so daß das Namensschild 13 aus einem opaken
Material, z.B. aus Edelstahl, bestehen kann.
Der Beleuchtungskörper 23 wird von zwei bügelartigen Armen 31 einer Haltevorrichtung 3 2 gehalten. Diese Haltevorrichtung 32
ist an einer abnehmbaren Rückwand 3 3 des Gehäuses 22 befestigt, wobei die Haltevorrichtung 32, wie in Figur 6
dargestellt, aus zwei U-förmig ausgeschnittenen Teilen besteht, die ineinander verschachtelt an der Rückwand 33
befestigt sind. Die jeweiligen Schenkel 34 bis 37 sind jeweils mit Kontaktstiften 38 versehen. Die Kontaktstifte 38 weisen
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zueinander gleiche Abstände auf, so daß jeweils auf zwei beliebige Kontaktstifte 38 ein Stecker (nicht dargestellt)
aufgesteckt werden kann. Da die Kontaktstifte 38 an unterschiedlichen Schenkeln befestigt sind, besitzen
zueinander benachbarte Kontaktstifte 38 jeweils unterschiedliche Pole. Dies hat den wesentlichen Vorteil, daß
zwei der Kontaktstifte 38 für die Spannungsversorgung und die beiden anderen Kontaktstifte 38 für die Weiterleitung der
Spannung zum nächsten Beleuchtungskörper 23 verwendet werden können. Dabei spielt es keine RoIIe7 auf welche beiden
Kontaktstifte 38 der Stecker aufgesteckt wird. Die Steckverbindung hat den wesentlichen Vorteil, daß die
Drahtenden für die Spannungsversorgung außerhalb des Briefkastens mit den Steckern verbunden werden können und der
Stecker "blind" und mit einer Hand sowie ohne Werkzeug auch in sehr engen und tiefen Installationsschächten auf die
Kontaktstifte 38 aufgeschoben werden kann. Zum Austausch des Beleuchtungskörpers 23 muß lediglich die Rückwand 33 vom
Gehäuse 22 abgezogen werden.
Aus Figur 3 ist deutlich erkennbar, daß das Namensschild von außen weder mit Werkzeug noch auf andere Weise entfernt
werden kann. Außerdem ist eine mutwillige Beschädigung kaum noch möglich, da die versenkte Anordnung einen guten Schutz
für das Namensschild 13 darstellt.
In den Figuren 8 und 9 ist eine Briefkastentür 39 dargestellt, die einen Einwurfschlitz 40, ein Türschloß 41 sowie ein
Namensschild 13 aufweist. Dieses Namensschild 13 befindet sich ebenfalls hinter einem Ausschnitt 12, wie er 2u den Figuren
und 3 beschrieben worden ist. Aus Figur 9 ist erkennbar, daß die Halterung des Namensschildes 13 von einem Sicherungsteil
21 übernommen wird, welches im wesentlichen L-förmig ausgebildet ist. Dieses Sicherungsteil 21 ist in den Figuren
10 und 11 in vergrößerter Wiedergabe dargestellt und besitzt ebenfalls Rastnasen 24 an einem Haltekeil 20, wobei die
Rastnasen 24 in entsprechende Ausnehmungen 25 eines Einschnitts 19 der Rückwand 18 eingreifen. Derartige
Sicherungsteile 21 werden in den Fällen verwendet, in denen keine Beleuchtung des Namensschildes 13 erforderlich ist. In
Figur 11 ist noch erkennbar, daß die Unterseite des oberen Schenkels 42 des L-förmigen Sicherungsteils mit einer
Ausnehmung 43 versehen ist, in welche der obere Rand 44 des Namensschildes 13 eingreift, wodurch das Sicherungsteil 21
sicher am Namensschild 13 gehalten wird.
Die Figur 12 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei hier ein Längsschnitt durch einen Türblenden-Durchwurf
brief kasten 45 dargestellt ist. Mit 46 ist das Briefkastengehäuse bezeichnet, welches an der Innenseite des
Türblendrahmens 47 in eine entsprechende Aufhängung 48 eingehängt ist. An dieser Aufhängung 48 ist außerdem eine
Bürste 49 befestigt, welche den Einwurfschlitz 50 elastisch
• · * t · t * e
nach innen verschließt. An der Vorderseite des EinwurfSchlitzes 50 befindet sich eine Einwurfklappe 51, unter
der im Türblendrahmen 47 ein Namensschild 13 vorgesehen ist. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Vorderfront 17 mit
einem Ausschnitt 12 versehen, in welchen das Namensschild 13 derart eingesetzt ist, daß die Prägung 15 des Namensschildes
13 (Figur 4) zwischen die Ränder 11' und 11" greift. Das
Namensschild 13 ist in einem Halter 52 befestigt, wobei der Halter 52 außerdem als Sicherungsteil 21 dient und der
zwischen das Namensschild 13 und die Rückwand 18 greifende Haltekeil 20 des Halters 52 entsprechend den Ausgestaltungen
des in den Figuren 10 und 11 dargestellten Sicherungsteils ausgebildet ist, so daß der Halter 52 an der Rückwand 18
entsprechend verrastet.
Nachdem das Namensschild 13 über den Halter 52 in eine entsprechende Ausnehmung einer an der Unterseite des
Einwurfschlitzes 50 vorgesehenen Leiste 53 eingeschoben und verrastet worden ist, kann das Namensschild 13 nur noch mit
einem geeigneten Werkzeug oder Schlüssel entfernt werden, wobei der Halter 52 lediglich über dieses geeignete Werkzeug
bzw. den Schlüssel aus der Leiste 53 ausgehoben werden kann. Auf diese Weise wird ein unbefugtes Entfernen des
Namensschildes 13 verhindert.
Insgesamt kann festgestellt werden, daß das erfindungsgemäße Namensschild 13 sicher gegen Beschädigung und unbefugtes
14
Entfernen ist, daß das Namensschild 13 aus einem opaken Material, z.B. Edelstahl, bestehen und dennoch von vorne
beleuchtet werden kann und daß das Namensschild 13 farblich an die Vorderfront 17 angepaßt werden kann, wobei es nicht aus
Kunststoff bestehen muß.
Claims (12)
1. Briefkasten mit einem Briefkastengehäuse und wenigstens
einem an der Vorderfront (17) vorgesehenen Namensschild (13), wobei die Briefkastenfront (17) mit einem
Ausschnitt (12) versehen ist und das Namensschild (13) hinter dem Ausschnitt (12) angeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausschnitt (12) einen nach innen eingezogenen Rand (11) aufweist, daß der Rand (11),
insbesondere das freie Ende des Randes (11), als Auflage für das Namensschild (13) dient, und daß das Namensschild
(13) bezüglich der Ebene (16) der Vorderfront schräggestellt oder parallel zu dieser ist.
2. Briefkasten nach Ansprüche 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rand (11) an der Unterseite (H') des Ausschnitts (12) in eine Rückwand (18)
übergeht, die sich mit Abstand und schräg nach innen geneigt bezüglich der Ebene (16)*der Vorderfront
(17) erstreckt.
3. Briefkasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (18) mit einer Rastvorrichtung (25)
für ein das Namensschild (13) haltendes Sicherungsteil (21) versehen ist.
4. Briefkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (11) an der Oberseite (H") des Ausschnitts (12) abschnittsweise in
Richtung der Vorderfront (17) ausgeschnitten (54) ist, so daß zwischen dem abschnittsweise ausgeschnittenen Rand
(H") und der Anlagefläche für das Namensschild (13) ein Spalt (55) entsteht.
5. Briefkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausschnitt (12) eine
ovale Form besitzt.
6. Briefkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Namensschild (13) eine
der Form des Ausschnitts (12) entsprechende Prägung (15) aufweist.
7. Briefkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Namensschild (13) von einem Sicherungsteil (21) gehalten wird.
8. Briefkasten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsteil (21) als Gehäuse (22) ausgebildet ist
und einen Beleuchtungskörper (23) enthält.
9. Briefkasten nach Anspruch 4 und 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Beleuchtungskörper (23) direkt oder indirekt durch den Spalt (55) auf die Vorderseite
des Namensschildes (13) scheint.
10. Briefkasten nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (22) eine
Steckverbindung, insbesondere Stifte (38) aufweist, über die der elektrische Kontakt zu einer Spannungsquelle
herstellbar ist.
11. Briefkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Namensschild (13) an
einem Halter (52) befestigt ist und von oben hinter die Aussparung (12) einsetzbar ist.
12. Briefkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Briefkastenfront (17)
und/oder das Namensschild (13) aus Metall, insbesondere aus Edelstahl bestehen.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960605 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19990720 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20020710 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20040519 |
|
| R071 | Expiry of right |