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DE29603414U1 - Vorrichtung zur Sicherung von Personen gegen Absturz an Gebäuden - Google Patents

Vorrichtung zur Sicherung von Personen gegen Absturz an Gebäuden

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DE29603414U1
DE29603414U1 DE29603414U DE29603414U DE29603414U1 DE 29603414 U1 DE29603414 U1 DE 29603414U1 DE 29603414 U DE29603414 U DE 29603414U DE 29603414 U DE29603414 U DE 29603414U DE 29603414 U1 DE29603414 U1 DE 29603414U1
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DE
Germany
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hood
pipe
thermal insulation
insulation layer
connecting sleeve
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DE29603414U
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BAUSYSTEME BOCKENEM GmbH
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BAUSYSTEME BOCKENEM GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Outer Garments And Coats (AREA)
  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sicherung von Personen gegen Absturz an Gebäuden, mit einer an dem Gebäude verankerbaren Grundplatte und einem mit der Grundplatte verbundenen Rohr, an dessen der Grundplatte abgekehrtem Ende eine Öse zum Einhängen eines Sicherungsseils vorgesehen ist, mit einer das Rohr umgreifenden Anschlußmanschette und mit einer auf das Rohr aufsetzbaren Haube, wobei zwischen Rohr und Haube eine Wärmedämmschicht aus geschäumtem Kunststoff vorgesehen ist. Vorrichtungen dieser Art werden insbesondere an Flachdächern vergleichsweise hoher Gebäude ortsfest angebracht. Sie dienen dazu, eine Absturzsicherung herbeizuführen. Zu diesem Zweck werden Sicherungsseile eingehängt, die andererseits mit den zu sichernden Personen verbunden werden.
Telefon 05 5 T /710 68-69
Telefax0551/75175
Postbank Hannover
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pi£260700.|2 j
tcti)35O9o<aoo
Commerzbank Göttingen BU 260 400 30
Kto. 644 700 700
Eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art ist bekannt. An eine Grundplatte ist ein Rohr angeschweißt, welches an seinem der Grundplatte abgekehrten Ende geschlossen und mit einer Öse zum Einhängen eines Sicherungsseils versehen ist. Die Grundplatte kann mit dem zu verbindenden Gebäudeteil auf verschiedene Weise verbunden werden, je nach Anbringungsort. Beispielsweise ist es möglich, die Grundplatte mit einer Dübel/Schraubenverbindung mit der betreffenden Rohdecke des Gebäudes zu verbinden. Die Vorrichtung weist eine das Rohr umgreifende Anschlußmanschette auf, die mit einem Kragen linienförmig an dem Rohr anliegt und ansonsten einen mehr oder weniger zylindrischen Teil besitzt, der mit Abstand zum Außendurchmesser des Rohres vorgesehen ist. Die Anschlußmanschette ist auf dem Rohr lose verschiebbar angeordnet. Zwischen dem Rohr und der Anschlußmanschette kann ein Streifen aus geschäumtem Kunststoff lose eingelegt sein. Zu der Vorrichtung gehört auch eine Haube, die als Kunststofformteil ausgebildet ist und das Rohr mit der Öse mit weitem Abstand übergreift. Zwischen Rohr und Haube ist eine Wärmedämmschicht aus geschäumtem Kunststoff vorgesehen, der als lose eingelegter Streifen ausgebildet ist. Wenn die Öse der Vorrichtung für eine Nutzung zugänglich gemacht werden soll, muß die Haube von dem Rohr abgenommen werden, wobei die Gefahr besteht, daß der lose eingelegte Schaumstoff streifen sich von dem Rohr bzw. der Haube löst und bei Einwirken von Wind hinweggeweht wird. Auch die Wärmedämmwirkung dieser Wärmedämmschicht ist unbefriedigend. Durch die lose Anordnung wird ein korrekter schützender Sitz der Wärmedämmschicht zwischen Rohr und Haube oft nicht erreicht. Selbst bei einer in die Haube eingelegten Wärmedämmschicht aus geschäumtem Kunststoff ist der Innendurchmesser des eingelegten KunststoffStreifens nicht reproduzierbar festgelegt, so daß die Haube nach dem Aufsetzen auf das Rohr nur einen nicht reproduzierbaren Sitz, häufig mit entsprechendem Spiel, bekommt. Es besteht die Gefahr von Wärme- bzw. Kältebrücken von außen zu der Rohdecke des Gebäudes, da die Vorrichtung mit Ihrer Grundplatte von oben in das Gebäude einreichend angeordnet ist.
Eine weitere Vorrichtung der in Rede stehenden Art ist aus dem DBGM 84 00 712.5 bekannt. Auch diese Vorrichtung besitzt eine Grundplatte, an der ein ausgeschäumtes Rohr befestigt ist, welches auf seiner der Grundplatte abgekehrten Seite eine Öse zum Einhängen eines Sicherungsseils aufweist. Dem Rohr ist eine Anschlußmanschette für den Anschluß an die Dachhaut zugeordnet. Die Anschlußmanschette besitzt auf ihrer dem Rohr zugekehrten Seite eine Gummidichtung und eine Schelle, mit deren Hilfe die Anschlußmanschette auf dem Rohr festgeklemmt werden kann. Eine Haube ist nicht vorgesehen.
Eine weitere ähnliche Vorrichtung ist aus dem DBGM 94 02 597.5 bekannt. Die Vorrichtung weist eine Grundplatte und ein davon rechtwinklig abstehendes Rohr auf, an dessen oberem Ende die Öse zum Einhängen des Sicherungsseils vorgesehen ist. Es wird eine Anschlußmanschette aus Kunststoff eingesetzt, die einen zylindrischen Fortsatz aufweist, der mit Hilfe eines Schellenbandes festlegbar ist. Eine Haube ist a\ich hier nicht vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art derart weiterzubilden, daß sie eine verbesserte Handhabung der Haube zuläßt und sich auch verbesserte Eigenschaften der Vorrichtung einstellen.
Erfindungsgemäß wird dies bei der Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art dadurch erreicht, daß die Wärmedämmschicht mit der Haube fest verbunden ist, und daß die Wärmedämmschicht der Haube in nicht auf das Rohr aufgesetztem Zustand einen kleineren Innendurchmesser als der Außenduchmesser des Rohres aufweist.
Die Erfindung geht von dem Gedanken aus, die Wärmedämmschicht mit der Innenseite der Haube fest, also unverlierbar, zu verbinden. Die Verbindung kann insbesondere durch eine Verklebung hergestellt werden. Auch eine Ausschäumung des Innenraumes der Haube ist möglich. Dabei bekommt der Innendurchmesser der Wärme-
&bull; ·
dämmschicht der Haube eine solche Dimension, daß die Haube unter Berücksichtigung der Nachgiebigkeit des Materials der Wärmedämmschicht unter Eintritt von Haftreibung sicher auf den Umfang des Rohres aufgesetzt werden kann. Zugleich werden damit Fertigungstoleranzen im Außendurchmesser des Rohres überbrückt. Durch die Haftreibung ergibt sich ein fester Sitz der Haube auf dem Rohr. Die Dimensionierung und Ausbildung ist dergestalt, daß bei Bedarf die Haube abgenommen werden kann, also nach oben abgezogen werden kann. Dabei verbleibt jedoch die Wärmedämmschicht in der Haube, so daß nach der Benutzung der Absturzsicherung die Haube mit der Wärmedämmschicht wieder ordnungsgemäß aufgesetzt werden kann. Die vergleichsweise erhöhte Haftreibung zu einer Haube mit nur lose eingelegtem Streifen aus Kunststoff schaum ist in der Handhabung nicht hinderlich, sondern sogar vorteilhaft, weil sie dem Benutzer der Vorrichtung den ordnungsgemäßen Sitz nach dem Wiederaufsetzen der Haube an dem Rohr erkennbar macht.
Die Haube kann einen die Anschlußmanschette zumindest teilweise übergreifenden Kragen aufweisen. Dies ist vorteilhaft für die Vermeidung von Kältebrücken. Der obere Teil der Anschlußmanschette, der das Rohr vergleichsweise dicht umgreift, liegt damit unterhalb des übergreifenden Kragens in einem geschützten Bereich. Damit wird an dieser Stelle einerseits die Wärmedämmung und andererseits ein Schutz gegen eindringenden Schlagregen &ogr;. dgl. herbeigeführt.
Vorzugsweise kann die Haube als topfartige tiefgezogene Hülse mit geschlossenem Boden ausgebildet sein. Die Herstellung der Haube in einem Tiefziehvorgang bietet erhebliche Vorteile, auch in gestalterischer Hinsicht. Das Material der Haube kann relativ dünnwandig ausgebildet sein, so daß der Zwischenraum bis zu dem Rohr im wesentlichen in der Wärmedämmschicht ausgefüllt werden kann.
Die Haube kann auch auf der Innenseite des Bodens mit einer Wärmedämmschicht versehen sein, um auch im Bereich des Bodens Kältebrücken zu vermeiden. Diese Wärmedämmschicht am Boden kann mit der Wärmedämmschicht am Innendurchmesser der Hülse auch einstückig ausgebildet sein.
Es ist zweckmäßig, wenn die Haube eine Länge aufweist, die auch dem längsten unterschiedlich langer Rohre zugeordnet ist. Damit wird gleichsam eine Einheitshaube geschaffen, die in Verbindung mit Rohren unterschiedlicher Längen einsetzbar ist. Dies vereinfacht die Herstellung und Lagerhaltung.
Die Anschlußmanschette kann einen zylindrischen Fortsatz aufweisen, der das Rohr umgibt und unter Dichtwirkung an dem Rohr festlegbar ist. Dieser zylindrische Fortsatz an der Anschlußmanschette ist besonders vorteilhaft, um eine flüssigkeitsdichte Abdichtung zwischen Anschlußmanschette und dem Rohr herbeizuführen und die Anschlußmanschette in der erforderlichen Höhenlage, je nach dem Dachaufbau, am Rohr zu fixieren.
Der Kragen der Haube kann eine den zylindrischen Fortsatz der Anschlußmanschette übergreifende Gestaltung aufweisen. Damit wird die Befestigungsstelle der Anschlußmanschette durch den Kragen der Haube von außen noch einmal abgedeckt.
Die tiefgezogene Haube mit ihrem Boden kann aus Aluminium bestehen. Dieser Werkstoff ermöglicht die Anwendung eines relativ großen Ziehverhältnisses, so daß auch relativ lange Hauben einfach herstellbar sind. Die Länge der Haube beträgt in der Regel mindestens das Doppelte ihres Durchmessers.
Die Herstellung der Haube aus Aluminium ist auch insofern zweckmäßig, wenn die tiefgezogene Haube auf ihrer Außenseite mit einer Schutzschicht, insbesondere einer Beschichtung, versehen ist. Hier kann insbesondere eine Eloxalschicht Anwendung finden,
wodurch auch eine farbliche Abstimmung der Haube und damit der im wesentlichen sichtbaren Teile der Vorrichtung an andere Teile des Gebäudes möglich ist.
Die Anschlußmanschette kann trichterförmig ausgebildet und mit einem kegelförmigen Wärmedämmkörper versehen sein. Dies ergibt einen guten Übergang zur Dachhaut und die Möglichkeit eines sauberen, dichten Anschlusses. Der Wärmedämmkörper, der zweckmäßig als Formkörper aus geschäumtem Kunststoff ausgebildet ist, muß nicht unbedingt fest mit der Anschlußmanschette verbunden sein. Es genügt auch, den Wärmedämmkörper lose einzufügen, da er in montiertem Zustand der Vorrichtung ohnehin von der Anschlußmanschette gehalten wird.
Die Erfindung wird anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels weiter erläutert und beschrieben. In der Figur ist ein Vertikalschnitt durch die Vorrichtung in montiertem Zustand an einem Flachdach dargestellt.
Die in der Figur dargestellte Vorrichtung 1 weist eine Grundplatte 2 beispielsweise rechteckiger Gestalt auf, an der senkrecht abstehend ein Rohr 3 befestigt, insbesondere angeschweißt ist. Das Rohr 3 ist in seinem Inneren mit einer Wärmedämmschicht 4 versehen. Am oberen Ende ist das Rohr 3 geschlossen. Hier ist eine Öse 5 fest angeordnet, die zum Einhängen eines nicht dargestellten Sicherungsseils dient.
Zu der Vorrichtung gehört weiterhin eine Anschlußmanschette 6, die an ihrem unteren Ende eine Ronde 7 trägt und an ihrem oberen Ende einen sich in etwa zylindrisch erstreckenden Fortsatz 8 aufweist, mit dem er in Längsrichtung des Rohres 3 verschiebbar angeordnet ist. Die ordnungsgemäße Montagestellung kann durch eine Schelle 9 gesichert werden. Mit dem Anziehen der Schelle 9 ergibt sich ein flüssigkeitsdichter Abschluß zwischen der Anschlußmanschette 6 und dem Rohr 3.
Die Vorrichtung weist schließlich noch eine Haube 10 auf, die im wesentlichen aus einer tiefgezogenen Hülse 11, insbesondere aus Aluminium, und einer mit dem inneren Umfang der Hülse 11 fest verbundenen Wärmedämmschicht 12 besteht. Die Hülse Il besitzt einen geschlossenen Boden 13, der ebenfalls durch eine wärmedämmschicht 14 isoliert ist. Am unteren Ende der Haube 10 besitzt die Hülse 11 einen sich kegelstumpfförmig erweiternden Kragen 15, der so gestaltet ist, daß er die Schelle 9 und den zylindrischen Fortsatz 8 der Anschlußmanschette 6 zumindest teilweise abdeckt.
Der Innendurchmesser 16 der Wärmedämmschicht 12 der Haube 10 ist etwas kleiner als der Außendurchmesser 17 des Rohres 3. Die Wärmedämmschicht 12 besteht aus geschäumtem Kunststoff mit entsprechender Elastizität, derart, daß die Haube 10 von oben unter Überwindung von Haftreibung auf das Rohr 3 aufsetzbar ist. Es ergibt sich in der aufgesetzten Stellung ein fester, unverrückbarer Sitz, von dem die Haube 10 auf dem Rohr 3 sicher gehalten ist. Nur dann, wenn die Vorrichtung zu Sicherungszwecken benutzt wird, wird die Haube 10 nach oben abgenommen, wobei die unverlierbar in der Hülse 11 gehaltene Wärmedämmschicht 12 in der Haube 10 verbleibt und beim Wiederaufsetzen der Haube 10 auf das Rohr 3 wieder zur Verfügung steht.
Die Haube 10 bzw. die Hülse Il kann auf ihrer Außenseite mit
einer Schutzschicht 18, insbesondere eine Eloxalschicht,
versehen sein, um eine geschmackliche Anpassung an andere Gebäudeelemente zu ermöglichen.
Auch die Anschlußmanschette 6 ist isoliert. Hier ist ein Wärmedämmkörper 19 aus geschäumtem Kunststoff vorgesehen, der kegelige Gestalt aufweist und eine Durchbrechung zum Aufsetzen auf das Rohr 3 besitzt.
Die Montage der Vorrichtung wird wie folgt durchgeführt:
Die Grundplatte 2 wird in der Rohdecke 20 des Gebäudes mit Hilfe von Dübeln und Schrauben 21 befestigt. Es versteht sich, daß es mehrere Befestigungsarten gibt, je nach dem, an welchem Anbringungsort die Vorrichtung montiert werden soll. Anschließend wird die Dachisolierung 22 aufgebracht, einschließlich verschiedener Folien und Schichten. In die oberste Schicht wird eine Ausnehmung geschnitten. Sodann wird der Isolierkörper 19 und nachfolgend die Anschlußmanschette 6 auf das Rohr 3 aufgesetzt, derart, daß die Ronde 7 mit den Dachdichtungsbahnen verbunden, vorzugsweise wasserdicht verschweißt werden kann. Sodann erfolgt das Anziehen der Schelle 9, wodurch ein flüssigkeitsdichter Anschluß der Anschlußmanschette 6 an das Rohr 3 gegeben ist. Schließlich wird noch die Haube 10 von oben aufgesteckt, wobei die Wärmedämmschicht 12 etwas zusammengedrückt wird. Es ergibt sich ein fester, korrekter Sitz der Haube 10 etwa in der in der Zeichnung dargestellten Relativlage zum Rohr 3.
BEZUGSZEICHENLIST E
1 - Vorrichtung
2 - Grundplatte
3 - Rohr
4 - Wärmedämmschicht
5 - Öse
6 - Anschlußmanschette
7 - Ronde
8 - Fortsatz
9 - Schelle
10 - Haube
21 - Schraube
22 - Dachisolierung
11 - Hülse
12 - Wärmedämmschicht
13 - Boden
14 - Wärmedämmschicht
15 - Kragen
16 - Innendurchmesser
17 - Außendurchmesser
18 - Schutzschicht
19 - Wärmedämmkörper
20 - Rohdecke

Claims (10)

SCHPTZANSPRUCHE ;
1. Vorrichtung zur Sicherung von Personen gegen Absturz an Gebäuden, mit einer an dem Gebäude verankerbaren Grundplatte (2) und einem mit der Grundplatte (2) verbundenen Rohr {3), an dessen der Grundplatte (2) abgekehrtem Ende eine Öse {5) zum Einhängen eines Sicherungsseils vorgesehen ist, mit einer das Rohr (3) umgreifenden Anschlußmanschette (6) und mit einer auf das Rohr (3) aufsetzbaren Haube (10), wobei zwischen Rohr (3) und Haube (10) eine Wärmedämmschicht (12) aus geschäumtem Kunststoff vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmedämmschicht (12) mit der Haube (10) fest verbunden ist, und daß die Wärmedämmschicht (12) der Haube (10) in nicht auf das Rohr (3) aufgesetztem Zustand einen kleineren Innendurchmesser (16) als der Außenduchmesser (17) des Rohres (3) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (10) einen die Anschlußmanschette (6) zumindest teilweise übergreifenden Kragen (15) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haube (10) als topfartige tiefgezogene Hülse (11) mit geschlossenem Boden (13) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (10) auch auf der Innenseite des Bodens (13) mit einer Wärmedämmschicht (14) versehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (10) eine Länge aufweist, die auch dem längsten unterschiedlich langer Rohre (3) zugeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch l, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlußmanschette (6) einen zylindrischen Fortsatz (8) aufweist, der das Rohr (3) umgibt und unter Dichtwirkung an dem Rohr (3) festlegbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kragen (15) der Haube (10) eine den zylindrischen Fortsatz (8) der Anschlußmanschette (6) übergreifende Gestaltung aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die tiefgezogene Haube (10) mit ihrem Boden (13) aus Aluminium besteht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die tiefgezogene Haube (10) auf ihrer Außenseite mit einer Schutzschicht (18), insbesondere einer Beschichtung, versehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch l oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußmanschette (6) trichterförmig ausgebildet und mit einem kegelförmigen Wärmedäminkörper (19) versehen ist.
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