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DE29602349U1 - Traggestell für Waschmaschinen und Wäschetrockner - Google Patents

Traggestell für Waschmaschinen und Wäschetrockner

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Publication number
DE29602349U1
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DE29602349U
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HILS HANS JOACHIM
Original Assignee
HILS HANS JOACHIM
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/12Casings; Tubs

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Detergent Compositions (AREA)
  • Accessory Of Washing/Drying Machine, Commercial Washing/Drying Machine, Other Washing/Drying Machine (AREA)
  • Drying Of Solid Materials (AREA)

Description

09. Februar 1996 MN/mn
Anmelder: Hans-Joachim HiIs,
72175 Dornhan - Marschalkenzimmern
Bezeichnung: Traggestell für Waschmaschinen und Wäschetrockner
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Tragvorrichtung für Waschmaschinen, Wäschetrockner oder dgl..
Haushaltsgeräte, wie beispielsweise Waschmaschinen und Wäschetrockner sind üblicherweise derart ausgestattet, daß sie beim Einsatz auf dem Fußboden ebenerdig aufgestellt sind, so daß deren verschließbare Öffnungen zum Befüllen bzw. zur Entnahme von Wäschestücken je nach Ausführung etwa 30 bis 50 cm über dem Fußboden angeordnet sind. Zum Befüllen bzw. zum Entleeren der Waschmaschinen bzw. der Wäschetrockner ist das Bedienungspersonal gezwungen, in gebückter oder hockender Haltung zu arbeiten. Dies hat den Nachteil, daß insbesondere ältere Personen oder auch Personen mit Rückenerkrankungen stets nur mit Mühe diese Tätigkeiten ausführen können. Desweiteren ist insbesondere beim Entleeren dieser Haushaltsgeräte nur
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ein eingeschränkter Überblick über den Inhalt in den Haushaltsgeräten gegeben, so daß unbeabsichtigt einzelne Wäschestücke in der Waschmaschine oder im Wäschetrockner verbleiben können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die genannten Nachteile zu beseitigen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß wenigstens ein Aufnahmeelement vorgesehen ist, das in einem vorbestimmten Abstand zum Untergrund auf einem Traggestell zur stehenden Aufnahme der Waschmaschine, des Wäschetrockners und/oder dgl. angeordnet ist, und daß am Traggestell wenigstens vorderseitig eine Ablageeinrichtung mit einer Ablagefläche vorgesehen ist, welche am Traggestell unterhalb des bzw. der Aufnahmeelemente(s) angeordnet ist.
Durch die erfindungsgemäße Tragvorrichtung sind Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner oder dgl. in einer Arbeitshöhe anordenbar, welche eine optimale Zugänglichkeit der Einfüllöffnungen zum Befüllen bzw. zum Entleeren der Waschmaschine bzw. des Wäschetrockners sicherstellen. Dabei ist gleichzeitig gewährleistet, daß eine optimale Übersichtlichkeit insbesondere beim Entleeren der Waschmaschine bzw. des Wäschetrockners gegeben ist, so daß nicht versehentlich einzelne Wäschestücke in
diesen Haushaltsgeräten beim Entleeren verbleiben. Das Bedienungspersonal ist dabei stets in der Lage, in aufrechter, gesundheitsschonender Haltung die Waschmaschine bzw. den Wäschetrockner zu bedienen.
Dabei ist es vorteilhaft, das Traggestell mit seinen Aufnahmeelementen so auszugestalten, daß ein Wäschetrockner und eine Waschmaschine direkt nebeneinander anordenbar sind, so daß ein Umfüllen nach einem vollendeten Waschvorgang von der Waschmaschine in den Wäschetrockner in einfacher Weise durchführbar ist. Dazu ist insbesondere die vorderseitig angeordnete Ablageeinrichtung vorgesehen, auf welcher beim Umfüllen die Wäschestücke, welche aus der Waschmaschine entnommen werden, zwischenzeitlich ablegbar sind und von dort dem Wäschetrockner zugeführt werden können. Dadurch wird sichergestellt, daß nicht einzelne Wäschestücke versehentlich nach dem Waschvorgang während des Umfüllens auf den Fußboden gelangen und somit erneut verschmutzt werden, wodurch ein erneuter Waschvorgang notwendig wäre. Es kann auch vorgesehen sein, sofern es die räumlichen Verhältnisse erlauben, auch seitliche Ablageeinrichtungen vorzusehen, so daß z.B. Waschmittelbehälter und dgl. in optimaler Arbeitshöhe abstellbar und einfach zugänglich sind, ohne daß abgelegte Wäschestücke versehentlich mit diesen oftmals äußerlich schmutzigen Waschmittelbehältern in Berührung kommen können.
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Durch die Ausgestaltungen gemäß der Ansprüche 2 und 3 wird ein äußerst einfacher Aufbau der Tragvorrichtung erreicht, wodurch eine kostengünstige Herstellung sichergestellt ist.
Durch die Ausgestaltungen gemäß der Ansprüche 4 und 5 wird ein ästhetisch ansprechendes äußeres Erscheinungsbild der Tragvorrichtung erreicht, wobei durch die gemäß Anspruch 4 vorgesehenen Seitenwände eine äußerst hohe Standfestigkeit der Tragvorrichtung erreichbar ist.
Durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch &bgr; ist sichergestellt, daß insbesondere beim Aufstellen der erfindungsgemäßen Tragvorrichtung das Bedienungspersonal vor Verletzungen geschützt ist.
Durch die Ausgestaltung gemäß Ansprung 7 wird eine äußerst hohe Stabilität der Ablageeinrichtung erreicht, so daß diese auch größeren Belastungen sicher standhält.
Durch das muldenartige Behältnis gemäß Anspruch 8, welches beispielsweise auch ein in der Ablagefläche angeordneter Wäschekorb sein kann, welcher abnehmbar ist, wird der Bedienungskomfort erheblich verbessert, da beispielsweise aus dem Wäschetrockner zu entnehmende Wäschestücke direkt in den Wäschekorb bzw. in das muldenartige Behältnis bringbar sind, so daß dieser in einfacher Weise für
den weiteren Transport der Wäschestücke aus einer optimalen Arbeitslage zur Verfügung steht.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung gemäß der Ansprüche 9 und 10 ist eine Höhenanpassung des Traggestells und eine Ausrichtung des oder der auf dem erfindungsgemäßen Traggestell aufgesetzten Waschmaschine bzw. Wäschetrockner in vertikaler Richtung sichergestellt. Dabei wird durch die elastische Standfläche der Standfüße eine gewisse Schwingungsdämpfung erreicht, wodurch ein äußerst geräuscharmer Betrieb sowohl der aufgesetzten Waschmaschine als auch des aufgesetzten Wäschetrockners sichergestellt ist.
Die Ablageeinrichtung kann gemäß Anspruch 11 abnehmbar am Traggestell befestigt sein, so daß die erfindungsgemäße Tragvorrichtung bei Nichtgebrauch der Waschmaschine bzw. des Wäschetrockners nur einen äußerst geringen Platzbedarf aufweist.
Zur Erhöhung der Stabilität der Ablageeinrichtung kann diese allerdings auch gemäß Anspruch 12 unlösbar am Traggestell befestigt sein und mit diesem eine Einheit bilden, so daß ein geräuschloser Betrieb bei auftretenden Vibrationen sichergestellt ist.
Die gemäß Anspruch 13 vorgesehenen elastischen Standflä-
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chen auf dem bzw. auf den Aufnahmeelementen dienen ebenfalls zur Geräuschminderung, da sie auftretende Vibrationen der Waschmaschine oder auch des Wäschetrockners wirksam dämpfen.
Durch die Ausgestaltungen gemäß der Ansprüche 14 und 15 wird ein äußerst einfacher und kostengünstiger Aufbau bei äußerst geringen Außenmaße der erfindungsgemäßen Tragvorrichtung erreicht.
Durch die gemäß Anspruch 16 vorgesehen Tragplatte mit ihren nach oben abgebogenen Aufnahmestegen, wird erreicht, daß bei auftretendem Wasserverlust z.B. der Waschmaschine das abtropfende Wasser von der Tragplatte aufgefangen wird, so daß der Fußboden insbesondere unter dem erfindungsgemäßen Traggestell trocken bleibt. Die Aufnahmestege können dabei eine Höhe von etwa 30 mm aufweisen, so daß auch größere Wassermengen sicher von der Tragplatte aufgefangen werden können.
Desweiteren ist auch vorgesehen, für den Fall, daß zwei Aufnahmeelemente vorgesehen sind, jedoch nur ein Haushaltsgerät z.B. eine Waschmaschine auf eines der Aufnahmeelemente der Tragvorrichtung aufgesetzt ist, in das zweite Aufnahmeelement eine Ablageplatte einzulegen, so daß neben dem Haushaltsgerät eine weitere Ablagefläche zur individuellen Nutzung zur Verfügung steht.
Anhand der Zeichnung wird im folgenden die Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Tragvorrichtung mit aufgesetzter Waschmaschine und Wäschetrockner;
Fig. 2 die erfindungsgemäße Tragvorrichtung aus Fig. 1 ohne Waschmaschine und Wäschetrockner;
Fig. 3 die Frontseite der erfindungsgemäßen Tragvorrichtung mit einem zweiten Ausführungsbeispiel eines Ablagegestells für die Ablagefläche;
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Tragvorrichtung mit unterschiedlich ausgestalteten Aufnahmeelementen für die Waschmaschine und den Wäschetrockner;
Fig. 5 einen Teilschnitt durch die Unterkante einer Seitenwand der Tragvorrichtung aus Fig. 4;
Fig. 6 eine Ablageeinrichtung mit muldenartigen Behältern;
Fig. 7 einen Schnitt VII - VII aus Fig. 6;
Fig. 8 eine lösbare Verbindung zwischen dem Ablagegestell der Ablageeinrichtung und dem Traggestell;
Fig. 9 einen Teilschnitt IX - IX aus Fig. 8.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Tragvorrichtung 1, welche aus einem Traggestell 2 und einer Ablageeinrichtung 3 gebildet ist.
Das Traggestell 2 weist auf seiner Oberseite zwei Aufnahmeelemente 4, 5, welche zum definierten Aufstellen eines Wäschetrockners 6 und einer Waschmaschine 7 auf dem Traggestell 2 dienen. Das Traggestell 2 ist dabei in seiner Grundfläche etwa rechteckig ausgebildet und so dimensioniert, daß der Wäschetrockner 6 und die Waschmaschine 7 nebeneinander auf dem Traggestell 2 in einem geringen Abstand voneinander Platz finden.
Die Ablageeinrichtung 3 besteht im wesentlichen aus einem Ablagegestell 8 und einem etwa horizontal sich über die gesamte Breite des Ablagegestells 8 bzw. des Traggestells 2 erstreckenden Ablagebrett 9, welches oberseitig eine Ablagefläche 10 bildet. Die Ablageeinrichtung 3 mit ihrer Ablagefläche 10 ist dabei frontseitig vor dem Traggestell 2 der Tragvorrichtung 1 angeordnet und mit ihrem Ablagegestell 8 fest mit dem Traggestell 2 verbunden. Die Ablagefläche 10 des Ablagebrettes 9 ist etwa 5 bis 15 cm unterhalb der Aufnahmeelemente 4, 5 angeordnet, so daß bei geöffneten Türen 11, 12 des Wäschetrockners 6 bzw. der Waschmaschine 7 unterhalb dieser Türen 11 und 12 bei-
spielsweise ein Wäschekorb (in der Zeichnung nicht dargestellt) auf der Ablagefläche 10 abstellbar ist, ohne daß die Bedienung der Türen 11 und 12 behindert wird.
Fig. 2 zeigt die Tragvorrichtung 1 mit seinem Traggestell 2 und seiner Ablageeinrichtung 3 ohne den Wäschetrockner 6 und die Waschmaschine 7 in perspektivischer Darstellung.
Das Traggestell 2 ist fachwerkartig ausgebildet und besteht aus einem etwa rechteckigen unteren Grundrahmen 13 und einem oberen Stützrahmen 14. Der obere Stützrahmen 14 und der untere Grundrahmen 13 sind über sechs Vertikalstützen 15 in vorbestimmtem Abstand voneinander miteinander fest verbunden. Der untere Grundrahmen 13 besteht aus drei parallel nebeneinander verlaufenden Längsprofilen 16, 17 und 18, wobei das mittlere Längsprofil 17 mittig zwischen den beiden äußeren Längsprofilen 16 und 18 angeordnet ist. Frontseitig und rückseitig weist der Grundrahmen 13 jeweils ein Querprofil 19 bzw. 20 auf, durch welche die äußeren Längsprofile 16 und 18 etwa rechtwinklig zu den Querprofilen 19 und 20 verlaufend miteinander verbunden sind. Das mittig angeordnete Längsprofil 17, welches parallel zu den äußeren Längsprofilen 16 und 18 verläuft, ist ebenfalls mit den Querprofilen 19 und 20 fest verbunden, so daß die Längsprofile 16, 17, 18
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und die Querprofile 19, 20 in einer gemeinsamen Horizontalebene liegen.
Der obere Sützrahmen 14 ist identisch aufgebaut wie der Grundrahmen 13 und weist ebenfalls drei Längsprofile 21, 22 und 23 auf, wobei die äußeren Längsprofile 21 und 23 frontseitig bzw. rückseitig über jeweils ein entsprechendes Querprofil 24 bzw. 25 miteinander verbunden sind. Das Längsprofil 22 ist dabei parallel zu den äußeren Längsprofilen 21 und 23 verlaufend genau mittig zwischen den äußeren Längsprofilen 21 und 23 zwischen den Querprofilen 24 und 25 angeordnet. Auch die Längsprofile 21, 22 und sowie die Querprofile 24, 25 des oberen Stützrahmens 14 liegen zusammen in einer gemeinsamen Horizontalebene.
Die Vertikalstützen 15 sind einerseits jeweils in den Eckbereichen des Grundrahmens 13 bzw. des Stützrahmens sowie im Bereich der mittleren Längsprofile 17 und 22 des Grundrahmens 13 bzw. des Stützrahmens 14 zur vertikalen Verbindung des Grundrahmens 13 mit dem Stützrahmen 14 angeordnet. Unterhalb der Vertikalstützen 15 ist an der Unterseite des Grundrahmens 13 jeweils ein Stützfuß 26 vorgesehen. Die Stützfüße 26 sind dabei jeweils höhenverstellbar am Grundrahmen 13 befestigt, so daß durch diese Höhenverstellbarkeit der Stützfüße 2 6 die Gesamthöhe des Traggestells 2 in gewissen Grenzen einstellbar ist. Des-
weiteren ist durch die Höheneinsteilbarkeit der Stützfüße 2 6 gewährleistet, daß das Traggestell 2 auch auf unebenen Fußböden feststehend und verwindungsfrei aufstellbar ist.
Auf dem oberen Stützrahmen 14 des Traggestells 2 sind die Aufnahmeelemente 4 und 5 angeordnet. Die Aufnahmeelemente 4 und 5 sind baugleich ausgeführt und weisen jeweils zwei längsverlaufende Winkelprofile 27, 28 bzw. 29 und 30 sowie jeweils ein vorderes bzw. ein hinteres Winkelprofil 31, 33 bzw. 32, 34 auf. Die Winkelprofile 27, 28 und 31, 32 des Aufnahmeelementes 4 sowie die Winkelprofile 29, 30 und 33, 34 des Aufnahmeelementes 5 bilden jeweils einen umlaufenden Aufnahmerahmen. Die Aufnahmeelemente 4 und 5 sind nebeneinander auf dem oberen Stützrahmen 14 des Traggestelles 2 angeordnet und weisen mit den beiden einander zugewandten Winkelprofilen 2 8 und 2 9 einen Abstand von etwa 0,5 bis 1,5 cm voneinander auf. Die Aufnahmeelemente 4 und 5 sind dabei derart auf dem Stützrahmen 14 angeordnet, daß sie mit ihren Winkelprofilen 27, 31, 32 bzw. 30, 33 und 34 auf dem jeweils zugehörigen Längsprofil 21 bzw. 23 und dem jeweils zugehörigen Querprofil 24 bzw. 25 außen bündig befestigt sind. Die beiden einander zugewandten Winkelprofile 28 und 29 des Aufnahmeelementes 4 bzw. 5 sind dabei auf dem mittleren Längsprofil 22 des Stützrahmens 14 im Abstand voneinander angeordnet. Die Aufnahmeelemente 4 und 5 können dabei auf dem Stützrahmen
14 mittels Schraubverbindungen oder durch Schweißverbindungen oder dergleichen lösbar oder auch unlösbar befestigt sein.
Es ist auch vorgesehen (in der Zeichnung nicht dargestellt) die Aufnahmeelemente 4, 5 jeweils als rechteckige oder quadratische Tragplatte auszubilden, welche mit nach oben abgebogenen Aufnahmestegen versehen ist. Die Aufnahmestege können vollständig umlaufend angeordnet sein, so daß ein aus einer derart ausgebildeten Tragplatte einen wannenartigen Wasserauffangbehälter bildet. Bei auftretendem Wasserverlust z.B. der Waschmaschine wird das abtropfende Wasser von der Tragplatte aufgefangen, so daß der Fußboden insbesondere unter dem Traggestell 1 trocken bleibt. Die Aufnahmestege können dabei eine Höhe von etwa 30 mm aufweisen, so daß auch größere Wassermengen sicher von der Tragplatte aufgefangen werden können und größere Wasserschäden somit vermeidbar sind.
Das Traggestell 2 weist zwischen seinen Vertikalstützen 15 im Bereich der äußeren Längsprofile 16, 18 bzw. 21, sowie im Bereich seiner Querprofile 19, 20 bzw. 24, 25 etwa diagonal verlaufende Stützstreben 35, 36, 37, 38, und 40 zur Stabilisierung des Traggestelles 2 auf. Die Befestigung der Stützstreben 35 bis 40 mit den jeweils zugeordneten Vertikalstützen 15 kann dabei ebenfalls lös-
bar durch Schraubverbindungen oder unlösbar durch entsprechende Schweißverbindungen erfolgen.
Die frontseitig am Traggestell 2 angeordnete Ablageeinrichtung 3 besteht aus einem oberen Ablagerahmen 41, welcher aus seitlich an der jeweils zugeordneten Vertikalstütze 15 befestigten Längsprofilen 42 und 43 sowie einer diese frontseitig verbindende Querstrebe 44 gebildet ist. Im Bereich des unteren Grundrahmens 13 ist ein Sockelrahmen 45 vorgesehen, welcher ebenfalls aus zwei seitlichen Längsstreben 46 und 47 sowie einer diese Längsstreben 46, 47 frontseitig verbindende Querstrebe gebildet ist. In den vorderen Eckbereichen des Ablagegestells 8 ist jeweils eine Vertikalstrebe 49 bzw. 50 vorgesehen, welche den Ablagerahmen 41 in dessen Eckpunkten mit dem Sockelrahmen 45 verbindet. Zur bodenseitigen Abstützung des Ablagegestelles 8 ist unterhalb der Vertikalstreben 49, 50 jeweils ein Stützfuß 51 vorgesehen, welcher unterseitig am Sockelrahmen 45 höhenverstellbar befestigt ist. Die Stützfüße 51 des Ablagegestelles 8 und die Stützfüße 26 des Traggestelles 2 sind jeweils unterseitig mit einer elastischen Standfläche (in der Zeichnung nicht dargestellt) versehen, so daß die von den auf dem Traggestell 2 angeordneten Wäschetrockner 6 bzw. Waschmaschine 7 eventuell hervorgerufene Schwingungen nicht auf den Untergrund übertragen werden bzw. gedämpft
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werden.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, weist die mittlere Vertikalstütze 15 des Traggestelles 2 einen Stützzapfen 52 auf, welcher zusammen mit den Längsstreben 42, 43 und der Querstrebe 44 des Ablagerahmens 41 in einer gemeinsamen Horizontalebene liegt. Durch den Stützzapfen 52 wird dabei traggestellseitig das in Fig. 2 in Phantomlinien dargestellte Ablagebrett 9 mittig abgestützt, so daß es sich in diesem Bereich bei Belastung nicht durchbiegen kann. Die seitlichen Längsstreben 42 und 43 verlaufen parallel zueinander und sind etwa rechtwinklig zur Querstrebe 44 des Ablagerahmens 41 angeordnet. Das Ablagegestell 8 weist dabei die gleiche Breite auf wie die Gesamtbreite des Traggestelles 2, wobei zur Verbindung des Ablagerahmens 41 bzw. des Sockelrahmens 45 sowohl Schraub- als auch Schweißverbindungen zum Traggestell 2 vorgesehen sein können. Desweiteren ist vorstellbar, daß das Ablagegestell 8 durch entsprechende Verbindungselemente am Traggestell 2 lösbar eingehängt ist (siehe auch Figuren 8 und 9).
Fig. 3 zeigt die Frontpartie des Traggestelles 2 mit einem zweiten Ausführungsbeispiel eines Ablagegestelles 8/1. Das Ablagegestell 8/1 weist den gleichen Ablagerahmen 41 auf wie das Ablagegestell 8 aus Fig. 2. Im Bereich
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der Eckverbindungen zwischen den Längsstreben 42 und 43 und der Querstrebe 44 ist der Ablagerahmen 41 mittels zweier von vorne oben nach hinten unten schräg verlaufenden Stützstreben 54, 55 abgestützt, welche in etwa im unteren äußeren Eckbereich des Grundrahmens 13 des Traggestelles 2 befestigt sind.
Die Verbindungen zwischen den einzelnen Profilen sowohl des Traggestelles 2 als auch des Ablagerahmens 41 bzw. Ablagegestelles 8 bzw. 8/1 können durch Schweißverbindungen, Schraubverbindungen, Nietverbindungen oder auch durch Steckverbindungen realisiert sein.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel 1/1 einer Tragvorrichtung 1. Bei der Tragvorrichtung 1/1 ist als Traggestell ein aus Blech gebildetes Untergestell 56 vorgesehen, deren Wandelemente 57, 58, 59 und 60 einstückig aus einer mehrfach rechtwinklig abgebogenen Blechtafel gebildet sind.
Die Wandelemente 57 bis 60 weisen an ihrer Oberkante jeweils einen etwa rechtwinklig nach innen abgewinkelten Tragflansch 61, 62, 63 und 64 auf, in deren jeweiligen äußeren Eckbereichen Aufnahmewinkel 65 bzw. 66 vorgesehen sind. Zwischen den beiden äußeren längsseitigen Seitenwänden 56 und 59 ist mittig ein Tragrahmenelement 67 vorgesehen, welches aus einem hinteren vertikalen Stützträ-
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ger 68 und einem vorderen vertikalen Stützträger (in der Zeichnung nicht sichtbar) gebildet ist, die oberseitig durch eine Stütztraverse 69, welche parallel zu den Seitenwänden 56 und 59 verlaufend angeordnet ist, miteinander verbunden sind. Die Stütztraverse 69 liegt dabei mit ihrer Oberseite mit den Auflageflanschen 61, 62, 63 und 64 in einer gemeinsamen Horizontalebene. In den Verbindungsbereichen zwischen der Stütztraverse 69 und dem Auflageflansch 62 bzw. 63 sind jeweils breitere Aufnahmewinkel 70 bzw. 71 vorgesehen, welche jeweils paarweise mit den zugehörigen Aufnahmewinkeln 65 bzw. 66 ein den Aufnahmeelementen 4 bzw. 5 aus Fig. 1 bzw. Fig. 2 entsprechendes Aufnahmeelement zum Aufstellen der Waschmaschine 7 bzw. des Wäschetrockners 6 aus Fig. 1 bilden.
Zum Aufstellen der Tragvorrichtung 1/1 sind in den Eckbereichen des Untergestelles 56 etwa quadratische nach unten vertikal vorstehende Stützfüße 73 vorgesehen. Die Stützfüße 73 können dabei ebenfalls längenverstellbar bzw. höhenverstellbar ausgebildet sein, so daß auch die Tragvorrichtung 1/1 auf unebenen Untergrund verwindungsfrei aufstellbar ist. Frontseitig ist an dem Untergestell 56 der Tragvorrichtung 1/1 das Ablagegestell 8/1, wie in Fig. 3 beschrieben, befestigt. Auch hier kann die Befestigung durch Schweißverbindungen, Schraubverbindungen, Nietverbindungen oder auch durch lösbare Einhängeverbin-
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düngen erfolgen.
Fig. 5 zeigt die Ausbildung der jeweiligen Unterkante der Wandelemente 57 bis 60 im Schnitt. Diese Unterkante ist umgebördelt ausgebildet und weist zur Innenseite hin einen um 180° nach oben gebogenen Uiabördelabschnitt 74 auf. Durch diese Ausgestaltung der Unterkanten der Wandelemente 57 bis 60 sind Verletzungen beim Transport des Untergestelles 56 bzw. der Tragvorrichtung 1/1 vom Bedienungspersonal ausgeschlossen.
Fig. 6 zeigt eine spezielle Ausführung einer Ablage 75, welche etwa wannenartig ausgebildet ist. Die Ablage 75 weist in ihrem oberen Kantenbereich etwa rechtwinklig nach außen abgebogene Auflageflansche 76, 77 und 78 auf, mittels welcher die Ablage 75 in den Ablagerahmen 41 (in Phantomlinie dargestellt) beispielsweise des Ablagegestelles 8/1 einhängbar ist. Die Ablage 75 weist zwei muldenförmig durch eine mittlere Trennwand 79 getrennte Behältnisse 80 und 81 auf, wobei das Behältnis 81 mit einem in dessen Boden angeordneten Wasserablaufstutzen 82 versehen ist. Durch diese beide Behältnisse 80 und 81 ist gleichzeitig sowohl noch nasse Wäsche aus der Waschmaschine 7, wie in Fig. 1 dargestellt, und schon getrocknete Wäsche aus dem Wäschetrockner 6 entnehmbar und ablegbar, ohne daß die trockene Wäsche mit der nassen Wäsche
in Berührung kommt. Der Wasserablaufstutzen 82 im Behältnis 81 dient dabei der Abfuhr von aus der noch nassen Wäsche abtropfendem Wasser.
Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, ist die vordere Vertikalwand 83 der Ablage 75 von vorne oben nach hinten unten schräg verlaufend ausgebildet, wobei der Schrägungswinkel zur Vertikalen etwa bis zu 15° betragen kann, so daß die Ablage 75 in einfacher Weise aus dem Ablagerahmen ohne zu verkannten herausnehmbar ist.
E versteht sich, daß das Ablagebrett 9 auch mit entsprechenden Ausnehmungen versehen sein kann, in welche wannenartige Behälter als Einzelelemente herausnehmbar einhängbar sind oder in welche beispielsweise ein Wäschekorb einstellbar ist.
Fig. 8 zeigt beispielhaft eine Steckverbindung, wie sie zur lösbaren Verbindung des Ablagegestelles 8 bzw. 8/1 am Traggestell 2 vorgesehen sein kann. Dabei ist an der Vertikalstütze 15 frontseitig ein etwa U-förmig ausgebildetes Halteblech 84 mit einer Aufnahmeöffnung 83, welche vertikal ausgerichtet ist, vorgesehen. Am vertikalstützenseitigen Ende ist die Längsstrebe 42 beispielsweise mit einem vertikal verlaufenden Schließblech 85 versehen, welches einen nach unten gerichteten Steckabschnitt 86 aufweist, der passend in die Aufnahmeöffnung 83 des Hai-
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tebleches 84 hineinragt (siehe auch Fig. 9). Durch eine derart oder vergleichbar ausgebildete Steckverbindung ist das Ablagegestell 8 bzw. 8/1 in einfacher Weise lösbar am Traggestell 2 einhängbar, und kann insbesondere bei engen räumlichen Bedingungen bei Nichtbenutzung sowohl des Wäschetrockners 6 als auch der Waschmaschine 7 (Fig. 1) vom Traggestell 2 abgenommen werden, daß keine Behinderung bei der Nutzung des vor dem Traggestelles 2 liegenden Arbeitsraumes vorliegt.
Es versteht sich, daß die in Fig. 8 und 9 dargestellten Steckverbindungen lediglich beispielhaft sind und auch beispielsweise durch Steckzapfen und entsprechende Halteelemente mit Steckbohrungen realisierbar sein können. Desweiteren ist auch vorstellbar, daß beispielsweise der Steckabschnitt 8 6 nicht in einem Halteblech 84 eingesteckt ist, sondern mittels entsprechender Verbindungsschrauben direkt mit der Vertikalstütze 15 lösbar verschraubt ist. Auch durch diese lösbare Verbindung ist das Ablagegestell 8 bzw. 8/1 in einfacher Weise vom Traggestell 2 abnehmbar und kann bei Nichtgebrauch demontiert werden.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, können die Aufnahmewinkel 65, 70 bzw. 66, 71 mit elastischen Standflächen 87 bzw. 88 versehen sein, welche beispielsweise aus einer Art
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aufgeklebtem Gummibelag gebildet sind. Durch diese Standflächen werden auftretende Vibrationen oder Schwingungen der Waschmaschine 7 oder des Wäschetrockners 6 wirksam gedämpft, so daß ein geräuscharmer Betrieb sichergestellt ist.
Durch die erfindungsgemäße Tragvorrichtung 1 bzw. 1/1 wird dem Benutzer von Waschmaschinen und Trocknern eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt, die es ihm erlaubt, sowohl die Waschmaschine als auch den Trockner in einer optimalen Nutzungshöhe anzuordnen, in welcher die Einfüllöffnungen sowohl der Waschmaschine als auch des Trockners optimal zugänglich sind. Durch die vorgesehene Ablageeinrichtung 3 in Form des Ablagebrettes 9 oder auch der Ablage 75 ist dabei sichergestellt, daß nicht versehentlich aus der Waschmaschine 7 bzw. aus dem Trockner 6 entnommene Wäsche auf den Erdboden bzw. Fußboden gelangt und somit eine ungewollte Verschmutzung dieser Wäschestücke ausgeschlossen ist.
Ist auf dem Traggestell 1 bzw. 1/1 beispielsweise nur eine Waschmaschine auf eine seiner Aufnahmeelemente 4 oder 5 aufgesetzt, so ist vorgesehen in das jeweilige andere Aufnahmeelement 5 bzw. 4 ein Ablagebrett passend einzulegen, so daß dieser Bereich als zusätzliche Ablage individuell nutzbar ist.

Claims (16)

09. Februar 1996 MN/mn Anmelder: Hans-Joachim HiIs, 72175 Dornhan - Marschalkenzimmern Bezeichnung: Traggestell für Waschmaschinen und Wäschetrockner Schutzansprüche
1. Tragvorrichtung für Waschmaschinen, Wäschetrockner oder dgl.,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Aufnahmeelement (4, 5) vorgesehen ist, das in einem vorbestimmten Abstand zum Untergrund auf einem Traggestell (2) zur stehenden Aufnahme der Waschmaschine (7), des Wäschetrockners (6) oder dgl. angeordnet ist, und
daß am Traggestell (2) wenigstens vorderseitig eine Ablageeinrichtung (3) mit einer Ablagefläche vorgesehen ist, welche am Traggestell (2) unterhalb des bzw. der Aufnahmeelemente(s) (4, 5) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (2) aus mehreren fachwerkartig zusammengefügten Tragprofilen (15, 16, 17, 18, 19,
20, 21, 22, 23, 24, 25)besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragprofile (15 bis 25) aus Flachprofilen, L-Profilen, U-Profilen oder aus Rohrprofilen mit kreisrundem oder mehreckigem Querschnitt aus Metall oder Kunststoff gebildet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (2) außenseitig mit vertikalen Seitenwänden versehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (2) in Form eines Untergestells (56) aus einer umlaufenden Tragwand (57, 58, 59, 60) mit etwa rechteckiger Grundfläche gebildet ist, und daß die Tragwand (57, 58, 59, 60) zur Aufnahme der Aufnahmeelemente (4, 5) an seiner oberen umlaufenden Kante etwa rechtwinklig nach innen abgebogene Auflageflansche (61, 62, 63, 64) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragwand (57, 58, 59, 60) an ihrer Unterkante umlaufend nach innen umgebördelt ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablageeinrichtung (3) aus einem rahmenartigen Ablagegestell (8, 8/1) gebildet
ist, welches oberseitig eine ebene Ablagefläche (10) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, das die Ablageeinrichtung (75) wenigstens ein muldenartiges Behältnis (80, 81) aufweist, welches abnehmbar im Ablagegestell (8, 8/1) oder in der Ablagefläche (10) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (2) mit höhenverstellbaren Standfüßen (26) versehen ist, und daß die Standfüße jeweils eine elastische Standfläche aufweisen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablageeinrichtung (3) mit höhenverstellbaren Standfüßen (51) versehen ist, und daß die Standfüße (51) jeweils eine elastische Standfläche aufweisen.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablageeinrichtung (3) am Traggestell (2) abnehmbar befestigt ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablageeinrichtung (3) am Traggestell (2) unlösbar befestigt ist und mit dem
Traggestell (2) eine Einheit bildet.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeelement (4, 5) oder die Aufnahmeelemente (4, 5) mit elastischen Standflächen (87, 88) zum Aufstellen der Waschmaschine (7), des Wäschetrockners (6) oder dgl. versehen ist bzw. sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmelement (4, 5) aus einem oder mehreren umlaufenden Winkelprofilen (27, 28, 29, 30, 65, 66, 70, 71) gebildet ist, welche außenseitig bündig mit dem Traggestell (2) abschließen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeelement (4, 5) aus mehreren in den äußeren Eckbereichen des Traggestell (2) angeordneten Aufnahmewinkeln (65, 66, 70, 71) besteht.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeelement aus einer rechteckigen Trägerplatte gebildet ist, welche an ihren Außenkanten etwa rechtwinklig nach oben abgebogene Aufnahmestege aufweist.
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DE19716825A1 (de) * 1997-04-22 1998-04-09 Bernhard Wolke Podest für Wasch- und Trockenautomaten im Haushaltsbereich

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