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DE29602214U1 - Stapelbare Verpackung, insbesondere in Form einer Falthülle, Faltkiste, Faltschachtel o.dgl. - Google Patents

Stapelbare Verpackung, insbesondere in Form einer Falthülle, Faltkiste, Faltschachtel o.dgl.

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DE29602214U1
DE29602214U1 DE29602214U DE29602214U DE29602214U1 DE 29602214 U1 DE29602214 U1 DE 29602214U1 DE 29602214 U DE29602214 U DE 29602214U DE 29602214 U DE29602214 U DE 29602214U DE 29602214 U1 DE29602214 U1 DE 29602214U1
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Germany
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packaging
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stackable
stacking
another
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DE29602214U
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Brohl Wellpappe GmbH and Co KG
Original Assignee
Brohl Wellpappe GmbH and Co KG
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Brohl Wellpappe GmbH & Co. KG
Brohltalstraße 11
56656 Brohl-Lutzing
VNR; 108 545
ANWALTSAKTE 2 946/95
Beschreibung
Stapelbare Verpackung, insbesondere in Form einer Falthülle, Faltkiste. Faltschachtel oder dergleichen
Die Erfindung betrifft eine stapelbare Verpackung, insbesondere in Form einer Falthülle, Faltkiste, Faltschachtel, Aufrichteschachtel, Wrap-around-Verpackung oder dergleichen, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Üblicherweise werden Gegenstände, wie insbesondere Flaschen, in Verpackungskartons in Form von Falthüllen und Trays, Faltkisten, Faltschachteln, Auf richteschachteln oder Wrap-around-Verpackungen mit glattem Boden verpackt. Bei Trays werden die Gegenstände, wie Dosen, Flaschen und dergleichen, noch zusätzlich durch eine Hülle aus Schrumpffolie festgehalten.
Müssen die Verpackungen im Stapel entweder gelagert oder transportiert werden, so finden sie aufgrund der glatten Böden nur einen geringen gegenseitigen Halt, so daß sie sich insbesondere beim Straßentransport leicht gegeneinander verschieben können.
Gluckstraße 7
D-53115 Bonn
Telefon: (0228)659091 + 659092 Telegramme: Bonnpatent Bonn® Telefax: (0228) 659093 Patvocat«
Deutsche Bank AG Sonn
(BLZ 38070059) 0503185
Postbank Köln
(BLZ 37010050) 166927-501
Außerdem werden die Verpackungen beim Aufeinanderstapeln hohen Druckbelastungen ausgesetzt, die insbesondere dann, wenn die verpackten Gegenstände die Verpackung zwischen Boden und Deckel nicht vollständig ausfüllen, zu unerwünschten Verformungen der Verpackungskörper führen können. Auch die erreichbare Stapelhöhe wird hierdurch begrenzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, stapelbare Verpackungen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, die insbesondere für eine Verpackung von Flaschen und ähnlich geformten Gegenständen geeignet sind, in einfacher Weise so auszubilden, daß die Verpackungen beim Aufeinanderstapeln unter Einbeziehung der darin verpackten Flaschen und ähnlich geformten Gegenstände einerseits einen sicheren gegenseitigen Halt gegen seitliches Verschieben oder Verrutschen finden, andererseits aber auch eine verbesserte Stapelbarkeit aufweisen, ohne daß eine Verformung der Verpackungskörper aufgrund der im Stapel auftretenden Druckbelastungen zu befürchten ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Boden der Verpackung unterhalb jedes Gegenstandes jeweils eine zentrale Stapelöffnung derart aufweist, daß bei aufeinander gestapelten Verpackungen die Gegenstände in einer oberen Verpackung jeweils entweder unmittelbar oder mittelbar auf den in die Stapelöffnungen am Boden eingreifenden Köpfen oder Verschlußteilen der Gegenstände in einer darunter befindlichen Verpackung aufsitzen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können die Stapelöffnungen einen etwas größeren Durchmesser oder Querschnitt als die Köpfe oder Verschlußteile der Gegenstände in einer darunter befindlichen Verpackung derart haben, daß die Köpfe oder Verschlußteile die Stapelöffnungen vollständig durchstoßen. Hierbei stehen die verpackten Gegenstände jeweils unmittelbar aufeinander. Diese Ausführungsform kann mit
Vorteil bei Verpackungen eingesetzt werden, bei denen das Packgut oder die darin enthaltenen Gegenstände oder Flaschen von dem Verpackungskörper gegen Hinausrutschen nach oben gesichert sind.
In einer demgegenüber abgewandelten Ausführungsform kann eine solche stapelbare Verpackung aber auch so ausgebildet sein, daß die Köpfe oder Verschlußteile nur in eine dazu passende Stapelöffnung an einem unteren Bodenteil der oberen Verpakkung hineinragen und an einem darüber befindlichen Bodenteil ohne Stapelöffnung abgestützt sind, so daß die Köpfe oder Verschlußteile den Boden der oberen Verpackung nicht vollständig, sondern nur teilweise durchstoßen. Hierbei stehen die verpackten Gegenstände nicht unmittelbar aufeinander, sondern sind durch den Lappen am Verpackungsboden ohne Stapelöffnung gewissermaßen nur als Zwischenlage voneinander getrennt. Diese Ausführungsform ist besonders geeignet für nach oben offene Trays, bei denen die verpackten Gegenstände in ihrem oberen Teil nicht gegen Hinausrutschen gesichert sind.
Für eine solche vereinfachte stapelbare Verpackung nach der Erfindung ist aber auch eine weitere bevorzugte Ausführungsform besonders geeignet, bei der die Köpfe oder Verschlußteile der Gegenstände in einer demgegenüber kleineren Stapelöffnung am Boden der oberen Verpackung ohne ein Durchstoßen gesichert sind und der Boden der Verpackung rings um die Stapelöffnung in Richtung auf den Boden der Gegenstände oder des Packgutes derart gedrückt ist, daß dieses zumindest stellenweise auf dem Boden der Verpackung aufsteht bzw. der Boden der Verpackung die Gegenstände oder das Packgut rings um die Stapelöffnung trägt. Diese Ausführungsform ist selbstverständlich für nach oben hin offene Trays ebenso wie für Verpackungskörper geeignet, bei denen das Packgut gegen Hinausrutschen nach oben gesichert ist.
• ·
Besonders vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen stapelbaren Verpackungen sind in den Ansprüchen 5 bis 13 gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäßen Verpackungen gewährleisten somit in einfacher Weise durch die Stapelöffnungen am Boden des Verpackungskörpers eine formschlüssige Arretierung der Flaschenoder Behälterköpfe der darunter gestapelten Flaschen oder Behälter, so daß die Verpackungseinheiten einwandfrei gegen Verrutschen gesichert sind und auch unter ungünstigen Transport- oder Lagerverhältnissen ihre senkrechte Übereinanderanordnung im Stapel sicher beibehalten. Die in den Verpackungen angeordneten Gegenstände können mit ihrem Kopf oder Verschlußteil entweder nur in den Stapelöffnungen gesichert sein und gegen einen darüber befindlichen Bodenlappen am Verpakkungskörper stoßen, der sich zwischen dem Behälterkopf oder Verschlußteil und dem Boden eines darüber befindlichen Verpackungsgegenstandes oder Behälters als Zwischenlage befindet. Bei einem kleineren Querschnitt der Stapelöffnungen können die Behälterköpfe oder Verschlußteile das Verpackungsmaterial aber auch gegen den Boden der darüber befindlichen Gegenstände oder Behälter drücken.
Die Behälterköpfe oder Verschlußteile können aber die Stapelöffnungen im Boden des darüber befindlichen Verpackungskörpers auch formschlüssig durchstoßen und gegebenenfalls in den darüberliegenden Flaschen- oder Behälter-Hohlboden hineinragen.
Hierdurch wird bei einer besonders einfachen und funktionsgerechten Ausbildung des Verpackungskörpers eine einwandfreie Sicherung gegen gegenseitiges Verschieben oder Verrutschen der Verpackungen sowohl beim Transport als auch während der Lagerhaltung erreicht.
Somit wird durch die Erfindung ein sicherer Verbund aus mehreren übereinander gestapelten Packungseinheiten ohne zusätzlichen Materialaufwand geschaffen.
Besonders vorteilhaft ist dabei weiterhin, daß die Verpakkungen beim Aufeinanderstapeln auch nicht die hohe Druckbelastung durch die darüber befindlichen Verpackungen aufnehmen müssen, sondern daß vielmehr die in den Verpackungen angeordneten Gegenstände sich gegenseitig abstützen und auf diese Weise ein selbsttragendes Packgut bilden, was eine beträchtlich größere Stapelhöhe als bei herkömmlichen Verpackungen ermöglicht.
Von Vorteil ist dabei auch eine formschlüssige obere Arretierung der Flaschen- oder Behälterhälse durch seitliche Ausstanzungen der Deckelklappen oder Randstege. Durch die freistehenden Flaschen- oder Behälterhälse ergibt sich zudem eine Verringerung der "Kartonhöhe".
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 in einer ersten Ausführungsform einen Teilschnitt durch aufeinandergesetzte Verpackungen mit darin verpackten Gegenständen in Form von Flaschen oder dergleichen,
Fig. 2a eine gegenüber Fig. 1 abgewandelte vereinfachte zweite Ausführungsform einer solchen stapelbaren Verpackung, bei der sich die verpackten Gegenstände oder Behälter ebenso wie in Fig. 1 unmittelbar aneinander abstützen,
Fig. 2b eine gegenüber Fig. 2a abgewandelte Ausführungsform, bei der ein unterer Gegenstand oder Behälter mit seinem Kopf in eine Stapelöffnung am Boden der darüber befindlichen Verpackung hineinragt, jedoch an einem Randlappen des oberen Verpackungskörpers anliegt, auf dem der Gegenstand oder das Packgut in der oberen Verpackung aufsitzt,
Fig. 2c eine gegenüber Fig. 2a und 2b weiter vereinfachte Ausführungsform der Verpackung mit kleineren Stapelöffnungen derart, daß der Verpackungsboden durch den Kopf oder das Verschlußteil des darunter befindlichen Packgutes rings um die Stapelöffnung in den Boden von darüber befindlichen Verpackungsgegenständen nach oben gedrückt wird,
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer derartigen stapelbaren Verpackung,
Fig. 3a eine Unteransicht der Verpackung von Fig. 3,
Fig. 3b eine Draufsicht auf diese Verpackung,
Fig. 3c den zugehörigen Verpackungszuschnitt,
Fig. 4 eine weitere abgewandelte Ausführungsform einer derartigen stapelbaren Verpackung in Seitenansicht,
Fig. 4a die zugehörige Unteransicht,
Fig. 4b die zugehörige Draufsicht und
Fig. 4c den Verpackungszuschnitt,
Fig. 5 noch eine weitere abgewandelte Ausführungsform einer derartigen stapelbaren Verpackung in Seitenansicht,
Fig. 5a die zugehörige Unteransicht,
Fig. 5b die Draufsicht und
Fig. 5c den Verpackungszuschnitt,
Fig. 6 noch eine weitere, entsprechend Fig. 2 vereinfachte stapelbare Verpackung in Seitenansicht,
Fig. 6a die zugehörige Unteransicht,
Fig. 6b die zugehörige Draufsicht und
Fig. 6c den Verpackungszuschnitt,
Fig. 7 eine Draufsicht auf noch eine weitere vereinfachte stapelbare Verpackung mit darin reihenweise angeordneten Flaschen und
Fig. 7a den zugehörigen Verpackungszuschnitt.
Die gezeigten stapelbaren Verpackungen 1 sind beispielsweise in Form einer Falthülle, Faltkiste, Faltschachtel, Aufrichteschalter, Wrap-around-Verpackung oder dergleichen ausgebildet und dienen jeweils zum Verpacken einer Anzahl von Gegenständen 2, wie insbesondere Flaschen oder Behältern, die auf dem Boden 3 der Verpackung 1 reihenweise nebeneinander aufstehen und von einer davon aufragenden Wandung 4 umschlossen sind.
Wie insbesondere in den beiden Prinzipskizzen von Fig. 1 und Fig. 2a zu erkennen ist, weist der Boden 3 der Verpackung 1 unterhalb jedes Gegenstandes 2 jeweils eine zentrale Stapelöffnung 5 derart auf, daß bei aufeinander gestapelten Verpackungen 1 die Gegenstände 2 in einer oberen Verpackung 1 jeweils unmittelbar auf den in die dazu passenden Öffnungen 5 am Boden 3 hineinragenden Köpfen oder Verschlußteilen 6 der Gegenstände in einer darunter befindlichen Verpackung aufsitzen.
Bei Flaschen mit einem gewölbten Boden 7 können die Flaschen, in einer darunter befindlichen Verpackung, wie in Fig. 1 gezeigt ist, mit ihrem Kopf, Korken oder sonstigen Verschlußteil 6 durch die Stapelöffnung 5 im Boden 3 der oberen Verpackung 1 auch bis in die Wölbung 8 am Flaschenboden 7 eingreifen.
Die verpackten Gegenstände 2 oder Flaschen stützen sich so gegenseitig ab. Die Verpackungskartons werden nur geringfügig oder gar nicht auf Druck belastet, und zusätzlich sind alle auf einandergestapelten Verpackungen 1 rutschsicher aneinander fixiert.
Bei Flaschen oder Behältern mit flachem Boden 7 greifen die darunter befindlichen Flaschen oder Behälter, wie in Fig. 2a
gezeigt ist, ebenfalls mit ihrem Kopf, Verschlußteil 6 oder dergleichen in die Stapelöffnungen 5 am Boden 3 der darüber befindlichen Verpackung 1 sichernd ein und stützen den darüber befindlichen Behälter an seinem flachen Boden 7 direkt ab, so daß auch hier die Sicherheitserfordernisse gegen Verschieben und Druckbeanspruchung der Verpackungen einwandfrei erfüllt sind. Die Gegenstände oder das Packgut 2 kann an seinem Kopf oder Verschlußteil 6 einen hervorspringenden Kragen 6a aufweisen, auf dem der Boden 3 der oberen Verpakkung 1 rings um die Stapelöffnung 5 aufruht.
Ebenso können die oberen Verpackungen 1 mit den darin befindlichen Gegenständen oder dem Packgut 2 eine Abstützung auf den Köpfen oder Verschlußteilen 6 der Gegenstände oder des Packgutes 2 in einer darunter befindlichen Verpackung 1 in der Form finden, wie dies in Fig. 2b gezeigt ist. Die Köpfe oder Verschlußteile 6 ragen dabei nur in eine dazu passende Stapelöffnung 5 an einem unteren Bodenteil der oberen Verpakkung 1 hinein und sind an einem darüber befindlichen Lappen abgestützt, der keine Stapelöffnung 5 aufweist, so daß der Kopf oder Verschlußteil 6 den Boden 3 der oberen Verpackung 1 nicht vollständig, sondern nur teilweise durchstößt, wobei sich das Packgut 2 in den übereinander gestapelten Verpackungen jedoch ebenfalls gegenseitig abstützt.
Bei der in Fig. 2c gezeigten weiter vereinfachten Ausführungsform weist die Verpackung 1 an ihrem Boden 3 lediglich Stapelöffnungen 5 geringeren Querschnittes auf, so daß die demgegenüber größeren Köpfe oder Verschlußteile 6 der Gegenstände oder des Packgutes 2 in einer darunter befindlichen Verpackung 1 das Verpackungsmaterial am Boden 3 rings um die Stapelöffnung 5 gegen den Boden eines darüber befindlichen Gegenstandes 2 drücken und auf diese Weise ebenfalls eine formschlüssige Abstützung und Sicherung des Packgutes in den übereinandergestapelten Verpackungen sichergestellt ist.
• · 1
1 · 4
- 10 -
Alle gezeigten Verpackungen 1 sind im wesentlichen quaderförmig ausgebildet. Die Ausführungsformen von Fig. 1, 3, 4 und 5 weisen im oberen Bereich der verpackten Gegenstände 2 jeweils nach innen gerichtete Randstege oder Deckelklappen 9 mit Randausschnitten 10 für eine formschlüssige seitliche Halterung der Gegenstände 2 unterhalb des Kopfes oder Verschlußteiles 6 auf.
Die nach innen gerichteten Deckelklappen 9 greifen mit ihren Randausschnitten 10 an Flaschen oder Behältern mit einem vom Flaschen- oder Behälterkörper konisch verjüngten oder stufenförmig oder ähnlich abgesetzten Hals 11 in einem Bereich oberhalb des dickeren Flaschen- oder Behälterkörpers 12 an, so daß die Flaschen oder dergleichen Behälter einerseits einen festen gegenseitigen Halt finden und andererseits auch gegen seitliches Wegkippen einwandfrei gesichert sind.
Wie in Fig. 3c, 4c, 5c und 6c im einzelnen zu erkennen ist, besteht der Verpackungszuschnitt 20 bei diesen Ausführungsbeispielen aus einer an den Eckbereichen des Verpackungskörpers mehrfach gefalteten Materialbahn 21 mit mindestens vier umklappbaren Bodenteilen 22a, 22b, 22c, 22d , die bei aufgestellter Verpackung 1 einander zumindest teilweise überlappen und die Stapelöffnungen 5 jeweils reihenweise nebeneinander derart aufweisen, daß die Stapelöffnungen 5 von benachbarten Bodenteilen im Überlappungsbereich an den Ecken der Verpakkung jeweils konzentrisch miteinander ausgerichtet sind.
Durch die Überlappungen am Boden erfahren die Verpackungen 1 gerade in den empfindlichen und beanspruchten Eckbereichen eine zusätzliche Verstärkung.
Während die Verpackungen 1 von Fig. 3 und 4 für eine Aufnahme von insgesamt sechs Flaschen in zwei Reihen zu jeweils drei Stück nebeneinander dienen, ist die Verpackung 1 von Fig. 5,
wie die Bodenansicht von Fig. 5a und die Draufsicht von Fig. 5b zeigen, für eine Aufnahme von insgesamt zwölf Flaschen in drei Reihen zu jeweils vier Stück nebeneinander bestimmt.
Der Verpackungs zuschnitt 20 dieser stapelbaren Verpackung ist daher für die Aufnahme der drei Reihen von Verpackungsgegenständen 2 bzw. Flaschen gemäß Fig. 5c an den umklappbaren Bodenteilen 22a, 22b, 22c, 22d mit mindestens einer weiteren Reihe von Stapelöffnungen 5a oder Randausschnitten versehen.
Die zusätzliche Reihe von Stapelöffnungen 5a oder Randausschnitten ist jeweils am außenliegenden Rand der Bodenteile 22a, 22b, 22c, 22d als halbkreisförmiger Ausschnitt zur Ergänzung durch einen gegenüberliegenden Ausschnitt bei aufgestellter Verpackung ausgebildet.
Bei Bedarf können solche Verpackungen 1 auch noch für zusätzliche weitere Flaschenreihen entweder in der Breite oder Länge des Verpackungs Zuschnittes 20 vergrößert v/erden.
Bei den Verpackungen 1 von Fig. 1, 3, 4 und 5 liegen den Bodenteilen 22a, 22b, 22c, 22d an der anderen Seite des Verpackungszuschnittes 20 umklappbare Deckelklappen 9 gegenüber, die an ihrem Längsrand jeweils eine Reihe von Randausschnitten 10 für eine formschlüssige Halterung der verpackten Gegenstände 2 in deren oberem Bereich aufweisen.
Die Verpackungen 1 können entweder, wie in Fig. 4, 5 und 7 gezeigt ist, quaderförmig ausgebildet sein oder aber auch, wie die Ausführungsbeispiele von Fig. 3 und Fig. 6 zeigen, abgeschrägte oder gebrochene senkrechte Ecken la derart aufweisen, daß die Verpackungskörper eine insgesamt achteckige Form haben.
- 12 -
Hierbei werden runde Gegenstände 2, wie insbesondere Flaschen und ähnliche Behältnisse, in den Eckbereichen auch noch zusätzlich durch unmittelbare Anlage der Verpackungswand am Flaschenkörper gesichert und abgestützt.
Bei dem weiteren Ausführungsbeispiel von Fig. 7, bei dem die Verpackung 1 als sogenanntes Tray ausgebildet ist, besteht der Verpackungszuschnitt 20a aus einem rechteckigen Boden 3 mit mehreren Reihen von nebeneinander angeordneten kleineren Stapelöffnungen 5 und insgesamt vier aufstellbaren und fest miteinander verbindbaren Randlappen 24a, 24b, 24c, 24d. Hierbei können die Köpfe oder Verschlußteile 6 die kleineren Stapelöffnungen nicht durchstoßen, sondern drücken den Verpackungsboden 3, wie schon zu Fig. 2c beschrieben, rings um die Stapelöffnungen 5 nach oben, so daß auch hier die übereinander gestapelten Verpackungen einen sicheren gegenseitigen Halt im Stapelverbund finden.
Bei solchen Verpackungen oder Trays werden die verpackten Gegenstände 2 zweckmäßig noch durch eine nicht gezeigte Schrumpffolie oder eine andere geeignete Umhüllung festgehalten, wobei allerdings die Folie oder Umhüllung zwischen den Flaschen- oder Behälterhälsen oder -deckein so weit eingezogen ist, daß diese in die Öffnungen 5 am Boden 3 der darüber befindlichen Verpackung 1 eingreifen und somit ihre Sicherungsfunktions einwandfrei erfüllen können.
Bei allen gezeigten Ausführungsbeispielen kann der Verpakkungszuschnitt 20, 20a im übrigen aus Karton, Wellpappe, Kunststoff oder einem anderen geeigneten formbeständigen Verpackungsmaterial bestehen.
- 13 -
ANWALTSAKTE 2 946/95
Liste der Bezuqszeichen
1 Verpackung
la Ecken
2 Gegenstände, Packgut, Flaschen, Behälter oder derglei
chen
3 Boden
4 Wandung
5 Stapelöffnungen
5a Stapelöffnungen
6 Kopf oder Verschlußteil
6a Kragen
7 Flaschenboden
&dgr; Wölbung
9 Deckelklappe
10 Randausschnitt
11 Hals
12 Flaschen- oder Behälterkörper
20 Verpackungszuschnitt 20a Verpackungszuschnitt
21 Materialbahn 22a Bodenteil 22b Bodenteil 22c Bodenteil 22d Bodenteil 24a Randlappen 24b Randlappen 24c Randlappen 24d Randlappen

Claims (13)

:*Vf - 14 - Anmelder; 8. Februar 1996 Brohl Wellpappe GmbH & Co. KG Brohltalstraße 11 56656 Brohl-Lützing VNR: 108 545 ANWALTSAKTE 2 946/95 Schutzansprüche
1. Stapelbare Verpackung, insbesondere in Form einer Falthülle, Faltkiste, Faltschachtel, Aufrichteschachtel, Wrap-around-Verpackung oder dergleichen, für mehrere Gegenstände, insbesondere Flaschen, die auf dem Boden der Verpackung reihenweise nebeneinander aufstehen und von einer vom Boden der Verpackung aufragenden Wandung umschlossen sind, dadurch gekennzeichnet , daß der Boden (3) der Verpackung (1) unterhalb jedes Gegenstandes (2) jeweils eine zentrale Stapelöffnung (5) derart aufweist, daß bei aufeinander gestapelten Verpackungen (1) die Gegenstände (2) in einer oberen Verpackung (1) jeweils entweder unmittelbar oder mittelbar auf den in die Stapelöffnungen (5) am Boden (3) eingreifenden Köpfen oder Verschlußteilen (6) der Gegenstände in einer darunter befindlichen Verpakkung (1) aufsitzen.
2. Stapelbare Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Stapelöffnungen (5) einen etwas größeren Durchmesser oder Querschnitt als die Köpfe oder Verschlußteile (6) der Gegenstände (2) in einer darunter befindlichen Verpackung (1) derart haben, daß die Köpfe oder Verschlußteile (6) die Stapelöffnungen (5) vollständig durchstoßen.
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3. Stapelbare Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, d a - durch gekennzeichnet, daß die Köpfe oder Verschlußteile (6) nur in eine dazu passende Stapelöffnung (5) an einem unteren Bodenteil der oberen Verpackung (1) hineinragen und an einem darüber befindlichen Bodenteil ohne Stapelöffnung (5) abgestützt sind, so daß die Köpfe oder Verschlußteile (6) den Boden (3) der oberen Verpackung (1) nicht vollständig, sondern nur teilweise durchstoßen.
4. Stapelbare Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, d a - durch gekennzeichnet, daß die Köpfe oder Verschlußteile (6) der Gegenstände (2) in einer demgegenüber kleineren Stapelöffnung (5) am Boden (3) der oberen Verpackung (1) ohne ein Durchstoßen gesichert sind und der Boden (3) der Verpackung (1) rings um die Stapelöffnung (5) in Richtung auf den Boden (7) der Gegenstände oder des Packgutes (2) derart gedrückt ist, daß dieses zumindest stellenweise auf dem Boden (3) der Verpackung (1) aufsteht bzw. der Boden (3) der Verpakkung (1) die Gegenstände oder das Packgut (2) rings um die Stapelöffnung (5) trägt.
5. Stapelbare Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) im wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist und im oberen Bereich der verpackten Gegenstände oder des Packgutes (2) nach innen gerichtete Deckelklappen (9) mit Randausschnitten (10) für eine formschlüssige seitliche Halterung der Gegenstände oder des Packgutes (2) unterhalb des Kopfes oder Verschlußteiles (6) aufweist.
6. Stapelbare Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Deckelklappen (9)
mit ihren Randausschnitten (10) an Flaschen oder Behältern mit einem vom Flaschen- oder Behälterkörper (12) konisch verjüngten oder stufenförmig oder ähnlich abgesetzten Hals (11) in einem Bereich oberhalb des Flaschen- oder Behälterkörpers (12) sichernd angreifen.
7. Stapelbare Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verpackungszuschnitt (20) aus einer an den Eckbereichen des Verpackungskörpers mehrfach gefalteten Materialbahn (21) besteht mit mindestens vier umklappbaren Bodenteilen (22a, 22b, 22c, 22d), die bei aufgestellter Verpakkung (1) einander zumindest teilweise überlappen und
Stapelöffnungen (5) jeweils reihenweise nebeneinander derart aufweisen, daß zumindest ein Teil der Stapelöffnungen (5) von benachbarten Bodenteilen im Überlappungsbereich jeweils konzentrisch miteinander ausgerichtet ist.
8. Stapelbare Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß für eine Aufnahme von mindestens drei Reihen von Verpakkungsgegenständen (2) an den umklappbaren Bodenteilen (22a, 22b, 22c, 22d) mindestens eine weitere Reihe von Stapelöffnungen (5a) oder Randausschnitten vorgesehen ist.
9. Stapelbare Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß die zusätzliche Reihe von Stapelöffnungen (5a) oder Randausschnitten jeweils am außenliegenden Rand der Bodenteile (22a, 22b, 22c, 22d) als halbkreisförmiger Ausschnitt zur Ergänzung durch einen gegenüberliegenden Ausschnitt bei aufgestellter Verpackung ausgebildet ist.
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10. Stapelbare Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die den Bodenteilen (22a, 22b, 22c, 22d) an der anderen Seite des VerpackungsZuschnittes (20) gegenüberliegenden Deckelklappen (9) an ihrem Längsrand jeweils eine Reihe von Randausschnitten (10) für eine formschlüssige Halterung der verpackten Gegenstände (2) aufweisen.
11. Stapelbare Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 oder 10,dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) abgeschrägte senkrechte Ecken (la) derart aufweist, daß der Verpackungskörper eine insgesamt achteckige Form hat.
12. Stapelbare Verpackung nach Anspruch 1 und 4, d a durch gekennzeichnet, daß der
Verpackungszuschnitt (20a) aus einem rechteckigen Boden (3) mit mehreren Reihen von nebeneinander angeordneten Stapelöffnungen (5) und insgesamt vier aufstellbaren und fest miteinander verbindbaren Randlappen (24a, 24b, 24c, 24d) besteht.
13. Stapelbare Verpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn- z e ichnet, daß der Verpackungszuschnitt (20, 20a) aus Karton, Wellpappe, Kunststoff oder einem anderen geeigneten formbeständigen Verpackungsmaterial besteht.
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