DE29602104U1 - Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplung - Google Patents
Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit AnhängekupplungInfo
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- B60D—VEHICLE CONNECTIONS
- B60D1/00—Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
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Description
Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplunq
Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen
zum Transport von Schüttgütern, mit einer Anhängekupplung mit Bolzen und einer Anhängekupplung mit Kugelkopf.
Nutzkraftfahrzeuge zum Transport von Schüttgütern haben in der Regel außer einer Anhängekupplung
mit Bolzen, die an der Rahmenverlängerung des Fahrzeuges angebracht ist, noch eine zusätzliche Kugelkopfkupplung, um fahrbare Kleingeräte, wie Kompressoren,
Notstromaggregate, Putzmaschinen, Siebanlagen, Klein-Anhänger oder Bauwagen
anhängen zu können, da an diesen Kleingeräten nur ein Anschluß als Kugelkopfkupplung
vorgesehen ist. Die Anhängekugelkopfkupplung ist in einem definierten Abstand unterhalb der Anhängekupplung mit Bolzen angeordnet.
In der Praxis tritt beim Transport von Schüttgütern beim Entladen des Schüttgutes
folgendes Problem auf. Zum Entladen des Schüttgutes wird die hintere Klappwand an
den beiden oberen Ecken entriegelt und um einen bestimmten Winkel, bis maximal 45°,
nach hinten geklappt und mittels Ketten in dieser Position gesichert. Durch Ankippen
der Ladefläche des Nutzkraftfahrzeuges wird das Schüttgut, z.B. Baustoffe, entleert.
Wenn ca. 1/3 des Schüttgutes von der Ladefläche gerutscht ist, liegt die Klappwand auf
dem bereits abgekippten Schüttgut auf und durch das Gewicht des nachrutschenden Schüttgutes wird die nach unten gerichtete Stirnseite der Klappwand gegen den Kugelkopf
der Kugelkopfkupplung gedruckt und beim weiteren Entladevorgang bis zum vollständigen
Abkippen des Schüttgutes kommt es zu Deformationen an der oberen Stirnseite der Klappwand.
In der Praxis hat sich gezeigt, daß die auftretenden Deformationen so stark sind, daß
beim nachfolgenden Hochklappen und Verriegeln der Klappwand diese nur noch an einer Seite verriegelt werden kann. Bei weiteren Schüttguttransporten besteht somit die
Gefahr, daß Schüttgut infolge der undichten Klappwand verlorengeht. Dadurch können
im Straßenverkehr verkehrsgefährdende Situationen entstehen. Um dieses Problem zu beseitigen, wurde bereits versucht, die Klappwand in ihrem
mittleren Bereich zu verstärken oder an der Stirnseite des deformationsgefährdeten
Bereiches der Klappwand ein U-Profil zu befestigen. Nach mehreren Entladevorgängen
kann es jedoch erneut wieder zu den vorbeschriebenen Deformationen an der Stirnseite
der Klappwand kommen.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand
von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplungen, einer Anhängekupplung mit Bolzen und einer darunter befindlichen Anhängekugelkopfkupplung, zu schaffen, die es
ermöglicht, daß beim Entladen von Schüttgütern an der hinteren Klappwand keine Deformationen
entstehen, die kostengünstig herstellbar und einfach zu handhaben ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale
gelöst. Weitere Ausgestaitungsvarianten sind in den Ansprüchen 2 bis 7 angegeben. Die
Schutzvorrichtung wird an der Rückfront eines Nutzkraftfahrzeuges zwischen der vorhandenen
Bolzenkupplung und einer zusätzlich eingebauten Kugelkopfkupplung angebracht. Bei Bedarf kann sie mit wenigen Handgriffen installiert und auch wieder abgenommen
werden. Die Schutzvorrichtung ist in ihrem Aufbau sehr einfach und verursacht nur geringe Herstellungskosten. Sie gewährleistet im installierten Zustand einen
sicheren Schutz gegen Beschädigungen der Rückladebordwand beim Rückwärtskippen von Schüttgut.
An der Stirnseite der Rückladebordwand können somit keine Deformationen entstehen.
Bisher waren Deformationen, hervorgerufen durch den Schüttgutdruck beim Abkippen
und der dabei erfolgenden Berührung der Rückladebordwand mit dem Kugelkopf der Kugelkopfkupplung, unvermeidbar. Die Schutzvorrichtung ist als stabiles längliches,
verwindungssteifes, mehrfach abgewinkeltes oder leicht gekrümmtes Führungselement
ausgebildet, das sich von der unteren Kugelkopfkupplung bis zur oberen Bolzenkopplung
erstreckt. Zum Aufsetzten auf den Kugelkopf ist am unteren Ende des Führungselementes eine auf den Kugelkopf aufsetzbare Aufnahme vorgesehen. Das
obere Endstück weist ein Loch auf, in das der Bolzen der Bolzenkupplung einsteckbar
ist, so daß das Führungselement mit der Bolzenkupplung fest verriegelbar ist. Das
Führungselement kann als Flacheisen oder als Rohr ausgeführt sein, wobei das Rohr in
seinem oberen Bereich abgequetscht ist. Die Aufnahme zum Aufsetzen auf den Kugelkopf
kann verschiedenartig ausgebildet sein, z.B. als Rohrstück, U-Profil-Stück oder
halbkugelförmige Schale. Das Führungselement ist an seinem oberen Ende zweifach abgewinkelt und der Kontur der unteren Klauenhälfte der Bolzenkupplung angepaßt.
Bei einer Ausführung des Führungselementes als rohrförmiges Teil ist der Innendurchmesser
des unteren Rohrendes geringfügig größer als der Durchmesser des Kugel-
kopfes der Kugelkopfkupplung und das obere zweifach abgewinkelte Endstück des
Rohres ist abgequetscht und als flaches Teilstück ausgebildet. Die Schutzvorrichtung ist
so dimensioniert, daß sie problemlos den beim Abkippen des Schüttgutes entstehenden
Druck aufnehmen kann.
Die Erfindung soll nachstehend näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung
zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht der Schutzvorrichtung, die zwischen einer
Anhängekupplung mit Bolzen und einer Anhängekupplung mit Kugelkopf
angeordnet ist, in schematischer Darstellung, Fig. 2 eine Schutzvorrichtung in einteiliger Ausführung als Einzelteil in
Seitenansicht,
Fig. 3 die Draufsicht auf das hintere geschnittene Teilstück gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine Schutzvorrichtung in zweiteiliger Ausführung als Einzelteil in Seitenansicht,
Fig. 5 die Draufsicht der Schutzvorrichtung gemäß Fig. 3, Fig. 6 eine weitere Variante der Schutzvorrichtung als Rohrausführung und
Fig. 7 einen Schnitt gemäß der Linie A-A in Fig. 6.
In der Figur 1 ist die Schutzvorrichtung im eingebauten Zustand schematisch dargestellt.
Die Schutzvorrichtung ist zwischen den an der Rückfront eines Nutzkraftfahrzeuges
befindlichen Anhängekupplungen, nämlich einer Bolzenkupplung 9 und einer darunter
befindlichen Kugelkopfkupplung 7 angeordnet.
Die Schutzvorrichtung besteht aus einem stabilen länglichen Führungselement 1, das
zweifach abgewinkelt ist und aus einem unteren Teilstück 2, einem mittleren Teilstück 3
und einem kurzen oberen Teilstück 4 besteht. Der Winkel des mittleren Teilstückes 3,
bezogen auf die gerade Verlängerung des unteren Teilstückes 2 beträgt 18° und der
Winkel des kurzen oberen Teilstückes 4, bezogen auf die gerade Verlängerung des
unteren Teilstückes 3, beträgt 67°. Im unteren Bereich des unteren Teilstückes 2 ist an
der nach hinten zeigenden Seite ein U-Profil-Stück 5 mit den freien Stirnseiten der
Schenkel an dem Teilstück 2 anliegend angeschweißt. Die Öffnung des U-Profil-Stückes
5 ist so bemessen, daß dieses mit dem erforderlichen Spiel auf den Kugelkopf 6 der
Kugelkopfkupplung 7 aufsetzbar ist. Das obere Teilstück 4 weist mittig ein Loch 8 auf, in
das im verriegelten Zustand der Bolzen der Bolzenkupplung 9 des Nutzkraftfahrzeuges
eingreift. Wie in der Figur 1 zu sehen ist, sind die beiden Teilstücke 3 und 4 des
Führungselementes der Kontur der unteren Klauenhälfte 10 der Bolzenkupplung 9
angepaßt. An der Innenseite des unteren Teilstückes 2 ist noch ein längliches Verstärkungselement,
z.B. eine Verstärkungsrippe 11, angeordnet. In den Figuren 2 und 3 ist
die Schutzvorrichtung als Einzelbauteil dargestellt. Das Führungselement 1 besteht z.B.
aus einem Flacheisen mit einer Breite von 100 mm und einer Dicke von 10 mm. Die auf
den Kugelkopf der Kugelkopfkupplung aufsetzbare Aufnahme 5 besteht aus einem Rohrstück der Abmessung 57x2,9x40. Die angeschweißte Verstärkungsrippe 11 mit einer
Wanddicke von 6 mm ist 200 mm lang und 40 mm hoch. Das untere Teilstück 2 weist eine Länge von 385 mm auf, das mittlere Teilstück 3 hat eine Länge von 142 mm und das
obere Teilstück 4 eine Länge von 72 mm. Der Lochdurchmesser in dem oberen Teilstück
4 beträgt 37 mm. Diese Schutzvorrichtung mit der genannten Dimensionierung ist für
solche Nutzkraftfahrzeuge anwendbar, bei denen der Abstand zwischen der Bolzenkupplung
und der darunter befindlichen Kugelkopfkupplung ca. 400 mm beträgt. In den Figuren 4 und 5 ist eine in der Länge verstellbare Schutzvorrichtung dargestellt.
Das untere Teilstück 2 des Führungselementes 1 besteht aus zwei Teilstücken 2', 2" die
überlappt angeordnet sind und mittels drei Schrauben 12 mit Muttern 13 befestigt
werden. Das obere Teilstück 2" weist hierfür drei Langlöcher 14 auf, die die entsprechende
Längsverstellung ermöglichen. Da die Überlappungslänge mindestens der Hälfte der Länge des unteren Teilstückes 2 entspricht, wird in diesem Bereich des
Führungselementes 1 eine erhöhte Stabilität erzielt, so daß auf eine zusätzliche Verstärkungsrippe,
wie in der Ausführungsvariante gemäß den Figuren 2 und 3, verzichtet werden kann. Ansonsten bestehen zwischen diesen beiden Varianten keine Unterschiede.
In den Figuren 6 und 7 ist noch eine Variante als Rohrausführung dargestellt, die sehr
einfach und kostengünstig herstellbar ist. Das untere Teilstück 2 ist dabei als Rohr ausgebildet,
das in seinem Innendurchmesser geringfügig größer als der Durchmesser des Kugelkopfes 6 der Kugelkopfkupplung 7 ist. Das untere Rohrende 5 dient dabei gleichzeitig
als auf den Kugelkopf aufsetzbare Aufnahme. Das Führungselement 1 besteht aus einem Rohr, wobei das mittlere Teilstück 3 und das obere kurze Teilstück 4 durch
Abquetschen und Abwinkein gebildet sind. Die Variante zeichnet sich außerdem durch
eine hohe Stabilität aus und das Anbringen einer Verstärkungsrippe wie bei der Variante
gemäß Figur 2 kann entfallen. Diese Ausführung kann auch als zweiteilige Variante,
durch jeweils zwei teleskopartig ausgebildete Rohrteile, hergestellt werden. Die Schutzvorrichtung kann erforderlichenfalls noch mit einer Diebstahlsicherung versehen
werden. Die Schutzvorrichtung wird mit der dafür vorgesehenen Aufnahme auf den Kugelkopf der Kugelkopfkupplung aufgesetzt und das kurze obere Teilstück wird in
die Bolzenkupplung eingesetzt und verriegelt, Beim Rückwärtskippen des mit Schüttgut
beladenen Nutzkraftfahrzeuges bei ausgeklinkter Rückladebordwand kommt die Rückladebordwand
zum Anliegen an das untere Teilstück des Führungselementes. Das Führungselement nimmt den durch das abrutschende Schüttgut entstehenden Druck auf
und Beschädigungen der Rückladebordwand sind somit ausgeschlossen, da die Rückladebordwand nicht in Berührungskontakt mit dem Kugelkopf der Kugelkopfkupplung
gelangen kann.
Claims (7)
1. Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit einer
Anhängekupplung mit Bolzen und einer darunter befindlichen Anhängekupplung mit Kugelkopf, dadurch gekennzeichnet, daß diese aus einem stabilen länglichen, verwindungssteifen,
mehrfach abgewinkelten oder leicht gekrümmten Führungselement (1) besteht, das sich mindestens von der unteren Kugelkopfkupplung (7) bis zur
oberen Bolzenkupplung (9) erstreckt, mindestens so breit wie der Durchmesser des
Kugelkopfes (6) ist und an seinem unteren Ende oder im Bereich seines unteren Endes an der Innenseite eine auf den Kugelkopf (6) aufsetzbare Aufnahme (5) aufweist,
und dessen nach oben zeigendes Endstück (4) mit der Bolzenkupplung (9) verriegeibar ist.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese in der
Länge verstellbar ausgebildet ist und aus zwei Teilen (2', 2") besteht, die miteinander
verbindbar sind.
3. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungselement (1) zweifach abgewinkelt und der Kontur der unteren
Klauenhälfte (10) der Bolzenkupplung (9) angepaßt ist und in dem zweiten abgewinkelten
Endstück (4) ein Loch (8) angeordnet ist, durch das der Bolzen der Bolzenkupplung
(9) durchsteckbar ist.
4. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Innenseite des Führungselementes (1) eine Verstärkungsrippe (11) angeordnet
ist.
5. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahme (5) an dem Führungselement (1) als halbkugelförmige Schale ausgebildet
ist.
6. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahme (5) an dem Führungselement (1) als rohrförmiges Teil oder als U-Profil
ausgebildet ist.
7. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Führungselement (1) als rohrförmiges Teil ausgebildet ist, dessen unteres Ende
im Durchmesser geringfügig größer ist als der Durchmesser des Kugelkopfes (6) der
Kugelkopfkupplung (7) und dessen oberes Ende als abgeflachtes Teilstück (3, 4)
ausgebildet ist.
ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29602104U DE29602104U1 (de) | 1996-02-02 | 1996-02-02 | Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29602104U DE29602104U1 (de) | 1996-02-02 | 1996-02-02 | Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29602104U1 true DE29602104U1 (de) | 1996-05-30 |
Family
ID=8019126
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29602104U Expired - Lifetime DE29602104U1 (de) | 1996-02-02 | 1996-02-02 | Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29602104U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP4122724A1 (de) * | 2021-07-19 | 2023-01-25 | Franz Xaver Meiller Fahrzeug- und Maschinenfabrik - GmbH & Co KG | Rückwandabweiser |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1152893B (de) * | 1960-05-18 | 1963-08-14 | Friedrich Hornung | Anhaengervorrichtung an Personenkraftwagen |
| DE8230512U1 (de) * | 1982-10-30 | 1989-02-09 | Bathelt, Dieter, Dr., 7000 Stuttgart | Puffer für Anhängerkupplungen |
-
1996
- 1996-02-02 DE DE29602104U patent/DE29602104U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1152893B (de) * | 1960-05-18 | 1963-08-14 | Friedrich Hornung | Anhaengervorrichtung an Personenkraftwagen |
| DE8230512U1 (de) * | 1982-10-30 | 1989-02-09 | Bathelt, Dieter, Dr., 7000 Stuttgart | Puffer für Anhängerkupplungen |
Non-Patent Citations (1)
| Title |
|---|
| Prospekt: Mercedes-Benz Unimog Industrieeinsatz, S.6 und 7 überreicht am 22.6.90 bei Messebesuch der "Transport 90", S.1-23 * |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP4122724A1 (de) * | 2021-07-19 | 2023-01-25 | Franz Xaver Meiller Fahrzeug- und Maschinenfabrik - GmbH & Co KG | Rückwandabweiser |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960711 |
|
| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 19960709 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19991201 |