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DE29602104U1 - Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplung - Google Patents

Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplung

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Publication number
DE29602104U1
DE29602104U1 DE29602104U DE29602104U DE29602104U1 DE 29602104 U1 DE29602104 U1 DE 29602104U1 DE 29602104 U DE29602104 U DE 29602104U DE 29602104 U DE29602104 U DE 29602104U DE 29602104 U1 DE29602104 U1 DE 29602104U1
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DE
Germany
Prior art keywords
ball head
coupling
protection device
guide element
designed
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29602104U
Other languages
English (en)
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WECHSUNG MARTIN
Original Assignee
WECHSUNG MARTIN
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Filing date
Publication date
Application filed by WECHSUNG MARTIN filed Critical WECHSUNG MARTIN
Priority to DE29602104U priority Critical patent/DE29602104U1/de
Publication of DE29602104U1 publication Critical patent/DE29602104U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60DVEHICLE CONNECTIONS
    • B60D1/00Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
    • B60D1/58Auxiliary devices
    • B60D1/60Covers, caps or guards, e.g. comprising anti-theft devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)
  • Packaging Of Machine Parts And Wound Products (AREA)
  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)

Description

Beschreibung
Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplunq
Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen zum Transport von Schüttgütern, mit einer Anhängekupplung mit Bolzen und einer Anhängekupplung mit Kugelkopf.
Nutzkraftfahrzeuge zum Transport von Schüttgütern haben in der Regel außer einer Anhängekupplung mit Bolzen, die an der Rahmenverlängerung des Fahrzeuges angebracht ist, noch eine zusätzliche Kugelkopfkupplung, um fahrbare Kleingeräte, wie Kompressoren, Notstromaggregate, Putzmaschinen, Siebanlagen, Klein-Anhänger oder Bauwagen anhängen zu können, da an diesen Kleingeräten nur ein Anschluß als Kugelkopfkupplung vorgesehen ist. Die Anhängekugelkopfkupplung ist in einem definierten Abstand unterhalb der Anhängekupplung mit Bolzen angeordnet. In der Praxis tritt beim Transport von Schüttgütern beim Entladen des Schüttgutes folgendes Problem auf. Zum Entladen des Schüttgutes wird die hintere Klappwand an den beiden oberen Ecken entriegelt und um einen bestimmten Winkel, bis maximal 45°, nach hinten geklappt und mittels Ketten in dieser Position gesichert. Durch Ankippen der Ladefläche des Nutzkraftfahrzeuges wird das Schüttgut, z.B. Baustoffe, entleert. Wenn ca. 1/3 des Schüttgutes von der Ladefläche gerutscht ist, liegt die Klappwand auf dem bereits abgekippten Schüttgut auf und durch das Gewicht des nachrutschenden Schüttgutes wird die nach unten gerichtete Stirnseite der Klappwand gegen den Kugelkopf der Kugelkopfkupplung gedruckt und beim weiteren Entladevorgang bis zum vollständigen Abkippen des Schüttgutes kommt es zu Deformationen an der oberen Stirnseite der Klappwand.
In der Praxis hat sich gezeigt, daß die auftretenden Deformationen so stark sind, daß beim nachfolgenden Hochklappen und Verriegeln der Klappwand diese nur noch an einer Seite verriegelt werden kann. Bei weiteren Schüttguttransporten besteht somit die Gefahr, daß Schüttgut infolge der undichten Klappwand verlorengeht. Dadurch können im Straßenverkehr verkehrsgefährdende Situationen entstehen. Um dieses Problem zu beseitigen, wurde bereits versucht, die Klappwand in ihrem mittleren Bereich zu verstärken oder an der Stirnseite des deformationsgefährdeten
Bereiches der Klappwand ein U-Profil zu befestigen. Nach mehreren Entladevorgängen kann es jedoch erneut wieder zu den vorbeschriebenen Deformationen an der Stirnseite der Klappwand kommen.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplungen, einer Anhängekupplung mit Bolzen und einer darunter befindlichen Anhängekugelkopfkupplung, zu schaffen, die es ermöglicht, daß beim Entladen von Schüttgütern an der hinteren Klappwand keine Deformationen entstehen, die kostengünstig herstellbar und einfach zu handhaben ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Weitere Ausgestaitungsvarianten sind in den Ansprüchen 2 bis 7 angegeben. Die Schutzvorrichtung wird an der Rückfront eines Nutzkraftfahrzeuges zwischen der vorhandenen Bolzenkupplung und einer zusätzlich eingebauten Kugelkopfkupplung angebracht. Bei Bedarf kann sie mit wenigen Handgriffen installiert und auch wieder abgenommen werden. Die Schutzvorrichtung ist in ihrem Aufbau sehr einfach und verursacht nur geringe Herstellungskosten. Sie gewährleistet im installierten Zustand einen sicheren Schutz gegen Beschädigungen der Rückladebordwand beim Rückwärtskippen von Schüttgut.
An der Stirnseite der Rückladebordwand können somit keine Deformationen entstehen. Bisher waren Deformationen, hervorgerufen durch den Schüttgutdruck beim Abkippen und der dabei erfolgenden Berührung der Rückladebordwand mit dem Kugelkopf der Kugelkopfkupplung, unvermeidbar. Die Schutzvorrichtung ist als stabiles längliches, verwindungssteifes, mehrfach abgewinkeltes oder leicht gekrümmtes Führungselement ausgebildet, das sich von der unteren Kugelkopfkupplung bis zur oberen Bolzenkopplung erstreckt. Zum Aufsetzten auf den Kugelkopf ist am unteren Ende des Führungselementes eine auf den Kugelkopf aufsetzbare Aufnahme vorgesehen. Das obere Endstück weist ein Loch auf, in das der Bolzen der Bolzenkupplung einsteckbar ist, so daß das Führungselement mit der Bolzenkupplung fest verriegelbar ist. Das Führungselement kann als Flacheisen oder als Rohr ausgeführt sein, wobei das Rohr in seinem oberen Bereich abgequetscht ist. Die Aufnahme zum Aufsetzen auf den Kugelkopf kann verschiedenartig ausgebildet sein, z.B. als Rohrstück, U-Profil-Stück oder halbkugelförmige Schale. Das Führungselement ist an seinem oberen Ende zweifach abgewinkelt und der Kontur der unteren Klauenhälfte der Bolzenkupplung angepaßt. Bei einer Ausführung des Führungselementes als rohrförmiges Teil ist der Innendurchmesser des unteren Rohrendes geringfügig größer als der Durchmesser des Kugel-
kopfes der Kugelkopfkupplung und das obere zweifach abgewinkelte Endstück des Rohres ist abgequetscht und als flaches Teilstück ausgebildet. Die Schutzvorrichtung ist so dimensioniert, daß sie problemlos den beim Abkippen des Schüttgutes entstehenden Druck aufnehmen kann.
Die Erfindung soll nachstehend näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht der Schutzvorrichtung, die zwischen einer Anhängekupplung mit Bolzen und einer Anhängekupplung mit Kugelkopf
angeordnet ist, in schematischer Darstellung, Fig. 2 eine Schutzvorrichtung in einteiliger Ausführung als Einzelteil in Seitenansicht,
Fig. 3 die Draufsicht auf das hintere geschnittene Teilstück gemäß Fig. 2, Fig. 4 eine Schutzvorrichtung in zweiteiliger Ausführung als Einzelteil in Seitenansicht,
Fig. 5 die Draufsicht der Schutzvorrichtung gemäß Fig. 3, Fig. 6 eine weitere Variante der Schutzvorrichtung als Rohrausführung und Fig. 7 einen Schnitt gemäß der Linie A-A in Fig. 6.
In der Figur 1 ist die Schutzvorrichtung im eingebauten Zustand schematisch dargestellt. Die Schutzvorrichtung ist zwischen den an der Rückfront eines Nutzkraftfahrzeuges befindlichen Anhängekupplungen, nämlich einer Bolzenkupplung 9 und einer darunter befindlichen Kugelkopfkupplung 7 angeordnet.
Die Schutzvorrichtung besteht aus einem stabilen länglichen Führungselement 1, das zweifach abgewinkelt ist und aus einem unteren Teilstück 2, einem mittleren Teilstück 3 und einem kurzen oberen Teilstück 4 besteht. Der Winkel des mittleren Teilstückes 3, bezogen auf die gerade Verlängerung des unteren Teilstückes 2 beträgt 18° und der Winkel des kurzen oberen Teilstückes 4, bezogen auf die gerade Verlängerung des unteren Teilstückes 3, beträgt 67°. Im unteren Bereich des unteren Teilstückes 2 ist an der nach hinten zeigenden Seite ein U-Profil-Stück 5 mit den freien Stirnseiten der Schenkel an dem Teilstück 2 anliegend angeschweißt. Die Öffnung des U-Profil-Stückes 5 ist so bemessen, daß dieses mit dem erforderlichen Spiel auf den Kugelkopf 6 der Kugelkopfkupplung 7 aufsetzbar ist. Das obere Teilstück 4 weist mittig ein Loch 8 auf, in das im verriegelten Zustand der Bolzen der Bolzenkupplung 9 des Nutzkraftfahrzeuges eingreift. Wie in der Figur 1 zu sehen ist, sind die beiden Teilstücke 3 und 4 des
Führungselementes der Kontur der unteren Klauenhälfte 10 der Bolzenkupplung 9 angepaßt. An der Innenseite des unteren Teilstückes 2 ist noch ein längliches Verstärkungselement, z.B. eine Verstärkungsrippe 11, angeordnet. In den Figuren 2 und 3 ist die Schutzvorrichtung als Einzelbauteil dargestellt. Das Führungselement 1 besteht z.B. aus einem Flacheisen mit einer Breite von 100 mm und einer Dicke von 10 mm. Die auf den Kugelkopf der Kugelkopfkupplung aufsetzbare Aufnahme 5 besteht aus einem Rohrstück der Abmessung 57x2,9x40. Die angeschweißte Verstärkungsrippe 11 mit einer Wanddicke von 6 mm ist 200 mm lang und 40 mm hoch. Das untere Teilstück 2 weist eine Länge von 385 mm auf, das mittlere Teilstück 3 hat eine Länge von 142 mm und das obere Teilstück 4 eine Länge von 72 mm. Der Lochdurchmesser in dem oberen Teilstück 4 beträgt 37 mm. Diese Schutzvorrichtung mit der genannten Dimensionierung ist für solche Nutzkraftfahrzeuge anwendbar, bei denen der Abstand zwischen der Bolzenkupplung und der darunter befindlichen Kugelkopfkupplung ca. 400 mm beträgt. In den Figuren 4 und 5 ist eine in der Länge verstellbare Schutzvorrichtung dargestellt. Das untere Teilstück 2 des Führungselementes 1 besteht aus zwei Teilstücken 2', 2" die überlappt angeordnet sind und mittels drei Schrauben 12 mit Muttern 13 befestigt werden. Das obere Teilstück 2" weist hierfür drei Langlöcher 14 auf, die die entsprechende Längsverstellung ermöglichen. Da die Überlappungslänge mindestens der Hälfte der Länge des unteren Teilstückes 2 entspricht, wird in diesem Bereich des Führungselementes 1 eine erhöhte Stabilität erzielt, so daß auf eine zusätzliche Verstärkungsrippe, wie in der Ausführungsvariante gemäß den Figuren 2 und 3, verzichtet werden kann. Ansonsten bestehen zwischen diesen beiden Varianten keine Unterschiede.
In den Figuren 6 und 7 ist noch eine Variante als Rohrausführung dargestellt, die sehr einfach und kostengünstig herstellbar ist. Das untere Teilstück 2 ist dabei als Rohr ausgebildet, das in seinem Innendurchmesser geringfügig größer als der Durchmesser des Kugelkopfes 6 der Kugelkopfkupplung 7 ist. Das untere Rohrende 5 dient dabei gleichzeitig als auf den Kugelkopf aufsetzbare Aufnahme. Das Führungselement 1 besteht aus einem Rohr, wobei das mittlere Teilstück 3 und das obere kurze Teilstück 4 durch Abquetschen und Abwinkein gebildet sind. Die Variante zeichnet sich außerdem durch eine hohe Stabilität aus und das Anbringen einer Verstärkungsrippe wie bei der Variante gemäß Figur 2 kann entfallen. Diese Ausführung kann auch als zweiteilige Variante, durch jeweils zwei teleskopartig ausgebildete Rohrteile, hergestellt werden. Die Schutzvorrichtung kann erforderlichenfalls noch mit einer Diebstahlsicherung versehen werden. Die Schutzvorrichtung wird mit der dafür vorgesehenen Aufnahme auf den Kugelkopf der Kugelkopfkupplung aufgesetzt und das kurze obere Teilstück wird in
die Bolzenkupplung eingesetzt und verriegelt, Beim Rückwärtskippen des mit Schüttgut beladenen Nutzkraftfahrzeuges bei ausgeklinkter Rückladebordwand kommt die Rückladebordwand zum Anliegen an das untere Teilstück des Führungselementes. Das Führungselement nimmt den durch das abrutschende Schüttgut entstehenden Druck auf und Beschädigungen der Rückladebordwand sind somit ausgeschlossen, da die Rückladebordwand nicht in Berührungskontakt mit dem Kugelkopf der Kugelkopfkupplung gelangen kann.

Claims (7)

Schutzansprüche
1. Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit einer Anhängekupplung mit Bolzen und einer darunter befindlichen Anhängekupplung mit Kugelkopf, dadurch gekennzeichnet, daß diese aus einem stabilen länglichen, verwindungssteifen, mehrfach abgewinkelten oder leicht gekrümmten Führungselement (1) besteht, das sich mindestens von der unteren Kugelkopfkupplung (7) bis zur oberen Bolzenkupplung (9) erstreckt, mindestens so breit wie der Durchmesser des Kugelkopfes (6) ist und an seinem unteren Ende oder im Bereich seines unteren Endes an der Innenseite eine auf den Kugelkopf (6) aufsetzbare Aufnahme (5) aufweist, und dessen nach oben zeigendes Endstück (4) mit der Bolzenkupplung (9) verriegeibar ist.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese in der Länge verstellbar ausgebildet ist und aus zwei Teilen (2', 2") besteht, die miteinander verbindbar sind.
3. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (1) zweifach abgewinkelt und der Kontur der unteren Klauenhälfte (10) der Bolzenkupplung (9) angepaßt ist und in dem zweiten abgewinkelten Endstück (4) ein Loch (8) angeordnet ist, durch das der Bolzen der Bolzenkupplung (9) durchsteckbar ist.
4. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Führungselementes (1) eine Verstärkungsrippe (11) angeordnet ist.
5. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (5) an dem Führungselement (1) als halbkugelförmige Schale ausgebildet ist.
6. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (5) an dem Führungselement (1) als rohrförmiges Teil oder als U-Profil ausgebildet ist.
7. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (1) als rohrförmiges Teil ausgebildet ist, dessen unteres Ende im Durchmesser geringfügig größer ist als der Durchmesser des Kugelkopfes (6) der Kugelkopfkupplung (7) und dessen oberes Ende als abgeflachtes Teilstück (3, 4)
ausgebildet ist.
DE29602104U 1996-02-02 1996-02-02 Schutzvorrichtung für die hintere Klappwand von Nutzkraftfahrzeugen mit Anhängekupplung Expired - Lifetime DE29602104U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP4122724A1 (de) * 2021-07-19 2023-01-25 Franz Xaver Meiller Fahrzeug- und Maschinenfabrik - GmbH & Co KG Rückwandabweiser

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1152893B (de) * 1960-05-18 1963-08-14 Friedrich Hornung Anhaengervorrichtung an Personenkraftwagen
DE8230512U1 (de) * 1982-10-30 1989-02-09 Bathelt, Dieter, Dr., 7000 Stuttgart Puffer für Anhängerkupplungen

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Title
Prospekt: Mercedes-Benz Unimog Industrieeinsatz, S.6 und 7 überreicht am 22.6.90 bei Messebesuch der "Transport 90", S.1-23 *

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