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DE29602741U1 - Säule, insbesondere Zaunsäule, und Gießvorrichtung für dieselbe - Google Patents

Säule, insbesondere Zaunsäule, und Gießvorrichtung für dieselbe

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DE29602741U1
DE29602741U1 DE29602741U DE29602741U DE29602741U1 DE 29602741 U1 DE29602741 U1 DE 29602741U1 DE 29602741 U DE29602741 U DE 29602741U DE 29602741 U DE29602741 U DE 29602741U DE 29602741 U1 DE29602741 U1 DE 29602741U1
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fence post
fence
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MUELLER THORALF
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MUELLER THORALF
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Description

• ·,
Säule, insbesondere Zaunsäule, und Gießvorrichtung für dieselbe
Die Erfindung bezieht sich auf eine Säule, insbesondere Zaunsäule, die auf einem Sockel montierbar ist, die vorzugsweise aus gießfähigem, silikatischen Material besteht, mit eingegossenen Armierungen, mit Befestigungsmitteln für eine Lagefixierung auf dem Sockel, mit Befestigungselementen für eine Befestigung von Zaun- oder Wandelementen und mit mindestens einer reliefartig gestaltbaren Fläche.
Zaunsäulen aus vorzugsweise silikatischen Baustoffen sind in unterschiedlichster Formen bekannt.
Am weitesten verbreitet sind Zaunsäulen aus Beton. Diese Zaunsäulen sind einstückig gefertigt. Sie besitzen im Inneren angeordnete Armierungen, die überwiegend aus starken, gekerbten Eisenstäben bestehen. Der untere Abschnitt dieser Zaunsäule wird in ein im Boden ausgehobenes Loch gesetzt und in der Regel in Stampfbeton ausgerichtet gegossen und gehalten.
Bei derartigen Säulen ist es auch bekannt, zum Zwecke der Befestigung von Zaunelementen quer eingegossene Bolzen oder Rohre vorzusehen, die dann in irgendeiner Weise die Befestigung von Zaunelementen oder Scharnieren ermöglichen.
Solche Säulen sind nachteilig.
Das Aufstellen der Säulen und das lagegenaue Ausrichten in Höhe, Lage und Lot ist sehr kompliziert.
Führt man diese Arbeiten manuell aus, übersteigt die notwendige Kraft oft die Belastbarkeit des Ausführenden. Aufwendige Hilfsmittel sind unvermeidbar.
Praktisch unmöglich ist es bei derartigen Zaunsäulen auch, an den Säulen profilierte Oberflächen vorzusehen. Die Lage der Formelemente und die Lage der Befestigungselemente und Armierungen können nicht zuverlässig zueinander positioniert werden.
Es sind weiterhin Säulen, insbesondere Zaunsäulen aus Plast oder Metall bekannt, die auf einem fest im Boden verankerten Sockel oder dergleichen aufsetzbar sind und dort lösbar befestigt werden können.
Diese Form der Zaunsäulen besitzen zum Sockel eine sogenannte Rohr-Zapfenverbindung, der gegebenenfalls Arretierungselemente zugeordnet sind, die die Säule gegen ein Verdrehen um eine senkrechte Achse und/oder gegen das Abheben sichert.
Säulen dieser Art bestehen entweder aus Metallprofilen oder aus ineinanderfügbaren Plastteilen.
Plastteile allein besitzen für derartige Zwecke oft nicht die nötige Stabilität. Zum anderen haben sie zwar eine relativ hohe Lebensdauer, sie sind jedoch nur im begrenztem Maße wiederverwendbar.
Sie verrotten nicht und müssen auf speziellen Deponien abgelagert werden.
Zaunsäulen aus metallischen Rohstoffen sind zwar stabil und haben auch eine relativ hohe Lebensdauer.
Sie sind mit hoher Präzision herstellbar und gestatten einen rationellen Fügeprozeß.
Nachteilig sind neben den hohen Herstellungskosten und der Unbeständigkeit gegenüber Witterung und Korrosion der dadurch verursachte Wartungsaufwand.
Der Wiederverwertung sind Grenzen gesetzt. Ein zweiter wesentlicher Nachteil ist, daß man durch die relativ schmale Form eine optische Gestaltung der Säule praktisch nur mit Einschränkungen ausführen kann.
Aus den oben genannten Gründen werden daher insbesondere für Zaunsäulen im Bereich von Straßen und öffentlichen Wegen, d. h. von der Ansichtsseite, vorrangig gemauerte Zaunsäulen eingesetzt.
Derartige Säulen können auch mit entsprechenden Verzierungen, die reliefartig, mindestens die Frontansicht der Säule bedecken, versehen werden.
Der Aufwand für die Herstellung solcher Säulen vor Ort ist erheblich.
Die Lebensdauer ist durch die verwendeten Rohstoffe und durch das unterschiedliche Ausdehnungsverhalten von Stein und Mörtel durch Witterungseinflüsse begrenzt.
Diesem Mangel begegnete man im wesentlichen dadurch, daß die Kopf- und Fußabschnitte der Säule mit zusätzlich schützenden Körpern verdeckt wurden. Meist wurden derartige Säulen auf hochstehende Sockelwände aufgesetzt und an ihrer Oberseite durch profilierte Decksteine gegen das Eindringen von Wasser abgeschirmt.
Ein zeitlich begrenztes Entfernen der Zaunsäule ist nicht möglich.
Durch die DE 39 36 705 Al ist es bekannt, Säulen aus Beton mit einem separat gegossenen Sockel zu verbinden und an der Säule Befestigungsmittel für anfügbare Zaunabschnitte vorzusehen.
• · I
Der in die Erde gegossene Sockel enthält im oberen Bereich ein eingegossenes Profilstück. Dieses Profilstück hat mindestens zwei senkrechte, oben offene Profilräume und einen, im unteren Bereich des Sockels eingegossenen, flexiblen Metallstab.
Die Säule hat eingegossene Armierungsstäbe, die an ihrer Unterseite hervorstehen und in die genannten Hohlräume des Sockels eingreifen können. Zusätzlich besitzt die Säule einen zentralen Kanal, den der flexible Stab des Sockels durchgreift. Das obere Ende dieses Stabes ist in vertikaler Richtung mit der Säule gegen den Sockel verspannbar.
Eine solche Form der Verbindung von Sockel und Zaunpfahl aus Beton ist leichter handhabbar als eine komplett aus Beton gegossene Säule.
Es hat sich jedoch als äußerst kompliziert erwiesen, den flexiblen Stab zuverlässig in den zentralen Kanal der Säule einzuführen. Bei dem Vorgang muß die Säule um einen erheblichen Betrag angehoben werden und gleichzeitig der filigrane Stab eingeführt werden. Die Verwendung aufwendiger Hubmittel ist zwingend notwendig.
Das Spannelement für den Stab ist kompliziert und kostenaufwendig.
Für das Eingießen der Armierungsstäbe in die vorgegebenen Hohlräume sind nur sehr schmale Einfüllöffnungen für den aushärtbaren Werkstoff vorgesehen.
Die Montage einer solchen Zaunsäule ist langwierig und kompliziert und bedarf einer Anzahl komplizierter Hilfsmittel.
Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, eine auf einem Sockel montierbare Säule vorzuschlagen,
- die einerseits.ausreichende Abmessungen für eine gestaltbare Form und Oberfläche besitzt,
- die mit einfachen Mitteln hinsichtlich Lage, Höhe und Richtung einfach positionierbar ist,
- die eine rationelle, qualitativ hochwertig Herstellung ermöglicht und
- die Befestigungselemente aufweist, die eine lösbare Verbindung mit Zaun- oder Wandelementen gestattet.
- Die Zaunsäule soll in Ausnahmefällen zeitweilig entfernbar sein.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 definierten Elemente auf sehr einfache Weise gelöst. Das zentrale Rohr und die Stege sind als Armierung vollständig und lagegenau im Beton eingegossen. Die nutzbaren Anschlußstellen können bei der Herstellung der Säule zuverlässig freigehalten werden. Die Armierung kann während des Gießvorganges in der Form exakt positioniert werden.
Die Befestigungselemente für die Zaun- oder Wandabschnitte und das Rohr für das Fixieren der Lage auf dem Sockel können in der Gießform gleichzeitig der Fixierung von Begrenzungsplatten dienen.
Die Ausführungsform nach Anspruch 2, ermöglicht die Verwendung einer standardisierten Verbindungsform und gewährleistet gleichzeitig, daß beim Gießvorgang das Gewinde frei von Beton bleibt.
Die Gestaltung der Zaunsäule nach Anspruch 3 ermöglicht eine einfache Montage der Säule. Sie gewährleistet eine zuverlässige Befestigung und den Schutz des Rohrabschnittes oder Zapfenteiles zwischen Sockel und Säulenfuß.
Die abbindende Wirkung des Mörtels trägt zur Stabilisierung der Säule bei, ermöglicht aber das u. ü. vorübergehend notwendige Trennen von Säule und Sockel.
Die formschlüssig anfügbaren Kopf- und Fußelemente bieten Möglichkeiten für eine optische Gestaltung und schützen gleichzeitig die gefährdeten Teile der Zaunsäule.
Die in den Ansprüchen 5 und 6 definierten Gestaltungsregeln für die Gießvorrichtung gewährleisten in Verbindung mit der Zaunsäule nach Anspruch 1-4 eine rationelle und qualitativ hochwertige Fertigung dieser Säulen.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In den dazugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: eine Vorderansicht der stehenden Zaunsäule
Fig. 2: einen Querschnitt durch die Säule entlang der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3: eine Vorderansicht der Gießform mit abgenommener, vorderer Begrenzungsplatte
Fig. 4: einen Querschnitt durch die vorbereitete
Gießform entlang der Linie IV-IV in Fig. 3,
In eine entsprechende Ausnehmung im Boden wird in an sich bekannter Weise am vorgesehenen Ort ein Sockel 4 gegossen.
In diesen Sockel 4 wird ein Zapfen 41 lagegenau und senkrecht ausgerichtet eingegossen. Der Zapfen 41 steht etwa 30 cm über dem Sockel, der mit einer horizontalen Fläche abschließt, hervor..
Die Zaunsäule 1 besitzt ein im wesentlichen rechteckigen Querschnitt. Sie wird aus Beton gegossen.
Ihre Armierung wird durch ein Rohr 2 gebildet, dessen Innendurchmesser geringfügig größer ist als der Durchmesser des Zapfens 41 im Sockel 4. Das Rohr erstreckt sich von der unteren Begrenzungskante der Zaunsäule 1 bis in den Bereich der oberen Befestigungselemente 312 für Zaunfelder 5 oder dergleichen.
An dem Rohr 2 sind an sich bekannte Stege 31,32 geschweißt oder verschraubt. Diese Stege 31,32 erstrecken sich quer zur Längsachse des Rohres 2. Die Gesamtlänge dieser Stege 31,32 entspricht der Breite der Säule 1.
Im äußeren Abschnitt der Stege 31,32 befindet sich vorzugsweise eine Bohrung mit Gewinde. Anstelle des Gewindes können auch andere Bestandteile von Befestigungselementen 312,322 vorgesehen sein.
Entscheidend für die Art der Befestigungselemente ist, daß die dort angreifenden .Befestigungselemente 312,322 Teile des Zaunfeldes 5, der angefügten Wand oder eines Scharnieres an der seitlichen Oberfläche der Säulen lösbar halten können.
Gleichzeitig sollen diese Befestigungselemente die lösbare Befestigung von Begrenzungsplatten 62,63 der Gießform 6 ermöglichen, ohne daß die funktionswichtigen Flächen von der Gußmasse abgedeckt werden.
Diese so gestaltete und vorbereitete Armierung 2,31,32 wird zum Zwecke der Herstellung der gegossenen Zaunsäule 1 vorübergehend zum Bestandteil der Gießform 6 für die Zaunsäule 1. Auf die äußeren Flächen der Stege 31,32 werden die seitlichen Begrenzungsplatten 62,63 aufgelegt und mit Hilfe der Befestigungselemente, hier sind es Schrauben 621, lagegenau fixiert.
Anschließend werden an den seitlichen Begrenzungsplatten 62,63 die vorderen und hinteren Begrenzungsplatten 64,65 der Form ausgerichtet und vorzugsweise mit Hilfe lösbarer Spannelemente, hier mit einer Zwinge 66, gehalten . -
Die so zu einer Einheit zusammengestellten Begrenzungsplatten 62,63,64,65 werden vorzugsweise senkrecht auf einer Grundplatte 61 aufgestellt und durch einen Zentrierbolzen 611 oder einen Zentrierrahmen 612 gehalten.
In diese Gießform 6 wird von oben der dickflüssige Beton eingefüllt. Nach dem Aushärten des Betons wird die Verspannung der hinteren und vorderen Begrenzungsplatten, hier die Zwinge 66, gelöst.
Die Begrenzungsplatten 62,63,64,65 können sämtlich nach Außen abgenommen werden. Man kann praktisch an jeder Seite reliefartige Gestaltungselemente 10 vorsehen, indem man die jeweiligen Begrenzungsplatten entsprechend ausformt. .
Mit einer derartigen Form der Gießvorrichtung 6 kann man die Lage der Armierung 2,31,32 innerhalb der Zaunsäule 1 sehr exakt bestimmen.
Gleichzeitig wird der aushärtbare Beton von den Befestigungselementen ferngehalten.
Während des Gießvorganges werden die Begrenzungsplatten 62,63,64,65 auch bei großvolumigen Zaunsäulen 1 zuverlässig in der vorgegebenen Lage und Form gesichert.
Auch bei Verwendung leichter Begrenzungsplatten 62,63,64,65 wird eine hohe Formstabilität unter den starken Belastungen des Gießvorganges gewährleistet.
Die in Fig. 3 dargestellte Gießform, bei der die vordere Begrenzungsplatte 65 abgenommen ist, zeigt die Verbindung der Armierungselemente 2,31,32 zur Gießform sehr klar.
In Fig. 4 ist der Querschnitt durch eine Gießform 6 dargestellt, der quer zur "Längsachse der Zaunsäule 1 gerichtet ist. Hier sollen insbesondere die Spannelemente 66 dargestellt werden, mit denen eine hohe Stabilität der Form gewährleistet wird ohne die Dicke und damit Masse der Begrenzungsplatten 62,63,64,65 wesentlich zu erhöhen.
Bezugszeichenliste
1 Zaunsaule
10 - Relief
11 Kopf
12 Fußring
2 Rohr
21 Verschluß
31 Steg
- Gewinde(Befestigungsmittel) 312 Schraube
32 Steg
Gewinde(Befestigungsmittel) 322 Schraube
4 .Sockel
41 Zapfen
42 Mörtelschicht
5 Zaunfeld
51 Riegel
52 Zaunlatten
53 Befestigungswinkel
54 Scharnier
6 Gießform
61 Grundplatte
611 - Zapfen
612 - Zentrierrahmen
62 Begrenzungsplatte
621 Schraube
63 B e gren &zgr; ungsp1atte
64 Begrenzungsplatte
65 Begrenzungsplatte
66 Klammer

Claims (6)

Schutzansprüche
1. Säule, insbesondere Zaunsäule,
- die auf einem Sockel (4) montierbar ist,
- die vorzugsweise aus gießfähigem, silikatischen Material besteht,
- mit eingegossenen Armierungen (2)
- mit Befestigungsmitteln (41) für eine Lagefixierung auf dem Sockel (4),
- mit Befestigungselementen (312,322) für Zaun- und/ oder Wandelemente und
- mit einer gestaltbaren Vorder- oder Rückseite, dadurch gekennzeichnet,
daß die Armierung besteht
aus einem, in der Zaunsäule (1) zentral angeordnetem Rohr {2), das sich mindestens erstreckt vom unteren Ende der Zaunssäule (1). bis in den Bereich der obersten Befestigungselemente (312),
daß an dem zentralen Rohr (2)
jeweils in der Ebene der Befestigungselemente (312, 322) seitlich ausgerichtete Stege (31,32) angeordnet sind,
daß die Gesamtlänge der Stege (31,32) in einer Ebene gleich oder größer ist als die Breite der Zaunsäule (1) und
daß die Stege (31,32) im Bereich der Seitenflächen der Zaunsäule (1) Bestandteile der Befestigungselemente (312,322) besitzen.
2. Zaunsäule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestandteile der Befestigungselemente (312,322) an den Stegen (31,32) quer zu den Seitenflächen ausgerichtete Bohrungen sind, die mit einem Gewinde versehen sind.
3. Zaunsäule nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der der Zaunsäule (1) zugeordnete Sockel (4) einen lagegenau ausgerichteten, nach oben vorstehenden Zapfen (41) besitzt, der formschlüssig in den Innenraum des Rohres (2)
einsetzbar ist und
daß die Zaunsäule (1) und.der Sockel (4) mit Hilfe einer Mörtelschicht (42.) verbunden sind.
4. Zaunsäule nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zaunsäule (1) formschlüssig anfügbare Fuß- (12) und Kopf-(11) elemente zuordenbar sind.
5. Gießvorrichtung für die Herstellung von Zaunsäulen (1) nach Anspruch 1, bestehend
- aus Begrenzungsplatten für die Längsseiten und für eine Stirnfläche der Zaunsäule, sowie
- mit Haltemitteln für Armierungen, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens zwei der Begrenzungsplatten (62,63) für einander gegenüberliegende Längsseiten der Zaunsäule (1) an den Bestandteilen der Befestigungselementen der Stege (31,32) fixierbar sind und
daß die dazu rechtwinklig angeordneten Begrenzungsplatten (64,65) gegen die an den Stegen (31,32) befestigten Begrenzungsplatten (62,63) lösbar und kraftschlüssig verspannbar sind.
6. Gießvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens die parallel zu den Stegen (31,32) angeordneten Begrenzungsplatten (64,65) an ihrer Innenseite profiliert sind.
• ·
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