DE29602412U1 - Diebstahlsicherungsvorrichtung - Google Patents
DiebstahlsicherungsvorrichtungInfo
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- G08B13/14—Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles
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Description
I I &iacgr; * ·
A 52 899 g "Tfntfelder &Ggr;'Herr* Reinhold Ott
s-248/202 Europaplatz 20
06.02.1996 70565 Stuttgart
Beschreibung Diebstahlsicherungsvorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl, wobei die Vorrichtungen
ein erstes Halteteil zur Befestigung an einem Gegenstand, ein zweites Halteteil zur Befestigung an der Ware
und ein die beiden verbindendes Kabel umfassen. Weiterhin betrifft die Erfindung Anlagen zur Diebstahlsicherung von
Waren.
Derartige Sicherungsvorrichtungen werden vor allem in Ladengeschäften
für Radio- und Fernsehgeräte, Videogeräte, Telefonanlagen oder dgl. verwendet, in denen eine große
Anzahl von Ausstellungsgeräten betriebsfertig und zur testweisen Benutzung für Kunden bereitgehalten wird. Um
Verluste der ausgestellten Waren oder insbesondere diesen zugeordneter Fernbedienungen zu vermeiden, werden die Waren
mit den genannten Vorrichtungen an einem Gegenstand, wie einem Ausstellungsregal oder einem großen, unhandlichen
Gerät, befestigt. Das die beiden Halteteile verbindende Kabel gestattet eine testweise Benutzung des gesicherten
Geräts bzw. der gesicherten Ware durch den Kunden. Die Verbindung zu dem Gegenstand verhindert oder erschwert
zumindest dabei einen Diebstahl der Ware.
Es ist eine Vorrichtung zur mechanischen Sicherung einer Ware gegen Diebstahl mit den eingangs genannten Merkmalen
bekannt, bei der die beiden Halteteile über ein dünnes Kunststoffkabel miteinander verbunden sind. Die Halteteile
weisen jeweils eine Befestigungsfläche mit einer Haftschicht
auf, mittels derer diese an einem Gegenstand oder
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an einer zu sichernden Ware befestigt werden. Auf der der Befestigungsseite abgewandten Seite weisen die Halteteile
Verbindungsteile auf, die einerseits durch einen Steg mit schwalbenschwanzförmigem Querschnitt und andererseits
durch eine an einer Stirnseite offene, komplementäre Nut gebildet sind. Mittels dieser Verbindungteile ist eine
Halteverbindung zwischen den Halteteilen herstellbar, indem das stegartige Verbindungsteil längs in die Nut einschiebbar
ist. Durch diese Halteverbindung ist es möglich, die gesicherte Ware für eine ansprechende Präsentation
lösbar mit dem zugeordneten Gegenstand zu verbinden.
Bei der bekannten Sicherungsvorrichtung ist nachteilig, daß eine gesicherte Ware verhältnismäßig leicht gestohlen
werden kann, indem beispielsweise das die Halteteile verbindende Kabel durchtrennt oder eines der auf einen Gegenstand
oder die Ware aufgeklebten Halteteile abgerissen wird. Folglich ist der von der bekannten Vorrichtung vermittelte
Diebstahlsicherungsschutz gerade für hochpreisige Waren nicht ausreichend.
Weiterhin ist es beispielsweise aus der DE 33 02 459 bekannt, Waren gegen Diebstahl durch eine elektronische Anlage
zu sichern. Eine solche Anlage weist eine Zentraleinheit auf, an die einzelne an den zu sichernden Waren
anzubringende Überwachungsfühler über Verbindungskabel anschließbar sind. Die Überwachungsfühler weisen jeweils
einen Schaltkontakt auf, der beim Aufheben eines ordnungsgemäßen Kontaktes von Fühler und zu sichernder
Ware eine elektronische Meßgröße zur Verfügung stellt, die von der Zentraleinheit als eine Alarmsituation auswertbar
ist. Des weiteren überwacht die Zentraleinheit
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auch einen ordnungsgemäßen Anschluß des Fühlers und zeigt im Falle von Manipulationen eine Alarmsituation an.
Bei der genannten Anlage ist nachteilig, daß jede zu sichernde
Ware an die Zentraleinheit über ein Verbindungskabel angeschlossen werden muß. Gerade bei größeren Ladengeschäften
führt dies zu einem erheblichen Verkabelungsaufwand und beträchtlichen Anschlußlängen. Zudem
wird durch die zumeist am Boden verlaufenden Verbindungskabel eine testweise Benutzung einer gesicherten Ware
oftmals erschwert oder gar unmöglich gemacht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Vorrichtungen mit den eingangs genannten Merkmalen sowie Diebstahlsicherungsanlagen
zu schaffen, die eine sehr einfach herzustellende, außerordentlich sichere und universell einsetzbare
Diebstahlsicherung von Waren gestatten.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Sicherung einer Ware
gegen Diebstahl mit den eingangs genannten Merkmalen zeichnet sich dadurch aus, daß jedes Halteteil ein Sensorelement
zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Befestigung des Halteteils an dem Gegenstand oder der Ware umfaßt,
und daß mindestens ein Halteteil Überwachungsmittel umfaßt, die mit den Sensorelementen verbunden und so ausgebildet
sind, daß ein Alarm beim Aufheben einer von den Sensorelementen überwachten ordnungsgemäßen Befestigung
auslösbar ist.
So kann eine hochgradig wirksame Sicherung einer Ware gegen Diebstahl einfach dadurch erreicht werden, daß ein
Halteteil an der zu sichernden Ware und das andere Halteteil an einem Gegenstand, wie einem großen Möbelstück,
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einem Ausstellungsregal, einem unhandlichen Gerät oder
sonstigen Ladeneinrichtungen, befestigt wird. Dementsprechend kann die Ware an einem quasi beliebigen Platz gesichert
und eine optimale Präsentation der Ware problemlos realisiert werden, wobei insbesondere eine testweise Benutzung
und Handhabung der Ware durch Kunden im Rahmen des vom Verbindungskabel vermittelten Bewegungsspielraums
ermöglicht wird.
Durch die Überwachung der ordnungsgemäßen Befestigungen der Halteteile an der Ware bzw. an dem Gegenstand mittels
der Sensorelemente und der Überwachungsmittel ergeben sich eine besonders sichere Erkennung von Diebstahlversuchen
und damit ein gegenüber dem Stand der Technik wesentlich verbesserter Diebstahlschutz.
Eine alternative erfindungsgemäße Vorrichtung zur Sicherung
einer Ware gegen Diebstahl mit den eingangs genannten Merkmalen ergibt sich dadurch, daß jedes Halteteil
ein Sensorelement zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Befestigung des Halteteils an dem Gegenstand oder der Ware
umfaßt, und daß mindestens ein Halteteil an eine Zentraleinheit so anschließbar ausgebildet ist, daß beim
Aufheben einer von den Sensorelementen überwachten ordnungsgemäßen Befestigung ein Alarm durch Überwachungsmittel
in der Zentraleinheit auslösbar ist.
Auch mit dieser Vorrichtung läßt sich eine hochgradig wirksame Sicherung einer Ware gegen Diebstahl bei einem
großen Bewegungsspielraum für eine testweise Benutzung der gesicherten Ware realisieren. Zudem kann bei einer
Überwachung des Anschlusses der Vorrichtung an die Zentraleinheit eine gemeinsame Entwendung von Ware und Ge-
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genstand detektiert und dadurch verhindert werden. Selbst bei einem leitungsgebundenen Anschluß der Vorrichtung an
die Zentraleinheit ist der Verkabelungsaufwand gegenüber herkömmlichen Warensicherungsanlagen, bei denen von einer
Zentraleinheit zu jedem Gegenstand und jeder Ware ein Anschlußkabel
mit einem endseitigen Fühler geführt ist, wesentlich geringer.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Überwachungsmittel nur in einem Halteteil oder
der Zentraleinheit angeordnet und mit dem Sensorelement im anderen Halteteil über das die beiden Halteteile verbindende
Kabel verbunden sind. Hierbei überwachen die allenfalls in einem Halteteil angeordneten Überwachungsmittel
mit Hilfe der beiden Sensorelemente sowohl die Befestigung des einen Halteteils an einem Gegenstand als auch
die Befestigung des anderen Halteteils an der zu sichernden Ware. Sobald eine der ordnungsgemäßen Befestigungen
aufgehoben wird, erfolgt eine Alarmauslösung durch die Überwachungsmittel. So wird eine sehr einfache Realisierung
ermöglicht, da ein die beiden Halteteile verbindendes Kabel ohnehin vorgesehen ist und Überwachungsmittel
allenfalls in einem Halteteil erforderlich sind. Alternativ ist es jedoch auch möglich, in jedem Halteteil Überwachungsmittel
anzuordnen, die mittels des jeweiligen Sensorelements eine ordnungsgemäße Befestigung des Halteteils
überwachen und im Falle einer Manipulation unabhängig voneinander Alarm auslösen können. Hierbei stellt das
die beiden Halteteile verbindende Kabel insbesondere nur
eine mechanische Verbindung zwischen diesen her.
Eine vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich dadurch,
daß das Kabel mit den Halteteilen jeweils steckbar ver-
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bindbar ist. So ist es sehr einfach möglich, die Vorrichtung bedarfsgerecht zu konfigurieren, indem ein Kabel angepaßter
Länge in die Halteteile eingesteckt wird, wobei dies insbesondere beim Anwender vor Ort geschehen kann.
Weiterhin ermöglicht die steckbare Ausbildung, verschiedene Halteteile, die beispielsweise für eine Befestigung
an bestimmten Waren oder Gegenständen speziell angepaßt sind, bedarfsgerecht miteinander zu kombinieren. Die
Steckverbindung kann durch standardisierte Stecker und Buchsen, wie Westernstecker und -büchsen oder dergleichen,
gebildet sein. In besonderer Ausgestaltung ist dabei vorgesehen, daß die Steckverbindung nicht wieder lösbar
ist, so daß nach einer bedarfsgerechten Konfigurierung der Sicherungsvorrichtung das Kabel nicht wieder von
den Halteteilen gelöst werden kann. So wird ein unbeabsichtigtes Auslösen eines Alarms durch ein ungewolltes
Auftrennen der Steckverbindung gerade bei einer testweisen Begutachtung der gesicherten Ware durch Kunden vermieden.
Bei einer in die Halteteile einsteckbaren Ausbildung des Kabels sind die Überwachungsmittel vorteilhafterweise so
ausgebildet, daß ein Alarm beim Aufheben einer ordnungsgemäßen Steckverbindung des Kabels mit einem Halteteil
auslösbar ist. So wird insbesondere bei einer Anordnung der Überwachungsmittel in beiden Halteteilen eine ordnungsgemäße
Kabelverbindung zwischen diesen dadurch überwacht, daß ein Auftrennen einer der Steckverbindungen von
Kabel und Halteteil zur Alarmauslösung führt. Bei einer entsprechend stabilen Ausbildung des Kabels kann es dann
entfallen, dieses durch eine sich über das gesamte Kabel erstreckende Leiterschleife auf eine ordnungsgemäße Verbindung
hin zu überwachen.
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Jedoch ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, daß die Überwachungsmittel so ausgebildet sind, daß ein Alarm
beim Aufheben der ordnungsgemäßen Kabelverbindung zwischen den Halteteilen auslösbar ist. Hierzu wird beispielsweise
von den Überwachungsmitteln in einem Halteteil über das Kabel hinweg zu dem Sensorelement im anderen
Halteteil und wieder zurück ein geschlossener Stromkreis gebildet, der bei einer Unterbrechung zu einer
Alarmauslösung führt. So wird überwacht, ob eine ordnungsgemäße Kabelverbindung zwischen den Halteteilen vorliegt.
Hierbei ist unter Aufheben der ordnungsgemäßen Kabelverbindung insbesondere jede Manipulation zu verstehen,
also beispielsweise auch ein Kurzschließen des Stromkreises.
Dadurch, daß ein Halteteil ein Flächenelement zur Befestigung an dem Gegenstand oder der Ware umfaßt, ist eine
ordnungsgemäße Befestigung, die insbesondere durch Ankleben erfolgt, leicht realisierbar.
Eine optimale Anpassung an gekrümmte Oberflächen wird dadurch ermöglicht, daß das Flächenelement flexibel ausgebildet
ist. So kann bei jeder Oberflächenform eine sehr haltbare Befestigung des Halteteils an dem Gegenstand
oder der zu sichernden Ware erreicht werden, wodurch ein ungewolltes Lösen der Befestigung und damit Fehlarlarme
vermieden werden.
Vorzugsweise umfaßt das Flächenelement eine Haftschicht
zur Befestigung des Halteteils an einem Gegenstand oder einer Ware. Die insbesondere durch ein doppelseitig klebendes
Klebeband gebildete Haftschicht ermöglicht eine
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sehr einfach herzustellende Befestigung des Halteteils, wobei keine zusätzlichen Befestigungsmittel, wie Klebstoff,
erforderlich sind. Hierbei ist das Halteteil mit seinem Flächenelement insbesondere so belastbar ausgebildet,
daß beim Aufheben der ordnungsgemäßen Befestigung durch Abziehen des Halteteils von der Ware oder dem Gegenstand
eine Zerstörung des Flächenelements auch bei einem Zerreißen oder Ablösen der Haftschicht vom Flächenelement
ausgeschlossen ist. So ist es bei einer Wiederverwendung eines abgelösten Halteteils bzw. der Vorrichtung
allenfalls erforderlich, die Haftschicht und gegebenenfalls das zugeordnete Sensorelement zu erneuern.
Eine einfache Realisierung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird generell dadurch ermöglicht, daß ein Sensorelement
so ausgebildet ist, daß beim Aufheben der überwachten ordnungsgemäßen Befestigung eine Meßgröße geändert
wird und deren Änderung von den Überwachungsmitteln als eine Alarmsituation auswertbar ist. Insbesondere handelt
es sich dabei um eine elektrische Meßgröße, deren Änderung registriert wird, so daß die Alarmauswertung und
ggf. -auslösung durch eine elektronische Schaltung der Überwachungsmittel erfolgen kann. Alternativ kann die
Meßgröße jedoch auch beispielsweise durch den Druck eines Gases gebildet sein, dessen Änderung über das dann hohl
ausgebildete Kabel zwischen den Halteteilen übertragbar ist.
Eine sehr feinfühlige Ausführungsvariante zeichnet sich dadurch aus, daß das Sensorelement des Halteteils einen
dem flexiblen Flächenelement zugeordneten Dehnungsmeßstreifen umfaßt. So sind bereits kleinste Formänderungen
des flexiblen Flächenelements bei einer Manipulation der
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des flexiblen Flächenelements bei einer Manipulation der ordnungsgemäßen Befestigung detektierbar, wodurch eine
außerordentlich große Manipulationssicherheit erreichbar ist.
Eine ganz besonders bevorzugte Ausführungsvariante,, die
sehr einfach und kostengünstig herzustellen sowie außerordentlich funktionssicher ist, ergibt sich dadurch, daß
das Flächenelement eine Haftschicht zur Befestigung des Halteteils an dem Gegenstand oder der Ware umfaßt, die
stärker an dem Gegenstand oder der Ware als an dem Flächenelement haftet, und daß das zugeordnete Sensorelement
zumindest abschnittsweise derart zwischen dem Flächenelement und der Haftschicht oder in der letzteren angeordnet
ist, daß beim Aufheben der ordnungsgemäßen Befestigung das Sensorelement zumindest teilweise mit der Haftschicht
vom Halteteil getrennt und dadurch eine vom Sensorelement gebildete Meßschleife unterbrochen wird.
Insbesondere ist dabei vorgesehen, daß die Haftschicht Sollbruchstellen aufweist. Diese können beispielsweise
durch Perforationen oder Schnitte in der Haftschicht gebildet sein. So wird sichergestellt, daß die Haftschicht
und damit auch das Sensorelement bei einem Abziehen des Halteteils von dem Gegenstand oder der gesicherten Ware
zerstört und demzufolge ein Alarm durch die Überwachungsmittel ausgelöst wird.
Vorzugsweise umfaßt dabei das Sensorelement eine elektrische, insbesondere metallfolienartige Leiterschleife. Eine
solche Leiterschleife hat den Vorteil, daß eine Unterbrechung
des durch die Leiterschleife gebildeten Stromkreises
mit einem sehr geringen Aufwand detektierbar ist.
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Eine metallfolienartige Ausbildung der Leiterschleife führt neben einer preisgünstigen Herstellbarkeit zu einer
besonders flachen Bauweise des Sensorelements. Darüber
hinaus ergibt sich ein flächiges Anliegen der Leiterschleife an der Haftschicht und dementsprechend eine gute
Haftverbindung der Leiterschleife mit der Haftschicht, so
daß beim Lösen des Halteteils von der zu sichernden Ware ein Anhaften der Leiterschleife an der sich vom Kontaktflächenelement
zumindest teilweise ablösenden Haftschicht gewährleistet ist. Dies führt im Falle einer Manipulation
zu einer bestimmungsgemäßen Zerstörung der Leiterschleife
und damit zu einer sicheren Detektion des Diebstahlversuchs .
Weitere Vorteile einer dünnen, folienartigen Ausbildung des Sensorelements sind darin zu sehen, daß das Sensorelement
sehr flexibel ist, so daß eine insgesamt hohe Flexibilität erreichbar ist, sofern das Flächenelement oder
das gesamte Halteteil flexibel ausgebildet ist. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß eine Folie bereits bei geringer
Krafteinwirkung im Falle des Ablösens der Haftschicht vom Fühler zerstört wird, so daß sich eine besonders
sichere Detektion von Diebstahlversuchen ergibt.
Alternativ zur folienartigen Ausbildung der Leiterschleife kann diese auch durch eine aufgedampfte Metallschicht
oder einen sehr dünnen Draht gebildet sein. Zudem können in der Leiterschleife Sollbruchstellen vorgesehen sein,
um ein bestimmungsgemäßes Unterbrechen der Leiterschleife bei einem Ablösen des Halteteils von der Haftschicht zu
gewährleisten.
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Eine weitere Ausführungsvariante zeichnet sich dadurch aus, daß das Flächenelement eine Haftschicht zur Befestigung
des Halteteils an dem Gegenstand oder der Ware umfaßt, die stärker an dem Gegenstand oder der Ware als an
dem Flächenelement haftet, und daß das Sensorelement derart ausgebildet und am Halteteil angeordnet ist, daß beim
Aufheben der ordnungsgemäßen Befestigung die Haftschicht zumindest teilweise vom Halteteil getrennt und dies vom
Sensorelement detektiert wird. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß unabhängig von der konkreten Ausbildung des
Sensorelements, z.B. als Mikroschalter oder lichtempfindliches Element, das Halteteil insoweit vorgefertigt werden
kann, daß zur Diebstahlsicherung einer Ware lediglich eine üblicherweise auf der Haftschicht angebrachte
Schutzfolie zu entfernen und das Halteteil auf die zu sichernde Ware zu kleben ist. Auch bei einer nicht optimal
glatten Oberfläche der zu sichernden Ware wird so eine ungewollte Alarmauslösung verhindert. Erst bei einem, gegebenenfalls
durch Sollbruchstellen erleichterten Ablösen der Haftschicht vom Flächenelement im Falle eines Diebstahlversuchs
erfolgt eine Alarmauslösung, da das Sensorelement das Ablösen der Haftschicht vom Halteteil bzw.
Flächenelement detektiert.
Eine sehr preisgünstige Realisierung ergibt sich dadurch, daß das Sensorelement eines Halteteils einen Mikroschalter
umfaßt.
Gemäß einer Ausführungsalternatxve umfaßt das Sensorelement ein lichtempfindliches Element, das beispielsweise
durch einen Phototransistor gebildet sein kann. Dieses Element ist bei ordnungsgemäß hergestellter Befestigung
des Halteteils an dem Gegenstand oder der Ware entweder
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von der Haftschicht oder von einer anliegenden Oberfläche einer zu sichernden Ware oder eines zu sichernden Gegenstandes
abgedeckt. Beim Ablösen des Halteteils von der Oberfläche fällt Umgebungslicht auf das lichtempfindliche
Element, so daß sich eine von diesem bereitgestellte Meßgröße ändert und die Änderung von den Überwachungsmitteln
als Alarmsituation auswertbar ist.
In einer bevorzugten Ausführungsvariante bei einem Halteteil, das ein Flächenelement zur Befestigung an dem Gegenstand
oder der Ware umfaßt, ist hierbei vorgesehen, daß das lichtempfindliche Element im Halteteil so angeordnet
ist, daß die optische Achse des Elements mit der vom Flächenelement gebildeten Befestigungsfläche einen
spitzen Winkel von vorzugsweise weniger als 45° einschließt. Hierdurch wird eine besonders hohe Empfindlichkeit
des Sensorelements bei der Erkennung einer Alarmsituation erreicht, da bei dieser Ausführungsform bereits
bei einem seitlichen Abheben des Halteelements von der zu sichernden Ware bzw. dem zu sichernden Gegenstand schräg
auf die Befestigungsfläche treffendes Licht vom lichtempfindlichen Element mit seiner schräg ausgerichteten optischen
Achse besonders sicher erkannt wird.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist dabei vorgesehen, daß die optische Achse des lichtempfindlichen Elements
einen im wesentlichen zentralen Bereich der Befestigungsfläche schneidet. So wird dem bei einer randseitigen
Ausrichtung der optischen Achse gegebenen Risiko, daß keine ausreichende optische Abdichtung gegen Umgebungslicht
je nach Oberflächenbeschaffenheit der zu sichernden Ware erreicht wird, entgegengewirkt, da das
lichtempfindliche Element im wesentlichen auf Lichtein-
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fall im Bereich der Mitte der Befestigungsfläche anspricht .
Bei der schrägen Ausrichtung der optischen Achse des lichtempfindlichen Elements bietet es sich an, mehrere
Elemente im Halteteil so anzuordnen, daß ihre Achsen in verschiedene Richtungen weisen, um eine optimale Ansprechempfindlichkeit
des Sensorelements zu erreichen.
Zudem kann ein mindestens ein lichtempfindliches Element aufweisendes Sensorelement auch eine Lichtquelle, wie eine
Infrarotdiode oder LED, umfassen, die so in einer Ausnehmung des Halteteils angeordnet ist, daß der Lichtaustritt
durch die Haftschicht oder eine Oberfläche des zu sichernden Gegenstandes bzw. der zu sichernden Ware
lichtdicht abdeckbar ist. Durch diese Ausgestaltung wird sichergestellt, daß bei einem Abheben des Halteteils von
der Ware oder dem Gegenstand Ref lektionen an der sich von der Befestigungsfläche des Flächenelements ablösenden
Oberfläche oder Haftschicht zu einer Beleuchtung des lichtempfindlichen Elements und damit zu einer besonders
sicheren, von Umgebungslicht unabhängigen Detektierung
eines jeden Diebstahlversuchs führt.
In einer weiteren, besonders klein bauenden Ausführungsalternative
bilden die Lichtquelle und das lichtempfindliche Element eine Baueinheit und sind derart in einer
Ausnehmung des Halteteils angeordnet, daß bei ordnungsgemäßer Anbringung des Halteteils von der Lichtquelle
ausgesandte Lichtsignale an der die Ausnehmung abdekkenden Haftschicht reflektiert und vom lichtempfindlichen
Element detektiert werden können. Beim Aufheben der ordnungsgemäßen Anbringung wird die Haftschicht vom Kontakt-
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zogen, so daß sich das detektierte Lichtsignal ändert und
eine Alarmsituation erkannt wird.
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, daß ein Halteteil mit einem Sensorelement gemäß einer der voranstehenden
Ausführungsalternativen auch einzeln als Überwachungsfühler verwendet werden kann, der unmittelbar über ein Kabel
an eine Überwachungsschaltung in einer Zentraleinheit zur Bildung einer Diebstahlsicherungsanlage anschließbar ist.
Vorzugsweise umfassen die Halteteile Verbindungsmittel
zur Herstellung einer lösbaren Halteverbindung zwischen den Halteteilen. Hierdurch ist es möglich, die gesicherte
Ware für eine ansprechende Präsentation lösbar mit dem zugeordneten Gegenstand zu verbinden. Insbesondere nehmen
dabei die Halteteile eine definierte relative Lage zueinander ein, so daß gerade bei einer Vielzahl von gesicherten
Waren eine gleichmäßige Anordnung bei hergestellter Halteverbindung zwischen den jeweils zusammengehörenden
Halteteilen ermöglicht wird.
Um ein ungewolltes Lösen der Halteverbindung und damit eine Beschädigung der gesicherten Ware zu vermeiden, sind
die Verbindungsmittel so ausgebildet, daß eine formschlüssige Halteverbindung zwischen den Halteteilen herstellbar
ist, die dementsprechend hoch belastbar ist.
Eine sehr einfache Herstellung der Halteverbindung und damit eine sehr einfache Handhabung der Vorrichtung werden
dadurch ermöglicht, daß die Verbindungsmittel so ausgebildet sind, daß ein Halteteil in das andere einhängbar
ist.
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gebildet sind, daß ein Halteteil in das andere einhängbar ist.
Vorzugsweise umfassen die Überwachungsmittel einen Energiespeicher
zur Energieversorgung. Dieser kann beispielsweise durch einen Akkumulator oder eine Batterie gebildet
sein. So wird ein netzunabhängiger Einsatz der Vorrichtung ermöglicht, und die Vorrichtung ist universell verwendbar,
da keinerlei Stromversorgungsleitungen erforderlich sind. Alternativ oder ergänzend sind zur Energieversorgung
auch Solarzellen einsetzbar.
Bevorzugt umfaßt zumindest ein Halteteil eine optische Anzeige für den Betriebszustand der Vorrichtung. Hierbei
bieten sich insbesondere die sehr klein bauenden Leuchtdioden an.
Vorzugsweise wird die optische Anzeige in der Funktion betrieben, in der sie eine Manipulation an der Befestigung
des Halteteils an der Ware oder dem Gegenstand dauerhaft, d.h. bis zum Löschen des Alarms durch autorisiertes
Personal, zur Anzeige bringt. Dies erleichtert dem Verkaufspersonal im Alarmfall, die Ware ausfindig zu machen,
bei der ein Diebstahlversuch unternommen wurde. Jedenfalls
kann auch sehr schnell wieder eine ordnungsgemäße Befestigung des Halteteils hergestellt werden.
Alternativ oder ergänzend wird die optische Anzeige so betrieben, daß sie ein optisches Signal, wie ein Blinksignal,
bei ordnungsgemäßer Befestigung des Halteteils aussendet, um potentielle Diebe auf die Diebstahlüberwachung
aufmerksam zu machen und von Diebstählen abzuschrecken.
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Darüber hinaus kann die optische Anzeige natürlich auch noch zur Mitteilung anderer Informationen genutzt werden,
wie z.B. einer ordnungsgemäß neu hergestellten Befestigung des Halteteils, indem beispielsweise die Anzeige
kurzzeitig aufleuchtet.
In einer Ausführungsforra umfassen die Überwachungsmittel
eine Alarmeinheit zur Abgabe eines akustischen und/oder optischen Alarmsignals. Insbesondere umfaßt diese Einheit
einen Piezo-Kristall. Ein solcher Kristall hat einen verhältnismäßig
kleinen Platzbedarf, so daß eine geringe Baugröße des Halteteils leicht realisiert werden kann.
Zudem kann der Piezo-Kristall bei Bedarf ein sehr lautstarkes Alarmsignal erzeugen, das eine sichere Erkennung
eines DiebstahlVersuchs bewirkt. Alternativ kann die
Alarmeinheit auch einen kleinen Lautsprecher zur Erzeugung eines Alarmsignals umfassen.
Bei einer anderen Ausführungsalternative der Vorrichtung ist vorgesehen, daß ein Halteteil der Vorrichtung zur Warensicherung
an eine Überwachungsschaltung einer Diebstahlsicherungsanlage und/oder weitere Halteteile über
ein Anschlußkabel anschließbar ist. Hierdurch wird die vorschlagsgemäße Vorrichtung mit einer herkömmlichen
Diebstahlsicherungsanlage oder zusätzlichen Halteteilen zur Sicherung weiterer Waren kombinierbar. Auch wenn eine
Kabelverbindung zwischen dem ersten Halteteil und der Diebstahlsicherungsanlage vorgesehen ist, ergibt sich eine
für den Kunden gegenüber herkömmlichen Lösungen verbesserte Möglichkeit zur Begutachtung der gesicherten Ware,
da sich diese im Rahmen des von dem die beiden Halteteile verbindenden Kabel gewährten Bewegungsspielraums
frei bewegen läßt, ohne daß das beispielsweise auf dem
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Boden liegende, zur Diebstahlsicherungsanlage führende Kabel angehoben und damit eine beträchtliche Unfallgefahr
hervorgerufen wird.
In einer weiteren Ausführungsalternative umfassen die Überwachungsmittel einen Sender zur Abgabe eines eine
Alarmsituation anzeigenden Sendesignals. Hierdurch wird eine Einbindung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in eine
Diebstahlüberwachungsanlage mit einer zentralen, sehr leistungsstarken Alarmanzeige ermöglicht.
Insbesondere ist dabei vorgesehen, daß die Überwachungsmittel so ausgebildet sind, daß das Sendesignal zur Identifikation
der Vorrichtung codierbar ist. So wird bei einer entsprechenden Ausbildung einer das Sendesignal empfangenden
Zentraleinheit eine Identifikation der Vorrichtung ermöglicht, die einen Diebstahlversuch detektiert
hat. Dementsprechend ist es gerade bei einem Einsatz einer Vielzahl von Warensicherungsvorrichtungen möglich,
ohne weiteres die die Alarmauslösung verursachende Sicherungsvorrichtung zu identifizieren.
Eine erfindungsgemäße Anlage zur Diebstahlsicherung von
Waren zeichnet sich durch mindestens eine Vorrichtung zur Warensicherung mit einem Sender zur Abgabe eines eine
Alarmsituation anzeigenden Sendesignals sowie durch eine Zentraleinheit aus, die einen Empfänger zum drahtlosen
Empfang des Sendesignals und zur Detektion einer Alarmsituation und eine Alarmeinheit zur Abgabe eines akustischen
und/oder optischen Alarmsignals umfaßt. Eine solche erfindungsgemäße Diebstahlsicherungsanlage gestattet auch
bei weitläufigen Ladenlokalen eine mit geringem Aufwand herstellbare Diebstahlsicherung. So kann die Empfangsein-
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heit zentral, z.B. in der Nähe einer Kasse oder dergleichen, aufgestellt werden. Die einzelnen Vorrichtungen zur
Warensicherung werden an den jeweils zu sichernden Waren und entsprechenden Gegenständen, wie Regalen, oder fest
mit den Räumlichkeiten verbundenen Einrichtungen, befestigt. Aufgrund der drahtlosen Signalübertragung ist eine
Verkabelung nicht erforderlich, so daß nur ein geringer Aufwand für die Warensicherung mit zentraler Überwachung
erforderlich ist.
Jeder Diebstahlversuch wird von den Überwachungsmitteln der betroffenen Vorrichtung erkannt, und ein eine Alarmsituation
anzeigendes Sendesignal wird ausgesandt. Dieses wird vom Empfänger der Zentraleinheit empfangen und als
Alarmsituation ausgewertet, so daß mittels der ansteuerbaren Alarmeinheit ein akustischer und/oder optischer
Alarm gegeben wird. So kann insbesondere das Verkaufspersonal von dem Diebstahlversuch in Kenntnis gesetzt werden
und den Diebstahl verhindern. Die zentrale Anordnung der Alarm anzeigenden Mittel gestattet hierbei eine besonders
leistungsstarke Auslegung der Alarmeinheit, wobei die Vielzahl von Warensicherungsvorrichtungen aus sehr preisgünstigen
und klein bauenden Komponenten mit einem geringen Leistungsbedarf hergestellt sein kann. Dies führt zu
niedrigen Herstellungskosten für die gesamte Diebstahlsicherungsanlage .
Beim Einsatz einer Vielzahl von Warensicherungsvorrichtungen ist vorgesehen, daß diese jeweils Überwachungsmittel
aufweisen, die ein zur Identifikation der Vorrichtung codierbares Sendesignal im Falle einer Alarmsituation
aussenden können, und die Empfangseinheit der Diebstahlsicherungsanlage einen Decodierer einschließlich einer
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ansteuerbaren Anzeige umfaßt, so daß die eine Alarmsituation erkennende Vorrichtung anhand ihres Sendesignals
identifizierbar und anzeigbar ist. So wird dem Verkaufspersonal im Alarmfall eine unverzügliche Identifikation
der den Alarm auslösenden Warensicherungsvorrichtung durch die Anzeige ermöglicht, so daß ein potentieller
Dieb gerade bei einem weitläufigen Ladenlokal sehr schnell lokalisiert und gefaßt werden kann.
Hierbei wird eine einfache interne Festlegung der einzelnen Identifikationscodes für die Warensicherungsvorrichtungen
dadurch ermöglicht, daß die Empfangseinheit und die Vorrichtungen zur Warensicherung so ausgebildet sind,
daß der Identifikationscode jeder Vorrichtung bei einem erstmaligen oder testweisen Aussenden eines codierten
Sendesignals durch die Vorrichtung vom Decodierer erkennbar und für eine spätere Identifikation im Falle einer
Alarmsituation speicherbar ist.
Eine andere erfindungsgemäße Diebstahlsxcherungsanlage zeichnet sich durch mindestens eine der genannten Vorrichtungen
zur Warensicherung sowie eine Zentraleinheit aus, welche als Überwachungsmittel mindestens eine Überwachungsschaltung,
an die die Vorrichtung bzw. deren Überwachungs- oder Sensormittel mittels eines Anschlußkabels
anschließbar sind und die eine Alarmsituation detektieren kann, und eine von der Überwachungsschaltung ansteuerbare
Alarmeinheit zur Abgabe eines Alarmsignals umfaßt. Mit einer derartigen Diebstahlsicherungsanlage können
bei einer bestimmten Anzahl von durch jeweils ein Halteteil zu sichernden Waren und Gegenständen die erforderlichen
Kabelverbindungen zur Diebstahlsicherungsanlage, die insbesondere weiter entfernt angeordnet ist, re-
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duziert werden, da über jede dieser Kabelverbindungen mindestens zwei Halteteile an die Diebstahlsicherungsanlage
angeschlossen sind.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipskizze einer ersten Ausführungsform einer Warensicherungsvorrichtung;
Fig. 2 eine seitliche Ansicht einer zweiten
Ausführungsform einer Warensieherungsvorrichtung
mit getrennten Halteteilen;
Fig. 3 eine Schnittdarstellung der Vorrichtung nach Fig. 2 mit sich gegenüberstehenden
Halteteilen;
Fig. 4 eine Schnittdarstellung einer dritten Ausführungsform eines Halteteils;
Fig. 5 eine Ansicht des Halteteils nach Fig. 4 von unten;
Fig. 6 eine schematische Darstellung einer
vorschlagsgemäßen Diebstahlsicherungsanlage mit zwei Warensicherungsvorrichtungen
und einer Zentraleinheit;
Fig. 7 eine schematische Darstellung einer alternativen Diebstahlsicherungsanlage
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mit zwei Warensicherungsvorrichtungen und einer Zentraleinheit; und
Fig. 8 eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform eines Halteteils.
Die in der Zeichnung dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl ist generell
mit 10 bezeichnet. Die Vorrichtung 10 weist ein erstes Halteteil 12 zur Befestigung an einem Gegenstand
14, ein zweites Halteteil 16 zur Befestigung an einer zu sichernden Ware 18 sowie ein die beiden Halteteile 12 und
16 verbindendes Kabel 20 auf.
Bei einer ersten Ausfuhrungsform nach Fig. 1 ist das erste
Halteteil 12 an einem Gegenstand 14 in Form einer Wand befestigt. Das zweite Haiteteil 16 ist an einer zu
sichernden Ware 18 in Form eines Radios befestigt, indem das zweite Halteteil 16 auf dessen Unterseite aufgeklebt
ist. Dementsprechend wird das Erscheinungsbild der Ware 18 für Kunden nicht beeinträchtigt. Die so angeordnete
Vorrichtung 10 stellt bereits eine mechanische Sicherung der Ware 18 gegen Diebstahl dar. Darüber hinaus weist die
Vorrichtung 10 eine Überwachung der ordnungsgemäßen Befestigungen der Halteteile 12 und 16 an dem Gegenstand 14
bzw. der Ware 18 auf, die in den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen anhand der weiteren Figuren näher
erläutert wird.
In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 10 nach den Fig. 2 und 3 umfassen die Halteteile 12 und 16 jeweils Verbindungsmittel, die miteinander
in Eingriff bringbar sind, so daß eine feste, wieder
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lösbare Halteverbindung zwischen den Halteteilen 12 und 16 herstellbar ist. Auf diese Verbindungsmittel wird später
genauer eingegangen.
Bei dieser Ausführungsform weisen die beiden über das
flexible Kabel 20 mechanisch miteinander verbundenen Halteteile 12 und 16 jeweils im wesentlichen die Form eines
flachen Quaders auf, wobei das erste Halteteil 12 an einer seiner Flachseiten ein Flächenelement 21 mit einer
Befestigungsfläche 22 aufweist, auf die eine Haftschicht 24 für eine Befestigung des Halteteils 12 an einem in den
Fig. 2 und 3 nicht dargestellten Gegenstand aufgebracht ist. Das zweite Halteteil 16 weist ebenfalls an einer
Flachseite ein Flächenelement 21 mit einer Haftschicht auf, die einer Befestigung des zweiten Halteteils 16 an
einer nicht dargestellten, zu sichernden Ware dient.
Beide Haftschichten 24 sind durch ein beidseitig klebendes Klebeband gebildet und weisen im Bereich ihrer Mitte
eine Durchbrechung 26 auf. Im Bereich dieser Durchbrechungen 26 ist jeweils ein Sensorelement 28 zur Überwachung
der ordnungsgemäßen Befestigung der Halteteile 12, 16 in das korrespondierende Flächenelement 21 eingesetzt.
Das erste Halteteil 12 weist als Sensorelement 28 einen Mikroschalter 30 auf, dessen Betätigungsteil 32 sich
durch die Durchbrechung 26 der Haftschicht 24 hindurch erstreckt und über die einem Gegenstand zugewandte Klebefläche
der Haftschicht 24 hinausragt, wie Fig. 3 zu entnehmen ist.
Weiterhin umfaßt das erste Haiteteil 12 Überwachungsmittel
34, die in einer entsprechenden und beispielsweise
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mit einem Deckel verschlossenen Ausnehmung des ersten Halteteils 12 angeordnet sind. Die Überwachungsmittel 34
sind über elektrische Leitungen 36 mit dem Sensorelement 28 des ersten Halteteils 12 und über elektrische Leitungen
38, die sich durch das Kabel 20 bis in das zweite Halteteil 16 erstrecken, mit dem Sensorelement 28 des
zweiten Halteteils 16 verbunden. Hier dient das Kabel 20 also neben einer mechanischen auch einer elektrischen
Verbindung der beiden Halteteile 12, 16 bzw. deren elektrischen Komponenten.
Beim Darstellungsbeispiel nach den Fig. 2 und 3 ist das Sensorelement 28 des zweiten Halteteils 16 durch ein
lichtempfindliches Element 40, wie eine Photodiode oder ein Phototransistor, gebildet, das so in das Flächenelement
21 des zweiten Halteteils 16 eingesetzt ist, daß durch die Durchbrechung 26 der Haftschicht 24 hindurchtretendes
Licht vom lichtempfindlichen Element 40 detektiert wird.
Die Überwachungsmittel 34, die bei diesem Ausführungsbeispiel nur in einem, nämlich in dem ersten Halteteil 12
angeordnet sind, umfassen eine Auswerteeinheit 42, die die von den Sensorelementen 28 gelieferten elektrischen
Meßgrößen auf eine Alarmsituation hin auswertet. Weiter umfassen die Überwachungsmittel 34 einen Energiespeicher
44 in Form einer Batterie oder eines Akkumulators zur Energieversorgung sowie eine Alarmeinheit 46 zur Abgabe
eines akustischen Alarmsignals, die von der Auswerteeinheit 42 ansteuerbar ist und einen Piezo-Kristall umfaßt,
der so im Halteteil 12 angeordnet ist, daß er im Falle
eines Alarms ein von außen gut hörbares akustisches Alarmsignal aussenden kann.
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Nachfolgend wird die Verwendung und Funktion der Vorrichtung 10 beschrieben. Hierbei ist zu beachten, daß bei dem
Darstellungsbeispiel nach den Fig. 2 und 3 zwischen einem ersten Halteteil 12 und einem zweiten Halteteil 16 unterschieden
wird. Dies ist durch die später näher erläuterten, den Halteelementen 12, 16 zugeordneten Verbindungsmittel
zur Herstellung einer Halteverbindung bedingt. Selbstverständlich können die Überwachungsmittel 34 wahlweise
in einem der beiden Halteteile 12 und 16 oder auch in beiden angeordnet sein.
Das erste Halteteil 12 wird mittels seiner Haftschicht 24 auf eine Oberfläche eines nicht dargestellten Gegenstandes,
der nicht diebstahlgefährdet ist, wie ein großes unhandliches Gerät, ein Ausstellungsregal oder dergleichen,
aufgeklebt. Hierdurch wird eine ordnungsgemäße Befestigung des ersten Halteteils 12 am Gegenstand hergestellt,
indem das Betätigungsteil 32 von der an der Haftschicht 24 zur Anlage kommenden Gegenstandsoberfläche eingedrückt
und der Schaltpunkt des Mikroschalters 30 überschritten wird. So detektiert das Sensorelement 28 des ersten Halteteils
12 eine ordnungsgemäße Befestigung des letzteren. Der Schaltzustand des Mikroschalters 30 spiegelt sich in
einer elektrischen Meßgröße wieder, mittels derer die Überwachungsmittel 34 eine Alarmsituation erkennen.
Das zweite Halteteil 16 wird auf eine in den Fig. 2 und 3 nicht dargestellte, zu sichernde Ware mittels der Haftschicht
24 zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Befestigung des zweiten Halteteils 16 an der Ware aufgeklebt.
Aufgrund der hierbei an der Haftschicht 24 zur Anlage kommenden Warenoberfläche werden die Ausnehmung 26 der
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Haftschicht 24 und damit das lichtempfindliche Element lichtdicht abgedeckt oder zumindest weitgehend abgedunkelt.
Das lichtempfindliche Element 40 stellt eine für diesen abgedeckten Zustand charakteristische elektrische
Meßgröße zur Verfügung, die von der Auswerteeinheit 42 der Überwachungsmittel 34 als ein Zustand ordnungsgemäßer
Befestigung des zweiten Halteteils 16 an der zu sichernden Ware auswertbar ist. Dementsprechend stellt auch das
Sensorelement 28 des zweiten Halteteils 16 eine elektrische Meßgröße zur Verfügung, die eine ordnungsgemäße Befestigung
des zweiten Halteteils 16 anzeigt.
Nach ordnungsgemäßer Befestigung beider Halteteile 12 und 16 werden die Überwachungsmittel 34 scharfgeschaltet.
Dies kann beispielsweise über einen nicht dargestellten Druckknopf oder einen Schalter zum Einschalten der Energieversorgung
durch Verbinden des Energiespeichers 44 mit der Auswerteeinheit 42 erfolgen. Vorzugsweise ist vorgesehen,
daß die Auswerteeinheit 42 durch einen über ein oder beide Sensorelemente 28 fließenden Aktivierungsstrom
scharfgeschaltet wird, der sich bei Herstellung einer
ordnungsgemäßen Befestigung einstellt.
Nunmehr überwachen die Überwachungsmittel 34 eine ordnungsgemäße Befestigung der beiden Halteteile 12 und 16
an dem Gegenstand bzw. der Ware, indem die Auswerteeinheit 42 die von den Sensorelementen 28 bereitgestellten,
elektrischen Meßgrößen auf die jeweiligen Alarmkriterien hin überprüft. Diese Alarmkriterien können beispielsweise
durch eine bestimmte Änderung des elektrischen Widerstands, eine Spannungsänderung oder eine Stromänderung
gegeben sein, wobei die Alarmkriterien zudem je nach ver-
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wendeten Sensorelementen 28 individuell oder einheitlich
festgelegt sein können.
Wenn im Falle eines Diebstahlversuchs eine ordnungsgemäße Befestigung eines der Halteteile 12, 16 an dem Gegenstand
bzw. der Ware aufgehoben wird, indem beispielsweise der Klebekontakt zwischen der Haftschicht 24 und der korrespondierenden
Oberfläche gelöst wird, erfährt die vom Sensorelement 28 bereitgestellte Meßgröße eine die Alarmkriterien
erfüllende Änderung. So fällt im Falle des lichtempfindlichen Elements 40 beim Anheben des zweiten
Halteteils 16 von der zu sichernden Ware Licht auf das lichtempfindliche Element 40, was zu einer entsprechenden
Meßgrößenänderung führt. Beim Abheben des ersten Halteteils 12 vom Gegenstand springt das Betätigungsteil 32
des Mikroschalters 30 wieder über die von der Haftschicht 24 gebildete Anlagefläche hervor, und der Mikroschalter
30 ändert dabei seinen Schaltzustand und damit eine von ihm bereitgestellte Meßgröße.
Jede dieser Meßgrößenänderungen wird von der Auswerteeinheit 42 der Überwachungsmittel 34 als eine Alarmsituation
erkannt, und die Alarmeinheit 46 wird angesteuert, so daß ein lautes Alarmsignal ertönt, welches ein Aufheben einer
ordnungsgemäßen Befestigung eines der Halteteile 12, 16 anzeigt.
Die in den Fig. 2 und 3 gezeigte Ausbildung der Sensorelemente 28 als Mikroschalter 30 und als lichtempfindliches
Element 40 ist lediglich als Darstellungsbeispiel zu verstehen. Selbstverständlich können diese Ausführungsformen
jeweils nach Bedarf in einem oder beiden der Halteteile 12, 16 oder andere, später beschriebene Detekto-
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ren als Sensorelemente 28 eingesetzt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, das im Flächenelement 21 angeordnete
Sensorelement 28 mit der Haftschicht 24 zu überdecken, sofern diese so ausgebildet ist, daß beim Aufheben
der ordnungsgemäßen Befestigung die Haftschicht 24 an dem Gegenstand oder Ware stärker haftet als am Flächenelement
21 und dementsprechend von der letzteren abgezogen wird. Dann wird vom Sensorelement 28 das Entfernen
der Haftschicht 24 vom Halteteil 12, 16 im Falle eines DiebstahlVersuchs erkannt.
Eine weitere wesentliche Eigenschaft der Erfindung ist darin zu sehen, daß die Anordnung der Überwachungsmittel
34 in einem Halteteil 12 und deren insbesondere elektrischer Verbindung mit einem Sensorelement 28 im anderen
Halteteil über das Kabel 20 auch zu einer Überwachung der Kabelverbindung zwischen den Halteteilen 12, 16 führt. So
wird bei einem Aufheben der ordnungsgemäßen Kabelverbindung ein Alarmsignal ausgelöst, da die von dem im anderen
Halteteil 16 angeordneten Sensorelement 28 gelieferte Meßgröße bei Manipulationen am Kabel 20, wie einem Unterbrechen
oder Kurzschließen, zwangsläufig geändert wird.
Nunmehr wird auf die Ausbildung und Funktion der den Halteteilen 12 und 16 zugeordneten Verbindungsmittel zur
Herstellung einer lösbaren Halteverbindung eingegangen.
Das erste Halteteil 12 weist auf seiner dem Flächenelement 21 abgewandten Flachseite ein erstes Verbindungsteil
50 auf, das einstückig mit dem Halteteil 12 ausgebildet ist.
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Das Verbindungsteil 50 ist plattenförmig ausgebildet und weist im wesentlichen die gleiche, flache Quaderform wie
das erste Halteteil 12 auf. Das erste Verbindungsteil 50
weist eine Ausnehmung 52 auf, die im wesentlichen dem flachen Stumpf einer dreiseitigen, unregelmäßigen Pyramide
entspricht, deren Grundfläche der Flachseite des ersten Halteteils 12 zugewandt ist. Die Ausnehmung 52 ist
am Seitenrand des Verbindungsteils 50 angeordnet, und zwar an einer Stirnseite 54, die der Befestigungsstelle
des Kabels 20 am ersten Halteteil 12 gegenüberliegt. Die Kopffläche des Pyramidenstumpfs liegt in der der dem ersten
Halteteil 12 abgewandten Flachseite des ersten Verbindungsteils 50, so daß das letztere die Ausnehmung 52
durch zwei hinterschnittene Abschnitte 56 begrenzt, die V-förmig zueinander und geneigt zur Flachseite verlaufende
Auflaufflächen 58 bilden.
Das zweite Halteteil 16 weist auf seiner dem Flächenelement 21 gegenüberliegenden Flachseite ein einstückig mit
diesem verbundenes zweites Verbindungsteil 60 auf, das als ein flacher Stumpf einer unregelmäßigen, dreiseitigen
Pyramide ausgebildet ist, der an seiner Kopffläche mit der Flachseite des zweiten Halteteils 16 verbunden ist.
Das zweite Verbindungsteil 60 ist im wesentlichen komplementär zum ersten Verbindungsteil 50 ausgebildet, entspricht
also ungefähr in seiner Form der Ausnehmung 52. Des weiteren ist das zweite Verbindungsteil 60 am zweiten
Halteteil 16 korrespondierend zur Ausnehmung 52 am ersten Halteteil 12 angeordnet, das vorspringende zweite Verbindungsteil
60 erstreckt sich also ausgehend von einer Stirnseite 62 des zweiten Halteteils 16, die einer Befestigungsstelle
des Kabels 20 am Halteteil 16 gegenüberliegt, mit aufeinander V-förmig zulaufenden Seitenflächen
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zur Mitte der Flachseite des zweiten Halteteils 16 hin. Diese Seitenflächen stellen hinterschnittene Abschnitte
64 dar, die zur Flachseite des zweiten Halteteils 16 und damit auch zu dessen Flächenelement 21 geneigte Auflaufflächen
66 bilden.
Die Halteteile 12 und 16 mit ihren Verbindungsteilen 50 und 60 sind jeweils einstückig aus Kunststoff gespritzt,
so daß eine einfache Hex-stellung der Vorrichtung 10 ermöglicht
wird.
Zum Einsatz der durch die beiden Verbindungsteile 50 und 60 gebildeten Verbindungsmittel wird das erste Halteteil
12 mittels seiner Haftschicht 24 auf eine schräg zur Horizontalen oder auf eine vertikal verlaufende Oberfläche
eines Gegenstandes zur Befestigung des ersten Halteteils 12 am Gegenstand geklebt. Hierbei wird das erste Halteteil
12 so ausgerichtet, daß die Ausnehmung 52 oben liegt und die der Ausnehmung 52 zugeordnete Stirnseite 54 des
ersten Halteteils 12 im wesentlichen horizontal verläuft.
Das zweite Halteteil 16 wird mittels einer Haftschicht mit einer zu sichernden, nicht dargestellten Ware verbunden.
Zur Herstellung der Halteverbindung zwischen den Halteteilen 12 und 16 wird das zweite Haiteteil 16 mit seinem
zweiten Verbindungsteil 60 in die vom ersten Verbindungsteil 50 gebildete Ausnehmung 52 eingehängt. Hierzu wird
das zweite Halteteil 16 mit seinem zweiten Verbindungsteil 60 voraus und etwa parallel zum ersten Halteteil 12
ausgerichteten Flachseiten zum ersten Verbindungsteil 50 bewegt, bis das zweite Verbindungsteil 60 mit seiner vom
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zweiten Halteteil 16 abgewandten Kopffläche 68 auf das erste Halteteil 12 im Bereich der Ausnehmung 52 trifft.
Diese Relativbewegung zwischen den beiden Halteteilen und 16 erfolgt im wesentlichen senkrecht zu den beiden
etwa parallel zueinander gehaltenen Flächenelementen 21 der Halteteile 12 und 16 in Richtung des Pfeils 70.
Anschließend gleitet das zweite Halteteil 16 mit seinem zweiten Verbindungsteil 60 am ersten Halteteil 12 im wesentlichen
parallel zu den Flächenelementen 21 in Richtung des Pfeils 72 nach unten, wobei die jeweils aufeinander
zulaufenden hinterschnittenen Abschnitte 56 und als Einführschräge wirken und das Herstellen eines Hintergriffs
zwischen denselben erleichtern. So kommen schließlich die hinterschnittenen Abschnitte 56 und 64
der Halteteile 12 und 16 zur gegenseitigen Anlage, und ein Hintergriff zwischen den beiden Verbindungsteilen
und 60 über die gesamte Längserstreckung der hinterschnittenen Abschnitte 56 und 64 wird hergestellt. Die so
entstehende, formschlüssige Halteverbindung der beiden Halteteile 12 und 16 ist sehr belastbar, so daß die am
zweiten Halteteil 16 angeordnete Ware sicher von dem das erste Halteteil 12 tragenden Gegenstand gehalten ist.
Weiter wird durch die definierte relative Lage der beiden Halteteile 12 und 16 zueinander bei hergestellter Halteverbindung
eine ansprechende Präsentation der gesicherten Ware unterstützt, da diese intuitiv vom Kunden nach einer
Begutachtung und in Inaugenscheinnahme wieder unter Herstellen der Halteverbindung abgelegt wird.
Zum Lösen der Halteverbindung kann das zweite Halteteil 16 vom ersten Halteteil 12 entgegengesetzt zum Pfeil 72
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nach oben bewegt oder aufgrund der Neigung der hinterschnittenen Abschnitte 56 und 64 schräg aufwärts geneigt
in Richtung des Pfeils 74 vom ersten Halteteil 12 weg bewegt werden. Dabei legen die Auflaufflächen 58, 66 durch
ihre Neigung bezüglich des Flächenelements 21 des ersten Halteteils 12 sowie durch ihre Winkellage zueinander die
Neigung der schräg aufwärts gerichteten Lösebewegung 74 fest, unter der die Auflaufflächen 58, 66 beim Lösen der
Halteverbindung voneinander abgleiten können.
Die erfindungsgemäße zwangsläufige Neigung der Lösebewegung gegenüber einer Flächennormalen der Befestigungsfläche
22 des ersten Halteteils 12 führt dazu, daß bei der bestimmungsgemäßen Anordnung des ersten Halteteils 12 an
einer vertikal verlaufenden Oberfläche des Gegenstandes die Gewichtskraft einem Lösen der Halteverbindung entgegenwirkt.
So wird ein unbeabsichtigtes Lösen und damit ein ungewolltes Herunterfallen einer vom zweiten Halteteil
16 gehaltenen und gesicherten Ware verhindert.
Aufgrund der jeweils randseitigen Anordnung der hinterschnittenen
Abschnitte 58 und 66 an den Verbindungsteilen 50 und 60 wird ermöglicht, daß die Einhängebewegung in
Richtung des Pfeils 72 sehr stark von der Lösebewegung in Richtung des Pfeils 74 abweicht. Jedoch kann ein Herstellen
und Lösen der Halteverbindung durch eine Relativbewegung der beiden Halteteile 12 und 16 zueinander innerhalb
einer Richtung erfolgen, die in einem Winkelbereich ä liegt, der von der Lösebewegung in Richtung des Pfeils 74
einerseits und einer entgegen der Einhängerichtung 72 verlaufenden Bewegung andererseits begrenzt ist. Dementsprechend
ist es sehr einfach, die Halteverbindung herzustellen oder zu lösen, da keine genau definierte Bewe-
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gungsrichtung eingehalten werden muß, sondern der genannte
Winkelbereich ä für die Relativbewegung zur Verfügung steht.
Die geneigten Auflaufflächen 58, 66 ermöglichen ein Lösen
der Halteverbindung durch eine senkrecht zur Befestigungsfläche 22 des ersten Halteteils 12 und von diesem
weg gerichtete, auf das zweite Halteteil 16 wirkende Lösekraft. Durch die Neigung ergibt sich eine in Richtung
74 verlaufende Kraftkomponente, die zu einer entsprechenden Lösebewegung des zweiten Halteteils 16 bezüglich des
ersten 12 führt. Somit ist die gesicherte Ware von Kunden durch eine entgegen den Pfeil 70 gerichtete Kraft, also
eine vom Gegenstand weg gerichtete Kraft, unter Aufhebung der Halteverbindung der beiden Halteteile 12, 16 aufnehmbar.
Nachfolgend wird eine weitere Ausführungsvariante eines Halteteils anhand der Fig. 4 und 5 beschrieben, das mit
80 bezeichnet ist.
Das dargestellte Halteteil 80 umfaßt im Gegensatz zu den in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsformen ein
flexibles Gehäuse 82 aus einem gummielastischen Material. Das Gehäuse 82 weist ein integriertes Flächenelement 84
mit einer flexiblen, glatten Befestigungsfläche 86 auf, die eine Flachseite des Gehäuses 82 bildet.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist das Gehäuse 82
im wesentlichen als ein flacher Quader mit abgerundeten Kanten ausgebildet. Die Befestigungsfläche 86 entspricht
einer Grundfläche des Quaders. Jedoch kann das Gehäuse auch die Form eines flachen Abschnitts eines Kreiszylin-
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ders oder eines elliptischen Zylinders oder eine sonstige Form aufweisen. Wichtig ist, daß ein flexibles Flächenelement
84 gebildet ist.
In das Gehäuse 82 ist ein starres Anschlußteil 88 eingegossen, an dem das Kabel 20 zur Verbindung mit einem anderen,
nicht dargestellten Halteteil angeschlossen ist. Das Anschlußteil 88 dient hier einerseits einer festen
mechanischen Verbindung des Kabels 20 mit dem Halteteil 80 als Zugentlastung und andererseits einem elektrischen
Anschluß des am Halteteil 80 angeordneten Sensorelements 28 über elektrische Leitungen 38. Da das Anschlußteil
vom Gehäuse 82 voll ummantelt ist, ist bei der dargestellten Ausführungsform auch das Kabel 20 teilweise in
das Gehäuse 82 miteingegossen und so mechanisch mit diesem fest verbunden. Alternativ kann das Kabel 20 jedoch
auch steckbar mit dem Gehäuse 82 und dem Anschlußteil verbunden sein.
Das Anschlußteil 88 ist sehr flach ausgebildet und verläuft mit seiner Haupterstreckungsebene im wesentlichen
parallel zur Befestigungsfläche 86. Das Anschlußteil 88 weist zwei Kontaktpunkte 90 in Form von Kontaktstiften
auf, die sich jeweils durch das Flächenelement 84 bis zur Befestigungsfläche 86 erstrecken und gegebenenfalls etwas
über die Befestigungsfläche 86 hinaus erhöht sind.
Die Kontaktpunkte 90 dienen einem elektrischen Anschluß des auf der Befestigungsfläche 86 angeordneten Sensorelements
28. Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4 und 5 liegt das Sensorelement 28 flach auf der Befestigungsfläche
86 auf.
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Beim Darstellungsbeispiel gemäß Fig. 5 wird das Sensorelement
28 durch eine auf der Befestigungsfläche 86 aufliegende
Leiterschleife 92 gebildet, die hier aus einem
Metallfolienstreifen aus Aluminium hergestellt ist, der beabstandet und etwa parallel verlaufend zum Rand der Befestigungsfläche
86 des Flächenelemente 84 angeordnet ist. Die Leiterschleife 92 bildet dabei im wesentlichen
ein offenes U und überdeckt mit den freien Schenkelenden jeweils einen der Kontaktpunkte 90 des Anschlußteils 88.
Durch das Aufliegen der Leiterschleife 92 auf den Kontaktpunkten
90 erfolgt eine elektrische Kontaktierung der Leiterschleife 92. Um einen guten Kontakt zwischen den
Kontaktpunkten 90 und der Leiterschleife 92 herzustellen, sind die Kontaktpunkte 90 gegenüber der Befestigungsfläche
86 vorzugsweise leicht erhöht ausgebildet. Des weiteren sind die Oberflächen der Kontaktpunkte 90 vorzugsweise
mit Gold beschichtet, um einen geringen Übergangswiderstand zu der Leiterschleife 92 zu gewährleisten.
Alternativ wird die Leiterschleife 92 durch eine entsprechend aufgedampfte Metallbahn, z.B. aus Silber, gebildet,
die auch auf die Kontaktpunkte 90 zur elektrischen Kontaktierung aufgedampft sein kann.
Fig. 4 ist zu entnehmen, daß das Sensorelement 28 auf der Befestigungsfläche 86 des Halteteils 80 mit einer Haftschicht
96 vollständig überdeckt ist. Diese haftet sowohl auf der Befestigungsfläche 86 als auch auf dem Sensorelement
28. In Fig. 5 wurde aus Veranschaulichungsgründen die Darstellung dieser Haftschicht weggelassen.
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Die Haftschicht 96 ist durch ein doppelseitiges Klebeband gebildet, das auf seiner dem Flächenelement 84 abgewandten
Klebefläche 94 durch eine nicht dargestellte Schutzfolie bis zur Befestigung auf einer Oberfläche eines Gegenstandes
oder zu sichernden Ware abgedeckt ist.
Eine alternative Herstellung ergibt sich dadurch, daß die Leiterschleife 92 vor dem Anbringen der Haftschicht 96 am
Flächenelement 84 auf die der Befestigungsfläche 86 zugewandte Seite der Haftschicht 96 aufgebracht wird, um eine
gute Kaftverbindung zwischen der Leiterschleife 92 und der Haftschicht 96 zu gewährleisten. Hierbei können zur
Gewährleistung eines sehr guten elektrischen Kontaktes die Kontaktpunkte 90 auch federnd ausgebildet sein.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 und 5 ist das
Sensorelement 28 zwischen der Haftschicht 96 und dem Halteteil 80 bzw. dem von diesem gebildeten Flächenelement
84 angeordnet.
In Fig. 5 ist angedeutet, daß das Kabel 20 jeweils eine Leitung 38 zu den Kontaktpunkten 90 führt. Es wird ein
geschlossener Stromkreis durch die Leiterschleife 92 über die Kontaktpunkte 90, die Verbindungsleitungen 38 und das
Kabel 20 gebildet, den die hier nicht dargestellten Überwachungsmittel
34 überwachen.
Bei dem in den Fig. 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Überwachungsmittel 34 zur Überwachung einer
ordnungsgemäßen Befestigung des Halteteils 80 in einem mit dem Halteteil 80 über das Kabel 20 verbundenen
anderen Halteteil angeordnet. Dieses Halteteil kann dann je nach Verwendungszweck entsprechend der in den Fig. 4
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und 5 oder auch entsprechend einer in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsform ausgebildet sein. Selbstverständlich
können die erforderlichen Überwachungsmittel auch vom Halteteil 80 umfaßt und in dessen Gehäuse 82,
insbesondere im Anschlußteil 88, angeordnet sein.
Im Grenzfall ist das Gehäuse 82 so flach ausgebildet, daß es mit dem Flächenelement 84 identisch ist. Der elektrische
Anschluß des Sensorelements 28 kann dann dadurch erfolgen, daß das Kabel 20 zwischen dem Flächenelement
und der Haftschicht 96 oder allein in letztere eingeklebt und an das Sensorelement 28 angeschlossen ist. So läßt
sich eine extrem geringe Dicke des Halteteils 80 von nur wenigen Millimetern realisieren.
Zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Befestigung an einem Gegenstand oder einer Ware wird das Halteteil 80 mit
Hilfe der von der nicht dargestellten Schutzfolie befreiten Klebefläche 94 der Haftschicht 96 auf eine Oberfläche
des Gegenstandes oder der Ware aufgeklebt. Aufgrund der flexiblen Ausbildung sowohl des Sensorelements 28 als
auch des Flächenelements 84 einschließlich des Gehäuses 82 kann das Halteteil 80 an jede beliebig gewölbte oder
gekrümmte Oberfläche angepaßt werden. Das Halteteil 80 wird zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Befestigung
mit der Klebefläche 94 ganzflächig auf die Oberfläche
aufgeklebt, die vorzugsweise durch eine Unterseite der Ware oder des Gegenstandes gebildet ist, so daß das Erscheinungsbild
des Gegenstandes oder der Ware nur minimal beeinträchtigt wird.
Ebenso wird eine ordnungsgemäße Befestigung eines weiteren über das Kabel 20 mit dem Halteteil 80 verbundenen,
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nicht dargestellten Halteteils vorgenommen. Nach erfolgter Scharfschaltung der in den Fig. 4 und 5 nicht dargestellten,
jedoch in den Fig. 2 und 3 gezeigten Überwachungsmittel 34 schützt die erfindungsgemäße Vorrichtung
10 die mit einem Halteteil versehene Ware gegen Diebstahl .
Wenn bei einem Diebstahlversuch das Halteteil 80 von der Ware oder dem Gegenstand abgezogen wird, bleibt die Haftschicht
96 mit dem Sensorelement 28 bzw. der Leiterschleife 92 an der Ware oder dem Gegenstand kleben. Es
gelingt allenfalls ein Abziehen des Flächenelements 84 von der Haftschicht 96. Hierzu weist die Haftschicht 96
an der Klebefläche 94 eine höhere Klebe- oder Haftkraft als gegenüber dem Flächenelement 84 auf. Dementsprechend
wird bei einem Entfernen des Halteteils 80 von der Ware
oder dem Gegenstand die vom Sensorelement 28 gebildete Meßschleife, hier die elektrische Leiterschleife 92, unterbrochen.
Gegebenenfalls kann die Leiterschleife 92 und/ oder die Haftschicht 96 zum definierten Unterbrechen
zusätzlich Sollbruchstellen, wie Verjüngungen, Perforationen
oder Einschnitte, aufweisen.
Diese bestimmungsgemäße Zerstörung des Sensorelements 28
im Falle einer Manipulation stellt eine sehr wesentliche Eigenschaft dieser Ausfuhrungsform dar, die eine besonders
sichere Erkennung eines DiebstahlVersuchs gewährleistet.
Die Unterbrechung führt zu einer deutlichen Änderung der von der Meßschleife bereitgestellten Meßgröße, was von
der Auswerteeinheit 42 als eine Alarmsituation erkannt wird. Die Auswerteeinheit 42 gibt in diesem Fall ein
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alarmauslösendes Signal an die Alarmeinheit 46 aus, die dementsprechend ein Alarmsignal ertönen läßt.
Es ist selbstverständlich, daß das flexibel ausgebildete Halteteil 80 auch mit anderen Arten von Sensorelementen
28, wie einem Mikroschalter 30 oder einem lichtempfindlichen Element 40, ausrüstbar ist.
Fig. 6 zeigt eine vorschlagsgemäße Diebstahlsicherungsanlage. Diese umfaßt wenigstens eine, modifizierte vorschlagsgemäße
Vorrichtung 10 zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl sowie eine Zentraleinheit 100. Beim Darstellungsbeispiel
sind zwei Vorrichtungen 10 gezeigt, die beide jeweils zwei über ein Kabel 20 verbundene Halteteile
12 und 16 umfassen.
Das Halteteil 12 der in der Darstellung nach Fig. 6 oberen Vorrichtung 10 ist an einem Gegenstand 14 in Form eines
Tisches befestigt. Das andere Halteteil 16 ist als ein ComputerSteckersensor ausgebildet, der auf einen
Standardanschluß eines Personalcomputers als zu sichernde Ware 18 aufgesteckt ist.
Bei der unteren Vorrichtung 10 ist das eine Halteteil 12 an einem Fernseher, der einen Gegenstand 14 für die Warensicherung
bildet, befestigt. Das andere Halteteil 16 ist auf die Rückseite einer die zu sichernde Ware 18 bildenden
Fernbedienung aufgeklebt.
Jedes der Halteteile 12, 16 umfaßt ein nicht dargestelltes Sensorelement 28 zur Überwachung einer ordnungsgemäßen
Befestigung an der jeweiligen Ware 18 oder dem jeweiligen Gegenstand 14. Die von diesen Sensorelementen 28
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bereitgestellten Meßgrößen werden mit Hilfe nicht dargestellter, beim Darstellungsbeispiel jeweils in den Halteteilen
12 angeordneter Überwachungsmittel 34 auf das Auftreten einer Alarmsituation überwacht.
Die Modifikation der Vorrichtungen 10 gegenüber den in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispielen
liegt darin, daß die Überwachungsmittel 34 anstatt der Alarmeinheit 46 einen nicht dargestellten Sender umfassen,
der von der Auswerteeinheit 42 so ansteuerbar ist, daß er bei Auftreten einer Alarmsituation ein in Fig. 6
angedeutetes, drahtloses Sendesignal 110 aussenden kann, das von der Zentraleinheit 100 empfangen wird.
Jeder Sender der Überwachungsmittel 34 ist dabei so ausgebildet, daß die Übertragung problemlos auch über größere
Entfernungen hinweg möglich ist. Die Übertragung kann über Ultraschall-, Infrarot- oder Funksignale erfolgen,
wobei ein Funksignal den Vorteil hat, daß weder ein Sichtkontakt zwischen Sender und Empfänger noch eine besondere
Ausrichtung von Sender und Empfänger zueinander erforder1ich sind.
Die Sender der Überwachungsmittel 34 sind jeweils so ausgebildet, daß diese im Falle einer Alarmsituation Sendesignale
110 aussenden, die einen Identifikationscode zur eindeutigen Identifikation der das Signal aussendenden
Vorrichtung 10 beinhalten.
Die Zentraleinheit 100 umfaßt einen Empfänger 102, einen Decodierer 104, eine Anzeigevorrichtung 106 und eine
Alarmeinheit 108 zur Abgabe eines Alarmsignals.
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Der Empfänger 102 ist zum Empfang der im Falle einer Alarmsituation von einer Vorrichtung 10 ausgesandten Sendesignale
110 eingerichtet.
Der Decodierer 104 decodiert den im empfangenen Sendesignal 110 enthaltenen Identifizierungscode der jeweiligen
Vorrichtung 10 und steuert die Anzeigevorrichtung 106 so an, daß im Falle einer Alarmsituation die betroffene Vorrichtung
10 angezeigt wird. Hierzu weist die Anzeigevorrichtung 106 eine Reihe von Leuchtdioden auf, die jeweils
zu einer bestimmten Vorrichtung 10 korrespondieren. Bei einer Alarmsituation leuchtet die Leuchtdiode auf, die zu
der ein Signal 110 aussendenden Vorrichtung korrespondiert. So ist im Alarmfall anhand der Anzeigevorrichtung
106 sofort erkennbar, bei welcher Vorrichtung 10 eine Alarmsituation detektiert wurde.
Die Alarmeinheit 108 ist entweder vom Decodierer 104 oder alternativ direkt vom Empfänger 102 ansteuerbar und erzeugt
im Falle einer Alarmsituation ein akustisches und/ oder optisches Alarmsignal. Hierzu kann die Alarmeinheit
108 beispielsweise eine Sirene oder eine Blitzlampe umfassen.
Die beschriebene, erfindungsgemäße Diebstahlsicherungsanlage kann eine quasi unbegrenzte Anzahl von Vorrichtungen
10 zur Sicherung einzelner Waren gegen Diebstahl umfassen. Da keine Kabelverbindung zwischen den Vorrichtungen
10 und der Zentraleinheit 100 erforderlich sind, ist die Diebstahlsicherungsanlage universell und insbesondere
auch für große Ladenlokale einsetzbar. Zudem können die Warensicherungsvorrichtungen 10 durch Auswahl entspre-
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chender Halteteile und Sensorelemente optimal an die jeweils zu sichernden Waren angepaßt werden.
Zur Einrichtung einer eindeutigen Identifizierung bei der Inbetriebnahme der Diebstahlsicherungsanlage sind die
Vorrichtungen 10 so ausgebildet, daß diese testweise ein Sendesignal 110 mit einem codierten Identifikationscode
aussenden können. Bei einem erstmaligen Auftreten eines Identifikationscodes am Codierer 104 wird dieser gespeichert
und einem vorgebbaren oder dem nächsten freien Anzeigeplatz der Anzeigevorrichtung 106 zugeordnet. Zudem
ist in einem Testmodus der Zentraleinheit 100 die Alarmeinheit 108 abschaltbar. Durch testweises Aussenden des
Sendesignals 110 der Vorrichtungen 10 ist dann feststellbar, welcher Anzeigeplatz der Anzeigevorrichtung 106 zu
welcher Warensicherungsvorrichtung 10 korrespondiert.
Fig. 7 stellt abweichend von Fig. 6 eine Diebstahlsicherungsanlage
dar, bei der die Vorrichtungen 10 zur Warensicherung derart modifiziert sind, daß jeweils das erste
Halteteil 12 über ein Anschlußkabel 112 an eine Überwachungsschaltung 114 in der Zentrale 116 anschließbar ist.
Beispielsweise ist hierzu das Anschlußkabel 112 mit entsprechenden Steckelementen ausgestattet, so daß sowohl
zum ersten Halteteil 12 als auch zu den Uberwachungsschaltungen
114 in der Zentrale 116 jeweils elektrische Steckverbindungen herstellbar sind.
Entweder werten die Uberwachungsschaltungen 114 Signale
aus, die von den jeweiligen Überwachungsmitteln 34 der eingeschlossenen Vorrichtungen 10 zur Detektion einer
Alarmsituation bereitgestellt werden, oder die Überwachungsschaltungen 114 übernehmen die Funktion der Überwa-
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chungsmittel 34, so daß diese in den Vorrichtungen 10
entfallen können.
Im Falle einer Alarmsituation löst jede Überwachungsschaltung 114 unabhängig von den anderen einen Alarm
durch Ansteuerung der Alarmeinheit 108 aus.
Zudem können die Uberwachungsschaltungen 114 jeweils einen
Aktivierungskreis umfassen, der den Anschluß einer Vorrichtung 10 ohne Alarmauslösung ermöglicht, jedoch
beim Auftrennen der Verbindung zu der jeweiligen Vorrichtung 10 eine Alarmauslösung bewirkt.
Im übrigen entspricht die Diebstahlsicherungsanlage gemäß Fig. 7 der in Fig. 6 dargestellten, so daß auf die dortige
Beschreibung voll inhaltlich Bezug genommen wird.
In einer weiteren Modifizierung der Vorrichtung 10 zur Warensicherung kann vorgesehen sein, daß an jedes und
insbesondere an das erste Halteteil 12 weitere Halteteile 12, 16 oder 80 über Kabel 20 anschließbar sind, so daß
eine Art lokaler Verteiler gebildet wird, wobei das erste Halteteil 12 jeweils eine Verbindung zur Zentrale 100
oder 116 bei Bildung einer vorschlagsgemäßen Diebstahlsicherungsanlage herstellen kann.
Nachfolgend wird anhand von Fig. 8 eine weitere Ausführungsvariante
eines Halteteils 120 beschrieben. Es umfaßt ein Gehäuse 122, das gegebenenfalls aus einem gummielastischen
Material gefertigt und daher flexibel sein kann. Das Gehäuse 122 weist ein integriertes Flächenelement 124
mit einer flexiblen, glatten Befestigungsfläche 126 auf, die eine Flachseite des Gehäuses 122 bildet. Auf der Be
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festigungsfläche 126 ist eine Haftschicht 128 aufgeklebt,
die einer selbstklebenden Befestigung des Halteteils 120 auf der Oberfläche einer zu sichernden Ware oder eines zu
sichernden Gegenstandes dient.
Das Halteteil 120 ist über das Kabel 20 mit einem anderen, nicht dargestellten Halteteil verbunden. Gegebenenfalls
kann das Halteteil 120 auch Anschlußmöglichkeiten für weitere Halteteile aufweisen.
Beim Darstellungsbeispiel "umfaßt das Sensorelement 28 ein in einer Ausnehmung 130 des Halteteils 120 angeordnetes
lichtempfindliches Element 40. Die Ausnehmung 130 erstreckt sich von der Befestigungsfläche 126 schräg in das
Innere des Flächenelements 124 bzw. des Gehäuses 122 in der Art, daß die optische Achse 132 des lichtempfindlichen
Elements 40, also dessen Hauptdetektionsrichtung, einen spitzen Winkel ß mit der Befestigungsfläche 126
einschließt, der insbesondere kleiner als 45° ist. Des weiteren ist die Ausnehmung 130 so ausgerichtet, daß die
Achse 132 ausgehend vom lichtempfindlichen Element 40 im wesentlichen zur Mitte der Befestigungsfläche 126 hin
verläuft bzw. einen zentralen Bereich 142 der Befestigungsfläche 126 schneidet.
Diese Ausrichtung des lichtempfindlichen Elements 40 führt zu einem verbesserten Ansprechverhalten auf schräg
auf die Befestigungsfläche 126 treffendes Licht, wie dies bei Manipulationsversuchen vorkommt, wenn das ordnungsgemäß
befestigte Halteteil 120 zuerst seitlich abgelöst wird und dabei Umgebungslicht seitlich auf die Befestigungsfläche
126 fällt.
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Das Ansprechverhalten des Sensorelements 28 kann weiter dadurch verbessert werden, daß mehrere lichtempfindliche
Elemente 40 eingesetzt und mit ihren optischen Achsen 132 in verschiedene Richtungen, z.B. sternförmig bezüglich
der Befestigungsfläche als Projektionsebene, ausgerichtet werden.
Beim Darstellungsbeispiel weist die Haftschicht 128 zur Öffnung der Ausnehmung 130 korrespondierende Durchbrüche
auf, so daß eine lichtdichte Abdeckung des lichtempfindlichen Elements 40 durch die Oberfläche der Ware oder des
Gegenstandes im ordnungsgemäß befestigten Zustand des Halteteils 120 erfolgt. Alternativ ist die Haftschicht
128 durchgängig ausgebildet, so daß dann eine Alarmsituation detektiert wird, wenn die Haftschicht 128 von der
Befestigungsfläche 126 gelöst wird und dadurch Umgebungslicht, gegebenenfalls unter Reflektion auf der der Befestigungsfläche
126 zugewandten Seite der Haftschicht 128, auf das lichtempfindliche Element 40 treffen kann.
Eine ganz besonders sichere Detektion von Diebstahlversuchen wird bei der in Fig. 8 dargestellten Ausführungsform
des Halteteils 120 dadurch erreicht, daß das Sensorelement 28 zusätzlich eine Lichtquelle 136, die beispielsweise
durch eine, insbesondere zum Stromsparen gepulste, Leuchtdiode gebildet sein kann, umfaßt und in einer zur
Ausnehmung 130 korrespondierenden, achsensymmetrisch zu einer Flächennormalen 134 der Befestigungsfläche 126 angeordneten
Ausnehmung 138 im Flächenelement 124 bzw. im Gehäuse 122 des Halteteils 120 angeordnet ist. Die Lichtquelle
136 ist ebenso wie das lichtempfindliche Element 40 über nur gestrichelt angedeutete Kabelverbindungen und
das Kabel 20 an die nicht dargestellten Überwachungsmit-
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tel 34 bzw. unmittelbar an die Überwachungsschaltung 114
einerseits zur Stromversorgung und andererseits zur Ableitung eines Detektionssignals angeschlossen.
Die Ausnehmung 138 ist so ausgebildet und die Lichtquelle 136 ist so ausgerichtet, daß deren Hauptabstrahlrichtung
140 beim Darstellungsbeispiel nach Fig. 8 im wesentlichen achsensymmetrisch zur Achse 132 bezüglich der Flächennormalen
134 verläuft.
Durch die zusätzlich vorgesehene Lichtquelle 136 wird eine Unabhängigkeit von Umgebungslicht bei der Detektion
von Manipulationsversuchen erreicht, da die Lichtquelle 136 im ordnungsgemäß befestigten Zustand des Halteteils
120 entweder durch eine Oberfläche der Ware oder des Gegenstandes beim Ausführungsbeispiel oder alternativ durch
die Haftschicht 128 lichtdicht abgedeckt ist. Erst bei einem Aufheben des ordnungsgemäßen Befestigungszustandes
kann Licht der Lichtquelle 136 aus der Ausnehmung 138 austreten und gegebenenfalls unter Reflektion an der
Oberfläche bzw. der Haftschicht 128 in die Ausnehmung 130 eintreten und auf das lichtempfindliche Element 40 treffen,
so daß dessen bereitgestelltes Meßsignal geändert und hierdurch eine Alarmsituation signalisiert wird.
Es ist darauf hinzuweisen, daß die beschriebene Ausführungsvariante
des Halteteils 120 eine besonders empfindliche Detektierung von Manipulationsversuchen gestattet,
so daß eine außerordentlich hohe Diebstahlsicherheit erreicht werden kann. Insbesondere ist es auch möglich, das
Halteteil 120 oder die anderen beschriebenen Ausführungsvarianten einzeln als Überwachungsfühler einzusetzen, wobei
jeder Fühler direkt an eine Diebstahlsicherungsanlage
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über ein Anschlußkabel 112 angeschlossen und mit seiner Befestigungsfläche 126 auf einer zu sichernden Ware befestigt
wird.
Claims (34)
1. Vorrichtung zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl, wobei die Vorrichtung ein erstes Halteteil zur Befestigung
an einem Gegenstand, ein zweites Halteteil zur Befestigung an der Ware und ein die beiden verbindendes
Kabel umfaßt,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Halteteil (12, 16; 80;~12"0) ein Sensorelement
(28) zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Befestigung des Halteteils (12, 16; 80; 120) an dem Gegenstand
(14) oder der Ware (18) umfaßt, und daß mindestens ein Halteteil (12) Überwachungsmittel (34)
umfaßt, die mit den Sensorelementen (28) verbunden und so ausgebildet sind, daß ein Alarm beim Aufheben
einer von den Sensorelementen (28) überwachten ordnungsgemäßen
Befestigung auslösbar ist.
2. Vorrichtung zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl, wobei die Vorrichtung ein erstes Halteteil zur Befestigung
an einem Gegenstand, ein zweites Halteteil zur Befestigung an der Ware und ein die beiden verbindendes
Kabel umfaßt,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Halteteil (12, 16; 80; 120) ein Sensorelement (28) zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Befestigung
des Halteteils (12, 16; 80; 120) an dem Gegenstand (14) oder der Ware (18) umfaßt, und daß mindestens
ein Halteteil (12) an eine Zentraleinheit (116) so anschließbar ausgebildet ist, daß beim Auf-
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heben einer von den Sensorelementen (28) überwachten ordnungsgemäßen Befestigung ein Alarm durch Überwachungsmittel
in der Zentraleinheit (116) auslösbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsmittel (34) nur in einem
Halteteil (12) oder der Zentraleinheit (116) angeordnet und mit dem Sensorelement (28) im anderen
Halteteil (16; 80; 120) über das Kabel (20) verbunden sind.
4. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kabel (20) mit den
Halteteilen (12, 16; 80; 120) jeweils steckbar verbindbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsmittel (34) so ausgebildet sind,
daß ein Alarm beim Aufheben einer ordnungsgemäßen Steckverbindung des Kabels (20) mit einem Halteteil
(12, 16; 80; 120) auslösbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsmittel
(34) so ausgebildet sind, daß ein Alarm beim Aufheben der ordnungsgemäßen Kabelverbindung zwischen den Halteteilen
(12, 16; 80; 120) auslösbar ist.
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7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Halteteil
(12, 16; 80; 120) ein Flächenelement (21; 84; 124) zur Befestigung an dem Gegenstand (14) oder der Ware
(18) umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement (84) flexibel ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement (21; 84; 124) eine
Haftschicht (24; 96; 128) zur Befestigung des Halteteils (12, 16; 80; 120) an dem Gegenstand (14) oder
der Ware (18) umfaßt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Sensorelement (28) eines Halteteils
(12, 16; 80; 120) einen dem flexiblen Flächenelement (84) zugeordneten Dehnungsmeßstreifen umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftschicht (96) so ausgebildet ist, daß sie
stärker an dem Gegenstand (14) oder der Ware (18) als
an dem Flächenelement (84) haftet, und daß das zugeordnete Sensorelement (28) zumindest abschnittsweise
derart zwischen dem Flächenelement (84) und der Haftschicht
(96) oder in der letzteren angeordnet ist, daß beim Aufheben der ordnungsgemäßen Befestigung das
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Sensorelement (28) zumindest teilweise mit der Haftschicht (96) vom Halteteil (80) getrennt und dadurch
eine vom Sensorelement (28) gebildete Meßschleife unterbrochen wird.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftschicht (96) Sollbruchstellen aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sensorelement (28) eine elektrische, insbesondere metallfolienartige Leiterschleife
(92) umfaßt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftschicht (24; 96; 128) so ausgebildet ist,
daß sie stärker an dem Gegenstand (14) oder der Ware (18) als an dem Flächenelement (21; 84; 124) haftet,
und daß das zugeordnete Sensorelement (28) derart ausgebildet und am Halteteil (12, 16; 80; 120) angeordnet
ist, daß beim Aufheben der ordnungsgemäßen Befestigung die Haftschicht (24; 96; 128) zumindest
teilweise vom Halteteil (12, 16; 80; 120) getrennt und dies vom Sensorelement (28) detektiert wird.
15. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sensorelement (28)
einen Mikroschalter (30) umfaßt.
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16. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sensorelement (28)
mindestens ein lichtempfindliches Element (40) umfaßt.
17. Vorrichtung nach den Ansprüchen 7 und 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das lichtempfindliche Element (40) im Halteteil (120) so angeordnet ist, daß die optische
Achse (132) des Elements (40) mit der vom Flä-
"- chenelement (124) gebildeten Befestigungsfläche (126)
einen spitzen Winkel von vorzugsweise weniger als einschließt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die optische Achse (132) einen im wesentlichen zentralen Bereich (142) der Befestigungsfläche (126)
schneidet.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Sensorelement (28) eine
Lichtquelle (136) umfaßt, die so in einer Ausnehmung (138) des Halteteils (120) angeordnet ist, daß der
Lichtaustritt durch die Haftschicht (128) oder eine Oberfläche der Ware (18) oder des Gegenstandes (14)
lichtdicht abdeckbar ist.
20. Vorrichtung nach den Ansprüchen 9, 14, 16 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (136) und
das lichtempfindliche Element (40) eine Baueinheit
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bilden und derart in der Ausnehmung (138) des Halteteils (120) angeordnet sind, daß bei ordnungsgemäßer
Befestigung des Halteteils (120) von der Lichtquelle (136) ausgesandte Lichtsignale an der Haftschicht
(128) reflektierbar und von dem lichtempfindlichen Element (40) detektierbar sind.
21. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteteile (12, 16)
Verbindungsmittel zur Herstellung einer lösbaren Halteverbindung zwischen den Halteteilen (12, 16) umfassen.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel so ausgebildet sind, daß
eine formschlüssige Halteverbindung herstellbar ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel so ausgebildet
sind, daß ein Halteteil (16) in das andere (12) einhängbar ist.
24. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsmittel
(34) einen Energiespeicher (44) zur Energieversorgung umfassen.
25. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Halteteil (12, 16;
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80; 120) eine optische Anzeige für den Betriebszustand der Vorrichtung (10) umfaßt.
26. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsmittel
(34) eine Alarmeinheit (46) zur Abgabe eines akustischen und/oder optischen Alarmsignals umfassen.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
daß die Alarmeinheit (46) einen Piezo-Kristall umfaßt.
28. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Halteteil
(12) der Vorrichtung (10) an eine Überwachungsschaltung (114) einer Diebstahlsicherungsanlage und/oder
an weitere Halteteile (12; 16; 80; 120) über ein Anschlußkabel (112) anschließbar ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsmittel (34) einen Sender zur Abgabe
eines eine Alarmsituation anzeigenden Sendesignals (110) umfassen.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsmittel (34) so ausgebildet sind,
daß das Sendesignal (110) zur Identifikation der Vorrichtung (10) codierbar ist.
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31. Anlage zur Diebstahlsicherung von Waren, gekennzeichnet durch mindestens eine Vorrichtung (10) zur Warensicherung
nach Anspruch 29 oder 30 sowie durch eine Zentraleinheit (100), die einen Empfänger (102) zum
drahtlosen Empfang des Sendesignals (110) der Vorrichtung (10) und zur Detektion einer Alarmsituation
und eine Alarmeinheit (108) zur Abgabe eines akustischen und/oder optischen Alarmsignals umfaßt.
32. Anlage nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß Vorrichtungen (10) nach Anspruch 30 vorgesehen sind
und die Zentraleinheit (100) einen Decodierer (104) und eine von diesem ansteuerbare Anzeigevorrichtung
(106) umfaßt, so daß die eine Alarmsituation erkennende Vorrichtung (10) anhand ihres Sendesignals
(110) von der Zentraleinheit (100) identifizierbar und anzeigbar ist.
33. Anlage nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit (100) und die Vorrichtungen (10)
zur Warensicherung so ausgebildet sind, daß der Identifikationscode jeder Vorrichtung (10) bei einem
erstmaligen oder testweisen Aussenden eines codierten Sendesignals (110) durch die Vorrichtung (10) vom Decodierer
(104) erkennbar und für eine spätere Identifikation
im Falle einer Alarmsituation speicherbar ist.
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34. Anlage zur Diebstahlsicherung von Waren, gekennzeichnet durch mindestens eine Vorrichtung (10) zur Warensicherung
nach Anspruch 2 sowie durch eine Zentraleinheit (116), die als Überwachungsmittel mindestens
eine Überwachungsschaltung (114), an die die Vorrichtung (10) über ein Anschlußkabel (112) anschließbar
ist, zur Detektion einer Alarmsituation und eine von der Überwachungsschaltung (114) ansteuerbare
Alarmeinheit (108) zur Abgabe eines akustischen und/oder optischen Alarmsignals umfaßt.
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