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DE29600388U1 - Anordnung an einer Sanitärzelle in einem Fahrzeug - Google Patents

Anordnung an einer Sanitärzelle in einem Fahrzeug

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DE29600388U1
DE29600388U1 DE29600388U DE29600388U DE29600388U1 DE 29600388 U1 DE29600388 U1 DE 29600388U1 DE 29600388 U DE29600388 U DE 29600388U DE 29600388 U DE29600388 U DE 29600388U DE 29600388 U1 DE29600388 U1 DE 29600388U1
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DE
Germany
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side wall
wall parts
arrangement according
displaceable
sanitary cell
Prior art date
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DE29600388U
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English (en)
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GRIMM WOHNMOBILE und WOHNWAGEN
Original Assignee
GRIMM WOHNMOBILE und WOHNWAGEN
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R15/00Arrangements or adaptations of sanitation devices

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Waterproofing, Decoration, And Sanitation Devices (AREA)
  • Immobilizing And Processing Of Enzymes And Microorganisms (AREA)
  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)

Description

Beschreibung:
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung an einer Sanitärzelle in einem Fahrzeug, wie z.B. Wohnmobil, Wohnwagen oder dergleichen, gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Das Ziel der Ausstatter von Wohnmobilen, Wohnwagen oder dergleichen ist es, einen möglichst hohen Grad an Ausstattungsniveau zu erreichen, da mit der Ausstattungsqualität auch das Maß an Unabhängigkeit und Autarkie der Benutzer wächst. Deshalb werden Fahrzeuge dieser Art in der Regel mit einer Sanitärzelle ausgestattet, die neben einer Toilette zumindest eine Waschgelegenheit, meist auch eine Dusche enthält. Problematisch ist hierbei, daß eine Sanitärzelle, die diesen hohen Anforderungen genügt, anteilig an dem zur Verfügung stehenden Gesamtraum einen relativ großen Raum in Anspruch nimmt, der, auf den Tagesablauf der Benutzer bezogen, nur in sehr geringem Umfang genutzt wird.
Diese Problematik verstärkt sich bei rollstuhlgerecht ausgebauten Fahrzeugen noch, weil diese nicht nur im Bereich der Sanitärzelle, sondern auch insgesamt im Fahrzeug einen erhöhten Raumbedarf haben.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, um den für eine Sanitärzelle erforderlichen Raum-, insbesondere Grundflächenbedarf in ein möglichst günstiges Verhältnis zum insgesamt zur Verfügung stehenden Raum, also der Gesamtgrundfläche zu bringen.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch eine Anordnung mit den im Schutzanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, die Sanitärzelle zum Innenraum des Fahrzeugs hin ausziehbar zu gestalten. Dadurch wird erreicht, daß das durch "Ausziehen" der Sanitärzelle gewonnene Raumvolumen praktisch doppelt zur Verfügung steht, nämlich bei Gebrauch der Sanitärzelle für diese und bei Nichtgebrauch für andere Nutzungen. Während die in der Vorderwand der Sanitärzelle vorzusehende Tür auch als Schwenktür ausgebildet sein kann, kommt im Rahmen der Erfindung einer zumindest zweiteiligen Schiebe- oder auch Falttür besondere Bedeutung zu.
Die erfindungsgemäße Anordnung hat besondere Bedeutung in rollstuhlgerechten Fahrzeugen. Durch die Verbindung seitlich ausfahrbarer Türelemente, insbesondere Schiebetürelemente, mit den verschiebbaren Seitenwandteilen zu einem portalartigen Rahmen, der im oberen Bereich zumindest durch die Laufschiene für die Türelemente bzw. deren Befestigung gebildet ist, ist die Bedienung auch für einen Rollstuhlfahrer denkbar einfach. Sobald er den Rollstuhl im Mittelgang des Fahrzeugs vor die Sanitärzelle gebracht hat, kann er manuell die Tür durch nach außen Bewegen der Türelemente öffnen und den portalartigen Rahmen über sich hinwegziehen. In der Sanitärzelle steht dann genügend Platz auch für einen Rollstuhlfahrer zur Verfügung, um bei wieder geschlossener Tür die Toilette oder auch die Dusche zu benutzen. Wenn die Duschwanne im Boden versenkt ist, kann sie durch Einlegen eines Rostes in Fußbodenhöhe auch für einen Rollstuhl befahrbar gemacht werden.
Die Erfindung ist nicht auf die Anwendung in Wohnmobilen oder Wohnwagen beschränkt; sie kann auch in allen anderen Arten von Fahrzeugen eingesetzt werden, wie z.B. in Lkws, Reisebussen, Schlaf- und Liegewagen oder dergleichen, ja
sogar im Wohnbereich im Zusammenhang mit herkömmlichen
Duschkabinen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Schrägansicht einer Sanitärzelle im
eingefahrenen und
Fig. 2 im ausgefahrenen Zustand, die
Fig. 3 und 4 jeweils den Darstellungen der Fig. 1 und 2
entsprechende Draufsichten, die
Fig. 5 und 6 in einer Seitenansicht der Sanitärzelle gemäß
der Linie V/VI-V/VI in Fig. 9 Detaildarstellungen der oberen und unteren Führungen, die
Fig. 7 und 8 jeweils den Darstellungen der Fig. 1 und 2
entsprechende Horizontalschnitte durch die
Sanitärzelle und die
Fig. 9 und 10 vergrößerte Darstellungen der Einzelheiten IX und X in den Fig. 7 und 8.
Fig. 1 zeigt eine Schrägansicht einer Sanitärzelle 1 gemäß
der Erfindung in eingefahrenem Zustand und Fig. 2 dieselbe
Sanitärzelle in ausgefahrenem Zustand. Die Sanitärzelle 1
besteht aus zwei rechtwinklig an eine Rückwand 2 angesetzten Seitenwänden 3 und einer Vorderwand 4. Die Rückwand 2 ist im allgemeinen die Außenwand eines Wohnmobils oder eines
Wohnwagens. Die Seitenwände 3 bestehen jeweils aus einem an
die Rückwand 2 angrenzenden, feststehenden Seitenwandteil 3a und einem innerhalb dieser Sanitärzelle 1 parallel zu diesem verlaufenden verschieblichen Seitenwandteil 3b. Die
Vorderwand 4 besteht im dargestellten Ausführungsbeispiel
aus zwei Schiebetürelementen 5 sowie schmalen beidseits, an die verschiebbaren Seitenwandteile 3b rechtwinklig angesetzten vorderen Rahmenteilen 6, die mit den Schiebetürelementen 5 zusammen die Vorderwand 4 bilden.
Für die Verwendung in einem Wohnmobil bestehen die Seitenwände 3 und die Vorderwand 4 zweckmäßig aus Holz oder Holzwerkstoffen, Es ist aber auch möglich, andere Materialien einzusetzen, insbesondere natürlich Kunststoff, der sich vor allem auch für andere Anwendungsbereiche empfiehlt.
Die verschiebbaren Seitenwandteile 3b sind an Laufschienen 7 mit Endlagenbegrenzung 8 aufgehängt, die in der Regel an der Decke des betreffenden Fahrzeugaufbaus befestigt sind. Ein oberes Rahmenteil 9 verbindet die verschiebbaren Seitenwandteile 3a, 3b an ihren oberen Enden miteinander und fördert so die Steifigkeit dieser in Form eines rahmenartigen Portals nach vorne ausziehbaren Teile.
Die Schiebetürelemente 5 sind an Laufschienen 10 aufgehängt, die mittels einer Deckleiste 11 an den vorderen oberen Bereichen der verschiebbaren Seitenwandteile 3b und der vorderen Rahmenteile 6 befestigt sind. Durch diese Anordnung gelingt es einerseits durch nach außen Bewegen der Schiebetürelemente 5 die Breite der Sanitärzelle 1 auf einen großen Bereich zu öffnen und andererseits die durch die Schiebetürelemente 5 und die vorderen Rahmenteile 6 gebildete Vorderwand 4 der Sanitärzelle 1 nach vorne auszuziehen, um so den nutzbaren Innenraum zu vergrößern.
Das Ausmaß der Erweiterung des Innenraumes der Sanitärzelle 1 durch Vergrößerung ihrer Grundfläche wird vor allem anhand der Fig. 3 und 4 deutlich, die, ähnlich wie die Fig. 1 und 2, die Sanitärzelle einmal in eingefahrenem und zum anderen in ausgefahrenem Zustand zeigen. Die Grundfläche im
eingefahrenen Zustand wird im wesentlichen durch die Abmessungen einer Duschwanne 12 bestimmt; über der Duschwanne 12 kann auch noch ein Waschbecken 13 angeordnet sein. Gegenüber der Duschwanne 12 befindet sich ein Klosett 14. Insbesondere Fig. 4 macht deutlich, wie durch "Ausziehen" der Vorderwand 4 die Sanitärzelle 1 so vergrößert werden kann, daß eine Benutzung auch für an einen Rollstuhl gebundene Personen möglich ist. Hierbei ist von besonderem Vorteil, wenn die Duschwanne 12 in den Boden eingelassen (Fig. 2) und durch Abdeckung mit einem Rost für einen Rollstuhl befahrbar gemacht wird.
Die Fig. 5 und 6 zeigen eine Seitenansicht der Sanitärzelle 1 aus der in den Darstellungen der Fig. 1 und 2 linken Seite, die in Fig. 9 durch Pfeile V/VI gekennzeichnet ist. Man erkennt hier das etwas über das feststehende Seitenwandteil 3a hinausragende verschiebbare Seitenwandteil 3b und - in Stirnansicht - das vordere Rahmenteil 6. Die verschiebbaren Seitenwandteile 3b sind an ihren oberen Enden über Aufhängungen 15 und Rollenwagen 16 an den Laufschienen 7 aufgehängt; durch die Verwendung von Rollenwagen 16 mit verhältnismäßig großen Rollen 17 wird eine weitgehende Stabilisierung der Aufhängung innerhalb der Laufschienen 7 bewirkt.
An der auf den verschiebbaren Seitenwandteilen 3b und den vorderen Rahmenteilen 6 aufliegenden Deckleiste 11 ist die Laufschiene 10 für die Schiebetürelemente 5 befestigt, die an ihren oberen Enden zum Beispiel durch Hängegleiter 18 in der Laufschiene 10 verschiebbar sind. An den unteren Enden sind die Schiebetürelemente 5 in Führungsleisten 19 einer unteren Führung 20 geführt, die mittels einer Halteleiste wiederum an den verschiebbaren Seitenwandteilen 3b bzw. den vorderen Rahmenteilen 6 befestigt sind. Entsprechende Führungsleisten befinden sich an den unteren Enden der verschiebbaren Seitenteile 3b, wo sie auf dem Boden des
Fahrzeugaufbaus befestigt sein können.
Horizontalschnitte durch die Sanitärzelle 1 im eingefahrenen bzw. ausgefahrenen Zustand zeigen die Fig. 7 bzw. 8. Anhand der Fig. 9 und 10, die Detaildarstellungen IX bzw. X in den Fig. 7 und 8 zeigen, kann noch die Fixierung der ausfahrbaren Teile im eingefahrenen Zustand erläutert werden. An den vorderen Rahmenteilen 6 sind jeweils in gut zugänglicher Höhe Druckschlösser 22 angeordnet, die mit einem Druckknopf 23 und einer Schließstange 24 versehen sind. Im eingefahrenen Zustand (Fig. 9) greift die Schließstange 24 durch eine Bohrung 25 im verschiebbaren Seitenwandteil 3b in eine Sacklochbohrung 26 im feststehenden Seitenwandteil 3a ein. Zugleich verriegelt der Druckknopf 23 das Schiebetürelement 5 in geschlossener Stellung. Durch Eindrücken des Druckknopfes 23 gerät die Schließstange 24 außer Eingriff mit der Sacklochbohrung 26 und verschwindet in der Bohrung 25 im verschiebbaren Seitenwandteil 3b {Fig. 10). In diesem Zustand können die Schiebetürelemente 5 nach außen und die verschiebbaren Seitenwandteile 3b portalartig nach vorne ausgefahren werden (Fig. 8).
Die Erfindung ist nicht an das in den Zeichnungen dargestellte und vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel mit Schiebetürelementen beschränkt. Anstelle doppelter Schiebetürelemente könnten auch mehrfache Schiebetürelemente, ja auch Falttüren treten. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Vorderwand mit einer Schwenktür auszustatten, wenn zum öffnen der Schwenktür ausreichend Platz zur Verfügung steht. Weiterhin läßt sich die Erfindung nicht nur, wie anhand der Zeichnung dargestellt, im Rahmen einer Sanitärzelle eines Wohnmobils oder eines Wohnwagens verwenden; die hängende Ausfahrbarkeit einer derartigen Raumzelle läßt sich auch in anderen Bereichen verwirklichen, und zwar nicht nur bei
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Fahrzeugaufbauten, sondern auch im Wohnbereich.

Claims (9)

Schutzansprüche:
1. Anordnung an einer Sanitärzelle in einem Fahrzeug, wie z.B, Wohnmobil, Wohnwagen oder dergleichen, mit einer Rückwand, zwei Seitenwänden und einer Vorderwand, in der sich eine Tür zum Betreten der Sanitärzelle befindet, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (4) mit parallel zu den feststehenden Seitenwandteilen (3a) angeordneten verschiebbaren Seitenwandteilen (3b) eine Einheit bildet, die zur Vergrößerung der Grundfläche der Sanitärzelle (1) nach vorne herausziehbar ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tür aus mindestens zwei gegeneinander bewegbaren Türelementen (5), insbesondere Schiebetürelementen besteht.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebbaren Seitenwandteile (3b) an Laufschienen (7) hängend verschiebbar sind.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Türelemente (5) an einer Laufschiene (10) hängend verschiebbar sind, die an einer die verschiebbaren Seitenwandteile (3b) in deren oberem Bereich verbindenden Deckleiste (11) befestigt ist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebbaren Seitenwandteile (3b) an ihren unteren Enden parallel zu den feststehenden Seitenwandteilen (3a) an Führungsleisten geführt sind.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebbaren Seitenwandteile (3b) innerhalb der Sanitärzelle (1) angeordnet sind.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet/ daß die Türelemente (5) an ihren unteren Enden an Führungsleisten (19) geführt sind, die an den vorderen Stirnseiten der verschiebbaren Seitenwandteile befestigt sind.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebbaren Seitenwandteile (3b) an ihren vorderen Stirnseiten durch rechtwinklig dazu in der Ebene der Vorderwand (4) verlaufende vordere Rahmenteile (6) ausgesteift sind.
9. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebbaren Seitenwandteile (3b) an ihren oberen Enden durch ein oberes Rahmenteil (9) zu einem portalartigen Rahmen verbunden sind.
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