DE29600346U1 - Vorrichtung zum Tragen mindestens eines Zahnmodells - Google Patents
Vorrichtung zum Tragen mindestens eines ZahnmodellsInfo
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Description
Kerr Corporation , 28200 Wick Road, Box 455, Romulus, Michigan 48174, U.S.A.
Vorrichtung zum Tragen mindestens eines Zahnmodells {Modellträger}
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Tragen mindestens eines Zahnmodells
(Modellträger) mit einem im wesentlichen starren Grundkörper, der eine Unterseite
und eine Oberseite aufweist, an der ein Zahnmodell befestigbar ist.
Modellträger verschiedener Ausführungen werden im Bereich der Zahntechnik
eingesetzt, um aus Modelliergips gegossene Modelle von einzelnen Zähnen oder mehreren Zähnen in einem Zahnkranz aufzunehmen, die nachfolgend als Zahnmodelle
bezeichnet werden.
Zur Herstellung von Zahnmodellen wird aus Gipspulver und Wasser angemischter
Modelliergips in einen in einer Abdruckmasse ausgebildeten Gebiß-Abdruck eines Patienten eingefüllt. Nach dem Einfüllen des Modelliergipses in den Abdruck härtet
der Modelüergips mit der Zeit aus und wird nach dem Aushärten als fertiges
Zahnmodell von der Abdruckmasse getrennt.
Um eine Zugänglichkeit zu Aproximalflächen einzelner Zähne des Zahnmodells zu
ermöglichen oder zu verbessern, werden häufig einzelne Zähne oder Gruppen von präparierten Zähnen des Zahnmodells separiert. Hierzu wird ein Schnitt durch das
Zahnmodell geführt.
Bevor die zu separierenden Zähne oder Zahngruppen durch den Schnitt getrennt
und ggf. dem Zahnmodell entnommen werden, muß eine Maßnahme getroffen werden, um die Zähne nach dem Entnehmen aus dem Zahnmodell beim anschließenden
Wiedereinsetzen in das Modell wieder an genau die Position in dem gesamten Zahnmodell bringen zu können, in der sich die separierten Zähne vor dem
Separieren und ggf. Entnehmen befand.
Eine bekannte Maßnahme besteht darin, mindestens zwei Löcher in die Unterseite
des Zahnmodells unterhalb des zu separierenden Zahns zu bohren und zusätzlich
mindestens zwei Löcher in gleichem Abstand in den Modellträger zu bohren, an dem das Zahnmodell befestigt ist. Die Bohrungen verlaufen von der Unterseite des
Modellträgers aus durch den Modellträger hindurch in die Unterseite des Zahnmodells
hinein. Nach dem Durchbohren können Fixierstifte durch die Bohrungen gesteckt werden, die sich durch die Bohrungen in den Modellträger als auch durch
die Bohrungen in dem Zahnmodeil erstrecken. Auf diese Weise ist die Position des
zu separierenden Zahns innerhalb des gesamten Zahnmodells festgelegt. Nach dem Herausnehmen eines separierten Zahnes aus dem Zahnmodeil kann die ursprüngliche
Stellung des Zahnes innerhalb des Zahnmodells recht exakt wiederhergestellt werden, indem die Fixierstifte nach dem Wiedereinsetzen des entnommenen Zahns
in das Zahnmodell durch die Bohrungen gesteckt werden.
Die Separierung von Zähnen mit Hilfe derartiger Modellträger und unter Anwendung
der beschriebenen Maßnahme zum Positionieren der separierten Zähne beim Wiedereinsetzen in das Modell ist jedoch recht zeit- und kostenaufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Modellträger bereitzustellen, der
auf einfache und schnelle Weise eine Separierung von Zähnen eines Zahnmodells und eine exakte Wiedereinpassung von separierten Zähnen in das Kiefermodell
ermöglicht.
Die Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst,
daß entlang der Unterseite ein biegbares Streifenelement unlösbar an dem Grundkörper befestigt ist und der Grundkörper aus einem im wesentlichen spröden
Material wie Gips o. dgl. besteht, das unter Bildung von gering strukturierten Bruchflächen im wesentlichen splitterfrei brechbar ist.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Modellträgers können einzelne Zähne des an dem
Modellträger angebrachten Zahnmodells auf einfache Weise separiert werden, so
daß Aproximalflächen besser zugänglich sind, und auf ebenso einfache Weise
wieder an ihre ursprüngliche Position innerhalb des gesamten Zahnmodells gebracht
werden. Hierzu sind neben dem erfindungsgemäßen Modellträger keine weiteren
Teile wie Fixierstifte oder dergleichen erforderlich, und es müssen keine Vorarbeiten
zum exakten Positionieren ausgeführt werden, wie etwa das Durchbohren von Modellträger und Zahnmodell.
Zum Separieren eines Zahnes wird ein Schnitt durch das an der Oberseite des
erfindungsgemäßen Modellträgers befestigten Zahnmodell zwischen zwei Zähnen und partiell durch den Grundkörper des Modellträgers vorgenommen. Durch die
partielle Durchtrennung des Grundkörpers und der verbleibenden Verbindung über den nicht durchtrennten Bereich entsteht eine Sollbruchstelle in dem Grundkörper.
Der Grundkörper wird dann manuell durchgebrochen. Während des Durchbrechens bilden sich dadurch, daß der Grundkörper erfindungsgemäß aus einem im
wesentlichen spröden Material besteht, strukturierte Bruchflächen im Bereich der
Sollbruchstelle. Durch das Durchbrechen wird der Grundkörper vollständig in zwei
Teilkörper getrennt, die jedoch mittels des erfindungsgemäßen, entlang der Unterseite an dem Grundkörper befestigten biegbaren Streifenelements zusammengehalten
werden. Das Streifenelement übernimmt die Funktion eines Scharniers, und die beiden Teilkörper können um eine durch das Streifenelement verlaufende
Achse verschwenkt werden. Durch das Verschwenken werden die Aproximalflächen der Zähne, zwischen denen der Schnitt geführt wurde, zugänglich.
Auf die beschriebene Weise können durch mehrere Schnitte mehrere Zähne des Modells separiert werden.
Auf die beschriebene Weise können durch mehrere Schnitte mehrere Zähne des Modells separiert werden.
Nach dem Verschwenken oder Auseinanderklappen der Teilkörper des durchbrochenen
Grundkörpers und Durchführen von Arbeiten an den separierten Zähnen
werden die Körperteile wieder zurückverschwenkt in eine Position, in der die beim
Durchbrechen des Grundkörpers entstandenen strukturierten Bruchflächen in Berührung kommen. Sie passen sich nahezu nahtlos wieder aneinander an, da das
spröde, weitgehend splitterfrei brechbare Grundkörpermaterial, beispielsweise Gips,
während des Durchbrechens nicht ausbröselt. Dadurch nehmen die separierten Zähne nach dem Zurückverschwenken oder Zurückklappen der Körperteile wieder
sehr genau die Position innerhalb des Zahnmodells ein, die sie vor dem Durchbrechen
des Grundkörpers innerhalb des Zahnmodells eingenommen hatten.
Der erfindungsgemäße Modellträger läßt sich besonders vorteilhaft in dem Fall
einsetzen, daß Kronen vor dem Einsetzen beim Patienten nachbearbeitet,
insbesondere nachgeschliffen werden müssen, um genau in eine präparierte Kavität
eines Zahnes zu passen. Eine solche Nachbearbeitung ist häufig bei Verwendung von Keramikkronen erforderlich, da diese bei der Herstellung während des
Aushärtens schrumpfen.
Für die Nachbearbeitung einer Keramikkrone wird zunächst ein Modell der
Umgebung des zu überkronenden Zahnes mit Hilfe eines Abdruckes hergestellt. Das an dem Modellträger befestigte Modell der Umgebung des zu überkronenden Zahnes
wird dann durch zwei Trennschnitte und anschließendes Durchbrechen des Grundkörpers separiert. Die durchtrennten Teilkörper des Grundkörpers des
Modellträgers werden mit Hilfe des biegbaren Streifenelements um die durch das Streifenelement verlaufende Achse verschwenkt oder abgeklappt. Die nachzubearbeitende
Krone kann in die Kavität des separierten Zahnes des Modells eingepaßt werden. Die abgeklappten Teilkörper können in ihre ursprüngliche
Position zurückverschwenkt oder -geklappt werden. Es kann dann festgestellt werden, ob die Krone optimal in die Kavität des separierten Zahnes und die
Umgebung des separierten Zahnes hineinpaßt und ob die Krone beispielsweise an Kontaktflächen, die mit Nachbarzähnen in Berührung stehen, nachgeschliffen
werden müssen, um exakt an die Umgebung angepaßt zu werden.
Die Nachbearbeitung der Krone ist mit Hilfe des erfindungsgemäßen Modellträgers
besonders einfach und schnell möglich, da einzelne Zähne des Modells schnell separiert und wieder in die Umgebung des Zahnes in dem Modell gebracht werden
können. Die in den Zahn des Patienten einzusetzende Krone kann mit Hilfe des erfindungsgemäßen Modeilträgers außerhalb des Mundes des Patienten an dem
Modell fertiggestellt werden und anschließend ohne weitere Nachbearbeitung in den
Zahn des Patienten eingesetzt werden, wodurch die Belastung für den Patienten minimal ist.
Besonders vorteilhaft ist auch die Verwendung des erfindungsgemäßen Modellträgers
in dem folgenden Anwendungsfall: Es kommt häufig vor, daß beim Versuch des Einpassens von einem zahntechnischen Labor vorgefertigten Zahnersatz
festgestellt wird, daß der Zahnersatz zwar auf das Zahnmodell aus Gips, anhand dessen der Zahnersatz im Labor vorgefertigt worden ist, paßt, aber nicht auf die
präparierten Zahnstümpfe des Patienten paßt. Bei dem Zahnersatz kann es sich um Brücken, Kronen oder Teilprothesen handeln.
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Es muß in diesem Fall herausgefunden werden, welcher bzw. welche Zahnstümpfe
im Patientenmund ursächlich dafür sind, daß der Zahnersatz nicht paßt, beispielsweise
klemmt. Hierzu wird ein neues Modell aus Gips mit Hilfe eines Abdruckes auf dem erfindungsgemäßen Modellträger hergestellt. Dann wird der Reihe nach jeder
Zahn oder Zahnstumpf des Modells in der zuvor beschriebenen Weise mit Hilfe des Modellträgers separiert und abgeklappt. Anschließend wird der Zahnersatz an dem
Teil des Modells, der nicht abgeklappt ist, angebracht. Wird festgestellt, daß der
Zahnersatz bei nicht abgeklapptem Zahnstumpf nicht paßt, bei abgeklapptem Zahnstumpf aber paßt, so steht fest, daß der abgeklappte Stumpf verantwortlich
für das Nicht-Passen ist, und der Zahnersatz kann nachbearbeitet, beispielsweise
beschliffen werden.
Nach dem Nachbearbeiten wird der abeklappte Stumpf des Modells zurückgeklappt.
Paßt der Zahnersatz nun auf das gesamte Zahnmodell, kann er in den Mund des Patienten eingesetzt werden. Paßt er noch nicht, kann der Zahnersatz weiter
beschliffen werden. Die Zahnstümpfe des Modells können der Reihe nach einzeln separiert und abgeklappt werden und der Zahnersatz kann durch Nachbearbeitung
passend gemacht werden. Auf diese Weise kann schnell und preiswert am Stuhl eines Zahnarztes und außerhalb des Mundes des Patienten der Zahnersatz passend
gemacht werden. Die Belastung von Patient, Zahnarzt sowie Helferin wird durch die
beschriebene Vorgehensweise erheblich reduziert.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des Modellträgers zeichnet sich
dadurch aus, daß das Streifenelement dünn ist im Verhältnis zur der durch den durchschnittlichen Abstand zwischen Unterseite und Oberseite bestimmten Dicke
des Grundkörpers. Daraus ergibt sich eine besonders gute Biegbarkeit und somit Verschwenkbarkeit und Abklappbarkeit der durchtrennten Teilkörper des Grundkörpers,
so daß einzelne Zähne besonders einfach separiert werden können.
Vorteilhafterweise weist das Streifenelement eine gewebte Struktur auf. Diese
Struktur gewährleistet eine gute Biegbarkeit bei gleichzeitiger geringer Elastizität des
Streifenelementes bezüglich auf das Streifenelement aufgebrachte Zugspannungen. Daraus resultiert, daß die getrennten Körperteile des Grundkörpers sehr genau um
die in dem Streifenelement liegende Verschwenkachse gedreht werden können. Die separierten Zähne oder Zahnstümpfe des Modells nehmen somit nach dem
Separieren und Zurückklappen in die ursprüngliche Position sehr genau genau die Stellung ein, die sie vor dem Durchtrennen und Separieren hatten.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Unterseite des
Grundkörpers im wesentlichen eben und wird von dem Streifenelement vollständig bedeckt, wodurch sich das Streifenelement recht einfach an den Grundkörper
anbringen läßt.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der das Streifenelement durch
Formschlußverbindung mit dem Grundkörper verbunden ist, weil eine solche Verbindung besonders sicher ist. Eine solche besonders sichere Formschlußverbindung
kann vorteilhafterweise dadurch verwirklicht werden, daß das Streifenelement mehrere gekrümmte, abstehende hakenförmige Klammereiemente aufweist,
die mit dem Grundkörper verklammert sind. Ein derartig ausgebildetes Streifenelement
ist bereits auf dem Markt verfügbar als Kiettverschlußstreifen, die zum
Verbinden von Textilteilen im großen Umfang zum Einsatz kommen, so daß das Streifenelement nicht speziell für den erfindungsgemäßen Modellträger angefertigt
werden muß, sondern relativ preiswert verfügbar ist.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform istderGrundkörper quaderförmig.
Diese Form ist einerseits vorteilhaft für eine Befestigung der Zahnmodelle an dem
Grundkörper, da der Quader eine ebene Oberfläche aufweist, andererseits ergibt sich auch ein herstellungstechnischer Vorteil der darin liegt, daß insbesondere dann,
wenn der Grundkörper aus Gips besteht, der Grundkörper in einer großen Form gegossen werden kann, in der auf den Boden das Streifenelement ausgelegt ist und
auf das Streifenelement der Gips gegossen wird. Nach dem Gießen und Aushärten des Gipses können mehrere quaderförmige Modellträger aus der gesammten Form
herausgeschnitten werden. Diese Herstellungsweise ist besonders kostengünstig. Darüber hinaus ist ein quaderförmiger Modellträger besonders gut zu handhaben
beim Separieren einzelner Zähne oder Zahnstümpfe aus dem an dem Modellträger befestigten Zahnmodell.
Zweckmäßig für eine Herstellung von gekrümmt verlaufenden Zahnkränzen,
beispielsweise Modellen von mehreren Frontzähnen, ist eine gekrümmte Quaderform des Grundkörpers.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
Oberseite des Grundkörpers mit mehreren Vertiefungen versehen. Mit Hilfe der Vertiefungen auf der Oberseite des Grundkörpers läßt sich eine besonders gute
Verbindung zwischen dem aus Gips hergestellten Zahnmodell und dem Modeilträger herstellen. Während der Herstellung des Zahnmodells fließt Gips in die Ver-
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tiefungen, so daß zwischen Zahnmodell und Modellträger eine Formschlußverbindung
entsteht. Zweckmäßigerweise sind die Vertiefungen entweder ungefähr halbkugelförmig oder ungefähr zylinderförmig und weisen einen Durchmesser von
etwa 1 bis 4 mm auf, denn es hat sich gezeigt, daß bei dieser Ausgestaltung der Vertiefungen der fließfähige Gips besonders gut in die Vertiefungen fließen kann.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn die mehreren Vertiefungen reihenweise angeordnet
sind.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Modellträgers wird nachfolgend
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 einen erfindungsgemäßen Modellträger, an dem ein Zahnmo
del! befestigt ist, in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht;
Figur 2 den erfindungsgemäßen Modellträger aus Figur 1 ohne das
Zahnmodell in einer Ansicht von oben;
Figur 3 den Modeilträger aus den Figuren 1 und 2 mit einem
durchtrennten Zahnmodell und teilweise durchtrenntem Grundkörper in Seitenansicht; und
Figur 4 einen Teilkörper des Modellträgers mit Zahnmodell als
Ansicht einer Stirnseite.
Das in Figur 1 dargestellte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Modellträgers
1 besteht aus einem quaderförmigen, länglichen Grundkörper 2 und einem fest mit dem Grundkörper 2 verbundenen Streifenelement 4. Ein üblicherweise aus
einem Gebiß-Abdruck gewonnenes Zahnmodell 6 ist an einer Oberseite 10 des
Grundkörpers 2 befestigt und wird von dem Modellträger 1 getragen. An der der Oberseite 10 gegenüberliegenden Unterseite 8 des Grundkörpers 2 ist das
Streifenelement 4 unlösbar an dem Grundkörper 2 befestigt.
Der Grundkörper 2 besteht aus einem starren, spröden Material wie beispielsweise
Gips, das unter Bildung von strukturierten Bruchflächen im wesentlichen splitter-
und bröselfrei brechbar ist, so daß sich die während des Brechens bildenden strukturierten Bruchfiächen nach dem Brechen aufgrund der Struktur gut zusammensetzen
lassen.
-8-
Das Streifenelement 4 ist dünn im Verhältnis zu der durch den Abstand zwischen
Unterseite 8 und Oberseite 10 bestimmten Dicke des Grundkörpers 2. Es bedeckt
die ebene Unterseite 8 des Grundkörpers 2 vollständig. Das eine gewebte Struktur
aufweisende Streifenelement 4 weist, wie aus dem geschnittenen rechten Teil in Figur 1 ersichtlich ist, an seiner dem Grundkörper 2 zugewandten Oberfläche
abstehende, längliche, gekrümmte Klammerelemente 12 auf. Die Klammerelemente
12 sind fest durch Formschlußverbindung mit dem Grundkörper 2 verbunden, in
welchen sie hineinragen. Die Klammerelemente 12 verlaufen im wesentlichen senkrecht zu der durch das Streifenelement 4 gebildeten Ebene und sind an ihrem
dem Streifenelement 4 abgewandten Ende mehr oder weniger stark gekrümmt. Sie
haben etwa die Form von Widerhaken. Im Ausführungsbeispiel ragen sie etwa 1,5
bis 3 mm tief in den Grundkörper hinein. Die Verbindung mit dem Grundkörper durch die Klammerelemente 12 ist aufgrund der gekrümmten Form der Klammerelemente
12 formschlüssig und zusätzlich reibschlüssig. Das Streifenelement 4 ist
nach Art eines gewebten Klettverschlußstreifens ausgebildet, die häufig an Bekleidungsstücken verwendet werden. Das Streifenelement 4 kann so aufgebaut
sein, daß der im wesentlichen in einer Ebene unter der Unterseite 8 liegende Teil
des Streifenelements 4 aus einer ersten textilen Faser gebildet ist und die mit dem
Grundkörper 2 verklammerten Klammerelemente 12 aus einer anderen textilen Faser
bestehen und mit dem ersten Teil verwoben sind.
Die feste Verbindung zwischen Grundkörper 2 und Streifenelement 4 wird während
der Herstellung des Grundkörpers 2 gebildet. Hierzu wird der frisch hergestellte,
noch nicht ausgehärtete, fließfähige Gips, aus dem der Grundkörper 2 gebildet ist,
in eine Form gegeben, auf deren Boden vorher das Streifenelement 4 gelegt worden
ist. Während des Befüllens der Form mit dem Gips werden die abstehenden Klammerelemente 12 von dem Gips umgeben. Während des Aushärtens des Gipses
entsteht die feste Verbindung zwischen dem Streifenelement 4 und dem Grundkörper
2.
Wie aus dem geschnittenen Teil der Figur 1 und der in Figur 2 dargestellten Ansicht
der Oberseite 10 des Grundkörpers 2 ersichtlich ist, sind mehrere Vertiefungen 14
in der Oberseite 10 des Grundkörpers 2 ausgebildet. Die Vertiefungen 14 haben
etwa die Form von Halbkugeln, die im Ausführungsbeispiel etwa einen Durchmesser
von 3 mm aufweisen. Alternativ können die Vertiefungen 14 auch etwa zylinderförmig
sein. Die Durchmesser der Halbkugeln bzw. Zylindern können variieren im Bereich von ungefähr 1 bis 4 mm.
Wie aus Figur 2 ersichtlich ist, sind die Vertiefungen 14 in mehreren Reihen und
versetzt zueinander an der Oberseite 10 des Grundkörpers 2 angeordnet. Die
Vertiefungen 14 können hergestellt werden, indem Verdrängungskörper, die die
Form der Vertiefungen aufweisen, in den nicht ausgehärteten, noch fließfähigen Gips, aus dem der Grundkörper 2 hergestellt wird, in den den Grundkörper 2
bildenden Gips hineingedrückt werden. Hat der Gips seine Fließfähigkeit weitgehend
während des Aushärtens verloren oder ist vollständig ausgehärtet, werden die Verdrängungskörper aus dem Grundkörper 2 entfernt. Die Vertiefungen 14 dienen
dazu, eine feste Verbindung zwischen dem Zahnmodell 6 und dem Grundkörper 2 herzustellen. Die Verbindung entsteht dadurch, daß während des Anbringens des
Zahnmodells auf dem Modellträger ein fließfähiger Gips, aus dem das Zahnmodell gegossen wird, in die Vertiefungen 14 in dem Grundkörper 2 fließt und die
Vertiefungen 14 dabei vollständig mit Gips gefüllt werden.
In Figur 3 ist der erfindungsgemäße Modellträger dargestellt in einem Zustand, in
dem das Zahnmodell 6 und der Grundkörper 2 unter Bildung eines linken Teilkörpers
16 und eines rechten Teilkörpers 18 des Grundkörpers 2 vollständig durchtrennt
sind, während das Streifenelement 4 den linken Teilkörper 16 und den rechten
Teilkörper 18 zusammenhält.
Der linke Teilkörper 16 und der rechte Teilkörper 18 sind in dem in Figur 3
dargestellten Zustand um eine (Verschwenk-)Achse D verschwenkbar, die in dem
Streifenelement 4 Hegt. Das Streifenelement 4 ist biegbar, so daß die Verschwenkbarkeit
der Teilkörper 16 und 18 einfach möglich ist. Die Elastizität des Streifenelements
4 ist gering, so daß die Körperteile 16 und 18 nur in einem sehr geringen
Ausmaß zueinander verschoben werden können, sei es bei einem kleinen Verschwenkwinkel a, wie in Figur 3 dargestellt, oder bei einem größeren Verschwenkwinkel
a, der maximal etwa 180° werden kann. Die besondere Ausgestaltung
des Streifenelements, insbesondere die oben erwähnte geringe Dicke, die gewebte Struktur und die im wesentlichen aus dieser resultierende Biegbarkeit bei
gleichzeitiger geringer Elastizität in bezug auf auf das Streifenelement aufgebrache
Zugspannungen gewährleisten eine exakte Verschwenkbarkeit der Teilkörper 16
und 18 um die Verschwenkachse D.
Die in Figur 4 abgebildete Ansicht des rechten Teilkörpers 18 aus Figur 3 zeigt eine
Trennfläche 22 des Zahnmodells 6, eine Trennfläche 24 des Grundkörpers 2 sowie eine strukturierte Bruchfläche 26 des Grundkörpers 2. Der Übergang von der
Trennfläche 24 zu der strukturierten Bruchfläche 26 verläuft entlang einer Kreisbahn
•-&Iacgr;&ogr;-
und resultiert daraus, daß die Trennung des Zahnmodells 6 und des Grundkörpers
2 zwei Teilkörper 16 und 18 mit einer kreisförmigen, rotierenden Trennscheibe
vorgenommen worden ist. Der mit der Trennscheibe vorgenommene Trennschnitt durch das Zahnmodell 6 und teilweise den Grundkörper 2 führt durch eine der
Ausnehmungen 14, die mit Gips des Zahnmodells 6 gefüllt ist. Die Achse D verläuft
in der Darstellung aus Figur 4 horizontal und durch das Streifenelement 4, das während des Verschwenkens wie ein Scharnier wirkt, mit dessen Hilfe die
Körperteile 16 und 18 verschwenkbar sind.
In nicht dargestellter Weise kann der Grundkörper 2 des Modeilträgers 1 eine - in
Draufsicht - gekrümmte Form aufweisen, um an ggf. gekrümmte Zahnreihen
angepaßt zu sein.
Nachfolgend wird die Verwendung des erfindungsgemäßen Modellträgers 1 beim
Herstellen eines Zahnmodells und beim Vornehmen von Arbeiten an einem Zahnmodell, beispielsweise beim Herstellen von Zahn-Kronen, unter Bezugnahme
auf die Figuren 1 bis 4 beschrieben.
Zur Herstellung eines Zahnmodells wird in üblicher Weise unter Verwendung eines
Abdrucklöffels ein Abdruck eines Teils eines Gebisses genommen. Der in einer speziellen Abdruckmasse ausgebildete Abdruck des Gebisses wird anschließend mit
Modelliergips so weit gefüllt, daß über dem Abdruck ein kleiner Gipsberg hervorsteht. In diesen Gipsberg wird der erfindungsgemäße Modellträger 1 mit
seiner die mehreren Vertiefungen 14 aufweisenden Oberseite 10 hineingedrückt,
so daß Modelliergips in die Vertiefungen 14 fließt und nach dem Aushärten des
Modelliergipses eine feste Verbindung zwischen dem Zahnmodell und dem Modellträger besteht. Nach dem Aushärten des Gipses kann der Abdrucklöffel von
dem Zahnmodell getrennt werden, und es liegt ein an dem Modellträger 1 befestigtes Zahnmodell 6 vor, wie in Figur 1 gezeigt ist. Das Zahnmodell steht nun
zur weiteren Nutzung bereit.
Soll das an dem Modellträger 1 befestigte Zahnmodell 6 beispielsweise dazu
genutzt werden, beim Patienten einzusetzende Kronen vor dem Einsetzen mit Hilfe des Zahnmodeils bearbeiten zu können und in das Zahnmodell einpassen zu können,
ist es wünschenswert, einzelne Zähne des Zahnmodells zu separieren, so daß Aproximalflächen besser zugänglich werden. Hierzu wird ein Schnitt durch das
Zahnmodell 6 zwischen zwei Zähnen und partiell durch den Grundkörper 2 des Modellträgers 1 vorgenommen beispielsweise mit Hilfe einer rotierenden, dünnen
Trennscheibe.
Wie am besten in Figur 4 ersichtlich ist, wird das Zahnmodell 6 unter Bildung einer
Trennfiäche 22 vollständig und der Grundkörper 2 unter Bildung einer Trennfläche
24 partiell bis zu einer in Figur 4 eingezeichneten, kreisförmigen Linie 30 durchtrennt.
Durch die partielle Durchtrennung des Grundkörpers 2 und der verbleibenden Verbindung über den nicht durchtrennten Bereich entsteht in diesem Bereich eine
Sollbruchstelle in dem Grundkörper 2 des Modellträgers. Nun wird der Grundkörper
2 durch manuelles Aufbringen eines Biegemoments durchgebrochen unter Bildung
von strukturierten Bruchflächen 26, 27 im Bereich der Sollbruchstelle, so daß, wie
in Figur 3 ersichtlich, ein linker Teilkörper 6 und ein rechter Teilkörper 18 entstehen,
von denen letzterer auch in Figur 4 dargestellt ist. Nach dem Brechen des Grundkörpers 2 sind die Teilkörper 16 und 18 nur noch über das Streifenelement
4 miteinander verbunden. Sie können um die Achse D verschwenkt werden. Der in Figur 3 eingetragene Winkel &sgr; kann Werte zwischen O und 180° annehmen. Das
Streifenelement 4 übernimmt die Funktion eines Scharniers. Im verschwenkten
Zustand sind die durchtrennten Zahnmodelle, insbesondere auch deren Aproximalflächen
gut zugänglich.
Aufgrund der Materialeigenschaften des Grundkörpers 2 neigt dieser zum
Sprödbruch und die beim Durchbrechen entstehenden Bruchflächen bröseln nicht aus und weisen eine mehr oder weniger zufällig entstehende Struktur auf. Nimmt
der Winkel &sgr; nach dem Durchbrechen und ggf. Bearbeiten der Zahnmodelle den Wert 0 an, so passen die strukturierten Bruchfiächen 26 und 27 nahezu nahtlos
aneinander an.
Auf die zuvor geschilderte Weise können mehrere Zähne des Zahnmodells separiert
werden.
Claims (17)
1. Vorrichtung {1) zum Tragen mindestens eines Zahnmodells (6) (Modellträger)
mit einem im wesentlichen starren Grundkörper (2), der eine Unterseite (8) und eine
Oberseite (10) aufweist, an der ein Zahnmodell (6) befestigbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß entlang der Unterseite (8) ein biegbares Streifenelement
(4) unlösbar an dem Grundkörper (2) befestigt ist und der Grundkörper aus einem im wesentlichen spröden Material wie Gips o. dgl. besteht, das unter Bildung
von strukturierten Bruchflächen im wesentlichen splitterfrei brechbar ist.
2. Modellträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenelement (4) dünn ist im Verhältnis zur der
durch den durchschnittlichen Abstand zwischen Unterseite (8) und Oberseite (10)
bestimmten Dicke des Grundkörpers (2).
3. Modellträger nach Anspruch 1 und/oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite (8) des Grundkörpers (2) im wesentlichen
eben ist und von dem Streifenelement (4) vollständig bedeckt ist.
4. Modellträger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenelement (4) durch Formschlussverbindung mit dem Grundkörper (2) verbunden ist.
dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenelement (4) durch Formschlussverbindung mit dem Grundkörper (2) verbunden ist.
5. Modellträger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenelement (4) eine gewebte Struktur aufweist.
dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenelement (4) eine gewebte Struktur aufweist.
6. Modellträger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenelement (4) mehrere gekrümmte, abstehende Klammerelemente (12) aufweist, die mit dem Grundkörper (2) verklammert sind.
dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenelement (4) mehrere gekrümmte, abstehende Klammerelemente (12) aufweist, die mit dem Grundkörper (2) verklammert sind.
7. Modellträger nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klammerelemente (12) hakenförmig sind.
* Z
via·:
8. Modellträger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenelement (4) nach Art eines Klettverschlussstreifens
ausgebildet ist.
9. Modeilträger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) quaderförmig ist.
10. Modellträger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) die Form eines gekrümmten Quaders hat.
11. Modellträger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) aus Gips besteht.
12. Modellträger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite {10) des Grundkörpers (2) mit mehreren
Vertiefungen (14) versehen ist.
13. Modellträger nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (14) ungefähr halbkugelförmig sind.
14. Modeilträger nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (14) ungefähr zylinderförmig sind.
15. Modellträger nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (14) einen Durchmesser von etwa
einem bis 4 mm aufweisen.
16. Modellträger nach mindestens einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (14) reihenweise angeordnet sind.
17. Modellträger nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenelement (4) mit dem Grundkörper (2) verklebt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600346U DE29600346U1 (de) | 1996-01-11 | 1996-01-11 | Vorrichtung zum Tragen mindestens eines Zahnmodells |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600346U DE29600346U1 (de) | 1996-01-11 | 1996-01-11 | Vorrichtung zum Tragen mindestens eines Zahnmodells |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29600346U1 true DE29600346U1 (de) | 1997-05-15 |
Family
ID=8017861
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29600346U Expired - Lifetime DE29600346U1 (de) | 1996-01-11 | 1996-01-11 | Vorrichtung zum Tragen mindestens eines Zahnmodells |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29600346U1 (de) |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE7412852U (de) * | 1974-07-11 | Heraeus W Gmbh | Aufnahmeplatte für einen dentalen Zahnkranz | |
| US4854875A (en) * | 1986-11-18 | 1989-08-08 | Minnesota Mining And Manufacturing Company | Extra-oral dental restoration |
-
1996
- 1996-01-11 DE DE29600346U patent/DE29600346U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE7412852U (de) * | 1974-07-11 | Heraeus W Gmbh | Aufnahmeplatte für einen dentalen Zahnkranz | |
| US4854875A (en) * | 1986-11-18 | 1989-08-08 | Minnesota Mining And Manufacturing Company | Extra-oral dental restoration |
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