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DE29600754U1 - Sanitärkörper - Google Patents

Sanitärkörper

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Publication number
DE29600754U1
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Germany
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sanitary body
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sanitary
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DE29600754U
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English (en)
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DREILING MANFRED
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DREILING MANFRED
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Publication date
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Publication of DE29600754U1 publication Critical patent/DE29600754U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K3/00Baths; Douches; Appurtenances therefor
    • A47K3/12Separate seats or body supports
    • A47K3/125Body supports

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Toilet Supplies (AREA)
  • Bidet-Like Cleaning Device And Other Flush Toilet Accessories (AREA)
  • Infusion, Injection, And Reservoir Apparatuses (AREA)

Description

STENGER, WATZKE & RING-.'". .&Ggr; .··, .Kaiser-Friedrich-Ring 70
I .* . : : : . '..::b'-,4 05 4 7 Düsseldorf
TT"1 X T1T1A X TTAr Ä TTT * * ··· · » « *
PATENTANWÄLTE
DIPL-ING. WOLFRAM WATZKE
DIPL-ING. HEINZ J. RING
DIPL-ING. ULRICHCHRISTOPHERSEN
Unser Zeichen- 951423 DIPL.-ING. MICHAEL RAUSCH
DIPL-ING. WOLFGANG BRINGMANN
Manfred Dreifing, Gerricusstraße 22 Patentanwälte
40625 Düsseldorf european patent attorneys
15. Januar 1996
Datum
Sanitärkörper
Die Erfindung betrifft einen Sanitärkörper zum Abstützen des menschlichen Körpers, insbesondere zum bequemen Reinigen bzw. Abtrocknen wenigstens' eines Körperteils sowie zur Verminderung der Verletzungsgefahr.
im Sanitärbereich sind Sanitärkörper, wie beispielsweise Waschbecken, Badeoder Duschwannen, Seifen- oder Handtuchhalter, Spiegel oder Duschkabinen, bzw. im Wand- und Bodenbereich, beispielsweise Fliesen, anzutreffen, die überwiegend glatte und wasserabweisende Oberflächen aufweisen. Auf diesen ohnehin schon glatten Oberflächen besteht durch Feuchtigkeit bzw. Wasseransammlung, insbesondere da zur Reinigung des menschlichen Körpers, beispielsweise beim Duschen oder Baden, im allgemeinen seifenhaltige Reinigungsmittel in Kombination mit Wasser verwendet werden, erhöhte Rutschgefahr. Insbesondere zum Einseifen bzw. Abtrocknen der unteren Gliedmaßen, beispielsweise den Füßen, muß der menschliche Körper allgemein eine unsichere Haltung, beispielsweise beim Duschen im allgemeinen auf einem Bein stehend, einnehmen. Die Kombination von unsicherer Haltung des menschlichen Körpers, insbesondere beim Duschen, und einer glatten Standfläche, vergrößert die Rutschgefahr. Dies kann zu unkontrollierten Stürzen führen.
Das Reinigen bzw. Abtrocknen des Körpers gestaltet sich darüber hinaus insbesondere für ältere, behinderte, kranke und pflegebedürftige Menschen äußerst schwierig und unbequem. Zur Steigerung der Bequemlichkeit ist es beispielsweise von besonderem Vorteil, wenn zum Reinigen bzw. Abtrocknen beide Hände frei sind. Die Verwendung von Haltegriffen bzw. Halteschlaufen,
Telefon (0211)572131 -Telex 65 88429 pate d ■ Telefax (02II) 58 S2 25 · Postgirokonto Köln (BLZ 37010050) 227610-503
die beispielsweise in einer Duschkabine installiert sein können, läßt dem Benutzer im besten Fall nur eine Hand frei. Somit wird ein gewisser Halt auf Kosten der Beweglichkeit und damit der Bequemlichkeit erzielt. Bei einem Wegrutschen wird bei Verwendung von Haltegriffen bzw. Halteschlaufen versucht, die beim Stürzen auftretenden Kräfte durch die eigene Körperkraft aufzufangen. Da insbesondere ältere bzw. übergewichtige Menschen im allgemeinen nicht die Kraft haben, ihr Körpergewicht beispielsweise mit den Armen abzufangen und so den Körper zu stabilisieren, ist eine Verminderung der Verletzungsgefahr bei Verwendung von Haltegriffen bzw. Halteschlaufen nicht gegeben. Es ist a!so notwendig, zum Reinigen bzw. Abtrocken, insbesondere beim Duschen, dem menschlichen Körper einen sicheren Halt zu geben, wobei zur Steigerung der Bequemlichkeit gleichzeitig beide Hände frei bleiben und relativ geringe, insbesondere auch von älteren Menschen aufzubringende Kräfte notwendig sind. Darüber hinaus ist zur Vermeidung von Hautinfektionen, z. B, Fußpilz, ein gründliches Reinigen bzw. Abtrocknen erforderlich.
Zur Verminderung der Rutschgefahr sind beispielsweise gummierte Matten bekannt, die in Dusch- bzw. Badewannen auf dem Boden, beispielsweise durch Saugnäpfe befestigbar sind. Diese Matten können zumindest teilweise die Rutschgefahr reduzieren. Ein sicherer Halt insbesondere zur Vermeidung von Gleichgewichtsstörungen ist jedoch nicht gewährleistet. Sofern es möglich ist, wird teilweise der Rand einer Dusch- bzw. Badewanne zum Abstützen des Körpers beim Einseifen bzw. Abtrocknen verwendet. Dazu wird beispielsweise ein Fuß auf den Rand einer Badewanne gestellt und durch Gewichtsverlagerung auf diesen Fuß der Körper abgestützt. Da diese Ränder im allgemeinen ebenfalls glatte Oberflächen aufweisen und darüber hinaus unterschiedlich hoch sind, ist eine Körperhaltung, die einen stabilen und sicheren Halt garantiert, nicht gegeben.
Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Sanitärkörper zum Abstützen des menschlichen Körpers, insbesondere zum bequemen Reinigen bzw. Abtrocknen des Körpers sowie zur Verminderung der Verletzungsgefahr bereitzustellen, der insbesondere im Bereich von Naßzellen installierbar ist.
Zur technischen Lösung dieser Aufgabe wird ein Sanitärkörper vorgestellt, der aus wenigstens einem, an einer Wand fixierbaren Anschlußelement und einem von einer Wand vorstehenden, im wesentlichen in einem zur Wand orthogonalen Raumbereich verlaufenden Abstützelement besteht.
Der erfindungsgemäße Sanitärkörper gewährleistet ein sicheres Abstützen des menschlichen Körpers, so daß dieser, insbesondere beim Abtrocknen auf nassem bzw. feuchtem Untergrund, bequem in einem stabilen Gleichgewichtszustand gehalten und dadurch Verletzungen durch Stürze verhindert werden. So wird beispielsweise ein Fuß auf dem vorstehenden Abstützelement des erfindungsgemäßen Sanitärkörpers abgestellt und durch Gewichtsverlagerung auf diesen Fuß der menschliche Körper abgestützt. Dabei ist der erfindungsgemäße Sanitärkörper in der Lage, die beim Abstützen des menschlichen Körpers auf ihn einwirkenden äußeren Kräfte sicher aufzunehmen und so die Haltung des menschlichen Körpers zu stabilisieren. Da zum Abstützen des menschlichen Körpers wesentlich geringere Kräfte aufgebracht werden müssen als zum Halten und dabei gleichzeitig beide Hände des Benutzers frei sind, wird mit dem erfindungsgemäßen Sanitärkörper insbesondere älteren Menschen bzw. Kindern geholfen und der Komfort beim Reinigen bzw. Abtrocknen gesteigert.
Vorteilhafterweise ist der Sanitärkörper einteilig ausgebildet. Die einteilige Ausbildung gewährleistet unter anderem eine besonders kostengünstige Fertigung und eine relativ einfache Montage des Sanitärkörpers. So ist es beispielsweise relativ einfach, den erfindungsgemäßen Sanitärkörper in Form eines endlosen Stranges, beispielsweise aus Kunststoff, durch Press- bzw. Ziehverfahren zu fertigen. Ebenso ist es relativ problemlos, den Sanitärkörper aus einer Stahlplatte, insbesondere aus einer Edelstahlplatte, beispielsweise durch Biegeumformen herzustellen. Die Fertigung des Sanitärkörpers aus beispielsweise keramischen Werkstoffen erlaubt darüber hinaus die Verwendung von Form- bzw. Gießverfahren und somit auch eine gestalterische Anpassung.
Die Fertigung des Sanitärkörpers aus keramischen Werkstoffen hat dabei den Vorteil, daß der Sanitärkörper beispielsweise in Form einer Fliese in einer
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Wand eingelassen bzw. an einer Wand befestigt werden kann, und so im sanitären Bereich hinsichtlich seiner optischen Erscheinung integrierbar ist.
Gemäß einem Vorschlag der Erfindung ist das Anschlußelement plattenförmig ausgebildet und mit einer stoff- und/oder kraftschlüssigen Verbindung an einer Wand im Bereich einer Naßzelie fixierbar. So kann das Anschlußelement des erfindungsgemäßen Sanitärkörpers beispielsweise in Form einer Fliese, beispielsweise aus keramischem Werkstoff, an einer Wand befestigt werden. Dabei kann der erfindungsgemäße Sanitärkörper auch direkt in einer Duschbzw. Badewanne ausgebildet werden. Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sanitärkörpers sieht vor, daß das Anschlußelement bügeiförmig ausgebildet ist und so beispielsweise durch Anhängen an einen Wannenrand fixierbar ist. Dadurch wird beispielsweise die Möglichkeit geschaffen, den erfindungsgemäßen Sanitärkörper nur bei Bedarf im Bereich einer Naßzelle anzubringen.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist das Abstützelement beweglich. Dadurch wird erreicht, daß das Abstützelement, falls es nicht benötigt wird, äußerst platzsparend aus dem Bereich einer Naßzelle herausbewegt werden kann. Dazu kann das Abstützelement klappbar bzw. schwenkbar ausgebildet sein und beispielsweise durch einen Rastmechanismus in einer sicheren Betriebsposition verankert werden.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sanitärkörper sieht vor, daß wenigstens das Abstützelement in der Höhe verstellbar ist. Dadurch wird eine beispielsweise der Körpergröße anpaßbare, individuelle Einstellung des Sanitärkörpers ermöglicht, die dazu beiträgt, dem jeweiligen Benutzer, insbesondere älteren und behinderten Menschen bzw. Kindern, einen sicheren Halt zu geben. Dazu kann beispielsweise das Anschlußelement Langlöcher aufweisen, so daß der Sanitärkörper in unterschiedlichen Höhen an einer Wand befestigbar ist. Ebenso kann das Anschlußelement an einer verschiebbaren Schiene befestigbar sein, die eine individuelle Höheneinstellung des Sanitärkörpers erlaubt.
Vorteilhafterweise ist das Abstützelement des erfindungsgemäßen Sanitärkörpers flächenhaft ausgebildet und weist einen mit dem Fußbett des
menschlichen Körpers korrespondierenden Querschnitt auf. Dadurch wird der Fuß beim Abstützen sicher gehalten und ein Abrutschen vom Abstützelement verhindert. Mit Vorteil wird vorgeschlagen, daß wenigstens die Oberfläche des Abstützelementes rutschfest ausgebildet ist. Dazu kann die Oberfläche des Abstützeiementes eines erfindungsgemäßen Sanitärkörpers beispielsweise mit Noppen versehen sein. Einem weiteren Vorschlag der Erfindung folgend ist die Oberfläche des Abstützelementes mit einer rutschfesten Beschichtung bzw. einem rutschfesten Belag versehen, der beispielsweise genoppt ist und ein Abrutschen verhindert. Dadurch kann zusätzlich eine Massagewirkung erzielt werden, die beispielsweise die Durchblutung anregt oder zur Unterstützung bei einer Therapie Verwendung findet.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist der Sanitärkörper aus Stahl, beispielsweise Edelstahl, oder Kunststoff gefertigt. Dadurch ist das vorstehende Abstützelement in gewissen Bereichen federnd ausgebildet, so daß beispielsweise die beim Abtrocknen auftretenden Abstützkräfte leicht gedämpft werden.
Zur Vermeidung bzw. Verminderung von Verletzungen weist der erfindungsgemäße Sanitärkörper abgerundete Kanten bzw. Ränder auf. Darüber hinaus kann der erfindungsgemäße Sanitärkörper, insbesondere zur Vermeidung von Schnittverletzungen bzw. Hautabschürfungen, mit einer Beschichtung versehen sein, die zusätzlich, wie bereits erläutert, rutschfeste Eigenschaften aufweisen kann.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sanitärkörpers sieht vor, daß das vorstehende Abstützelement Löcher bzw. Rinnen aufweist, so daß sich auf dem Abstützelement ansammelndes Wasser abfließen kann. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist das Abstützelement des erfindungsgemäßen Sanitärkörpers ein Gefälle auf, so daß sich kein Wasser auf dem Abstützelement ansammeln kann.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist der erfindungsgemäße Sanitärkörper mit Düsen versehen, durch die flüssige bzw. gasförmige Medien ausströmen können. Diese können eine desinfizierende und reinigende Wirkung haben und im Falle von gasförmigen Medien dem Abtrocknen dienen.
Gleichzeitig kann durch variable Einstellung der Düsen und des Druckes der flüssigen bzw. gasförmigen Medien eine zusätzliche Massagewirkung erzielt werden.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung anhand der Figuren. Dabei ist das in den Figuren dargestellte Ausführungsbeispiel hinsichtlich der Erfindung nicht beschränkend und nur zur Erläuterung ausgeführt. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Ausführungsbeispiels für einen Sanitärkörper,
Fig. 2 eine Draufsicht gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 eine Seitenansicht gemäß Figur 1.
In Figur 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels für einen erfindungsgemäßen Sanitärkörper 1 zum Abstützen des menschlichen Körpers zur Verminderung der, insbesondere beim Duschen durch ein Wegruschen gegebenen Verietzungsgefahr dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Sanitärkörper 1 im wesentlichen konsolartig ausgebildet und weist ein plattenförmiges Anschlußelement 2 und ein vorstehendes Abstützelement 3 auf. Dabei ist der Sanitärkörper 1 einteilig ausgebildet. Der hier dargestellte konsolartige Sanitärkörper ist dabei ähnlich einem Winkelelement ausgestaltet. Dabei werden die Schenkel durch das fixierbare, plan verlaufende plattenförmige Anschlußelement 2 und durch das vorstehende, hier flächenhaft ausgebildete Abstützelement 3 gebildet.
Figur 2 zeigt eine Draufsicht auf den konsolartigen Sanitärkörper 1 gemäß Figur 1. Dabei weist das vorstehende Abstützelement 3 des erfindungsgemäßen Sanitärkörpers 1 mehrere Öffnungen in Form von Langlöchern 4 auf, durch die beispielweise auf dem Abstützelement 3 sich ansammelndes Wasser abfließen kann. Die Oberfläche 5 des vorstehenden Abstützelementes 3 kann dabei mit einer hier nicht dargestellten rutschfesten Beschichtung'bzw. einem rutschfesten Belag versehen sein. Dadurch werden gleichzeitig Schnittverletzungen bzw. Hautabschürfungen, die beispielsweise
durch ein Abrutschen verursacht werden können, verhindert. Wie Figur 1 und Figur 3 zeigen, weist das Abstützelement 3 zusätzlich ein Gefälle auf, welches das Abfließen des Wassers unterstützt.
Figur 3 zeigt eine Seitenansicht des erfindunsgemäßen Sanitärkörpers 1 gemäß Figur 1, Dabei ist erkennbar, daß das vorstehende Abstützelement 3 einen mit dem Fußgewölbe bzw. dem Fußbett korrespondierenden Querschnitt aufweist. Wie in Figur 1 und Figur 3 zu erkennen ist, sind sämtliche Kanten bzw. Ränder des erfindungsgemäßen Sanitärkörpers 1 abgerundet.
Das Abstützelement 3 des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels für einen Sanitärkörper 1 ist bei Verwendung von beispielsweise Stahl oder Kunststoff durch seinen konsolartigen Aufbau leicht federnd. Dadurch werden die auf den Sanitärkörper 1 beispielsweise beim Abtrocknen einwirkenden äußeren Kräfte leicht gedämpft. Zusätzlich kann durch ein leicht federndes Abstützelement 3, welches darüber hinaus auf seiner Oberfläche Noppen aufweist, durch ein leichtes Wippen die Durchblutung des sich abstützenden Körperteils, in der hier dargestellten Ausführungsform des Sanitärkörpers 1 zum Beispiel ein Fuß, anregen und so unter anderem das Wohlbefinden steigern.
Bezugszeichenliste
1 Sanitärkörper
2 Anschlußelement
3 Abstützelement
4 Langloch
5 Oberfläche

Claims (17)

Ansprüche
1. Sanitärkörper, bestehend aus wenigstens einem an einer Wand fixierbaren Anschlußelement und einem von einer Wand vorstehenden im wesentlichen in einem zur Wand orthogonalen Raumbereich verlaufenden Abstützelement.
2. Sanitärkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sanitärkörper einteilig ausgebildet ist.
3. Sanitärkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement plattenförmig ausgebildet ist.
4. Sanitärkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement mit einer stoff- und/oder kraftschlüssigen Verbindung fixierbar ist.
5. Sanitärkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement bügeiförmig ausgebildet ist.
6. Sanitärkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das Abstützelement beweglich ist.
7. Sanitärkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstützelement wenigstens in der Höhe verstellbar ist.
8. Sanitärkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstützelement flächenhaft ausgebildet ist.
9. Sanitärkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstützelement einen im wesentlichen mit dem Fußbett des menschlichen Körpers korrespondierenden Querschnitt aufweist.
10. Sanitärkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das Abstützelement abgerundete Ränder bzw. Kanten aufweist.
11. Sanitärkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Abstützelementes teilweise rutschfest ausgebildet ist.
12. Sanitärkörper nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das Abstützelement teilweise eine Beschichtung bzw. einen Belag aufweist.
13. Sanitärkörper nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung bzw. der Belag Noppen aufweist.
14. Sanitärkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstützelement Löcher aufweist.
15. Sanitärkörper nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher in Form von Langlöchern ausgebildet sind.
16. Sanitärkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser durch Biegeumformen fertigbar ist.
17. Sanitärkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieser durch Gießen fertigbar ist.
RS/WT/li
■ ··
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