DE29600644U1 - Festbett - Google Patents
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Festbett für biologische Filter und Kläranlagen.
Derartige Festbetten {Festbettkörper) sind in unterschiedlichsten Konfigurationen bekannt. Dazu gehören rohrförmige
Festbettkörper, deren Mantelfläche netzartig ausgebildet ist, wobei die Mantelfläche als Aufwuchsfläche für Mikroorganismen
dient. Bei der Abwasserreinigung durchströmt das Abwasser den Festbettkörper und in Abhängigkeit von der
Nährstoffzufuhr wächst der Biomassenbelag auf der Oberfläche
zum sogenannten "biologischen Rasen" heran. Ein solcher Festbettkörper ist beispielsweise aus der DE 94 11 700 Ul
bekannt.
Die bekannten rohrförmigen Festbettkörper werden in der Regel zu größeren "Blöcken" zusammengestellt, wobei parallel
nebeneinander ausgerichtete Netzrohre stirnseitig miteinander verschweißt werden.
Eisenhüttenstraße 2 ■ 0-40882 RätJrtQen·· Teteion {0*64 02* 8e088>+*842901 '. Telefax (0)21 02/83069
&eegr; _
In jedem Falle ist es das Ziel, eine möglichst große Aufwuchsfläche
auf möglichst kleinem Raum zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig eine gute Durchströmbarkeit des
Festbettes zu gewährleisten.
Festbettkörper der vorgenannten Art haben sich grundsätzlich bewährt. Um die gewünschte Aufwuchsfläche zur Verfügung zu
stellen, dürfen die einzelnen Netzrohre jedoch einen bestimmten maximalen Durchmesser nicht überschreiten. Daraus
folgt, daß eine große Anzahl entsprechender Netzrohre, gegebenenfalls zu den genannten Blöcken zusammengestellt, in
einer Kläranlage oder einem biologischen Filter angeordnet werden müssen. Dies erfordert einen erheblichen herstellungstechnischen
Aufwand.
Zum Stand der Technik gehören auch kugelförmige Festbettkörper, deren Oberfläche durchbrochen ist, und die nach Art
einer "Schüttung" konfektioniert werden. Bei diesem Typ ist es meist notwendig, die Körper in einem Aufnahmekorb zu
konfektionieren. Im übrigen gilt auch hier, daß eine Vielzahl
von Festbettkörpern vorgesehen werden muß, um die gewünschte große Aufwuchsoberfläche bereitzustellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Festbett der genannten Art anzubieten, welches einfach herstellbar ist
und eine möglichst große Aufwuchsfläche zur Verfügung stellt sowie leicht in einem biologischen Filter oder einer Kläranlage
eingebaut werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Festbett aus mehreren, plattenförmigen Körpern zu konfektionieren, wobei
die plattenförmigen Körper in ihrer auf den jeweiligen
Anwendungsfall optimierten konstruktiven Gestaltung angepaßt
werden. Zunächst hat die Gestaltung eines Festbettes aus plattenförmigen Körpern den Vorteil, daß relativ wenig Bauteile
notwendig sind, um auch großvolumige "Festbettblöcke" daraus zu konfektionieren. Wird zum Beispiel ein Festbett
aus im Streckformverfahren hergestellten plattenförmigen
Körpern gebildet, so können diese beispielsweise Abmessungen bis zu mehreren qm aufweisen und - je nach Profilierung Dicken
im Bereich einiger mm bis zu 20, 30 oder mehr cm aufweisen. Hierdurch reduziert sich im Ergebnis die Zahl der
einzelnen "Aufwuchskörper", die zur Konfektionierung eines kompletten Festbettes notwendig sind. Außerdem wird die Herstellung
eines solchen Festbettes aus plattenförmigen Körpern wesentlich erleichtert. Neben dem genannten Streckformverfahren
können beispielsweise auch Platten verwendet werden, die im Spritzgußverfahren hergestellt worden sind.
Die Erfindung ermöglicht es aber auch, neben Kunststoffmaterialien
andere Werkstoffe, wie Metalle, beispielsweise Stahl, einzusetzen.
Ein weiterer Gedanke der Erfindung liegt darin, die im Ursprung "zweidimensionalen" plattenförmigen Körper durch
das Herstellungsverfahren in einen "dreidimensionalen" Körper durch entsprechende Formgebung umzugestalten, um so
die Durchströmbarkeit des konfektionierten Festbettes zu
verbessern.
In diesem Sinne sieht die Erfindung außerdem vor, die plattenförmigen Körper mit einer Vielzahl von Durchbrechungen
auszubilden, so daß nicht nur (nach dem Einbau zum Beispiel
-A-
in eine Kläranlage) eine vertikale, sondern auch eine horizontale Durchströmbarkeit des Festbettes ohne weiteres
möglich ist.
Danach sieht die Erfindung in ihrer allgemeinsten Ausführungsform ein Festbett für biologische Filter und Kläranlagen
mit folgenden Merkmalen vor:
- mindestens zwei plattenförmigen Körpern,
- mindestens ein Körper weist mindestens eine gekrümmte, gewellte und/oder mit Ausbuchtungen versehene Oberfläche
auf,
- beide Körper sind mit einer Vielzahl von Durchbrechungen ausgebildet,
- die Körper sind so ausgebildet, daß sie im konfektionierten Zustand entlang korrespondierender Flächenabschnitte
verbindbar sind.
Hinsichtlich der konkreten geometrischen Gestaltung jedes einzelnen plattenförmigen Körpers unterliegt die Erfindung
praktisch keinen Beschränkungen. So sind beispielsweise folgende Ausführungsformen möglich:
- Der (die) Körper weist (weisen) im Schnitt ein Sinusprofil auf. Bei dieser Ausführungsform können benachbarte
plattenförmige Körper so gegeneinandergelegt werden, daß ihre jeweiligen "Täler" gegeneinanderstoßen, während
zwischen den korrespondierenden "Bergen" entsprechende "Längskanäle" ausgebildet werden. Bei vertikaler Ausrichtung
eines solchen Festbettes in einer Kläranlage ergibt sich dann im Bereich der "vertikalen Kanäle" eine
vertikale Durchströmbarkeit sowie durch die mit Durchbrechungen
ausgebildeten Oberflächen der plattenförmigen Körper eine horizontale Durchströmbarkeit des Pestbetts.
Die Verbindung benachbarter plattenförmiger Körper erfolgt dabei zum Beispiel mit Hilfe von Klammern im Bereich der
sich gegenüberliegenden, korrespondierenden "Täler".
Der (die) Körper weist (weisen) im Schnitt ein Sägezahnprofil auf. Diese Ausführungsform entspricht im Prinzip im
wesentlichen der vorgenannten. Im Ergebnis werden zwischen benachbarten plattenförmigen Körpern wiederum kanalartige
Freiräume ausgebildet, die im Schnitt dann ein "Rechteckoder Quadratprofil" aufweisen, wobei die Verbindung
benachbarter Körper wiederum über Klammern, Schrauben/ Muttern oder dergleichen im Bereich benachbarter Flächenabschnitte
erfolgen kann.
Der (die) Körper weist (weisen) mehrere, parallel zueinander angeordnete und im Schnitt halbkreis- oder dreieckförmige
Ausbuchtungen auf. Auch diese Ausführungsform
ähnelt den vorstehend genannten, wobei hier jedoch zwischen benachbarten, sich über die Höhe der Körper
erstreckenden Ausbuchtungen flächenartige Bereiche verlaufen, über die benachbarte Körper unmittelbar miteinander
verbunden werden.
Bei dieser Ausführungsform können benachbarte plattenförmige
Körper, die vorzugsweise untereinander baugleich sind, auch "versetzt" zueinander angeordnet werden, so daß ein
profilierter Abschnitt eines Körpers einem Flächenabschnitt des benachbarten Körpers gegenüberliegt und so alternierend
Freiräume zwischen benachbarten plattenförmigen
Körpern ausgebildet werden, die - bei vertikalem Einbau wiederum
eine vertikale Durchströmbarkeit ermöglichen.
Der (die) Körper weist (weisen) im Schnitt ein mäanderförmiges
Profil auf. Diese Ausführungsform entspricht
weitestgehend der vorgenannten mit der Maßgabe, daß die
einzelnen "Ausbuchtungen" ein Rechteckprofil besitzen. Dabei umfaßt der Begriff "Rechteckprofil" beziehungsweise
"mäanderförmig" auch solche Ausführungsformen, bei denen die einzelnen Ausbuchtungen einen trapezförmigen Querschnitt
aufweisen, wie anhand der Figurenbeschreibung nachstehend noch näher beschrieben wird.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel können benachbarte plattenförmige Körper wiederum versetzt zueinander angeordnet
werden, so daß eine "kanalartige Ausbuchtung" einem flächigen Abschnitt zwischen benachbarten "kanalartigen
Ausbuchtungen" eines benachbarten plattenförmigen Körpers
gegenüberliegen.
Die Verbindung erfolgt wiederum im Bereich sich gegenüberliegender
Flächenabschnitte benachbarter Körper.
Der (die) Körper weist (weisen) eine Vielzahl diskreter, halbkugelförmiger oder prismatischer Ausbuchtungen auf. In
diesem Fall sind die Ausbuchtungen also nicht durchgehend über die gesamte Höhe des plattenförmigen Körpers ausgebildet,
sondern als individuelle einzelne Ausbuchtungen gestaltet, so daß sich eine Art "Noppenstruktur" ergibt,
wobei die einzelnen "Noppen" zum Beispiel ein Halbkreisoder Prismenprofil aufweisen können. Selbstverständlich
liegt es im Rahmen der Erfindung, auch andere geometrische
_ &tgr;
Figuren für die genannten Ausbuchtungen auszuwählen. In jedem Fall kommt es nur darauf an, eine möglichst große
Oberfläche des Festbettes als Aufwuchsfläche für Mikroorganismen
zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne ist es von Vorteil, möglichst viele derartiger Ausbuchtungen
auf einem plattenförmigen Körper anzuordnen, wobei sich deren Größe, Anzahl und Zuordnung wiederum an den lokalen
Verhältnissen orientieren kann. Dies gilt auch für die "Bautiefe" der einzelnen Ausbuchtungen, die beispielsweise
10 cm, aber auch mehr oder weniger, betragen kann.
Im einfachsten Fall werden die Körper, aus denen das Festbett konfektioniert wird, baugleich sein. Soweit dies aufgrund
der lokalen Verhältnisse notwendig ist, können einzelne plattenförmige Körper auch vor Ort zugeschnitten
werden.
Die Art und Ausbildung der Durchbrechungen der plattenförmigen
Körper orientiert sich wiederum an der Anforderung, eine möglichst große Aufwuchsfläche für Mikroorganismen zur Verfügung
zu stellen, gleichzeitig aber auch eine gute Durchströmbarkeit des konfektionierten Festbettkörpers in allen
drei Richtungen des Koordinatensystems zu ermöglichen. Als vorteilhaft haben sich in diesem Zusammenhang netzartige
Strukturen oder rostartige Strukturen herausgestellt, wobei die Öffnungsweite der einzelnen Durchbrechungen mindestens
so groß sein sollte wie die Breite der benachbarten Stege.
Wie bereits ausgeführt, können die Körper zum Beispiel mittels Klammern, Nieten oder Schrauben/Muttern miteinander
verbunden werden. Auch hierin liegt ein wesentliches Merkmal und ein wesentlicher Vorteil der Erfindung, weil die Verbindung
der einzelnen Körper untereinander vor Ort, also
zum Beispiel in einer Kläranlage, erfolgen kann und sich entsprechend an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten
anpassen läßt. Besonders vorteilhaft sind auch Schnappverbindungen oder Stift/Schlitz-Verbindungen.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß der Transport der genannten plattenförmigen Körper besonders einfach und
raumsparend ist. Dies soll am Beispiel plattenförmiger Körper erläutert werden, die - im Schnitt - eine Sinusform
aufweisen. Bei dieser Formgebung ist es ohne weiteres möglich, eine nahezu unbeschränkte Zahl von plattenförmigen
Körpern aufeinander anzuordnen und die Körper so mit hoher Packungsdichte zum Einsatzort zu transportieren und dort auf
die beschriebene Art und Weise aufeinander auszurichten und untereinander zu verbinden (zu konfektionieren).
Neben der lösbaren Verbindung benachbarter Körper liegt es auch im Rahmen der Erfindung, diese - soweit gewünscht materialschlüssig
untereinander zu verbinden, beispielsweise zu verschweißen oder zu verkleben.
Die einzelnen vorgenannten Ausführungsformen ermöglichen es,
aus den genannten plattenförmigen Körpern Festbetten
zusammenzustellen, die praktisch keine Toträume aufweisen und insoweit eine Optimierung von Aufwuchsfläche und Durchströmbarkeit
ermöglichen.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche sowie den sonstigen Anmeldungsunterlagen.
Hierzu gehört auch die nachfolgende Figurenbeschreibung, die insoweit auch allgemein gültige Merkmale
der Erfindung enthält.
Dabei zeigen - jeweils in stark schematisierter Darstellung
die Figuren 1 bis 9 jeweils Aufsichten von oben auf jeweils zwei oder mehr plattenförmige Körper, die zu einem
(Teil)festbett konfektioniert sind.
Figur 10 zeigt eine perspektivische Ansicht des Festbettes nach Figur 1.
Figur 11 zeigt eine perspektivische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines plattenförmigen Körpers.
Figur 12 zeigt eine weitere Profilform eines plattenförmigen Körpers in der Aufsicht und Figur 13 symbolisiert eine mögliche
Anordnung von Körpern beliebiger Geometrie.
In den Figuren sind gleiche oder gleichwirkende Bauteile mit gleichen Bezugsziffern dargestellt.
Dabei kennzeichnet die Bezugsziffer 10 ein erfindungsgemäßes
Festbett insgesamt. Dieses besteht beim Ausführungsbeispiel nach Figur 1 aus zwei plattenförmigen Körpern 12, 14, wobei
jeder plattenförmige Körper 12, 14 - im Schnitt - ein Sinusprofil aufweist, also jeweils durch "Berge" 12b, 14b und
"Täler" 12t, 14t charakterisiert ist. Die benachbarten plattenförmigen Körper 12, 14 sind so gegeneinander gelegt,
daß die jeweiligen Täler 12t, 14t gegeneinanderliegen und zwischen korrespondierenden Bergen 12b, 14b Längskanäle 16
mit angenähert Kreisquerschnitt verlaufen.
Die plattenförmigen Körper 12, 14 sind jeweils netzartig
gestaltet, ihre Oberfläche ist also mit einer Vielzahl von {hier nicht dargestellten) Durchbrechungen ausgebildet.
Das Festbett wird auf einen Boden oder einen Rost in einer Kläranlage aufgestellt, und zwar über die Kanten, wobei sich
- 10 -
aufgrund der Sinusform eine besonders sichere Aufstandsfläche ergibt. Die Längskanäle 16 ermöglichen dann eine
vertikale Durchströmbarkeit, während die Durchbrechungen in den Körpern 12, 14 eine horizontale Durchströmbarkeit
sicherstellen.
Die Verbindung benachbarter Körper 12, 14 erfolgt hier über
schematisch dargestellte Klammern 18 im Bereich korrespondierender Täler 12t, 14t.
Das Ausführungsbeispiel nach Figur 2 unterscheidet sich von dem nach Figur 1 dadurch, daß der einzelne plattenförmige
Körper 12, 14 ein Sägezahnprofil aufweist, wobei benachbarte "Täler" 12t, 14t wiederum miteinander verklammert sind
(Klammern 18). Aufgrund der dargestellten Gestaltung zeigen die zwischen den wiederum netzartig gestalteten Körpern 12,
14 ausgebildeten Längskanäle 16 einen Rechteckquerschnitt.
Beim Ausführungsbeispiel nach Figur 3 sind die plattenförmigen
Körper mit mehreren, parallel zueinander angeordneten und - im Schnitt - halbkreisförmig gestalteten Ausbuchtungen
12b, 14b ausgeführt. Im Bereich zwischen benachbarten Ausbuchtungen 12b; 14b sind die Körper 12, 14 miteinander
verklebt. Die halbkreisförmige Querschnittsfläche der Ausbuchtungen
12b, 14b ergibt im konfektionierten Zustand - wie dargestellt - einen Kreisquerschnitt der so gebildeten
Längskanäle 16.
Beim Ausführungsbeispiel nach Figur 4 sind die Ausbuchtungen 12b, 14b beabstandet zueinander angeordnet, so daß zwischen
ihnen jeweils flächige Abschnitte 12f, 14f verlaufen. Die Zuordnung der benachbarten Körper 12, 14 erfolgt derart,
daß jeweils eine Ausbuchtung 12b einem flächigen
Abschnitt 14f gegenüberliegt - und umgekehrt -, so daß die zwischen den Körpern 12, 14 ausgebildeten Längskanäle 16
im Schnitt ein Halbkreisprofil zeigen.
Das Ausführungsbeispiel nach Figur 5 unterscheidet sich von dem nach Figur 4 lediglich dadurch, daß die plattenförmigen
Körper 12, 14 nicht versetzt, wie bei Figur 4, zueinander angeordnet sind, sondern spiegelbildlich, so daß die
flächigen Abschnitte 12f, 14f jeweils gegeneinanderliegen und miteinander verklebt sind. Die Ausbuchtungen 12b, 14b
bilden zwischen sich Längskanäle 16 mit Kreisquerschnitt aus, analog dem Ausführungsbeispiel nach Figur 3.
Figur 6 zeigt eine Gestaltung eines Festbettes analog Figur 5, wobei die Ausbuchtungen 12b, 14b einen dreieckförmigen
Querschnitt aufweisen und entsprechend zwischen sich Längskanäle 16 mit Rechteckquerschnitt ausbilden.
Im übrigen sind die plattenförmigen Körper 12, 14 hier nicht
netzartig, sondern mit einer Vielzahl von runden Durchbrechungen (nicht dargestellt) ausgebildet, die eine horizontale
Durchströmbarkeit des Festbettes 10 für das Abwasser einer Kläranlage ermöglichen.
Das Ausführungsbeispiel nach Figur 7 stellt eine Adaptierung
des Ausführungsbeispieles nach Figur 6 dar, analog den Ausführungsbeispielen
4, 5, das heißt, auch hier liegt einer Ausbuchtung 12b wiederum ein flächiger Abschnitt 14f des
benachbarten Körpers 14 gegenüber, so daß die Längskanäle 16 im Querschnitt ein Dreieckprofil zeigen.
- 12 -
Eine einfache Modifikation eines erfindungsgemäßen Festbettes
beschreibt Figur 8. Hier ist ein im Schnitt sinusförmig gestalteter plattenförmiger Körper 12 mit einer
ebenen, netzartig gestalteten Platte 14 über Klammern 18 verbunden.
Bei Figur 9 besitzen die plattenförmigen Körper 12, 14 ein
mäanderförmiges Profil, wobei die Querschnittsfläche der dabei gebildeten Ausbuchtungen 12b, 14b trapezförmig ist und
sich vom geschlossenen Bodenbereich zum offenen Bereich erweitert. Die Körper 12, 14 sind wiederum versetzt zueinander
angeordnet, ihre Verbindung erfolgt über benachbarte Eckbereiche 12e, 14e mittels Schrauben/Muttern, die schematisch
mit 18 angedeutet sind.
Figur 10 zeigt eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispieles
nach Figur 1.
In Figur 11 ist eine perspektivische Seitenansicht einer Ausführungsform eines plattenförmigen Körpers 12 dargestellt,
der auf seiner Oberfläche mit einer Vielzahl diskreter, halbkugelförmiger Ausbuchtungen 12b ausgebildet
ist. Der Körper 12 zeigt insoweit eine Art "Noppenstruktur". Zu erkennen ist, daß sowohl die Grundfläche des Körpers 12
als auch die Ausbuchtungen 12b jeweils eine Vielzahl von Durchbrechungen aufweisen, um die bereits mehrfach
beschriebene horizontale Durchströmbarkeit des aus Körpern 12 konfektionierten Festbettes 10 sicherzustellen.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, die konkrete geometrische Formgebung der einzelnen plattenförmigen Körper 12, 14 abzuwandeln,
ohne den grundsätzlichen Erfindungsgedanken zu verlassen.
Eine weitere Möglichkeit zeigt Figur 12. Der plattenförmige
Körper 12 hat dabei einen ähnlichen Aufbau wie beim Ausführungsbeispiel nach Figur 2. Allerdings sind die Körper
12, 14 hier nicht spiegelbildlich gegeneinander gesetzt, sondern parallel zueinander. Zu diesem Zweck sind die Täler
12t, 14t der Körper 12, 14 mit Verlängerungen 12v, 14v ausgebildet,
die in korrespondierende Täler 12t, 14t eines benachbarten Körpers 12, 14 eingreifen und dort festgelegt
sind. Dies kann bei der dargestellten Ausführungsform besonders vorteilhaft dadurch erfolgen, daß im Bereich der
Täler 12t, 14t längliche Öffnungen übereinander angeordnet sind und die freien Kanten der Verlängerungen 12v, 14v
hakenförmige Vorsprünge aufweisen, die in die Öffnungen geführt werden und nach Relativverschiebung benachbarter
Körper 12, 14 diese gegeneinander festlegen.
Für die kanalartigen Bereiche 16 ergibt sich dabei eine "V-förmige
Querschnittsfläche.
Die genannten plattenförmigen Körper 12, 14 lassen sich in
nahezu beliebiger Zahl miteinander konfektionieren. In den Figuren 2 und 13 sind beispielhaft Verbindungen
verschiedener Körpern dargestellt, und zwar bei Figur 13 in einem Längsschnitt, wobei die Körper auf einem Rost 20
aufstehen und unterhalb des Rostes 20 eine Belüftungseinrichtung 22 angeordnet ist.
In dem in der Figur linken Bereich ist ein Körper 14.1 oberhalb eines baugleichen Körpers 12.1 angeordnet. Rechts daneben
steht auf dem Rost 20 ein Körper 14.2 auf, der etwa die halbe Bauhöhe wie der benachbarte Körper 12.1 aufweist.
Oberhalb des Körpers 14.2 ist ein Körper 12.2 angeordnet, der die gleiche Bauform und Höhe wie der Körper 12.1 besitzt.
- 14 -
Aufgrund der unterschiedlichen Bauhöhe der Körper 12.1 und 14.2, die auf dem Rost 20 aufstehen, ergibt sich eine versetzte
Anordnung nebeneinander angeordneter Körper, die sich analog fortsetzt, wie die Figur zeigt.
Insgesamt ergibt sich daraus eine sehr stabile Anordnung der einzelnen Körper auf einem Rost 20, wobei die einzelnen
Körper über hier nicht dargestellte Verbindungsmittel miteinander derart verbunden sind, daß die in den Figuren 1 bis
12 dargestellten Kanäle 16 vom Rost 20 durchgehend bis nach oben verlaufen. Dies ermöglicht eine hervorragende Durchstrombarkeit
des Festbettes insgesamt, wobei die horizontale Durchstrombarkeit wiederum durch die durchbrochenen Oberflächen
der einzelnen Körper gewährleistet wird.
Die Ausbildung der verkürzten Körper 14.2 kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß ein Körper 14 auf der Hälfte
seiner Höhe perforiert oder mit einer Sollbruchstelle ausgebildet ist, so daß er vor Ort ohne Werkzeuge auf die gewünschte
Bauform abgebrochen (verkürzt) werden kann.
Claims (1)
- Dr.Thomas U.Becker Diplomingenieur
European Patent AttorneyDr. Karl-Ernst Müder Diplomingenieur European Patent AttorneyAnmelderin:ENVICON Klärtechnik Verwaltungsgesellschaft mbH Baßfeldshof 2-446537 Dinslaken8. Januar 1996ENV 13336-G kül2FestbettSchutzansprüche1. Festbett für biologische Filter und Kläranlagen mit folgenden Merkmalen:1.1 mindestens zwei plattenförmigen Körpern (12, 14),1.2 mindestens ein Körper (12, 14) weist mindestens eine gekrümmte, gewellte und/oder mit Ausbuchtungen (12b, 14b) versehene Oberfläche auf,1.3 die Körper (12, 14) sind mit einer Vielzahl von Durchbrechungen ausgebildet,1.4 die Körper sind so ausgebildet, daß sie im konfektionierten Zustand entlang korrespondierender Flächenabschnitte (12t, 14t; 12e, 14e) verbindbar sind.Eisenhüttenstraße 2 · r>40882-ifetefaS(0)2102/830692. Festbett nach Anspruch 1, bei dem mindestens ein Körper (12, 14) im Schnitt ein Sinusprofil aufweist.3. Festbett nach Anspruch 1, bei dem mindestens ein Körper (12, 14) im Schnitt ein Sägezahnprofil aufweist.4. Festbett nach Anspruch 1, bei dem mindestens ein Körper (12, 14) mit mehreren, parallel zueinander angeordneten und im Schnitt halbkreis- oder dreieckförmigen Ausbuchtungen (12b, 14b) ausgebildet ist.5. Festbett nach Anspruch 1, bei dem mindestens ein Körper (12, 14) im Schnitt ein mäanderförmiges Profil aufweist.6. Festbett nach Anspruch 1, bei dem mindestens ein Körper (12) eine Vielzahl diskreter, halbkugelförmiger oder prismatischer Ausbuchtungen (12b) aufweist.7. Festbett nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem die Körper (12, 14) untereinander baugleich sind.8. Festbett nach einem der Ansprüche 1 bis 1, bei dem die Körper (12, 14) rost- oder netzartig gestaltet sind.9. Festbett nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem die Körper (12, 14) untereinander lösbar verbindbar sind.10. Festbett nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem die Körper (12, 14) miteinander verschweißbar oder verklebbar sind.11. Festbett nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei dem die Körper {12, 14) untereinander mittels Klammern (18), Nieten, Stift-/Schlitz-Verbindungen, Schnappverschlüssen oder Schrauben/Muttern (18) verbindbar sind.12. Festbett nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem die Körper (12, 14) versetzt zueinander verbindbar sind.13. Festbett nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei dem die Körper (12, 14) entlang ihrer korrespondierenden Stirnflächen übereinander konfektionierbar sind.14. Festbett nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei dem mindestens ein Körper mindestens eine Sollbruchstelle aufweist, entlang der der Körper trennbar ist.15. Festbett nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem die Körper (12, 14) im Spritzguß- oder Streckformverfahren hergestellte Kunststoffteile sind.
Priority Applications (1)
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102007031160A1 (de) * | 2007-07-04 | 2009-01-08 | 2H Kunststoff Gmbh | Verfahren zum Herstellen von blockförmigen Riesel- oder Kontaktkörpern |
| RU2461419C1 (ru) * | 2011-04-01 | 2012-09-20 | Алексей Валерьевич Бальчугов | Способ изготовления регулярной насадки для массообменных аппаратов |
| RU2467792C1 (ru) * | 2011-04-01 | 2012-11-27 | Алексей Валерьевич Бальчугов | Регулярная насадка для массообменных аппаратов |
-
1996
- 1996-01-16 DE DE29600644U patent/DE29600644U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102007031160A1 (de) * | 2007-07-04 | 2009-01-08 | 2H Kunststoff Gmbh | Verfahren zum Herstellen von blockförmigen Riesel- oder Kontaktkörpern |
| DE102007031160B4 (de) * | 2007-07-04 | 2014-08-14 | Gea 2H Water Technologies Gmbh | Verfahren zum Herstellen von blockförmigen Riesel- oder Kontaktkörpern |
| RU2461419C1 (ru) * | 2011-04-01 | 2012-09-20 | Алексей Валерьевич Бальчугов | Способ изготовления регулярной насадки для массообменных аппаратов |
| RU2467792C1 (ru) * | 2011-04-01 | 2012-11-27 | Алексей Валерьевич Бальчугов | Регулярная насадка для массообменных аппаратов |
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