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Einrichtung zur Probenahme von körnigen,
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granulierten Stoffen (Zusatz zu DBP 21 64 672)
Zusatz
zu DEP 21 C4 672
Gegenstand der DE-PS 21 64 672 ist eine Einrichtung zur Probenahme
von körnigen, granulierten Stoffen der Körnung von 0,1 bis 4 mm und zur Reduzierung
der Teilmengen unter Gewinnung von ursprünglichen Probemengen im Gewichtsverhältnis
des Probeguts zur unseparierten Probemenge von etwa 100 : 1,5, wobei das gesamte
Probegut kontinuierlich oder diskontinuierlich durch eine Schwenkklappe, gegebenenfalls
über eine Transportvorrichtung, einem mehrstufigen Rotationsprobeteiler, dessen
einzelne Stufen aus mehreren Trichtern bestehen, aufgegeben wird und das am Ausgangsrohr
des Rotationsprobeteilers anfallende überschüssige Gut der Weiterverarbeitung zugeführt
wird. Diese Einrichtung ist gekennzeichnet durch einen rotierbaren, kurzen, trichterförmigen
Einfüllstutzen, der in ein mitrotierbares, abgekröpftes Rohr übergeht, dessen Ende
in einen inneren Trichter hineinragt und zu dessen Wandung parallel abgeschrägt
ist, in der sich zwei rechteckige bzw. trapezförmige gegenüberliegende veränderbare
Öffnungen befinden, die größer sind als der Durchmesser des rotierbaren Rohres durch
einen den inneren Trichter umgebenden äußeren Trichter mit einem Ausgang, über den
eine reduzierte, unseparierte Menge des Gutstromes ausgetragen wird, die der darunter
angeordneten zweiten Teilstufe oder weiteren Teil stufen in gleicher Weise aufgegeben
wird, wobei die Drehzahl (UpM) des Einfüllstutzens und des Rohres jeder Teilstufe,
welche durch eine rotierende außerhalb der Trichter liegende Welle gemeinsam antreibbar
ist, 50 bis 200 UpM beträgt.
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Im technischen Einsatz dieser Einrichtung ist jedoch festgestellt
worden, daß in wechselnden Abständen das aus der vorhergehenden Teilstufe austretende
Probegut ohne erneute Aufteilung durch die Öffnungen in der Wandung des inneren
Trichters der nächsten Teilstufe fallen kann.
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Zusatz zu DBP 2; *,4 672
Dadurch fällt das Probegut aus dieser Teilstufe
stoßweise und in zu großer Menge an, wodurch eine unerwünschte Separierung des Probegutes
in sich eintreten kann, aber die erwünschte Teilung des Probegutes in dieser Teilstufe
unterbleibt.
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Diese mögliche Ungleichmßigkeit in der Wirkungsweise der Einrichtung
gemäß DE-PS 21 64 672 zu vermeiden, ist die Aufgabe, die mit der nachfolgend beschriebenen
Erfindung gelöst wird.
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Es wurde eine Einrichtung zur Probenahme von körnigen, granulierten
Stoffen der Körnung von 0,1 bis 4 mm und zur Reduzierung der Teilmengen unter Gewinnung
von ursprünglichen Probemengen im Gewichtsverhältnis des Probegutes zur unseparierten
Probemenge von etwa 100 : 1,5 gefunden, wobei das gesamte Probegut kontinuierlich
oder diskontinuierlich durch eine Schwenkklappe, gegebenenfalls über eine Transportvorrichtung,
einem mehrstufigen Rotationsprobeteiler, dessen einzelne Stufen aus mehreren Trichter
bestehen, aufgegeben wird und das am Ausgangsrohr des Rotationsprobeteilers anfallende
überschüssige Gut der Weiterverarbeitung zugeführt wird, die einen rotierbaren,
kurzen, trichterförmigen Einfüllstutzen (26, 326) aufweist, der in ein mitrotierbares,
abgekröpftes Rohr (16, 316) übergeht, dessen Ende in einen inneren Trichter (11,
311) hineinragt und zu dessen Wandung parallel abgeschrägt ist, in der sich zwei
rechteckige bzw. trapezförmige gegenüberliegende veränderbare Öffnungen (25, 325)
befinden, die größer sind als der Durchmesser des rotierbaren Rohres (16, 316),
durch einen den inneren Trichter (11, 311) umgebenden äußeren Trichter (4, 34) mit
einem Ausgang (14, 314), über den eine reduzierte, unseparierte Menge des Gutstromes
ausgetragen wird, die der darunter angeordneten zweiten
Zusatz zu
£BP 21 64 o72
Teilstufe (13) oder weiteren Teilstufen in gleicher Weise aufgegeben
wird, wobei die Drehzahl (UpM) des Einfüllstutzens (26, 326) und des Rohres (16,
316) jeder Teilstufe (12, 13), welche durch eine rotierende außerhalb der Trichter
(4, 11 bzw. 34, 311) liegende Welle (18) gemeinsam antreibbar ist, 50 bis 200 UpM
beträgt.
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Erfindungsgemäß weist diese Einrichtung unter dem Ausfallrohr 14 des
äußeren Trichters 4 der vorhergehenden Teilstufe 12 das Aufgabeende einer regelbaren
Transporteinrichtung 300 auf, deren Abwurf ende mittig über dem rotierbaren Einfüllstutzen
326 der nachfolgenden Teilstufe 13 angeordnet ist.
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Als erfindungsgemäß einzusetzende regelbare Transporteinrichtungen
300 können gebräuchliche Vorrichtungen, wie beispielsweise Vibrationsförderrinnen,
Förderschnecken, Gurtförderer, verwendet werden. Besonders bewährt haben sich regelbare
Transporteinrichtungen, in denen das Transportgut in sich unter guter Durchmischung
bewegt wird, wie es beispielsweise bei Vibrationsförderrinnen der Fall ist. Diese
regelbaren Transporteinrichtungen 300 vergleichmäßigen den Fluß des Probegutes vor
dessen Aufgabe in die nächste Teilstufe und verhindern so, daß die in der vorangehenden
Teilstufe reduzierte Menge des Probegutes nicht stoßweise, sondern im gleichmäßigen
Strom in den Einfüllstutzen der nachfolgenden Teilstufe eingetragen wird. Das zusätzliche
konstruktive Merkmal sichert somit die exakte Funktion der zweiten Teilstufe mit
dem Erfolg, daß hier die Probemenge abermals reduziert wird und aus dem Ausgang
des äußeren Trichters der zweiten Teilstufe eine Teilmenge des Probegutes ausgetragen
wird, die in ihrer Zusammensetzung der Zusammensetzung des zu prüfenden Gutes voll
entspricht.
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Zusatz zu DBP 21 64 672
Im folgenden wird ein Beispiel der erfindungsgemäßen
Einrichtung anhand der schematischen Abbildung näher erläutert. Die Schwenkklappe
1 ist an der Kante der Einfüllöffnung der Transportvorrichtung 2 angelenkt und wirkt
mit ihrer freien Kante mit dem Gutabwurfende eines Transportbandes zusammen. Unter
der Austragöffnung der Transportvorrichtung 2 ist der Rotationsprobeteiler angeordnet,
der im wesentlichen aus zwei Teilgruppen 12 und 13 besteht. Unmittelbar unter der
Austragöffnung der Transportvorrichtung 2 findet sich der rotierbare, kurze, trichterförmige
Einfüllstutzen 26, der in das mitrotierbare abgekröpfte Rohr 16 übergeht, das mit
einer Keilriemenscheibe 17 versehen ist. Das freie Ende des rotierbaren Rohres 16
ragt in einen inneren Trichter 11 hinein und ist zu dessen Wandung parallel abgeschrägt.
In der Wandung des Trichters 11 befinden sich zwei rechteckige bzw. trapezförmige
veränderbare Öffnungen 25, die sich gegenüberliegen und jeweils größer sind als
der Durchmesser des rotierbaren Rohres 16. Der innere Trichter 11 ist von einem
äußeren Trichter 4 umgeben, der in einem Ausgang 14 endet, welcher über dem Aufgabeende
einer regelbaren Transporteinrichtung 300, beispielsweise einer Vibrationsförderrinne,
angeordnet ist. Das Abwurf ende dieser regelbaren Transporteinrichtung 300 ist mittig
über dem rotierenden Einfüllstutzen 326 der nachfolgenden Teilstufe 13 angeordnet.
Auch der Einfüllstutzen 326 geht in ein mitrotierbares abgekröpftes Rohr 316 über,
das mit einer Keilriemenscheibe 317 verbunden ist. Das freie Ende des Rohres 316
ragt in den Trichter 311 mit den rechteckigen bzw. trapezförmigen veränderbaren
Öffnungen 325 hinein, die sich gegenüberliegen und jeweils größer sind als der Durchmesser
des Rohres 316. Das freie Ende des Rohres 316 ist parallel zur Wandung des Trichters
311 abgeschrägt.
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satz zu DBP 21 64 672
Der innere Trichter 311 ist von einem äußeren
Trichter 34 umgeben, der in einen Ausgang 314 endet, welcher sich über einer Transporteinrichtung
5 befindet. Die inneren Trichter 11 bzw. 311 enden in Ablaufrohren 15 bzw. 315,
die sich zum Austrag 10 vereinigen.
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Die Keilriemenscheiben 17 bzw. 317 sind mit rotierbaren Rohren 16
bzw. 316 fest verschraubt und über Keilriemen mit den Riemenscheiben 19 bzw. 319
verbunden, die auf der Antriebswelle 18 des Motors 20 sitzen.
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Die Probenehmermühle 7 ist eine Scheibenmühle, die aus einer stationären
und einer rotierbaren Scheibe besteht und von einem Elektromotor, von beispielsweise
1400 UpM, angetrieben wird. Der Abstand der beiden Scheiben ist variabel und kann
auf eine Maximal-Korngröße eingestellt werden. Über einen Keilriemenantrieb wird
die Motordrehzahl von beispielsweise 1400 UpM auf die Mühlendrehzahl von beipsielsweise
427 UpM reduziert. Über dem Auffangtrichter 22 ist ein weiterer Rotationsprobeteiler
6 angeordnet, dem das aus dem Ausgang 314 des mehrstufigen Rotationsprobeteilers
ausgetragene Gut zuführbar ist und der mit einem abgekröpften und senkrecht nach
unten abgebogenen rotierbaren Rohr 21 zur Entnahme von Urmustern versehen ist. Unter
diesem rotierenden Rohr 21 sind Halterungen für Probebehälter sowie ein Auffangtrichter
22 angebracht, unter dem sich die Probenehmermühle 7 als Scheibenmühle mit veränderlichem
Spalt befindet. Der Mühlenaustrag endet ebenfalls über einem rotierbaren, leicht
abgekröpften und senkrecht nach unten abgebogenen Rohr 23 eines weiteren Rotationsprobeteilers
8. Unter dem rotierenden Rohr 23 ist ein Auffangtrichter mit 4 Rohrstutzen und Halterungen
zur Aufnahme von Gefäßen 9 für 4 Analysenproben angebracht. Die über und unter der
Probenehmermühle 7 angebrachten rotierbaren
Zusatz zu DBP 1 64
672
Rohre 21 bzw. 23 sind mit einrilligen Keilriemenscheiben versehen und werden
gemeinsam über eine mit einem Getriebemotor gekoppelte Antriebswelle 24 angetrieben.
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Es ist notwendig, die Drehzahl (UpM) der Rotationsprobeteiler so einzustellen,
daß eine Sichterwirkung vermieden wird. Diese Drehzahl beträgt bei der Probenahme
von Kalidüngesalzen 50 - 200, vorzugsweise 100 - 150 UpM. Für andere Aufgabegüter
kann zur Vermeidung der Sichterwirkung die erforderliche Drehzahl durch Versuche
ermittelt werden. Die am Ausgang der äußeren Trichter 34 genommene Probemenge wird
vor der Probenehmermühle 7 im Probeteiler 6 so geteilt, daß 1/3 der Menge (2 Proben)
als Urmuster anfallen, die verbleibenden 2/3 der Menge werden nach der Mühle im
Probeteiler 8 in vier Proben zu je 200 g als Feingutproben kleiner als 0,3 mm für
die chemische Analyse ausgetragen.
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Die Menge des Probeentnahmegutes soll aus Gründen der statistischen
Sicherheit 0,3 X des Verladegutes betragen.
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Die Zeitintervalle sind variabel, damit eine Grobeinstellung der Probemenge
nach der spezifischen Verlade- bzw.
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Bandleistung möglich ist. Eine Feineinstellung und damit eine Fixierung
der Probemenge kann durch Veränderung der Öffnungen 25 bzw. 325 der inneren Trichter
11 bzw. 311 des Rotationsprobeteilers erfolgen.
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Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß bei der Probeentnahme
die gesamte Gutstrombreite erfaßt werden muß und dadurch Kornseparierungen, wie
sie bei den bekannten Arbeitsweisen eintreten, vermieden werden. Es müssen somit
alle Schichten, die gröberen Randzonen und die Kornanteile der Spitze anteilig erfaßt
werden. Erfüllt wird die Forderung mit der Erfindung bei diskontinuierlicher Arbeitsweise
durch periodische Entnahme von ganzen Bandabschnitten. Durch die Reduzierung des
jeweiligen
zusatz zu DBP 2l 6g 672
Probeentnahmegutes im nachgeschalteten
Rotationsprobeteiler kann eine relativ große Menge primär entnommen werden und dadurch
eine dichte Folge der Entnahmen erzielt werden.
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Mit der Erfindung wird weiter erreicht, daß das Probegut beim Durchlauf
durch den mehrstufigen Probeteiler keine unerwünschte Separierung erfährt.