DE29521333U1 - Faltprospekt und Zuschnitt für einen Faltprospekt - Google Patents
Faltprospekt und Zuschnitt für einen FaltprospektInfo
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Description
Anwaltsakte: SFC 10 Gbm
Beschreibung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Faltprospekt aus einem mindestens einseitig bedrucktem Blatt, das mindestens einmal zusammengefaltet
ist.
Darüber hinaus betrifft die Erfindung einen Zuschnitt für einen derartigen Faltprospekt.
Faltprospekte reichen häufig aus, um Informationen über einen bestimmten Gegenstand zu geben, der beispielsweise beworben
werden soll. Auf einem solchen Faltprospekt können Grafiken, Texte oder Fotos untergebracht werden, wobei das Layout bzw.
die Faltungen so gewählt werden können, daß bestimmte Informationen in einer vorgegebenen Reihenfolge aufeinander
folgen.
Sehr häufig werden solche Faltprospekte auch dazu benutzt, auf eine bestimmte Unternehmung hinzuweisen, bei der der beworbene
Gegenstand hergestellt wird bzw. bezogen werden kann. Die Firma dieser Unternehmung wird an irgendeiner Stelle des
Faltprospektes abgedruckt, da der Hersteller des Faltprospektes davon ausgeht, daß der gesamte Faltprospekt
auseinander gefaltet wird, um sämtliche in ihm enthaltenen Informationen aufnehmen zu können.
Der Faltprospekt ist aufgrund seiner Größe im Regelfall nicht dazu geeignet, auf Dauer aufbewahrt zu werden. Vielmehr erlischt
das Interesse an dem Faltprospekt meistens gleichzeitig mit dem Interesse am beworbenen Gegenstand. Persönliche Berühungspunkte
verbinden den Leser des Faltprospektes meistens nicht mit dem Namen der sich aus diesem Faltprospekt
ergebenden Unternehmung. Insbesondere im Hinblick auf die Größe des Faltprospektes wird dieser auf Dauer eher als lästig
empfunden und daher meistens schon nach relativ kurzer Dauer vernichtet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Faltprospekt der einleitend genannten Art so zu gestalten, daß
beim Leser des Faltprospektes der Wunsch entsteht, diesen für eine gelegentliche Einsichtnahme aufzubewahren.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Blatt nach Vornahme der Faltung Teilflächen von der Größe
einer üblichen Visitenkarte aufweist.
Dadurch erhält der Faltprospekt eine Größeordnung, die für eine auf Dauer ausgelegte Aufbewahrung geeignet ist. Gerade am
Geschäftsleben Teilnehmende sind geneigt, Visitenkarten auf Dauer aufzuheben, um gegebenenfalls Informationen über
Geschäftspartner zur Verfügung zu haben, die in gewissen Situationen hilf-reich sein können, sei es, daß bestimmte
Produkte von ihnen bezogen werden können, sei es, daß sie Informationen über bestimmte Zusammenhänge liefern können.
Dieses Aufbewahrungsbedürfnis hat dazu geführt, daß handelsüblich Behältnisse für die Aufbewahrung von Visitenkarten
bezogen werden können. Sie sind mit Fächern versehen, in denen übersichtlich geordnet Visitenkarten angelegt und ständig
rekapituliert werden können. Die Behältnisse sind hinsichtlich ihres Platzbedarfs so übersichtlich, daß sie im üblichen
Gepäck eines Geschäftsreisenden untergebracht werden können.
Ein entsprechend eingerichteter Faltprospekt hat also die große Chance in ein solches Behältnis eingeordnet und auf
Dauer aufbewahrt zu werden, wenn der Faltprospekt wissenswerte Tatsachen schnell und übersichtlich geordnet zur Verfügung
hält. Damit wird ein auf Dauer angelegter Werbeeffekt von nicht zu unterschätzender Bedeutung erzielt, und zwar auf
kostengünstige und unaufdringliche Weise.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Blatt auf mindestens einer seiner beiden nach Durchführung der Faltung nach außen gewandten Außenseiten der Teilflächen mit
Angaben bedruckt. Diese Angaben sind schnell und übersichtlich erkennbar, wenn der Faltprospekt in ein für Visitenkarten vor-
gesehenes Behältnis eingeordnet ist. Außerdem sorgt das Format der Visitenkarte dafür, daß der Faltprospekt wegen eines zu
großen Abmaßes der Vernichtung anheimgegeben wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
beziehen sich die Angaben auf eine Person. Dadurch erhält der Faltprospekt in erster Linie die Aufgabe, über die Person zu
informieren, von der der Faltprospekt stammt. Die Zuordnung zwischen dem Inhalt des Faltprospektes und der Person, über
die der im Faltprospekt beschriebene Gegenstand bezogen werden kann, ist eindeutig und leicht herzustellen. Der informelle
Wert eines solchen Faltprospektes ist damit in überzeugender Weise dokumentiert, so daß sich schon deswegen die
Aufbewahrung des als Visitenkarte hergestellten Faltprospektes lohnt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sind die Teilflächen durch eine Verbindung aufeinander gepreßt. Auf diese Weise enthält der Faltprospekt eine dünne
handliche Form und läßt sich ohne weiteres in ein für die Aufbewahrung von Visitenkarten geeignetes Behältnis einordnen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist die eine Außenseite tragenden Teilfläche mit der die andere Außenfläche tragende Teilfläche verbunden. Auf diese
Weise wird der Charakter des gefalteten Faltprospektes als Visitenkarte besonders hervorgehoben. Wann darüber hinaus
besondere Informationen aus dem Inhalt des Faltprospektes aufbewahrt werden sollen, kann die Verbindung lösbar
hergestellt werden. Dadurch kann der Faltprospekt bei Bedarf auseinander gefaltet und die gewünschte Information dem
auseinander gefalteten Faltprospekt entnommen werden, um anschließend wieder verschloßen in ein Behältnis
zurückgesteckt werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der
Faltprospekt entlang von Falzlinien so zusammen gefaltet, daß mindestens eine von Falzlinien und/oder Seitenrändern begrenzte,
beim Zusammenfalten gebildete Ecke durch einen unter einem Winkel zu den Falzlinien angeordneten und/oder
beidseitig begrenzten Schlitz geschoben ist, der das Aufspreizen des zusammengefalteten Prospekts und die Bildung von
Eselsohren an dieser Ecke verhindert und einen Verschluß bildet.
Die Anordnung des Schlitzes ist dabei vorzugsweise so gewählt, daß er sich vor dem letzten Falzvorgang schräg' über die
Innenseite einer anderen beim Zusammenfalten gebildeten Ecke erstreckt, die der in den Schlitz einzuführen-den Ecke in
Bezug zu der beim letzten Falzvorgang genutzten übereinanderliegenden Falzlinien spiegelsymmetrisch gegenüberliegt.
Zwar könnte der Schlitz grundsätzlich zwischen einer Oberfläche
des Faltprospekts und einem bereichsweise auf die Oberfläche aufgeklebten Stück Papier oder Folie, beispielsweise einem
an den Enden angeklebten Streifen oder einem entlang zweier Seitenränder angeklebten Dreieck ausgebildet sein, Jedoch
sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Schlitz von einem an beiden Enden geschlossenen Einschnitt,
d.h. einem durch das verwendete Papiermaterial hindurchgehenden Schlitz gebildet wird, der in der Nähe eines
Kreuzungspunktes zweier Falzlinien angeordnet ist.
Um ein Einreißen des Faltprospekts an den Enden des Einschnitts zu verhindern und den Einschnitt möglichst kurz zu
halten, um im auseinandergefalteten Zustand ein Aufklaffen des
Einschnitts sowie eine größere Schwächung des Faltprospekts zu verhindern, verläuft der Einschnitt vorzugsweise entweder über
die beiden Falzlinien hinweg und endet in einem geringen Abstand von diesem oder seine Enden liegen auf den Falzlinien
selbst. In beiden Fällen erstreckt sich nach einem teilweisen Zusammenfalten der sich ergebende Schlitz schräg über eine andere
Ecke hinweg bis zu deren Rändern, so daß die beiden Ecken nach Beendigung des Falzvorgangs im wesentlichen deckungsgleich
übereinander liegen.
Um die Fläche des zwischen dem Einschnitt und den Rändern der angrenzenden Ecke.gebildeten Dreiecks, unter dem die in den
Schlitz geschobene Ecke festgehalten wird, im Verhältnis zur Länge des Einschnitts möglichst groß zu machen, sieht eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Einschnitt mit den zueinander senkrechten Falzlinien, zwischen
denen er angeordnet ist, jeweils einen Winkel von mehr als 20 Grad und vorzugsweise von mehr als 30 Grad einschließt, beispielsweise
50 Grad mit einer Falzlinie und 40 Grad mit der anderen. Das beste Ergebnis wird erzielt, wenn der Einschnitt
spiegelsymmetrisch zur Winkelhalbierenden angeordnet ist, d.h. unter einem Winkel von 45 Grad zu beiden Falzlinien verläuft.
Dabei ist es ausreichend, wenn der Schlitz bzw. der Einschnitt eine Länge aufweist, die kürzer als eine Schmalseitenkante und
vorzugsweise kürzer als die Hälfte einer Schmalseitenkante des zusammengefalteten Faltprospekts ist.
Das Erkennen der Vorgehensweise zum Öffnen bzw. Auseinanderfalten
des Faltprospekts kann für einen unerfahrenen Empfänger zweckmäßig dadurch erleichtert werden, daß sich die zwischen
dem Schlitz und den Rändern der angrenzenden Ecke eingeschlossene Dreiecksfläche in zusammengefaltetem Zustand farblich von
einer Oberseite der in den Schlitz geschobenen Ecke abhebt oder beispielsweise eine Pfeilmarkierung trägt.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß sich der Schlitz in einer unteren Ecke eines vorderen
Deckblatts des zusammengefalteten Faltprospekts befindet. Begriffe wie untere Ecke, oberer oder rechter Seitenrand oder
dgl. beziehen sich dabei auf diejenige Lage, in der jeweils aufgedruckte Buchstaben oder Zahlen lesbar sind.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung verläuft mindestens eine der Falzlinien durch die Mitte der
auseinandergefalteten Prospekts, beispielsweise von einem oberen zu einem unteren Seitenrand, und der Faltprospekt wird als
erstes entlang dieser Falzlinie zusammengefaltet, so daß die beiden von der Falzlinie getrennten Teile einer Breitseitenfläche
gegeneinander anliegen. Da die gegeneinander anliegenden Oberflächenteile diese Lage beim weiteren Zusammenfalten
bei-behalten, wird erreicht, daß eine der beiden
Breitseitenflächen im auseinandergefalteten Zustand ganzflächig mit einem Photo, einer Skizze oder einem Text
bedruckt werden kann, ohne daß dabei auf den für das Deckblatt vorgesehenen Text Rücksicht genommen werden muß.
Damit die Dicke des zusammengefalteten Prospekts diejenige herkömmlicher Visitenkarten nicht wesentlich überschreitet,
besteht der Faltprospekt gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung aus einem dünnen Papiermaterial
mit einem Flächengewicht von weniger als 120 g/m2 und vorzugsweise weniger als 100 g/m2. Außerdem ist zweckmäßig die
Anzahl der in zusammengefaltetem Zustand übereinanderliegenden Lagen auf weniger als zwölf und/oder vorzugsweise auf weniger
als zehn begrenzt, wobei zwei bevorzugte Faltungen mit jeweils insgesamt vier Falzlinien zu neun bzw. acht Lagen führen.
Während im zuerst genannten Fall in auseinandergefaltetem Zustand jeweils zwei der Falzlinien zwischen einem oberen und
einem unteren Seitenrand sowie zwischen einem linken und rechten Seitenrand angeordnet sind, verläuft im zuletzt genannten
Fall eine der Falzlinien von oben nach unten oder von rechts nach links, während sich die drei anderen von rechts nach
links bzw. von oben nach unten über den auseinandergefalteten Faltprospekt erstrecken.
Um zu verhindern, daß sich die in den Schlitz geschobene Ecke an einer inneren Begrenzung des Schlitzes staucht, was eine
Aufwölbung des Deckblatts und der darunterliegenden, mit in den Schlitz geschobenen Lagen verursachen könnte, sieht eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß in zusammengefaltetem Zustand Seitenränder und/oder Falzlinien,
welche die in den Schlitz geschobene Ecke an einer Seite begrenzen, nicht weiter als bis zu dieser inneren Begrenzung
reichen. Dies wird bevorzugt dadurch erreicht, daß die beiden Teile des Faltprospekts, die beim letzten Falzvorgang zusammengefaltet
werden, in Falzrichtung eine geringfügig unterschiedliche Breite aufweisen, wobei derjenige Teil, der die
mit dem Schlitz versehene Ecke umfaßt, geringfügig breiter ist
als derjenige Teil, der die in den Schlitz gehörige Ecke umfaßt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: einen unbedruckten erfindungsgemäßen Faltprospekt in auseinandergefaltetem Zustand;
Fig. 2: eine Draufsicht auf eine Vorderseite des zusammengefalteten
Faltprospekts aus Fig. 1;
Fig. 3: einen Schnitt durch den Faltprospekt entlang der Linie 3-3 der Fig. 2;
die Figuren 4 a bis d: Draufsichten auf den Faltprospekt aus Fig. 1, welche ein mögliches Falzschema bei dessen Zusammenfalten
erläutern;
Fig. 5: einen weiteren unbedruckten erfindungsgemäßen Faltprospekt
in auseinandergefaltetem Zustand;
Fig. 6: eine Draufsicht auf eine Vorderseite des zusammengefalteten
Faltprospekts aus Fig. 5.
die Figuren 7 a bis e: Draufsichten auf den Faltprospekt aus Fig. 5, welche ein mögliches Falzschema bei dessen Zusammenfalten
erläutern.
Die in der Zeichnung dargestellten Faltprospekte 2, 2' bestehen jeweils aus einem rechteckigen Zuschnitt 4, 4' aus einem
Papiermaterial, wobei das Verhältnis zwischen der Länge des oberen und unteren Seitenrandes 6, 6', 8, 8' und derjenigen
des rechten und linken Seitenrandes 10, 10', 12, 12' auf die gewünschten Abmessungen des zusammengefalztem Faltprospekts 2,
2' abgestimmt ist, die im wesentlichen den bei Visitenkarten gebräuchlichen Abmessungen entsprechen.
Die auseinandergefalteten Faltprospekte 2, 2' weisen jeweils
insgesamt vier zueinander senkrechte Falzlinien 14, 16, 18, 20 'bzw. 14', 16', 18', 20' auf, die sich zwischen entgegengesetzten
Seitenrändern 6, 6', 8, 8!, 10, 10', 12, 12' über den Zuschnitt
4, 4' erstrecken. Während bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel eine der Falzlinien 14 vom oberen
Seitenrand 6 bis zum unteren Seitenrand 8 und die anderen drei quer dazu vom linken Seitenrand 12 bis zum rechten Seitenrand
10 verlaufen, kreuzen sich bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel zwei in der Zeichnung von oben nach unten
verlaufende Falzlinien 14', 16' mit zwei von links nach rechts verlaufenden Falzlinien 18', 20'.
Weiter'enthalten beide Faltprospekte 2, 2' einen bzw. zwei
Einschnitte 22 bzw. 22', 24', 'd.h. durch das Papiermaterial des Zuschnitts 4, 4' hindurchgehende Schlitze mit gegeneinander
anliegenden Rändern, die jeweils an beiden Enden 26, 26' geschlossen sind, d.h. nicht bis zu einem Seitenrand 6, 6', 8,
8', 10, 10', 12,. 12' verlaufen. Die Einschnitte 22, 22',24'
sind jeweils in der Nähe eines Kreuzungspunkts 28, 28' zweier zueinander senkrechter Falzlinien 14, 18; 14', 20'; 16', 20'
angeordnet, wobei sie jeweils mit beiden sich kreuzenden Falzlinien Winkel einschließen, die bei dem in Fig. 1 dargestellten
Ausfuhrungsbeispiel jeweils 45 Grad betragen, während sie bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel 35 bzw. 55
Grad betragen.
Während sich der Einschnitt 22 bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel über die beiden sich kreuzenden Falzlinien
14, 18 hinweg erstreckt und jeweils in einem geringen Abstand von den Falzlinien 14, 18 endet, liegen die Enden 26' der Einschnitte
22', 24' bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel unmittelbar auf den Falzlinien 14', 20'; 16', 20'.
Alle Einschnitte 22, 22', 24' sind geradlinig; könnten beispielsweise jedoch auch leicht konkav oder gelocht und haftgeklebt
in Richtung des benachbarten Kreuzungspunktes 28, 28' gebogen sein. Die Länge der Einschnitte 22, 22', 24' ist
kleiner als der halbe Abstand zwischen zwei benachbarten Kreuzungspunkten 28, 28' bzw. kleiner als die Länge einer
Schmalseitenkante 40, 40' des Faltprospekts 2, 2' in zusammengefaltetem Zustand.
Die Einschnitte 22, 22', 24 bilden jeweils einen Schlitz 42, 42', 44', der sich in einem teilweise zusammengefalteten Zustand,
genauer gesagt vor dem letzten Falzvorgang {Fig. 4c, Fig. 7d), in einer der beiden äußeren Lagen 50, 50' einer
Hälfte des Faltprospekts 2, 2' von einem Rand einer Ecke 46, 46', 48' bis zum anderen Rand der Ecke 46, 46', 48' schräg
über diese hinweg erstreckt, so daß beim letzten Falzvorgang eine andere Ecke 52, 52', 54' des bis auf den letzten Falzvorgang
zusammengefalteten Faltprospekts 2, 2' (Fig. 4c, Fig. 7d) in den Schlitz 42, 42', 44' gesteckt oder geschoben werden
kann. Das heißt, der letzte Falzvorgang erfolgt derart, daß die andere Ecke 52, 52', 54', welche bezüglich der beim letzten
Falzvorgang benutzten übereinanderliegenden Falzlinien 16, 20 bzw. 18' spiegelsymmetrisch zur Ecke 46, 46',48' angeordnet
ist, innerhalb des Schlitzes 42, 42', 44' im wesentlichen deckungsgleich über der Ecke 46, 46', 48' zu liegen kommt. Dabei
befindet sich derjenige Teil der mit dem Einschnitt 22, 22', 24' versehenen Lage 50, 50', welcher an die Falzlinie 16, 18'
angrenzt, auf der Innenseite des zusammengefalteten Faltprospekts 2, 2', während sich derjenige Teil, der die an den
Schlitz 42, 42', 44' angrenzende Dreiecksfläche 58, 58', 60'
der Ecke 46, 46', 48 bildet, auf der Außenseite des zusammengefalteten Faltprospekts 2, 2' befindet (Fig. 3). Die in den
Schlitz 42, 42', 44' geschobene Ecke 52, 52', 54' besteht aus
vier Lagen 62, 64, 66, 68' des Papiermaterials, von denen die jeweils äußerste (62) im Schlitz 42, 42', 44' gegen die nach
innen weisende Unterseite der Lage 50, 50' anliegt, so daß ein Aufspreizen oder Aufklappen des zusammengefalteten Faltprospekts
2, 2' ebenso verhindert wird, wie die Bildung von Eselsohren an der in den Schlitz 42, 42', 44' gesteckten Ecke
52, 52', 54'.
Um zu verhindern, daß sich die in den Schlitz 42, 42', 44' geschobene
Ecke 52, 52', 54' staucht, sind in derjenigen Richtung, in welcher der letzte Falzvorgang erfolgt, die Abstände
zwischen benachbarten parallelen Falzlinien 16, 18, 20; 18',
20' bzw. zwischen den Seitenrändern 6, 8; 6!, 8' und dazu benachbarten
Falzlinien 16, 20; 18', 20' nicht genau gleich, sondern die Falzlinien sind so angeordnet, daß der die Ecke
52, 52', 54' umfassende Teil des Faltprospekts 2, 2' vor dem letzten Falzvorgang etwas schmaler als der die Ecke 46, 46',
48' umfassende Teil ist. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel bedeutet dies, daß der Abstand zwischen den
beim letzten Falzvorgang benutzten übereinanderliegenden Falzlinien 16, 20 und der in auseienadergefaltetem Zustand dazwischen
angeordneten benachbarten Falzlinie 18 geringfügig, d.h. um etwa 1 mm größer ist, als der Abstand zwischen dem oberen
Seitenrand 6 und der Falzlinie 16 bzw. der Abstand zwischen dem unteren Seitenrand 8 und der Falzlinie 20.
Die Dreiecksfläche 58, 58', 60 zwischen dem Einschnitt 22; 22', 24' und den Falzlinien 14, 18; 14', 20', 16', 20' ist auf
derjenigen Breitseitenfläche, die in zusammengefaltetem Zustand (Fig. 4d, Fig. 7e) sichtbar ist, mit einer anderen Farbe
bedruckt, als die oberste Lage 62, 62' desjenigen Teils, dessen Ecke 52, 52', 54' in den Schlitz 42, 42', 44' geschoben
ist, so daß sich der an den Schlitz 42, 42', 44' angrenzende Teil der Lage 50, 50' deutlich von der Lage 62, 62' abhebt,
welche in zusammengefaltetem Zustand das Deckblatt bildet.
Die Anordnung der Einschnitte 22, 22', 24' auf dem Zuschnitt
ist abhängig von der vorgesehenen Falzung des Faltprospekts 2, 2' sowie von der gewünschten Lage des Schlitzes 42, 42', 44'
bei zusammengefaltetem Faltprospekt 2, 2', wobei für die letztere zumeist der untere Rand vorgesehen ist, und kann grundsätzlich
in der Nähe jedes Kreuzungspunktes 28, 28' bzw. auf jeder Seite desselben liegen
Das Zusammenfalten des Faltprospekts 2, 2' erfolgt in Abhängigkeit
von der Anordnung des Einschnitts 22, 22', 24', so daß dieser nicht unzugänglich im Inneren des zusammengefalteten
Faltprospekts 2, 2' zu liegen kommt. Um sicherzustellen, daß eine·Breitseitenfläche des auseinandergefalteten Faltprospekts
2, 2' für einen ganzflächigen Druck, beispielsweise ein Photo oder eine Straßenkarte zur Verfugung steht, erfolgt bei dem in
Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel der erste und bei dem in Fig. 7 dargestellten Ausführungsbeispiel der erste und
zweite Falzvorgang entlang der einzelnen Falzlinie 14 bzw. entlang zweier paralleler Falzlinien 14', 16', vorzugsweise
entlang der vertikalen Falzlinien 14, 14', 16'. Die Falzrichtung ist in den Figuren 4 und 7 jeweils durch Pfeile dargestellt,
die andeuten, wie der jeweils nachfolgende Falzvorgang erfolgt. Die nachfolgenden Falzvorgänge erfolgen jeweils in
der gleichen Richtung, also nicht in Form einer Zick-zack- oder Laporellofalzung, jedoch sind im Hinblick auf die Reihenfolge
der verwendeten Falzlinien unterschiedliche Varianten möglich. Die Faltung entlang der Falzlinien 14, 16, 18, 20;
14', 16', 18', 20' erfolgt in einer Falzmaschine unter einem relativ hohen Druck, so daß die übereinandergefalteten Felder
dicht aufeinanderliegen. Aus dem gleichen Grund wird zweckmäßig ein dünnes, gut faltbares Papiermaterial mit einem
Flächengewicht von 80 g/cm2 verwendet, dessen Biegeelastizität gering ist, so daß es sich nach dem Falzen nicht wieder
aufrichtet. Zweckmäßig kommen reißfeste, gut bedruckbare Bilderdruckpapiere und andere zum Einsatz.
Die zusammengefalteten Faltprospeke 2, 2' werden zusätzlich einer Nachpressung in einer Presse unterzogen, wobei mehrere,
vorzugsweise etwa ca. 5 0 zusammengefaltete Faltprospekte übereinandergelegt und mit Druck gepreßt werden, so daß ein Papiererzeugnis,
quasi eine Visitenkarten, entsteht, wenn die das Deckblatt bildende obere Lage 62, 62' in
zusammengefaltetem Zustand mit einem Name und einer Adresse bedruckt ist.
Grundsätzlich ist es allerdings auch möglich, bei Verwendung eines größeren Faltprospekts die Abstände zwischen den Falzlinien
zu vergrößern, so daß der erfindungsgemäße Faltprospekt auch als Faltplan oder Faltkarte verwendet werden kann.
Claims (41)
1. Faltprospekt auf einem mindestens einseitig bedruktem Blatt, das mindestens einmal zusammengefaltet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Blatt nach Vornahme der Faltung Teilflächen von der Größe einer üblichen Visitenkarte aufweist.
2. Faltprospekt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Blatt auf mindestens einer seiner beiden nach Durchführung
der Faltung nach außen gewandten Außenseiten der Teilflächen mit Angaben bedruckt ist.
3. Faltprospekt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Angaben sich auf einen Person beziehen.
4. Faltprospekt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Angaben zur Person sich auf den Namen eines Übergebers der
Visitenkarte beziehen.
5. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Angaben sich in einen Text einfügen, der auf dem Blatt abgedruckt ist.
6. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Teilflächen durch eine Verbindung aufeinander gepreßt sind.
7. Faltprospekt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Außenseite tragende Teilfläche mit der die andere
Außenseite tragenden Teiflache verbunden ist.
8. Faltprospekt nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung lösbar ist.
9. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Teilflächen miteinander verklebt sind.
10. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Teilfläche eine Verbindungslücke aufweist, über die sie mit mindestens einer anderen
Teilfläche verbunden ist.
11. Faltprospekt nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungslasche der einen Teilfläche in eine Ausnehmung
der anderen Teilfläche hineinragt.
12. Faltprospekt nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die eine Teilfläche mit einer ihrer Ecken in einen Schlitz der anderen Teilfläche hineinragt.
13. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß alle Teilflächen von gleicher Größe sind.
14. Faltprospekt nach einem der Ansprüche l.bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einige der Teilfächen von einander unterschiedliche Größen besitzen.
15. Faltprospekt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Angaben bedruckte Außenseite auf einer Teilfläche
vorgesehen ist, die kleiner ist als eine außerhalb des Schlitzes liegende Teilfläche.
16. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltprospekt (2, 2') entlang der Falzlinien
(14, 15, 18, 20; 14', 16', 18', 20') zusammengefaltet
ist, und daß mindestens eine von Falzlinien (14, 16, 18, 20; 14', 16', 18', 20') und/oder Seitenrändern (&dgr;, 8, 10, 12; 6',
8', 10', ,12') begrenzte, beim Zusammenfalten gebildete Ecke (52, 52', 54') durch einen unter einem Winkel zu den Falzlinien
(14, 16, 18, 20; 14', 16', 18', 20') angeordneten und beidseitig begrenzten Schlitz (42, 42', 44') geschoben ist.
17. Faltprospekt nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Schlitz (42, 42', 44') vor einem letzten Falzvorgang
schräg über die Innenseite einer weiteren beim Zusammenfalten gebildeten Ecke (46, 46', 48') erstreckt, welche der
zuerst genannten Ecke {52, 52', 54') in Bezug zu der beim letzten Falzvorgang benutzten'Falzlinie (16, 20; 18') und/oder
im wesentlichen spiegelsymmetrisch gegenüberliegt.
18. Faltprospekt nach Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (42, .42', 44') von einem an
beiden Enden (26, 26') geschlossenen Einschnitt (22, 22', 24')
gebildet wird.
19. Faltprospekt nach Anspruch 18,.dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eines der beiden Enden (26') des Einschnitts (22', 24') auf einer Falzlinie (141, 16', 20') liegt.
20. Faltprospekt nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß beide Enden (26') des Einschnitts (22', 24') auf jeweils einer
Falzlinie (14', 16', 20') liegen.
21. Faltprospekt nach Anspruch 18, dadurch gekenzeichnet, daß der Einschnitt (22) über mindestens eine Falzlinie (14, 18)
hinweg verläuft.
22. Faltprospekt nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende (26) des Einschnitts (22) in geringem Abstand von
der Falzlinie (14, 18) angeordnet ist.
23. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschnitt (22) mit zwei zueinander
senkrechten Falzlinien (14, 18) jeweils gleiche Winkel von Grad einschließt.
24. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschnitt (22', 24') mit zwei zueinander
senkrechten Falzlinien (14', 20'; 16', 20') jeweils unterschiedliche Winkel einschließt, die beide größer als 20
Grad und vorzugsweise größer als 30 Grad sind.
25. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschnitt (22, 22', 24') eine Länge
aufweist, die in zusammengefaltetem Zustand kürzer als eine
Schmalseitenkante (40, 40') und vorzugsweise kurzer als die
Hälfte einer Schmalseitenkante (40, 40') ist.
26. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß sich in zusammengefaltetem Zustand eine
Dreiecksfläche (58, 58') zwischen dem Einschnitt (22, 22', 24') und den angrenzenden Falzlinien (14, 18; 14', 20'; 16',
20') farblich von einer Oberseite (62, 62') der in den Schlitz
(42, 42', 44') geschobenen Ecke (52, 52', 54') abhebt.
27. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Schlitz (42, 42', 44') geschobene
Ecke (52, 52', 54') beim vorletzten Falzvorgang gebildet wird.
28. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (42) in zusammengefaltetem Zustand
an einer unteren Ecke (46) eines vorderen Deckblatts (62) angeordnet ist.
29. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Schlitze (42', 44') an gegenüberliegenden
unteren Ecken (46', 48') eines vorderen Deckblatts (62') angeordnet sind.
30. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Schlitz (42, 42', 44') geschobene
Ecke (52, 52', 54') aus mindestens zwei übereinanderliegenden Lagen (62, 64, 66, 68) besteht.
31. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß in auseinandergefaltetem Zustand eine der
Falzlinien (14) in der Mitte zwischen zwei entgegengesetzten Seitenrändern (10, 12) angeordnet ist, und daß zwei von der
Falzlinie (14) getrennte Teile einer Breitseitenfläche eines Zuschnitts (4) in zusammengefaltetem Zustand gegeneinander anliegen.
32. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 31, gekennzeichnet
durch insgesamt vier Falzlinien {14, 16, 18, 20; 14', 16', 18', 20') .
33. Faltprospekt nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, . daß in auseinandergefaltetem Zustand eine der Falzlinien (14)
zwischen einem oberen und einem unteren Seitenrand (6, 8) und drei der Falzlinien (16, 18, 20) zwischen einem linken und
rechten Seitenrand (12, 10) verlaufen.
34. Faltprospekt nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß in_ auseinandergefaltetem Zustand jeweils zwei der FaI1Zlinien
(141, 16') zwischen einem oberen und einem unteren Seitenrand
(6', 8') und zwischen einem linken und rechten Seitenrand (12', 10') verlaufen.
35. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl der übereinanderliegenden Lagen
in zusammengefaltetem Zustand weniger als zwölf und vorzugsweise auf weniger als zehn beträgt.
36. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß in zusammengefaltetem Zustand jeweils mehrere
Seitenränder (6, 8, 10, 12; 6', 8', 10', 12') und/oder
Falzlinien (14, 15, 18, 20; 14', 16', 18', 20') im wesentlichen deckungsgleich übereinanderliegen.
37. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Teile des Faltprospekts, die beim
letzten Falzvorgang zusammengefaltet werden, in Falzrichtung eine geringfügig unterschiedliche Breite aufweisen, wobei derjenige
Teil, der mit dem Schlitz (42, 42', 44') versehen ist, geringfügig breiter ist als derjenige Teil, der die in den
Schlitz (42, 42', 44') gehörige Ecke (52, 52', 54') umfaßt.
38. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem Papiermaterial mit einem Flächengewicht
von weniger als 120 g/m2 und vorzugsweise von weniger als 100 g/m2 besteht.
39. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem Papiermaterial mit einer
niedrigen Biegeelastizität besteht.
40. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem reißfesten Papiermaterial besteht.
41. Zuschnitt für einen Faltprospekt (2, 2') nach einem der
Ansprüche 16 bis 40, gekennzeichnet durch zueinander senkrechte Falzlinien {14, 16, 18, 20; 14', 16', 18', 20') und
mindestens einen an beiden Enden geschlossenen Einschnitt (22, 22', 24'), der in der Nähe eines Kreuzungspunktes (28, 28')
zweier Falzlinien (14, 18; 14', 20'; 16', 20') unter einem
Winkel zu den sich kreuzenden Falzlinien (14, 18; 14', 20'; 16', 20') angeordnet ist und sich zwischen diesen erstreckt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29521333U DE29521333U1 (de) | 1995-07-29 | 1995-07-29 | Faltprospekt und Zuschnitt für einen Faltprospekt |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995127907 DE19527907A1 (de) | 1995-07-29 | 1995-07-29 | Faltprospekt und Zuschnitt für einen Faltprospekt |
| DE29521333U DE29521333U1 (de) | 1995-07-29 | 1995-07-29 | Faltprospekt und Zuschnitt für einen Faltprospekt |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29521333U1 true DE29521333U1 (de) | 1997-04-24 |
Family
ID=26017277
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29521333U Expired - Lifetime DE29521333U1 (de) | 1995-07-29 | 1995-07-29 | Faltprospekt und Zuschnitt für einen Faltprospekt |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29521333U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29922507U1 (de) | 1999-12-22 | 2000-04-20 | Fye, Thomas, 53123 Bonn | Informationsträger mit Schutzumschlag und Aufnahmefächer im Visitenkartenformat |
-
1995
- 1995-07-29 DE DE29521333U patent/DE29521333U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29922507U1 (de) | 1999-12-22 | 2000-04-20 | Fye, Thomas, 53123 Bonn | Informationsträger mit Schutzumschlag und Aufnahmefächer im Visitenkartenformat |
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