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DE29521333U1 - Faltprospekt und Zuschnitt für einen Faltprospekt - Google Patents

Faltprospekt und Zuschnitt für einen Faltprospekt

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Publication number
DE29521333U1
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folding
folded brochure
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DE29521333U
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SCHUMANN DRUCKEREI GmbH
Original Assignee
SCHUMANN DRUCKEREI GmbH
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D15/00Printed matter of special format or style not otherwise provided for
    • B42D15/02Postcards; Greeting, menu, business or like cards; Letter cards or letter-sheets
    • B42D15/04Foldable or multi-part cards or sheets
    • B42D15/042Foldable cards or sheets

Landscapes

  • Prostheses (AREA)

Description

Anwaltsakte: SFC 10 Gbm
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Faltprospekt aus einem mindestens einseitig bedrucktem Blatt, das mindestens einmal zusammengefaltet ist.
Darüber hinaus betrifft die Erfindung einen Zuschnitt für einen derartigen Faltprospekt.
Faltprospekte reichen häufig aus, um Informationen über einen bestimmten Gegenstand zu geben, der beispielsweise beworben werden soll. Auf einem solchen Faltprospekt können Grafiken, Texte oder Fotos untergebracht werden, wobei das Layout bzw. die Faltungen so gewählt werden können, daß bestimmte Informationen in einer vorgegebenen Reihenfolge aufeinander folgen.
Sehr häufig werden solche Faltprospekte auch dazu benutzt, auf eine bestimmte Unternehmung hinzuweisen, bei der der beworbene Gegenstand hergestellt wird bzw. bezogen werden kann. Die Firma dieser Unternehmung wird an irgendeiner Stelle des Faltprospektes abgedruckt, da der Hersteller des Faltprospektes davon ausgeht, daß der gesamte Faltprospekt auseinander gefaltet wird, um sämtliche in ihm enthaltenen Informationen aufnehmen zu können.
Der Faltprospekt ist aufgrund seiner Größe im Regelfall nicht dazu geeignet, auf Dauer aufbewahrt zu werden. Vielmehr erlischt das Interesse an dem Faltprospekt meistens gleichzeitig mit dem Interesse am beworbenen Gegenstand. Persönliche Berühungspunkte verbinden den Leser des Faltprospektes meistens nicht mit dem Namen der sich aus diesem Faltprospekt ergebenden Unternehmung. Insbesondere im Hinblick auf die Größe des Faltprospektes wird dieser auf Dauer eher als lästig empfunden und daher meistens schon nach relativ kurzer Dauer vernichtet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Faltprospekt der einleitend genannten Art so zu gestalten, daß beim Leser des Faltprospektes der Wunsch entsteht, diesen für eine gelegentliche Einsichtnahme aufzubewahren.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Blatt nach Vornahme der Faltung Teilflächen von der Größe einer üblichen Visitenkarte aufweist.
Dadurch erhält der Faltprospekt eine Größeordnung, die für eine auf Dauer ausgelegte Aufbewahrung geeignet ist. Gerade am Geschäftsleben Teilnehmende sind geneigt, Visitenkarten auf Dauer aufzuheben, um gegebenenfalls Informationen über Geschäftspartner zur Verfügung zu haben, die in gewissen Situationen hilf-reich sein können, sei es, daß bestimmte Produkte von ihnen bezogen werden können, sei es, daß sie Informationen über bestimmte Zusammenhänge liefern können.
Dieses Aufbewahrungsbedürfnis hat dazu geführt, daß handelsüblich Behältnisse für die Aufbewahrung von Visitenkarten bezogen werden können. Sie sind mit Fächern versehen, in denen übersichtlich geordnet Visitenkarten angelegt und ständig rekapituliert werden können. Die Behältnisse sind hinsichtlich ihres Platzbedarfs so übersichtlich, daß sie im üblichen Gepäck eines Geschäftsreisenden untergebracht werden können.
Ein entsprechend eingerichteter Faltprospekt hat also die große Chance in ein solches Behältnis eingeordnet und auf Dauer aufbewahrt zu werden, wenn der Faltprospekt wissenswerte Tatsachen schnell und übersichtlich geordnet zur Verfügung hält. Damit wird ein auf Dauer angelegter Werbeeffekt von nicht zu unterschätzender Bedeutung erzielt, und zwar auf kostengünstige und unaufdringliche Weise.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Blatt auf mindestens einer seiner beiden nach Durchführung der Faltung nach außen gewandten Außenseiten der Teilflächen mit Angaben bedruckt. Diese Angaben sind schnell und übersichtlich erkennbar, wenn der Faltprospekt in ein für Visitenkarten vor-
gesehenes Behältnis eingeordnet ist. Außerdem sorgt das Format der Visitenkarte dafür, daß der Faltprospekt wegen eines zu großen Abmaßes der Vernichtung anheimgegeben wird.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beziehen sich die Angaben auf eine Person. Dadurch erhält der Faltprospekt in erster Linie die Aufgabe, über die Person zu informieren, von der der Faltprospekt stammt. Die Zuordnung zwischen dem Inhalt des Faltprospektes und der Person, über die der im Faltprospekt beschriebene Gegenstand bezogen werden kann, ist eindeutig und leicht herzustellen. Der informelle Wert eines solchen Faltprospektes ist damit in überzeugender Weise dokumentiert, so daß sich schon deswegen die Aufbewahrung des als Visitenkarte hergestellten Faltprospektes lohnt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Teilflächen durch eine Verbindung aufeinander gepreßt. Auf diese Weise enthält der Faltprospekt eine dünne handliche Form und läßt sich ohne weiteres in ein für die Aufbewahrung von Visitenkarten geeignetes Behältnis einordnen. Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die eine Außenseite tragenden Teilfläche mit der die andere Außenfläche tragende Teilfläche verbunden. Auf diese Weise wird der Charakter des gefalteten Faltprospektes als Visitenkarte besonders hervorgehoben. Wann darüber hinaus besondere Informationen aus dem Inhalt des Faltprospektes aufbewahrt werden sollen, kann die Verbindung lösbar hergestellt werden. Dadurch kann der Faltprospekt bei Bedarf auseinander gefaltet und die gewünschte Information dem auseinander gefalteten Faltprospekt entnommen werden, um anschließend wieder verschloßen in ein Behältnis zurückgesteckt werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der Faltprospekt entlang von Falzlinien so zusammen gefaltet, daß mindestens eine von Falzlinien und/oder Seitenrändern begrenzte, beim Zusammenfalten gebildete Ecke durch einen unter einem Winkel zu den Falzlinien angeordneten und/oder
beidseitig begrenzten Schlitz geschoben ist, der das Aufspreizen des zusammengefalteten Prospekts und die Bildung von Eselsohren an dieser Ecke verhindert und einen Verschluß bildet.
Die Anordnung des Schlitzes ist dabei vorzugsweise so gewählt, daß er sich vor dem letzten Falzvorgang schräg' über die Innenseite einer anderen beim Zusammenfalten gebildeten Ecke erstreckt, die der in den Schlitz einzuführen-den Ecke in Bezug zu der beim letzten Falzvorgang genutzten übereinanderliegenden Falzlinien spiegelsymmetrisch gegenüberliegt.
Zwar könnte der Schlitz grundsätzlich zwischen einer Oberfläche des Faltprospekts und einem bereichsweise auf die Oberfläche aufgeklebten Stück Papier oder Folie, beispielsweise einem an den Enden angeklebten Streifen oder einem entlang zweier Seitenränder angeklebten Dreieck ausgebildet sein, Jedoch sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Schlitz von einem an beiden Enden geschlossenen Einschnitt, d.h. einem durch das verwendete Papiermaterial hindurchgehenden Schlitz gebildet wird, der in der Nähe eines Kreuzungspunktes zweier Falzlinien angeordnet ist.
Um ein Einreißen des Faltprospekts an den Enden des Einschnitts zu verhindern und den Einschnitt möglichst kurz zu halten, um im auseinandergefalteten Zustand ein Aufklaffen des Einschnitts sowie eine größere Schwächung des Faltprospekts zu verhindern, verläuft der Einschnitt vorzugsweise entweder über die beiden Falzlinien hinweg und endet in einem geringen Abstand von diesem oder seine Enden liegen auf den Falzlinien selbst. In beiden Fällen erstreckt sich nach einem teilweisen Zusammenfalten der sich ergebende Schlitz schräg über eine andere Ecke hinweg bis zu deren Rändern, so daß die beiden Ecken nach Beendigung des Falzvorgangs im wesentlichen deckungsgleich übereinander liegen.
Um die Fläche des zwischen dem Einschnitt und den Rändern der angrenzenden Ecke.gebildeten Dreiecks, unter dem die in den
Schlitz geschobene Ecke festgehalten wird, im Verhältnis zur Länge des Einschnitts möglichst groß zu machen, sieht eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Einschnitt mit den zueinander senkrechten Falzlinien, zwischen denen er angeordnet ist, jeweils einen Winkel von mehr als 20 Grad und vorzugsweise von mehr als 30 Grad einschließt, beispielsweise 50 Grad mit einer Falzlinie und 40 Grad mit der anderen. Das beste Ergebnis wird erzielt, wenn der Einschnitt spiegelsymmetrisch zur Winkelhalbierenden angeordnet ist, d.h. unter einem Winkel von 45 Grad zu beiden Falzlinien verläuft. Dabei ist es ausreichend, wenn der Schlitz bzw. der Einschnitt eine Länge aufweist, die kürzer als eine Schmalseitenkante und vorzugsweise kürzer als die Hälfte einer Schmalseitenkante des zusammengefalteten Faltprospekts ist.
Das Erkennen der Vorgehensweise zum Öffnen bzw. Auseinanderfalten des Faltprospekts kann für einen unerfahrenen Empfänger zweckmäßig dadurch erleichtert werden, daß sich die zwischen dem Schlitz und den Rändern der angrenzenden Ecke eingeschlossene Dreiecksfläche in zusammengefaltetem Zustand farblich von einer Oberseite der in den Schlitz geschobenen Ecke abhebt oder beispielsweise eine Pfeilmarkierung trägt.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß sich der Schlitz in einer unteren Ecke eines vorderen Deckblatts des zusammengefalteten Faltprospekts befindet. Begriffe wie untere Ecke, oberer oder rechter Seitenrand oder dgl. beziehen sich dabei auf diejenige Lage, in der jeweils aufgedruckte Buchstaben oder Zahlen lesbar sind.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung verläuft mindestens eine der Falzlinien durch die Mitte der auseinandergefalteten Prospekts, beispielsweise von einem oberen zu einem unteren Seitenrand, und der Faltprospekt wird als erstes entlang dieser Falzlinie zusammengefaltet, so daß die beiden von der Falzlinie getrennten Teile einer Breitseitenfläche gegeneinander anliegen. Da die gegeneinander anliegenden Oberflächenteile diese Lage beim weiteren Zusammenfalten bei-behalten, wird erreicht, daß eine der beiden
Breitseitenflächen im auseinandergefalteten Zustand ganzflächig mit einem Photo, einer Skizze oder einem Text bedruckt werden kann, ohne daß dabei auf den für das Deckblatt vorgesehenen Text Rücksicht genommen werden muß.
Damit die Dicke des zusammengefalteten Prospekts diejenige herkömmlicher Visitenkarten nicht wesentlich überschreitet, besteht der Faltprospekt gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung aus einem dünnen Papiermaterial mit einem Flächengewicht von weniger als 120 g/m2 und vorzugsweise weniger als 100 g/m2. Außerdem ist zweckmäßig die Anzahl der in zusammengefaltetem Zustand übereinanderliegenden Lagen auf weniger als zwölf und/oder vorzugsweise auf weniger als zehn begrenzt, wobei zwei bevorzugte Faltungen mit jeweils insgesamt vier Falzlinien zu neun bzw. acht Lagen führen.
Während im zuerst genannten Fall in auseinandergefaltetem Zustand jeweils zwei der Falzlinien zwischen einem oberen und einem unteren Seitenrand sowie zwischen einem linken und rechten Seitenrand angeordnet sind, verläuft im zuletzt genannten Fall eine der Falzlinien von oben nach unten oder von rechts nach links, während sich die drei anderen von rechts nach links bzw. von oben nach unten über den auseinandergefalteten Faltprospekt erstrecken.
Um zu verhindern, daß sich die in den Schlitz geschobene Ecke an einer inneren Begrenzung des Schlitzes staucht, was eine Aufwölbung des Deckblatts und der darunterliegenden, mit in den Schlitz geschobenen Lagen verursachen könnte, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß in zusammengefaltetem Zustand Seitenränder und/oder Falzlinien, welche die in den Schlitz geschobene Ecke an einer Seite begrenzen, nicht weiter als bis zu dieser inneren Begrenzung reichen. Dies wird bevorzugt dadurch erreicht, daß die beiden Teile des Faltprospekts, die beim letzten Falzvorgang zusammengefaltet werden, in Falzrichtung eine geringfügig unterschiedliche Breite aufweisen, wobei derjenige Teil, der die mit dem Schlitz versehene Ecke umfaßt, geringfügig breiter ist
als derjenige Teil, der die in den Schlitz gehörige Ecke umfaßt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: einen unbedruckten erfindungsgemäßen Faltprospekt in auseinandergefaltetem Zustand;
Fig. 2: eine Draufsicht auf eine Vorderseite des zusammengefalteten Faltprospekts aus Fig. 1;
Fig. 3: einen Schnitt durch den Faltprospekt entlang der Linie 3-3 der Fig. 2;
die Figuren 4 a bis d: Draufsichten auf den Faltprospekt aus Fig. 1, welche ein mögliches Falzschema bei dessen Zusammenfalten erläutern;
Fig. 5: einen weiteren unbedruckten erfindungsgemäßen Faltprospekt in auseinandergefaltetem Zustand;
Fig. 6: eine Draufsicht auf eine Vorderseite des zusammengefalteten Faltprospekts aus Fig. 5.
die Figuren 7 a bis e: Draufsichten auf den Faltprospekt aus Fig. 5, welche ein mögliches Falzschema bei dessen Zusammenfalten erläutern.
Die in der Zeichnung dargestellten Faltprospekte 2, 2' bestehen jeweils aus einem rechteckigen Zuschnitt 4, 4' aus einem Papiermaterial, wobei das Verhältnis zwischen der Länge des oberen und unteren Seitenrandes 6, 6', 8, 8' und derjenigen des rechten und linken Seitenrandes 10, 10', 12, 12' auf die gewünschten Abmessungen des zusammengefalztem Faltprospekts 2, 2' abgestimmt ist, die im wesentlichen den bei Visitenkarten gebräuchlichen Abmessungen entsprechen.
Die auseinandergefalteten Faltprospekte 2, 2' weisen jeweils insgesamt vier zueinander senkrechte Falzlinien 14, 16, 18, 20 'bzw. 14', 16', 18', 20' auf, die sich zwischen entgegengesetzten Seitenrändern 6, 6', 8, 8!, 10, 10', 12, 12' über den Zuschnitt 4, 4' erstrecken. Während bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel eine der Falzlinien 14 vom oberen Seitenrand 6 bis zum unteren Seitenrand 8 und die anderen drei quer dazu vom linken Seitenrand 12 bis zum rechten Seitenrand 10 verlaufen, kreuzen sich bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel zwei in der Zeichnung von oben nach unten verlaufende Falzlinien 14', 16' mit zwei von links nach rechts verlaufenden Falzlinien 18', 20'.
Weiter'enthalten beide Faltprospekte 2, 2' einen bzw. zwei Einschnitte 22 bzw. 22', 24', 'd.h. durch das Papiermaterial des Zuschnitts 4, 4' hindurchgehende Schlitze mit gegeneinander anliegenden Rändern, die jeweils an beiden Enden 26, 26' geschlossen sind, d.h. nicht bis zu einem Seitenrand 6, 6', 8, 8', 10, 10', 12,. 12' verlaufen. Die Einschnitte 22, 22',24' sind jeweils in der Nähe eines Kreuzungspunkts 28, 28' zweier zueinander senkrechter Falzlinien 14, 18; 14', 20'; 16', 20' angeordnet, wobei sie jeweils mit beiden sich kreuzenden Falzlinien Winkel einschließen, die bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel jeweils 45 Grad betragen, während sie bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel 35 bzw. 55 Grad betragen.
Während sich der Einschnitt 22 bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel über die beiden sich kreuzenden Falzlinien 14, 18 hinweg erstreckt und jeweils in einem geringen Abstand von den Falzlinien 14, 18 endet, liegen die Enden 26' der Einschnitte 22', 24' bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel unmittelbar auf den Falzlinien 14', 20'; 16', 20'. Alle Einschnitte 22, 22', 24' sind geradlinig; könnten beispielsweise jedoch auch leicht konkav oder gelocht und haftgeklebt in Richtung des benachbarten Kreuzungspunktes 28, 28' gebogen sein. Die Länge der Einschnitte 22, 22', 24' ist kleiner als der halbe Abstand zwischen zwei benachbarten Kreuzungspunkten 28, 28' bzw. kleiner als die Länge einer
Schmalseitenkante 40, 40' des Faltprospekts 2, 2' in zusammengefaltetem Zustand.
Die Einschnitte 22, 22', 24 bilden jeweils einen Schlitz 42, 42', 44', der sich in einem teilweise zusammengefalteten Zustand, genauer gesagt vor dem letzten Falzvorgang {Fig. 4c, Fig. 7d), in einer der beiden äußeren Lagen 50, 50' einer Hälfte des Faltprospekts 2, 2' von einem Rand einer Ecke 46, 46', 48' bis zum anderen Rand der Ecke 46, 46', 48' schräg über diese hinweg erstreckt, so daß beim letzten Falzvorgang eine andere Ecke 52, 52', 54' des bis auf den letzten Falzvorgang zusammengefalteten Faltprospekts 2, 2' (Fig. 4c, Fig. 7d) in den Schlitz 42, 42', 44' gesteckt oder geschoben werden kann. Das heißt, der letzte Falzvorgang erfolgt derart, daß die andere Ecke 52, 52', 54', welche bezüglich der beim letzten Falzvorgang benutzten übereinanderliegenden Falzlinien 16, 20 bzw. 18' spiegelsymmetrisch zur Ecke 46, 46',48' angeordnet ist, innerhalb des Schlitzes 42, 42', 44' im wesentlichen deckungsgleich über der Ecke 46, 46', 48' zu liegen kommt. Dabei befindet sich derjenige Teil der mit dem Einschnitt 22, 22', 24' versehenen Lage 50, 50', welcher an die Falzlinie 16, 18' angrenzt, auf der Innenseite des zusammengefalteten Faltprospekts 2, 2', während sich derjenige Teil, der die an den Schlitz 42, 42', 44' angrenzende Dreiecksfläche 58, 58', 60' der Ecke 46, 46', 48 bildet, auf der Außenseite des zusammengefalteten Faltprospekts 2, 2' befindet (Fig. 3). Die in den Schlitz 42, 42', 44' geschobene Ecke 52, 52', 54' besteht aus vier Lagen 62, 64, 66, 68' des Papiermaterials, von denen die jeweils äußerste (62) im Schlitz 42, 42', 44' gegen die nach innen weisende Unterseite der Lage 50, 50' anliegt, so daß ein Aufspreizen oder Aufklappen des zusammengefalteten Faltprospekts 2, 2' ebenso verhindert wird, wie die Bildung von Eselsohren an der in den Schlitz 42, 42', 44' gesteckten Ecke 52, 52', 54'.
Um zu verhindern, daß sich die in den Schlitz 42, 42', 44' geschobene Ecke 52, 52', 54' staucht, sind in derjenigen Richtung, in welcher der letzte Falzvorgang erfolgt, die Abstände zwischen benachbarten parallelen Falzlinien 16, 18, 20; 18',
20' bzw. zwischen den Seitenrändern 6, 8; 6!, 8' und dazu benachbarten Falzlinien 16, 20; 18', 20' nicht genau gleich, sondern die Falzlinien sind so angeordnet, daß der die Ecke 52, 52', 54' umfassende Teil des Faltprospekts 2, 2' vor dem letzten Falzvorgang etwas schmaler als der die Ecke 46, 46', 48' umfassende Teil ist. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel bedeutet dies, daß der Abstand zwischen den beim letzten Falzvorgang benutzten übereinanderliegenden Falzlinien 16, 20 und der in auseienadergefaltetem Zustand dazwischen angeordneten benachbarten Falzlinie 18 geringfügig, d.h. um etwa 1 mm größer ist, als der Abstand zwischen dem oberen Seitenrand 6 und der Falzlinie 16 bzw. der Abstand zwischen dem unteren Seitenrand 8 und der Falzlinie 20.
Die Dreiecksfläche 58, 58', 60 zwischen dem Einschnitt 22; 22', 24' und den Falzlinien 14, 18; 14', 20', 16', 20' ist auf derjenigen Breitseitenfläche, die in zusammengefaltetem Zustand (Fig. 4d, Fig. 7e) sichtbar ist, mit einer anderen Farbe bedruckt, als die oberste Lage 62, 62' desjenigen Teils, dessen Ecke 52, 52', 54' in den Schlitz 42, 42', 44' geschoben ist, so daß sich der an den Schlitz 42, 42', 44' angrenzende Teil der Lage 50, 50' deutlich von der Lage 62, 62' abhebt, welche in zusammengefaltetem Zustand das Deckblatt bildet.
Die Anordnung der Einschnitte 22, 22', 24' auf dem Zuschnitt ist abhängig von der vorgesehenen Falzung des Faltprospekts 2, 2' sowie von der gewünschten Lage des Schlitzes 42, 42', 44' bei zusammengefaltetem Faltprospekt 2, 2', wobei für die letztere zumeist der untere Rand vorgesehen ist, und kann grundsätzlich in der Nähe jedes Kreuzungspunktes 28, 28' bzw. auf jeder Seite desselben liegen
Das Zusammenfalten des Faltprospekts 2, 2' erfolgt in Abhängigkeit von der Anordnung des Einschnitts 22, 22', 24', so daß dieser nicht unzugänglich im Inneren des zusammengefalteten Faltprospekts 2, 2' zu liegen kommt. Um sicherzustellen, daß eine·Breitseitenfläche des auseinandergefalteten Faltprospekts 2, 2' für einen ganzflächigen Druck, beispielsweise ein Photo oder eine Straßenkarte zur Verfugung steht, erfolgt bei dem in
Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel der erste und bei dem in Fig. 7 dargestellten Ausführungsbeispiel der erste und zweite Falzvorgang entlang der einzelnen Falzlinie 14 bzw. entlang zweier paralleler Falzlinien 14', 16', vorzugsweise entlang der vertikalen Falzlinien 14, 14', 16'. Die Falzrichtung ist in den Figuren 4 und 7 jeweils durch Pfeile dargestellt, die andeuten, wie der jeweils nachfolgende Falzvorgang erfolgt. Die nachfolgenden Falzvorgänge erfolgen jeweils in der gleichen Richtung, also nicht in Form einer Zick-zack- oder Laporellofalzung, jedoch sind im Hinblick auf die Reihenfolge der verwendeten Falzlinien unterschiedliche Varianten möglich. Die Faltung entlang der Falzlinien 14, 16, 18, 20; 14', 16', 18', 20' erfolgt in einer Falzmaschine unter einem relativ hohen Druck, so daß die übereinandergefalteten Felder dicht aufeinanderliegen. Aus dem gleichen Grund wird zweckmäßig ein dünnes, gut faltbares Papiermaterial mit einem Flächengewicht von 80 g/cm2 verwendet, dessen Biegeelastizität gering ist, so daß es sich nach dem Falzen nicht wieder aufrichtet. Zweckmäßig kommen reißfeste, gut bedruckbare Bilderdruckpapiere und andere zum Einsatz.
Die zusammengefalteten Faltprospeke 2, 2' werden zusätzlich einer Nachpressung in einer Presse unterzogen, wobei mehrere, vorzugsweise etwa ca. 5 0 zusammengefaltete Faltprospekte übereinandergelegt und mit Druck gepreßt werden, so daß ein Papiererzeugnis, quasi eine Visitenkarten, entsteht, wenn die das Deckblatt bildende obere Lage 62, 62' in zusammengefaltetem Zustand mit einem Name und einer Adresse bedruckt ist.
Grundsätzlich ist es allerdings auch möglich, bei Verwendung eines größeren Faltprospekts die Abstände zwischen den Falzlinien zu vergrößern, so daß der erfindungsgemäße Faltprospekt auch als Faltplan oder Faltkarte verwendet werden kann.

Claims (41)

Anwaltsakte: SFC 10 Gbm Schutzansprüche:
1. Faltprospekt auf einem mindestens einseitig bedruktem Blatt, das mindestens einmal zusammengefaltet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Blatt nach Vornahme der Faltung Teilflächen von der Größe einer üblichen Visitenkarte aufweist.
2. Faltprospekt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Blatt auf mindestens einer seiner beiden nach Durchführung der Faltung nach außen gewandten Außenseiten der Teilflächen mit Angaben bedruckt ist.
3. Faltprospekt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Angaben sich auf einen Person beziehen.
4. Faltprospekt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Angaben zur Person sich auf den Namen eines Übergebers der Visitenkarte beziehen.
5. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Angaben sich in einen Text einfügen, der auf dem Blatt abgedruckt ist.
6. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilflächen durch eine Verbindung aufeinander gepreßt sind.
7. Faltprospekt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Außenseite tragende Teilfläche mit der die andere Außenseite tragenden Teiflache verbunden ist.
8. Faltprospekt nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung lösbar ist.
9. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilflächen miteinander verklebt sind.
10. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Teilfläche eine Verbindungslücke aufweist, über die sie mit mindestens einer anderen Teilfläche verbunden ist.
11. Faltprospekt nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungslasche der einen Teilfläche in eine Ausnehmung der anderen Teilfläche hineinragt.
12. Faltprospekt nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Teilfläche mit einer ihrer Ecken in einen Schlitz der anderen Teilfläche hineinragt.
13. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß alle Teilflächen von gleicher Größe sind.
14. Faltprospekt nach einem der Ansprüche l.bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige der Teilfächen von einander unterschiedliche Größen besitzen.
15. Faltprospekt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Angaben bedruckte Außenseite auf einer Teilfläche vorgesehen ist, die kleiner ist als eine außerhalb des Schlitzes liegende Teilfläche.
16. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltprospekt (2, 2') entlang der Falzlinien (14, 15, 18, 20; 14', 16', 18', 20') zusammengefaltet ist, und daß mindestens eine von Falzlinien (14, 16, 18, 20; 14', 16', 18', 20') und/oder Seitenrändern (&dgr;, 8, 10, 12; 6', 8', 10', ,12') begrenzte, beim Zusammenfalten gebildete Ecke (52, 52', 54') durch einen unter einem Winkel zu den Falzlinien (14, 16, 18, 20; 14', 16', 18', 20') angeordneten und beidseitig begrenzten Schlitz (42, 42', 44') geschoben ist.
17. Faltprospekt nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Schlitz (42, 42', 44') vor einem letzten Falzvorgang schräg über die Innenseite einer weiteren beim Zusammenfalten gebildeten Ecke (46, 46', 48') erstreckt, welche der
zuerst genannten Ecke {52, 52', 54') in Bezug zu der beim letzten Falzvorgang benutzten'Falzlinie (16, 20; 18') und/oder im wesentlichen spiegelsymmetrisch gegenüberliegt.
18. Faltprospekt nach Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (42, .42', 44') von einem an beiden Enden (26, 26') geschlossenen Einschnitt (22, 22', 24') gebildet wird.
19. Faltprospekt nach Anspruch 18,.dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der beiden Enden (26') des Einschnitts (22', 24') auf einer Falzlinie (141, 16', 20') liegt.
20. Faltprospekt nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß beide Enden (26') des Einschnitts (22', 24') auf jeweils einer Falzlinie (14', 16', 20') liegen.
21. Faltprospekt nach Anspruch 18, dadurch gekenzeichnet, daß der Einschnitt (22) über mindestens eine Falzlinie (14, 18) hinweg verläuft.
22. Faltprospekt nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende (26) des Einschnitts (22) in geringem Abstand von der Falzlinie (14, 18) angeordnet ist.
23. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschnitt (22) mit zwei zueinander senkrechten Falzlinien (14, 18) jeweils gleiche Winkel von Grad einschließt.
24. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschnitt (22', 24') mit zwei zueinander senkrechten Falzlinien (14', 20'; 16', 20') jeweils unterschiedliche Winkel einschließt, die beide größer als 20 Grad und vorzugsweise größer als 30 Grad sind.
25. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschnitt (22, 22', 24') eine Länge aufweist, die in zusammengefaltetem Zustand kürzer als eine
Schmalseitenkante (40, 40') und vorzugsweise kurzer als die Hälfte einer Schmalseitenkante (40, 40') ist.
26. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß sich in zusammengefaltetem Zustand eine Dreiecksfläche (58, 58') zwischen dem Einschnitt (22, 22', 24') und den angrenzenden Falzlinien (14, 18; 14', 20'; 16', 20') farblich von einer Oberseite (62, 62') der in den Schlitz (42, 42', 44') geschobenen Ecke (52, 52', 54') abhebt.
27. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Schlitz (42, 42', 44') geschobene Ecke (52, 52', 54') beim vorletzten Falzvorgang gebildet wird.
28. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (42) in zusammengefaltetem Zustand an einer unteren Ecke (46) eines vorderen Deckblatts (62) angeordnet ist.
29. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Schlitze (42', 44') an gegenüberliegenden unteren Ecken (46', 48') eines vorderen Deckblatts (62') angeordnet sind.
30. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Schlitz (42, 42', 44') geschobene Ecke (52, 52', 54') aus mindestens zwei übereinanderliegenden Lagen (62, 64, 66, 68) besteht.
31. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß in auseinandergefaltetem Zustand eine der Falzlinien (14) in der Mitte zwischen zwei entgegengesetzten Seitenrändern (10, 12) angeordnet ist, und daß zwei von der Falzlinie (14) getrennte Teile einer Breitseitenfläche eines Zuschnitts (4) in zusammengefaltetem Zustand gegeneinander anliegen.
32. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 31, gekennzeichnet durch insgesamt vier Falzlinien {14, 16, 18, 20; 14', 16', 18', 20') .
33. Faltprospekt nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, . daß in auseinandergefaltetem Zustand eine der Falzlinien (14) zwischen einem oberen und einem unteren Seitenrand (6, 8) und drei der Falzlinien (16, 18, 20) zwischen einem linken und rechten Seitenrand (12, 10) verlaufen.
34. Faltprospekt nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß in_ auseinandergefaltetem Zustand jeweils zwei der FaI1Zlinien (141, 16') zwischen einem oberen und einem unteren Seitenrand (6', 8') und zwischen einem linken und rechten Seitenrand (12', 10') verlaufen.
35. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl der übereinanderliegenden Lagen in zusammengefaltetem Zustand weniger als zwölf und vorzugsweise auf weniger als zehn beträgt.
36. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß in zusammengefaltetem Zustand jeweils mehrere Seitenränder (6, 8, 10, 12; 6', 8', 10', 12') und/oder Falzlinien (14, 15, 18, 20; 14', 16', 18', 20') im wesentlichen deckungsgleich übereinanderliegen.
37. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Teile des Faltprospekts, die beim letzten Falzvorgang zusammengefaltet werden, in Falzrichtung eine geringfügig unterschiedliche Breite aufweisen, wobei derjenige Teil, der mit dem Schlitz (42, 42', 44') versehen ist, geringfügig breiter ist als derjenige Teil, der die in den Schlitz (42, 42', 44') gehörige Ecke (52, 52', 54') umfaßt.
38. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem Papiermaterial mit einem Flächengewicht von weniger als 120 g/m2 und vorzugsweise von weniger als 100 g/m2 besteht.
39. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem Papiermaterial mit einer niedrigen Biegeelastizität besteht.
40. Faltprospekt nach einem der Ansprüche 16 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem reißfesten Papiermaterial besteht.
41. Zuschnitt für einen Faltprospekt (2, 2') nach einem der Ansprüche 16 bis 40, gekennzeichnet durch zueinander senkrechte Falzlinien {14, 16, 18, 20; 14', 16', 18', 20') und mindestens einen an beiden Enden geschlossenen Einschnitt (22, 22', 24'), der in der Nähe eines Kreuzungspunktes (28, 28') zweier Falzlinien (14, 18; 14', 20'; 16', 20') unter einem Winkel zu den sich kreuzenden Falzlinien (14, 18; 14', 20'; 16', 20') angeordnet ist und sich zwischen diesen erstreckt.
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