DE29521320U1 - Waschwalze zur mechanischen Reinigung insbesondere kratzempfindlicher Oberflächen von Kraftfahrzeugen - Google Patents
Waschwalze zur mechanischen Reinigung insbesondere kratzempfindlicher Oberflächen von KraftfahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem der mechanischen Reinigung
empfindlicher Oberflächen, vorallem von kratzempfindlichen lackierten aber auch unlackierten Oberflächen, beispielsweise von lackierten Fahrzeugen in
automatischen Waschstraßen oder von nichtlackierten Platten aus Kunstglas wie
zum Beispiel Lärmschutzwänden aus Acrylglas. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Bürste zur mechanischen Reinigung insbesondere
kratzempfindlicher Oberflächen, aufweisend eine Bürstenschale mit einer Mehrzahl daran befestigter Borsten, ein Verfahren zur Herstellung einer
solchen Bürste sowie deren Anwendung.
Einem praktischen Stand der Technik entspricht es, Schmutzpartikel auf
Oberflächen mit einem geeigneten Lösemittel meist Wasser an- oder aufzulösen und abzuspülen. Häufig werden Detergentien als grenzflächenaktive Stoffe
eingesetzt, um den Arbeitsbedarf beim Reinigungsprozess zu verringern. Zur Entfernung hartnäckiger Inkrustierungen, die sich nicht auf einfache Weise anoder
auflösen und von Oberflächen abspülen lassen, wird der Reinigungsvorgang in der Regel durch mechanische Behandlung der
verschmutzten Oberfläche, beispielsweise mittels hierzu geeigneter Bürsten, unterstützt.
Dieses Prinzip wird unter anderem in automatischen Waschstraßen für
Fahrzeuge angewendet. Dabei tritt ein besonderes Problem mit den heutzutage gebräuchlichen Fahrzeuglackierungen auf. Bei häufiger Reinigung von
lackierten Fahrzeugen in automatischen Waschstraßen, besonders von
Fahrzeugen, deren Lackierung erst wenige Monate alt ist, zeigen die lackierten
Oberflächen deutliche Schädigungen.
Dies hängt u. a. mit der Natur des eingesetzten Lackes zusammen. Die den
wesentlichen Bestandteil des Lacks ausmachenden Bindemittel werden in Lösungs- oder Verdünnungsmitteln aufgelöst, um den Lack in eine besser
applizierbare Form zu bringen. Damit im flüssigen Zustand aufgetragener Lack seine schützende Funktion wahrnehmen kann, muß er aushärten. In der
Automobilindustrie werden für Fahrzeugkarroserien aus Umweltgründen heute mehr und mehr mit Wasser verdünnbare Lacksysteme eingesetzt. Diese werden
bevorzugt im Elektrotauchlackierverfahren (elektrophoretische Lackierung) auf der Fahrzeugkarosserie abgeschieden. Alternativ dazu wird heute auch eine
gänzlich lösungsmittelfreie elektrostatische Beschichtung (Pulverbeschichtung) der Karosserien durchgeführt.
Offenbar liegen die endgültigen Härtungszeiten der heutzutage gebräuchlichen
Lacke für Fahrzeugkarosserien im Bereich von Wochen und Monaten, teilweise wird die Härte, wie sie mit herkömmlichen nicht-wäßrigen Lacken
erreichbar war, überhaupt nicht erreicht. Dies führt nun unweigerlich dazu, daß auf lackierten Fahrzeugoberflächen nach mechanischen
Reinigungsprozessen Schleifspuren und Schädigungen in Form von Kratzern oder feinen Rillen zurückbleiben, die teilweise aufgrund ihrer Feinheit erst
unter dem Mikroskop, in ihrer Gesamtheit aber deutlich als weißlicher Schleier erkennbar sind. So klein und fein diese Lackschädigungen auch sein mögen,
Tatsache ist, daß selbst feinste Lackschädigungen die Funktion des Lackes als Schutz insbesondere vor Korrosion von Oberflächen nachteilig beeinflussen
können und ihn optisch matt erscheinen lassen.
Die in automatischen Waschstraßen für Fahrzeuge eingesetzten rotierenden
Waschwalzen haben heutzutage häufig Borsten aus Kunststoff. Zum praktischen Stand der Technik gehören unter anderem runde oder profilierte
Monofile und Bändchen aus Poylpropylen oder Polyamid. Obwohl die runden
oder profilierten Monofile eine verhältnismäßig glatte Oberfläche aufweisen,
kommt es dennoch durch Berührung oder durch Schleifen feiner Schmutzpartikel beim Reinigungsvorgang, bei dem die monofilen Borsten
rotierender Weise über die Oberlächen der Fahrzeuge gezogen werden, zu den genannten Beschädigungen der lackierten Oberflächen. Auch bereits
unternommene Versuche mit bändchenartigen Borstenstrukturen oder vliesartigen Streifen, konnten diese Probleme nicht lösen. Insbesondere fransen
diese Strukturen bei längerem Gebrauch aus und müssen häufig ersetzt werden. Schließlich hat sich gezeigt, daß auch Streifen oder Bänder als Borsten an
rotierenden Bürstenwalzen das Schleifen feiner Schmutzpartikel auf Oberflächen nicht verhindern können. Darüberhinaus können sich durch den
Gebrauch lappig gewordener Bändchen oder Streifenstrukturen Fäden um abstehende Teile des Autos (Scheibenwischer etc.) herumwickeln, was zur
Folge hat, daß solche Scheibenwischer regelrecht herausgerissen werden und über die gesamte Lackoberfläche unter entsprechender Zerstörung des Lacks
gezogen werden.
Als Beispiel für kratzempfindliche nichtlackierte Oberflächen wurden eingangs
die Lärmschutzelemente aus Acrylglas genannt. Bei Lärmschutzelementen dieser Art, wie sie beispielsweise aus der
EP-A 0 407 852 bekannt sind, ist beim Reinigen der relativ leicht
verschmutzenden Oberflächen mittels rotierender Bürsten, wie sie an speziellen Reinigungsfahrzeugen üblich sind, häufig ein Zerkratzen
festzustellen, was wiederum die Haltbarkeit der Platten negativ beinflußt. Werden die Lärmschutzelemente nicht gereinigt, ist aber auf längere Sicht
deren Tauglichkeit als transparente Elemente in Frage gestellt. Werden die Platten kratzfest beschichtet, so kann man sie zwar mit Bürsten herkömmlicher
Art reinigen, die kratzfeste Beschichtung ist aber verhältnismäßig teuer. Ein geeignetes Werkzeug zur schonenden und effektiven Reinigung der
4
transparenten Lärmschutzelementen aus Acrylglas ohne Kratzfestausrüstung ist
daher sehr wünschenswert.
Angesichts des hierin angegebenen und diskutierten Standes des Technik war
es mithin Aufgabe der Erfindung eine Bürste der eingangs genannten Art so fortzubilden, daß sie die mechanische Reinigung kratzempfindlicher
Oberflächen auf schonendere Weise gestattet, als etwa bekannte Bürsten. Dabei soll die Schleierbildung bei Lacken auf Basis wässriger Systeme vermieden
werden, wobei zugleich die gute reinigende Wirkung von bekannten Bürstenstrukturen aufrecht erhalten bleiben soll. Unter anderem soll die neue
Bürste dabei leicht als Reinigungselement in automatischen Waschstraßen oder an Reinigungsfahrzeugen einsetzbar sein.
Insbesondere soll durch die neu zu schaffende Bürste auch die Gefahr der
Beschädigung des Lackes reduziert werden, die besteht, wenn abstehende Teile von Borsten umschlungen, gegebenenfalls abgerißen und über den Lack
gekratzt werden.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist in der Bereitstellung eines einfachen
Verfahrens zur Herstellung eines solchen Bürstenelementes zu sehen. Schließlich soll auch die Anwendung eines Bürstenelements im Rahmen des
Erfindungsgedankens angegeben werden.
Gelöst werden die vorgenannten sowie weitere nicht im einzelnen angegebene
Aufgaben durch eine Bürste der eingangs erwähnten Gattung, welche das Merkmal des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1 aufweist. Vorteilhafte
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Bürste sind Gegenstand der von Anspruch 1 abhängigen Unteransprüche.
In verfahrensmäßiger Hinsicht werden die der Erfindung zugrunde liegenden
Aufgaben durch ein Verfahren gemäß Anspruch 12 gelöst. Bezüglich der
Anwendung der Bürste stellen das Reinigungsverfahren gemäß Anspruch 13
sowie die Verwendung gemäß Anspruch 14 Problemlösungen dar.
Dadurch, daß die Borsten der erfindungsgemäßen Bürste aus einem beflockten
Garn bestehen, gelingt es auf erstaunlich einfache und nicht ohne weiteres vorhersehbare Weise, die mechanische Reinigung kratzempfindlicher
Oberflächen so zu verbessern, daß bei unverminderter Reinigungsleistung (verglichen mit Borsten aus unbeflockten Garnen) ein deutlich geringeres
Ausmaß an Schädigung der gereinigten Oberflächen resultiert. Während die herkömmlichen Borsten von Bürsten an Waschwalzen in Waschstraßen
Ablagerungen und Schäden am Lack von Automobilen verursachen, die aus dem Gammaterial selbst zusammen mit Schleifepuren des Schmutzes bestehen,
oder zum Umschlingen von Gegenständen neigen, die von den Lackoberflächen abstehen, verursachen erfindungsgemäße Bürsten, deren Borsten aus beflockten
Garnen bestehen, diese Ablagerungen und Schleifspuren unter sonst identischen Bedingungen nicht. Außerdem kommt es nicht zur Umschlingung von beim
Reinigungsvorgang von Lackoberflächen an Fahrzeugen notwendigerweise
mitzureinigenden Scheibenwischer u. etc. Gleichzeitig ist die Reinigungsleistung der erfindungsgemäßen Bürsten besser als die
herkömmlicher Bürstenstrukturen.
Wesentliches Kennzeichen der erfindungsgemäßen Bürsten oder Bürstenelemente sind die aus beflockten Garnen bestehenden Borsten.
In der Erfindung wird das dem beflockten Garn zugrunde liegende Garn auch als Seele bezeichnet, während die zur Beflockung der Seele in Frage
kommenden Fasern auch Flock genannt werden.
Im Rahmen der Erfindung wird dabei der Begriff Garn gemäß der DIN 60 900
im Sinn von "einfaches Garn" als einfädiges textiles Gebilde, bestehend aus Filamenten (Endlosfasern) verstanden. Spinnfasern, die normgemäß gebenfalls
zu Garnen zu zählen sind, sind erfindungsgemäß nicht als Seele einsetzbar, da
es bei deren Verwendung zum Zerfasern der Borsten und zur Beschädigung
des Lackes sowie abstehender Teile durch Umschlingung und nachfolgendes Abreißen kommen kann. Es kann sich beim erfindungsgemäßen beflockten
Garn insbesondere um ein Filamentgarn handeln, das aus einem oder mehreren Filamenten, die ohne oder mit Drehung hergestellt sein können,
besteht.
Beflockte Garne sind nun solche textlien Gebilde, bei denen die Oberfläche der
Garne Flock aufweist. Bei Flock handelt es sich um auf sehr kurze Länge geschnittene nicht zum Verspinnen vorgesehene, Filamente, die zur Beflockung
von textlien Substraten in speziellen Verfahren geeignet sind. Die Beflockung der Borstengarne hat dabei den für die Reinigungsanwendung der beflockten
Garne besonders vorteilhaften Effekt, daß das eigentliche Garn, welches häufig auch als Seele des beflockten Garnes bezeichnet wird, in der Regel überhaupt
nicht mit der zu reinigenden Oberfläche in Berührung kommt. So werden Materialablagerungen der Garne auf den zu reinigenden Oberflächen von
vornherein im wesentlichen vermieden. Falls es doch zum Kontakt der Seele des beflockten Garnes mit der zu reinigenden Oberfläche kommt, wird die vom
Garn auf die Oberfläche ausgeübte Kraft durch den Flock deutlich verringert. Ein weiterer beachtlicher Vorteil beflockter Garne als Borsten an
Reinigungsbürsten besteht darin, daß die Flockfasern im Vergleich zu den Garnen ohne Beflockung so feintitrig sind, daß sie selbst keine Ablagerungen
erzeugen und die Schmutzteilchen ohne Schleifspuren in den Räumen zwischen den einzelnen Fasern des Flock entfernen.
Grundsätzlich lassen sich im Rahmen der Erfindung Bürsten mit beflockten
Garnen aus einer Vielzahl dem Fachmann geläufigen Materialkombinationen als Borsten einsetzen. In bevorzugter Ausführungsform kennzeichnet sich die
Bürste der Erfindung nun dadurch, daß das beflockte Garn als Seele ein Monofil aus einem thermoplastischen Kunststoff aufweist. Monofile aus
thermoplastischen Kunststoffen eignen sich aufgrund ihres Eigenschaftspektrums hervorragend für das erfindungsgemäße Einsatzgebiet.
Beim monofilen Garn handelt es sich um ein Filamentgarn, das wie bereits erwähnt, aus einem einzelnen Filament, ohne oder mit Drehung hergestellt
besteht. Im allgemeinen wird ein Monofilgarn mit einem Durchmesser von mehr als etwa 0,1 mm nur als Monofil oder auch Draht bezeichnet.
Das als Seele fungierende Monofil besteht zweckmäßig aus einem
thermoplastischen Kunststoff. Thermoplastische Kunststoffe, die auch als Thermoplaste bezeichnet werden, sind aus linearen oder schwach verzweigten
Polymeren aufgebaut. Ihre Gebrauchstemperatur liegt bei kristallinen Polymeren unterhalb der Schmelztemperatur, bei amorphen Polymeren
unterhalb der Glasübergangstemperatur. Beim Erwärmen über diese charakteristischen Temperaturen gehen sie in einen leicht verformbaren
"plastischen" Zustand über. Dieser "plastischer" Zustand ist von der Ordnung der Moleküle her als flüssig, vom Theologischen Verhalten her dagegen als
viskoelastisch zu bezeichnen. Beim Abkühlen unter die charakteristischen
Temperaturen nehmen die geformten Gebilde den typischen Charakter der Thermoplaste an: recht hohe Formstabilität bei kurzzeitigen Beanspruchungen
und mehr oder weniger ausgeprägtes Kriechen bei langzeitigen Belastungen. Beim erneuten Erhitzen werden sie wieder plastisch. Zu den als Material für
die Seele brauchbaren thermoplastischen Kunststoffen gehören beispielsweise Polyvinylester, Polyvinylether, Polyvinylhalogenide, Polystyrole,
Polyvinylenoxide, Polyvinylensulfide, Polycarbonate, Polysulfone, Polyamide, Polyetherketone, Polyetheretherketone, Polyethersulfone, Polyimide,
Polyetherimide, Polyfluoralkene, Polyestercarbonate, Poply(meth)acrylate,
Polyolefine, wie beispielsweise HDPE (Polyethylene hoher Dichte), LDPE (Polyethylene niederer Dichte), PP (Polypropylene), Polyester,
Polyoxymethylene, flüssig kristalline Polymere mit mesogenen Gruppen in Haupt und/oder Seitenkette und ähnliche Polymere, so wie Polymer Blends, d.
H. Mischungen aus den vorgenannten thermoplastischen Polymeren, wie
• · »tit* *··
beispielsweise ein Blend aus Polystyrol mit Polyparaphenyloxid sowie
Copolymere, die auf den vorgenannten Polymermaterialen basieren. Bevorzugte Materialien sind oder basieren auf Polyolefinen, Polyestern und
Polyamiden.
Die Seele der befiockten Garne, welche für die Borsten der erfindungsgemäßen
Bürste eingesetzt werden können, wird nach dem Fachmann geläufigen Verfahren hergestellt. Für den Fall des Einsatzes von Monofilamenten bzw.
eines Monofils als Seele, welches aus einem thermoplastischen Kunststoff besteht, ist ein Schmelzspinnverfahren bevorzugt. Häufig werden bei der
Monfilamentherstellung das Spinnen, Ziehen, die Nachbehandlung und das Spulen in einem kontinuierlichen Prozess durchgeführt.
Im Hinblick auf den Durchmesser der Seele ist festzustellen, daß dieser über
einen weiten Bereich von zwischen 0,1 und ca. 2 mm variieren kann.
Bevorzugt beträgt der Durchmesser der Seele zwischen 0,5 und 1,5 mm, besonders bevorzugt sind Durchmesser im Bereich von etwa 0,8 mm.
Allerdings sind je nach Einsatzzweck auch andere Durchmesser der Seele, die auch als Innenfäden bezeichnet werden kann, möglich.
Die Seele der Borste der erfindungsgemäßen Bürste weist als wesentliches
Element eine Beflockung auf. Das Material des Flock ist an sich nicht
besonders kritisch. Besonders vorteilig ist es, wenn die Oberfläche der Seele zur Erzielung einer plüsch- samt- oder velourartigen Beschaffenheit des
beflockten Garnes mit Fasern aus einem Kunststoffmaterial beflockt ist. Hierbei ist das Kunststoffmaterial so zu wählen, daß es unter den angestrebten
Reinigungsbedingungen einsetzbar ist. Grundsätzlich eignen sich u.a. auch in Abhängigkeit vom speziellen Beflockungsverfahren eine ganze Reihe von
Faserrohstoffen für den Flock. Hierzu gehören unter anderem Viskose, Polyamide, Polyester, Polyacrylfasern, Polypropylene. Insbesondere auch
diejenigen thermoplastischen Kunststoffe, die bevorzugt zur Fertigung der
Seele verwendet werden, sind als Materialien für den Flock bestens geeignet.
Grundsätzlich bildet der Flock auf der Oberfläche der Seele eine entweder
unorientierte oder orientierte Faserschicht aus. Im letzteren Fall kommt es dabei je nach Faserlänge und Faserfeinheit des Flock zu einer plüsch- samt-
oder velourarstigen Oberfläche.
In einer günstigen erfindungsgemäßen Ausführungsform besteht der Flock aus
geschnittenen Fasern, deren Länge etwa im Bereich zwischen 0,1 und 3 mm liegt. Bevorzugte Längenbereiche zur Verwendung mit den erfindungsgemäßen
Bürsten sind Faserlängen von zwischen 0,5 und 2 mm, wobei ganz besonders bevorzugt ein Flock aus Fasern mit einer Länge von etwa 1 mm verwendet
wird. Der Titerbereich der Fasern für den Flock liegt etwa im Bereich zwischen 1 und 10 dtex. Bevorzugt ist ein Titerbereich von etwa 1,5-4 dtex.
Besonders zweckmäßig kann der Flock aus einem Titer von etwa 1,7 - 2,2 dtex und einer Länge von 1-3 mm bestehen.
Obwohl auch eine Beflockung mit unorientierten Fasern in Frage kommt, ist es
erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt, wenn der Flock auf der Oberfläche der Seele eine Orientierung einnimmt, bei welcher die Fasern des
Flock in etwa radial bezüglich des Seelendurchmessers von der Oberfläche der Seele abstehen. In diesem Fall kommt es besonders vorteilhaft zur Ausbildung
von Zwischenräumen zwischen den einzelnen Flockfasern, wobei diese Zwischenräume dazu dienen, Schmutzpartikel aufzunehmen und von der zu
reinigenden Oberfläche abzutragen. Da die Schmutzpartikel beim Reinigungsvorgang in den Zwischenräumen zwischen den Fasern des Flock
eingehüllt sind wird auf diese Weise ein Schleifen von Schmutzpartikeln auf der zu reinigenden Oberfläche vermieden.
• «* •••t··*·«
Die erfindungsgemäß als Borsten einzusetzenden beflockten Garne können
vollständig oder auch nur teilweise beflockt sein. So ist es möglich, eine Beflockung nur in den Bereichen vorzusehen, die tatsächlich in Kontakt mit der
zu reinigenden Oberfläche treten. Abhängig vom angestrebten Verwendungszweck kann es bevorzugt sein, daß die Seele ganzflächig rundum
beflockt ist. Alternativ dazu kann es auch bevorzugt sein, daß die Seele nur teilweise, quasi ornamental, beflockt ist.
In jedem Fall ist im Rahmen der Erfindung jedoch gewährleistet, daß das
Gewichtsverhältnis von Flock zu Seele (w/w) zwischen ca. 0,1 und 10 liegt.
Falls eine zu große Zahl von Flockfosern auf der Oberfläche der Seele
verankert ist, kann es sein, daß die Zwischenräume zwischen den Fasern zu klein werden, so daß größere Schmutzpartikel nicht mehr schonend
weggetragen werden können. Ist die Zahl der Flockfasern auf der Seelenoberfläche zu gering, so besteht die Gefahr, daß die Schläge, die
beispielsweise beim Rotieren von Bürsten auf zu reinigenden Oberflächen ausgeübt werden, nicht mehr vermieden werden können. Zweckmäßig beträgt
das Gewichtsverhältnis von Flock zu Seele (w/w) etwa 0,3 bis 1.
Von großer Bedeutung für die Erfindung ist weiterhin die Steifheit des
eingesetzten Garnes. Hierbei wird unter Steifheit eine Materialeigenschaft des beflockten Garnes verstanden, in die im Gegensatz zur Steifigkeit die
Querschnittsabmessungen des beflockten Garnes nicht eingehen. Die Steifheit des verwendbaren beflockten Garnes wird dabei überwiegend durch die
Steifheit des Innenfadens, also der Seele des beflockten Garnes, verursacht. Diese soll ausreichend groß sein, um so die Ausübung einer zur
Partikelentfernung ausreichenden Kraft auf verschmutzte Oberflächen zu ermöglichen. Insbesondere ist für den Fall, daß die Steifheit des beflockten
Garnes einen zu geringen Wert annimmt, daß also die Borsten der erfindungsgemäßen Bürste insgesamt zu lappig sind, eine schlechtere
Reinigungsleistung als mit entsprechend steiferen Borsten zu erwarten.
Femer besteht bei zu geringer Steifheit des beflockten Garnes die Gefahr zu
Kringelbildung, wie bei Einsatz eines Garnes aus gesponnenen gezwirnten Fäden. Schließlich neigen lappige Borsten wiederum vermehrt zur
Umschlingung von Oberflächenunregehnäßigkeiten. Im Bereich der genannten SU-Werte kann eine Kringelbildung oder Umschlingung von Gegenständen
oder Unebenheiten, die von den zu reinigenden Oberflächen abstehen, wirksam vermieden werden. Die zur Charakterisierung der Steifheit der Borsten
verwendete Einheit [SU] steht für "stiffness units". Die Einheit [SU] legt die "Biegesteifigkeit" eindeutig fest. 1 [SU] ist das
Biegemoment (in p-cm), das ein flächiger Prüfkörper der Breite 1,5" bei einer Einspannlänge von 5 cm aufweist, wenn er um 15° ausgelenkt ist. Im Rahmen
der Erfindung wird die Steifheit nach Taber mit einem Teledyne Taber Stiffness Tester, Modell 150-6, 115V-50/60 HZ bestimmt und entspricht dem
Wert nach der dort mit "Biegesteifigkeit" bezeichneten Größe [SU]. Bei nicht flächigen Proben, wie es etwa die erfindungsgemäßen beflockten
Filamentgarne sind, liegt eine Biegesteifigkeit von 1 SU vor, wenn bei einer Einspannlänge von 5 mm und einem Auslenkwinkel von 15° ein Biegemoment
von 1 p-cm gemessen wird. Ist das Biegemoment einer Probe bei einer von 5 cm abweichenden Einspannlänge bestirnt worden, so braucht man diesen Wert
(Dimension &rgr; ■ cm) nur mit einem festen Faktor zu multiplizieren, um die
Biegesteifigkeit in Stiffnesseinheiten (SU) zu erhalten. Hiervon wird auch bei Messungen mit dem Stiffness Tester Gebrauch gemacht, und zwar dann, wenn
die Biegesteifigkeit der Probe unter 10 SU liegt. Man hat dann die Möglichkeit, mit einer Einspannlänge von 1 cm (0 - 10 SU Bereich) oder auch
von 0,2 cm (0 - 1 SU Bereich) zu arbeiten.
Materialien, die eine Biegesteifigkeit unter 10 SU besitzen, werden bei 1 cm
Einspannlänge gemessen.
In bevorzugter erfindungsgemäßer Ausführungsform weist das beflockte Garn
eine Steifheit zwischen 2 und 8 SU auf. Zweckmäßig liegt die Steifheit des beflockten Garnes im Bereich zwischen 4 und 6 SU.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung einer Bürste
zur mechanischen Reinigung insbesondere kratzempfindlicher Oberflächen,
wobei sich das Verfahren dadurch kennzeichnet, daß man eine Seele aus einem
thermoplastischen Kunststoff bereitstellt, die Seelenoberfläche mit einem Haftvermittler beschichtet, die beschichtete Seele einem elektrostatischen Feld
aussetzt, den Flock im elektrostatischen Feld in der Beschichtung der Seele unter Erhalt eines beflockten Garnes verankert, und eine Mehrzahl beflockter
Garne als Borsten in einem Bürstenkörper befestigt.
Je nachdem, ob eine unorientierte oder orientierte Oberfläche des beflockten
Garnes gewünscht ist, kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz. Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein Verfahren, bei dem eine Orientierung des
Flock auf der Seele erreicht wird. So werden die Kurzfasern des Flock, sofern sie nicht von sich aus bereits eine ausreichende elektrische Leitfähigkeit
aufweisen, zunächst mit einer entsprechenden Präparation versehen. Hierfür eignen sich unter anderem Zirkoniumsalze in Verbindung mit weichmachenden
Antistatika. In einem Flockstrahler werden die Fasern des Flock dann elektrisch aufgeladen und fliegen längs der Feldlinien eines stark
elektrostatischen Feldes in Richtung auf das mit einem Haftvermittler (Kleber) präparierte Substrat und bohren sich dort senkrecht in die Kleberschicht ein,
wodurch sie dem Substrat die erwünschte Oberfläche verleihen. Insbesondere stehen die Flockfasern radial ausgerichtet von der Seele (Innenfaden) in
samtartiger Struktur ab wenn die Seele bei der Beflockung um die eigene Quer-Achse rotiert.
Die bei diesem Verfahren zum Einsatz kommende Haftvermittlerschicht
variiert mit der Natur des Materials des Innenfadens bzw. mit der Natur des Materials des Flock. Zu den einsetzbaren Haftvermittlern gehören ähnliche
Substanzen wie sie beispielsweise beim Kaschieren von Kunststoffen verwendet werden. Infrage kommen unter anderem Haftvermittler auf Basis von
Polyurethanen, beispielsweise Polyurethan - Zweikomponenten-Kleber,
Acrylate, Polyvinylchlorid-Plastisole, EVA., Epoxide und alle weiteren Arten
wässriger Dispersionskleber, von denen die thermoreaktiven oder über Vorkondensate vernetzbaren, die höchsten Echtheiten geben. Bevorzugt sind
wässrige Kleber, die den Vorteil haben, den Aufbau des elektrischen Feldes beim geschilderten Verfahren zu unterstützen. Außerdem sind diese wässrigen
Haftvermittler relativ feststoffreich und in ihrer Viskosität sehr variabel einstellbar, so daß sie einerseits dem Flock beim Auftreffen keinen zu großen
Widerstand entgegensetzen, andererseits aber so steif, d. H. kurzviskos, daß sie die eingedrungenen Fasern senkrecht festhalten und nicht umkippen lassen.
Besonders bevorzugt für die erfindungsgemäß beflockten Garne ebenso wie für
das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung der Bürsten sind Haftvermittler auf Basis von (Meth)acrylaten. Die Haftschicht, die den
Innenfaden dabei umgibt, hat vorzugsweise eine Dicke von etwa 100 bis 200&mgr;&eegr;&agr;. Weiterhin bevorzugt wird das Verfahren zur Herstellung der
erfindungsgemäßen Bürste in seinem Beflockungsschritt so geführt, daß die Flockfasern ca. 80 &mgr;&iacgr;&agr;. tief in die Haftvermittlerschicht, bevorzugt auf Basis
eines Acrylate, eindringen und dort verankert werden.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur mechanischen Reinigung kratzempfindlicher Oberflächen, daß sich dadurch
auszeichnet, daß man die Oberflächen, welche es zu reinigen gilt, mit einer Bürste mechanisch behandelt, wobei die Seele oder der Innenfaden der Borsten
die Oberflächen selbst nicht berührt. Wie vorher geschildert wird auf diese Weise besonders vorteilhaft ein Kratzen auf empfindlichen Oberflächen
vermieden.
Die erfindungsgemäße Bürste läßt sich in vielen Abwandlungen herstellen. So
kann der Bürstenkörper aus jedem beliebigen Material gefertigt sein und an alle vorgegebenen Erfordernisse angepaßt werden. Auch die Verankerung von
Fäden bzw. im erfindungsgemäßen Fall von beflockten Garnen im
Bürstenkörper selbst gehört zum Stand der Technik. Insbesondere lassen sich
mit den beflockten Garnen der Erfindung auch halbschalenförmige Module fertigen, die nach Zusammenfügen zweier Halbschalen als Waschwalzen in
Autowaschstraßen verwendbar sind. Die Befestigung der erfindungsgemäßen beflockten Garne in den Halbschalen erfolgt dabei auf bekannte Weise. Ein
Faden (beflocktes Garn) von geeigneter Länge wird geknickt, durch zwei Löcher der Halbschale gesteckt und anschließend an der Halbschale befestigt.
Auf der Rückseite der Halbschale stehen dann die beiden Fadenhälften als
Borsten hervor.
Eine weitere Verwendung der erfindungsgemäßen Bürsten ist beispielsweise
mit Reinigungsfahrzeugen gegeben, die ebenfalls mit rotierenden Bürsten ausgerüstet sind, und zur Reinigung von Lärmschutzwänden und dergleichen
dienen können.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die beigefügten Figuren eingehender erläutert.
In den Figuren zeigen
Figur 1 einen schematischen Querschnitt durch ein
halbschalenförmiges Bürstenelement mit einer Vielzahl Borsten gemäß der Erfindung;
Figur 2 die Einzelheit "X" aus Figur 1 im Maßstab 1:1;
Figur 3 eine Vergrößerung einer fotografischen Aufnahme einer
lackierten Oberfläche nach einem Reinigungsvorgang mit einer herkömmlichen Bürste; und
Figur 4 wie Figur 3, allerdings nach einem Waschvorgang mit
einer erfindungsgemäßen Bürste, ebenfalls einer lackierten Oberfläche.
In der Figur 1 ist eine mögliche Ausgestaltung für ein erfindungsgemäßes
Bürstenelement 1 im Querschnitt dargestellt, wobei aus Vereinfachungsgründen einige Borsten 2 nur angedeutet oder weggelassen sind. Die gezeigte Bürste
besteht aus einem halbschalenförmigen Korpus oder Sockel 3, in dem eine
Vielzahl Borsten 2 befestigt sind. Zur Befestigung der Borsten 2 sind im Sockel 3 an vorbestimmten Stellen Löcher vorgegeben, die nicht näher
dargestellt sind. Jedes Loch kann zur Befestigung einer Mehrzahl, zum Beispiel bis zu zehn Borsten 2 dienen. Die Länge der Borsten 2 ist im Beispiel
so bemessen, daß der Abstand vom Mittelpunkt des Radius der Bürstenschale bis zum freien Ende 2a der Borsten 2 etwa 490 bis 510 mm beträgt.
Die Borsten sind nun beispielsweise so in der Bürstenschale befestigt, wie es
die Einzelheit "X" näher zeigt (vgl. Figur 2).
Bei der Befestigung handelt es sich insbesondere um eine rückseitige
Verdrahtung mit nichtoxydierenden Metalldrähten.
Wenn zwei der halbschalenförmigen Elemente 1 zu einer Walze zusammengefügt werden, wird eine in Rotation versetzbare Walze erhalten,
wie sie beispielsweise in Autowaschstraßen zur Reinigung von lackierten Fahrzeugen verwendet wird.
Beispiel 1: Herstellung erfindungsgemäßer Borsten:
Die in der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Bürstenschale 3 befestigten
Borsten werden beispielsweise folgendermaßen hergestellt: Der erste Herstellungsschritt umfaßt das Ummanteln eines Polyestermonofils aus einer
wässrigen Disperson eines Methylacrylates in ca 80&mgr;&eegr;&igr; Schichtdicke.
Anschließend kommt es zur Beflockung mit einem Polyamidflock 1,5 mm und
Kondensation des beflockten Monofils bei 2000C über 30 see.
Beispiel 2 u. Vergleichsbeispiel: Reinigungswirkung:
Die Reinigungswirkung und der vorteilhafte lackschonende Effekt der
erfindungsgemäßen Bürste im Vergleich zu einer herkömmlichen Bürste wird anhand der Figuren 3 und 4 verdeutlicht.
In einem Beispiel sowie einem Vergleichsbeispiel wurde eine frischlackierte
Oberfläche zu Vergleichszwecken einmal einem Reinigungsvorgang mit einer Bürste ausgesetzt, welche erfindungsgemäß Borsten aus beflockten Monofilen
aufwies. Zum anderen wurde parallel dazu die gleiche lackierte Oberfläche einem Reinigungsvorgang ausgesetzt, in welchem eine Bürste eingesetzt wurde,
die herkömmliche Borsten aufwies.
Die Art des getesteten Lackes, die Bedingungen des Reinigungsvorganges
sowie die Merkmale der eingesetzten Materialien werden im folgenden angegeben.
Getestet wurde Hochglanzlack (grau) eines PKW, gewaschen im Standardprogram einer Kleindienst Portalanlage unter Zugabe eines
Dispergiermittels auf Polyethylenbasis. Waschdauer 5 minuten.
In Beispiel 2 (Figur 4) wurden erfindungsgemäße Borsten aus Beispiel 1
eingesetzt. Im Verbleichsbeispiel (Figur 3) wurden als Borsten Polypropylenmonofile (Durchmesser 0,6 mm) verwendet.
Die Figuren 3 und 4 stellen die Ergebnisse dar. Es ist eindeutig erkennbar, daß
nach einem Reinigungsvorgang mit einer herkömmlichen Bürste der Lack wie in Figur 3 gezeigt wird, eine Vielzahl feiner als auch tieferer Kratzer und
Risse aufweist. Diese sind in der Figur 3 als helle strichförmige Spuren zu
erkennen. Im Vergleich dazu wird aus der Figur 4 ersichtlich, daß sowohl Quantität als auch Qualität der Kratzer und Risse (weiße Spuren auf dunklem
Hintergrund) deutlich geringer ist als bei der Darstellung in Figur 3. Beide Abbildungen zeigen im übrigen einen gleichgroßen Ausschnitt aus einer
lackierten Oberfläche.
Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung werden aus den
nachfolgenden Patentansprüchen ersichtlich.
Claims (9)
1. Waschwalze, die zur mechanischen Reinigung insbesondere kratzempfindlicher, lackierter Oberflächen von Kraftfehrzeugen in
Rotation zu versetzen ist, aufweisend eine Walzenhalbschale mit einer Mehrzahl daran befestigter Borsten, wobei
die Borsten aus einem beflockten Garn bestehen, welches als Seele ein Monofil aus einem thermoplastischen Kunststoff aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Garn eine Steifheit zwischen ca. 2 und 8 SU aufweist.
2. Walze nach Ansprach 1 dadurch gekennzeichnet, daß der Oberfläche der Seele zur Erzielung einer plüsch-, samt- oder
veloursartigen Beschaffenheit mit Fasern aus Kunststoff beflockt ist.
3. Walze nach Ansprach 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Fasern zwischen 0,1 und 3 mm, bevorzugt zwischen 0,5
und 2 mm beträgt.
4. Walze nach Ansprach 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Flock des Garns aus einem Titer zwischen 1 und 10 dtex, bevorzugt
zwischen 1,5 und 4 dtex, besteht.
5. Walze nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gewichtsverhältnis von Flock zu Seele (w/w) zwischen ca. 0,1 und 10 liegt.
6. Walze nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gewichtsverhältnis von Flock zu Seele (w/w) zwischen ca. 0,3 und 1 liegt.
7. Walze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steifheit des Garnes im Bereich zwischen ca. 4 und 6 SU liegt.
8. Walze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seele ganzflächig rundum beflockt ist.
9. Walze nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seele ornamentartig beflockt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29521320U DE29521320U1 (de) | 1995-10-04 | 1995-10-04 | Waschwalze zur mechanischen Reinigung insbesondere kratzempfindlicher Oberflächen von Kraftfahrzeugen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995136775 DE19536775A1 (de) | 1995-10-04 | 1995-10-04 | Bürste zur mechanischen Reinigung insbesondere kratzempfindlicher Oberflächen, Verfahren zur Herstellung der Bürste, Reinigungsverfahren und Verwendung |
| DE29521320U DE29521320U1 (de) | 1995-10-04 | 1995-10-04 | Waschwalze zur mechanischen Reinigung insbesondere kratzempfindlicher Oberflächen von Kraftfahrzeugen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29521320U1 true DE29521320U1 (de) | 1996-12-19 |
Family
ID=26019183
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29521320U Expired - Lifetime DE29521320U1 (de) | 1995-10-04 | 1995-10-04 | Waschwalze zur mechanischen Reinigung insbesondere kratzempfindlicher Oberflächen von Kraftfahrzeugen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29521320U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002085680A1 (de) * | 2001-04-17 | 2002-10-31 | Gregor Kohlruss | Textilstreifenvorhang für autowaschanlagen |
| WO2008032344A1 (en) * | 2006-09-12 | 2008-03-20 | Favagrossa Edoardo S.R.L. | Velvety laminar strip cleaning element for making rotary brushes for motor vehicle washing systems |
-
1995
- 1995-10-04 DE DE29521320U patent/DE29521320U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002085680A1 (de) * | 2001-04-17 | 2002-10-31 | Gregor Kohlruss | Textilstreifenvorhang für autowaschanlagen |
| WO2008032344A1 (en) * | 2006-09-12 | 2008-03-20 | Favagrossa Edoardo S.R.L. | Velvety laminar strip cleaning element for making rotary brushes for motor vehicle washing systems |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970206 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19990803 |