DE29520686U1 - Auftragwerk zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Mediums auf eine laufende Materialbahn - Google Patents
Auftragwerk zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Mediums auf eine laufende MaterialbahnInfo
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Description
v2 29.12.1995
Voith Sulzer Papiermaschinen GmbH
St.-Pöltener-Str. 43
D-89522 Heidenheim
auf eine laufende Materialbahn
Die Erfindung betrifft ein Auftragwerk zum Auftragen eines
flüssigen oder pastösen Mediums auf eine laufende Materialbahn, insbesondere Papier oder Karton, gemäß dem
Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Aus der DE 34 46 757 Al ist ein Auftragwerk zum Auftragen
eines flüssigen oder pastösen Mediums auf eine Materialbahn bekannt, umfassend einen Balken, der sich über die gesamte
Länge des Auftragwerks erstreckt, sowie ein im Balken angeordnetes Verteilrohr, das über im unteren Bereich des
Verteilrohres angebrachte Durchströmöffnungen mit einer sich ringförmig um das Verteilrohr herum erstreckenden Kammer
verbunden ist, die sich in einen zu einer schlitzförmigen Mündung führenden langgestreckten Zuleitkanal fortsetzt. Das
in das Verteilrohr eingespeiste flüssige oder pastöse Medium strömt über die Durchströmöffnungen aus dem Verteilrohr,
gelangt in die ringförmige Kammer und dann durch den Zuleitkanal zu der schlitzförmigen Mündung, aus der es in
einen von der Materialbahn und einem Rakelelement begrenzten
Auftragraum ausgestoßen wird.
Es sind des weiteren Auftragwerke zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Mediums
auf eine laufende Materialbahn, insbesondere Papier oder Karton, bekannt, umfassend einen Balken, der sich über die
gesamte Länge des Auftragwerks erstreckt, sowie ein im Balken angeordnetes Verteilrohr, das über Durchströmöffnungen mit
einem Zuleitkanal verbunden ist, der in einen als Freistrahldüse ausgebildeten Dosierspalt mündet, der zwischen
einer zulaufseitigen und einer ablaufseitigen Lippe gebildet,
ist. Beim direkten Auftrag des flüssigen oder pastösen Mediums läuft üblicherweise eine Materialbahn an der
Freistrahldüse vorbei und wird direkt mit dem freien Strahl des flüssigen oder pastösen Mediums beaufschlagt. Die
Materialbahn kann dabei beispielsweise auf der Oberfläche einer Walze geführt werden. Beim indirekten Auftrag des
Mediums wird der freie Strahl zunächst auf eine Trägerfläche,
z.B. die Oberfläche einer Auftragwalze, aufgebracht, um von dort in einem Walzenspalt, durch den die Materialbahn
hindurchläuft, von der Auftragwalze auf die Materialbahn
übertragen zu werden. Diejenige Lippe der beiden den Dosierspalt bildenden Lippen, die auf der Seite des
Dosierspalts liegt, auf der beim indirekten Auftrag des Mediums die Auftragwalze bzw. beim direkten Auftrag des
Mediums die Materialbahn auf das Auftragwerk zuläuft, wird als zulaufseitige Lippe bezeichnet. Entsprechend wird die
zweite Lippe, die auf der Seite des Dosierspalts liegt, auf der die Auftragwalze bzw. die Materialbahn vom Auftragwerk
wegläuft, als ablaufseitige Lippe bezeichnet. Die zulaufseitige Lippe kann über eine konkav gekrümmte
Umlenkfläche zur Umlenkung des Freistrahls verfugen.
Bei Auftragwerken, bei denen die das Innere des Verteilrohrs mit dem Zuleitkanal verbindenden Durchströmöffnungen in einem
oberen Abschnitt des Verteilrohrs liegen, hat es sich
herausgestellt, daß sich im unteren Bereich des Verteilrohrinneren sogenannte Totzonen bilden, in denen das
flüssige oder pastöse Medium versumpft und sich der Querschnitt des Verteilrohres aufgrund von Ablagerungen mit
der Zeit zusetzt beziehungsweise verkleinert, was den Betrieb des Auftragwerkes negativ beeinträchtigt. Des weiteren führen
die unerwünschten Ablagerungen, falls sie sich im laufenden Betrieb des Auftragwerkes ablösen und mit dem normalen Strom
des flüssigen oder pastösen Mediums auf die zu beschichtende Materialbahn gelangen, zu einer nicht unerheblichen
Qualitätsminderung des gefertigten Produktes. Schließlich hat es sich auch gezeigt, daß es oftmals nachteilig ist die
besagten Durchströmöffnungen zu nahe an den Auftragort zu legen, da aufgrund der über der Länge des Verteilrohres, an
dessen Stirnseiten gewöhnlich das Medium eingespeist wird, unterschiedlichen Druckverhältnisse eine möglichst
gleichmäßige und demzufolge für einen gleichmäßigen Strich vorteilhafte Zufuhr des Mediums nur schwierig realisierbar
ist.
Aus diesen Gründen werden bei vielen Auftragwerkkonstruktionen die eingangs genannten Durchströmöffnungen in
der Regel an einem unteren Abschnitt des Verteilrohres angeordnet, um so an dieser Stelle eine Sumpfbildung und
unerwünschte Ablagerungen zu vermeiden. Diese bekannte Ausführungsform hat jedoch den Nachteil, daß aufgrund des
langen Strömungswegs des flüssigen oder pastösen Mediums, das in der Regel eine hohe Viskosität besitzt, von den sehr weit
vom Auftragort entfernten Durchströmöffnungen über den Zuleitkanal zur Freistrahldüse und der demzufolge hohen
Reibungsverluste sehr große Drücke und Pumpenleistungen erforderlich sind, was sich nachteilig auf den
Energieverbrauch des Auftragwerkes auswirkt. Außerdem sind
infolge der hohen Drücke und der langen Strömungswege die den Zuleitkanal bildenden Teile des Auftragwerks sehr massiv und
aufwendig auszulegen. Entsprechend hoch ist dann der Material- und Fertigungsaufwand.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde ein einfaches und effektives Auftragwerk zu schaffen, mit dem sowohl ein
qualitativ hochwertiger Auftrag bei einem möglichst geringen Energieverbrauch des Auftragwerkes erzielbar ist als auch
gleichzeitig ein unerwünschtes und nachteiliges Zusetzen des Verteilrohrs wirksam vermieden wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein erfindungsgemäßes
Auftragwerk mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung sind die Durchströmöffnungen in einem oberen Abschnitt des Verteilrohrs angeordnet und ein
oder mehrere Auslauföffnungen für das flüssige oder pastöse
Medium an einem oder mehreren beliebigen anderen Abschnitten des Verteilrohrs vorgesehen. Vorzugsweise sind die
Auslauföffnungen jedoch an einem unteren Abschnitt des
Verteilrohrs angeordnet.
Das erfindungsgemäße Auftragwerk gestattet auf vorteilhafte,
einfache und effektive Art und Weise die Herstellung eines qualitativ hochwertigen Auftrags, da aufgrund des sowohl im
Betrieb als auch im Stillstand des Auftragwerks aus den Auslauföffnungen ausströmenden flüssigen oder pastösen
Mediums ein Zusetzen des Verteilrohrs sowie die Bildung von unerwünschten Ablagerungen im Verteilrohr wirksam vermieden
wird. Gleichzeitig können die das Innere des Verteilrohres mit dem Zuleitkanal verbindenden Durchströmöffnungen in einen
oberen Abschnitt des Verteilrohres und damit in unmittelbare Nähe des Auftragortes gelegt werden, woraus ein sehr kurzer
Strömungsweg des flüssigen oder pastösen Mediums von den Durchströmöffnungen bis zum Auftragort resultiert und
demzufolge nur geringe Reibungs- beziehungsweise Strömungsverluste auftreten. Daher kann das erfindungsgemäße
Auftragwerk gegenüber konventionellen Konstruktionen mit geringeren Drücken und Pumpenleistungen und demzufolge mit
einem reduzierten Energieverbrauch betrieben werden. Dies
wiederum führt dazu, daS eine Vielzahl von Bauteilen des
Auftragwerks kleiner, kompakter, leichter und einfacher ausgelegt werden kann. Aufgrund der wirkungsvollen Vermeidung
einer Sumpf- und Ablagerungsbildung sind ferner durch diesbezüglich üblicherweise erforderliche Wartungs- oder
Reinigungsarbeiten bedingte Stillstandszeiten erheblich reduzierbar. Trotz der unmittelbaren Nähe der
Durchströmöffnungen zum Auftragort und des demzufolge sehr
kurz ausgebildeten Zuleitkanals läßt sich mit dem erfindungsgemäßen Auftragwerk überraschenderweise eine
gleichmäßige Verteilung des flüssigen oder pastösen Mediums und ein sehr gleichmäßiger Strich erzielen. Das
erfindungsgemäße Auftragwerk ist aus den vorhergenannten Gründen kostengünstig herstellbar, wirtschaftlich im Betrieb
und gestattet die Fertigung eines hochwertigen Endproduktes.
Es hat sich als positiv herausgestellt, den Gesamtdurchtrittsquerschnitt der Auslauföffnungen so
auszulegen, daß er wesentlich kleiner als der Gesamtdurchtrittsquerschnitt der Durchströmöffnungen ist. Auf
diese Weise entstehen durch das Abströmen eines Teils des flüssigen oder pastösen Mediums durch die Auslauföffnungen
des Verteilrohrs nur vernachlässigbare Druckverluste und die weitere Strömung des flüssigen oder pastösen Mediums durch
die Durchströmöffnungen und den Zuleitkanal zum Auftragort
hin wird nicht negativ beeinträchtigt. Gleichzeitig jedoch ist die durch die Auslauföffnungen geschaffene Ausströmung
des flüssigen oder pastösen Mediums ausreichend, um eine Sumpf- und Ablagerungsbildung im unteren Bereich des
Verteilrohres wirkungsvoll zu vermeiden.
Gemäß einem anderen vorteilhaften Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Größe des
Durchtrittsquerschnitts der AuslaufÖffnungen einstellbar ist
und/oder die AuslaufÖffnungen verschließbar sind. Hierzu
können erfindungsgemäß verschiedenartig ausgestaltete Stutzen, Düsen, Einsätze, Schiebereinrichtungen,
Verstellmechanismen, Verschlußelemente und dergleichen mehr vorgesehen sein. Somit lassen sich die Strömungsverhältnisse
des aus den Auslauföffnungen austretenden flüssigen oder pastösen Mediums zur Vermeidung der besagten Sumpf- und
Ablagerungsbildung an das jeweils verwendete Medium und die jeweils relevanten Bauteilgeometrien des Auftragwerks
anpassen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltungsvariante des erfindungsgemäßen Auftragwerks umfaßt wenigstens eine
Umwälzeinrichtung, die das aus den Auslauföffnungen
austretende flüssige oder pastöse Medium in einem Kreislauf direkt oder indirekt in das Verteilrohr zurückführt. Die
Umwälzeinrichtung umfaßt alle für den Zweck der Umwälzung erforderlichen Apparaturen wie etwa Auffangeinrichtungen,
Sammeleinrichtungen, Druckerzeugungseinrichtungen, Fördereinrichtungen, Absperreinrichtungen, Anschlußelemente,
Ventile, Filter, Leitungen, Steuer- und/oder Regelungseinrichtung und dergleichen. Aufgrund der
Rückführung des aus den Auslauföffnungen ausgetretenen
flüssigen oder pastösen Mediums in den Arbeitsprozeß können unnötige Materialverluste vermieden und der Verbrauch des
jeweils verwendeten Mediums minimiert werden, was sich insbesondere positiv auf die Betriebs- und Herstellungskosten
auswirkt.
In Zusammenhang mit den vorhergenannten Ausgestaltungsmerkmalen der Erfindung hat es sich auch als
vorteilhaft erwiesen, daß die zulaufseitige oder ablaufseitige Lippe fest mit einer um ein Gelenk
abschwenkbaren Wand des Zuleitkanals verbunden ist, so daß der Zuleitkanal durch Herunterklappen der Wand zu Reinigungs-
oder Wartungszwecken leicht zugänglich wird. Infolge der
erfindungsgemäßen Anordnung der Durchströmöffnungen und der
daraus resultierenden kurzen Strömungswege kann die abschwenkbare Wand sehr einfach und kompakt ausgelegt und
kostengünstig hergestellt werden.
• ·
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die abschwenkbare Wand mit einer Andrückvorrichtung
ausgestattet, die die abschwenkbare Wand mit der fest daran angebrachten zulaufseitigen oder ablaufseitigen Lippe in
Richtung zur jeweils gegenüberliegenden Lippe drückt. Mit dieser Lösung kann eine Veränderung beziehungsweise
Einstellung der Zuleitkanalgeometrie und des Dosierspaltes erreicht werden. Je nach Art der eingesetzten
Andrückvorrichtung kann die Einstellung manuell und/oder automatisch während oder außerhalb des laufenden Betriebs des
Auftragwerks erfolgen, um beispielsweise eine Abstimmung diverser EinfluSfaktoren auf das verwendete flüssige oder
pastöse Medium zu realisieren. Dies gestattet wiederum eine optimale Anpassung des Auftragwerkes an sich, verändernde
Bedingungen, insbesondere im laufenden Betrieb, und trägt zur Vermeidung von längeren, kostenintensiven Stillstandszeiten
bei.
Vorzugsweise umfaßt die Andrückvorrichtung einen fest mit der abschwenkbaren Wand verbundenen Hebelmechanismus und stützt
sich direkt oder indirekt an dem Balken des Auftragwerkes ab.
Somit kann das Gelenk der abschwenkbaren Wand als Drehpunkt dienen und die Wand selbst fungiert als Teil des
Hebelmechanismus, was eine kompakte, multifunktionale Bauweise ermöglicht. Die direkte oder indirekte Abstützung
der Andrückvorrichtung an den Balken des Auftragwerkes erlaubt eine konstruktiv günstige Einleitung der beim
Andrückvorgang auftretenden Kräfte in die Auftragwerkstruktur
und vermeidet eine voluminöse Bauweise.
Obwohl der Hebelmechanismus prinzipiell mittels eines einzigen, hinreichend stabilen Hebels, der gegebenenfalls,
wie zuvor erläutert, die abschwenkbare Wand umfaßt, realisierbar ist, hat es sich als besonders vorteilhaft
gezeigt, daß der Hebelmechanismus mehrere über die Länge des Auftragwerks verteilte Hebelleisten umfaßt, die jeweils mit
einem Ende an der abschwenkbaren Wand und mit dem anderen Ende an einem die einzelnen Hebelleisten untereinander
verbindenden Verbindungselement befestigt sind. Somit ist der Hebelmechanismus mit sehr geringem Materialaufwand
herstellbar und verfügt über ein geringes Gewicht, was sowohl die manuelle Handhabung erleichtert, als auch eine
Verkleinerung der zur Verstellung der abschwenkbaren Wand verwendeten Stell- und/oder Justiermechanismen gestattet. Die
über die Länge des Auftragwerks verteilten Hebelleisten leiten die auftretenden Hebelkräfte zudem besonders
gleichmäßig in die abschwenkbare Wand ein, was eine exakte Einstellung begünstigt.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung mit zusätzlichen Ausgestaltsdetails und Vorteilen sind
nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben und erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Querschnittsdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen
Auftragwerks, und
Fig. 2 eine schematische Querschnittsdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen
Auftragwerks.
In der nachfolgenden Beschreibung und in den Figuren werden zur Vermeidung von Wiederholungen gleiche Bauteile und
Komponenten auch mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet, sofern keine weitere Differenzierung erforderlich ist.
Wie in Fig. 1 in einer schematischen Querschnittsdarstellung zu sehen, umfaßt ein erstes Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen und in Betriebsstellung gezeigten Auftragwerkes 2 einen Balken 10, der sich über die gesamte
Länge des Auftragwerks 2 erstreckt. Im Balken 10 ist ein Verteilrohr 12, das üblicherweise auch als Farbverteilrohr
bezeichnet wird, für das aufzutragende flüssige oder pastöse
Medium ausgebildet. Das flüssige oder pastöse Medium ist durch Pfeile 2 8 angedeutet. In einem oberen Abschnitt des
Verteilrohrs 12 in etwa 1-Uhr-Position angeordnete Durchströmöffnungen 14 verbinden das Verteilrohr 12 mit einem
Ausgleichsraum 16, der sich in einem Zuleitkanal 18 fortsetzt. Des weiteren sind Ausiaufbohrungen 2 6 für das
flüssige oder pastöse Medium in einem unteren Abschnitt des Verteilrohrs 12 vorgesehen und zwar etwa in 6-Uhr-Position.
Alternativ oder zusätzlich dazu können auch Auslaufbohrungen.
26.2 an einem beliebigen anderen Abschnitt des Verteilrohrs 12 bereitgestellt werden. Derartige zusätzliche
Auslaufbohrungen 26.2 sind in der Fig. 1 durch gestrichelte
Linien in einer 8-Uhr-Position angedeutet. Die Durchströmöffnungen 14 und die Auslaufbohrungen 26
beziehungsweise 26.2 sind so bemessen, daß die Durchtrittsfläche aller Auslauföffnungen 26 beziehungsweise
26.2 zusammengenommen wesentlich kleiner als die ; Gesamtdurchtrittsflache der Durchströmöffnungen 14 ist.
Der zuvor genannte Zuleitkanal 18 mündet in einen Dosierspalt 20, der zwischen einer zulaufseitigen Lippe 4 und einer
ablaufseitigen Lippe 6 gebildet ist. Am freien Ende der
ablaufseitigen Lippe 6 ist ein in einer Halterung 24 fixiertes und als Auftragrakel dienendes Rakelelement 22, wie
etwa eine Klinge oder ein Rollrakel, angeordnet. Eine Vorderwand 30, deren eine Seite gleichzeitig eine Wandung des
Zuleitkanals 18 bildet und die mit der zulaufseitigen Lippe fest verbunden ist, ist im Betrieb entweder starr fixiert
oder zu Einstellungszwecken in einem gewissen Maße verschwenkbar; sie kann jedoch auch bei Bedarf, zum Beispiel
für Reinigungs- oder Wartungszwecke, um ein Gelenk 32 heruntergeklappt werden. An der Zulaufseite der Vorderwand
ist eine Überlaufrinne 34 für überschüssiges flüssiges oder
pastöses Medium vorgesehen.
Aus der Fig. 1 geht des weiteren hervor, daß die abschwenkbare Vorderwand 3 0 mit einer Andrückvorrichtung
ausgestattet ist, die die Vorderwand 30 zusammen mit der fest daran angebrachten zulaufseitigen Lippe 4 in Richtung zur
gegenüberliegenden ablaufseitigen Lippe 6 drückt. Die
Andrückvorrichtung umfaßt bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel einen fest mit der abschwenkbaren
Vorderwand 30 verbundenen Hebelmechanismus mit einer Vielzahl von über die Länge des Auftragwerks verteilten Hebelleisten
38, die jeweils mit einem Ende an der Vorderwand 30 und mit dem anderen Ende an einem die einzelnen Hebelleisten 38
untereinander verbindenden Verbindungsprofil 40 befestigt sind. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel werden
insgesamt zehn Hebelleisten 38 verwendet. Zwischen dem Verbindungsprofil und einer Außenfläche des Balkens 10 ist
ein Druckschlauch 42 angeordnet. Bei Aktivierung des Druckschlauchs 42 wird aufgrund der resultierenden Verformung
des Druckschlauchs 42 eine Hebelkraft über das Verbindungsprofil 40 in den Hebelmechanismus eingeleitet und
so die abschwenkbare Vorderwand 30 zusammen mit der anhängenden zulaufseitigen Lippe 4 in der oben beschriebenen
Art und Weise bewegt, wobei das Gelenk 32 als Drehpunkt dient und sich der Hebelmechanismus über den Druckschlauch 42 an
dem Balken 10 abstützt.
Wie in der Fig. 1 gut zu erkennen, kann aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltungsweise des Auftragwerks 2 der
Zuleitkanal 18 sehr kurz und die die zulaufseitige Lippe 4
umfassende abschwenkbare Vorderwand 30 zusammen mit dem Hebelmechanismus 38, 40 sehr kompakt ausgeführt werden.
Dem Auftragwerk 2 gegenüber liegt eine Auftragwalze 36 für einen indirekten Auftrag des aufzutragenden Mediums 28. Die
Drehrichtung der Auftragwalze 36 ist durch einen Pfeil veranschaulicht. Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, liegt
die zulaufseitige Lippe 4 auf der Seite des Dosierspalts 20,
auf der die Auftragwalze 3 6 ankommt, also zuläuft, während die ablaufseitige Lippe 6 auf der gegenüberliegenden Seite
des Dosierspalts 20 liegt, auf der die Auftragwalze 36 vom Dosierspalt 20 wegläuft, also abläuft.
Bei diesem Auftragwerk 2 wird das flüssige oder pastöse
Medium 28 zunächst über das Farbverteilrohr 12 zugeleitet, gelangt dann über die Durchströmöffnungen 14 in den
Ausgleichsraum 16 und strömt durch den Zuleitkanal 18 zum Dosierspalt 20, aus dem das Medium 28 dann in einem nicht
dargestellten Freistrahl austritt und auf die rotierende Auftragwalze 36 auftrifft. Zur Einstellung eines
vorbestimmten Querprofils wird das aufgetragene flüssige oder pastöse Medium 28 dann mittels des Rakelelementes 22
abgerakelt.
Da während des Betriebs des Auftragwerks. 2 der Innenraum des Verteilrohrs 12 mit einem hohen Druck beaufschlagt ist, tritt
zusätzlich ein geringer Anteil des flüssigen oder pastösen
Mediums 28 durch die gegenüber den Durchströmöffnungen 14 relativ klein ausgelegten Auslauföffnungen 2 6 beziehungsweise
26.2 aus dem Verteilrohr 12 aus. Eine Umwälzeinrichtung, die in der Fig. 1 allgemein mit dem Bezugszeichen 44
gekennzeichnet ist, führt das ausgetretene flüssige oder pastöse Medium 2 8 in einem Kreislauf direkt oder indirekt in
das Verteilrohr 12 zurückführt. Die Umwälzeinrichtung 44 umfaßt alle für den Zweck der Umwälzung je nach Bedarf
erforderlichen Apparaturen wie etwa Auffangeinrichtungen, Sammeleinrichtungen, Druckerzeugungseinrichtungen,
Fördereinrichtungen, Absperreinrichtungen, Anschlußelemente, Ventile, Filter, Leitungen, Steuer- und/oder
Regelungseinrichtung und dergleichen. Diese Anlagen sind in der Zeichnung der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt.
Die im Betrieb in 8-Uhr-Position angeordneten Auslaufbohrungen 26.2 sind besonders zweckmäßig, wenn das
Auftragwerk im Stillstand von der in Fig. 1 gezeigten
Betriebsposition in eine Service- oder Reinigungsposition geschwenkt wird, da sich diese Auslaufbohrungen 26.2 dann
etwa in einer 6-Uhr-Position befinden, so daß im Inneren des
Verteilrohres verbliebene Reste des flüssigen oder pastösen Mediums leicht ablaufen können.
Der Fig. 2 ist in schematischer Querschnittsdarstellung ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Auftragwerkes 2 zu entnehmen. Diese Variante besitzt eine sich konisch in Richtung zur Auftragwalze 36 verjüngende'
Halterung 46 für eine speziell ausgestaltete und eine Vielzahl von Dosierspalten 20 aufweisende Profilleiste 48, an
die sich eine konkave Umlenkfläche 50 anschließt. Die Halterung 46 ist direkt auf das als Tragkörper ausgebildete
Verteilrohr 12 des Auftragwerks 2 aufgesetzt und fixiert. Die Unterseite der Halterung 46 ist dabei der Geometrie des
Verteilrohrs 12 angepaßt. Das Verteilrohr 12 besitzt vorzugsweise eine sich von einem unteren zu einem oberen
Abschnitt des Rohres verjüngende Wandstärke und ist auf einem handelsüblichen Tragelement 52 fixiert.
Die Halterung 46 ist im vorliegenden Fall einstückig ausgebildet und über einen in 12-Uhr-Position befindlichen
und als Durchströmöffnung dienenden Schlitz 54 im Verteilrohr
12 mit diesem verbunden, so daß ein ankerartiger Befestigungsabschnitt 56 der Halterung 46 in den Innenraum
des Verteilerrohres 12 hineinragt. Die Halterung 46 beinhaltet den Zuleitkanal 18, dessen unteres Ende über die
Durchströmöffnung 54 in das Verteilrohr 12 und dessen oberes Ende in die als Freistrahldüsen wirkende Profilleiste 48
mündet. An der Eintrittsöffnung des Zuleitkanals 18 ist ein großflächiges Filterelement 58 vorgesehen. Im unteren
Abschnitt des Verteilrohres 12 sind in 6-Uhr-Position ein oder mehrere Auslauföffnungen 26 für das flüssige oder
pastose Medium 2 8 vorgesehen. Wie in der Zeichnung gut zu
erkennen, fließt das sich im Stillstand des Auftragwerks im
Bodenbereich des Verteilrohres 12 ansammelnde Medium 28 durch die Auslauföffnungen 26 aus.
Die Erfindung ist nicht auf die oben erläuterten Beispiele, die lediglich bevorzugte Ausführungsformen darstellen,
beschränkt. Vielmehr kann das erfindungsgemäße Auftragwerk je nach Anwendungsfall erheblich von den Ausführungsbeispielen
differieren. Insbesondere können je nach Anwendungsfall
andere geeignete als die beschriebenen Positionen für die Auslaufbohrungen beziehungsweise Auslauföffnungen gewählt
werden. Des weiteren ist es in Abhängigkeit von den gegebenen Strömungsverhältnissen im Verteilrohr möglich die
Auslauföffnungen 26 und/oder 26.2 im laufenden Betrieb des
Auftragwerks vollständig oder teilweise zu verschließen und erst im Stillstand wieder zu öffnen. Anstelle des Austritts
des flüssigen oder pastösen Mediums durch die Auslauföffnungen ist es prinzipiell zudem vorstellbar
zusätzliches flüssiges oder pastöses Medium unter Druck durch die "Auslauföffnungen" in den Innenraum des Verteilrohrs zu
leiten, um einen vergleichbaren Effekt wie bei einem Ausströmen des Mediums zu erzielen, wobei das zusätzlich
eingeleitete Medium ein Durchmischen und Aufwirbeln im Bodenbereich des Verteilrohres bewirkt und so ebenfalls eine
Sumpf- und Ablagerungsbildung verhindert. Ferner ist es möglich zur Verstellung der Vorderwand 30 andere
Vorrichtungen als den oben beschriebenen rein mechanischen Hebelmechanismus zu verwenden. So sind zum Beispiel
thermische, hydraulische, pneumatische, elektrische, elektromagnetische, magnetische, magnetostriktive,
piezoelektrische Verstellvorrichtungen und dergleichen sowie Kombinationen davon denkbar.
Bezugszeichen in den Patentansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen dienen lediglich dem besseren Verständnis der
Erfindung und sollen den Schutzumfang nicht einschränken.
Es bezeichnen:
2 Auftragwerk
4 Lippe, zulaufseitig
6 Lippe, ablaufseitig
10 Balken
12 Verteilrohr/Farbverteilrohr
14 Durchströmöffnungen
16 Ausgleichsraum
18 Zuleitkanal
20 Dosierspalt
22 Rakelelement
24 Halterung für 22
26 Auslaufbohrungen
2 8 flüssiges oder pastöses Medium
3 0 Vorderwand 32 Gelenk
34 Überlaufrinne
3 6 Auftragwalze
38 Hebelleisten
40 Verbindungsprofil
42 Druckschlauch
44 Umwälzeinrichtung
46 Halterung
48 Profilleiste
50 konkave Umlenkfläche
52 Tragelernent
54 Schlitz
56 Befestigungsabschnitt
58 Filterelement
Claims (9)
- SchutzansprücheAuftragwerk zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Mediums (28) auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, umfassend einen Balken (10), der sich über die gesamte Länge des Auftragwerks erstreckt, sowie ein im Balken(10) angeordnetes Verteilrohr (12), das über Durchströmöffnungen (14, 54) mit einem Zuleitkanal (18) verbunden ist, der in einen als Freistrahldüse ausgebildeten Dosierspalt (20, 48) mündet, der zwischen einer zulaufseitigen (4) und einer ablaufseitigen Lippe(6) gebildet ist,dadurch gekennzeichnet, daßdie Durchströmöffnungen (14, 54) in einem oberen Abschnitt des Verteilrohrs (12) angeordnet und ein oder mehrere Auslauföffnungen (2 6, 26.2) für das flüssige oder pastöse Medium (28) an einem oder mehreren beliebigen anderen Abschnitten des Verteilrohrs (12) vorgesehen sind.
- 2. Auftragwerk nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daßdie Auslauföffnungen (26, 26.2) an einem unteren Abschnitt des Verteilrohrs (12) angeordnet sind. - 3. Auftragwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daßdie Gesamtdurchtrittsquerschnitt der Auslauföffnungen (26, 26.2) wesentlich kleiner als die Gesamtdurchtrittsquerschnitt der Durchströmöffnungen (14, 54) ist.
- 4. Auftragwerk nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß
die Größe des Durchtrittsquerschnitts der Auslauföffnungen (26, 26.2) einstellbar ist und/oder die Auslauföffnungen {26, 26.2) verschließbar sind. - 5. Auftragwerk nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daßdieses des weiteren wenigstens eine Umwälzeinrichtung (44) umfaßt, die das aus den Auslauföffnungen (26, 26.2) austretende flüssige oder pastöse Medium (28) in einem Kreislauf direkt oder indirekt in das Verteilrohr (12) zurückführt.
- 6. Auftragwerk nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daßdie zulaufseitige (4) oder ablaufseitige Lippe (6) fest mit einer um ein Gelenk (32) abschwenkbaren Wand (3 0) des Zuleitkanals (18) verbunden ist.
- 7. Auftragwerk nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daßdie abschwenkbare Wand (30) mit einer Andrückvorrichtung (38, 40, 42) ausgestattet ist, die die abschwenkbare Wand (30) mit der fest daran angebrachten zulaufseitigen (4) oder ablaufseitigen Lippe (6) in Richtung zur jeweils gegenüberliegenden Lippe (4 oder 6) drückt. - 8. Auftragwerk nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daßdie Andrückvorrichtung einen fest mit der abschwenkbaren Wand (30) verbundenen Hebelmechanismus (38, 40) umfaßt und sich direkt oder indirekt an dem Balken (10) abstützt. - 9. Auftragwerk nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daßder Hebelmechanismus mehrere über die Länge des Auftragwerks verteilte Hebelleisten (38) umfaßt, die jeweils mit einem Ende an der abschwenkbaren Wand (30) und mit dem anderen Ende an einem die einzelnen Hebelleisten (38) untereinander verbindenden Verbindungselement (40) befestigt sind.
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