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DE29519374U1 - Flaschenkasten aus Kunststoff - Google Patents

Flaschenkasten aus Kunststoff

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DE29519374U1
DE29519374U1 DE29519374U DE29519374U DE29519374U1 DE 29519374 U1 DE29519374 U1 DE 29519374U1 DE 29519374 U DE29519374 U DE 29519374U DE 29519374 U DE29519374 U DE 29519374U DE 29519374 U1 DE29519374 U1 DE 29519374U1
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clamping
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bottles
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Franz Delbrouck GmbH
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Franz Delbrouck GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft einen Flaschenkasten aus Kunststoff mit mehreren in Reihen parallel zueinander und einander kreuzend angeordneten oben offenen Gefachen zur Aufnahme je einer Flasche, wobei in den Gefachen Flaschenzentrierorgane ausgebildet sind, die vorzugsweise an die Gefachungswand angeformt sind.
Ein derartiger Flaschenkasten ist beispielsweise aus der DE 83 00 474 Ul bekannt.
Bei dem bekannten Flaschenkasten sind die Seitenwandungen als im wesentlichen geschlossene Wandungen ausgebildet. Als Flaschen sind Glasflaschen vorgesehen, die im wesentlichen eine zylindrische Form aufweisen. Als Zentrierorgane sind an den Gefachungswänden elastische Elemente angeformt, die niveaugleich in jedem Gefach aneinander gegenüberstehenden Wandungsteilen angeordnet
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sind. Durch diese Zentrierorgane ist es möglich, eine in den Kasten eingestellte Flasche weitgehend geräuscharm zu haltern, da die Flasche nicht gegen die Gefachungswandungen (beispielsweise beim Transport) anschlägt, sondern von den Zentrierorganen gehalten ist, die eine Geräuschdämpfung bewirken.
Im Stand der Technik sind zwischenzeitlich auch Flaschenkasten bekannt, die rahmenartig ausgebildete Seitenwandungen aufweisen, so daß die Seitenwandungen quasi wie ein Fenster den Blick auf den Innenraum des Kastens freigeben. Die in einen solchen Kasten eingestellten Flaschen bestehen aus Kunststoff, vorzugsweise PET, wobei die Flaschen in Bereich des Flaschenbodens einen ringförmigen Vorsprung aufweisen, an den sich ein im wesentlichen zylindrischer Flaschenkörper nach oben hin anschließt. Das obere Ende der Flasche ist verjüngt und mit einem Verschluß versehen.
Solche Flaschen werden in die entsprechenden Kästen nach der Befüllung durch den Befüllungsautomaten in
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der Weise eingesetzt, daß die Etikettierung der Flaschen durch die fensterartigen Ausnehmungen der Seitenwandungen sichtbar sind. Da aber solche Flaschen nicht in ihrer Lage gesichert gehalten sind, sondern aufgrund der fertigungsbedingten Toleranzen relativ lose in den Gefachungen stehen, können sich diese Flaschen beispielsweise beim Transport um ihre Hochachse drehen, so daß die Etikettierung nicht mehr durch das Fenster des Kastens zu sehen ist. Dieser Effekt ist unerwünscht. Eine Anordnung von Flaschenzentrierorganen derart, wie sie in der DE 83 00 474 Ul beschrieben sind, ist bei solchen Flaschen zwar möglich, führt aber zu mehreren negativen Effekten. Insbesondere ist dabei negativ, daß zwar eine gefüllte Flasche noch möglicherweise zwischen die Zentrierorgane eingesteckt werden kann und einfallen kann, jedoch eine leere Flasche (beim Rücktransport der leeren Flaschen zum Abfüller) nicht aufgrund ihres Eigengewichtes bis zum Boden des Gefaches durchsacken kann, sondern eine solche Flasche bleibt an den Zentrierorganen hängen, so daß die Flasche
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möglicherweise mit ihrem Kopf über die Flucht der Kastenmündung vorsteht, was zu Beschädigungen und Behinderungen führen kann. Auch beim Abfüllbetrieb, bei dem die leeren Flaschen aus dem Kasten maschinell entnommen werden, ist diese nicht ordungsgemäße Anordnung nachteilig und kann zu Beschädigungen der Entnahmeeinrichtung oder der Flaschen führen. Insbesondere durch das relativ große Volumen solcher Flaschen, die häufig in einem Volumen von einem Liter oder mehr eingesetzt werden, kann auch beim Einfüllen der Flaschen in den Kasten ein Kippeffekt auftreten, da der Schwerpunkt solcher Flaschen relativ hoch liegt, so daß auch gefüllte Flaschen unter Umständen nicht ordnungsgemäß in den Kasten eingesetzt werden können, sofern Zentrierorgane der bisher bekannten Art verwendet werden.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Flaschenkasten gattungsgemäßer Art zu schaffen, der eine großflächige Einblicknahme auf die Etikettierung der Flaschen
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ermöglicht, der ein lagerichtiges Einstellen der Flaschen in leerem und in gefülltem Zustand erlaubt und bei dem eine Verdrehung der Flaschen um ihre Hochachse durch Transport- oder Lagerbewegungen weitestgehend unterbunden ist .
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß der Flaschenkasten Seitenwandungen aufweist, die rahmenartig ausgebildet sind und lediglich die Kantenecken, ggf. den Mündungsrand und Bodenrand bildende Stege aufweist, daß die Flaschen Kunststoff-Flaschen sind, deren Seitenwandung in Nähe des Flaschenbodens zylindrisch ist oder vorzugsweise geringfügig vorspringt und vorzugsweise zum Bodenübergang bogenartig eingezogen ist ,
daß die Zentrierorgane aus mindestens einem am Bodenrand innenliegend des jeweiligen Gefaches ausgebildeten ersten Klemmsteg und mindestens einem an dem gegenüberliegenden Gefachungswandteil ausgebildeten zweiten Klemmsteg bestehen, wobei der erste Klemmsteg die eingestellte Flasche im Bereich der bodennahen zylindrischen Wandung oder des Flaschenvorsprunges und der zweite
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Klemmsteg die eingestellte Flasche an einem zylindrischen, oberhalb des Flaschenvorsprunges befindlichen Wandungsbereich stützt, so daß die eingestellte Flasche an einer Verdrehung um ihre Längsachse behindert ist.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß der radiale Abstand der Stützflächen des ersten und zweiten Klemmsteges etwa gleich dem oder gering kleiner als der Durchmesser der Flasche ggf. zuzüglich des Überstandes des Flaschenvorsprunges über den zylindrischen Bereich ist
Um den Einführvorgang zu erleichtern, kann zudem
vorgesehen sein, daß mindestens der zweite Klemmsteg
in Form einer zur Gefachungsmündung in der Höhe abnehmenden Rampe ausgebildet ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird erreicht, daß Kunststoffflaschen, die frei geblasen werden und in Konsequenz durch das unterschiedliche
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Schrumpfverhalten erhebliche Abmessungstoleranzen aufweisen, lagerichtig und in einfacher Weise in den Kasten bzw. in die entsprechenden Gefache eingeführt werden können. Die Klemmstege sind nämlich so positioniert, daß der untere vorspringende Bereich der Flaschen (der sogenannte Reibring der Flaschen) Anschlagpunkt im Bereich des Klemmsteges ist und ein oder mehrere Gegenanschläge auf der Gefachseite (Gegenseite zu der großflächig geöffneten Kastenseitenwandung) in Form von weiteren Klemmstegen ausgebildet sind, die aber im Niveau höher angesetzt sind, so daß sich die einzustellende Flasche durch das Eigengewicht herunter drückt und an den Klemmstegen des Gefaches und des Kastenrandes anliegt. Dies erfolgt insbesondere auch deswegen in sehr geeigneter Form, weil eine Nachgiebigkeit sowohl der Gefachwandung als auch der Kunststoffflaschen gegeben ist, so daß gegebenenfalls sogar ein echter Klemmsitz erreicht wird. Auf diese Weise ist auch gewährleistet, daß die mit einer Etikettierung oder einer sonstigen Bedruckung oder
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Information versehenen Flaschen von dem Abfüllautomaten lagerichtig in den Kasten eingesetzt werden können, so daß die Informationen durch die fensterartigen Ausnehmungen der Seitenwandung des Kastens ersichtlich sind, wobei durch die Anordnung und Ausbildung der Klemmstege gewährleistet ist, daß sich die Flasche beim Transport oder dergleichen nicht um ihre Hochachse drehen kann. Durch einen genügend hohen Versprung zwischen der Oberkante des unteren Klemmsteges und der Unterkante des oberen Klemmsteges an der Gefachung wird sichergestellt, daß die Flaschen unter Einhaltung einer leichten Schwingbewegung sicher und einfach in das Gefach eingesetzt werden können und es zu keinem Klemmen oder Aufsetzen kommt. Dies gilt auch für die nur wenige Gramm wiegende leere Flasche, die im Gefach dann ebenfalls sicher arretiert ist und bis zum Boden des Gefaches durchfällt.
Die rahmenartige Ausbildung der Seitenwandungen ist im übrigen so zu verstehen, daß die Seitenwandungen auch ausschließlich durch Kastenecken und den Bodenrand gebildet sein können, also der Mündungsrand entfällt.
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Es ist auch möglich, daß die Gefachungsstege, die im wesentlichen orthogonal zur Seitenwandung verlaufen, bis in die Fensterebene hineinragen und dort Stützstege bilden.
Im übrigen ist die Erfindung nicht nur bei solchen Flaschen brauchbar, die einen entsprechenden Flaschenvorsprung aufweisen, sondern die Flaschen können auch bis zum Bodenbereich zylindrisch ausgebildet sein. Auch bei einer derartig ausgebildeten Flasche ist die erfindungsgemäße Ausbildung im Sinne der Aufgabestellung und -lösung vorteilhaft.
Eine bevorzugte Weiterbildung wird zudem darin gesehen, daß das untere Ende des zweiten Klemmsteges unterhalb des Schwerpunktes der (gefüllten) Flasche, die in das Gefach eingestellt ist.
Durch diese Ausbildung wird das Einfallen der Flasche, insbesondere der gefüllten Flasche erleichtert und die sichere Halterung der Flasche in der Sollage zwischen den Klemmstegen gewährleistet.
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Zudem wird als vorteilhaft angesehen, daß das Gefachungswandteil auf der dem zweiten Klemmsteg abgewandten Seite eine Gegenrippe, Steife oder dergleichen aufweist, die einer übermäßigen Verformung des Gefachungswandteiles durch die in das Gefach eingestellte, an den Klemmstegen gestützte Flasche entgegenwirkt und die Maßhaltigkeit des innenliegenden Gefaches bewirkt, welches frei von Klemmstegen ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung kann es geschehen, daß aufgrund maßlicher Toleranzen oder auch aufgrund von Temperatureinwirkung eine übermäßige Verformung des zweiten Klemmsteges durch die eingestellt Flasche erfolgt, so daß hieraus eine Einengung des Gefaches erfolgen würde, welches auf der dem Klemmsteg abgewandten Seite der Gefachungswandung liegt. Um dieses zu vermeiden ist eine entsprechende Gegenrippe oder dergleichen an der Gefachungswandung vorgesehen, so daß eine übermäßige Verformung der Gefachungswandung zu dem relativ innenliegenden Gefach hin vermieden wird. Es kann auch in dieses innenliegende, nicht mit Klemmstegen versehene Gefach eine entsprechende Flasche einfallen. Die Rippe
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oder dergleichen ist dabei so angeordnet, daß sie die ggf. in dieses Gefach einsetzbare Flasche nicht behindert. Durch die entsprechende Ausbildung wird auch eine Stabilisierung des Druckpunktes des zweiten Klemmsteges an der Flasche erreicht, die in das mit Klemmstegen bestückte Fach eingesetzt wird.
Bevorzugt ist zudem vorgesehen, daß die in ein mit Klemmstegen bestücktes Gefach eingesetzte Flasche in der Einsatzlage geringfügig um ihre Hochachse gekippt durch die Klemmstege gehalten ist.
Die Anordnung und Ausbildung der Klemmstege ist so vorgesehen, daß beide bei eingestellter Flasche am Flaschenmantel anliegen, so daß hieraus eine geringe Schrägstellung der Flasche im Einsteckzustand resultiert. Die Flasche ist geringfügig vor entsprechenden Seitenwandungen hin um ihre Hochachse geneigt.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert.
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Es zeigt:
Fig. 1 Ein Detail eines erfindungsgemäßen Flaschenkastens in Seitenansicht;
Fig. 2 das oder ein ähnlichen Detail in Draufsicht gesehen;
Fig. 3 eine Variante in der Ansicht gemäß Figur 2.
Der Flaschenkasten insgesamt ist in der Zeichnung nicht dargestellt. Ein solcher Flaschenkasten weist eine Höhe auf, die die Höhe einer eingestellten Flasche deutlich übersteigt. Die Seitenwandungen des Kastens sind durch in den Kastenecken, am Mündungsrand des Kastens und am Bodenrand des Kastens gebildete Stege geformt, wobei der Kastenboden eine gitterartige Struktur aufweist und im Kasteninnenraum Gefachungen 1 angeordnet sind, in die entsprechende Flasche 2 von oben eingestellt werden können. Die außenseitig zu den jeweiligen
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Kastenseitenwänden hin gewandten Gefachungen sind in der Weise ausgebildet, wie in den Zeichnungsfiguren gezeigt. Dabei sind die Flaschen 2, die in den Kasten eingestellt sind, Kunststoffflaschen, deren Seitenwandung in der Nähe des Kastenbodens (in Zeichnungsfigur 1 unten) geringfügig vorspringen (Vorsprung 3) und zum Bodenübergang bodenartig eingezogen sind, wie bei 4 verdeutlicht. Im oberen Bereich 5 sind die Flaschen im wesentlichen zylindrisch ausgebildet, um sich dann zur Entnahmeöffnung der Flasche hin nach oben zu verjüngen.
Zur sicheren Halterung und insbesondere verdrehsicheren Halterung einer eingestellten Flasche 2 sind Zentrierorgane vorgesehen, die aus mindestens einem am Bodenrand 6 des Kastens innenliegend des jeweiligen Gefaches 1 ausgebildete erste Klemmsteg 7 und mindestens einem an den gegenüberliegenden Gefachungswandteil 8 ausgebildeten zweiten Klemmsteg 9 bestehen. Der erste Klemmsteg 7 stützt die eingestellte Flasche 2 im
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Bereich des Flaschenvorsprunges 3, während der zweite Klemmsteg 9 die Flasche 2 an einem zylindrischen, oberhalb des Flaschenvorsprunges 1 befindlichen Wandungsbereich (5) stützt. Auf diese Weise ist die eingestellt Flasche an einer Verdrehung um ihre Längsachse behindert. Es ist somit die Zublicknahme in Richtung des Pfeiles 10 auf die Flaschenetikettierung oder dergleichen möglich, die durch das Fenster der Kastenseitenwandung freigegeben ist und lediglich durch den rahmenartigen Seitenwandteil des Kastens verdeckt ist, dessen Bestandteil der Kastenrand 6 ist.
Der radiale Abstand der Stützflächen des ersten und zweiten Klemmsteges 7, 9 entspricht etwa dem Durchmesser der Flasche 2 im zylindrichen Bereich (bei 5) zuzüglich des Überstandes des Flaschenvorsprunges 1 über den zylindrischen Bereich 5. Mindestens der zweite Klemmsteg 9 ist in Form einer zur Gefachungsmündung (in Zeichnungsfigur 1 nach oben) in der Höhe abnehmenden Rampe ausgebildet, so daß hierdurch eine Einführhilfe gebildet
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ist. Auch der erste Klemmsteg 7 kann in Einsteckrichtung geschrägt sein, um eine Einführhilfe zu bilden.
Bei der Ausführungsform nach Figur 2 sind jeweils zwei Klemmstege 7 am Rand 6 des Kastens ausgeformt und ragen von diesem ab, und ebenso sind zwei Klemmstege 9 an dem Wandungsteil 8 der Gefachung ausgebildet. Die eingestellte Flasche 2 ist damit lagegesichert gehalten. Bei der Ausbildung nach Figur 3 sind am Kastenrand 6 zwei Klemmstege 7 und an der Gefachungswand 8 ist lediglich ein Klemmsteg 9 angeordnet.
In der Zeichnungsfigur 1 ist gestrichelt die Flasche 2 in leicht geneigter Lage gezeigt, womit angedeutet werden soll, daß die eingestellte Flasche zwischen den Klemmstegen 7,9 klemmend gehalten ist, wobei durch den im Niveau höher liegenden Klemmsteg 9 die Flasche in der Zeichnungsfigur 1 quasi nach links gedrängt wird, so daß sich eine leichte Schräglage ergibt. Die in der Zeichnung dargestellt Lage ist deutlich übertrieben. Der tatsächliche Winkel der Schrägstellung gegenüber der Hochachse beträgt nur wenige Winkelgrad.
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Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Korabinationsraerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (6)

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1. Flaschenkasten aus Kunststoff mit mehreren in Reihen parallel kreuzend angeordneten oben offenen Gefachen zur Aufnahme je einer Flasche, wobei in den Gefachen Flaschenzentrierorgane ausgebildet sind, die vorzugsweise an die Gefachungswand angeformt sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Flaschenkasten Seitenwandungen aufweist, die rahmenartig ausgebildet sind und lediglich die Kastenecken, ggf. den Mündungsrand und Bodenrand (6) bildende Stege aufweist, daß die Flaschen (2) Kunststoffflaschen sind, deren Seitenwandung in Nähe des Flaschenbodens zylindrisch ist oder vorzugsweise geringfügig vorspringt (bei 3) und vorzugsweise zum Bodenübergang bogenartig (bei 4) eingezogen ist,
daß die Zentrierorgane aus mindestens einem am Bodenrand (6) innenliegend des jeweiligen Gefaches ausgebildeten ersten Klemmsteg (7) und mindestens einem an dem gegenüberliegenden Gefachungswandteil (8) ausgebildeten zweiten Klemmsteg (9) bestehen, wobei
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der erste Klemmsteg (7) die eingestellte Flasche (2) im Bereich der bodennahen zylindrischen Wandung oder des Flaschenvorsprunges (3) und der zweite Klemmsteg (9) die eingestellte Flaschen (2) an einem zylindrischen, oberhalb des Flaschenvorsprunges (3) befindlichen Wandungsbereich (5) stützt, so daß die eingestellte Flasche (2) an einer Verdrehung um ihre Längsachse behindert ist.
2. Flaschenkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Abstand der Stützflächen des ersten und zweiten Klemmsteges (7,9) etwa gleich dem oder gering kleiner als der Durchmesser der Flasche (2) ggf. zuzüglich des Überstandes des Flaschenvorsprunges (3) über den zylindrischen Bereich ist .
3. Flaschenkasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der zweite Klemmsteg (9) in Form einer zur Gefachungsmündung in der Höhe abnehmenden Rampe ausgebildet ist.
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4. Flaschenkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende des zweiten Klemmsteges (9) unterhalb des Schwerpunktes der (gefüllten) Flasche (2), die in das Gefach eingestellt ist.
5. Flaschenkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefachungswandteil (8) auf der dem zweiten Klemmsteg (9) abgewandten Seite eine Gegenrippe, Steife oder dergleichen aufweist, die einer übermäßigen Verformung des Gefachungswandteiles (8) durch die in das Gefach eingestellte, an den Klemmstegen (7,9) gestützte Flasche (2) entgegenwirkt und die Maßhaltigkeit des innenliegenden Gefaches bewirkt, welches frei von Klemmstegen (7,9) ist.
6. Flaschenkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die in ein mit Klemmstegen (7,9) bestücktes Gefach eingesetzte Flasche (2) in der Einsatzlage geringfügig um ihre Hochachse gekippt durch die Klemmstege (7,9) gehalten ist.
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