DE29519134U1 - Weichfolien-Verpackung - Google Patents
Weichfolien-VerpackungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Weichfolien-Verpackung für quaderförmige Stapel von
gefalteten Papierservietten, mit planparallelen, etwa quadratischen Deckwänden sowie diese verbindenden Seitenwänden und mit einer Schwächungslinie zur Umgrenzung
eines aufreißbaren, abgerundeten Flächenabschnittes zur Herstellung einer Öffnung, die die Formhaltigkeit der Verpackung ohne Notwendigkeit eines die
Öffnung wiederverschließenden Klebestreifens nicht beeinträchtigt, zur knitterfreien
Entnahme einzelner Papierservietten.
Bei solchen Weichfolien-Verpackungen für Papierservietten besteht das Bedürfnis,
die Packungen auf einfache Weise zu öffnen, Servietten knitterfrei zu entnehmen und danach den Packungsinhalt gegen Verschmutzung der verbleibenden Servietten
zu schützen, ohne daß diese aus der geöffneten Packung herausrutschen können. Es sind bereits eine Vielzahl von Verpackungen für flexible flächige Gegenstände
wie Papiertaschentücher und Papierservietten bekannt (siehe z.B. US-Patentschriften
2 137 398, 2 529 853 und 3 012 692), bei denen durch Aufreißen eines
Flächenabschnittes eine Entnahmeöffnung geschaffen wird, während der restliche
-2-
Packungsinhalt in der Packung verbleibt und gegen Herausfallen weitgehend
gesichert ist. Bei diesen bekannten Verpackungen muß jedoch immer ein Kompromiß gebildet werden zwischen leichter Entnehmbarkeit und ausreichender
Packungsstabilität der geöffneten Packung. Ist die Entnahmeöffnung zu klein, so ist
dies bei Papiertaschentüchern weniger problematisch, weil ein Zerknittern beim Entnehmen meist nicht stört, sondern es in erster Linie auf eine schnelle Entnahmemöglichkeit
ankommt. Es wird hierbei sogar angestrebt, daß sich die Papiertaschentücher bei der Entnahme bereits entfalten, um somit schneller benutzt werden zu
können.
Handelt es sich bei den flexiblen Gegenständen jedoch um Papierservietten, so ist
es wichtig, daß diese unzerknittert entnommen werden können, d.h. also, daß die Entnahmeöffnung verhältnismäßig groß sein muß. Eine zu große Entnahmeöffnung
verschlechtert jedoch die Stabilität der angebrochenen Packung, so daß deren Inhalt
nur noch unzureichend geschützt wird. Handelt es sich bei den Packungen jedoch um Kartonpackungen, wie es bei den angegebenen Druckschriften der Fall ist, so
ist meist immer eine ausreichende Stabilität auch bei großer Entnahmeöffnung gewährleistet.
Kartonpackungen sind jedoch heute ungebräuchlich, weil sie mit hohen Kosten
verbunden sind. Aus der DE OS 40 07 709 ist eine Weichfolien-Verpackung für quaderförmige Stapel von flexiblen flächigen Gegenständen, insbesondere von
gefalteten Papierservietten, bekannt, die an einer Ecke der Packung mit einer aufreißbaren Lasche versehen ist. Diese Lasche muß für eine ausreichend große
Entnahmeöffnung ebenfalls verhältnismäßig großflächig gestaltet sein, um eine Entnahme von z.B. Papierservietten ohne Zerknittern zu ermöglichen. Um nun den
verbleibenden Packungsinhalt nach Entnahme einer Serviette oder dergleichen gegen Verschmutzung schützen zu können, ist die Aufreißlasche mit einem
Klebestreifen versehen, mit der die Öffnung wieder verschlossen werden kann. Dieser Verschluß verbessert die Stabilität der angebrochenen Packung, so daß der
Inhalt ohne Probleme aufbewahrt werden kann.
Dieser zusätzlich anzubringende Klebestreifen bedeutet jedoch zusätzlichen
Material-und Fertigungsaufwand, und ist zudem mit dem Mangel behaftet, daß bei
nicht sorgfältigem Zukleben der Klebestreifen unter Umständen auch auf den Papierservietten haftet und hierdurch, sowie auch durch Staub, an Klebkraft verliert.
Weiterhin ist aus der DE-A-41 39 924 eine Weichpackung für Papiertaschentücher
bekannt, bei der eine bogenförmige Schwächungslinie sich von einer der Deckwände
bis etwa in den Bereich der Packungsecken erstreckt. Doch auch diese Weichpackung ist mit einem Klebestreifen versehen, um nach dem Aufreißen der
Packung die gebildete Entnahmeöffnung wieder zu verschließen und die Packungsstabilität
wiederherzustellen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Weichfolien-Verpackung
für Papierservietten vorzuschlagen, bei der durch einfaches Aufreißen eine für eine knitterfreie Entnahme genügend große Entnahmeöffnung zum Entnehmen
der Papierservietten geschaffen werden kann, ohne daß die Packung nach dem Anbrechen unstabil wird und der Packungsinhalt herausrutschen kann. Die
Verpackung soll dabei ohne Klebestreifen oder dergleichen zum Wiederverschließen
auskommen.
Eine Weichfolien-Verpackung der eingangs genannten Art für Papierservietten ist
gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinie
sich bogenförmig auf einer der etwa quadratischen Deckwände bis in die zu einer angrenzenden Seitenwand liegenden Packungskante erstreckt, jedoch derart
beiderseits im Abstand von den angrenzenden Ecken endet, daß nach Aufreißen des Flächenabschnittes entlang der Schwächungslinie beiderseits der dadurch
entstehenden Öffnung bis in die Ecken reichende Halteabschnitte stehenbleiben, die
ein Herausrutschen der Papierservietten verhindern.
Eine solche Weichfolien-Verpackung läßt sich auf einfache Weise durch Aufreißen
des Flächenabschnittes entlang der Schwächungslinie öffnen, und durch die beiderseits stehenbleibenden Halteabschnitte wird der Packungsinhalt sicher gegen
Herausrutschen fixiert. Nach Öffnen der Verpackung können die Papierservietten einfach durch Herausziehen etwa parallel zur Ebene der Deckwand entnommen werden,
wobei sich die Serviette von beiden Seiten her einschnürt und ohne Zerknitterung
aus der hergestellten Öffnung entnommen werden kann.
Die Stabilität der angebrochenen Packung ist besonders dann wenig beeinträchtigt,
wenn die Packungskante, in die sich die Schwächungslinie erstreckt, einer Stirnwand als Seitenwand benachbart ist, an der die Packung zusammengefaltet ist.
Ein besonders guter Kompromiß zwischen der Größe der durch den aufreißbaren
Flächenabschnitt hergestellten Entnahmeöffnung und der Packungsstabilität ist dann
gegeben, wenn der aufreißbare Flächenabschnitt die Form eines Kreisbogenabschnittes
hat. Die beiderseitigen Halteabschnitte betragen zweckmäßigerweise zusammen etwa 25 % der Länge der Packungskante zwischen den Ecken. Die
senkrecht zum Verlauf der Packungskante gemessene Länge des aufreißbaren Flächenabschnittes beträgt zweckmäßigerweise ca. 20-30 %, vorzugsweise
25 %, der Länge der Packungskante zwischen den Enden.
25 %, der Länge der Packungskante zwischen den Enden.
Papierservietten gibt es in verschiedenen genormten Größen. Eine vielfach benutzte
Größe wird üblicherweise auf ein Maß von 165 &khgr; 165 mm zusammengefaltet, und
die Packung hat dann ein entsprechende Maß bei ca. 25 mm Höhe. Bei einer solchen Packung liegen die Werte für die beiderseitigen Halteabschnitte zweckmäßigerweise
im Bereich von ca. 10-20 mm, vorzugsweise 15 mm. Die senkrecht zum
Verlauf der Packungskante verlaufende Länge des aufreißbaren Flächenabschnittes
beträgt bei solchen Servietten etwa 25-35 mm, vorzugsweise 30 mm.
Die Schwächungslinie, die den aufreißbaren Flächenabschnitt begrenzt, ist
vorzugsweise eine Strichperforationslinie. Zum leichteren Aufreißen kann ein Teil
der Schwächungslinie vorzugsweise als Trennschnitt ausgebildet sein; hierfür ist
eine Länge von ca. 15 mm zweckmäßig. Zum Öffnen kann leicht ein Finger im Bereich des Trennschnittes unter den aufreißbaren Flächenabschnitt geschoben und
die Packung dann entlang der sich beiderseits erstreckenden Schwächungslinien aufgerissen werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Darstellung einer verschlossenen
Weichfolien-Verpackung; und
Figur 2 eine Darstellung eines Folienschnitts für die Verpackung
nach Figur 1.
Die in Figur 1 gezeigte Weichfolien-Verpackung enthält einen quaderförmigen Stapel
von gefalteten Papierservietten 13 oder anderen flexiblen flächigen Gegenständen,
die unzerknittert entnommen werden sollen. Die Verpackung weist zwei planpar-
-5-
allele, etwa quadratische Deckwände 1, 2 auf sowie vier diese Deckwände 1, 2
verbindende Seitenwände 3, 4, 5, 6.
Ein entsprechender Folienzuschnitt ist in Figur 2 zu sehen. Die vordere Deckwand
1 und die hintere Deckwand 2 sind durch die Seitenwände 3 und 4 miteinander verbunden, wobei die Seitenwand 4 aus den beiden Abschnitten 4a und 4b besteht,
die miteinander verklebt oder verschweißt werden. Die Stirnwände 5 und 6 werden aus den Abschnitten 5a-5d bzw. 6a-6d zusammengesetzt.
Auf der oberen Deckwand 1 ist bis zu einer Packungskante 10 zur angrenzenden
Seitenwand 5 (Abschnitt 5a) eine Schwächungslinie 8 angeordnet, die einen kreisabschnittförmigen Flächenabschnitt 7 umgrenzt. Diese Schwächungslinie 8
endet jedoch im Abstand a von den beiderseitigen Ecken 11 der Verpackung. Es
bleiben also zwischen den Enden der Schwächungslinie 8 und den Ecken 11
Halteabschnitte 9 stehen.
Soll nun aus einer solchen Packung eine Papierserviette 13 entnommen werden, so
wird der Flächenabschnitt 7 entlang der Schwächungslinie 8 aufgerissen. Danach kann die oberste Papierserviette 13 durch die entstehende Öffnung erfaßt und unter
leichtem Einziehen der Seitenkanten als Ganzes herausgezogen werden. Der verbleibende Packungsinhalt ist durch die beiden seitlichen Halteabschnitte 9 gegen
Herausrutschen gesichert, und die Entnahmeöffnung wird bei weitgehend unbeeinträchtigter Stabilität der Packung durch das Zurückfedern des Flächenabschnittes
7 wieder abgedeckt.
Auch wenn der Flächenabschnitt 7 bzw. die Schwächungslinie 8 der Packungskante
10 zur Stirnwand 5 benachbart sind, so ist es auch möglich, den entsprechenden
Öffnungsabschnitt zu einer anderen Packungskante zu verlagern, z.B. der Packungskante zwischen der Deckwand 1 und der Seitenwand 4, die aus den
beiden Abschnitten 4a und 4b verklebt wird. Auch in einem solchen Fall ist durch
die steifere Ausbildung der Seitenwand 4 (ähnlich der Stirnwand 5) eine bessere Stabilität der Packung gewährleistet, als wenn die Öffnung im Bereich z.B. der
gegenüberliegenden Seitenwand angeordnet wird.
Der aufreißbare Flächenabschnitt 7 ist im bevorzugten Ausführungsbeispiel als
Kreisbogenabschnitt ausgebildet, wobei die beiderseitigen Halteabschnitte 9 zusammen etwa 25 % der Länge der Packungskante 10 zwischen den Ecken 11
betragen. Die Länge des aufreißbaren Flächenabschnittes 7 (senkrecht zum Verlauf
der Packungskante 10 gemessen) beträgt etwa 20-30 %, vorzugsweise 25 %, der
Länge der Packungskante 10 zwischen den Ecken 11. Bei diesen Proportionen ist
ein guter Kompromiß zwischen Größe der Entnahmeöffnung und der Stabilität der Packung gegeben.
Die vorliegende Erfindung ist besonders vorteilhaft für Papierservietten, die zu etwa
quadratischen flexiblen Gegenständen zusammengefaltet werden. Ein typisches Maß einer solchen zusammengefalteten Serviette beträgt 165 &khgr; 165 mm, während
der Packungsstapel etwa 25 mm beträgt. Für solche flexible Gegenstände endet die
Schwächungslinie 8 zweckmäßigerweise jeweils in einem Abstand a von
10-20 mm, vorzugsweise 15 mm, vor den beiderseitigen Ecken 11, so daß sich entsprechend breite Halteabschnitte 9 ergeben. Die Länge des aufreißbaren Flächenabschnittes 7 (senkrecht zum Verlauf der Packungskante 10 gesehen) beträgt etwa 25-35 mm, vorzugsweise 30 mm.
10-20 mm, vorzugsweise 15 mm, vor den beiderseitigen Ecken 11, so daß sich entsprechend breite Halteabschnitte 9 ergeben. Die Länge des aufreißbaren Flächenabschnittes 7 (senkrecht zum Verlauf der Packungskante 10 gesehen) beträgt etwa 25-35 mm, vorzugsweise 30 mm.
Auch wenn die Form des Flächenabschnittes im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ein Kreisabschnitt ist, so sind jedoch auch andere Formen mit abgerundeten Ecken
denkbar.
Die Schwächungslinie 8 ist vorzugsweise eine Strichperforationslinie, um die
Packung einerseits gut verschlossen zu halten und andererseits ein gezieltes Öffnen
entlang der Schwächungslinie zu ermöglichen. In der vorstehenden Beschreibung
wurde die Schwächungslinie bisher als homogene Schwächungslinie beschrieben. Das Öffnen der Packung bzw. des Flächenabschnittes 7 läßt sich jedoch besonders
gut bewerkstelligen, wenn die Schwächungslinie aus Teilen 8a mit Strichperforation
und einem mittig angeordneten Teii 8b mit einem Trennschnitt ausgebildet ist. Zum
Öffnen der Packung kann z.B. ein Finger entlang der Deckwand 1 in Richtung auf den Trennschnittbereich 8b geschoben und niedergedrückt werden, so daß
anschließend durch Weiterschieben des Fingers unter den Flächenabschnitt 7 dieser
aufgerissen werden kann.
Auch wenn die vorliegende Erfindung in Verbindung mit Weichfolien-Verpackungen
für Papierservietten beschrieben wurde, so gilt das gleiche natürlich auch für andere
flexible flache Gegenstände, bei denen es darauf ankommt, diese unzerknittert entnehmen zu können und dennoch eine ausreichende Stabilität der Packung und
Sicherheit gegen Herausrutschen zu erzielen.
Claims (9)
- Eiserrführ, Speiser & Partner.····· ·· · Bremen·** ** ** ** "** PatentanwälteEuropean Patent Attorneys Dipl.-Ing. Günther Bsenführ Dipl.-Ing, Dieter K. Speiser Dr.-Ing, Werner W1 Rabus Dipl.-Ing. Jürgen Brügge Oipi.-Ing. Jürgen Klinghardt Dipl.-Ing. Klaus G. GokenRechtsanwalt Ulrich H. Sander• München Patentanwälte European Patent Attorneys Dipl.-Phys. Gerhard Liedl Dipl.-Wirtsch.-Ing. Rainer FritsctvBremen, den 14. Dezember 1995 PatentanwaltDipl.-Chem. Dr, Peter SchulerUnser Zeichen: S 2945 JB/CIT) .BerlinPatentanwältin _,_......._ European Patent AttorneyAnmelder/Inhaber: SENNING Dipl.-Ing. Jutta fadenAmtsaktenzeichen: 295 19 1 34.1 MartinistrasseD-28195 Bremen Tel. 0421-36 35 Fax 0421-36 35 35 (G3) Fax 0421-3288 631 (G4) MCI 585-0169Neue Ansprüche1. Verpackung für quaderförmige Stapel von gefalteten Papierservietten, mit planparallelen, etwa quadratischen Deckwänden sowie diese verbindenden Seitenwänden und mit einer Schwächungslinie, die sich bogenförmig auf einer der Deckwände bis in die zu einer angrenzenden Seitenwand liegenden Packungskante erstreckt und beiderseits im Abstand von den angrenzenden Ecken endet, zur Umgrenzung eines aufreißbaren, abgerundeten Flächenabschnittes zur Herstellung einer Öffnung, zwecks knitterfreier Entnahme einzelner Papierservietten,
dadurch gekennzeichnet,daß die Verpackung aus Weichfolie besteht und an zwei einander gegenüberliegenden Stirnwänden (5, 6) zusammengefaltet ist,daß die bogenförmige Schwächungslinie (8) sich bis in die Packungskante erstreckt, die einer Stirnwand (5) benachbart ist, und somit nach Aufreißen des Flächenabschnittes (7) entlang der Schwächungslinie beiderseits der dadurch entstehenden Öffnung bis in die Ecken (11) reichende Halteabschnitte (9) stehenbleiben, die ein Herausrutschen der Papierservietten (13) verhindern und die Formhaltigkeit der Verpackung ohne Notwendigkeit eines die Öffnung wiederverschließenden Klebestreifens gewährleisten. - 2. Verpackung nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß der aufreißbare Flächenabschnitt (7) die Form eines Kreisbogenabschnittes hat.• *• · · Ift · ·
- 3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet, daß die beiderseitigen Halteabschnitte (9) zusammen etwa 25 % der Länge der Packungskante (10) zwischen den Ecken (11) betragen.
- 4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1-3,. dadurch gekennzeichnet, daß die senkrecht zum Verlauf der Packungskante (10) verlaufende Länge des aufreißbaren Flächenabschnittes (7) etwa 20 - 30 %, vorzugsweise 25 %, der Länge der Packungskante (10) zwischen den Ecken (11) beträgt.
- 5. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet, daß die beiderseitigen Halteabschnitte (9) je ca. 10-20 mm, vorzugsweise 15 mm, breit sind.
- 6. Verpackung nach Anspruch 5,dadurch gekennzeichnet, daß die senkrecht zum Verlauf der Packungskante (10) verlaufende Länge des aufreißbaren Flächenabschnittes (7) etwa 25 - 35 mm, vorzugsweise 30 mm beträgt.
- 7. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinie {8) eine Strichperforationslinie (8a) ist.
- 8. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinie (8) etwa mittig auf der Deckwand (1) mit einem Trennabschnitt (8b) versehen ist.
- 9. Verpackung nach Anspruch 8,dadurch gekennzeichnet, daß der Trennabschnitt (8b) eine Länge von etwa 15 mm hat.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29519134U DE29519134U1 (de) | 1994-05-27 | 1995-05-23 | Weichfolien-Verpackung |
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| DE29519134U1 true DE29519134U1 (de) | 1996-01-25 |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29519134U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0854098A3 (de) * | 1996-11-21 | 1998-09-23 | Focke & Co. (GmbH & Co.) | Packung, insbesondere für eine Gruppe von Zigarettenpackungen sowie Vorrichtung zum Herstellen derselben |
| DE19711429A1 (de) * | 1997-03-19 | 1998-09-24 | Winfried Labuda | Faltschachtel zur Aufnahme von Reinigungstüchern |
| US6491161B1 (en) | 1999-03-12 | 2002-12-10 | Focke & Co. (Gmbh & Co.) | Package, especially for a group of cigarette packs, plus method and device for manufacturing same |
-
1995
- 1995-05-23 DE DE29519134U patent/DE29519134U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|---|
| EP0854098A3 (de) * | 1996-11-21 | 1998-09-23 | Focke & Co. (GmbH & Co.) | Packung, insbesondere für eine Gruppe von Zigarettenpackungen sowie Vorrichtung zum Herstellen derselben |
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| DE19711429C2 (de) * | 1997-03-19 | 2002-01-31 | Winfried Labuda | Faltschachtel zur Aufnahme von Reinigungstüchern |
| US6491161B1 (en) | 1999-03-12 | 2002-12-10 | Focke & Co. (Gmbh & Co.) | Package, especially for a group of cigarette packs, plus method and device for manufacturing same |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960307 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19990302 |