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DE29518365U1 - Rahmen für Leuchtkästen o.dgl. Kästen - Google Patents

Rahmen für Leuchtkästen o.dgl. Kästen

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Publication number
DE29518365U1
DE29518365U1 DE29518365U DE29518365U DE29518365U1 DE 29518365 U1 DE29518365 U1 DE 29518365U1 DE 29518365 U DE29518365 U DE 29518365U DE 29518365 U DE29518365 U DE 29518365U DE 29518365 U1 DE29518365 U1 DE 29518365U1
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DE
Germany
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profile
frame
double
folding
hinge
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29518365U
Other languages
English (en)
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GALAXY MEDIA SYST WERBEMITTEL
Original Assignee
GALAXY MEDIA SYST WERBEMITTEL
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/04Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia
    • G09F13/0413Frames or casing structures therefor

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Planar Illumination Modules (AREA)

Description

Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Rahmen für Leuchtkästen oder dergleichen Kästen, mit zumindest ein Leuchttransparent umfassenden Rahmenprofilen.
Bei Leuchtkästen handelt es sich um ein Display-System, welches eine flexibel einsetzbare und handhabungsfreundliche Leuchtwerbung in vielfältiger Ausführungsform ermöglicht.
Dazu besteht das Leuchttransparent solcher Leuchtkästen regelmäßig aus transparenten Kunststoffscheiben oder Glasscheiben, welche zwischen sich einen ausleuchtbaren bzw. durchleuchtbaren Werbeträger aufnehmen. Dieser Werbeträger ist austauschbar. Dazu sind die Kunststoff- oder Glasscheiben aus dem Rahmen herausnehmbar. Die bekannten Klapprahmen für Leuchtkästen weisen im allgemeinen eine eigene Rahmenkonstruktion mit FederScharnieren auf, die aufwendig ist und in ästhetischer Hinsicht unbefriedigend ist. - Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rahmen für Leuchtkästen oder dergleichen Kästen der eingangs beschriebenen Ausführungsform zu schaffen, der den Austausch des Leuchttransparentes oder zumindest seines Werbeträgers in einfacher, schneller und funktionsgerechter Weise ermöglicht und hohen ästhetischen Ansprüchen genügt.
Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einem gattungsgemäßen Rahmen dadurch, daß zumindest eines der Rahmenprofile als Doppelprofil aus einem Basisprofil und einem an dem Basis-
Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
profil angelenktem Klappprofil ausgebildet ist, und daß das Basisprofil und das Klappprofil in zusammengeklappter Stellung eine Fassung für den randseitigen Eingriff einer Längsseite oder Breitseite des Leuchttransparentes mit Scheiben bilden. - Diese Maßnahmen der Erfindung haben zur Folge, daß das Doppelprofil Bestandteil des Rahmens ist und die Fassung für den randseitigen Eingriff des Leuchttransparentes durch bloßes Aufklappen des Klappprofils
,&tgr;- geöffnet werden kann, so daß sich das Leuchttransparent unschwer aus dem Rahmen herausziehen und nach Austausch des Werbeträgers wieder einschieben läßt. Nach dem Niederklappen des Klappprofils gegen das Basisprofil ist dann die Fassung an der betreffenden Randseite des Leuchttransparentes wieder hergestellt. Da das Doppelprofil selbst ein Rahmenprofil bildet, wird insoweit eine besonders elegante Lösung im Sinne eines Klapprahmens verwirklicht.
Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind im folgenden aufgeführt. So lehrt die Erfindung, daß das Basisprofil auf seiner der Fassung gegenüberliegenden Seite eine angeformte
Scharnierfeder bzw. Scharnierleiste aufweist, und daß das &zgr;*\ Klappprofil die Scharnierfeder bzw. -leiste mit einer Scharniernut unter Scharnierbildung umgreift oder umgekehrt.
Umgekehrt meint, daß das Basisprofil eine Scharniernut und \ 25 das Klappprofil eine Scharnierfeder bzw. -leiste aufweist.
Jedenfalls lassen sich auf diese Weise das Basisprofil und j das Klappprofil und folglich das Doppelprofil in einfacher Weise herstellen, beispielsweise in der Ausführungsform als Kunststoffprofile extrudieren oder in der Ausführungsform 30 als Aluminiumprofile strangpressen. Dabei können die Schar-
Andrejewski, Honfce*£ PartÄer,«Ptiientanwälte in Essen
■ nierleiste und die Scharniernut einen runden oder ovalen, zum Beispiel kreisrunden oder elliptischen Querschnitt! aufweisen und derart aufeinander abgestimmt werden, daß eine! echte Scharnierwirkung erreicht wird. Damit das Klappprofil nicht verloren geht, lehrt die Erfindung weiter, daß die Scharnierleiste und die Scharniernut eine Rastverbindung bilden. Zweckmäßigerweise besitzen das Basisprofil und/oder das Klappprofil einen oder mehrere Distanzstege, welche das auf das Basisprofil geklappte Klappprofil von dem Basisprofil unter Bildung der Fassung für das Leuchttransparent distanzieren. Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist zwischen dem Basisprofil und dem Klappprofil zumindest eine Verschlußvorrichtung, zum Beispiel ein Magnetverschluß angeordnet, so daß das Klappprofil in mit dem Basisprofil zusammengeklappter Stellung einwandfrei gehalten ist und sich die dadurch gebildete Fassung nicht selbständig öffnen kann. Vorzugsweise weisen die übrigen Rahmenprofile wie das Doppelprofil innenseitig eine Fassung auf, die mit der Fassung des Doppelprofils fluchtet bzw. in gleicher Ebene liegt, soweit ebene Leuchttransparente Verwendung finden. Außerdem können das Basisprofil und die übrigen Rahmenprofile auf ihrer Innenseite ein U-förmiges Montageprofil für die Montage von Eckverbindern aufweisen, die also für die Verbindung der Rahmenprofile zur Bildung eines geschlossenen Rahmens dienen.
Bei Rahmen für Leuchtkästen kennt man einen Doppelprismenrahmen, der in ästhetischer Hinsicht besonders eindrucksvoll ist. Im Zusammenhang mit einer solchen Ausführungsform lehrt die Erfindung, daß das Doppelprofil auf der einen Seite
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Andrejewski, Hotfkepfc Partrifer^PöterttänWlte in Essen
— 4 —
eines Doppelprismenrahmenprofils angeordnet und mit fluchtenden Profilaußenflächen in das Doppelprismenrahmenprofil integriert ist. Dadurch wird das Doppelprofil gleichsam unauffälliger Bestandteil des betreffenden Doppelprismenrahmenprofils. Im allgemeinen weisen Leuchtkästen einerseits einen Kastenboden und andererseits das Leuchttransparent auf. Es gibt jedoch auch Ausführungsformen, bei denen jede Kastenseite mit einem Leuchttransparent bestückt ist. Folglich lehrt die Erfindung für solche Ausführungsformen, daß das Doppelprofil auf beiden Rahmenseiten und bei Verwirklichung eines Doppelprismenrahmens auf beiden Seiten des betreffenden Doppelprismenrahmenprofils angeordnet ist. Erfindungsgemäß weist die Rahmenseite mit dem Doppelprofil ein Rinnenprofil zum Einschwenken einer am Klappprofil scharnierseitig überstehenden Randkante auf, welche mit der zugeordneten Profilaußenfläche fluchtet. - Die Rahmenprofile und das Doppelprofil bestehen bevorzugt aus Aluminium und Kunststoff, jedoch ist auch eine Ausführungsform aus Stahl oder Metall nicht ausgeschlossen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 einen Leuchtkasten mit einem Doppelprismenrahmen in Frontansicht,
Fig. 2 einen Querschnitt durch ein Rahmenprofil für den
Gegenstand nach Fig. 1,
30
Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
Fig. 3 einen Querschnitt durch einen als Doppelprofil mit ; Basisprofil und Klappprofil ausgebildeten Rahmen- ; profil für den Gegenstand nach Fig. 1,
Fig. 4 den Gegenstand nach Fig. 3 mit aufgeklapptem Klappprofil, und
Fig. 5 einen Querschnitt durch das Basisprofil eines Doppelprofils ohne Klapprahmen in anderer Ausführungsform.
In den Figuren ist ein Rahmen 1 für Leuchtkästen 2 mit zumindest ein Leuchttransparent 3 umfassenden und miteinander verbundenen Rahmenprofilen 4 dargestellt. Das Leuchttransparent 3 weist zwei Transparentscheiben 3a, 3b mit einem dazwischen angeordneten Werbeträger 5 auf. Eines der Rahmenprofile ist als Doppelprofil 4a aus einem Basisprofil 6 und einem an dem Basisprofil 6 angelenkten Klappprofil 7 ausgebildet. Das Basisprofil 6 und das Klappprofil 7 bilden in zusammengeklappter Stellung eine Fassung 8 für den randseitigen Eingriff einer Längsseite des Leuchttransparentes 3. Das Basisprofil 6 weist auf seiner der Fassung 8 gegenüberliegenden Seite eine angeformte Scharnierleiste 9 auf. Das Klappprofil 7 umgreift die Scharnierleiste 9 mit einer Scharniernut 10 unter Scharnierbildung. Die Scharnierleiste 9 und die Scharniernut 10 weisen nach dem Ausführungsbeispiel einen runden Querschnitt auf. Außerdem bilden die Scharnierleiste 9 und die Scharniernut 10 eine Rastverbindung. Das Basisprofil 6 und das Klappprofil 7 weisen mehrere Distanzstege 11 auf, welche das auf das Basisprofil 6 geklappte Klappprofil 7 von dem Basisprofil 6 unter
Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
Bildung der Fassung 8 distanzieren. Nach dem Ausführungs- \ beispiel liegen die Distanzstege 11 an dem Basisprofil 6 und an dem Klappprofil 7 gegeneinander an. Zwischen dem Basis- : profil 6 und dem Klappprofil 7 ist ein Magnetverschluß 12 angeordnet, der lediglich angedeutet ist. Die übrigen Rahmenprofile 4 weisen wie das Doppelprofil innenseitig eine Fassung 13 auf, die mit der Fassung 8 des Doppelprofils 4a fluchtet bzw. in gleicher Ebene liegt. Außerdem besitzen das Basisprofil 6 und die übrigen Rahmenprofile 4 auf ihrer Innenseite ein U-förmiges Montageprofil 14 für die Montage von Eckverbindern, die nicht dargestellt sind. Bei dem nach dem Ausführungsbeispiel als Doppelprismenrahmen ausgeführten Rahmen 1 ist das Doppelprofil 4a auf der einen Seite eines Doppelprismenrahmenprofils angeordnet und mit fluchtenden Profilaußenflächen in das Doppelprismenrahmenprofil integriert. Die Rahmenseite mit dem Doppelprofil 4a weist ein Rinnenprofil 15 zum Einschwenken einer am Klappprofil 7 scharnierseitig überstehenden Randkante 16 auf. Die Rahmenprofile 4, 4a bestehen aus Aluminium und sind stranggepreßt.
Dadurch lassen sich die Rahmenprofile 4, 4a gleichsam als Meterware herstellen und unter Berücksichtigung der verschiedenen Leuchtkastenmodelle auf die jeweils erforderliche Rahmenprofillänge schneiden, so daß in fertigungstechnischer Hinsicht im Vergleich zu der sonst im Zuge der Rahmenprofilherstellung erforderlichen Blechverformung beachtliche Vorteile und insbesondere eine ganz erhebliche Kostenersparnis erzielt werden.

Claims (12)

Andrejewski, Hoftke.&* Pariber,. Patentanwälte in Essen Schutzansprüche
1. Rahmen für Leuchtkästen oder dergleichen Kästen mit zumindest ein Leuchttransparent umfassenden Rahmenprofilen, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der Rahmenprofile (4) als Doppelprofil (4a) aus einem Basisprofil (6) und einem an dem Basisprofil (6) angelegten Klappprofil (7) ausgebildet ist, und daß das Basisprofil (6) und das Klappprofil (7) in zusammengeklappter Stellung eine Fassung (8) für den randseitigen Eingriff einer Längsseite oder Breitseite des Leuchttransparentes (3) bilden.
2. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisprofil (6) auf seiner der Fassung (8) gegenüberliegenden Seite eine Scharnierleiste (9) aufweist, und daß das Klappprofil (7) die Scharnierleiste (9) mit einer Scharniernut (10) unter Scharnierbildung umgreift oder umgekehrt.
3. Rahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharnierleiste (9) und die Scharniernut (10) einen runden oder ovalen, zum Beispiel kreisrunden oder elliptischen Querschnitt aufweisen.
4. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharnierleiste (9) und die Scharniernut (10) eine Rastverbindung bilden.
5. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn-0 zeichnet, daß das Basisprofil (6) und/oder das Klappprofil
Anclrejewski, Honke'k Paiiner,*Patentanwälte in Essen
(7) einen oder mehrere Distanzstege (11) aufweisen, welche das auf das Basisprofil (6) gelagerte Klappprofil (7) von dem Basisprofil (6) unter Bildung der Fassung (8) distanzieren.
6. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Basisprofil (6) und dem Klappprofil (7) zumindest eine Verschlußvorrxchtung (12), z. B., ein Magnetverschluß angeordnet ist.
7. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die übrigen Rahmenprofile (4) wie das Doppelprofil (4a) innenseitig eine Fassung (13) aufweisen, die mit der Fassung (8) des Doppelprofils (4a) fluchtet bzw. in gleicher Ebene liegt.
8. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisprofil (6) und die übrigen Rahmenprofile (4) auf ihrer Innenseite ein ü-förmiges Montageprofil (14) für die Montage von Eckverbindern aufweist.
9. Rahmen in der Ausführungsform eines Doppelprismenrahmens, dadurch gekennzeichnet, daß das Doppelprofil (4a) auf der einen Seite eines Doppelprismenrahmenprofils angeordnet und mit fluchtenden Profilaußenflächen in das Doppelprismenrahmenprofil integriert ist.
10. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Doppelprofil (4a) auf beiden Rahmenseiten,
Andrejewski, Henkel £aj^rwP^iertfcrtwä1te in Essen
&zgr;. &Bgr;. auf beiden Seiten eines Doppelprismenrahmenprofils angeordnet ist.
11. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenseite mit dem Doppelprofil (4a) ein Rinnenprofil (15) zum Einschwenken einer am Klappprofil (7) scharnierseitig überstehenden Randkante (16) aufweist.
12. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenprofile (4) und das Doppelprofil (4a) aus Aluminium, Kunststoff oder Stahl bestehen.
DE29518365U 1995-11-18 1995-11-18 Rahmen für Leuchtkästen o.dgl. Kästen Expired - Lifetime DE29518365U1 (de)

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DE102007008809A1 (de) * 2007-02-22 2008-08-28 Algroup International Gmbh Alarm-System-Gehäuse

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