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DE29517180U1 - Zuschnitt für eine faltbare Aufstelleinrichtung, insbesondere einen Faltkalender - Google Patents

Zuschnitt für eine faltbare Aufstelleinrichtung, insbesondere einen Faltkalender

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DE29517180U1
DE29517180U1 DE29517180U DE29517180U DE29517180U1 DE 29517180 U1 DE29517180 U1 DE 29517180U1 DE 29517180 U DE29517180 U DE 29517180U DE 29517180 U DE29517180 U DE 29517180U DE 29517180 U1 DE29517180 U1 DE 29517180U1
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DE29517180U
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MUEHLHAEUSER FRIEDRICH GmbH
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MUEHLHAEUSER FRIEDRICH GmbH
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    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D5/00Sheets united without binding to form pads or blocks
    • B42D5/04Calendar blocks

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  • Making Paper Articles (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)

Description

31.10,95
Friedrich Mühihäuser GmbH, Büchenbronner Straße 140, 75173 Pforzheim
Zuschnitt für eine faltbare Aufstelleinrichtung, insbesondere einen Faltkalender Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Zuschnitt für eine faltbare Aufstelleinrichtung, insbesondere einen Faltkalender, der aus mehreren Zuschnittssegmenten besteht, die durch Falteiemente gegeneinander beweglich sind, wobei mindestens eines der Zuschnittsegmente als ein Aufnahmesegment ausgebildet ist, auf oder in dessen Aufnahmefläche ein aufzustellendes Objekt aufnehmbar ist, sowie eine derartige faltbare Aufstei !einrichtung.
Ein derartiger Zuschnitt sowie eine derartige Aufstelleinrichtung sind bekannt und werden insbesondere als Faltkalender eingesetzt, bei denen folglich das in der Aufnahmefläche des Aufnahmesegments des Zuschnitts aufnehmbare Objekt eine Anzahl von Kalenderblättern ist
Die bekannten Zuschnitte sowie die bekannten Aufsteileinrichtungen besitzen den Nachteil, daß ihr Zusammenbau relativ aufwendig ist, was sich in nachteiliger Art und Weise in erhöhten Herstellungskosten niederschlägt. Außerdem bauen die bekannten faltbaren Aufstelleinrichtungen relativ voluminös aus, so daß ihr Versand erschwert und damit in nachteiliger Art und Weise verteuert wird.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Zuschnitt der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt in besonders einfacher Art und Weise eine Abstelleinrichtung, insbesondere ein Faltkaiender, herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Zuschnitt mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Maßnahme wird in besonders einfacher Art und Weise ein Zuschnitt für eine Aufstelleinrichtung geschaffen, der es in vorteilhafter Art und Weise .ermöglicht, daß das Aufrichten der erfindungsgemäßen Abstelleinrichtung aus dem Zuschnitt unkompliziert durchführbar ist, da hierzu nur wenige einfache Faltvorgänge der Zuschnittssegmente des erfindungsgemäßen Zuschnitts um ihre Faltungseiemente sowie eine mechanische Verbindung zweier Segmente des gefalteten Zuschnitts an lediglich zwei Punkten erforderlich ist. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Zuschnitts besteht darin, daß die aus ihm hergestellte Aufstelleinrichtung besonders kompakt baut, so daß in vorteiihafter Art und Weise ein Postversand der erfindungsgemäßen faltbaren Aufstelleinrichtung in einem Standardumschlag durchführbar ist. Durch die erfindungsgemäß vorgesehenen Verriegelungselemente ist ein besonders einfaches
• ·
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Überführen der flach gefalteten erfindungsgemäßen Aufstelleinrichtung in ihre Gebrauchsposition möglich, wobei in vorteilhafter Art und Weise eine selbsttätige Arretierung und Stabilisierung der aufgerichteten Aufstelleinrichtung erzielbar ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind den beiden Ausführungsbeispielen zu entnehmen, welche im folgenden anhand der Figuren beschrieben werden. Es zeigen:
Figur 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Zuschnitts,
und
Figur 2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Zuschnitts.
Der in Figur 1 dargestellte, allgemein mit 1 bezeichnete Zuschnitt besitzt eine im wesentlichen rechteckige Kontur, welche von zwei Längsrändern 2a und 2b und zwei mittels Faltelemente 4a-4c verbundene Querrändern 2c und 2d begrenzt wird. Der Zuschnitt 1 weist nun im wesentlichen vier über Faltungselemente 4a-4c verbundene Zuschnittssegmente 3a-3d auf, wobei das in Figur 1 linke Zuschnittssegment 3a als ein Aufnahmesegment für ein Objekt ausgebildet ist, welches mit der aus dem Zuschnitt 1 hergestellten Aufstelleinrichtung zur Schau gestellt werden soll. Die in Figur 1 untere, nicht sichtbare Fläche des Aufnahmesegments 3a ist folglich als Aufnahmefläche 3a1 ausgebildet, auf oder in der das auszustellende Objekt aufnehmbar ist. Im Falle der Verwendung der aus dem beschriebenen Zuschnitt 1 hergestellten Aufstelleinrichtung als Faltkalender sind also auf der Aufnahmefläche 3a1 des Aufnahmesegments 3a des Zuschnitts 1 ein oder mehrere Kalenderblätter befestigt.
-A-
Der Zuschnitt 1 besteht in bevorzugter Weise aus Papier, Pappe oder Karton. In diesem Fall sind die Faltelemente 4a-4c des Zuschnitts 1 besonders einfach durch das Papier-, Pappe- oder Kartonmaterial nicht vollständig durchdringende Einschnitte herstellbar. Es ist aber auch durchaus möglich, den Zuschnitt 1 aus anderen Materialien - wie z.B. Kunststoff oder dünnen Metallfolien - herzustellen und entsprechende Faltelemente 4a-4c zur gelenkigen Verbindung der einzelnen Zuschnittselemente 3a-3d des Zuschnittsi vorzusehen.
Das Aufnahmesegment 3a des Zuschnitts ist über ein erstes Faltelement 4a mit dem zweiten Zuschnittssegment 3b des Zuschnitts 1 verbunden, und zwar derart, daß bei einem späteren Faltvorgang des Zuschnitts 1 zur Herstellung der Aufstelleinrichtung die in Figur 1 obere, also der Aufnahmefläche 3a1 gegenüberliegende Fläche 3a" des Aufnahmesegments 3a in (teilweise) Anlage zur in Figur 1 oberen Fläche 3b" des zweiten Zuschnittssegments 3b des Zuschnitts 1 gebracht werden kann.
Das sich an das Aufnahmesegment 3a anschließende zweite Zuschnittssegment 3b des Zuschnitts 1 ist um ein zweites Faltelement 4b relativ zum dritten Zuschnittssegment-3c beweglich, und zwar derart, daß die Fläche 3c" des dritten Zuschnittssegments 3c zur Fläche 3b" des zweiten Zuschnittssegments 3b bewegt werden kann.
Das sich an das dritte Zuschnittssegment 3c anschließende vierte Zuschnittssegment 3d ist um ein drittes Faltelement 4c gegenüber dem dritten Zuschnittssegment 3c beweglich, und zwar derart, daß seine Fläche 3d" zu der Fläche 3c" bewegbar ist.
Wichtig ist nun die Ausbildung des vorzugsweise zweiten und des vierten Zuschnittssegments 3b, 3d mit korrespondierenden Verriegeiungselementen 10
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bzw. 20, welche dazu dienen, daß die aus dem Zuschnitt 1 faltbare Aufstelleinrichtung besonders einfach aus ihrer gefalteten, flachen Lage in ihre Gebrauchsposition übergeführt und in dieser verriegelt werden kann: Hierzu ist das Verriegelungselement 10 des zweiten Zuschnittssegments 3b vorzugsweise als ein Iaschenartiges Element ausgebildet, welches entlang der Schnittlinie 13 vom übrigen Zuschnitt 1 getrennt und entlang von Faltungselementen 18a und 18b in die Zeichenebene der Figur 1 hinein schwenkbar ist. Hierbei ist bevorzugt, daß die Ausbildung der Faltungseiemente 18a und 18b des Verriegelungselements 10 derart ist, daß diese einer Auslenkung des Verriegelungseiements 10 aus der Ebene des Zuschnitts 1 einen gewissen Widerstand entgegensetzen, so daß bei ausgelenktem Verriegelungselement 10 eine rückstellende Kraft gegeben ist, welche versucht, das Verriegelungselement 10 in die Ebene des Zuschnitts 1 zurückzudrehen.
Bezüglich des Verriegelungselements 10 muß noch aufgeführt werden, daß ausweislich der Figur 1 sich das laschenartige Verriegelungselement 10 über den Bereich des zweiten Zuschnittssegments 3b hinaus auch in den Bereich des dritten Zuschnittssegments 3c des Zuschnitts 1 erstreckt. Eine derartige Ausführungsform ist aber nicht zwingend, da es vielmehr auch möglich ist, daß das erste Verriegelungsiement 10 des zweiten Zuschnittssegments 3b auch vollständig innerhalb des zweiten Zuschnittsbereichs 3b liegen kann.
Das Verriegelungselements 10 weist nun eine Ausnehmung 11 auf, deren Form auf einen Vorderteil 20a des als laschenartigen Vorsprung ausgebildeten, unbeweglich mit dem vierten Zuschnittssegment 3d verbundenen zweiten Verriegelungselement 20 abgestimmt ist: Die Ausnehmung 11 weist an ihrer den Faltungselementen 18a und 18b zugewandten Seite einen nach innen ragenden Vorsprung 12 auf, der hinsichtlich seiner Dimensionierung, insbesondere seiner Breite b, derart ausgebildet ist, daß er in eine Ausnehmung 21 des zweiten Verriegelungselements 20 eintauchen kann und in eingetauchtem Zustand das Verriegelungselement 20 gegen ein unbeabsichtigtes Herausziehen in seiner
Längsrichtung sichert. Die Gesamtbreite B der Ausnehmung 11 des ersten Verriegelungselements 10 ist derart bemessen, daß ein Bereich 20a1 des Vorderteils 20a des zweiten Verriegelungselements 20 in die Ausnehmung 11 paßt und das zweite Verriegelungselement 20 sich mit seinen Rändern 22a und 22d an dem die Ausnehmung 11 des ersten Verriegelungselements 10 umgebenden Bereich der Fläche 10' des Verriegelungselements 10 abstützt. Hierbei ist der Abstand der Ränder 22a, 22b des zweiten Verriegelungselements 20 von dessen Ausnehmung 21 derart bemessen, daß durch den Anschlag der Ränder 22a, 22b an der in Figur nicht sichtbaren, unteren Fläche 10' des ersten Verriegelungselements 10 die Ausnehmung 21 unter dessen Vorsprung 12 positioniert wird. Um den Einführvorgang des Vorderteiles 20a des zweiten Verriegelungselements 20 in die Ausnehmung 11 des ersten Verriegelungsteils 10 zu erleichtern, weist dieser Vorderteil 20a des zweiten Verriegelungselements 20 als Einbführschrägen ausgebildete Schultern 23a, 23b auf.
Die Herstellung einer Aufstelleinrichtung aus dem Zuschnitt 1 verläuft nun wie folgt: Zuerst wird das vierte Zuschnittssegment 3d samt dem unbeweglich mit ihm verbundenen zweiten Verriegelungselement 20 um das dritte Faltungselement 4c geklappt, so daß die Fläche 3d" des vierten Zuschnittssegments 3d an der Fläche 3c" des dritten Zuschnittssegments 3c und die Fläche 20" des zweiten Verrielungselements 20 an der Fläche 10" des erste Verriegelungselements 10 anliegt. Danach wird das ersten Zuschnittssegment 3a um das erste Faltelement 4a geschwenkt, bis dessen Fläche 3a" auf der der Fläche 20" gegenüberliegenden, in Figur 1 nicht sichtbaren, unteren Fläche 20' des zweiten Verriegelungselements 20 und der der Fläche 3d' des vierten Zuschnittssegments 3d Fläche 20' anliegt. Anschließend wird das erste Zuschnittssegment 3a am zweiten Zuschnittssegment 3b befestigt, indem vorzugsweise zwei Klammern oder Klebstoff verwendet wird.
Um nun diese aus dem Zuschnitt 1 hergestellte faltbare Aufstelleinrichtung aus ihrer flachen, gefalteten Position in ihrer Gebrauchsposition zu bewegen, wird
das vierte Zuschnittssegment 3d entlang des dritten Faltungselements 4c in Richtung zur Aufnahmefläche 3a' des ersten Zuschnittssegments 3a gedreht. Dies bewirkt, daß das fest mit dem vierten Zuschnittssegment 3d verbundene zweite Verriegelungselement 20 auf die Fläche 10" des ersten Verriegelungselements 10 drückt und derart dieses nach außen, d.h. in Figur 1 nach hinten, auslenkt. Nachdem durch eine entsprechende Schwenkbewegung des vierten Zuschnittssegments 3d der hierbei entlang der Fläche 10" gleitende Vorderteil 20a des zweiten Verriegelungselements 20 in eine Position gebracht wurde, in der er sich über der Ausnehmung 11 des ersten Verriegelungselements 10 befindet, taucht dieser Vordertei! 20a durch die rücktreibende Kraft des ersten Verriegelungslements 10 in die Ausnehmung 11 ein, bis die Ränder 22a und 22b des zweiten Verriegelungselements 20 an der Fläche 10' des ersten Verriegelungselements 10 ansetzen, so daß die Ausnehmung 21 des zweiten Verriegelungselements 20 unter dem Vorsprung 12 der Ausnehmung 11 des ersten Verriegelungselements 10 positioniert ist. Durch ein leichtes Zurückbewegen des vierten Zuschnittssegments 3d wird bewirkt, daß der Vorsprung 12 in die Ausnehmung 21 einschnappt, so daß das zweite Verriegelungselement 20 im ersten Verriegelungselement 10 arretiert ist. Auf diese Art und Weise wird in besonders einfacher Art und Weise eine sichere Aufrichtung der Aufstelleinrichtung erreicht, wobei dann eine Standfläche der Aufstei!einrichtung durch das dritte Zuschnittssegment 3c und den unteren Rand 14 des ersten Verriegelungseiements 10 ausgebildet wird.
In Figur 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines Zuschnitts 101 für eine Aufstelleinrichtung dargestellt, welches im wesentlichen wie das erste Ausführungsbeispiel aufgebaut ist, so daß beim zweiten Ausführungsbeispiel die den Teilen des ersten Ausführungsbeispiels entsprechenden Teile in Figur 2 mit einer um 100 erhöhten Bezugsziffer bezeichnet und nicht mehr näher beschrieben werden. Der von Längsrändern 102a, 102b und Querrändern 102c, 102d begrenzte Zuschnitt 101 weist somit vier Zuschnittssegmente 103-103d auf, welche - wie die Zuschnittssegmente 3a-3d des Zuschnitts 1 des ersten Ausführungsbeispiels um drei Faltelemente 104a-104c faltbar sind. Der Zuschnitt 101 unterscheidet
sich vom Zuschnitt 1 im wesentlichen durch die Ausbildung des dritten Zuschnittssegments 103c sowie der den Verriegelungselementen 10 und 20 entsprechenden Verriegelungselemente 110, 120. Wie aus Figur 2 leicht ersichtlich ist, weist das dritte Zuschnittssegment 103c eine vorzugsweise in das zweite Zuschnittssegment 103b hineinragende Klappe 105 auf, weiche vom übrigen Bereich des zweiten Zuschnittssegments 103b sowie vom ersten Verriegelungselement 110 durch eine Schnittlinie 106 getrennt ist. Wie aus der weiter unten folgenden Beschreibung noch ersichtlich werden wird, bildet die Klappe 105 zusammen mit dem dritten Zuschnittssegment 103c eine Standfläche für eine aus dem Zuschnitt 101 hergestellte Aufstelleinrichtung aus.
Das durch eine Schnittlinie 113 vom Zuschnitt 101 getrennte erste Verriegelungselement 110 des Zuschnitts 101 ist - wie das erste Verriegelungselement 10 des Zuschnitts 1 - über ein Faltelement 118 mit dem zweiten Zuschnittsbereich 103b verbunden, welches ebenfalls eine rücktreibende Kraft auf das ausgelenkte Verriegelungselement 110 hervorruft. Das vorzugsweise !aschenartig ausgebildete erste Verriegelungselement 110 weist an seinem unteren Ende 110a zwei Einkerbungen 111a und 111b auf, welche ein schwaibenschwanzförmiges Vorderteil 110a ausbilden und derart bemessen sind, daß der zwischen den Einkerbungen 111a und 111b verbleibende Bereich des Verriegelungselements 110 eine Breite b aufweist, welcher der Breite b' einer an einem Vorderteil 120a des zweiten Verriegelungselements 120 angeordneten Ausnehmung 121 entspricht.
Bei der Herstellung der gefalteten Aufstelleinrichtung aus dem Zuschnitt 101, der in entsprechender Weise wie der Zuschnitt 1 gefaltet wird, greifen an die Ausnehmung 121 des Vorderteils 101a des zweiten Verriegelungselements 120 anschließende Schultern 122a, 122b in die Einkerbungen 111a und 111b ein und arretieren derart die Aufstelleinrichtung in ihrer Gebrauchsposition. Die Drehung des vierten Zuschnittssegments 103d bewirkt hierbei, daß die Klappe 105, welche fest mit dem dritten Zuschnittssegment 103c verbunden ist, aus der Ebene
-9-
des Zuschnitts 101 herausgedreht wird und dabei zusammen mit dem dritten Zuschnittssegment 103c eine Standfläche für die Aufstelleinrichtung ausbildet.

Claims (16)

-10-Schutzansprüche:
1. Zuschnitt für eine faltbare Aufstellrichtung, insbesondere einen Faltkalender, der aus mehreren Zuschnittssegmenten (3a-3d; 103a-103d) besteht, die um Faitungselemente (4a-4c; 104a-104c) gegeneinander beweglich sind, wobei mindestens eines der Zuschnittssegmente (3a; 103a) als ein Aufnahmesegment ausgebildet ist, auf oder in dessen Aufnahmefläche (3a1; 103a1) ein aufzustellendes Objekt aufnehmbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmesegment (3a; 103a') um ein erstes Faltungselement (4a; 104a) in Richtung einer der Aufnahmefläche (3a1; 103a') des Aufnahmesegments (3a; 103a) des Zuschnitts (1; 101) gegenüberliegenden Fläche (3b"5 103b") des an das Aufnahmesegment (3a; 103a) anschließenden zweiten Zuschnittssegments (3b; 103b) schwenkbar ist, daß das zweite Zuschnittssegment (3b; 103b) ein erstes Verriegelungsement (10; 110) aufweist, das um ein weiteres Faltungselement (18a, 18b; 118) aus der Fläche des Zuschnitts (1; 101) in Richtung der Aufnahmeflächen (3a1; 103a1) beweglich ist, daß das dritte Zuschnittssegment (3c; 103c) um ein zweites Faltungselement (4b; 104b) derart gegenüber dem zweiten Zuschnittssegment (3b; 103b) beweglich ist, daß seine Fläche (3c; 103c) in Richtung der vorgenannten Fläche (3b"; 103b") des zweiten Zuschnittssegments (3b; 103b) bewegbar ist, daß das Zuschnittssegment (3b; 1Ö3b) um ein drittes Faltungselement (4c; 104c) gegenüber dem vierten Zuschnittssegment (3d; 103d) derart beweglich ist, daß seine Fläche (3d"; 103d") in Richtung der vorgenannten Fläche (3c", 103c") des dritten Zuschnittssegments (3c; 103c) beweglich ist, daß das vierte Zuschnittssegment (3d; 103d) ein zweites Verriegelungselement (20; 120) aufweist, welches unbeweglich gegenüber dem vierten Zuschnittssegment (3d; 103d) angeordnet ist.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im gefalteten Zustand des Zuschnitts (1; 101) das zweite Verriegelungselement (20; 120) am
ersten Verriegelungselement (10; 110) des Zuschnitts (1; 101) angreift, und daß das erste Zuschnittssegment (3a; 103a) am zweiten Verriegelungselement (20; 120) des Zuschnitts (1; 101) angreift.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement (10; 110) ein Rastelement (11; 111a, 111b) aufweist, das in ein korrespondierend ausgebildetes Rastelement (21; 121) des zweiten Verriegelungseiements (20; 120) in Eingriff bringbar ist.
4. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement (10; 110) mit dem zweiten Zuschnittssegment (3b; 103b) verbindende Faitelement (18a, 18b; 108) derart ausgebildet ist, daß es einer Auslenkung dieses Verriegelungselements (10; 110) eine rückstellende Kraft entgegensetzt.
5. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement des ersten Verriegelungseiements (10) des Zuschnitts (1) als eine Ausnehmung (11) ausgebildet ist, die einen nach innen ragenden Vorsprung (12) aufweist, und daß das Rastelement (21) des zweiten Verriegelungselements (20) des Zuschnitts (1) als eine Ausnehmung (21) ausgebildet ist, in die der Vorsprung (12) der Ausnehmung (11) des ersten Verriegelungselements (10) eingreifbar ist.
6. Zuschnitt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderteil (20a) des zweiten Verriegelungselements (20) Ränder (22a, 22b) aufweist, die in einem derartigen Abstand unterhalb der Ausnehmungen (11) des zweiten Verriegelungseiements (20) angeordnet sind, daß bei in Anlage an der unteren Fläche (101) des ersten Verriegelungselements (10) befindlichen Rändern (22a, 22b) die Ausnehmung (21) des zweiten Verriegelungseiements (20)
-12-
unter dem Vorsprung (12) des ersten Verriegelungselements (10) positioniert ist.
7. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderteil (20a) das zweiten Verriegelungselements (20) des Zuschnitts
(1) als Schultern (23a, 23b) ausgebildete Einführschrägen aufweist.
8. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement (111a, 111b) des zweiten Verriegelungselements (120) des Zuschnitts (101) als mindestens eine Einkerbung (111a, 111b) ausgebildet ist, und daß das Rastelement des zweiten Verriegelungselements (120) als eine Ausnehmung (121) ausgebildet ist.
9. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt aus Papier oder Pappe oder Karton besteht.
10. Zuschnitt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Faltungselemente (4a-4c; 104a-104c; 18a, 18b; 118) des Zuschnitts (1;
101) als ein" das Material des Zuschnitts (1; 101) nicht vollständig durchdringender Einschnitt ausgebildet ist.
11. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (101) eine eine Standfläche für eine aus dem Zuschnitt (101) gefertigte Aufstelleinrichtung ausbildende Klappe (105) aufweist.
12. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Aufnahmefläche (3a1; 103a') des Aufnahmesegments (3a; 103a) des Zuschnitts (1; 101) mindestens ein Kalenderblatt befestigt ist.
-13-
13. Zuschnitt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt als Zuschnitt für einen Faltkalender ausgebildet ist.
14. Faltbare Aufstelleinrichtung, insbesondere für einen Faltkalender, gekennzeichnet durch einen Zuschnitt (1; 101) der aus mehreren Zuschnittssegmenten {3a-3d; iÖ3a-1Ö3d) besteht, die um Faitungselemente {4a-4c; 1Ö4a-1Ö4c) gegeneinander beweglich sind, wobei mindestens eines der Zuschnittssegmente (3a; 1Ö3a) als ein Äufnahmesegment ausgebildet ist, auf oder in dessen Aufnahmefläche {3a1; 103a') ein aufzustellendes Objekt aufnehmbar ist, wobei das Aufnahmesegment (3a; 103a1) um ein erstes Faltungselement (4a; iÖ4a) in Richtung einer der Äufnahmefiäche (3a*; 103a') des Äufnahmesegments (3a; 1Ö3a) des Zuschnitts (1; 101) gegenüberliegenden Fläche (3b", 1Ö3b") des an das Äufnahmesegment (3a; 1Ö3a) anschließenden zweiten Zuschnittssegments (3b; 103b) schwenkbar ist, wobei das zweite Zuschnittssegment (3b; 103b) ein erstes Verriegelungsement (10; 110) aufweist, das um ein weiteres Faltungselement (18a, 18b; 118) aus der Fläche des Zuschnitts (1;
101) in Richtung der Aufnahmeflächen (3a*; 103a') beweglich ist, wobei das dritte Zuschnittssegment (3c; 1Ö3c) um ein zweites Faltungselement (4b; 104b) derart, gegenüber dem zweiten Zuschnittssegment (3b; 103b) beweglich ist, daß seine Fläche (3c; 103c) in Richtung der vorgenannten Fläche (3b"; 103b") des zweiten Zuschnittssegments (3b; 103b) bewegbar ist, wobei das dritte Zuschnittssegment (3b; 103b) um ein drittes Faltungseiement (4c; 1Ö4c) gegenüber dem vierten Zuschnittssegment (3d; 103d) derart beweglich ist, daß seine Fläche (3d"; 1Ö3d") in Richtung der vorgenannten Fläche (3c11, 103c") des dritten Zuschnittssegments (3c; 103c) beweglich ist, und wobei das vierte Zuschnittssegment (3d; 103d) ein zweites Verriegelungselement (2Ö; 12Ö) aufweist, welches unbeweglich gegenüber dem vierten Zuschnittssegment (3d; 1 Ö3d) angeordnet ist.
-14-
15. Faltbare Aufstelleinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Aufnahmefläche (3a';103a') mindestens ein Kalenderblatt angeordnet ist.
16. Faltbare Aufstelleinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufstelleinrichtung als Faltkalender ausgebildet ist.
DE29517180U 1995-10-31 1995-10-31 Zuschnitt für eine faltbare Aufstelleinrichtung, insbesondere einen Faltkalender Expired - Lifetime DE29517180U1 (de)

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